K A M M E R R E P O R T - DIB
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# 13<br />
K A M M E R<br />
R E P O R T<br />
M I T T E I L U N G S B L A T T D E R<br />
14. JAHRGANG INGENIEURKAMMER<br />
Oktober 2008<br />
LANDESBAUPREIS<br />
Der insgesamt 6. Landesbaupreis Mecklenburg-Vorpommern<br />
wurde im Jahr 2008 erstmals in zwei Kategorien vergeben. Die<br />
drei Auslober Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwikklung,<br />
Ingenieurkammer und Architektenkammer wollten mit der<br />
Unterteilung in die Kategorien bis 500.000 EURO Gesamtbausumme<br />
und über 500.000 EURO Gesamtbausumme auch kleineren<br />
Bauten und deren Bauherren und Planern die Gelegenheit geben,<br />
den Preis zu gewinnen. Diese Unterteilung kann schon jetzt<br />
als Erfolg gewertet werden.<br />
Beide Landesbaupreise 2008 sind am 04.09.2008 im NDR-Landesfunkhaus<br />
Schwerin vergeben worden. „Die Preisträger stehen<br />
mit ihren Arbeiten exemplarisch für den hohen Stand der Baukultur<br />
in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Staatssekretär Sebastian<br />
Schröder anlässlich der Verleihung.<br />
In der Kategorie über 500.000 Euro Gesamtbausumme ging<br />
die Auszeichnung an die Architekten Heinle, Wischer und Partner<br />
und das von ihnen entworfene Zentrum für Zahn-, Mundund<br />
Kiefernheilkunde der Ernst-Moritz-Arndt-Universität<br />
Greifswald. Mit seinen überzeugend proportionierten Grundelementen<br />
und außergewöhnlich sorgfältiger Detailgestaltung ist den<br />
Planern ein „weitgehend perfektes Baukunstwerk“ gelungen, so<br />
das Urteil der Fachjury.<br />
M E C K L E N B U R G -V O R P O M M E R N<br />
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS<br />
Landesbaupreise 2008 vergeben – Preise in zwei Kategorien<br />
- 1-<br />
In der Kategorie bis zu 500.000 Euro wurde der Preis für den<br />
Wiederaufbau der Dorfkirche in Barkow (Landkreis Parchim)<br />
vergeben. Die Jury sieht im Neu- und Umbau der Kirche eine stilsichere<br />
Kombination von historischer Bausubstanz und neuen<br />
Elementen verwirklicht, die „ein überraschend unaufdringliches,<br />
aber unverwechselbares Ensemble“ schafft. Die Planung erfolgte<br />
durch stadt und haus architekten und ingenieure gmbH & co kg,<br />
Wismar.<br />
In diesem Jahr ist der Landesbaupreis, der jeweils mit 4000 Euro<br />
dotiert ist, erstmals in diesen beiden Kategorien vergeben worden.<br />
Mit dem Sonderpreis wurden die<br />
Rügenbrücke und die Planer<br />
Dipl.-Ing. André Keipke (BDA/<br />
Rostock), Schmitt-Stumpf-Frühauf<br />
(München), Schüßler-Plan (Berlin),<br />
Ingenieurgemeinschaft EHS-<br />
VCE (Lohfelden) sowie die DE-<br />
GES GmbH (Berlin) für dieses<br />
„herausragende Ingenieurbauwerk“<br />
geehrt, „das sowohl eine<br />
städtebauliche als auch ingenieurtechnische<br />
Herausforderung“ war.<br />
Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.
Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.<br />
Belobigungen in der Kategorie über 500.000 Euro wurden ausgesprochen<br />
für – die Sanierung und Nutzbarmachung des Zisterzienserklosters<br />
in Zarrentin (LK Ludwigslust), (Krug +<br />
Schwinghammer, Kiel).<br />
- die Kombination eines Kinderhorts mit einer Wohngruppe für<br />
Jugendliche im Haus Wellenreiter in Wismar, (Wollensak Architekten,<br />
Wismar) und<br />
- die umfängliche<br />
Rekonstruktion einer<br />
ehemaligen<br />
Klosteranlage als<br />
Sitz für das PommerscheLandesmuseumGreifswald<br />
(Sunder-<br />
Plassmann Architekten,<br />
Kappeln).<br />
- 2-<br />
Eine Belobigung in der<br />
Kategorie bis 500.000 Euro<br />
erhielten die Planer<br />
von Nalbach+Nalbach<br />
Gesellschaft von Architekten<br />
mbH für die Umnutzung<br />
eines ehemaligen<br />
Transformatorenhäuschens<br />
zum „Kinderhotel“<br />
des Seehotels Nakenstorf<br />
am Neuklostersee<br />
im Landkreis Nordwestmecklenburg<br />
(Planer<br />
Nalbach+Nalbach Gesellschaft<br />
von Architekten<br />
mbH).<br />
Die Belobigungen sind jeweils mit 500 Euro dotiert.<br />
Anerkennungen wurden<br />
ausgesprochen für:<br />
Institut für Physik der<br />
Ernst-Moritz-Arndt-<br />
Universität Greifswald,<br />
Fußgängerbrücke „Balkon zum Meer“ in Sassnitz,
Neubau Service-Center Stadtwerke Stralsund,<br />
„Haus der 1000 Seen“ Müritzeum, Waren,<br />
Stadthaus Parchim.<br />
Der Landesbaupreis wird alle zwei Jahre vom Ministerium für<br />
Verkehr, Bau und Landesentwicklung, der Architektenkammer<br />
M-V und der Ingenieurkammer M-V ausgelobt.<br />
AUS DEN AUSSCHÜSSEN<br />
Ausschuss Finanzen<br />
Am 03. September 2008 kam der Finanzausschuss in der Geschäftsstelle<br />
der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern zu<br />
seiner 15. Sitzung zusammen.<br />
Ziel dieser Sitzung war es, Vorschläge für den künftigen Einsatz<br />
- 3-<br />
von finanziellen Mitteln in den Haushaltstiteln „Öffentlichkeitsarbeit<br />
/ Veranstaltungen“ sowie „Regionalgruppen, Ausschüsse“<br />
zu erarbeiten. Der Finanzausschuss wird dem Vorstand und der<br />
Vertreterversammlung seine Vorschläge zur Beschlussfassung<br />
vorlegen. Die Vertreterversammlung soll auf ihrer Sitzung am<br />
25. Oktober 2008 darüber beraten.<br />
Ausschuss Recht/Berufsrecht<br />
Der Ausschuss Recht/Berufsrecht tagte am 10.09.2008 in Güstrow.<br />
Die Vertreterversammlung hat den Ausschuss Recht/ Berufsrecht<br />
beauftragt, einen Vorschlag zur Regelung der Berufshaftpflichtversicherung<br />
für Kammermitglieder bis zur nächsten<br />
Sitzung am 25.10.2008 zu unterbreiten. Im Vorfeld dieser Ausschusssitzung<br />
wurden zu diesem Thema umfangreiche Informationen<br />
von den Ausschussmitgliedern und der Geschäftstelle eingeholt.<br />
Des Weiteren nahm ein unabhängiger Versicherungsfachmann<br />
zur Beratung an der Ausschusssitzung teil. Nach ausführlicher<br />
Diskussion und Abwägung wird der Ausschuss Recht/ Berufsrecht<br />
der Vertreterversammlung empfehlen, keine abweichende<br />
Regelung vom § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes zu<br />
treffen. Ein weiteres Absenken unter die im Versicherungsvertragsgesetz<br />
festgeschriebene Regelung der Maximierung auf eine<br />
Million EURO ist nicht zu empfehlen, da das die Möglichkeit des<br />
Rückgriffs auf die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern<br />
bietet.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Überschrift „Neue<br />
Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes auch für Mitglieder<br />
der Ingenieurkammer M-V“ in dieser Ausgabe des Kammerreports.<br />
Ein weiteres Thema der Ausschusssitzung war der Referentenentwurf<br />
zum Architekten- und Ingenieurgesetz M-V. Nach ausführlicher<br />
Beratung hat der Ausschuss Recht/Berufsrecht Änderungshinweise<br />
zum Referentenentwurf des Architekten- und Ingenieurgesetzes<br />
M-V erarbeitet, die als Stellungnahme der Ingenieurkammer<br />
der Rechtsaufsicht zugeleitet werden.<br />
AUFRUF<br />
Foto: Siggelkow<br />
Schülerwettbewerb „JUNIOR:Ing“<br />
- Ingenieurkammer sucht<br />
Praktikantenstellen<br />
Zusammen mit dem Bildungsministerium lobt die Ingenieurkammer<br />
alle 2 Jahre den Wettbewerb „Junior:Ing“ für Schüler aus.<br />
Bildungsminister Tesch ist Schirmherr dieses Leistungsvergleichs.<br />
Die Preisverleihung nehmen am 11. Juni 2009 in Schwerin<br />
Landtagspräsidentin Bretschneider, Bildungsminister Tesch<br />
und Kammerpräsident Otte vor.<br />
Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.
Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.<br />
Zusätzlich zu den Preisen möchte die Ingenieurkammer einigen<br />
Wettbewerbsteilnehmern die Gelegenheit geben, die praktische<br />
Arbeit eines Ingenieurs kennen zu lernen.<br />
Dafür benötigen wir die Hilfe unserer Mitglieder, die uns mit<br />
„Praktikantenstellen“ unterstützen. Gedacht ist dabei nicht an einen<br />
längeren Einsatz der Schüler, sondern eher an einen maximal<br />
zweitägigen „Schnupperkurs“.<br />
Wenn Sie uns dabei helfen können und gleichzeitig jungen Leuten<br />
den Ingenieurberuf näher bringen wollen, melden Sie sich bitte<br />
bei der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer.<br />
Ansprechpartner ist hier Diana Lindner (Tel. 0385 / 55836-13,<br />
E-Mail: lindner@ingenieurkammer-mv.de).<br />
AKTUELL<br />
Neue Regelungen des<br />
Versicherungsvertragsgesetzes auch für<br />
Mitglieder der Ingenieurkammer M-V<br />
Die Regelungen des § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes sollen<br />
ab dem 01.01.2009 für alle Kammermitglieder gelten. Der<br />
§ 114 Versicherungsvertragsgesetz lautet wie folgt: Die Mindestversicherungssumme<br />
beträgt bei einer Pflichtversicherung, soweit<br />
durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, 250 000<br />
EURO je Versicherungsfall und eine Million für alle Versicherungsfälle<br />
eines Versicherungsjahres.<br />
Für die Mitglieder der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern<br />
sollen dann folgende Versicherungssummen eingehalten<br />
werden:<br />
Die Mindestversicherungssumme muss für Personenschäden 1,0<br />
Millionen EURO betragen. Für Sach- und Vermögensschäden<br />
muss die Mindestversicherungssumme 250 000 EURO je Versicherungsfall<br />
und eine Million EURO für alle Versicherungsfälle<br />
eines Versicherungsjahres betragen.<br />
Die vom Ausschuss Recht/Berufsrecht vorgeschlagene Regelung<br />
muss noch von der Vertreterversammlung verabschiedet werden<br />
und wird dann in der Hauptsatzung zu finden sein.<br />
Ingenieurkammer Anerkennungsbehörde<br />
für Prüfsachverständige<br />
Mit der Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen<br />
(PPVO M-V) ist die Ingenieurkammer Mecklenburg-<br />
Vorpommern Anerkennungsbehörde für die Anerkennung als<br />
Prüfsachverständiger geworden.<br />
Auf Antrag nimmt die Ingenieurkammer, sofern die Voraussetzungen<br />
erfüllt sind, die Anerkennung als Prüfsachverständiger<br />
für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen vor. Prüfsachverständige<br />
können für folgende Fachrichtungen anerkannt<br />
werden:<br />
1. Lüftungsanlagen<br />
2. CO-Warnanlagen<br />
3. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />
4. Feuerlöschanlagen<br />
5. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen<br />
6. Sicherheitsstromversorgungen<br />
Neben den Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen<br />
werden von der Ingenieurkammer M-V auch Prüfsachverständige<br />
für den Erd- und Grundbau anerkannt.<br />
- 4-<br />
Mit Fragen zur Anerkennung, zu den Fachrichtungen und zu Ihrem<br />
Antrag können Sie sich an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer<br />
wenden. Ansprechpartner ist Irit Wassmann (Tel. 0385 /<br />
55836-14, E-Mail: wassmann@ingenieurkammer-mv.de ).<br />
HOCHSCHULEN<br />
Studienpreis an der Fachhochschule<br />
Stralsund verliehen<br />
Zum neunten Mal verleiht die Ingenieurkammer Mecklenburg-<br />
Vorpommern an Beststudenten, die an Hochschulen unseres Landes<br />
