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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Burkardroth

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<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche/nichtöffentliche des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Burkardroth</strong><br />

am 05. Juli 2011<br />

Ab 19.20 Uhr ist <strong>Markt</strong>gemeinderat Thomas Rauch anwesend.<br />

5. Verlängerung der Erlaubnisdauer für die Kläranlage Oehrberg<br />

- Austausch der Drossel<br />

Seite - 78 -<br />

Mit Bescheid des Landratsamtes Bad Kissingen vom 20. Juni 2011 wurde die Einleitungserlaubnis für die Kläranlage<br />

bis 31. Dezember 2020 verlängert. Sie erfolgte u. a. unter der Auflage, dass ab 01. Januar 2012 der<br />

Mischwasserabfluss auf 33 m³ je Stunde begrenzt wird (bisher beträgt er 180 m³/h). Die notwendigen Maßnahmen sind<br />

bis spätestens 31. Dezember 2011 betriebsfertig zu erstellen (Punkt 1.3.3). Erreicht werden kann dies durch einen<br />

entsprechenden Umbau der vorhandenen Drosseleinrichtung, die am Ende des Stauraumkanals (er hat ein<br />

Speichervolumen von 59 m³) vor der Kläranlage sitzt. Diese Wirbeldrossel regelt den Zulauf in die Kläranlage hinein.<br />

Ihr bedarfsgerechter Umbau ist nach Angaben der Herstellerfirma leider nicht möglich, d. h. es muss ein anderer<br />

Drosseltyp eingebaut werden. Die Kosten dafür belaufen sich nach ersten Erkundigungen auf rund 15.000 Euro.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt die Ausführungen <strong>zur</strong> Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die notwendige<br />

Drosseländerung zu veranlassen.<br />

6. Einbringung kommunaler Waldflächen als Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön<br />

Abstimmung: 20 : 0<br />

Mit Beschluss vom 07. Juli 2010 <strong>zur</strong> Erweiterung des Biosphärenreservats Rhön und <strong>zur</strong> Behebung des<br />

Kernzonendefizits hat der Bayerische Ministerrat auch eine „angemessene Beteiligung“ der Kommunen gefordert. In<br />

intensiven Vorgesprächen hat die Regierung von Unterfranken mit dem Forstbereich des Amtes für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt, den unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern sowie den<br />

Bayerischen Staatsforsten ein Verhandlungskonzept entwickelt. Dieses wurde am 13. April 2011 im<br />

Landratsamt Bad Kissingen vorgestellt. Nachdem dabei mit dem „Männerhölzlein“ und dem anhängenden<br />

„Kalten Rasen“ zwischen Wollbach und Premich auch Waldungen des <strong>Markt</strong>es <strong>Burkardroth</strong> als mögliche<br />

Kernzonenflächen ins Auge gefasst wurden (insgesamt 61,65 ha vornutzungsfähige Flächen), wurden alle<br />

Mandatsträger davon informiert. Die in diesem Zusammenhang anheim gestellte Möglichkeit/Bitte <strong>zur</strong> Stellungnahme<br />

nutzten einige: allesamt mit negativem Tenor. Schriftliche Rückäußerungen kamen von<br />

2. Bürgermeister Sandro Kirchner (auch für Mario Krebs und Frank Voll), Gerhard Kirchner, Georg Rottenberger und<br />

Johannes Schlereth. Mündlich bekundete zudem Martin Bimmel Widerspruch. In der Folge wurde sich vor Ort<br />

gemeinsam ein Überblick über den genauen Umfang bzw. den Zustand der betroffenen Waldungen verschafft.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat lehnt die Einbeziehung der gemeindlichen Waldabteilungen „Männerhölzlein“ und<br />

„Kalten Rasen“ ab. Hierfür sprechen zahlreiche Gründe. Zum einen wurde bei der Bitte um Stellungnahme <strong>zur</strong><br />

Ausdehnung des Biosphärenreservats Rhön im bayerischen Teil auf die Grenzen des „Naturparks Bayerische Rhön“<br />

vor wenigen Jahren noch damit geworben, dass die erforderliche Ausweisung von Kernzonen (3 % der Gesamtflächen)<br />

nur auf Flächen des Bundes oder des Freistaates Bayern, nicht aber auf kommunalen oder privaten Flächen<br />

vorgenommen wird (siehe TOP 5 der <strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2005). Zum anderen sind es<br />

finanzielle Aspekte. Die Flächen würden insgesamt mit rund 61.650 Euro entschädigt und damit dauerhaft aus der<br />

Verfügungsgewalt des <strong>Markt</strong>es herausgenommen. Ihr Wert wird intern jedoch auf ein Vielfaches geschätzt, ohne<br />

hierbei den laufenden Wertzuwachs und den waldwirtschaftlichen Gewinn zu berücksichtigen. Weder die im Raum<br />

stehenden Beträge noch die möglichen Geldrückflüsse in den <strong>Markt</strong>bereich können dies aufwiegen. Der anvisierte<br />

Schutz- und Erholungszweck dürfte eher mit einer sanften Bewirtschaftung zu erzielen sein, als wenn alles der Natur<br />

überlassen wird. Bei großflächiger Ausnutzung der Waldvornutzung würden außerdem „Mondlandschaften“ entstehen.<br />

Nachteile werden zudem für benachbarte Privatwälder befürchtet durch mögliche Borkenkäfermassenvermehrung z. B.<br />

nach ungeräumten Windwürfen. Wenn fast 8 % des Gemeindewaldes „still“ gelegt würden, wären negative<br />

Auswirkungen in der Brennholzversorgung vorprogrammiert (der Rohstoff Holz ist in den letzten Jahren aus<br />

unterschiedlichen Gründen ohnehin schon knapp geworden). Der örtlichen Bevölkerung dürfte dies nicht vermittelbar<br />

sein. Gleiches gilt für den teilweise angedachten Rückbau von Erschließungswegen (manche wurden erst in der<br />

jüngeren Vergangenheit gebaut).<br />

Nach Dafürhalten des <strong>Markt</strong>gemeinderates gibt es im Gemeindewald keine „unproduktiven“ oder schwer zu<br />

bewirtschaftenden Flächen: keine Steilhänge, amoorigen Böden etc. Beim Gemeindewald <strong>Burkardroth</strong> handelt es sich

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