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K A M M E R R E P O R T - DIB

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# 13<br />

K A M M E R<br />

R E P O R T<br />

M I T T E I L U N G S B L A T T D E R<br />

14. JAHRGANG INGENIEURKAMMER<br />

Oktober 2008<br />

LANDESBAUPREIS<br />

Der insgesamt 6. Landesbaupreis Mecklenburg-Vorpommern<br />

wurde im Jahr 2008 erstmals in zwei Kategorien vergeben. Die<br />

drei Auslober Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwikklung,<br />

Ingenieurkammer und Architektenkammer wollten mit der<br />

Unterteilung in die Kategorien bis 500.000 EURO Gesamtbausumme<br />

und über 500.000 EURO Gesamtbausumme auch kleineren<br />

Bauten und deren Bauherren und Planern die Gelegenheit geben,<br />

den Preis zu gewinnen. Diese Unterteilung kann schon jetzt<br />

als Erfolg gewertet werden.<br />

Beide Landesbaupreise 2008 sind am 04.09.2008 im NDR-Landesfunkhaus<br />

Schwerin vergeben worden. „Die Preisträger stehen<br />

mit ihren Arbeiten exemplarisch für den hohen Stand der Baukultur<br />

in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Staatssekretär Sebastian<br />

Schröder anlässlich der Verleihung.<br />

In der Kategorie über 500.000 Euro Gesamtbausumme ging<br />

die Auszeichnung an die Architekten Heinle, Wischer und Partner<br />

und das von ihnen entworfene Zentrum für Zahn-, Mundund<br />

Kiefernheilkunde der Ernst-Moritz-Arndt-Universität<br />

Greifswald. Mit seinen überzeugend proportionierten Grundelementen<br />

und außergewöhnlich sorgfältiger Detailgestaltung ist den<br />

Planern ein „weitgehend perfektes Baukunstwerk“ gelungen, so<br />

das Urteil der Fachjury.<br />

M E C K L E N B U R G -V O R P O M M E R N<br />

KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS<br />

Landesbaupreise 2008 vergeben – Preise in zwei Kategorien<br />

- 1-<br />

In der Kategorie bis zu 500.000 Euro wurde der Preis für den<br />

Wiederaufbau der Dorfkirche in Barkow (Landkreis Parchim)<br />

vergeben. Die Jury sieht im Neu- und Umbau der Kirche eine stilsichere<br />

Kombination von historischer Bausubstanz und neuen<br />

Elementen verwirklicht, die „ein überraschend unaufdringliches,<br />

aber unverwechselbares Ensemble“ schafft. Die Planung erfolgte<br />

durch stadt und haus architekten und ingenieure gmbH & co kg,<br />

Wismar.<br />

In diesem Jahr ist der Landesbaupreis, der jeweils mit 4000 Euro<br />

dotiert ist, erstmals in diesen beiden Kategorien vergeben worden.<br />

Mit dem Sonderpreis wurden die<br />

Rügenbrücke und die Planer<br />

Dipl.-Ing. André Keipke (BDA/<br />

Rostock), Schmitt-Stumpf-Frühauf<br />

(München), Schüßler-Plan (Berlin),<br />

Ingenieurgemeinschaft EHS-<br />

VCE (Lohfelden) sowie die DE-<br />

GES GmbH (Berlin) für dieses<br />

„herausragende Ingenieurbauwerk“<br />

geehrt, „das sowohl eine<br />

städtebauliche als auch ingenieurtechnische<br />

Herausforderung“ war.<br />

Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.


Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.<br />

Belobigungen in der Kategorie über 500.000 Euro wurden ausgesprochen<br />

für – die Sanierung und Nutzbarmachung des Zisterzienserklosters<br />

in Zarrentin (LK Ludwigslust), (Krug +<br />

Schwinghammer, Kiel).<br />

- die Kombination eines Kinderhorts mit einer Wohngruppe für<br />

Jugendliche im Haus Wellenreiter in Wismar, (Wollensak Architekten,<br />

Wismar) und<br />

- die umfängliche<br />

Rekonstruktion einer<br />

ehemaligen<br />

Klosteranlage als<br />

Sitz für das PommerscheLandesmuseumGreifswald<br />

(Sunder-<br />

Plassmann Architekten,<br />

Kappeln).<br />

- 2-<br />

Eine Belobigung in der<br />

Kategorie bis 500.000 Euro<br />

erhielten die Planer<br />

von Nalbach+Nalbach<br />

Gesellschaft von Architekten<br />

mbH für die Umnutzung<br />

eines ehemaligen<br />

Transformatorenhäuschens<br />

zum „Kinderhotel“<br />

des Seehotels Nakenstorf<br />

am Neuklostersee<br />

im Landkreis Nordwestmecklenburg<br />

(Planer<br />

Nalbach+Nalbach Gesellschaft<br />

von Architekten<br />

mbH).<br />

Die Belobigungen sind jeweils mit 500 Euro dotiert.<br />

Anerkennungen wurden<br />

ausgesprochen für:<br />

Institut für Physik der<br />

Ernst-Moritz-Arndt-<br />

Universität Greifswald,<br />

Fußgängerbrücke „Balkon zum Meer“ in Sassnitz,


Neubau Service-Center Stadtwerke Stralsund,<br />

„Haus der 1000 Seen“ Müritzeum, Waren,<br />

Stadthaus Parchim.<br />

Der Landesbaupreis wird alle zwei Jahre vom Ministerium für<br />

Verkehr, Bau und Landesentwicklung, der Architektenkammer<br />

M-V und der Ingenieurkammer M-V ausgelobt.<br />

AUS DEN AUSSCHÜSSEN<br />

Ausschuss Finanzen<br />

Am 03. September 2008 kam der Finanzausschuss in der Geschäftsstelle<br />

der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern zu<br />

seiner 15. Sitzung zusammen.<br />

Ziel dieser Sitzung war es, Vorschläge für den künftigen Einsatz<br />

- 3-<br />

von finanziellen Mitteln in den Haushaltstiteln „Öffentlichkeitsarbeit<br />

/ Veranstaltungen“ sowie „Regionalgruppen, Ausschüsse“<br />

zu erarbeiten. Der Finanzausschuss wird dem Vorstand und der<br />

Vertreterversammlung seine Vorschläge zur Beschlussfassung<br />

vorlegen. Die Vertreterversammlung soll auf ihrer Sitzung am<br />

25. Oktober 2008 darüber beraten.<br />

Ausschuss Recht/Berufsrecht<br />

Der Ausschuss Recht/Berufsrecht tagte am 10.09.2008 in Güstrow.<br />

Die Vertreterversammlung hat den Ausschuss Recht/ Berufsrecht<br />

beauftragt, einen Vorschlag zur Regelung der Berufshaftpflichtversicherung<br />

für Kammermitglieder bis zur nächsten<br />

Sitzung am 25.10.2008 zu unterbreiten. Im Vorfeld dieser Ausschusssitzung<br />

wurden zu diesem Thema umfangreiche Informationen<br />

von den Ausschussmitgliedern und der Geschäftstelle eingeholt.<br />

Des Weiteren nahm ein unabhängiger Versicherungsfachmann<br />

zur Beratung an der Ausschusssitzung teil. Nach ausführlicher<br />

Diskussion und Abwägung wird der Ausschuss Recht/ Berufsrecht<br />

der Vertreterversammlung empfehlen, keine abweichende<br />

Regelung vom § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes zu<br />

treffen. Ein weiteres Absenken unter die im Versicherungsvertragsgesetz<br />

festgeschriebene Regelung der Maximierung auf eine<br />

Million EURO ist nicht zu empfehlen, da das die Möglichkeit des<br />

Rückgriffs auf die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

bietet.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Überschrift „Neue<br />

Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes auch für Mitglieder<br />

der Ingenieurkammer M-V“ in dieser Ausgabe des Kammerreports.<br />

Ein weiteres Thema der Ausschusssitzung war der Referentenentwurf<br />

zum Architekten- und Ingenieurgesetz M-V. Nach ausführlicher<br />

Beratung hat der Ausschuss Recht/Berufsrecht Änderungshinweise<br />

zum Referentenentwurf des Architekten- und Ingenieurgesetzes<br />

M-V erarbeitet, die als Stellungnahme der Ingenieurkammer<br />

der Rechtsaufsicht zugeleitet werden.<br />

AUFRUF<br />

Foto: Siggelkow<br />

Schülerwettbewerb „JUNIOR:Ing“<br />

- Ingenieurkammer sucht<br />

Praktikantenstellen<br />

Zusammen mit dem Bildungsministerium lobt die Ingenieurkammer<br />

alle 2 Jahre den Wettbewerb „Junior:Ing“ für Schüler aus.<br />

Bildungsminister Tesch ist Schirmherr dieses Leistungsvergleichs.<br />

Die Preisverleihung nehmen am 11. Juni 2009 in Schwerin<br />

Landtagspräsidentin Bretschneider, Bildungsminister Tesch<br />

und Kammerpräsident Otte vor.<br />

Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.


Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.<br />

Zusätzlich zu den Preisen möchte die Ingenieurkammer einigen<br />

Wettbewerbsteilnehmern die Gelegenheit geben, die praktische<br />

Arbeit eines Ingenieurs kennen zu lernen.<br />

Dafür benötigen wir die Hilfe unserer Mitglieder, die uns mit<br />

„Praktikantenstellen“ unterstützen. Gedacht ist dabei nicht an einen<br />

längeren Einsatz der Schüler, sondern eher an einen maximal<br />

zweitägigen „Schnupperkurs“.<br />

Wenn Sie uns dabei helfen können und gleichzeitig jungen Leuten<br />

den Ingenieurberuf näher bringen wollen, melden Sie sich bitte<br />

bei der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer.<br />

Ansprechpartner ist hier Diana Lindner (Tel. 0385 / 55836-13,<br />

E-Mail: lindner@ingenieurkammer-mv.de).<br />

AKTUELL<br />

Neue Regelungen des<br />

Versicherungsvertragsgesetzes auch für<br />

Mitglieder der Ingenieurkammer M-V<br />

Die Regelungen des § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes sollen<br />

ab dem 01.01.2009 für alle Kammermitglieder gelten. Der<br />

§ 114 Versicherungsvertragsgesetz lautet wie folgt: Die Mindestversicherungssumme<br />

beträgt bei einer Pflichtversicherung, soweit<br />

durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, 250 000<br />

EURO je Versicherungsfall und eine Million für alle Versicherungsfälle<br />

eines Versicherungsjahres.<br />

Für die Mitglieder der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

sollen dann folgende Versicherungssummen eingehalten<br />

werden:<br />

Die Mindestversicherungssumme muss für Personenschäden 1,0<br />

Millionen EURO betragen. Für Sach- und Vermögensschäden<br />

muss die Mindestversicherungssumme 250 000 EURO je Versicherungsfall<br />

und eine Million EURO für alle Versicherungsfälle<br />

eines Versicherungsjahres betragen.<br />

Die vom Ausschuss Recht/Berufsrecht vorgeschlagene Regelung<br />

muss noch von der Vertreterversammlung verabschiedet werden<br />

und wird dann in der Hauptsatzung zu finden sein.<br />

Ingenieurkammer Anerkennungsbehörde<br />

für Prüfsachverständige<br />

Mit der Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen<br />

(PPVO M-V) ist die Ingenieurkammer Mecklenburg-<br />

Vorpommern Anerkennungsbehörde für die Anerkennung als<br />

Prüfsachverständiger geworden.<br />

Auf Antrag nimmt die Ingenieurkammer, sofern die Voraussetzungen<br />

erfüllt sind, die Anerkennung als Prüfsachverständiger<br />

für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen vor. Prüfsachverständige<br />