mit ingenieurtechnischen Fachrichtungen ausgebildet werden,<br />
einen Studienpreis in Form einer Reise. Herr Seidlein, Sprecher<br />
der Regionalgruppe Nordvorpommern, nahm in Stralsund<br />
die Auszeichnung von Frau Yasmin Blunck am 9. September<br />
2008 für die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern vor. In<br />
diesem Jahr geht die Reise nach Moskau.<br />
Frau Blunck studiert an der Fachhochschule Stralsund im Studiengang<br />
Medizininformatik und Biomedizintechnik. Von der<br />
Fachhochschule Stralsund wurde Frau Blunck aufgrund ihrer hervorragenden<br />
Studienleistungen für diese Auszeichnung vorgeschlagen.<br />
Sie hat bisher einen „Gesamtdurchschnitt“ von 1,2 erreicht.<br />
Wir wünschen Frau Blunck in ihrer beruflichen Entwicklung viel<br />
Erfolg und persönlich alles Gute.<br />
Glückwünsche für die Beststudentin – Geert-Christoph Seidlein überreicht<br />
im Namen der Ingenieurkammer den Reisescheck. Foto: Siggelkow<br />
KURZ<br />
Präsidenten treffen sich in Neustrelitz<br />
- Arbeitsgespräch der Ingenieurkammer M-V (IK M-V) und<br />
der Brandenburgischen Ingenieurkammer (BBIK)<br />
In Neustrelitz fand am 9. September 2008 das zweite Treffen der<br />
Präsidenten der IK M-V und der BBIK statt. Beide Präsidenten<br />
hatten ihre Geschäftsführer zu diesem Gespräch hinzu gezogen.<br />
Die Themenliste beinhaltete einen Katalog von Fragen, die beide<br />
Kammern in ihrer täglichen Arbeit berühren:<br />
1. Die Novellierung der Ingenieurgesetze beider Länder
2. Die Zusammenarbeit bei Weiterbildungsangeboten für die<br />
Kammermitglieder<br />
3. Die Kooperation bei der Anerkennung von Prüfsachverständigen<br />
und<br />
4. die Mitgliederentwicklung in beiden Kammern.<br />
Bei der Novellierung des Ingenieurgesetzes ist die IK M-V einen<br />
kleinen Schritt weiter als die BBIK, ist doch die Liste der Tragwerksplaner<br />
und ihre Mitgliedschaft in der Kammer in Mecklenburg-Vorpommern<br />
schon geregelt, die BBIK strebt diese Regelung<br />
noch an. Die IK M-V hat der Partnerkammer hierzu ihre<br />
Unterstützung bei der Argumentation zugesagt.<br />
In beiden Kammern legen die Vorstände großen Wert auf die Förderung<br />
der Weiterbildung für ihre Mitglieder. Zur Optimierung<br />
der Zusammenarbeit hatten beide Kammern 2005 eine Vereinbarung<br />
geschlossen. Jetzt wurde diskutiert, ob diese Vereinbarung<br />
auf eine höhere Stufe gehoben werden kann. Dazu werden noch<br />
weitere Gespräche erforderlich sein, um die Handhabung der<br />
Weiterbildung in beiden Kammern vertraglich auf einer anderen<br />
Ebene zu regeln.<br />
Die Ingenieurkammer M-V ist seit dem Jahr 2006 Anerkennungsbehörde<br />
für Prüfsachverständige. Die BBIK unterstützt die IK<br />
M-V dabei in hohem Maße, befasst sie sich doch mit der fachlichen<br />
Ausbildung und Prüfung von Antragstellern. Zwischenzeitlich<br />
wurde hierzu auf Initiative der BBIK auch ein Arbeitskreis<br />
bei der Bundesingenieurkammer gebildet (zur Anerkennung<br />
von Prüfsachverständigen siehe Artikel unter der Überschrift „Ingenieurkammer<br />
Anerkennungsbehörde für Prüfsachverständige“<br />
in dieser Ausgabe des Kammerreports).<br />
Die Mitgliederentwicklung in beiden Kammern ist von ähnlichen<br />
Entwicklungstendenzen geprägt. Das Durchschnittsalter steigt,<br />
die Zahl der Mitglieder hat abgenommen, der Zulauf durch junge<br />
Ingenieure hat sich reduziert (zu dieser Thematik informieren wir<br />
später gesondert).<br />
