Amtsblatt 13/2012 - Stadt Erwitte
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<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
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Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 4<br />
Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Lippstädter<br />
Straße"<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) i. V. m. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli <strong>2012</strong> (BGBl. I S. 1577)<br />
Weg<br />
Weg<br />
1<br />
Dreienbrügger Weg<br />
Dreienbrügger Weg<br />
Weg<br />
103<br />
107<br />
105<br />
Lippstädter Straße<br />
B 55<br />
Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes<br />
Der Planungs- und Gestaltungsausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hat beschlossen, den<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Lippstädter<br />
Straße" aufzustellen. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem vorstehenden<br />
Lageplan zu entnehmen.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage<br />
Lippstädter Straße" mit Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
in der Zeit vom 05.10.<strong>2012</strong> bis 05.11.<strong>2012</strong> einschließlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Erwitte</strong>, Rathaus (Königshof), Am Markt 12, Aufgabenbereich <strong>Stadt</strong>planung, Zimmer K 28,<br />
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser<br />
Zeit können Stellungnahmen schriftlich oder zu Protokoll bei der vorbezeichneten Stelle abgegeben<br />
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Die Offenlage umfasst auch die zum Entwurf des Bebauungsplanes eingegangenen umweltbezogenen<br />
Stellungnahmen des Kreises Soest zum Vorrang der Errichtung von Solaranlagen<br />
an Gebäuden, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung / Vermeidungsmaßnahmen,<br />
zur Eingriffsbewertung, zum Artenschutz und zur Altlastenthematik.<br />
Auf die Rechtsfolgen des § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (Zuständigkeit des<br />
Oberverwaltungsgerichts für Normenkontrollverfahren), wonach Anträge, die einen Bebauungsplan<br />
oder eine Satzung zum Gegenstand haben, unzulässig sind, wenn die den Antrag<br />
Der alte Lipper Weg<br />
Weg