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Satzung PDF - Wuppertaler SV Borussia eV

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§ 11.1 Vereinsorgane sind:<br />

C. Organisation<br />

§ 11 Organe des Vereins<br />

a) die Mitgliederversammlung<br />

b) der Vorstand<br />

c) der Verwaltungsrat<br />

d) der Abteilungsrat<br />

e) der Ehrenrat.<br />

§ 11.2 In das Organ zu b) können nur Mitglieder oder Beschäftigte des Vereins,<br />

in die Organe zu c) bis e) können nur Mitglieder gewählt werden. Niemand<br />

darf mehr als einem dieser Organe angehören, soweit nicht die <strong>Satzung</strong><br />

Ausnahmen hiervon ausdrücklich vorsieht. Mit der Annahme der Wahl in<br />

ein weiteres Organ wird eine vorausgegangene Organzugehörigkeit<br />

gegenstandslos.<br />

§ 11.3 Die Tätigkeit in den Organen ist ehrenamtlich. Dieses schließt nicht aus,<br />

dass ein Beschäftigter des Vereins als Mitglied des Organs zu b) gewählt<br />

werden kann.<br />

§ 11.4 Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, aus<br />

der sich insbesondere die Namen und die Zahl der anwesenden<br />

stimmberechtigten Mitglieder sowie die gefassten Beschlüsse unter<br />

Angabe der Abstimmungsverhältnisse ergeben müssen. Die Niederschrift<br />

ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.<br />

§ 11.5 In die Protokolle der Mitgliederversammlung ist jedem Mitglied auf<br />

Anforderung Einsicht zu gewähren.<br />

§ 11.6 Die Organe zu b) bis e ) sind beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß<br />

einberufen worden sind und mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder<br />

anwesend ist; im übrigen können sich die Organe Geschäftsordnungen<br />

geben, in denen insbesondere das Einberufungs-, Verhandlungs- und<br />

Abstimmungsverfahren zu regeln sind. Den Mitgliedern ist auf Wunsch<br />

Einsicht in die Geschäftsordnungen zu gewähren.<br />

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