Planungs- und Gestaltungsausschusses - Stadt Erwitte
Planungs- und Gestaltungsausschusses - Stadt Erwitte
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Anwesende:<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die Sitzung des <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gestaltungsausschusses</strong><br />
des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
(12. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009)<br />
Sitzungsdatum<br />
:<br />
12.12.2006<br />
Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr<br />
Sitzungsende : 19:00 Uhr<br />
Sitzungsort : Sitzungssaal, Rathaus, Am Markt 13<br />
Vorsitzender<br />
Wolfgang Marcus Ratsmitglied SPD<br />
Mitglieder der CDU-Fraktion<br />
Hermann-Josef Brinkmann Ratsmitglied CDU<br />
Peter Knoche Ratsmitglied CDU<br />
Rüdiger Lohoff Ratsmitglied CDU<br />
Ralf Metzner Ratsmitglied CDU<br />
Uwe Meyer sachk. BürgerIn CDU<br />
Elisabeth Roemer Ratsmitglied CDU<br />
Bert Wieneke Ratsmitglied CDU<br />
Mitglieder der SPD-Fraktion<br />
Mario Bußmann sachk. BürgerIn SPD<br />
Alfred Hense sachk. BürgerIn SPD<br />
Heinrich Knoche Ratsmitglied SPD<br />
Claudia Stenner Ratsmitglied SPD<br />
Mitglieder der FDP-Fraktion<br />
Eugen Berkenbusch sachk. BürgerIn FDP<br />
Christof Rasche Ratsmitglied FDP<br />
Frank Westermann sachk. BürgerIn FDP<br />
Mitglieder der BG-Fraktion<br />
Theodor Knoop Ratsmitglied BG<br />
Seitens der Verwaltung<br />
Wilfried Balke<br />
Lothar Schütte<br />
Wolfgang Naber Schriftführer
- 2 -<br />
In der heutigen Sitzung des <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Gestaltungsausschusses</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>, zu<br />
der die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen <strong>und</strong> in beschlussfähiger<br />
Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt <strong>und</strong> beschlossen:<br />
TAGESORDNUNG<br />
TOP Vorlagen Nr. Beratungsgegenstand<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1.<br />
2.<br />
2.a<br />
3.<br />
3.a<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
196/2006<br />
197/2006<br />
198/2006<br />
199/2006<br />
200/2006<br />
201/2006<br />
202/2006<br />
Fragest<strong>und</strong>e für Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />
Mitteilungen der Verwaltung<br />
Osterbachstraße 43<br />
Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />
Anzahl der Wohneinheiten in Bebauungsplänen in <strong>Erwitte</strong><br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 3 "Schäferkämper Weg";<br />
1. Änderung<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 5 "Ortskern-West";<br />
1. Änderung<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 9 "Auf der Brede";<br />
3. Änderung<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 10 "Weißdornring/<br />
Zur Josefslinde"; 2. Änderung<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 14 "Uhland- <strong>und</strong><br />
Wagenfeldstraße"; 8. Änderung<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 17 "Aspenstraße-West";<br />
3. Änderung<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 25 "Östlich der<br />
Wagenfeldstraße"<br />
hier: Antrag auf Änderung <strong>und</strong> Erweiterung
11.<br />
12.<br />
13.<br />
14.<br />
204/2006<br />
203/2006<br />
205/2006<br />
207/2006<br />
- 3 -<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 32 " Im Westernkötter<br />
Bruch"<br />
a) Behandlung der vorgebrachten Bedenken <strong>und</strong> Anregungen<br />
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 33 "Östlich der<br />
Griesestraße"<br />
Durchführung des Abwägungsverfahrens gem. § 1 Abs. 4 - 7<br />
BauGB für die Herstellung von Straßen im unbeplanten<br />
Innenbereich;<br />
hier: Am Wittkamp, Böckum<br />
Auf dem Gröpper, Schmerlecke<br />
Im Brok, Völlinghausen<br />
Bauanträge <strong>und</strong> Bauvoranfragen
- 4 -<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Punkt 1<br />
Fragest<strong>und</strong>e für Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />
Es wurden keine Fragen gestellt.<br />
Mitteilungen der Verwaltung<br />
Osterbachstraße 43<br />
Punkt 2<br />
Punkt 2 a<br />
Herr Marcus teilte für Herrn Jacobeit mit, dass hier drei Stellplätze angelegt werden sollen,<br />
die geringfügig in eine öffentliche Grünfläche ragen. Da die Stellplätze öffentlich bleiben gab<br />
es gegen das Vorhaben keine Bedenken.<br />
Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />
Punkt 3<br />
Punkt 3 a<br />
Anzahl der Wohneinheiten in Bebauungsplänen in <strong>Erwitte</strong><br />
Frau Roemer fragte an, ob auch für <strong>Erwitte</strong> eine Änderung der Bebauungspläne hinsichtlich<br />
der Festsetzungen von Wohneinheiten nach dem Beispiel von Bad Westernkotten möglich<br />
sei. Herr Schütte antwortete, dass in der Kernstadt <strong>Erwitte</strong> überwiegend der einfache Bebauungsplan<br />
in Kraft sei. Hier sei eine derartige Festsetzung nicht möglich. Allerdings sei<br />
beabsichtigt <strong>und</strong> beschlossen, für diese Bereiche mittelfristig qualifizierte Bebauungspläne<br />
aufzustellen, in denen die Wohneinheiten Berücksichtigung finden könnten.
- 5 -<br />
Punkt 4<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 3 "Schäferkämper Weg"; 1. Änderung<br />
Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 3 „Schäferkämper Weg“ ist dahingehend zu ändern,<br />
dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden festgesetzt<br />
wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 5<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 5 "Ortskern-West"; 1. Änderung<br />
Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 5 „Ortskern-West“ ist dahingehend zu ändern,<br />
dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden festgesetzt wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 6<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 9 "Auf der Brede"; 3. Änderung<br />
Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 9 „Auf der Brede“ ist dahingehend zu ändern,<br />
dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden festgesetzt wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt
- 6 -<br />
Punkt 7<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 10 "Weißdornring/Zur Josefslinde"; 2. Änderung<br />
Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 10 „Weißdornring/Zur Josefslinde“ ist dahingehend<br />
zu ändern, dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden<br />
festgesetzt wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 8<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 14 "Uhland- <strong>und</strong> Wagenfeldstraße"; 8. Änderung<br />
Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 14 „Uhland- <strong>und</strong> Wagenfeldstraße“ ist dahingehend<br />
zu ändern, dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden<br />
festgesetzt wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 9<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 17 "Aspenstraße-West"; 3. Änderung<br />
Der Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 17 „Aspenstraße-West“ ist dahingehend zu ändern,<br />
dass die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden festgesetzt<br />
wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt
- 7 -<br />
Punkt 10<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 25 "Östlich der Wagenfeldstraße"<br />
hier: Antrag auf Änderung <strong>und</strong> Erweiterung<br />
Im Ausschuss herrschte Einigkeit darüber, dass die Situation in dem beantragten Änderungsbereich<br />
aufgr<strong>und</strong> der landwirtschaftlichen Immissionen problematisch ist. Hier könne<br />
nur ein entsprechendes Gutachten Abhilfe schaffen. Kontrovers wurde die weitere Vorgehensweise<br />
im Falle eines positiven Gutachtens diskutiert.<br />
Hierzu stellt Herr Peter Knoche den Antrag, der Ausschuss möge beschließen, in dem Bereich<br />
nördlich des Laarweges einen Bebauungsplan aufzustellen, wenn das von den Gr<strong>und</strong>stückseigentümern<br />
in Auftrag zu gebende <strong>und</strong> zu bezahlende Gutachten positiv ausfalle.<br />
Herr Rasche beantragte, gegen die Erarbeitung des Gutachtens keine Einwände zu erheben,<br />
gleichzeitig sich aber noch nicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes festzulegen.<br />
Herr Marcus erachtete den Antrag des Herrn Peter Knoche für weitergehend <strong>und</strong> ließ zunächst<br />
über diesen abstimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: 8<br />
8<br />
Ja<br />
Nein<br />
Der Antrag ist mithin abgelehnt. In der folgenden Abstimmung über den Antrag des Herrn<br />
Rasche wurde dieser mit Mehrheit angenommen.<br />
Punkt 11<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 32 " Im Westernkötter Bruch"<br />
a) Behandlung der vorgebrachten Bedenken <strong>und</strong> Anregungen<br />
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />
Zu a)<br />
Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 03.11.2006 bis zum 04.12.2006 öffentlich<br />
ausgelegen. Zu den während dieser Zeit vorgetragenen Anregungen <strong>und</strong> Bedenken wird wie<br />
folgt Stellung genommen:<br />
- Schreiben des Kreises Soest vom 30.11.2006<br />
Seitens der Abt. Wasserwirtschaft wird angeregt, entlang der Flachsröte einen 3,00 m<br />
breiten Schutzstreifen festzusetzen, der sich im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> befinden sollte.<br />
Die Abt. Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz regt an, die überbaubaren Flächen so zu verschieben,<br />
dass zu den Gehölzstreifen ein ausreichender Abstand besteht <strong>und</strong> diese geschützt<br />
werden. Außerdem sei die Flurstücksbezeichnung für die Kompensationsfläche<br />
zu benennen.
