Jahresprogramm 2013 - bei den Ulmer Paddlern
Jahresprogramm 2013 - bei den Ulmer Paddlern
Jahresprogramm 2013 - bei den Ulmer Paddlern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
abgeschlossen. Ggf. anfallender Selbstbehalt wird auf die Teilnehmer<br />
der Ausfahrt umgelegt.<br />
Versicherungen<br />
Vereinsaktivitäten die vorher angekündigt wur<strong>den</strong> sind versichert.<br />
Wollen mehrere Mitglieder zum Paddeln und verabre<strong>den</strong> sich, ohne<br />
diese Ausfahrt vorher zu veröffentlichen, ist diese nicht versichert.<br />
Auch ein Eintrag im Fahrtenbuch am Eingang reicht allein nicht aus.<br />
Die Veröffentlichung im Internet oder über <strong>den</strong> Mailverteiler muss<br />
spätestens 48 Std. vor Abfahrt erfolgen.<br />
In der Beschreibung sollten die geplante Flusstrecke, die Charakteristik<br />
und die Schwierigkeit sowie die erforderliche Ausrüstung aufgeführt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Welche Fahrt ist für wen geeignet?<br />
WF Wanderfahrt für Jedermann/-frau<br />
WW 1-2 Wildwasser für Anfänger nach durchgeführten<br />
Kursen und mehreren Wanderfahrten<br />
WW 3 Wildwasser für Fortgeschrittene nach erfolg-<br />
reicher Beteiligung am Trainingsprogramm und<br />
mehreren Fahrten auf WW 1-2<br />
WW 4 -... Wildwasser für Profis! Im Fahrtenprogramm<br />
nicht enthalten. Sie wer<strong>den</strong> donnerstags im<br />
Vereinsheim besprochen<br />
Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt über die<br />
Schwierigkeiten / Gefahren und die erforderliche Ausrüstung zu<br />
informieren. Der Fahrtenleiter behält sich das Recht vor, die Ausrüstung<br />
der Teilnehmer vor der Fahrt zu überprüfen und <strong>bei</strong> gravieren<strong>den</strong><br />
Mängeln an der Ausrüstung und nicht ausreichendem Fahrkönnen die<br />
Teilnahme an der Vereinsfahrt zu untersagen. Die Teilnahme erfolgt auf<br />
eigene Rechnung und Gefahr. Jede Haftung des Vereins, seiner<br />
Organisatoren und Helfer <strong>bei</strong> Personen- und Sachschä<strong>den</strong> ist<br />
ausgeschlossen.