können für folgende Fachrichtungen anerkannt<br />

werden:<br />

1. Lüftungsanlagen<br />

2. CO-Warnanlagen<br />

3. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />

4. Feuerlöschanlagen<br />

5. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen<br />

6. Sicherheitsstromversorgungen<br />

Neben den Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen<br />

werden von der Ingenieurkammer M-V auch Prüfsachverständige<br />

für den Erd- und Grundbau anerkannt.<br />

- 4-<br />

Mit Fragen zur Anerkennung, zu den Fachrichtungen und zu Ihrem<br />

Antrag können Sie sich an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer<br />

wenden. Ansprechpartner ist Irit Wassmann (Tel. 0385 /<br />

55836-14, E-Mail: wassmann@ingenieurkammer-mv.de ).<br />

HOCHSCHULEN<br />

Studienpreis an der Fachhochschule<br />

Stralsund verliehen<br />

Zum neunten Mal verleiht die Ingenieurkammer Mecklenburg-<br />

Vorpommern an Beststudenten, die an Hochschulen unseres Landes<br />

mit ingenieurtechnischen Fachrichtungen ausgebildet werden,<br />

einen Studienpreis in Form einer Reise. Herr Seidlein, Sprecher<br />

der Regionalgruppe Nordvorpommern, nahm in Stralsund<br />

die Auszeichnung von Frau Yasmin Blunck am 9. September<br />

2008 für die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern vor. In<br />

diesem Jahr geht die Reise nach Moskau.<br />

Frau Blunck studiert an der Fachhochschule Stralsund im Studiengang<br />

Medizininformatik und Biomedizintechnik. Von der<br />

Fachhochschule Stralsund wurde Frau Blunck aufgrund ihrer hervorragenden<br />

Studienleistungen für diese Auszeichnung vorgeschlagen.<br />

Sie hat bisher einen „Gesamtdurchschnitt“ von 1,2 erreicht.<br />

Wir wünschen Frau Blunck in ihrer beruflichen Entwicklung viel<br />

Erfolg und persönlich alles Gute.<br />

Glückwünsche für die Beststudentin – Geert-Christoph Seidlein überreicht<br />

im Namen der Ingenieurkammer den Reisescheck. Foto: Siggelkow<br />

KURZ<br />

Präsidenten treffen sich in Neustrelitz<br />

- Arbeitsgespräch der Ingenieurkammer M-V (IK M-V) und<br />

der Brandenburgischen Ingenieurkammer (BBIK)<br />

In Neustrelitz fand am 9. September 2008 das zweite Treffen der<br />

Präsidenten der IK M-V und der BBIK statt. Beide Präsidenten<br />

hatten ihre Geschäftsführer zu diesem Gespräch hinzu gezogen.<br />

Die Themenliste beinhaltete einen Katalog von Fragen, die beide<br />

Kammern in ihrer täglichen Arbeit berühren:<br />

1. Die Novellierung der Ingenieurgesetze beider Länder


2. Die Zusammenarbeit bei Weiterbildungsangeboten für die<br />

Kammermitglieder<br />

3. Die Kooperation bei der Anerkennung von Prüfsachverständigen<br />

und<br />

4. die Mitgliederentwicklung in beiden Kammern.<br />

Bei der Novellierung des Ingenieurgesetzes ist die IK M-V einen<br />

kleinen Schritt weiter als die BBIK, ist doch die Liste der Tragwerksplaner<br />

