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Bad Lippspringe - Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann ...

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Reisebedingungen<br />

Sehr geehrte Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer, mit der Buchung<br />

einer Reise gehen Sie und wir Rechte<br />

und Pflichten ein. Um spätere<br />

Unklarheiten zu vermeiden, händigen<br />

wir Ihnen die Reise- und Geschäftsbedingungen<br />

aus. Ein zweites<br />

Exemplar verbleibt unterschrieben<br />

und zur Kenntnis genommen in den<br />

<strong>Diakonie</strong>n Ratingen, Hilden oder<br />

<strong>Mettmann</strong>. Sie werden ergänzt<br />

durch die Best<strong>im</strong>mungen des Reisevertragsgesetzes<br />

(§§651 a ff BGB).<br />

Allgemeine Reisebedingungen<br />

für Freizeiten der <strong>Diakonie</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Kirchenkreis</strong> <strong>Düsseldorf</strong>-<strong>Mettmann</strong><br />

gGmbH, Bismarckstr. 39,<br />

40822 <strong>Mettmann</strong><br />

1. Anmeldung und Vertragsabschluss<br />

Den Freizeiten des<br />

Trägers kann sich grundsätzlich<br />

jedermann anschließen, sofern<br />

für das jeweilige Programm keine<br />

Teilnahmebeschränkung nach Alter<br />

oder Geschlecht angegeben ist. Die<br />

Anmeldung muss auf dem Vordruck<br />

des Trägers erfolgen. Mit der Anmeldung<br />

bieten Sie uns, dem Träger,<br />

den Abschluss eines Reisevertrages<br />

aufgrund der Ihnen in diesem<br />

Prospekt genannten bindenden<br />

Leistungsbeschreibungen und Preise<br />

unter Einbeziehung dieser allgemeinen<br />

Reisebedingungen verbindlich<br />

an. Der Vertrag kommt mit unserer<br />

Reisebestätigung zustande. Weicht<br />

der Inhalt der Reisebestätigung<br />

vom Inhalt der Anmeldung ab, so<br />

liegt ein neues Angebot vor, an das<br />

wir für die Dauer von zehn Tagen<br />

gebunden sind. Der Vertrag kommt<br />

auf der Grundlage dieses neuen<br />

Angebots zustande, wenn Sie uns<br />

innerhalb dieser zehn Tage die Annahme<br />

erklären.<br />

2. Zahlungsbedingungen Mit der<br />

persönlichen Anmeldung werden<br />

Ihnen die Reservierungsbestätigung,<br />

Reisebedingungen sowie der Reisesicherungsschein<br />

(nach § 651 k III<br />

BGB, § 9 BGB Info V) ausgehändigt.<br />

Des weiteren erhalten Sie den Überweisungsträger<br />

für die Anzahlung.<br />

Bei Empfang der Reservierungsbestätigung<br />

ist sofort eine Anzahlung<br />

zu leisten. Diese beträgt bei Senio-<br />

22 diakonie-kreis-mettmann.de Reisebedingungen<br />

renfreizeiten 105,– €. Der aus der<br />

Rechnung ersichtliche Restbetrag<br />

muss 21 Tage vor Beginn der Freizeit<br />

auf folgendes Konto des Trägers<br />

eingegangen sein.<br />

Konto: KD-Bank / Bank für Kirche<br />

und <strong>Diakonie</strong> · BLZ 350 601 90<br />

Kto.-Nr. 10 13728 018<br />

3. Leistungs- und Preisänderungen<br />

Die Leistungen ergeben sich<br />

aus der Leistungsbeschreibung<br />

und den allgemeinen Hinweisen in<br />

unserem Prospekt sowie aus den<br />

hierauf Bezug nehmenden Angaben<br />

der Reisebestätigung. Nebenabreden<br />

(Wünsche, Vereinbarungen),<br />

die den Umfang der vertraglichen<br />

Leistungen verändern, bedürfen<br />

der schriftlichen Bestätigung durch<br />

den Träger. Einzelheiten für die<br />

Anreise und den Aufenthalt werden<br />

rechtzeitig vor Beginn der Freizeit<br />

bekannt gegeben. Änderungen oder<br />

Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />

von dem vereinbarten Inhalt<br />

des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />

notwendig werden<br />

und die von uns nicht wider Treu<br />

und Glauben herbeigeführt werden,<br />

sind nur zulässig, soweit diese<br />

Änderungen oder Abweichungen<br />

nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt<br />

der gebuchten Reise<br />

nicht beeinträchtigen. Wir behalten<br />

uns vor, die ausgeschriebenen und<br />

mit der Buchung bestätigten Preise<br />

<strong>im</strong> Fall der Erhöhung der Beförderungskosten<br />

oder der Abgaben für<br />

best<strong>im</strong>mte Leistungen, wie Hafen-<br />

oder Flughafengebühren oder<br />

einer Änderung der für die Reise<br />

betreffenden Wechselkurse in dem<br />

Umfang zu ändern, wie sich deren<br />

Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz<br />

auf den Reisepreis auswirkt,<br />

sofern zwischen Vertragsschluss<br />

und dem vereinbarten Reisetermin<br />

mehr als vier Monate liegen. Eine<br />

Preisänderung ist nur bis zum 21.<br />

Tag vor Reiseantritt möglich. Im Fall<br />

einer nachträglichen Änderung oder<br />

einer Änderung einer wesentlichen<br />

Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich<br />

davon in Kenntnis setzen.<br />

Bei Preiserhöhungen um mehr als<br />

5% oder <strong>im</strong> Fall einer erheblichen<br />

Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />

sind Sie berechtigt, ohne<br />

Gebühren vom Reisevertrag zurück-<br />

zutreten oder die Teilnahme an einer<br />

mindestens gleichwertigen Freizeit<br />

zu verlangen, wenn wir in der<br />

Lage sind, eine solche Freizeit ohne<br />

Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses<br />

Recht müssen Sie unverzüglich uns<br />

gegenüber geltend machen. Dieses<br />

hat in Schriftform zu erfolgen. Bei<br />

Rücktritt des Trägers vom Reisevertrag<br />

wegen Nichterreichens einer<br />

<strong>im</strong> Prospekt genannten Mindestteilnehmerzahl<br />

erhalten die Teilnehmer<br />

den gezahlten Reisepreis in voller<br />

Höhe unverzüglich zurück. Weitere<br />

Ansprüche entstehen nicht.<br />

4. Rücktritt des Teilnehmers,<br />

Umbuchung Ersatzpersonen Bei<br />

einem Reiserücktritt von Seiten des<br />

Teilnehmers / der Teilnehmerin ist<br />

folgendes zu beachten: Der Rücktritt<br />

muss schriftlich erfolgen. Maßgebend<br />

für den Rücktrittszeitraum ist<br />

der Eingang der Rücktrittserklärung<br />

be<strong>im</strong> Träger. Tritt der Teilnehmer<br />

vom Reisevertrag zurück oder tritt<br />

er, ohne vom Reisevertrag zurückgetreten<br />

zu sein, die Freizeit nicht an,<br />

kann der Träger als Entschädigung<br />

den Reisepreis unter Abzug des<br />

Wertes der ersparten Aufwendungen<br />

und anderweitiger Verwendung<br />

der Reiseleistungen verlangen.<br />

Der Träger kann auch einen pauschalierten<br />

Ersatzanspruch geltend<br />

machen. Es bleibt Ihnen der Nachweis<br />

unbenommen, dass kein oder<br />

ein wesentlich geringerer Schaden<br />

entstanden ist als die von uns geforderte<br />

Pauschale. Die Ausfallkosten<br />

richten sich nach dem jeweiligen<br />

Zielgebiet und Unterbringungshaus.<br />

Genauere Angaben finden Sie in<br />

den Reisebedingungen die Ihnen<br />

bei Anmeldung ausgehändigt wird.<br />

Sie haben bei uns die Möglichkeit,<br />

für den Fall des Reiserücktritts eine<br />

Versicherung abzuschließen. Die<br />

dafür entstehenden Kosten sind<br />

nicht <strong>im</strong> Reisepreis enthalten und<br />

müssen <strong>im</strong> Fall der Inanspruchnahme<br />

und des Abschlusses entrichtet<br />

werden. Lässt sich der Teilnehmer<br />

