Satzung PDF - Wuppertaler SV Borussia eV
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§ 23.4 Über alle Ehrungen ist eine von zwei Mitgliedern des Vorstandes zu<br />
unterzeichnende Urkunde anzufertigen.<br />
§ 23.5 Die früheren Mitgliedsjahre und Tätigkeiten in den Vereinen <strong>Wuppertaler</strong><br />
Sport-Verein und <strong>Borussia</strong> Wuppertal sowie deren Vorgänger, werden auf<br />
die vorgenannten Fristen angerechnet.<br />
§ 24 Vereinsvermögen<br />
§ 24.1 Die Mitglieder haben am Vereinsvermögen keine Anteile.<br />
§ 24.2 Das Vereinsvermögen unterliegt der Verwaltung durch den Vorstand, der<br />
es nur zur Erreichung des Vereinszweckes verwenden darf.<br />
§ 24.3 Auch bei Auflösung des Vereins oder bei Beendigung der Mitgliedschaft<br />
steht den Mitgliedern kein Anspruch auf das Vereinsvermögen oder auf<br />
einen Anteil desselben zu.<br />
§ 25 Auflösung des Vereins<br />
§ 25.1 Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine ausdrückliche zu diesem<br />
Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei<br />
Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<br />
§ 25.2 Das Vereinsvermögen ist im Falle der Auflösung des Vereins der Stadt<br />
Wuppertal zur ausschließlichen Verwendung für Zwecke der<br />
gemeinnützigen Jugendpflege zur Verfügung zu stellen.<br />
§ 26 Inkrafttreten der <strong>Satzung</strong><br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt mit der Beschlussfassung und der Eintragung in das<br />
Vereinsregister an die Stelle der bisherigen <strong>Satzung</strong> mit den dazu ergangenen<br />
Änderungen.<br />
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