und ihre Mitgliedschaft in der Kammer in Mecklenburg-Vorpommern<br />

schon geregelt, die BBIK strebt diese Regelung<br />

noch an. Die IK M-V hat der Partnerkammer hierzu ihre<br />

Unterstützung bei der Argumentation zugesagt.<br />

In beiden Kammern legen die Vorstände großen Wert auf die Förderung<br />

der Weiterbildung für ihre Mitglieder. Zur Optimierung<br />

der Zusammenarbeit hatten beide Kammern 2005 eine Vereinbarung<br />

geschlossen. Jetzt wurde diskutiert, ob diese Vereinbarung<br />

auf eine höhere Stufe gehoben werden kann. Dazu werden noch<br />

weitere Gespräche erforderlich sein, um die Handhabung der<br />

Weiterbildung in beiden Kammern vertraglich auf einer anderen<br />

Ebene zu regeln.<br />

Die Ingenieurkammer M-V ist seit dem Jahr 2006 Anerkennungsbehörde<br />

für Prüfsachverständige. Die BBIK unterstützt die IK<br />

M-V dabei in hohem Maße, befasst sie sich doch mit der fachlichen<br />

Ausbildung und Prüfung von Antragstellern. Zwischenzeitlich<br />

wurde hierzu auf Initiative der BBIK auch ein Arbeitskreis<br />

bei der Bundesingenieurkammer gebildet (zur Anerkennung<br />

von Prüfsachverständigen siehe Artikel unter der Überschrift „Ingenieurkammer<br />