Die Präsidenten Otte für die Ingenieurkammer M-V und Sommer<br />
für die Brandenburgische Ingenieurkammer haben das nächste<br />
Gespräch in dieser Runde für das erste Quartal 2009 in Potsdam<br />
vereinbart.<br />
RoBau 2008<br />
Qualifizierte Hilfe auf dem Weg zum Traumhaus<br />
Auf einen äußerst erfolgreichen Abschluss der RoBau 2008<br />
schauen die Mitglieder der Ingenieur- und Architektenkammer<br />
zurück. Der Stand wurde in diesem Jahr erstmals gemeinsam von<br />
Mitgliedern beider Kammern aus Rostock, Schwerin und Wismar<br />
betreut. Im Rahmen der vom 05.09.2008 bis 07.09.2008 stattfindenden<br />
Messe ergaben sich viele interessante Gespräche mit den<br />
Messebesuchern, welche sich für die Leistungen der Architekten<br />
und Ingenieure interessierten. Bei den Besuchern stießen vor allem<br />
die Themen energieeffizientes Bauen sowie Planung, Beratung<br />
und Betreuung während des Bauablaufes auf ein besonderes<br />
großes Interesse. Aber auch Themen des Bauordnungs- bzw.<br />
Nachbarrechtes wurden umfangreich erörtert.<br />
Erneut wurde den Besuchern sowie den Architekten und Ingenieuren<br />
deutlich, in welcher Breite und wie vielschichtig die Problemfelder<br />
rund um den Bau und die Sanierung von Eigenheimen<br />
sind. Um den auf Seiten eines jeden Bauherrn bestehenden Beratungsbedarf<br />
abzudecken, ist es wichtig, für jede Frage einen un-<br />
- 5-<br />
Karsten Grüttmöller im Gespräch mit Verkehrsminister Ebnet.<br />
Foto: privat<br />
abhängigen Spezialisten an seiner Seite zu wissen, welcher in der<br />
Lage ist, geeignete und kosteneffiziente Lösungen zu entwickeln.<br />
Ansätze zu diesen Lösungen konnten schon am Messestand erörtert<br />
und skizziert werden. Die anwesenden Architekten und Ingenieure<br />
waren am Ende der Messe einig darin, dass sich beide<br />
Kammern hervorragend darstellen und positionieren konnten und<br />
sprachen sich auch für das kommende Jahr für einen gemeinsamen<br />
Auftritt aus.<br />
Karsten Grüttmöller<br />
Erste Landesverordnung zur Änderung<br />
der Landesverordnung zur Durchführung<br />
des Hochbaustatistikgesetzes<br />
Der Ausschuss Recht/Berufsrecht macht auf Änderungen dazu im<br />
Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr.<br />
10 vom 30. Juli 2008 aufmerksam. Der Gesetzestext kann per<br />
Fax oder E-Mail von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
Neue Verordnungen für den Straßenbau<br />
Folgende Verordnungen des Ministeriums für Verkehr, Bau und<br />
Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern können bei der<br />
Ingenieurkammer MV per E-Mail unter info@ingenieurkammermv.de<br />
angefordert werden:<br />
– Runderlass Straßenbau M-V 8/2008 –<br />
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien<br />
für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln<br />
und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-<br />
StB 07)<br />
– Runderlass Straßenbau M-V 9/2008 –<br />
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische<br />
für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und<br />
Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07)<br />
NEUE MITGLIEDER<br />
Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern begrüßt ihre<br />
neuen Mitglieder.<br />
Nachfolgend benannte Mitglieder wurden vom Eintragungsausschuss<br />
am 10. September 2008 in die Kammer aufgenommen:<br />
Fortsetzung auf Seite 8<br />
Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.
Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.<br />
RECHT<br />
Recht aktuell<br />
1. Frist für Rückforderungen der öffentlichen Hand<br />
Ingenieurbüros, die für öffentliche Auftraggeber tätig wurden,<br />
kennen folgende Abläufe aus eigener Erfahrung:<br />
Die Schlussrechnung wurde vor vielen Jahren gelegt und<br />
auch bezahlt. Nun wird der öffentliche Auftraggeber zu diesem<br />
Vorhaben überprüft (z.B. Landesrechnungshof). Im Rahmen<br />
dieser Kontrolle wird festgestellt, dass eine Überzahlung<br />
erfolgte, da z.B. die anrechenbaren Kosten nicht zutreffend<br />
gewesen wären. Es wird eine Rückforderung erhoben. Sofern<br />
die Einwendungen zutreffend sind, besteht auch ein<br />
Rückzahlungsanspruch.<br />
Nach dem bis 31.12.2001 geltenden BGB galt für Rückforderungsansprüche<br />
eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Mit<br />
dem ab 01.01.2002 geltenden BGB ist die Verjährungsfrist<br />
aber auf drei Jahre verkürzt worden. Die Verjährungsfrist beginnt<br />
am 01.01. des Jahres, das auf den Zeitraum folgt, in<br />
dem der Rückforderungsanspruch entstanden ist und der öffentliche<br />
Auftraggeber von den Voraussetzungen für die Rükkforderung<br />
Kenntnis hatte bzw. diese hätte erlangen können.<br />
Sofern im Jahr 2004 eine Schlussrechnung gelegt und bezahlt<br />
wurde und der Auftraggeber damals hätte schon erkennen<br />
können, dass die anrechenbaren Kosten zu hoch angesetzt<br />
worden sind, beginnt die Verjährungsfrist für die Rückforderung<br />
am 01.01.2005. Am 31.12.2007 ist daher Verjährung<br />
eingetreten.<br />
Der öffentliche Auftraggeber kann sich auch nicht darauf berufen,<br />
dass erst durch die Rechnungsprüfung des Landesrechnungshofes<br />
er Kenntnis von den Rückforderungsvoraussetzungen<br />
erhalten hätte. Es kommt auf seine eigene Kenntnis<br />
an.<br />
Bei Rückforderungen öffentlicher Auftraggeber, aber auch<br />
anderer Auftraggeber muss der Ingenieur daher prüfen, ob<br />
diese Forderung nicht schon ohnehin verjährt ist (siehe auch<br />
Urteil vom 08.05.2008 BGH, Aktenzeichen VII ZR 106/07).<br />
2. Achtung: Umsatzsteuerfalle bei Abschlags- und<br />
Schlussrechnungen<br />
Ein Architekt hatte in einer Abschlagsrechnung zutreffend<br />
die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag ausgewiesen. In<br />
der Schlussrechnung gab er den Gesamtbetrag für seine erbrachten<br />
Leistungen an und wies darauf auch nochmals die<br />
gesamte Umsatzsteuer aus.<br />
- 6-<br />
Dieses ist fehlerhaft. Bei vorgenannter Art und Weise der<br />
Rechnungslegung hat der Fiskus den Anspruch, dass beide<br />
Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt abgeführt werden<br />
müssen, obwohl in dem Umsatzsteuerbetrag der Schlussrechnung<br />
