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Amtsblatt 13/2012 - Stadt Erwitte

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<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 4<br />

Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Lippstädter<br />

Straße"<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />

Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) i. V. m. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli <strong>2012</strong> (BGBl. I S. 1577)<br />

Weg<br />

Weg<br />

1<br />

Dreienbrügger Weg<br />

Dreienbrügger Weg<br />

Weg<br />

103<br />

107<br />

105<br />

Lippstädter Straße<br />

B 55<br />

Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes<br />

Der Planungs- und Gestaltungsausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hat beschlossen, den<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Lippstädter<br />

Straße" aufzustellen. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem vorstehenden<br />

Lageplan zu entnehmen.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage<br />

Lippstädter Straße" mit Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

in der Zeit vom 05.10.<strong>2012</strong> bis 05.11.<strong>2012</strong> einschließlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Erwitte</strong>, Rathaus (Königshof), Am Markt 12, Aufgabenbereich <strong>Stadt</strong>planung, Zimmer K 28,<br />

während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser<br />

Zeit können Stellungnahmen schriftlich oder zu Protokoll bei der vorbezeichneten Stelle abgegeben<br />

werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Die Offenlage umfasst auch die zum Entwurf des Bebauungsplanes eingegangenen umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen des Kreises Soest zum Vorrang der Errichtung von Solaranlagen<br />

an Gebäuden, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung / Vermeidungsmaßnahmen,<br />

zur Eingriffsbewertung, zum Artenschutz und zur Altlastenthematik.<br />

Auf die Rechtsfolgen des § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (Zuständigkeit des<br />

Oberverwaltungsgerichts für Normenkontrollverfahren), wonach Anträge, die einen Bebauungsplan<br />

oder eine Satzung zum Gegenstand haben, unzulässig sind, wenn die den Antrag<br />

Der alte Lipper Weg<br />

Weg

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