- 8 -<br />
Zu der Anregung der Abt. Wasserwirtschaft kann festgestellt werden, dass westlich <strong>und</strong><br />
südlich des Bachlaufes der Flachsröte ausreichend breite Grünstreifen festgesetzt werden,<br />
die die weitere Entwicklung des Gewässers sichern. Eine Übernahme in städtisches<br />
Eigentum ist hierzu nicht erforderlich <strong>und</strong> kann in diesen Bereichen auch nicht verwirklicht<br />
werden, da die Flächen nicht zur Verfügung stehen.<br />
Der Anregung der Abt. Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz wird nicht gefolgt. Die Nähe der<br />
überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen zu den Gehölzstreifen beruht zu einem Großteil auf<br />
Festsetzungen der Ursprungsbebauungspläne <strong>und</strong> kann aufgr<strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stückssituation<br />
nicht mehr geändert werden. Allerdings werden die Gehölzstreifen in maximal möglicher<br />
Breite entlang der Flachsröte durch den Bebauungsplan festgesetzt, wodurch ihre<br />
Erhaltung <strong>und</strong> ihr Schutz gesichert werden. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
Die Kompensationsmaßnahmen werden auf dem Gr<strong>und</strong>stück Gemarkung Bad Westernkotten,<br />
Flur 4, Flurstück 710 durchgeführt.<br />
- Schreiben eines Anliegers vom 13.11.2006 sowie dessen Antrag vom gleichen Tage<br />
Mit Schreiben vom 13.11.2006 wendet sich einer der Anlieger, Eigentümer der Flurstücke<br />
952 <strong>und</strong> 953, gegen die Anlegung einer Wegeverbindung von der Straße „Im Muckenbruch“<br />
in das Naherholungsgebiet sowie gegen die Ausweisung einer zusätzlichen Baufläche<br />
auf dem Gr<strong>und</strong>stück 829.<br />
Mit Schreiben vom gleichen Tage, Eingang 16.11.2006, beantragt der gleiche Eigentümer<br />
sodann die Aufnahme seines Gr<strong>und</strong>stückes in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
<strong>und</strong> die Ausweisung einer überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksfläche auf dem Flurstück<br />
953, erschlossen über die neugeplante Wegeverbindung.<br />
Die Gr<strong>und</strong>stücke des Einwenders liegen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
Bad Westernkotten Nr. 32. Sie sind von dem rechtskräftigen Bebauungsplan Bad<br />
Westernkotten Nr. 16 „Kur-Erholungsgebiet Muckenbruch“ erfasst. Hierin wird für das<br />
Flurstück 952 eine überbaubare Gr<strong>und</strong>stücksfläche festgesetzt, wohingegen die Parzelle<br />
953 als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern“ ausgleichsrelevant festgesetzt<br />
wurde.<br />
Insoweit kann die von dem Einwender vorgetragene Beeinträchtigung seines Gr<strong>und</strong>stücks<br />
durch die geplante Fußwegeverbindung nicht nachvollzogen werden. Durch den<br />
festgesetzten Ausgleichsbereich wird ein Maximum an Ruhebereich zwischen dem Baugr<strong>und</strong>stück<br />
<strong>und</strong> der Wegeparzelle geschaffen. Auch das Argument der eingeschränkten<br />
Aussicht kann nicht nachvollzogen werden. Zum einen kann diese Aussicht beim Kauf<br />
des Gr<strong>und</strong>stückes nicht ausschlaggebend gewesen sein, da ein Anspruch auf eine solche<br />
eben nicht besteht, zum anderen hätte diese Aussicht zwangsläufig unter der Festsetzung<br />
der erforderlichen Anpflanzung gelitten, die die Aussicht in die Ferne in eine<br />
Aussicht in einen nahegelegenen Grüngürtel gewandelt hätte, woran sich im übrigen<br />
auch nach Ausführung der jetzigen Planung des Fußweges nichts ändert.<br />
Völlig anders stellt sich die Situation für den Fall dar, dass dem mit Schreiben vom<br />
13.11.2006 gestellten Antrag gefolgt würde. Hierdurch würde eine weitere Wohnbebauung<br />
an das Baugr<strong>und</strong>stück heranrücken <strong>und</strong> sowohl Aussicht als auch Ruhebereich beeinträchtigen.<br />
Nichtsdestotrotz kann eine solche Überplanung in Betracht gezogen werden.<br />
Verwaltungsseitig wird hierzu allerdings zum jetzigen Zeitpunkt die Auffassung vertreten,<br />
dass eine weitere Verzögerung des Verfahrens zum Bebauungsplan Bad<br />
Westernkotten Nr. 32 nicht in Kauf genommen werden sollte. Eine solche Verzögerung<br />
würde jedoch eintreten, wenn dem Antrag stattgegeben würde <strong>und</strong> eine Umplanung <strong>und</strong><br />
eine erneute Offenlage erforderlich wären. Daher ist dem Antrag nicht stattzugeben.
- 9 -<br />
- Schreiben einer Anliegerin vom 21.11.2006<br />
Mit Schreiben vom 21.11.2006 wendet sich die Eigentümerin des Flurstücks 846 insbesondere<br />
gegen die geplante Wegeverbindung zwischen der Straße „Im Muckenbruch“<br />
<strong>und</strong> dem Muckenbruchgelände. Sie befürchtet die Entstehung von Anliegerkosten sowie<br />
eine Beeinträchtigung der Sackgasse „Am Muckenbruch“ durch das Abstellen von Fahrzeugen<br />
von Besuchern des Muckenbruchgeländes.<br />
Die Einwenderin trägt u. a. vor, dass in der Vergangenheit eine Zuwegung zum Erholungsgebiet<br />
Muckenbruch über eine Verlängerung der westlich gelegenen Kampstraße<br />
vorgesehen gewesen sei. Es ist zwar richtig, dass eine solche Planung ursprünglich bestanden<br />
hat, allerdings wäre hierzu ein Gr<strong>und</strong>erwerb in größerem Umfang erforderlich<br />
gewesen. Die nunmehr favorisierte Lösung beschränkt sich diesbezüglich auf den Bereich<br />
von der Straße „Am Muckenbruch“ bis zur Flachsröte. Die nördlich des Wasserlaufes<br />
benötigten Flächen befinden sich bereits im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>.<br />
Durch die Anlegung dieser Fußwegeverbindung soll es den Einwohnern, Touristen <strong>und</strong><br />
Kurgästen ermöglicht werden, auf möglichst kurzem Wege eine Verbindung in das Naherholungsgebiet<br />
Muckenbruch nutzen zu können. Eine bereits bestehende, 250 m östlich<br />
gelegene Verbindung von der Bruchstraße in das Naturschutzgebiet spricht eher für die<br />
Anlegung der neuen Wegeverbindung zur Schaffung eines R<strong>und</strong>weges als dagegen.<br />
Hierbei kann letztlich auch nicht ausschlaggebend sein, dass Anlieger an dieser neuen<br />
Wegeverbindung zu Erschließungskosten herangezogen werden.<br />
Hinsichtlich einer zukünftigen Verkehrsproblematik in der Straße „Am Muckenbruch“ ist<br />
festzustellen, dass diese im Falle des Auftretens durch verkehrsregelnde Maßnahmen<br />
gelöst werden muss. Der Bebauungsplan bietet hierfür naturgemäß keinen Raum.<br />
- Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei namens einer Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin vom<br />
28.11.2006<br />
Mit dem genannten Schreiben trägt der Rechtsanwalt der Eigentümerin des Flurstücks<br />
829 insbesondere Bedenken gegen die geplante Wegeführung, die Größe der Baufenster<br />
sowie den Gehölzstreifen im Osten <strong>und</strong> Norden vor.<br />
o Verkehrsfläche<br />
Entgegen der Ansicht des Rechtsanwaltes ist die notwendige Erschließung des<br />
Gr<strong>und</strong>stückes 953 keinesfalls ursächlich für die geplante Verkehrsfläche. Das<br />
Gr<strong>und</strong>stück ist in dem angrenzenden Bebauungsplan als Fläche zum Anpflanzen<br />
von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern festgesetzt <strong>und</strong> bedarf keiner eigenen Erschließung.<br />
Die im Bebauungsplan vorgesehene Wegeführung in der Verlängerung der Straße<br />
„Am Muckenbruch“ hat einzig <strong>und</strong> allein den Sinn, die zukünftige, nördliche<br />
Teilfläche der Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin zu erschließen <strong>und</strong> eine gesicherte<br />
Wanderwegeverbindung in das Naherholungsgebiet Muckenbruch zu schaffen.<br />
Die Einlassung des Rechtsanwaltes, dass sich eine Verlängerung der Kampstraße<br />
zur Anlegung eines Wanderweges besser eigne kann so nicht nachvollzogen<br />
werden. Es kommt hierbei insbesondere nicht darauf an, wie viele Flächen eines<br />
