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Amtsblatt 13/2012 - Stadt Erwitte

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<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

____________________________________________________________ ___________<br />

Amtliches Veröffentlichungsorgan der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Nr.: <strong>13</strong> 59597 <strong>Erwitte</strong>, 27. September <strong>2012</strong> 17. Jahrgang<br />

Inhalt Seite<br />

1. Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 38 „Am Südwall" 2<br />

2. Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage<br />

Lippstädter Straße" 4<br />

3. Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>;<br />

(Darstellung einer Sonderbaufläche an der Lippstädter Straße (B 55) in<br />

Bad Westernkotten) 6<br />

4. Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Datenübermittlung auf der Grundlage des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)<br />

Änderung des Wehrpflichtgesetzes 8<br />

Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister . Am Markt <strong>13</strong> . 59597 <strong>Erwitte</strong> (Tel. 0 29 43/89 60)<br />

Erscheinungsweise und Bezugsbedingungen: Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint bei Bedarf und liegt im Rathaus, bei<br />

der Sparkasse <strong>Erwitte</strong>-Anröchte in <strong>Erwitte</strong> einschl. der Zweigstellen Bad Westernkotten und Horn-Millinghausen<br />

sowie den Volksbanken in <strong>Erwitte</strong>, Horn und Bad Westernkotten aus. Einzelexemplare werden dort unentgeltlich<br />

abgegeben. Im Abonnement beträgt der Bezugspreis einschl. Versandkosten 24 € im Kalenderjahr.


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 2<br />

Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 38 „Am Südwall"<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />

Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) i. V. m. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli <strong>2012</strong> (BGBl. I S. 1577)<br />

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11<br />

Am Ehrenmal<br />

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1<br />

Bredenollgasse<br />

4<br />

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Schützenstraße<br />

6<br />

Wolfsangel<br />

1<br />

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2<br />

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3<br />

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6 a<br />

4<br />

-Straße<br />

8<br />

5<br />

7<br />

14<br />

10<br />

Wallgraben<br />

6<br />

Südwall<br />

Südwall<br />

11<br />

9<br />

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7<br />

<strong>13</strong><br />

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2<br />

1<br />

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26 a<br />

9<br />

6<br />

8<br />

8 a<br />

<strong>13</strong><br />

11<br />

15<br />

Alter Postweg<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

Der Planungs- und Gestaltungsausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hat beschlossen, den<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 38 „Am Südwall" aufzustellen, um weitere Wohnbauflächen<br />

auszuweisen. Der Bebauungsplan soll gemäß § <strong>13</strong>a BauGB im beschleunigten Verfahren<br />

ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Die genaue Abgrenzung<br />

des Bebauungsplans ist dem vorstehenden Lageplan zu entnehmen.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 38 „Am Südwall" mit Begründung<br />

wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 05.10.<strong>2012</strong> bis 05.11.<strong>2012</strong> einschließlich<br />

bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Erwitte</strong>, Rathaus (Königshof), Am Markt 12, Aufgabenbereich<br />

<strong>Stadt</strong>planung, Zimmer K 28, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht<br />

öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich oder zu Protokoll<br />

bei der vorbezeichneten Stelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Die Offenlage umfasst auch die zum Entwurf des Bebauungsplanes eingegangenen umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen des Kreises Soest zu Emissionen benachbarter landwirtschaftlicher<br />

Betriebe, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und Vermeidungsmaßnahmen,<br />

zum Artenschutz und zur Altlastenthematik.<br />

10<br />

35<br />

33<br />

23<br />

Alter Postweg<br />

37 39<br />

27<br />

29<br />

41<br />

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45<br />

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49<br />

51<br />

53<br />

11


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 3<br />

Auf die Rechtsfolgen des § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (Zuständigkeit des<br />

Oberverwaltungsgerichts für Normenkontrollverfahren), wonach Anträge, die einen Bebauungsplan<br />

oder eine Satzung zum Gegenstand haben, unzulässig sind, wenn die den Antrag<br />

stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, wird<br />

hingewiesen.<br />

<strong>Erwitte</strong>, 21.09.<strong>2012</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Wessel


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 4<br />

Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Lippstädter<br />

Straße"<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />

Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) i. V. m. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli <strong>2012</strong> (BGBl. I S. 1577)<br />

