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Planungs- und Gestaltungsausschusses - Stadt Erwitte

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Anwesende:<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die Sitzung des <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gestaltungsausschusses</strong><br />

des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

(12. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009)<br />

Sitzungsdatum<br />

:<br />

12.12.2006<br />

Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr<br />

Sitzungsende : 19:00 Uhr<br />

Sitzungsort : Sitzungssaal, Rathaus, Am Markt 13<br />

Vorsitzender<br />

Wolfgang Marcus Ratsmitglied SPD<br />

Mitglieder der CDU-Fraktion<br />

Hermann-Josef Brinkmann Ratsmitglied CDU<br />

Peter Knoche Ratsmitglied CDU<br />

Rüdiger Lohoff Ratsmitglied CDU<br />

Ralf Metzner Ratsmitglied CDU<br />

Uwe Meyer sachk. BürgerIn CDU<br />

Elisabeth Roemer Ratsmitglied CDU<br />

Bert Wieneke Ratsmitglied CDU<br />

Mitglieder der SPD-Fraktion<br />

Mario Bußmann sachk. BürgerIn SPD<br />

Alfred Hense sachk. BürgerIn SPD<br />

Heinrich Knoche Ratsmitglied SPD<br />

Claudia Stenner Ratsmitglied SPD<br />

Mitglieder der FDP-Fraktion<br />

Eugen Berkenbusch sachk. BürgerIn FDP<br />

Christof Rasche Ratsmitglied FDP<br />

Frank Westermann sachk. BürgerIn FDP<br />

Mitglieder der BG-Fraktion<br />

Theodor Knoop Ratsmitglied BG<br />

Seitens der Verwaltung<br />

Wilfried Balke<br />

Lothar Schütte<br />

Wolfgang Naber Schriftführer


- 2 -<br />

In der heutigen Sitzung des <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gestaltungsausschusses</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>, zu<br />

der die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen <strong>und</strong> in beschlussfähiger<br />

Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt <strong>und</strong> beschlossen:<br />

TAGESORDNUNG<br />

TOP Vorlagen Nr. Beratungsgegenstand<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1.<br />

2.<br />

2.a<br />

3.<br />

3.a<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

196/2006<br />

197/2006<br />

198/2006<br />

199/2006<br />

200/2006<br />

201/2006<br />

202/2006<br />

Fragest<strong>und</strong>e für Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />

Mitteilungen der Verwaltung<br />

Osterbachstraße 43<br />

Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />

Anzahl der Wohneinheiten in Bebauungsplänen in <strong>Erwitte</strong><br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 3 "Schäferkämper Weg";<br />

1. Änderung<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 5 "Ortskern-West";<br />

1. Änderung<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 9 "Auf der Brede";<br />

3. Änderung<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 10 "Weißdornring/<br />

Zur Josefslinde"; 2. Änderung<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 14 "Uhland- <strong>und</strong><br />

Wagenfeldstraße"; 8. Änderung<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 17 "Aspenstraße-West";<br />

3. Änderung<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 25 "Östlich der<br />

Wagenfeldstraße"<br />

hier: Antrag auf Änderung <strong>und</strong> Erweiterung


11.<br />

12.<br />

13.<br />

14.<br />

204/2006<br />

203/2006<br />

205/2006<br />

207/2006<br />

- 3 -<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 32 " Im Westernkötter<br />

Bruch"<br />

a) Behandlung der vorgebrachten Bedenken <strong>und</strong> Anregungen<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 33 "Östlich der<br />

Griesestraße"<br />

Durchführung des Abwägungsverfahrens gem. § 1 Abs. 4 - 7<br />

BauGB für die Herstellung von Straßen im unbeplanten<br />

Innenbereich;<br />

hier: Am Wittkamp, Böckum<br />

Auf dem Gröpper, Schmerlecke<br />

Im Brok, Völlinghausen<br />

Bauanträge <strong>und</strong> Bauvoranfragen


- 4 -<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Punkt 1<br />

Fragest<strong>und</strong>e für Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />

Es wurden keine Fragen gestellt.<br />

Mitteilungen der Verwaltung<br />

Osterbachstraße 43<br />

Punkt 2<br />

Punkt 2 a<br />

Herr Marcus teilte für Herrn Jacobeit mit, dass hier drei Stellplätze angelegt werden sollen,<br />

die geringfügig in eine öffentliche Grünfläche ragen. Da die Stellplätze öffentlich bleiben gab<br />

es gegen das Vorhaben keine Bedenken.<br />

Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />

Punkt 3<br />

Punkt 3 a<br />

Anzahl der Wohneinheiten in Bebauungsplänen in <strong>Erwitte</strong><br />

Frau Roemer fragte an, ob auch für <strong>Erwitte</strong> eine Änderung der Bebauungspläne hinsichtlich<br />

der Festsetzungen von Wohneinheiten nach dem Beispiel von Bad Westernkotten möglich<br />

sei. Herr Schütte antwortete, dass in der Kernstadt <strong>Erwitte</strong> überwiegend der einfache Bebauungsplan<br />

in Kraft sei. Hier sei eine derartige Festsetzung nicht möglich. Allerdings sei<br />

beabsichtigt <strong>und</strong> beschlossen, für diese Bereiche mittelfristig qualifizierte Bebauungspläne<br />

aufzustellen, in denen die Wohneinheiten Berücksichtigung finden könnten.


- 5 -<br />

Punkt 4<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 3 "Schäferkämper Weg"; 1. Änderung<br />

Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 3 „Schäferkämper Weg“ ist dahingehend zu ändern,<br />

dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden festgesetzt<br />

wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 5<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 5 "Ortskern-West"; 1. Änderung<br />

Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 5 „Ortskern-West“ ist dahingehend zu ändern,<br />

dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden festgesetzt wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 6<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 9 "Auf der Brede"; 3. Änderung<br />

Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 9 „Auf der Brede“ ist dahingehend zu ändern,<br />

dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden festgesetzt wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt


- 6 -<br />

Punkt 7<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 10 "Weißdornring/Zur Josefslinde"; 2. Änderung<br />

Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 10 „Weißdornring/Zur Josefslinde“ ist dahingehend<br />

zu ändern, dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden<br />

festgesetzt wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 8<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 14 "Uhland- <strong>und</strong> Wagenfeldstraße"; 8. Änderung<br />

Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 14 „Uhland- <strong>und</strong> Wagenfeldstraße“ ist dahingehend<br />

zu ändern, dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden<br />

festgesetzt wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 9<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 17 "Aspenstraße-West"; 3. Änderung<br />

Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 17 „Aspenstraße-West“ ist dahingehend zu ändern,<br />

dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden festgesetzt<br />

wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt


- 7 -<br />

Punkt 10<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 25 "Östlich der Wagenfeldstraße"<br />

hier: Antrag auf Änderung <strong>und</strong> Erweiterung<br />

Im Ausschuss herrschte Einigkeit darüber, dass die Situation in dem beantragten Änderungsbereich<br />

aufgr<strong>und</strong> der landwirtschaftlichen Immissionen problematisch ist. Hier könne<br />

nur ein entsprechendes Gutachten Abhilfe schaffen. Kontrovers wurde die weitere Vorgehensweise<br />

im Falle eines positiven Gutachtens diskutiert.<br />

Hierzu stellt Herr Peter Knoche den Antrag, der Ausschuss möge beschließen, in dem Bereich<br />

nördlich des Laarweges einen Bebauungsplan aufzustellen, wenn das von den Gr<strong>und</strong>stückseigentümern<br />

in Auftrag zu gebende <strong>und</strong> zu bezahlende Gutachten positiv ausfalle.<br />

Herr Rasche beantragte, gegen die Erarbeitung des Gutachtens keine Einwände zu erheben,<br />

gleichzeitig sich aber noch nicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes festzulegen.<br />

Herr Marcus erachtete den Antrag des Herrn Peter Knoche für weitergehend <strong>und</strong> ließ zunächst<br />

über diesen abstimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 8<br />

8<br />

Ja<br />

Nein<br />

Der Antrag ist mithin abgelehnt. In der folgenden Abstimmung über den Antrag des Herrn<br />

Rasche wurde dieser mit Mehrheit angenommen.<br />

Punkt 11<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 32 " Im Westernkötter Bruch"<br />

a) Behandlung der vorgebrachten Bedenken <strong>und</strong> Anregungen<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />

Zu a)<br />

Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 03.11.2006 bis zum 04.12.2006 öffentlich<br />

ausgelegen. Zu den während dieser Zeit vorgetragenen Anregungen <strong>und</strong> Bedenken wird wie<br />

folgt Stellung genommen:<br />

- Schreiben des Kreises Soest vom 30.11.2006<br />

Seitens der Abt. Wasserwirtschaft wird angeregt, entlang der Flachsröte einen 3,00 m<br />

breiten Schutzstreifen festzusetzen, der sich im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> befinden sollte.<br />

Die Abt. Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz regt an, die überbaubaren Flächen so zu verschieben,<br />

dass zu den Gehölzstreifen ein ausreichender Abstand besteht <strong>und</strong> diese geschützt<br />

werden. Außerdem sei die Flurstücksbezeichnung für die Kompensationsfläche<br />

zu benennen.


- 8 -<br />

Zu der Anregung der Abt. Wasserwirtschaft kann festgestellt werden, dass westlich <strong>und</strong><br />

südlich des Bachlaufes der Flachsröte ausreichend breite Grünstreifen festgesetzt werden,<br />

die die weitere Entwicklung des Gewässers sichern. Eine Übernahme in städtisches<br />

Eigentum ist hierzu nicht erforderlich <strong>und</strong> kann in diesen Bereichen auch nicht verwirklicht<br />

werden, da die Flächen nicht zur Verfügung stehen.<br />

Der Anregung der Abt. Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz wird nicht gefolgt. Die Nähe der<br />

überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen zu den Gehölzstreifen beruht zu einem Großteil auf<br />

Festsetzungen der Ursprungsbebauungspläne <strong>und</strong> kann aufgr<strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stückssituation<br />

nicht mehr geändert werden. Allerdings werden die Gehölzstreifen in maximal möglicher<br />

Breite entlang der Flachsröte durch den Bebauungsplan festgesetzt, wodurch ihre<br />

Erhaltung <strong>und</strong> ihr Schutz gesichert werden. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Die Kompensationsmaßnahmen werden auf dem Gr<strong>und</strong>stück Gemarkung Bad Westernkotten,<br />

Flur 4, Flurstück 710 durchgeführt.<br />

- Schreiben eines Anliegers vom 13.11.2006 sowie dessen Antrag vom gleichen Tage<br />

Mit Schreiben vom 13.11.2006 wendet sich einer der Anlieger, Eigentümer der Flurstücke<br />

952 <strong>und</strong> 953, gegen die Anlegung einer Wegeverbindung von der Straße „Im Muckenbruch“<br />

in das Naherholungsgebiet sowie gegen die Ausweisung einer zusätzlichen Baufläche<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück 829.<br />

Mit Schreiben vom gleichen Tage, Eingang 16.11.2006, beantragt der gleiche Eigentümer<br />

sodann die Aufnahme seines Gr<strong>und</strong>stückes in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

<strong>und</strong> die Ausweisung einer überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksfläche auf dem Flurstück<br />

953, erschlossen über die neugeplante Wegeverbindung.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stücke des Einwenders liegen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Bad Westernkotten Nr. 32. Sie sind von dem rechtskräftigen Bebauungsplan Bad<br />

Westernkotten Nr. 16 „Kur-Erholungsgebiet Muckenbruch“ erfasst. Hierin wird für das<br />

Flurstück 952 eine überbaubare Gr<strong>und</strong>stücksfläche festgesetzt, wohingegen die Parzelle<br />

953 als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern“ ausgleichsrelevant festgesetzt<br />

wurde.<br />

Insoweit kann die von dem Einwender vorgetragene Beeinträchtigung seines Gr<strong>und</strong>stücks<br />

durch die geplante Fußwegeverbindung nicht nachvollzogen werden. Durch den<br />

festgesetzten Ausgleichsbereich wird ein Maximum an Ruhebereich zwischen dem Baugr<strong>und</strong>stück<br />

<strong>und</strong> der Wegeparzelle geschaffen. Auch das Argument der eingeschränkten<br />

Aussicht kann nicht nachvollzogen werden. Zum einen kann diese Aussicht beim Kauf<br />

des Gr<strong>und</strong>stückes nicht ausschlaggebend gewesen sein, da ein Anspruch auf eine solche<br />

eben nicht besteht, zum anderen hätte diese Aussicht zwangsläufig unter der Festsetzung<br />

der erforderlichen Anpflanzung gelitten, die die Aussicht in die Ferne in eine<br />

