Planungs- und Gestaltungsausschusses - Stadt Erwitte
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Punkt 13<br />
Durchführung des Abwägungsverfahrens gem. § 1 Abs. 4 - 7 BauGB für die Herstellung von<br />
Straßen im unbeplanten Innenbereich;<br />
hier: Am Wittkamp, Böckum<br />
Auf dem Gröpper, Schmerlecke<br />
Im Brok, Völlinghausen<br />
Am Wittkamp<br />
Nach Abwägung aller für <strong>und</strong> gegen eine andere Trassenführung <strong>und</strong> Breite der Verkehrsfläche<br />
sprechenden Gesichtspunkte kommt der <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss zu dem<br />
Ergebnis, dass der bereits erfolgte Ausbau der Straße „Am Wittkamp“ den Anforderungen<br />
des § 1 Abs. 4 – 7 BauGB entspricht. Die Straße ist insgesamt 6 m breit <strong>und</strong> verfügt über<br />
eine 3,50 m breite Fahrbahn sowie beidseitige Gehwege von 1, 50 m bzw. 1,00 m Breite. Die<br />
Breite der Fahrbahn lässt eine sichere Abwicklung des Fahrzeugverkehrs auf dieser Sackgasse<br />
zu. Die Wendefläche von 15 m Breite ist für den nahezu ausschließlich stattfindenden<br />
Pkw-Verkehr ausreichend; aufgr<strong>und</strong> der geringen Länge ist es vertretbar, dass größere<br />
Fahrzeuge ggf. rückwärts in die Straße einfahren müssen. Durch die Einrichtung von Gehwegen<br />
kann die Straße von Fußgängern gefahrlos begangen werden. Der Verzicht auf einen<br />
Hochbord ist für die Verkehrssicherheit nicht von Nachteil, da aufgr<strong>und</strong> des geringen Fahrzeugverkehrs<br />
Begegnungssituationen, die ein Ausweichen auf den Gehweg nach sich ziehen,<br />
selten vorkommen.<br />
Auf dem Gröpper<br />
Nach Abwägung aller für <strong>und</strong> gegen eine andere Trassenführung <strong>und</strong> Breite der Verkehrsfläche<br />
sprechenden Gesichtspunkte kommt der <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss zu dem<br />
Ergebnis, dass der bereits erfolgte Ausbau der Straße „Auf dem Gröpper“ den Anforderungen<br />
des § 1 Abs. 4 – 7 BauGB entspricht. Die Straße ist insgesamt 3,80 m breit <strong>und</strong> verfügt<br />
über eine 2,70 m breite Mischfläche sowie einen Grünstreifen von 1, 10 m Breite. Die Breite<br />
der Mischfläche lässt eine sichere Abwicklung des Fahrzeug- <strong>und</strong> Fußgängerverkehrs auf<br />
dieser kurzen Sackgasse zu. Die Wendefläche von 12,5 m Breite ist für den nahezu ausschließlich<br />
stattfindenden Pkw-Verkehr ausreichend; aufgr<strong>und</strong> der geringen Länge ist es<br />
vertretbar, dass größere Fahrzeuge ggf. rückwärts in die Straße einfahren müssen. Auf die<br />
Einrichtung von Gehwegen konnte verzichtet werden, da die Straße nur 100 m lang <strong>und</strong><br />
dank ihres gradlinigen Verlaufs gut einsehbar ist.<br />
Im Brok<br />
Nach Abwägung aller für <strong>und</strong> gegen eine andere Trassenführung <strong>und</strong> Breite der Verkehrsfläche<br />
sprechenden Gesichtspunkte kommt der <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Gestaltungsausschuss zu dem<br />
Ergebnis, dass der bereits erfolgte Ausbau der Straße „Im Brok“ den Anforderungen des § 1<br />
Abs. 4 – 7 BauGB entspricht. Die Straße ist insgesamt 8 m breit <strong>und</strong> verfügt über eine 4,50<br />
m breite Fahrbahn sowie beidseitige Gehwege von 1,75 m Breite. Die Breite der Fahrbahn<br />
lässt eine sichere Abwicklung des Fahrzeugverkehrs auf dieser Sackgasse zu. Die Wendefläche<br />
von 17 m Breite ist für den stattfindenden Verkehr ausreichend. Durch die Einrichtung<br />
von Gehwegen kann die Straße von Fußgängern gefahrlos begangen werden. Der Verzicht<br />
auf einen Hochbord ist für die Verkehrssicherheit nicht von Nachteil, da aufgr<strong>und</strong> des weit<br />
überwiegenden Pkw-Verkehrs bei einer Fahrbahnbreite von 4,50 m Begegnungssituationen,<br />
die ein Ausweichen auf den Gehweg nach sich ziehen, selten vorkommen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt