Satzung PDF - Wuppertaler SV Borussia eV
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a) die Beratung des Vorstandes in Angelegenheiten, die für den Verein<br />
von grundsätzlicher Bedeutung sein können;<br />
b) eine Entscheidung, die den Bestand einer Abteilung betrifft;<br />
c) die Beschlussfassung über die Tagesordnung der Mitgliederversamm-<br />
lungen;<br />
d) das Vorschlagsrecht für die Wahl in den Ehrenrat;<br />
e) das Vorschlagsrecht an die Mitgliederversammlung, ein Mitglied zum<br />
Ehrenvorsitzenden zu ernennen oder einem Mitglied die<br />
Ehrenmitgliedschaft zu verleihen; der entsprechende Beschluss der<br />
Mitgliederversammlung bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der<br />
anwesenden Mitglieder;<br />
f) die Verleihung von Verdienstnadeln im Sinne des § 23 dieser <strong>Satzung</strong>;<br />
g) die Wahl eines oder mehrerer Verwaltungsratsmitglieder nach den<br />
Voraussetzungen des § 19.2 dieser <strong>Satzung</strong>.<br />
§ 21 Ehrenrat<br />
§ 21.1 Der Ehrenrat setzt sich aus mindestens fünf und höchstens neun<br />
Mitgliedern zusammen, die mindestens dreißig Jahre alt sein und zehn<br />
Jahre dem Verein angehören sollen. Der Abteilungsrat soll der<br />
Mitgliederversammlung Wahlvorschläge unterbreiten.<br />
§ 21.2 Der Ehrenrat wählt aus seiner Mitte seinen Vorsitzenden und dessen<br />
Stellvertreter.<br />
§ 21.3 Dem Ehrenrat obliegt:<br />
a) die Schlichtung von Unstimmigkeiten, soweit diese dem Ehrenrat vom<br />
Vorstand übertragen wird;<br />
b) die Schlichtung von Unstimmigkeiten, bei denen der Ehrenrat von<br />
einem Mitglied oder Vereinsorgan angerufen wird;<br />
c) die Entscheidung über die Berufung gegen den Ausschluss aus dem<br />
Verein.<br />
§ 21.4 Das Verfahren des Ehrenrates muss den Grundsatz des rechtlichen<br />
Gehörs gewährleisten. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, einer<br />
Ladung des Ehrenrates Folge zu leisten. Die Entscheidungen des<br />
Ehrenrates sind den Beteiligten schriftlich und mit Begründung mitzuteilen.<br />
§ 21.5 Über seine satzungsmäßigen Aufgaben hinaus kann der Ehrenrat vom<br />
Vorstand bei wichtigen Angelegenheiten zu Rate gezogen werden.<br />
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