Aussicht in einen nahegelegenen Grüngürtel gewandelt hätte, woran sich im übrigen<br />

auch nach Ausführung der jetzigen Planung des Fußweges nichts ändert.<br />

Völlig anders stellt sich die Situation für den Fall dar, dass dem mit Schreiben vom<br />

13.11.2006 gestellten Antrag gefolgt würde. Hierdurch würde eine weitere Wohnbebauung<br />

an das Baugr<strong>und</strong>stück heranrücken <strong>und</strong> sowohl Aussicht als auch Ruhebereich beeinträchtigen.<br />

Nichtsdestotrotz kann eine solche Überplanung in Betracht gezogen werden.<br />

Verwaltungsseitig wird hierzu allerdings zum jetzigen Zeitpunkt die Auffassung vertreten,<br />

dass eine weitere Verzögerung des Verfahrens zum Bebauungsplan Bad<br />

Westernkotten Nr. 32 nicht in Kauf genommen werden sollte. Eine solche Verzögerung<br />

würde jedoch eintreten, wenn dem Antrag stattgegeben würde <strong>und</strong> eine Umplanung <strong>und</strong><br />

eine erneute Offenlage erforderlich wären. Daher ist dem Antrag nicht stattzugeben.


- 9 -<br />

- Schreiben einer Anliegerin vom 21.11.2006<br />

Mit Schreiben vom 21.11.2006 wendet sich die Eigentümerin des Flurstücks 846 insbesondere<br />

gegen die geplante Wegeverbindung zwischen der Straße „Im Muckenbruch“<br />

<strong>und</strong> dem Muckenbruchgelände. Sie befürchtet die Entstehung von Anliegerkosten sowie<br />

eine Beeinträchtigung der Sackgasse „Am Muckenbruch“ durch das Abstellen von Fahrzeugen<br />

von Besuchern des Muckenbruchgeländes.<br />

Die Einwenderin trägt u. a. vor, dass in der Vergangenheit eine Zuwegung zum Erholungsgebiet<br />

Muckenbruch über eine Verlängerung der westlich gelegenen Kampstraße<br />

vorgesehen gewesen sei. Es ist zwar richtig, dass eine solche Planung ursprünglich bestanden<br />

hat, allerdings wäre hierzu ein Gr<strong>und</strong>erwerb in größerem Umfang erforderlich<br />

gewesen. Die nunmehr favorisierte Lösung beschränkt sich diesbezüglich auf den Bereich<br />

von der Straße „Am Muckenbruch“ bis zur Flachsröte. Die nördlich des Wasserlaufes<br />

benötigten Flächen befinden sich bereits im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>.<br />

Durch die Anlegung dieser Fußwegeverbindung soll es den Einwohnern, Touristen <strong>und</strong><br />

Kurgästen ermöglicht werden, auf möglichst kurzem Wege eine Verbindung in das Naherholungsgebiet<br />

Muckenbruch nutzen zu können. Eine bereits bestehende, 250 m östlich<br />

gelegene Verbindung von der Bruchstraße in das Naturschutzgebiet spricht eher für die<br />

Anlegung der neuen Wegeverbindung zur Schaffung eines R<strong>und</strong>weges als dagegen.<br />

Hierbei kann letztlich auch nicht ausschlaggebend sein, dass Anlieger an dieser neuen<br />

Wegeverbindung zu Erschließungskosten herangezogen werden.<br />

Hinsichtlich einer zukünftigen Verkehrsproblematik in der Straße „Am Muckenbruch“ ist<br />

festzustellen, dass diese im Falle des Auftretens durch verkehrsregelnde Maßnahmen<br />

gelöst werden muss. Der Bebauungsplan bietet hierfür naturgemäß keinen Raum.<br />

- Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei namens einer Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin vom<br />

28.11.2006<br />

Mit dem genannten Schreiben trägt der Rechtsanwalt der Eigentümerin des Flurstücks<br />

829 insbesondere Bedenken gegen die geplante Wegeführung, die Größe der Baufenster<br />

sowie den Gehölzstreifen im Osten <strong>und</strong> Norden vor.<br />

o Verkehrsfläche<br />

Entgegen der Ansicht des Rechtsanwaltes ist die notwendige Erschließung des<br />

Gr<strong>und</strong>stückes 953 keinesfalls ursächlich für die geplante Verkehrsfläche. Das<br />