Anerkennungsbehörde für Prüfsachverständige“<br />

in dieser Ausgabe des Kammerreports).<br />

Die Mitgliederentwicklung in beiden Kammern ist von ähnlichen<br />

Entwicklungstendenzen geprägt. Das Durchschnittsalter steigt,<br />

die Zahl der Mitglieder hat abgenommen, der Zulauf durch junge<br />

Ingenieure hat sich reduziert (zu dieser Thematik informieren wir<br />

später gesondert).<br />

Die Präsidenten Otte für die Ingenieurkammer M-V und Sommer<br />

für die Brandenburgische Ingenieurkammer haben das nächste<br />

Gespräch in dieser Runde für das erste Quartal 2009 in Potsdam<br />

vereinbart.<br />

RoBau 2008<br />

Qualifizierte Hilfe auf dem Weg zum Traumhaus<br />

Auf einen äußerst erfolgreichen Abschluss der RoBau 2008<br />

schauen die Mitglieder der Ingenieur- und Architektenkammer<br />

zurück. Der Stand wurde in diesem Jahr erstmals gemeinsam von<br />

Mitgliedern beider Kammern aus Rostock, Schwerin und Wismar<br />

betreut. Im Rahmen der vom 05.09.2008 bis 07.09.2008 stattfindenden<br />

Messe ergaben sich viele interessante Gespräche mit den<br />

Messebesuchern, welche sich für die Leistungen der Architekten<br />

und Ingenieure interessierten. Bei den Besuchern stießen vor allem<br />

die Themen energieeffizientes Bauen sowie Planung, Beratung<br />

und Betreuung während des Bauablaufes auf ein besonderes<br />

großes Interesse. Aber auch Themen des Bauordnungs- bzw.<br />

Nachbarrechtes wurden umfangreich erörtert.<br />

Erneut wurde den Besuchern sowie den Architekten und Ingenieuren<br />

deutlich, in welcher Breite und wie vielschichtig die Problemfelder<br />

rund um den Bau und die Sanierung von Eigenheimen<br />

sind. Um den auf Seiten eines jeden Bauherrn bestehenden Beratungsbedarf<br />

abzudecken, ist es wichtig, für jede Frage einen un-<br />

- 5-<br />

Karsten Grüttmöller im Gespräch mit Verkehrsminister Ebnet.<br />

Foto: privat<br />

abhängigen Spezialisten an seiner Seite zu wissen, welcher in der<br />

Lage ist, geeignete und kosteneffiziente Lösungen zu entwickeln.<br />

Ansätze zu diesen Lösungen konnten schon am Messestand erörtert<br />

und skizziert werden. Die anwesenden Architekten und Ingenieure<br />

waren am Ende der Messe einig darin, dass sich beide<br />

Kammern hervorragend darstellen und positionieren konnten und<br />

sprachen sich auch für das kommende Jahr für einen gemeinsamen<br />

Auftritt aus.<br />

Karsten Grüttmöller<br />

Erste Landesverordnung zur Änderung<br />

der Landesverordnung zur Durchführung<br />

des Hochbaustatistikgesetzes<br />

Der Ausschuss Recht/Berufsrecht macht auf Änderungen dazu im<br />

Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr.<br />

10 vom 30. Juli 2008 aufmerksam. Der Gesetzestext kann per<br />

Fax oder E-Mail von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

Neue Verordnungen für den Straßenbau<br />

Folgende Verordnungen des Ministeriums für Verkehr, Bau und<br />

Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern können bei der<br />

Ingenieurkammer MV per E-Mail unter info@ingenieurkammermv.de<br />

angefordert werden:<br />

– Runderlass Straßenbau M-V 8/2008 –<br />

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien<br />

für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln<br />

und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-<br />

StB 07)<br />

– Runderlass Straßenbau M-V 9/2008 –<br />

Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische<br />

für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und<br />

Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07)<br />

NEUE MITGLIEDER<br />

Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern begrüßt ihre<br />

neuen Mitglieder.<br />

Nachfolgend benannte Mitglieder wurden vom Eintragungsausschuss<br />

am 10. September 2008 in die Kammer aufgenommen:<br />

Fortsetzung auf Seite 8<br />

Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.


