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Amtsblatt Nr. 218 Januar 2013 - Gemeinde Machern

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Beschluss-<strong>Nr</strong>. 02/31/12<br />

Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB zum vorzeitigen Bebauungsplan „Plagwitzer Weg“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Machern</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Machern</strong> beschließt, aufgrund § 10 BauGB den vorzeitigen Bebauungsplan<br />

„Plagwitzer Weg“ in der Fassung vom 19.03.2012, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text<br />

(Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung, der Umweltbericht<br />

gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4<br />

BauGB werden gebilligt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorzeitigen Bebauungsplan im Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung<br />

einzureichen. Die Erteilung der Genehmigung und der Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann<br />

zur Einsicht bereitgehalten wird, sind anschließend ortsüblich bekanntzumachen.<br />

Gemäß § 20 der Sächsischen <strong>Gemeinde</strong>ordnung waren keine <strong>Gemeinde</strong>räte von der Beratung und der Beschlussfassung<br />

ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimmstimmen<br />

(GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung<br />

17 15 14 0 1<br />

Lange<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. 03/31/12<br />

Beschluss zur Finanzierung der Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Sportplatz“ Gerichshain<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Machern</strong> stimmt der Ausarbeitung einer Änderung des Bebauungsplanes<br />

Wohngebiet „Am Sportplatz“ Gerichshain zu. Mit der Änderung soll das Ingenieurbüro Dr. Paatz und Partner<br />

GmbH beauftragt werden. Die Finanzierung in Höhe von 7.500 Euro erfolgt in Vorgriff auf den Haushalt<br />

<strong>2013</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der Gesamt- davon Ja- Nein- Stimmstimmen<br />

(GR u. BM) anwesend Stimmen Stimmen enthaltung<br />

17 15 14 0 1<br />

Lange<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. 04/31/12<br />

Verordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Machern</strong> über das Offenhalten der Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr<br />

<strong>2013</strong><br />

Auf Grundlage von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches<br />

Ladenöffnungsgesetz - SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl S. 338) erlässt der Bürgermeister<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Machern</strong> als Ortspolizeibehörde gemäß Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 17.12.2012 für<br />

das Jahr <strong>2013</strong> folgende Verordnung.<br />

4<br />

§ 1 Verkaufsoffene Sonntage<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Machern</strong> legt folgende Sonntage als verkaufsoffene Sonntage fest:

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