Amtsblatt 13/2012 - Stadt Erwitte
Amtsblatt 13/2012 - Stadt Erwitte
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<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
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Amtliches Veröffentlichungsorgan der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Nr.: <strong>13</strong> 59597 <strong>Erwitte</strong>, 27. September <strong>2012</strong> 17. Jahrgang<br />
Inhalt Seite<br />
1. Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 38 „Am Südwall" 2<br />
2. Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage<br />
Lippstädter Straße" 4<br />
3. Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>;<br />
(Darstellung einer Sonderbaufläche an der Lippstädter Straße (B 55) in<br />
Bad Westernkotten) 6<br />
4. Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Datenübermittlung auf der Grundlage des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)<br />
Änderung des Wehrpflichtgesetzes 8<br />
Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister . Am Markt <strong>13</strong> . 59597 <strong>Erwitte</strong> (Tel. 0 29 43/89 60)<br />
Erscheinungsweise und Bezugsbedingungen: Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint bei Bedarf und liegt im Rathaus, bei<br />
der Sparkasse <strong>Erwitte</strong>-Anröchte in <strong>Erwitte</strong> einschl. der Zweigstellen Bad Westernkotten und Horn-Millinghausen<br />
sowie den Volksbanken in <strong>Erwitte</strong>, Horn und Bad Westernkotten aus. Einzelexemplare werden dort unentgeltlich<br />
abgegeben. Im Abonnement beträgt der Bezugspreis einschl. Versandkosten 24 € im Kalenderjahr.
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
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Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 2<br />
Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 38 „Am Südwall"<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) i. V. m. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli <strong>2012</strong> (BGBl. I S. 1577)<br />
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Am Ehrenmal<br />
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Bredenollgasse<br />
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Schützenstraße<br />
6<br />
Wolfsangel<br />
1<br />
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4<br />
-Straße<br />
8<br />
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Wallgraben<br />
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Südwall<br />
Südwall<br />
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9<br />
6<br />
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8 a<br />
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Alter Postweg<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
Der Planungs- und Gestaltungsausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hat beschlossen, den<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 38 „Am Südwall" aufzustellen, um weitere Wohnbauflächen<br />
auszuweisen. Der Bebauungsplan soll gemäß § <strong>13</strong>a BauGB im beschleunigten Verfahren<br />
ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Die genaue Abgrenzung<br />
des Bebauungsplans ist dem vorstehenden Lageplan zu entnehmen.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 38 „Am Südwall" mit Begründung<br />
wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 05.10.<strong>2012</strong> bis 05.11.<strong>2012</strong> einschließlich<br />
bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Erwitte</strong>, Rathaus (Königshof), Am Markt 12, Aufgabenbereich<br />
<strong>Stadt</strong>planung, Zimmer K 28, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht<br />
öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich oder zu Protokoll<br />
bei der vorbezeichneten Stelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Die Offenlage umfasst auch die zum Entwurf des Bebauungsplanes eingegangenen umweltbezogenen<br />
Stellungnahmen des Kreises Soest zu Emissionen benachbarter landwirtschaftlicher<br />
Betriebe, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und Vermeidungsmaßnahmen,<br />
zum Artenschutz und zur Altlastenthematik.<br />
10<br />
35<br />
33<br />
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Alter Postweg<br />
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11
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
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Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 3<br />
Auf die Rechtsfolgen des § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (Zuständigkeit des<br />
Oberverwaltungsgerichts für Normenkontrollverfahren), wonach Anträge, die einen Bebauungsplan<br />
oder eine Satzung zum Gegenstand haben, unzulässig sind, wenn die den Antrag<br />
stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, wird<br />
hingewiesen.<br />
<strong>Erwitte</strong>, 21.09.<strong>2012</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
gez. Wessel
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
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Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 4<br />
Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Lippstädter<br />
Straße"<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) i. V. m. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli <strong>2012</strong> (BGBl. I S. 1577)<br />
Weg<br />
Weg<br />
1<br />
Dreienbrügger Weg<br />
Dreienbrügger Weg<br />
Weg<br />
103<br />
107<br />
105<br />
Lippstädter Straße<br />
B 55<br />
Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes<br />
Der Planungs- und Gestaltungsausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hat beschlossen, den<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Lippstädter<br />
