Umsetzung der EG-HWRM-RL in Nordrhein-Westfalen
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<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EG</strong>-<strong>HWRM</strong>-<strong>RL</strong> <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong> 9<br />
Wegen des dichten Gewässernetzes und <strong>der</strong> relativ kle<strong>in</strong>en zu betrachtenden Teile<strong>in</strong>zugsgebiete<br />
kommt es bei Nie<strong>der</strong>schlagsereignissen von mittlerer (100-jährlich) o<strong>der</strong><br />
hoher (10-jährlich) Auftretenswahrsche<strong>in</strong>lichkeit i. Allg. noch zu ke<strong>in</strong>en nennenswerten<br />
Schäden. Erst bei extremen Nie<strong>der</strong>schlagsereignissen treten höhere Schäden auf, die<br />
jedoch wegen den sehr kle<strong>in</strong>räumig ausgeprägten konvektiven Ereignissen meist lokal<br />
beschränkte Überflutungen zur Folge haben.<br />
Die dokumentierten Schäden umfassen neben Schäden durch direkten Oberflächenabfluss<br />
auch Schäden durch Sturm und Hagel sowie durch ausufernde Gewässer und<br />
Rückstauschäden aus <strong>der</strong> Kanalisation.<br />
Lokal können solche Extremereignisse negative Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
haben. Das Schadensausmaß <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zugsgebiet ist bei solchen Starkregenereignissen<br />
jedoch erheblich ger<strong>in</strong>ger als bei großräumigen Hochwasserereignissen. Bislang ist<br />
ke<strong>in</strong> Fall bekannt, <strong>in</strong> dem die Wirtschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Region nachhaltig geschädigt wurde.<br />
Starkregenereignisse s<strong>in</strong>d demnach als Ereignisse e<strong>in</strong>zuordnen, die ausschließlich auf<br />
lokaler Ebene zu betrachten s<strong>in</strong>d.<br />
Wegen <strong>der</strong> extrem seltenen Auftretenswahrsche<strong>in</strong>lichkeit auf <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en und <strong>der</strong> lokalen<br />
Begrenztheit und damit e<strong>in</strong>em örtlich begrenzten Schadenspotenzial auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Seite ist das Risiko durch Oberflächenabflüsse im Vergleich zu dem durch Flusshochwasser<br />
ger<strong>in</strong>ger.<br />
Das Hochwasserrisiko für die nach <strong>EG</strong>-<strong>HWRM</strong>-<strong>RL</strong> zu betrachtenden Schutzgüter<br />
menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit <strong>in</strong>folge von<br />
Oberflächenabfluss kann als nicht signifikant e<strong>in</strong>gestuft werden.<br />
E<strong>in</strong>e signifikante Hochwassergefährdung <strong>in</strong>folge extremer konvektiver Nie<strong>der</strong>schlagsereignisse<br />
tritt erst e<strong>in</strong>, wenn das Nie<strong>der</strong>schlagsfeld e<strong>in</strong>e größere Ausdehnung<br />
hat. In diesem Fall kommt es neben Hangabflüssen aber immer auch zu Hochwasserabflüssen<br />
<strong>in</strong> den Fließgewässern <strong>der</strong> betroffenen E<strong>in</strong>zugsgebiete. Die dort auftretende<br />
Hochwassergefährdung wird durch die Bewertung des Hochwasserrisikos <strong>in</strong>folge von<br />
Überflutungen aus oberirdischen Gewässern (fluvial) erfasst.<br />
Beispiele von Starkregenereignissen mit erheblichen Schäden <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />
aus den vergangenen 10 Jahren belegen, dass die betroffenen Gewässer (mit zugehörigen<br />
Geme<strong>in</strong>den) als Gewässer mit signifikantem Risiko e<strong>in</strong>geordnet wurden, sofern die<br />
Signifikanzgrenze überschritten wurde.<br />
2.3.4 Durchführung <strong>der</strong> Bewertung<br />
Die durchgeführte Bewertung berücksichtigt flächendeckend alle Gewässer <strong>in</strong> NRW<br />
(circa 50.000 km). Sie wurde <strong>in</strong> zwei Stufen durchgeführt.