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Planungs- und Gestaltungsausschusses - Stadt Erwitte

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Zu der Anregung der Abt. Wasserwirtschaft kann festgestellt werden, dass westlich <strong>und</strong><br />

südlich des Bachlaufes der Flachsröte ausreichend breite Grünstreifen festgesetzt werden,<br />

die die weitere Entwicklung des Gewässers sichern. Eine Übernahme in städtisches<br />

Eigentum ist hierzu nicht erforderlich <strong>und</strong> kann in diesen Bereichen auch nicht verwirklicht<br />

werden, da die Flächen nicht zur Verfügung stehen.<br />

Der Anregung der Abt. Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz wird nicht gefolgt. Die Nähe der<br />

überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen zu den Gehölzstreifen beruht zu einem Großteil auf<br />

Festsetzungen der Ursprungsbebauungspläne <strong>und</strong> kann aufgr<strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stückssituation<br />

nicht mehr geändert werden. Allerdings werden die Gehölzstreifen in maximal möglicher<br />

Breite entlang der Flachsröte durch den Bebauungsplan festgesetzt, wodurch ihre<br />

Erhaltung <strong>und</strong> ihr Schutz gesichert werden. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Die Kompensationsmaßnahmen werden auf dem Gr<strong>und</strong>stück Gemarkung Bad Westernkotten,<br />

Flur 4, Flurstück 710 durchgeführt.<br />

- Schreiben eines Anliegers vom 13.11.2006 sowie dessen Antrag vom gleichen Tage<br />

Mit Schreiben vom 13.11.2006 wendet sich einer der Anlieger, Eigentümer der Flurstücke<br />

952 <strong>und</strong> 953, gegen die Anlegung einer Wegeverbindung von der Straße „Im Muckenbruch“<br />

in das Naherholungsgebiet sowie gegen die Ausweisung einer zusätzlichen Baufläche<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück 829.<br />

Mit Schreiben vom gleichen Tage, Eingang 16.11.2006, beantragt der gleiche Eigentümer<br />

sodann die Aufnahme seines Gr<strong>und</strong>stückes in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

<strong>und</strong> die Ausweisung einer überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksfläche auf dem Flurstück<br />

953, erschlossen über die neugeplante Wegeverbindung.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stücke des Einwenders liegen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Bad Westernkotten Nr. 32. Sie sind von dem rechtskräftigen Bebauungsplan Bad<br />

Westernkotten Nr. 16 „Kur-Erholungsgebiet Muckenbruch“ erfasst. Hierin wird für das<br />

Flurstück 952 eine überbaubare Gr<strong>und</strong>stücksfläche festgesetzt, wohingegen die Parzelle<br />

953 als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern“ ausgleichsrelevant festgesetzt<br />

wurde.<br />

Insoweit kann die von dem Einwender vorgetragene Beeinträchtigung seines Gr<strong>und</strong>stücks<br />

durch die geplante Fußwegeverbindung nicht nachvollzogen werden. Durch den<br />

festgesetzten Ausgleichsbereich wird ein Maximum an Ruhebereich zwischen dem Baugr<strong>und</strong>stück<br />

<strong>und</strong> der Wegeparzelle geschaffen. Auch das Argument der eingeschränkten<br />

Aussicht kann nicht nachvollzogen werden. Zum einen kann diese Aussicht beim Kauf<br />

des Gr<strong>und</strong>stückes nicht ausschlaggebend gewesen sein, da ein Anspruch auf eine solche<br />

eben nicht besteht, zum anderen hätte diese Aussicht zwangsläufig unter der Festsetzung<br />

der erforderlichen Anpflanzung gelitten, die die Aussicht in die Ferne in eine<br />

Aussicht in einen nahegelegenen Grüngürtel gewandelt hätte, woran sich im übrigen<br />

auch nach Ausführung der jetzigen Planung des Fußweges nichts ändert.<br />

Völlig anders stellt sich die Situation für den Fall dar, dass dem mit Schreiben vom<br />

13.11.2006 gestellten Antrag gefolgt würde. Hierdurch würde eine weitere Wohnbebauung<br />

an das Baugr<strong>und</strong>stück heranrücken <strong>und</strong> sowohl Aussicht als auch Ruhebereich beeinträchtigen.<br />

Nichtsdestotrotz kann eine solche Überplanung in Betracht gezogen werden.<br />

Verwaltungsseitig wird hierzu allerdings zum jetzigen Zeitpunkt die Auffassung vertreten,<br />

dass eine weitere Verzögerung des Verfahrens zum Bebauungsplan Bad<br />

Westernkotten Nr. 32 nicht in Kauf genommen werden sollte. Eine solche Verzögerung<br />

würde jedoch eintreten, wenn dem Antrag stattgegeben würde <strong>und</strong> eine Umplanung <strong>und</strong><br />

eine erneute Offenlage erforderlich wären. Daher ist dem Antrag nicht stattzugeben.

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