der Anteil aus der Abschlagsrechnung enthalten ist.<br />
Der Steuerpflichtige kann sich nicht dadurch von der Zahlungspflicht<br />
befreien, indem er nachweist, dass auf eine identische<br />
Leistung somit doppelte Umsatzsteuer erhoben wird.<br />
Entscheidend ist die Ausweisung der Umsatzsteuer in den<br />
Rechnungen.<br />
Das Oberlandesgericht Celle hat im Urteil vom 21.05.2008<br />
Aktenzeichen 3 U 26/08 diese Grundsätze nochmals bestätigt.<br />
Der Ingenieur muss daher darauf achten, dass er die Umsatzsteuer<br />
nicht doppelt ausweist (weitere Hinweise auch unter<br />
IBR August 2008, Seite 458).<br />
3. Bei so genannten Paketleistungen kein gesonderter<br />
Honoraranspruch für Planung und keine Geltung<br />
der HOAI<br />
Oft bieten Ingenieure im Zusammenhang mit Bauleistungen<br />
für den Bauherrn ihre Planungsleistungen im Paket an. Der<br />
Auftraggeber erhält somit das vertraglich geschuldete Bauwerk<br />
inklusive der geistigen Leistung der Planung und der<br />
Bauüberwachungsarbeiten.<br />
Wie von der Rechtsprechung bestätigt, geht die Ingenieurleistung<br />
in dem Gesamtvertrag auf und wird nicht extra kalkuliert<br />
bzw. es ist nicht der ansonsten zwingende Mindestsatzcharakter<br />
des § 4 HOAI zu beachten.<br />
Wenn es dann aber nicht zum Vertragsabschluss über das<br />
Bauwerk kommt und der Ingenieur aber schon vielfältige<br />
Leistungen erbracht hat (z.B. Planungsleistungen), kann er<br />
kein gesondertes Honorar für die Planung unter Bezug auf<br />
§ 631 Abs. 1 BGB bzw. HOAI verlangen.<br />
Das OLG Koblenz hat im Hinweisbeschluss vom 28.06.2007<br />
Aktenzeichen 10 U 308/07 ausgeführt, dass dem Bauherrn eine<br />
komplexe Leistung inklusive Planung angeboten wurde<br />
und der Bauherr damit nicht davon ausgehen konnte, dass er<br />
eine separate Ingenieurleistung in Auftrag gibt bzw. zu bezahlen<br />
hat (siehe auch IBR August 2008, Seite 459).<br />
Johannes - Meinhart Wienecke<br />
Rechtsanwalt
- 7-<br />
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Bauvorlageberechtigter Ingenieur:<br />
Dipl.-Ing.(FH) Paul Huß, Rubkow<br />
Dipl.-Ing. Thomas Paschka, Rostock<br />
Beratender Ingenieur:<br />
Dipl.-Ing.(FH) Paul Huß, Rubkow<br />
Dipl.-Ing.(FH) Klaus Schmidt, Greifswald<br />
Tragwerksplaner:<br />
Dipl.-Ing.(FH) Paul Huß, Rubkow<br />
Dipl.-Ing. Thomas Paschka, Rostock<br />
Dipl.-Ing. Falk Serbe, Wismar<br />
RÜCKBLICK<br />
September / Oktober 2008<br />
10.09.2008 - Ausschuss Recht / Berufsrecht in Güstrow<br />
11.09.2008 - Gespräch zum Dualen Bachelorstudiengang<br />
Bauingenieurwesen an der Hochschule Wismar<br />
in Schwerin<br />
15.09.2008 - Ausschuss Weiterbildung in Rostock<br />
17.09.2008 - Verwaltungsausschuss-Sitzung der Ingenieurversorgung<br />
M-V in Schwerin<br />
18.09.2008 - 143. Vorstandssitzung in Rostock<br />
18.09.2008 - Regionalgruppen-Stammtisch der Regionalgruppe<br />
Mitte in Rostock<br />
22.09.2008 - Verleihung Studienpreis an der Hochschule Neubrandenburg<br />
25.09.2008 - Tag des offenen Ingenieurbüros in Stralsund und<br />
Jatznick<br />
01.10.2008 - Verleihung Studienpreis an der Hochschule Wismar<br />
01.10.2008 - Ingenieurrat M-V in Rostock<br />
08.10.2008 - 6. Landesmesse der Schülerfirmen –<br />
Preisverleihung in Güstrow<br />
11.10.2008 - Tag des offenen Ingenieurbüros in Dummerstorf<br />
WIR GRATULIEREN<br />
- und wünschen unseren Jubilaren<br />
alles Gute!<br />
Oktober 2008<br />
50. Geburtstag:<br />
Jürgen Fibian, Groß Plasten; Holger Krawutschke, Bergen;<br />
Hans-Joachim Möws, Wolgast; Gert Austerhoff, Ribnitz-Damgarten;<br />
Christian Bünger, Dorf Mecklenburg; Sigrid Paschen,<br />
Neubrandenburg<br />
55. Geburtstag:<br />
Eleonore Vollerthun, Neubrandenburg; Karl Gutzmann, Sukow-<br />
Levitzow; Fritz Friedeberg, Sternberg; Veronika Schell, Rostock;<br />
Jochen Kurth, Goldberg; Gudrun Tannhäuser, Neubrandenburg;<br />
Frank Meißner, Neubrandenburg; Barbara Farclas,<br />
Wismar; Detlef Heinrichs, Leezen<br />
60. Geburtstag:<br />
Christine Domin, Wackerow; Reinhard Bülow, Schwerin<br />
70. Geburtstag:<br />
Gerhard Fietkau, Hagenow<br />
- 8-<br />
SERVICE<br />
Öffnungszeiten<br />
der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Mo - Fr 9-12 Uhr<br />
Die 13-15 Uhr<br />
Do 13-18 Uhr<br />
Beratung in Rechtsfragen<br />
Kostenlose Erstberatung in Rechtsfragen für Kammermitglieder:<br />
Rechtsanwaltskanzlei WIGU<br />
Herr RA Wienecke, Tel: 0385 - 73 12 30<br />
Forderungsmanagement<br />
Forderungsmanagement für Kammermitglieder:<br />
Rechtsanwaltskanzlei WIGU<br />
Ansprechpartnerin Frau Lindner, Tel: 0385 - 55 83 613<br />
Auftragsberatung der Auftragsberatungsstelle<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern e.V. (ABST)<br />
Fax-Abruf: 0385 - 399 388 1000<br />
Telefon: 0385 - 39 93 250/251<br />
Statistik Mitgliederbestand<br />
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Stand: 31.08.2008<br />
Pflichtmitglieder : 1591<br />
davon<br />
nur Beratende Ingenieure : 473<br />
nur bauvorlageber. Ingenieure : 685<br />
Berat. u. bauvorl. Ingenieure : 433<br />
Freiwillige Mitglieder : 211<br />
Gesamt: : 1802<br />
IMPRESSUM<br />
Deutsches Ingenieurblatt,<br />
Regionalausgabe Mecklenburg-Vorpommern<br />
(Beilage)<br />
Herausgeber:<br />
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts,<br />
Alexandrinenstraße 32,<br />
19055 Schwerin,<br />
Telefon: 0385 - 558 360<br />
Telefax: 0385 - 558 36 30<br />
Internet: www.ingenieurkammer-mv.de<br />
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de<br />
Redaktion: Diana Reinschmidt