4. Wohnen und Pflegen - Landkreis Oberallgäu
4. Wohnen und Pflegen - Landkreis Oberallgäu
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Gr<strong>und</strong>sätzlich steht die „Wahlfamilie“ für alle älteren Menschen<br />
aus Sonthofen <strong>und</strong> den umliegenden Orten offen. Voraussetzung<br />
ist die Mitgliedschaft im Verein. Es werden immer wieder<br />
Wohnungen frei <strong>und</strong> neue Projekte sind geplant.<br />
Dieses Projekt wurde gefördert vom Bayer. Staatsministerium<br />
für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen in München.<br />
Sie erhalten Auskunft im Landratsamt <strong>Oberallgäu</strong>, Seniorenamt,<br />
08321 61215<strong>4.</strong><br />
Wichtige Adressen, Termine <strong>und</strong> Hinweise für Interessierte am<br />
Gemeinschaftsorientierten <strong>Wohnen</strong>/Neuen Nachbarschaften<br />
<strong>und</strong> Projektgruppen finden Sie unter www.urbanes-wohnen.<br />
de oder unter der � 089 398682 oder bei der Koordinationsstelle<br />
<strong>Wohnen</strong> zu Hause unter www.wohnen-zu-hause.de,<br />
� 089 20189857.<br />
<strong>4.</strong>3 Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />
Was bedeutet „Betreutes <strong>Wohnen</strong>“?<br />
Betreutes <strong>Wohnen</strong> bezeichnet eine Wohnform für ältere <strong>und</strong>/oder<br />
behinderte Menschen, bei der neben der alten- bzw. behindertengerechten<br />
Wohnung die Sicherheit einer Gr<strong>und</strong>versorgung/<br />
Betreuung geboten wird <strong>und</strong> im Bedarfsfall weitere Dienstleistungen<br />
(gegen Entgelt) in Anspruch genommen werden können.<br />
Da der Begriff „Betreutes <strong>Wohnen</strong>“ in Bayern nicht geschützt<br />
ist, gibt es auch keine festgelegten Qualitätsstandards für die<br />
verschiedenen Anlagen. Demzufolge gibt es oft erhebliche<br />
Qualitätsunterschiede. Neben einer funktionellen Architektur<br />
ist eine zuverlässige <strong>und</strong> qualifizierte Betreuung der BewohnerInnen<br />
äußerst wichtig. Nur dann können ältere Mitmenschen<br />
auch bei Eintreten einer Hilf- <strong>und</strong> Pflegebedürftigkeit weiterhin<br />
in ihrer Wohnung leben.<br />
Für das Betreute <strong>Wohnen</strong> gilt: Soviel Selbstständigkeit wie<br />
möglich, soviel Hilfe wie nötig!<br />
Vertragliche Gestaltung<br />
Bewohner einer Betreuten Wohnanlage schließen in der<br />
Regel zwei Verträge ab:<br />
• einen Kauf- bzw. Mietvertrag sowie<br />
• einen Betreuungsvertrag. In den meisten Fällen haben sie<br />
es mit zwei verschiedenen Vertragspartnern zu tun:<br />
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