Baugebietes die bestehende Straße erschließt. Die Wanderwegeverbindung soll<br />
der Allgemeinheit, also allen Einwohnern, Kurgästen <strong>und</strong> Touristen, die Möglichkeit<br />
eröffnen, auf kurzem Wege das Naherholungsgebiet zu erreichen. Eine Nutzung<br />
ist somit nicht auf die Anlieger der Erschließungsstraßen beschränkt. Die<br />
angeführte problemlose Anlegung eines Fußweges über die Kampstraße <strong>und</strong> das<br />
Flurstück 64 ist so nicht gegeben.
- 10 -<br />
Eine Wegführung unmittelbar entlang der Flachsröte wurde durch die Fachbehörde<br />
(Untere Landschaftsbehörde des Kreises Soest) bereits negativ beurteilt, sodass<br />
eine lange – <strong>und</strong> damit teuere- Verbindung realisiert werden müsste. Bei der<br />
Verlängerung der Straße „Am Muckenbruch“ kann die geplante Anbindung direkt<br />
nördlich der Flachsröte erfolgen, wodurch die Feldflur geringer belastet wird <strong>und</strong><br />
die benötigten Flächen bereits im Eigentum der <strong>Stadt</strong> stehen. Die angesprochene<br />
Querung des aus dem Naturschutzgebiet kommenden Grabens ist nicht vorgesehen<br />
<strong>und</strong> erforderlich. Der Wanderweg wird direkt nordöstlich der Flachsröte an eine<br />
vorhandene Wegeverbindung angeschlossen.<br />
o Überbaubare Gr<strong>und</strong>stücksflächen<br />
Die von dem Rechtsanwalt eingeforderte Größe der Baufenster von ca. 200 m² ist<br />
in dem Bebauungsplanentwurf gegeben. Entgegen der Feststellung des Rechtsanwaltes,<br />
dass die Flächen eine Abmessung von 13 x 13 m besitzen, sind diese<br />
14 x 14 m <strong>und</strong> somit 196 m² groß. Die weiterhin beantragte Festsetzung nach §<br />
23 Abs. 5 BauNVO ist entbehrlich. Der Absatz 5 lässt die gewünschten Garagen<br />
<strong>und</strong> Nebenanlagen außerhalb der Baufenster zu, wenn im Bebauungsplan nichts<br />
anderes festgesetzt ist. Das ist hier der Fall.<br />
o Gehölzstreifen<br />
Es ist richtig, dass die Gehölzstreifen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
in unterschiedlichen Breiten festgesetzt werden. Dies begründet sich durch die<br />
Sensibilität der angrenzenden Landschaftsbereiche. Während im nördlichen Bereich<br />
die Flurstücke 64 <strong>und</strong> 737 landwirtschaftlich genutzt werden <strong>und</strong> keiner Restriktion<br />
unterliegen, befinden sich die nordöstlich <strong>und</strong> östlich liegenden Flurstücke<br />
726 <strong>und</strong> 702 bereits in dem Naturschutzgebiet Muckenbruch. Um dem gesteigerten<br />
Schutzbedürfnis dieser Flächen Rechnung zu tragen, wurden auf den<br />
Flurstücken 829 <strong>und</strong> 948 daher 10 m breite Flächen mit Bindungen für den Erhalt<br />
<strong>und</strong> die Bepflanzung angelegt. Bei dieser Festsetzung soll es verbleiben.<br />
- Schreiben eines Anliegers vom 04.12.2006<br />
Mit Schreiben vom 04.12.2006 trägt der Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stücks „Am Muckenbruch<br />
1“ Bedenken gegen den geplanten Wanderweg vor. Er macht geltend, dies führe zu einer<br />
erheblichen Verkehrsbelastung, lege den Gr<strong>und</strong>stein für eine Ortsentlastungs- bzw. Erschließungsstraße<br />
für ein neues Baugebiet im Norden von Bad Westernkotten <strong>und</strong> verlagere<br />
den Besucherverkehr des Muckenbruchgeländes in eben diese Straße.<br />
Den Argumenten kann nicht gefolgt werden. Eine weitergehende Verkehrsbelastung der<br />