Gr<strong>und</strong>stück ist in dem angrenzenden Bebauungsplan als Fläche zum Anpflanzen<br />

von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern festgesetzt <strong>und</strong> bedarf keiner eigenen Erschließung.<br />

Die im Bebauungsplan vorgesehene Wegeführung in der Verlängerung der Straße<br />

„Am Muckenbruch“ hat einzig <strong>und</strong> allein den Sinn, die zukünftige, nördliche<br />

Teilfläche der Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin zu erschließen <strong>und</strong> eine gesicherte<br />

Wanderwegeverbindung in das Naherholungsgebiet Muckenbruch zu schaffen.<br />

Die Einlassung des Rechtsanwaltes, dass sich eine Verlängerung der Kampstraße<br />

zur Anlegung eines Wanderweges besser eigne kann so nicht nachvollzogen<br />

werden. Es kommt hierbei insbesondere nicht darauf an, wie viele Flächen eines<br />

Baugebietes die bestehende Straße erschließt. Die Wanderwegeverbindung soll<br />

der Allgemeinheit, also allen Einwohnern, Kurgästen <strong>und</strong> Touristen, die Möglichkeit<br />

eröffnen, auf kurzem Wege das Naherholungsgebiet zu erreichen. Eine Nutzung<br />

ist somit nicht auf die Anlieger der Erschließungsstraßen beschränkt. Die<br />

angeführte problemlose Anlegung eines Fußweges über die Kampstraße <strong>und</strong> das<br />

Flurstück 64 ist so nicht gegeben.


- 10 -<br />

Eine Wegführung unmittelbar entlang der Flachsröte wurde durch die Fachbehörde<br />

(Untere Landschaftsbehörde des Kreises Soest) bereits negativ beurteilt, sodass<br />

eine lange – <strong>und</strong> damit teuere- Verbindung realisiert werden müsste. Bei der<br />

Verlängerung der Straße „Am Muckenbruch“ kann die geplante Anbindung direkt<br />

nördlich der Flachsröte erfolgen, wodurch die Feldflur geringer belastet wird <strong>und</strong><br />

die benötigten Flächen bereits im Eigentum der <strong>Stadt</strong> stehen. Die angesprochene<br />

Querung des aus dem Naturschutzgebiet kommenden Grabens ist nicht vorgesehen<br />

<strong>und</strong> erforderlich. Der Wanderweg wird direkt nordöstlich der Flachsröte an eine<br />

vorhandene Wegeverbindung angeschlossen.<br />

o Überbaubare Gr<strong>und</strong>stücksflächen<br />

Die von dem Rechtsanwalt eingeforderte Größe der Baufenster von ca. 200 m² ist<br />

in dem Bebauungsplanentwurf gegeben. Entgegen der Feststellung des Rechtsanwaltes,<br />

dass die Flächen eine Abmessung von 13 x 13 m besitzen, sind diese<br />

14 x 14 m <strong>und</strong> somit 196 m² groß. Die weiterhin beantragte Festsetzung nach §<br />

23 Abs. 5 BauNVO ist entbehrlich. Der Absatz 5 lässt die gewünschten Garagen<br />

<strong>und</strong> Nebenanlagen außerhalb der Baufenster zu, wenn im Bebauungsplan nichts<br />

anderes festgesetzt ist. Das ist hier der Fall.<br />

o Gehölzstreifen<br />

Es ist richtig, dass die Gehölzstreifen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

in unterschiedlichen Breiten festgesetzt werden. Dies begründet sich durch die<br />

Sensibilität der angrenzenden Landschaftsbereiche. Während im nördlichen Bereich<br />

die Flurstücke 64 <strong>und</strong> 737 landwirtschaftlich genutzt werden <strong>und</strong> keiner Restriktion<br />

unterliegen, befinden sich die nordöstlich <strong>und</strong> östlich liegenden Flurstücke<br />

726 <strong>und</strong> 702 bereits in dem Naturschutzgebiet Muckenbruch. Um dem gesteigerten<br />

Schutzbedürfnis dieser Flächen Rechnung zu tragen, wurden auf den<br />

Flurstücken 829 <strong>und</strong> 948 daher 10 m breite Flächen mit Bindungen für den Erhalt<br />

<strong>und</strong> die Bepflanzung angelegt. Bei dieser Festsetzung soll es verbleiben.<br />

