Planungs- und Gestaltungsausschusses - Stadt Erwitte
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Eine Wegführung unmittelbar entlang der Flachsröte wurde durch die Fachbehörde<br />
(Untere Landschaftsbehörde des Kreises Soest) bereits negativ beurteilt, sodass<br />
eine lange – <strong>und</strong> damit teuere- Verbindung realisiert werden müsste. Bei der<br />
Verlängerung der Straße „Am Muckenbruch“ kann die geplante Anbindung direkt<br />
nördlich der Flachsröte erfolgen, wodurch die Feldflur geringer belastet wird <strong>und</strong><br />
die benötigten Flächen bereits im Eigentum der <strong>Stadt</strong> stehen. Die angesprochene<br />
Querung des aus dem Naturschutzgebiet kommenden Grabens ist nicht vorgesehen<br />
<strong>und</strong> erforderlich. Der Wanderweg wird direkt nordöstlich der Flachsröte an eine<br />
vorhandene Wegeverbindung angeschlossen.<br />
o Überbaubare Gr<strong>und</strong>stücksflächen<br />
Die von dem Rechtsanwalt eingeforderte Größe der Baufenster von ca. 200 m² ist<br />
in dem Bebauungsplanentwurf gegeben. Entgegen der Feststellung des Rechtsanwaltes,<br />
dass die Flächen eine Abmessung von 13 x 13 m besitzen, sind diese<br />
14 x 14 m <strong>und</strong> somit 196 m² groß. Die weiterhin beantragte Festsetzung nach §<br />
23 Abs. 5 BauNVO ist entbehrlich. Der Absatz 5 lässt die gewünschten Garagen<br />
<strong>und</strong> Nebenanlagen außerhalb der Baufenster zu, wenn im Bebauungsplan nichts<br />
anderes festgesetzt ist. Das ist hier der Fall.<br />
o Gehölzstreifen<br />
Es ist richtig, dass die Gehölzstreifen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
in unterschiedlichen Breiten festgesetzt werden. Dies begründet sich durch die<br />
Sensibilität der angrenzenden Landschaftsbereiche. Während im nördlichen Bereich<br />
die Flurstücke 64 <strong>und</strong> 737 landwirtschaftlich genutzt werden <strong>und</strong> keiner Restriktion<br />
unterliegen, befinden sich die nordöstlich <strong>und</strong> östlich liegenden Flurstücke<br />
726 <strong>und</strong> 702 bereits in dem Naturschutzgebiet Muckenbruch. Um dem gesteigerten<br />
Schutzbedürfnis dieser Flächen Rechnung zu tragen, wurden auf den<br />
Flurstücken 829 <strong>und</strong> 948 daher 10 m breite Flächen mit Bindungen für den Erhalt<br />
<strong>und</strong> die Bepflanzung angelegt. Bei dieser Festsetzung soll es verbleiben.<br />
- Schreiben eines Anliegers vom 04.12.2006<br />
Mit Schreiben vom 04.12.2006 trägt der Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stücks „Am Muckenbruch<br />
1“ Bedenken gegen den geplanten Wanderweg vor. Er macht geltend, dies führe zu einer<br />
erheblichen Verkehrsbelastung, lege den Gr<strong>und</strong>stein für eine Ortsentlastungs- bzw. Erschließungsstraße<br />
für ein neues Baugebiet im Norden von Bad Westernkotten <strong>und</strong> verlagere<br />
den Besucherverkehr des Muckenbruchgeländes in eben diese Straße.<br />
Den Argumenten kann nicht gefolgt werden. Eine weitergehende Verkehrsbelastung der<br />
Straße „Im Muckenbruch“ wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Lediglich der zusätzlich<br />
ausgewiesene Bauplatz wird hier eine gewisse Mehrbelastung mit sich bringen.<br />
Durch entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen kann dafür Sorge getragen werden,<br />
dass eine Nutzung durch die Besucher des Naherholungsgebietes nicht stattfindet.<br />
Die Befürchtung aus der Straße „Am Muckenbruch“ könne in Zukunft eine Ortsentlastungs-<br />
oder Erschließungsstraße für ein neues Baugebiet werden, ist schon allein<br />
deshalb nicht schlüssig, weil die geplante Breite des Fußweges eine derartige Nutzung<br />
nicht zulässt. Aber auch die Tatsache, dass direkt nördlich der Flachsröte, in Verlängerung<br />
des Fußweges, das Naturschutzgebiet Muckenbruch beginnt, lässt einen solchen<br />
Straßenausbau nicht zu.