Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Burkardroth
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Burkardroth
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<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche/nichtöffentliche des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Burkardroth</strong><br />
am 05. Juli 2011<br />
Ab 19.20 Uhr ist <strong>Markt</strong>gemeinderat Thomas Rauch anwesend.<br />
5. Verlängerung der Erlaubnisdauer für die Kläranlage Oehrberg<br />
- Austausch der Drossel<br />
Seite - 78 -<br />
Mit Bescheid des Landratsamtes Bad Kissingen vom 20. Juni 2011 wurde die Einleitungserlaubnis für die Kläranlage<br />
bis 31. Dezember 2020 verlängert. Sie erfolgte u. a. unter der Auflage, dass ab 01. Januar 2012 der<br />
Mischwasserabfluss auf 33 m³ je Stunde begrenzt wird (bisher beträgt er 180 m³/h). Die notwendigen Maßnahmen sind<br />
bis spätestens 31. Dezember 2011 betriebsfertig zu erstellen (Punkt 1.3.3). Erreicht werden kann dies durch einen<br />
entsprechenden Umbau der vorhandenen Drosseleinrichtung, die am Ende des Stauraumkanals (er hat ein<br />
Speichervolumen von 59 m³) vor der Kläranlage sitzt. Diese Wirbeldrossel regelt den Zulauf in die Kläranlage hinein.<br />
Ihr bedarfsgerechter Umbau ist nach Angaben der Herstellerfirma leider nicht möglich, d. h. es muss ein anderer<br />
Drosseltyp eingebaut werden. Die Kosten dafür belaufen sich nach ersten Erkundigungen auf rund 15.000 Euro.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt die Ausführungen <strong>zur</strong> Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die notwendige<br />
Drosseländerung zu veranlassen.<br />
6. Einbringung kommunaler Waldflächen als Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön<br />
Abstimmung: 20 : 0<br />
Mit Beschluss vom 07. Juli 2010 <strong>zur</strong> Erweiterung des Biosphärenreservats Rhön und <strong>zur</strong> Behebung des<br />
Kernzonendefizits hat der Bayerische Ministerrat auch eine „angemessene Beteiligung“ der Kommunen gefordert. In<br />
intensiven Vorgesprächen hat die Regierung von Unterfranken mit dem Forstbereich des Amtes für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt, den unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern sowie den<br />
Bayerischen Staatsforsten ein Verhandlungskonzept entwickelt. Dieses wurde am 13. April 2011 im<br />
Landratsamt Bad Kissingen vorgestellt. Nachdem dabei mit dem „Männerhölzlein“ und dem anhängenden<br />
„Kalten Rasen“ zwischen Wollbach und Premich auch Waldungen des <strong>Markt</strong>es <strong>Burkardroth</strong> als mögliche<br />
Kernzonenflächen ins Auge gefasst wurden (insgesamt 61,65 ha vornutzungsfähige Flächen), wurden alle<br />
Mandatsträger davon informiert. Die in diesem Zusammenhang anheim gestellte Möglichkeit/Bitte <strong>zur</strong> Stellungnahme<br />
nutzten einige: allesamt mit negativem Tenor. Schriftliche Rückäußerungen kamen von<br />
2. Bürgermeister Sandro Kirchner (auch für Mario Krebs und Frank Voll), Gerhard Kirchner, Georg Rottenberger und<br />
Johannes Schlereth. Mündlich bekundete zudem Martin Bimmel Widerspruch. In der Folge wurde sich vor Ort<br />
gemeinsam ein Überblick über den genauen Umfang bzw. den Zustand der betroffenen Waldungen verschafft.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat lehnt die Einbeziehung der gemeindlichen Waldabteilungen „Männerhölzlein“ und<br />
„Kalten Rasen“ ab. Hierfür sprechen zahlreiche Gründe. Zum einen wurde bei der Bitte um Stellungnahme <strong>zur</strong><br />
Ausdehnung des Biosphärenreservats Rhön im bayerischen Teil auf die Grenzen des „Naturparks Bayerische Rhön“<br />
vor wenigen Jahren noch damit geworben, dass die erforderliche Ausweisung von Kernzonen (3 % der Gesamtflächen)<br />
nur auf Flächen des Bundes oder des Freistaates Bayern, nicht aber auf kommunalen oder privaten Flächen<br />
vorgenommen wird (siehe TOP 5 der <strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2005). Zum anderen sind es<br />
finanzielle Aspekte. Die Flächen würden insgesamt mit rund 61.650 Euro entschädigt und damit dauerhaft aus der<br />
Verfügungsgewalt des <strong>Markt</strong>es herausgenommen. Ihr Wert wird intern jedoch auf ein Vielfaches geschätzt, ohne<br />
hierbei den laufenden Wertzuwachs und den waldwirtschaftlichen Gewinn zu berücksichtigen. Weder die im Raum<br />
stehenden Beträge noch die möglichen Geldrückflüsse in den <strong>Markt</strong>bereich können dies aufwiegen. Der anvisierte<br />
Schutz- und Erholungszweck dürfte eher mit einer sanften Bewirtschaftung zu erzielen sein, als wenn alles der Natur<br />
überlassen wird. Bei großflächiger Ausnutzung der Waldvornutzung würden außerdem „Mondlandschaften“ entstehen.<br />
Nachteile werden zudem für benachbarte Privatwälder befürchtet durch mögliche Borkenkäfermassenvermehrung z. B.<br />
nach ungeräumten Windwürfen. Wenn fast 8 % des Gemeindewaldes „still“ gelegt würden, wären negative<br />
Auswirkungen in der Brennholzversorgung vorprogrammiert (der Rohstoff Holz ist in den letzten Jahren aus<br />
unterschiedlichen Gründen ohnehin schon knapp geworden). Der örtlichen Bevölkerung dürfte dies nicht vermittelbar<br />
sein. Gleiches gilt für den teilweise angedachten Rückbau von Erschließungswegen (manche wurden erst in der<br />
jüngeren Vergangenheit gebaut).<br />
Nach Dafürhalten des <strong>Markt</strong>gemeinderates gibt es im Gemeindewald keine „unproduktiven“ oder schwer zu<br />
bewirtschaftenden Flächen: keine Steilhänge, amoorigen Böden etc. Beim Gemeindewald <strong>Burkardroth</strong> handelt es sich