Weg<br />

Weg<br />

1<br />

Dreienbrügger Weg<br />

Dreienbrügger Weg<br />

Weg<br />

103<br />

107<br />

105<br />

Lippstädter Straße<br />

B 55<br />

Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes<br />

Der Planungs- und Gestaltungsausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hat beschlossen, den<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Lippstädter<br />

Straße" aufzustellen. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem vorstehenden<br />

Lageplan zu entnehmen.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage<br />

Lippstädter Straße" mit Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

in der Zeit vom 05.10.<strong>2012</strong> bis 05.11.<strong>2012</strong> einschließlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Erwitte</strong>, Rathaus (Königshof), Am Markt 12, Aufgabenbereich <strong>Stadt</strong>planung, Zimmer K 28,<br />

während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser<br />

Zeit können Stellungnahmen schriftlich oder zu Protokoll bei der vorbezeichneten Stelle abgegeben<br />

werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Die Offenlage umfasst auch die zum Entwurf des Bebauungsplanes eingegangenen umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen des Kreises Soest zum Vorrang der Errichtung von Solaranlagen<br />

an Gebäuden, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung / Vermeidungsmaßnahmen,<br />

zur Eingriffsbewertung, zum Artenschutz und zur Altlastenthematik.<br />

Auf die Rechtsfolgen des § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (Zuständigkeit des<br />

Oberverwaltungsgerichts für Normenkontrollverfahren), wonach Anträge, die einen Bebauungsplan<br />

oder eine Satzung zum Gegenstand haben, unzulässig sind, wenn die den Antrag<br />

Der alte Lipper Weg<br />

Weg


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 5<br />

stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, wird<br />

hingewiesen.<br />

<strong>Erwitte</strong>, 21.09.<strong>2012</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Wessel


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 6<br />

Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>;<br />

(Darstellung einer Sonderbaufläche an der Lippstädter Straße (B 55) in Bad Westernkotten)<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />

Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)<br />

Weg<br />

Weg<br />

1<br />

Dreienbrügger Weg<br />

Dreienbrügger Weg<br />

Weg<br />

103<br />

107<br />

105<br />

Lippstädter Straße<br />

B 55<br />

3. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes<br />

Der Planungs- und Gestaltungsausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hat beschlossen, den<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> westlich der Lippstädter Straße im <strong>Stadt</strong>teil Bad<br />

Westernkotten zu ändern, um eine Sonderbaufläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage<br />

zu schaffen. Die genaue Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung ist dem vorstehenden<br />

Lageplan zu entnehmen.<br />

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> mit Begründung<br />

und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 05.10.<strong>2012</strong> bis<br />

05.11.<strong>2012</strong> einschließlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Erwitte</strong>, Rathaus (Königshof), Am Markt<br />

12, Aufgabenbereich <strong>Stadt</strong>planung, Zimmer K 28, während der Dienststunden zu jedermanns<br />

Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich<br />

oder zu Protokoll bei der vorbezeichneten Stelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Die Offenlage umfasst auch die zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung eingegangenen<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen des Kreises Soest zum Vorrang der Errichtung<br />

von Solaranlagen an Gebäuden, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung / Vermeidungsmaßnahmen,<br />

zur Eingriffsbewertung, zum Artenschutz und zur Altlastenthematik.<br />

Der alte Lipper Weg<br />

Weg


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 7<br />

<strong>Erwitte</strong>, 21.09.<strong>2012</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Wessel


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 8<br />

Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Datenübermittlung auf der Grundlage des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)<br />

Änderung des Wehrpflichtgesetzes<br />

Die §§ 15 und 24 a Wehrpflichtgesetz wurden ab dem 01. Juli 2011 ausgesetzt. An deren<br />

Stelle tritt § 58 Wehrpflichtgesetz mit einer einmal im Jahr von den Meldebehörden vorzunehmenden<br />

Übermittlungspflicht.<br />

Hierbei übermitteln die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial<br />

nach § 2 a der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung dem Bundesamt für<br />

Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu allen Personen mit deutscher<br />

Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:<br />

1. Familienname,<br />

2. Vorname,<br />

3. gegenwärtige Anschrift.<br />

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach §18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.<br />

Widersprüche gegen die Datenübermittlung sind schriftlich an die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Erwitte</strong>,<br />

Bürgerservice/Meldeamt, Am Markt <strong>13</strong>, 59597 <strong>Erwitte</strong>, zu richten.<br />

<strong>Erwitte</strong>, 18.09.<strong>2012</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Wessel

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