Amtsblatt 13/2012 - Stadt Erwitte
Amtsblatt 13/2012 - Stadt Erwitte
Amtsblatt 13/2012 - Stadt Erwitte
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
_____________________________________________________________________________________________________<br />
Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 6<br />
Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>;<br />
(Darstellung einer Sonderbaufläche an der Lippstädter Straße (B 55) in Bad Westernkotten)<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)<br />
Weg<br />
Weg<br />
1<br />
Dreienbrügger Weg<br />
Dreienbrügger Weg<br />
Weg<br />
103<br />
107<br />
105<br />
Lippstädter Straße<br />
B 55<br />
3. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes<br />
Der Planungs- und Gestaltungsausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hat beschlossen, den<br />
Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> westlich der Lippstädter Straße im <strong>Stadt</strong>teil Bad<br />
Westernkotten zu ändern, um eine Sonderbaufläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage<br />
zu schaffen. Die genaue Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung ist dem vorstehenden<br />
Lageplan zu entnehmen.<br />
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> mit Begründung<br />
und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 05.10.<strong>2012</strong> bis<br />
05.11.<strong>2012</strong> einschließlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Erwitte</strong>, Rathaus (Königshof), Am Markt<br />
12, Aufgabenbereich <strong>Stadt</strong>planung, Zimmer K 28, während der Dienststunden zu jedermanns<br />
Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich<br />
oder zu Protokoll bei der vorbezeichneten Stelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene<br />
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Die Offenlage umfasst auch die zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung eingegangenen<br />
umweltbezogenen Stellungnahmen des Kreises Soest zum Vorrang der Errichtung<br />
von Solaranlagen an Gebäuden, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung / Vermeidungsmaßnahmen,<br />
zur Eingriffsbewertung, zum Artenschutz und zur Altlastenthematik.<br />
Der alte Lipper Weg<br />
Weg