- Schreiben eines Anliegers vom 04.12.2006<br />

Mit Schreiben vom 04.12.2006 trägt der Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stücks „Am Muckenbruch<br />

1“ Bedenken gegen den geplanten Wanderweg vor. Er macht geltend, dies führe zu einer<br />

erheblichen Verkehrsbelastung, lege den Gr<strong>und</strong>stein für eine Ortsentlastungs- bzw. Erschließungsstraße<br />

für ein neues Baugebiet im Norden von Bad Westernkotten <strong>und</strong> verlagere<br />

den Besucherverkehr des Muckenbruchgeländes in eben diese Straße.<br />

Den Argumenten kann nicht gefolgt werden. Eine weitergehende Verkehrsbelastung der<br />

Straße „Im Muckenbruch“ wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Lediglich der zusätzlich<br />

ausgewiesene Bauplatz wird hier eine gewisse Mehrbelastung mit sich bringen.<br />

Durch entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen kann dafür Sorge getragen werden,<br />

dass eine Nutzung durch die Besucher des Naherholungsgebietes nicht stattfindet.<br />

Die Befürchtung aus der Straße „Am Muckenbruch“ könne in Zukunft eine Ortsentlastungs-<br />

oder Erschließungsstraße für ein neues Baugebiet werden, ist schon allein<br />

deshalb nicht schlüssig, weil die geplante Breite des Fußweges eine derartige Nutzung<br />

nicht zulässt. Aber auch die Tatsache, dass direkt nördlich der Flachsröte, in Verlängerung<br />

des Fußweges, das Naturschutzgebiet Muckenbruch beginnt, lässt einen solchen<br />

Straßenausbau nicht zu.


- 11 -<br />

- Schreiben der Eigentümerin des Gr<strong>und</strong>stücks 857<br />

Zu b)<br />

Die Eigentümerin des Gr<strong>und</strong>stücks 857 (gelegen an der Verlängerung der Kampstraße)<br />

trägt vornehmlich Bedenken vor, die sich auf den bislang geltenden, rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

Bad Westernkotten Nr. 13 beziehen. Zwar sind dessen Festsetzungen in<br />

den Bebauungsplanentwurf übernommen worden, stehen aber dennoch nicht zur Diskussion,<br />

da sie schon seit über 10 Jahren geltendes Recht darstellen.<br />

Die tatsächlich zu dem vorliegenden Entwurf vorgetragene Anregung bezieht sich auf<br />

den Geltungsbereich <strong>und</strong> regt an, den nördlich anschließenden Bereich zwischen Flachsröte<br />

<strong>und</strong> Antoniusstraße ebenfalls zu überplanen. Dieser Anregung soll nicht gefolgt werden.<br />

Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich um eine großräumige Außenbereichsfläche,<br />

deren Überplanung derzeit weder sinnvoll noch erforderlich ist. Demgegenüber<br />

wird in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Bad Westernkotten Nr.<br />

32 lediglich eine Verdichtung des Ortsrandes herbeigeführt.<br />

Der Bebauungsplanentwurf Bad Westernkotten Nr. 32 „Im Westernkötter Bruch“ wird in der<br />

vorliegenden Fassung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die Begründung<br />

wird anerkannt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 12<br />

Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 33 "Östlich der Griesestraße"<br />

Im Ausschuss wurde mehrheitlich die Ansicht vertreten, bei der geplanten Neuaufstellung<br />

eines Bebauungsplanes für den gesamten Bereich westlich des Westwalles auch eine Überplanung<br />

der östlich angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücke in Betracht zu ziehen.<br />

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 33 „Östlich der<br />

Griesestraße“ wird aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt


- 12 -<br />

Punkt 13<br />

Durchführung des Abwägungsverfahrens gem. § 1 Abs. 4 - 7 BauGB für die Herstellung von<br />

Straßen im unbeplanten Innenbereich;<br />

hier: Am Wittkamp, Böckum<br />

Auf dem Gröpper, Schmerlecke<br />

Im Brok, Völlinghausen<br />

Am Wittkamp<br />

Nach Abwägung aller für <strong>und</strong> gegen eine andere Trassenführung <strong>und</strong> Breite der Verkehrsfläche<br />

sprechenden Gesichtspunkte kommt der <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss zu dem<br />

