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Planungs- und Gestaltungsausschusses - Stadt Erwitte

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- 10 -<br />

Eine Wegführung unmittelbar entlang der Flachsröte wurde durch die Fachbehörde<br />

(Untere Landschaftsbehörde des Kreises Soest) bereits negativ beurteilt, sodass<br />

eine lange – <strong>und</strong> damit teuere- Verbindung realisiert werden müsste. Bei der<br />

Verlängerung der Straße „Am Muckenbruch“ kann die geplante Anbindung direkt<br />

nördlich der Flachsröte erfolgen, wodurch die Feldflur geringer belastet wird <strong>und</strong><br />

die benötigten Flächen bereits im Eigentum der <strong>Stadt</strong> stehen. Die angesprochene<br />

Querung des aus dem Naturschutzgebiet kommenden Grabens ist nicht vorgesehen<br />

<strong>und</strong> erforderlich. Der Wanderweg wird direkt nordöstlich der Flachsröte an eine<br />

vorhandene Wegeverbindung angeschlossen.<br />

o Überbaubare Gr<strong>und</strong>stücksflächen<br />

Die von dem Rechtsanwalt eingeforderte Größe der Baufenster von ca. 200 m² ist<br />

in dem Bebauungsplanentwurf gegeben. Entgegen der Feststellung des Rechtsanwaltes,<br />

dass die Flächen eine Abmessung von 13 x 13 m besitzen, sind diese<br />

14 x 14 m <strong>und</strong> somit 196 m² groß. Die weiterhin beantragte Festsetzung nach §<br />

23 Abs. 5 BauNVO ist entbehrlich. Der Absatz 5 lässt die gewünschten Garagen<br />

<strong>und</strong> Nebenanlagen außerhalb der Baufenster zu, wenn im Bebauungsplan nichts<br />

anderes festgesetzt ist. Das ist hier der Fall.<br />

o Gehölzstreifen<br />

Es ist richtig, dass die Gehölzstreifen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

in unterschiedlichen Breiten festgesetzt werden. Dies begründet sich durch die<br />

Sensibilität der angrenzenden Landschaftsbereiche. Während im nördlichen Bereich<br />

die Flurstücke 64 <strong>und</strong> 737 landwirtschaftlich genutzt werden <strong>und</strong> keiner Restriktion<br />

unterliegen, befinden sich die nordöstlich <strong>und</strong> östlich liegenden Flurstücke<br />

726 <strong>und</strong> 702 bereits in dem Naturschutzgebiet Muckenbruch. Um dem gesteigerten<br />

Schutzbedürfnis dieser Flächen Rechnung zu tragen, wurden auf den<br />

Flurstücken 829 <strong>und</strong> 948 daher 10 m breite Flächen mit Bindungen für den Erhalt<br />

<strong>und</strong> die Bepflanzung angelegt. Bei dieser Festsetzung soll es verbleiben.<br />

- Schreiben eines Anliegers vom 04.12.2006<br />

Mit Schreiben vom 04.12.2006 trägt der Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stücks „Am Muckenbruch<br />

1“ Bedenken gegen den geplanten Wanderweg vor. Er macht geltend, dies führe zu einer<br />

erheblichen Verkehrsbelastung, lege den Gr<strong>und</strong>stein für eine Ortsentlastungs- bzw. Erschließungsstraße<br />

für ein neues Baugebiet im Norden von Bad Westernkotten <strong>und</strong> verlagere<br />

den Besucherverkehr des Muckenbruchgeländes in eben diese Straße.<br />

Den Argumenten kann nicht gefolgt werden. Eine weitergehende Verkehrsbelastung der<br />

Straße „Im Muckenbruch“ wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Lediglich der zusätzlich<br />

ausgewiesene Bauplatz wird hier eine gewisse Mehrbelastung mit sich bringen.<br />

Durch entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen kann dafür Sorge getragen werden,<br />

dass eine Nutzung durch die Besucher des Naherholungsgebietes nicht stattfindet.<br />

Die Befürchtung aus der Straße „Am Muckenbruch“ könne in Zukunft eine Ortsentlastungs-<br />

oder Erschließungsstraße für ein neues Baugebiet werden, ist schon allein<br />

deshalb nicht schlüssig, weil die geplante Breite des Fußweges eine derartige Nutzung<br />

nicht zulässt. Aber auch die Tatsache, dass direkt nördlich der Flachsröte, in Verlängerung<br />

des Fußweges, das Naturschutzgebiet Muckenbruch beginnt, lässt einen solchen<br />

Straßenausbau nicht zu.

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