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RECHT<br />

Recht aktuell<br />

1. Frist für Rückforderungen der öffentlichen Hand<br />

Ingenieurbüros, die für öffentliche Auftraggeber tätig wurden,<br />

kennen folgende Abläufe aus eigener Erfahrung:<br />

Die Schlussrechnung wurde vor vielen Jahren gelegt und<br />

auch bezahlt. Nun wird der öffentliche Auftraggeber zu diesem<br />

Vorhaben überprüft (z.B. Landesrechnungshof). Im Rahmen<br />

dieser Kontrolle wird festgestellt, dass eine Überzahlung<br />

erfolgte, da z.B. die anrechenbaren Kosten nicht zutreffend<br />

gewesen wären. Es wird eine Rückforderung erhoben. Sofern<br />

die Einwendungen zutreffend sind, besteht auch ein<br />

Rückzahlungsanspruch.<br />

Nach dem bis 31.12.2001 geltenden BGB galt für Rückforderungsansprüche<br />

eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Mit<br />

dem ab 01.01.2002 geltenden BGB ist die Verjährungsfrist<br />

aber auf drei Jahre verkürzt worden. Die Verjährungsfrist beginnt<br />

am 01.01. des Jahres, das auf den Zeitraum folgt, in<br />

dem der Rückforderungsanspruch entstanden ist und der öffentliche<br />

Auftraggeber von den Voraussetzungen für die Rükkforderung<br />

Kenntnis hatte bzw. diese hätte erlangen können.<br />

Sofern im Jahr 2004 eine Schlussrechnung gelegt und bezahlt<br />

wurde und der Auftraggeber damals hätte schon erkennen<br />

können, dass die anrechenbaren Kosten zu hoch angesetzt<br />

worden sind, beginnt die Verjährungsfrist für die Rückforderung<br />

am 01.01.2005. Am 31.12.2007 ist daher Verjährung<br />

eingetreten.<br />

Der öffentliche Auftraggeber kann sich auch nicht darauf berufen,<br />

dass erst durch die Rechnungsprüfung des Landesrechnungshofes<br />

er Kenntnis von den Rückforderungsvoraussetzungen<br />

erhalten hätte. Es kommt auf seine eigene Kenntnis<br />

an.<br />

Bei Rückforderungen öffentlicher Auftraggeber, aber auch<br />

anderer Auftraggeber muss der Ingenieur daher prüfen, ob<br />

diese Forderung nicht schon ohnehin verjährt ist (siehe auch<br />

Urteil vom 08.05.2008 BGH, Aktenzeichen VII ZR 106/07).<br />

2. Achtung: Umsatzsteuerfalle bei Abschlags- und<br />

Schlussrechnungen<br />

Ein Architekt hatte in einer Abschlagsrechnung zutreffend<br />

die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag ausgewiesen. In<br />

der Schlussrechnung gab er den Gesamtbetrag für seine erbrachten<br />

Leistungen an und wies darauf auch nochmals die<br />

gesamte Umsatzsteuer aus.<br />

- 6-<br />

Dieses ist fehlerhaft. Bei vorgenannter Art und Weise der<br />

Rechnungslegung hat der Fiskus den Anspruch, dass beide<br />

Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt abgeführt werden<br />

müssen, obwohl in dem Umsatzsteuerbetrag der Schlussrechnung<br />

der Anteil aus der Abschlagsrechnung enthalten ist.<br />

Der Steuerpflichtige kann sich nicht dadurch von der Zahlungspflicht<br />

befreien, indem er nachweist, dass auf eine identische<br />

Leistung somit doppelte Umsatzsteuer erhoben wird.<br />

Entscheidend ist die Ausweisung der Umsatzsteuer in den<br />

Rechnungen.<br />

Das Oberlandesgericht Celle hat im Urteil vom 21.05.2008<br />

Aktenzeichen 3 U 26/08 diese Grundsätze nochmals bestätigt.<br />

Der Ingenieur muss daher darauf achten, dass er die Umsatzsteuer<br />

nicht doppelt ausweist (weitere Hinweise auch unter<br />

IBR August 2008, Seite 458).<br />

3. Bei so genannten Paketleistungen kein gesonderter<br />

Honoraranspruch für Planung und keine Geltung<br />

der HOAI<br />

Oft bieten Ingenieure im Zusammenhang mit Bauleistungen<br />

für den Bauherrn ihre Planungsleistungen im Paket an. Der<br />

Auftraggeber erhält somit das vertraglich geschuldete Bauwerk<br />

inklusive der geistigen Leistung der Planung und der<br />

Bauüberwachungsarbeiten.<br />

Wie von der Rechtsprechung bestätigt, geht die Ingenieurleistung<br />

in dem Gesamtvertrag auf und wird nicht extra kalkuliert<br />

bzw. es ist nicht der ansonsten zwingende Mindestsatzcharakter<br />

des § 4 HOAI zu beachten.<br />

Wenn es dann aber nicht zum Vertragsabschluss über das<br />

Bauwerk kommt und der Ingenieur aber schon vielfältige<br />

Leistungen erbracht hat (z.B. Planungsleistungen), kann er<br />

kein gesondertes Honorar für die Planung unter Bezug auf<br />

§ 631 Abs. 1 BGB bzw. HOAI verlangen.<br />

Das OLG Koblenz hat im Hinweisbeschluss vom 28.06.2007<br />

Aktenzeichen 10 U 308/07 ausgeführt, dass dem Bauherrn eine<br />

komplexe Leistung inklusive Planung angeboten wurde<br />

und der Bauherr damit nicht davon ausgehen konnte, dass er<br />

eine separate Ingenieurleistung in Auftrag gibt bzw. zu bezahlen<br />

hat (siehe auch IBR August 2008, Seite 459).<br />

Johannes - Meinhart Wienecke<br />

Rechtsanwalt


- 7-<br />

Diese pdf-Datei wurde erstellt von Fachverlag Schiele & Schön GmbH, 10 / 2008.


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Bauvorlageberechtigter Ingenieur:<br />

