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Satzung PDF - Wuppertaler SV Borussia eV

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a) die Beratung des Vorstandes in Angelegenheiten, die für den Verein<br />

von grundsätzlicher Bedeutung sein können;<br />

b) eine Entscheidung, die den Bestand einer Abteilung betrifft;<br />

c) die Beschlussfassung über die Tagesordnung der Mitgliederversamm-<br />

lungen;<br />

d) das Vorschlagsrecht für die Wahl in den Ehrenrat;<br />

e) das Vorschlagsrecht an die Mitgliederversammlung, ein Mitglied zum<br />

Ehrenvorsitzenden zu ernennen oder einem Mitglied die<br />

Ehrenmitgliedschaft zu verleihen; der entsprechende Beschluss der<br />

Mitgliederversammlung bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der<br />

anwesenden Mitglieder;<br />

f) die Verleihung von Verdienstnadeln im Sinne des § 23 dieser <strong>Satzung</strong>;<br />

g) die Wahl eines oder mehrerer Verwaltungsratsmitglieder nach den<br />

Voraussetzungen des § 19.2 dieser <strong>Satzung</strong>.<br />

§ 21 Ehrenrat<br />

§ 21.1 Der Ehrenrat setzt sich aus mindestens fünf und höchstens neun<br />

Mitgliedern zusammen, die mindestens dreißig Jahre alt sein und zehn<br />

Jahre dem Verein angehören sollen. Der Abteilungsrat soll der<br />

Mitgliederversammlung Wahlvorschläge unterbreiten.<br />

§ 21.2 Der Ehrenrat wählt aus seiner Mitte seinen Vorsitzenden und dessen<br />

Stellvertreter.<br />

§ 21.3 Dem Ehrenrat obliegt:<br />

a) die Schlichtung von Unstimmigkeiten, soweit diese dem Ehrenrat vom<br />

Vorstand übertragen wird;<br />

b) die Schlichtung von Unstimmigkeiten, bei denen der Ehrenrat von<br />

einem Mitglied oder Vereinsorgan angerufen wird;<br />

c) die Entscheidung über die Berufung gegen den Ausschluss aus dem<br />

Verein.<br />

§ 21.4 Das Verfahren des Ehrenrates muss den Grundsatz des rechtlichen<br />

Gehörs gewährleisten. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, einer<br />

Ladung des Ehrenrates Folge zu leisten. Die Entscheidungen des<br />

Ehrenrates sind den Beteiligten schriftlich und mit Begründung mitzuteilen.<br />

§ 21.5 Über seine satzungsmäßigen Aufgaben hinaus kann der Ehrenrat vom<br />

Vorstand bei wichtigen Angelegenheiten zu Rate gezogen werden.<br />

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