Straße" aufzustellen. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem vorstehenden<br />
Lageplan zu entnehmen.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 39 „Sondergebiet Photovoltaikanlage<br />
Lippstädter Straße" mit Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
in der Zeit vom 05.10.<strong>2012</strong> bis 05.11.<strong>2012</strong> einschließlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Erwitte</strong>, Rathaus (Königshof), Am Markt 12, Aufgabenbereich <strong>Stadt</strong>planung, Zimmer K 28,<br />
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser<br />
Zeit können Stellungnahmen schriftlich oder zu Protokoll bei der vorbezeichneten Stelle abgegeben<br />
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Die Offenlage umfasst auch die zum Entwurf des Bebauungsplanes eingegangenen umweltbezogenen<br />
Stellungnahmen des Kreises Soest zum Vorrang der Errichtung von Solaranlagen<br />
an Gebäuden, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung / Vermeidungsmaßnahmen,<br />
zur Eingriffsbewertung, zum Artenschutz und zur Altlastenthematik.<br />
Auf die Rechtsfolgen des § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (Zuständigkeit des<br />
Oberverwaltungsgerichts für Normenkontrollverfahren), wonach Anträge, die einen Bebauungsplan<br />
oder eine Satzung zum Gegenstand haben, unzulässig sind, wenn die den Antrag<br />
Der alte Lipper Weg<br />
Weg
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
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Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 5<br />
stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, wird<br />
hingewiesen.<br />
<strong>Erwitte</strong>, 21.09.<strong>2012</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
gez. Wessel
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
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Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 6<br />
Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>;<br />
(Darstellung einer Sonderbaufläche an der Lippstädter Straße (B 55) in Bad Westernkotten)<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)<br />
Weg<br />
Weg<br />
1<br />
Dreienbrügger Weg<br />
Dreienbrügger Weg<br />
Weg<br />
103<br />
107<br />
105<br />
Lippstädter Straße<br />
B 55<br />
3. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes<br />
Der Planungs- und Gestaltungsausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hat beschlossen, den<br />
Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> westlich der Lippstädter Straße im <strong>Stadt</strong>teil Bad<br />
Westernkotten zu ändern, um eine Sonderbaufläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage<br />
zu schaffen. Die genaue Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung ist dem vorstehenden<br />
Lageplan zu entnehmen.<br />
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> mit Begründung<br />
und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 05.10.<strong>2012</strong> bis<br />
05.11.<strong>2012</strong> einschließlich bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Erwitte</strong>, Rathaus (Königshof), Am Markt<br />
12, Aufgabenbereich <strong>Stadt</strong>planung, Zimmer K 28, während der Dienststunden zu jedermanns<br />
Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich<br />
oder zu Protokoll bei der vorbezeichneten Stelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene<br />
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Die Offenlage umfasst auch die zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung eingegangenen<br />
umweltbezogenen Stellungnahmen des Kreises Soest zum Vorrang der Errichtung<br />
von Solaranlagen an Gebäuden, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung / Vermeidungsmaßnahmen,<br />
zur Eingriffsbewertung, zum Artenschutz und zur Altlastenthematik.<br />
Der alte Lipper Weg<br />
Weg
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
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Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 7<br />
<strong>Erwitte</strong>, 21.09.<strong>2012</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
gez. Wessel
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
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Nr.:<strong>13</strong> 17. Jahrgang Seite: 8<br />
Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Datenübermittlung auf der Grundlage des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)<br />
Änderung des Wehrpflichtgesetzes<br />
Die §§ 15 und 24 a Wehrpflichtgesetz wurden ab dem 01. Juli 2011 ausgesetzt. An deren<br />
Stelle tritt § 58 Wehrpflichtgesetz mit einer einmal im Jahr von den Meldebehörden vorzunehmenden<br />
Übermittlungspflicht.<br />
Hierbei übermitteln die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial<br />
nach § 2 a der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung dem Bundesamt für<br />
Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu allen Personen mit deutscher<br />
Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:<br />
1. Familienname,<br />
2. Vorname,<br />
3. gegenwärtige Anschrift.<br />
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach §18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes<br />
von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.<br />
Widersprüche gegen die Datenübermittlung sind schriftlich an die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Erwitte</strong>,<br />
Bürgerservice/Meldeamt, Am Markt <strong>13</strong>, 59597 <strong>Erwitte</strong>, zu richten.<br />
<strong>Erwitte</strong>, 18.09.<strong>2012</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
gez. Wessel