4. Wohnen und Pflegen - Landkreis Oberallgäu
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2. Gesetzliche Sozialleistungen – Finanzielle Hilfen<br />
14<br />
2.1 Sozialhilfe<br />
Jeder Mensch kann in eine Notlage geraten, die er aus eigener<br />
Kraft nicht mehr bewältigen kann. Hier Hilfe zu leisten ist<br />
Aufgabe der Sozialhilfe. Auf Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch,<br />
wenn Einkommen <strong>und</strong> Vermögen zur Deckung des<br />
notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreichen. Darüber hinaus<br />
können in besonderen Lebenssituationen zusätzliche<br />
Leistungen gewährt werden. Die Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
wird nach gesetzlichen Bestimmungen für Personen gewährt,<br />
die noch nicht die Altersgrenze erreicht haben (2012: 65 Jahre<br />
<strong>und</strong> 1 Monat sind) <strong>und</strong> vorübergehend nicht mehr als drei<br />
St<strong>und</strong>en täglich arbeiten können. Sie umfasst die Leistungen<br />
für den notwendigen Lebensunterhalt wie Ernährung, Miete,<br />
Kleidung, Hausrat usw. Entsprechend der Notlage sind auch<br />
einmalige Hilfen möglich.<br />
Zu den Hilfen in besonderen Lebenssituationen gehören insbesondere<br />
z.B.<br />
• Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,<br />
• Hilfe zur häuslichen Pflege,<br />
• Eingliederungshilfe für Behinderte,<br />
• Kostenübernahme für Hausnotrufsysteme,<br />
• Beratung in allen Fragen der Aufnahme in ein Heim,<br />
• Hilfe für Bewohner in Alten- <strong>und</strong> Pflegeheimen<br />
(Bezirk Schwaben).<br />
Sie haben ein Recht auf Beratung <strong>und</strong> Hilfe!<br />
Bei allen Fragen über Sozialhilfe wenden Sie sich an:<br />
Landratsamt <strong>Oberallgäu</strong><br />
– Sozialamt –<br />
<strong>Oberallgäu</strong>er Platz 2, 87527 Sonthofen<br />
� 08321 612-272