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Amtsblatt 13/2012 - Stadt Erwitte

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<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 6<br />

Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>;<br />

(Darstellung einer Sonderbaufläche an der Lippstädter Straße (B 55) in Bad Westernkotten)<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />

Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)<br />

Weg<br />

Weg<br />

1<br />

Dreienbrügger Weg<br />

Dreienbrügger Weg<br />

Weg<br />

103<br />

107<br />

105<br />

Lippstädter Straße<br />

B 55<br />

3. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes<br />

Der Planungs- und Gestaltungsausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hat beschlossen, den<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> westlich der Lippstädter Straße im <strong>Stadt</strong>teil Bad<br />

Westernkotten zu ändern, um eine Sonderbaufläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage<br />

zu schaffen. Die genaue Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung ist dem vorstehenden<br />

Lageplan zu entnehmen.<br />

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> mit Begründung<br />

und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 05.10.<strong>2012</strong> bis<br />

05.11.<strong>2012</strong> einschließlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Erwitte</strong>, Rathaus (Königshof), Am Markt<br />

12, Aufgabenbereich <strong>Stadt</strong>planung, Zimmer K 28, während der Dienststunden zu jedermanns<br />

Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich<br />

oder zu Protokoll bei der vorbezeichneten Stelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Die Offenlage umfasst auch die zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung eingegangenen<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen des Kreises Soest zum Vorrang der Errichtung<br />

von Solaranlagen an Gebäuden, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung / Vermeidungsmaßnahmen,<br />

zur Eingriffsbewertung, zum Artenschutz und zur Altlastenthematik.<br />

Der alte Lipper Weg<br />

Weg

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