Dipl.-Ing.(FH) Paul Huß, Rubkow<br />

Dipl.-Ing. Thomas Paschka, Rostock<br />

Beratender Ingenieur:<br />

Dipl.-Ing.(FH) Paul Huß, Rubkow<br />

Dipl.-Ing.(FH) Klaus Schmidt, Greifswald<br />

Tragwerksplaner:<br />

Dipl.-Ing.(FH) Paul Huß, Rubkow<br />

Dipl.-Ing. Thomas Paschka, Rostock<br />

Dipl.-Ing. Falk Serbe, Wismar<br />

RÜCKBLICK<br />

September / Oktober 2008<br />

10.09.2008 - Ausschuss Recht / Berufsrecht in Güstrow<br />

11.09.2008 - Gespräch zum Dualen Bachelorstudiengang<br />

Bauingenieurwesen an der Hochschule Wismar<br />

in Schwerin<br />

15.09.2008 - Ausschuss Weiterbildung in Rostock<br />

17.09.2008 - Verwaltungsausschuss-Sitzung der Ingenieurversorgung<br />

M-V in Schwerin<br />

18.09.2008 - 143. Vorstandssitzung in Rostock<br />

18.09.2008 - Regionalgruppen-Stammtisch der Regionalgruppe<br />

Mitte in Rostock<br />

22.09.2008 - Verleihung Studienpreis an der Hochschule Neubrandenburg<br />

25.09.2008 - Tag des offenen Ingenieurbüros in Stralsund und<br />

Jatznick<br />

01.10.2008 - Verleihung Studienpreis an der Hochschule Wismar<br />

01.10.2008 - Ingenieurrat M-V in Rostock<br />

08.10.2008 - 6. Landesmesse der Schülerfirmen –<br />

Preisverleihung in Güstrow<br />

11.10.2008 - Tag des offenen Ingenieurbüros in Dummerstorf<br />

WIR GRATULIEREN<br />

- und wünschen unseren Jubilaren<br />

alles Gute!<br />

Oktober 2008<br />

50. Geburtstag:<br />

Jürgen Fibian, Groß Plasten; Holger Krawutschke, Bergen;<br />

Hans-Joachim Möws, Wolgast; Gert Austerhoff, Ribnitz-Damgarten;<br />

Christian Bünger, Dorf Mecklenburg; Sigrid Paschen,<br />

Neubrandenburg<br />

55. Geburtstag:<br />

Eleonore Vollerthun, Neubrandenburg; Karl Gutzmann, Sukow-<br />

Levitzow; Fritz Friedeberg, Sternberg; Veronika Schell, Rostock;<br />

Jochen Kurth, Goldberg; Gudrun Tannhäuser, Neubrandenburg;<br />

Frank Meißner, Neubrandenburg; Barbara Farclas,<br />

Wismar; Detlef Heinrichs, Leezen<br />

60. Geburtstag:<br />

Christine Domin, Wackerow; Reinhard Bülow, Schwerin<br />

70. Geburtstag:<br />

Gerhard Fietkau, Hagenow<br />

- 8-<br />

SERVICE<br />

Öffnungszeiten<br />

der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Mo - Fr 9-12 Uhr<br />

Die 13-15 Uhr<br />

Do 13-18 Uhr<br />

Beratung in Rechtsfragen<br />

Kostenlose Erstberatung in Rechtsfragen für Kammermitglieder:<br />

Rechtsanwaltskanzlei WIGU<br />

Herr RA Wienecke, Tel: 0385 - 73 12 30<br />

Forderungsmanagement<br />

Forderungsmanagement für Kammermitglieder:<br />

Rechtsanwaltskanzlei WIGU<br />

Ansprechpartnerin Frau Lindner, Tel: 0385 - 55 83 613<br />

Auftragsberatung der Auftragsberatungsstelle<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern e.V. (ABST)<br />

Fax-Abruf: 0385 - 399 388 1000<br />

Telefon: 0385 - 39 93 250/251<br />

Statistik Mitgliederbestand<br />

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Stand: 31.08.2008<br />

Pflichtmitglieder : 1591<br />

davon<br />

nur Beratende Ingenieure : 473<br />

nur bauvorlageber. Ingenieure : 685<br />

Berat. u. bauvorl. Ingenieure : 433<br />

Freiwillige Mitglieder : 211<br />

Gesamt: : 1802<br />

IMPRESSUM<br />

Deutsches Ingenieurblatt,<br />

Regionalausgabe Mecklenburg-Vorpommern<br />

(Beilage)<br />

Herausgeber:<br />

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts,<br />

Alexandrinenstraße 32,<br />

19055 Schwerin,<br />

Telefon: 0385 - 558 360<br />

Telefax: 0385 - 558 36 30<br />

Internet: www.ingenieurkammer-mv.de<br />

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de<br />

Redaktion: Diana Reinschmidt

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