Straße „Im Muckenbruch“ wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Lediglich der zusätzlich<br />
ausgewiesene Bauplatz wird hier eine gewisse Mehrbelastung mit sich bringen.<br />
Durch entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen kann dafür Sorge getragen werden,<br />
dass eine Nutzung durch die Besucher des Naherholungsgebietes nicht stattfindet.<br />
Die Befürchtung aus der Straße „Am Muckenbruch“ könne in Zukunft eine Ortsentlastungs-<br />
oder Erschließungsstraße für ein neues Baugebiet werden, ist schon allein<br />
deshalb nicht schlüssig, weil die geplante Breite des Fußweges eine derartige Nutzung<br />
nicht zulässt. Aber auch die Tatsache, dass direkt nördlich der Flachsröte, in Verlängerung<br />
des Fußweges, das Naturschutzgebiet Muckenbruch beginnt, lässt einen solchen<br />
Straßenausbau nicht zu.
- 11 -<br />
- Schreiben der Eigentümerin des Gr<strong>und</strong>stücks 857<br />
Zu b)<br />
Die Eigentümerin des Gr<strong>und</strong>stücks 857 (gelegen an der Verlängerung der Kampstraße)<br />
trägt vornehmlich Bedenken vor, die sich auf den bislang geltenden, rechtskräftigen Bebauungsplan<br />
Bad Westernkotten Nr. 13 beziehen. Zwar sind dessen Festsetzungen in<br />
den Bebauungsplanentwurf übernommen worden, stehen aber dennoch nicht zur Diskussion,<br />
da sie schon seit über 10 Jahren geltendes Recht darstellen.<br />
Die tatsächlich zu dem vorliegenden Entwurf vorgetragene Anregung bezieht sich auf<br />
den Geltungsbereich <strong>und</strong> regt an, den nördlich anschließenden Bereich zwischen Flachsröte<br />
<strong>und</strong> Antoniusstraße ebenfalls zu überplanen. Dieser Anregung soll nicht gefolgt werden.<br />
Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich um eine großräumige Außenbereichsfläche,<br />
deren Überplanung derzeit weder sinnvoll noch erforderlich ist. Demgegenüber<br />
wird in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Bad Westernkotten Nr.<br />
32 lediglich eine Verdichtung des Ortsrandes herbeigeführt.<br />
Der Bebauungsplanentwurf Bad Westernkotten Nr. 32 „Im Westernkötter Bruch“ wird in der<br />
vorliegenden Fassung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die Begründung<br />
wird anerkannt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 12<br />
Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 33 "Östlich der Griesestraße"<br />
Im Ausschuss wurde mehrheitlich die Ansicht vertreten, bei der geplanten Neuaufstellung<br />
eines Bebauungsplanes für den gesamten Bereich westlich des Westwalles auch eine Überplanung<br />
der östlich angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücke in Betracht zu ziehen.<br />
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Bad Westernkotten Nr. 33 „Östlich der<br />
Griesestraße“ wird aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt
- 12 -<br />
Punkt 13<br />
Durchführung des Abwägungsverfahrens gem. § 1 Abs. 4 - 7 BauGB für die Herstellung von<br />
Straßen im unbeplanten Innenbereich;<br />
hier: Am Wittkamp, Böckum<br />
Auf dem Gröpper, Schmerlecke<br />
Im Brok, Völlinghausen<br />
Am Wittkamp<br />
Nach Abwägung aller für <strong>und</strong> gegen eine andere Trassenführung <strong>und</strong> Breite der Verkehrsfläche<br />
sprechenden Gesichtspunkte kommt der <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss zu dem<br />
Ergebnis, dass der bereits erfolgte Ausbau der Straße „Am Wittkamp“ den Anforderungen<br />
