Gruppenreisen 2013 - OTS Gruppenreisen
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is zum 15. Tag vor Reiseantritt 65%,<br />
bis zum 7.Tag vor Reiseantritt 85%,<br />
bis einen Tag vor Reiseantritt 90%,<br />
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen<br />
95% des Gesamtreisepreises.<br />
5. Haftung/ Gewährleistung<br />
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ordentlichen Kaufmanns entspricht, für die gewissenhafte<br />
Leistungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und<br />
Überwachung der dritten Leistungserbringer, die Richtigkeit<br />
der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße<br />
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen<br />
unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.<br />
Wird die Leistung durch <strong>OTS</strong> nicht vertragsgemäß<br />
erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die<br />
<strong>OTS</strong> kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen<br />
Aufwand erfordert. Die <strong>OTS</strong> kann auch<br />
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Ersatzleistung erbringt. Falls das Abhilfeverlangen keinen<br />
Erfolg hatte und Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht<br />
worden sind, kann der Kunde eine der Minderleistung<br />
entsprechende Herabsetzung des Leistungspreises verlangen<br />
(Minderung). Der Leistungspreis ist in dem Verhältnis<br />
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert<br />
der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen<br />
Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht<br />
ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt den Mangel<br />
unverzüglich anzuzeigen.<br />
6. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen<br />
Sofern es der <strong>OTS</strong> möglich ist, wird sie den Kunden über<br />
wichtige Änderungen der in der Leistungsbeschreibung<br />
wiedergegebenen Vorschriften bezüglich Pass-, Visa- und<br />
Zollbestimmungen vor Leistungsbeginn informieren. Eine<br />
Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt die <strong>OTS</strong><br />
nicht. Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-,<br />
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich<br />
und wird angehalten, sich entsprechend zu<br />
informieren. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der<br />
genannten Vorschrift erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden,<br />
auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluß<br />
geändert werden sollten. Auf Wunsch des Kunden kann die<br />
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Visum nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden oder Einzelvorschriften<br />
durch den Kunden nicht erfüllt werden und<br />
der Kunde deshalb die Leistung nicht in Anspruch nehmen<br />
kann, so gilt dies als Rücktritt des Kunden analog oben 3.<br />
letzter Satz. Die Visabesorgung ist ausdrücklich nicht Bestandteil<br />
der touristischen Leistungen.<br />
7. Haftungsbeschränkungen<br />
Die Haftung der <strong>OTS</strong> ist auf die dreifache Höhe des Einzel-<br />
Leistungspreises beschränkt, sofern es sich nicht um<br />
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit handelt und<br />
soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch<br />
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die <strong>OTS</strong> für<br />
einen dem Kunden entstehenden Schaden allein aufgrund<br />
eines Verschuldens eines dritten Leistungserbringers ver-<br />
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der <strong>OTS</strong>, die Leistung sorgfältig vorzubereiten und die<br />
mit der Erbringung der einzelnen Leistungen beauftragten<br />
Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen<br />
und zu überwachen. Die <strong>OTS</strong> haftet nicht für Leistungsstörungen<br />
im Zusammenhang mit Leistungen, die als<br />
Fremd- oder Drittleistungen lediglich vermittelt und die in<br />
der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremd- oder<br />
Drittleistungen gekennzeichnet werden. Ein Anspruch auf<br />
Schadensersatz gegen die <strong>OTS</strong> ist ausgeschlossen oder<br />
beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die<br />
auf die von einem dritten Leistungserbringer zu liefernden<br />
Leistungen anzuwenden sind, wenn dessen Haftung insoweit<br />
ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Die<br />
vorstehenden Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen<br />
gelten nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.<br />
8. Mitwirkungspflicht, Ausschluss von<br />
Ansprüchen, Verjährung<br />
Reklamationen und Abhilfeverlangen sind vom Kunden<br />
unbedingt sofort an Ort und Stelle anzumelden und vom<br />
Leistungserbringer in Schriftform bestätigen zu lassen, damit<br />
<strong>OTS</strong> und der Leistungserbringer die Möglichkeit haben,<br />
diese zu beheben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen<br />
Mangel anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen, so tritt<br />
ein Anspruch auf Minderung des Leistungspreises nicht<br />
ein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung<br />
der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach<br />
vertraglich vorgesehenem Leistungsende schriftlich gegenüber<br />
der <strong>OTS</strong> geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist<br />
kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er<br />
ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert<br />
war. Ansprüche des Kunden verjähren ansonsten in einem<br />
Jahr. Die Verjährung beginnt an dem auf das vertragliche<br />
Reiseende folgenden Tag. Schweben zwischen dem Kunden<br />
und der <strong>OTS</strong> Verhandlungen über den Anspruch oder<br />
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die<br />
Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die <strong>OTS</strong> die Fortsetzung<br />
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt<br />
frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />
9. Sonderbedingungen für bestimmte<br />
Reiseformen und Veranstaltungen<br />
����������������������������������������������������������veranstaltungen<br />
gelten ergänzende bzw. diese AGB ganz<br />
oder teilweise ersetzende Sonderbedingungen. Diese<br />
werden zusammen mit dem Angebot, spätestens aber zusammen<br />
mit der Bestätigung durch <strong>OTS</strong> dem Kunden ausgehändigt<br />
sowie auf Wunsch auch gesondert übersandt.<br />
10. Sonstiges<br />
Alle Angaben in Prospekten und Leistungsbeschreibungen<br />
entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Berichtigungen<br />
bei Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleiben<br />
vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />
Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorstehenden<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde kann die<br />
<strong>OTS</strong>, soweit gesetzlich zulässig, nur an deren Sitz verklagen.<br />
Für Klagen der <strong>OTS</strong> gegen den Kunden ist der Wohnsitz<br />
des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet<br />
sich nicht gegen Verbraucher oder gegen Personen, die<br />
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder<br />
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz<br />
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt<br />
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort<br />
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />
In diesen Fällen ist der Sitz der <strong>OTS</strong> maßgebend.<br />
Stand: 06/2012<br />
www.ots-reisen.de<br />
<strong>OTS</strong> Gruppentouristik<br />
Esperantostr. 4<br />
30519 Hannover<br />
Telefon+49(0)511-33644-205<br />
Fax +49(0)511-33644-501<br />
E-Mail: hannover@ots-reisen.de<br />
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