Planungs- und Gestaltungsausschusses - Stadt Erwitte
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Zu der Anregung der Abt. Wasserwirtschaft kann festgestellt werden, dass westlich <strong>und</strong><br />
südlich des Bachlaufes der Flachsröte ausreichend breite Grünstreifen festgesetzt werden,<br />
die die weitere Entwicklung des Gewässers sichern. Eine Übernahme in städtisches<br />
Eigentum ist hierzu nicht erforderlich <strong>und</strong> kann in diesen Bereichen auch nicht verwirklicht<br />
werden, da die Flächen nicht zur Verfügung stehen.<br />
Der Anregung der Abt. Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz wird nicht gefolgt. Die Nähe der<br />
überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen zu den Gehölzstreifen beruht zu einem Großteil auf<br />
Festsetzungen der Ursprungsbebauungspläne <strong>und</strong> kann aufgr<strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stückssituation<br />
nicht mehr geändert werden. Allerdings werden die Gehölzstreifen in maximal möglicher<br />
Breite entlang der Flachsröte durch den Bebauungsplan festgesetzt, wodurch ihre<br />
Erhaltung <strong>und</strong> ihr Schutz gesichert werden. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
Die Kompensationsmaßnahmen werden auf dem Gr<strong>und</strong>stück Gemarkung Bad Westernkotten,<br />
Flur 4, Flurstück 710 durchgeführt.<br />
- Schreiben eines Anliegers vom 13.11.2006 sowie dessen Antrag vom gleichen Tage<br />
Mit Schreiben vom 13.11.2006 wendet sich einer der Anlieger, Eigentümer der Flurstücke<br />
952 <strong>und</strong> 953, gegen die Anlegung einer Wegeverbindung von der Straße „Im Muckenbruch“<br />
in das Naherholungsgebiet sowie gegen die Ausweisung einer zusätzlichen Baufläche<br />
auf dem Gr<strong>und</strong>stück 829.<br />
Mit Schreiben vom gleichen Tage, Eingang 16.11.2006, beantragt der gleiche Eigentümer<br />
sodann die Aufnahme seines Gr<strong>und</strong>stückes in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
<strong>und</strong> die Ausweisung einer überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksfläche auf dem Flurstück<br />
953, erschlossen über die neugeplante Wegeverbindung.<br />
Die Gr<strong>und</strong>stücke des Einwenders liegen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
Bad Westernkotten Nr. 32. Sie sind von dem rechtskräftigen Bebauungsplan Bad<br />
Westernkotten Nr. 16 „Kur-Erholungsgebiet Muckenbruch“ erfasst. Hierin wird für das<br />
Flurstück 952 eine überbaubare Gr<strong>und</strong>stücksfläche festgesetzt, wohingegen die Parzelle<br />
953 als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern“ ausgleichsrelevant festgesetzt<br />
wurde.<br />
Insoweit kann die von dem Einwender vorgetragene Beeinträchtigung seines Gr<strong>und</strong>stücks<br />
durch die geplante Fußwegeverbindung nicht nachvollzogen werden. Durch den<br />
festgesetzten Ausgleichsbereich wird ein Maximum an Ruhebereich zwischen dem Baugr<strong>und</strong>stück<br />
<strong>und</strong> der Wegeparzelle geschaffen. Auch das Argument der eingeschränkten<br />
Aussicht kann nicht nachvollzogen werden. Zum einen kann diese Aussicht beim Kauf<br />
des Gr<strong>und</strong>stückes nicht ausschlaggebend gewesen sein, da ein Anspruch auf eine solche<br />
eben nicht besteht, zum anderen hätte diese Aussicht zwangsläufig unter der Festsetzung<br />
der erforderlichen Anpflanzung gelitten, die die Aussicht in die Ferne in eine<br />
Aussicht in einen nahegelegenen Grüngürtel gewandelt hätte, woran sich im übrigen<br />
auch nach Ausführung der jetzigen Planung des Fußweges nichts ändert.<br />
Völlig anders stellt sich die Situation für den Fall dar, dass dem mit Schreiben vom<br />
13.11.2006 gestellten Antrag gefolgt würde. Hierdurch würde eine weitere Wohnbebauung<br />
an das Baugr<strong>und</strong>stück heranrücken <strong>und</strong> sowohl Aussicht als auch Ruhebereich beeinträchtigen.<br />
Nichtsdestotrotz kann eine solche Überplanung in Betracht gezogen werden.<br />
Verwaltungsseitig wird hierzu allerdings zum jetzigen Zeitpunkt die Auffassung vertreten,<br />
dass eine weitere Verzögerung des Verfahrens zum Bebauungsplan Bad<br />
Westernkotten Nr. 32 nicht in Kauf genommen werden sollte. Eine solche Verzögerung<br />
würde jedoch eintreten, wenn dem Antrag stattgegeben würde <strong>und</strong> eine Umplanung <strong>und</strong><br />
eine erneute Offenlage erforderlich wären. Daher ist dem Antrag nicht stattzugeben.