des § 1 Abs. 4 – 7 BauGB entspricht. Die Straße ist insgesamt 6 m breit <strong>und</strong> verfügt über<br />
eine 3,50 m breite Fahrbahn sowie beidseitige Gehwege von 1, 50 m bzw. 1,00 m Breite. Die<br />
Breite der Fahrbahn lässt eine sichere Abwicklung des Fahrzeugverkehrs auf dieser Sackgasse<br />
zu. Die Wendefläche von 15 m Breite ist für den nahezu ausschließlich stattfindenden<br />
Pkw-Verkehr ausreichend; aufgr<strong>und</strong> der geringen Länge ist es vertretbar, dass größere<br />
Fahrzeuge ggf. rückwärts in die Straße einfahren müssen. Durch die Einrichtung von Gehwegen<br />
kann die Straße von Fußgängern gefahrlos begangen werden. Der Verzicht auf einen<br />
Hochbord ist für die Verkehrssicherheit nicht von Nachteil, da aufgr<strong>und</strong> des geringen Fahrzeugverkehrs<br />
Begegnungssituationen, die ein Ausweichen auf den Gehweg nach sich ziehen,<br />
selten vorkommen.<br />
Auf dem Gröpper<br />
Nach Abwägung aller für <strong>und</strong> gegen eine andere Trassenführung <strong>und</strong> Breite der Verkehrsfläche<br />
sprechenden Gesichtspunkte kommt der <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss zu dem<br />
Ergebnis, dass der bereits erfolgte Ausbau der Straße „Auf dem Gröpper“ den Anforderungen<br />
des § 1 Abs. 4 – 7 BauGB entspricht. Die Straße ist insgesamt 3,80 m breit <strong>und</strong> verfügt<br />
über eine 2,70 m breite Mischfläche sowie einen Grünstreifen von 1, 10 m Breite. Die Breite<br />
der Mischfläche lässt eine sichere Abwicklung des Fahrzeug- <strong>und</strong> Fußgängerverkehrs auf<br />
dieser kurzen Sackgasse zu. Die Wendefläche von 12,5 m Breite ist für den nahezu ausschließlich<br />
stattfindenden Pkw-Verkehr ausreichend; aufgr<strong>und</strong> der geringen Länge ist es<br />
vertretbar, dass größere Fahrzeuge ggf. rückwärts in die Straße einfahren müssen. Auf die<br />
Einrichtung von Gehwegen konnte verzichtet werden, da die Straße nur 100 m lang <strong>und</strong><br />
dank ihres gradlinigen Verlaufs gut einsehbar ist.<br />
Im Brok<br />
Nach Abwägung aller für <strong>und</strong> gegen eine andere Trassenführung <strong>und</strong> Breite der Verkehrsfläche<br />
sprechenden Gesichtspunkte kommt der <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss zu dem<br />
Ergebnis, dass der bereits erfolgte Ausbau der Straße „Im Brok“ den Anforderungen des § 1<br />
Abs. 4 – 7 BauGB entspricht. Die Straße ist insgesamt 8 m breit <strong>und</strong> verfügt über eine 4,50<br />
m breite Fahrbahn sowie beidseitige Gehwege von 1,75 m Breite. Die Breite der Fahrbahn<br />
lässt eine sichere Abwicklung des Fahrzeugverkehrs auf dieser Sackgasse zu. Die Wendefläche<br />
von 17 m Breite ist für den stattfindenden Verkehr ausreichend. Durch die Einrichtung<br />
von Gehwegen kann die Straße von Fußgängern gefahrlos begangen werden. Der Verzicht<br />
auf einen Hochbord ist für die Verkehrssicherheit nicht von Nachteil, da aufgr<strong>und</strong> des weit<br />
überwiegenden Pkw-Verkehrs bei einer Fahrbahnbreite von 4,50 m Begegnungssituationen,<br />
die ein Ausweichen auf den Gehweg nach sich ziehen, selten vorkommen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt
Bauanträge <strong>und</strong> Bauvoranfragen<br />
- 13 -<br />
Punkt 14<br />
Es lagen keine Bauanträge <strong>und</strong> Bauvoranfragen vor.<br />
Der Vorsitzende: Der Schriftführer:<br />
gez. Marcus gez. Naber