Ergebnis, dass der bereits erfolgte Ausbau der Straße „Am Wittkamp“ den Anforderungen<br />

des § 1 Abs. 4 – 7 BauGB entspricht. Die Straße ist insgesamt 6 m breit <strong>und</strong> verfügt über<br />

eine 3,50 m breite Fahrbahn sowie beidseitige Gehwege von 1, 50 m bzw. 1,00 m Breite. Die<br />

Breite der Fahrbahn lässt eine sichere Abwicklung des Fahrzeugverkehrs auf dieser Sackgasse<br />

zu. Die Wendefläche von 15 m Breite ist für den nahezu ausschließlich stattfindenden<br />

Pkw-Verkehr ausreichend; aufgr<strong>und</strong> der geringen Länge ist es vertretbar, dass größere<br />

Fahrzeuge ggf. rückwärts in die Straße einfahren müssen. Durch die Einrichtung von Gehwegen<br />

kann die Straße von Fußgängern gefahrlos begangen werden. Der Verzicht auf einen<br />

Hochbord ist für die Verkehrssicherheit nicht von Nachteil, da aufgr<strong>und</strong> des geringen Fahrzeugverkehrs<br />

Begegnungssituationen, die ein Ausweichen auf den Gehweg nach sich ziehen,<br />

selten vorkommen.<br />

Auf dem Gröpper<br />

Nach Abwägung aller für <strong>und</strong> gegen eine andere Trassenführung <strong>und</strong> Breite der Verkehrsfläche<br />

sprechenden Gesichtspunkte kommt der <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss zu dem<br />

Ergebnis, dass der bereits erfolgte Ausbau der Straße „Auf dem Gröpper“ den Anforderungen<br />

des § 1 Abs. 4 – 7 BauGB entspricht. Die Straße ist insgesamt 3,80 m breit <strong>und</strong> verfügt<br />

über eine 2,70 m breite Mischfläche sowie einen Grünstreifen von 1, 10 m Breite. Die Breite<br />

der Mischfläche lässt eine sichere Abwicklung des Fahrzeug- <strong>und</strong> Fußgängerverkehrs auf<br />

dieser kurzen Sackgasse zu. Die Wendefläche von 12,5 m Breite ist für den nahezu ausschließlich<br />

stattfindenden Pkw-Verkehr ausreichend; aufgr<strong>und</strong> der geringen Länge ist es<br />

vertretbar, dass größere Fahrzeuge ggf. rückwärts in die Straße einfahren müssen. Auf die<br />

Einrichtung von Gehwegen konnte verzichtet werden, da die Straße nur 100 m lang <strong>und</strong><br />

dank ihres gradlinigen Verlaufs gut einsehbar ist.<br />

Im Brok<br />

Nach Abwägung aller für <strong>und</strong> gegen eine andere Trassenführung <strong>und</strong> Breite der Verkehrsfläche<br />

sprechenden Gesichtspunkte kommt der <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss zu dem<br />

Ergebnis, dass der bereits erfolgte Ausbau der Straße „Im Brok“ den Anforderungen des § 1<br />

Abs. 4 – 7 BauGB entspricht. Die Straße ist insgesamt 8 m breit <strong>und</strong> verfügt über eine 4,50<br />

m breite Fahrbahn sowie beidseitige Gehwege von 1,75 m Breite. Die Breite der Fahrbahn<br />

lässt eine sichere Abwicklung des Fahrzeugverkehrs auf dieser Sackgasse zu. Die Wendefläche<br />

von 17 m Breite ist für den stattfindenden Verkehr ausreichend. Durch die Einrichtung<br />

von Gehwegen kann die Straße von Fußgängern gefahrlos begangen werden. Der Verzicht<br />

auf einen Hochbord ist für die Verkehrssicherheit nicht von Nachteil, da aufgr<strong>und</strong> des weit<br />

überwiegenden Pkw-Verkehrs bei einer Fahrbahnbreite von 4,50 m Begegnungssituationen,<br />

die ein Ausweichen auf den Gehweg nach sich ziehen, selten vorkommen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt


Bauanträge <strong>und</strong> Bauvoranfragen<br />

- 13 -<br />

Punkt 14<br />

Es lagen keine Bauanträge <strong>und</strong> Bauvoranfragen vor.<br />

Der Vorsitzende: Der Schriftführer:<br />

gez. Marcus gez. Naber

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