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4. Wohnen und Pflegen - Landkreis Oberallgäu

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Gr<strong>und</strong>sätzlich steht die „Wahlfamilie“ für alle älteren Menschen<br />

aus Sonthofen <strong>und</strong> den umliegenden Orten offen. Voraussetzung<br />

ist die Mitgliedschaft im Verein. Es werden immer wieder<br />

Wohnungen frei <strong>und</strong> neue Projekte sind geplant.<br />

Dieses Projekt wurde gefördert vom Bayer. Staatsministerium<br />

für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen in München.<br />

Sie erhalten Auskunft im Landratsamt <strong>Oberallgäu</strong>, Seniorenamt,<br />

08321 61215<strong>4.</strong><br />

Wichtige Adressen, Termine <strong>und</strong> Hinweise für Interessierte am<br />

Gemeinschaftsorientierten <strong>Wohnen</strong>/Neuen Nachbarschaften<br />

<strong>und</strong> Projektgruppen finden Sie unter www.urbanes-wohnen.<br />

de oder unter der � 089 398682 oder bei der Koordinationsstelle<br />

<strong>Wohnen</strong> zu Hause unter www.wohnen-zu-hause.de,<br />

� 089 20189857.<br />

<strong>4.</strong>3 Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Was bedeutet „Betreutes <strong>Wohnen</strong>“?<br />

Betreutes <strong>Wohnen</strong> bezeichnet eine Wohnform für ältere <strong>und</strong>/oder<br />

behinderte Menschen, bei der neben der alten- bzw. behindertengerechten<br />

Wohnung die Sicherheit einer Gr<strong>und</strong>versorgung/<br />

Betreuung geboten wird <strong>und</strong> im Bedarfsfall weitere Dienstleistungen<br />

(gegen Entgelt) in Anspruch genommen werden können.<br />

Da der Begriff „Betreutes <strong>Wohnen</strong>“ in Bayern nicht geschützt<br />

ist, gibt es auch keine festgelegten Qualitätsstandards für die<br />

verschiedenen Anlagen. Demzufolge gibt es oft erhebliche<br />

Qualitätsunterschiede. Neben einer funktionellen Architektur<br />

ist eine zuverlässige <strong>und</strong> qualifizierte Betreuung der BewohnerInnen<br />

äußerst wichtig. Nur dann können ältere Mitmenschen<br />

auch bei Eintreten einer Hilf- <strong>und</strong> Pflegebedürftigkeit weiterhin<br />

in ihrer Wohnung leben.<br />

Für das Betreute <strong>Wohnen</strong> gilt: Soviel Selbstständigkeit wie<br />

möglich, soviel Hilfe wie nötig!<br />

Vertragliche Gestaltung<br />

Bewohner einer Betreuten Wohnanlage schließen in der<br />

Regel zwei Verträge ab:<br />

• einen Kauf- bzw. Mietvertrag sowie<br />

• einen Betreuungsvertrag. In den meisten Fällen haben sie<br />

es mit zwei verschiedenen Vertragspartnern zu tun:<br />

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