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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Burkardroth

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<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche/nichtöffentliche des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Burkardroth</strong><br />

am 05. Juli 2011<br />

3. Informationspavillon am Premiumwanderweg „Hochrhöner“<br />

- Änderung des Standortes<br />

Seite - 77 -<br />

In der letzten Sitzung wurde unter TOP 6 das gemeindliche Einvernehmen <strong>zur</strong> Errichtung eines Infopavillons durch<br />

den Naturpark und Biosphärenreservat Bayerische Rhön e. V. auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.-Nr. 2857/0 der<br />

Gemarkung Wollbach (in der Nähe des Holzplatzes, Flurabteilung Ruheellern) erteilt. Von diesem Standort haben die<br />

Verantwortlichen zwischenzeitlich Abstand genommen und anstatt dessen das gemeindliche Grundstück im Bereich<br />

„Kalter Rasen“ Fl.-Nr. 726/57 der Gemarkung Premich ins Auge gefasst.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt dem beabsichtigten Standortwechsel zu. Der Gestattungsvertrag ist entsprechend zu<br />

ändern. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird auch für den neuen Platz erteilt.<br />

4. Antrag der Jagdgenossenschaft Stralsbach auf gemeinschaftliche Wegesanierungen<br />

Abstimmung: 20 : 0<br />

Die Jagdgenossenschaft Stralsbach beabsichtigt in verschiedenen Flurabteilungen Unterhaltungsarbeiten auszuführen.<br />

Ins Auge gefasst sind die Wege vom Baugebiet Fleckle durch die Flurabteilung Heilige Zehnt bis zum Sportplatz<br />

sowie die Weiterführung auf der gegenüberliegenden Seite der Kreisstraße vom Hochkreuz bis zum Klingenholz bzw.<br />

nach diesem bis <strong>zur</strong> Hermannsruhe. Nachdem das Flurbereinigungsverfahren noch läuft und die<br />

Teilnehmergemeinschaft in der vorrangigen Pflicht gesehen wird, sollte den Mängeln auch noch von der TG selbst -<br />

unabhängig davon, ob und wie eine Abnahme erfolgt ist - nachträglich bedarfsgerecht begegnet werden. Letzteres<br />

lehnt die TG ab. Mit Schriftsatz vom 30. Mai 2011 teilt sie mit, dass „die Wege in den Jahren 2000, 2001 und 2003<br />

von der TG Stralsbach als Schotterweg (Bautyp 7) gebaut und nach den Regeln der Technik gebaut wurden. Der<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Burkardroth</strong> hat sich bei der Bauabnahme schriftlich <strong>zur</strong> Übernahme der Unterhaltung dieser Wege<br />

verpflichtet. Ob seitdem die für Schotterwege notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen vom <strong>Markt</strong> durchgeführt<br />

wurden, ist hier nicht bekannt. Bei einer vor kurzem von der Teilnehmergemeinschaft durchgeführten<br />

Inaugenscheinnahme wurden Vertiefungen in den Fahrbahndecken festgestellt. Dadurch kann das Oberflächenwasser<br />

zum Teil nicht in die Wegseitengräben ablaufen. Dies trägt <strong>zur</strong> weiteren Beschädigung der Fahrbahndecken dieser<br />

Wege bei. Diese Schäden an den Fahrbahnen sind jedenfalls nicht auf einen unsachgemäßen Ausbau dieser Wege<br />

durch die TG <strong>zur</strong>ückzuführen. Deshalb sieht die TG Stralsbach es auch nicht als ihre Aufgabe an, diese Wege zu<br />

sanieren. Der entsprechenden Bitte des <strong>Markt</strong>es <strong>Burkardroth</strong> kann deshalb nicht entsprochen werden.“<br />

Art und Umfang sowie die zeitliche Schiene wurden am 01. Juli 2011 mit dem Vorsitzenden der Jagdgenossen<br />

Norbert Straub noch einmal vor Ort erörtert. Dabei wurde sich für heuer auf zwei ausgeschwemmte Teilbereiche<br />

reduziert. Und zwar das Gefällstück in der Flurabteilung Heilige Zehnt (von der Halle Schmück bis <strong>zur</strong> Kurve unten)<br />

sowie ein ca. 30 m langes Teilstück zwischen dem Klingenholz und der Hermannsruhe. Ansonsten sollen nur größere<br />

Schlaglöcher geschlossen werden.<br />

Ortsreferent Werner Schoch sieht die Schadensursächlichkeit vornehmlich verursacht durch die Holzabfuhr. Wenn was<br />

gemacht wird, dann muss speziell an der Gefällstrecke die Wasserführung geordnet sein, so <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

Johannes Schlereth. Nach seinem Dafürhalten kommen die Schäden - mangels Dachprofil - vom Oberflächenwasser<br />

des Weges selbst. In diesem Zusammenhang gibt <strong>Markt</strong>gemeinderat Hartmut Metz zu bedenken, dass ab einer<br />

bestimmten Neigung zu asphaltieren ist. Gegebenenfalls sei dies hier unterblieben. Zweiter Bürgermeister<br />

Sandro Kirchner appelliert dafür, sich nicht mit der ablehnenden Stellungnahme der TG abzufinden und fordert die<br />

Verwaltung auf zu überprüfen, ob die Umsetzung der damaligen Maßnahme, in Bezug auf das starke Gefälle, auch den<br />

technischen Anforderungen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, so sollte sich die TG an den erforderlichen<br />

Reparaturen bzw. Sanierung maßgeblich beteiligen. Gleicher Meinung ist <strong>Markt</strong>gemeinderat Georg Rottenberger,<br />

insbesondere wenn sich auch am Unterbau Schäden zeigen sollten. Dies könnte dann ein sogenannter „Versteckter<br />

Mangel“ sein, der u. U. auf eine nicht ordnungsgemäße Bauleitung bzw. -überwachung schließen lasse und eine<br />

verlängerte Verjährungsfrist bedeute.<br />

Einvernehmlich wird sich darauf verständigt, durch die technische Bauabteilung zunächst an zwei Stellen den<br />

Unterbau der Wege untersuchen zu lassen. Parallel dazu sollen Alternativangebote eingeholt bzw. geprüft werden, ob<br />

die Sanierung eventuell auch mit einem Schotteraufziehgerät erfolgen könnte.<br />

Einvernehmlich - ohne Beschluss

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