nach Zust<strong>im</strong>mung des Trägers durch<br />

eine geeignete Person vertreten, so<br />

kann auf die Rücktrittspauschalen<br />

verzichtet werden. Dieses ist aber<br />

nur bis zum Reisebeginn möglich<br />

(§ 651 b BGB). Wir können jedoch<br />

dem Wechsel in der Person des<br />

Reisenden widersprechen, wenn<br />

dieser den besonderen Reiseerfordernissen<br />

nicht genügt oder seiner<br />

Teilnahme gesetzliche Vorschriften<br />

oder behördliche Anordnungen<br />

entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson<br />

in den Vertrag ein, so haften<br />

Sie mit dieser Person zusammen<br />

als Gesamtschuldner für den Reisepreis<br />

und die durch den Eintritt des<br />

Dritten entstandenen Mehrkosten.<br />

Reist der Teilnehmer vorzeitig aus<br />

einer Freizeit ab, gleichgültig aus<br />

welchen Gründen, so hat er keinen<br />

Anspruch auf eine Rückerstattung.<br />

Im Falle der Abreise sind Sie verpflichtet,<br />

Zuschüsse und Beihilfen<br />

entsprechend der Richtlinien der<br />

Zuschussgeber ganz oder anteilig<br />

zurückzuzahlen. Der Abschluss einer<br />

Reiserücktrittskostenversicherung<br />

und einer Versicherung zur Deckung<br />

der Rückführungskosten bei Unfall<br />

oder Krankheit wird empfohlen,<br />

sofern diese nicht <strong>im</strong> Reisepreis<br />

enthalten ist.<br />

5. Höhere Gewalt Wird die Reise<br />

infolge bei Vertragsabschluss nicht<br />

voraussehbarer höherer Gewalt<br />

erheblich erschwert, gefährdet oder<br />

beeinträchtigt, so können sowohl<br />

der Träger als auch der Teilnehmer<br />

den Vertrag nur nach Maßgabe der<br />

Vorschrift zur Kündigung wegen höherer<br />

Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen.<br />

6. Rücktritt oder Kündigung durch<br />

den Veranstalter Wenn eine <strong>im</strong><br />

Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl<br />

nicht erreicht wird, können<br />

wir als Reiseveranstalter bis zu 14<br />

Tage vor Reiseantritt vom Vertrag<br />

zurücktreten. Der vom Teilnehmer<br />

bis zu diesem Zeitpunkt gezahlte<br />

Reisepreis wird durch den Veranstalter<br />

zurückerstattet. Wir sind<br />

berechtigt, den vereinbarten Inhalt<br />

des Reisevertrages aus rechtlich<br />

zulässigen Gründen und wegen<br />

unvorhergesehener Ereignisse (z. B.<br />

Streik, Ausfall von Verkehrsmitteln,<br />

behördliche Anordnungen, Verspätung,<br />

Quarantänemaßnahmen, Epidemien<br />

usw.) zu ändern. Wenn ein<br />

Teilnehmer die Durchführung der<br />

Reise ungeachtet einer Abmahnung<br />

des Veranstalters, bzw. der von ihm<br />

eingesetzten Reiseleitung nachhaltig<br />

stört oder andere Teilnehmer<br />

gefährdet oder wenn er sich in solchem<br />

Maße vertragswidrig verhält,<br />

dass die sofortige Aufhebung des<br />

Vertrages gerechtfertigt ist, kann der<br />

Veranstalter auch nach Antritt der<br />

Reise den Reisevertrag kündigen.<br />

Erhöhte Kosten für die Rückreise<br />

gehen zu Lasten des Teilnehmers.<br />

Abmahnung und Kündigung bedürfen<br />

der Schriftform. Im Falle der<br />

Abreise sind Sie verpflichtet Zuschüsse<br />

und Beihilfen entsprechend<br />

der Richtlinien der Zuschussgeber<br />

ganz oder anteilig zurück zu zahlen.<br />

Bei Kündigung wegen Störung des<br />

Teilnehmers behält der Veranstalter<br />

den Anspruch auf den Reisepreis,<br />

jedoch werden der Wert der ersparten<br />

Aufwendungen und der nicht<br />

in Anspruch genommenen Leistungen<br />

angerechnet, einschließlich<br />

eventueller Erstattungen durch die<br />

Leistungsträger.<br />

7. Haftung<br />

Der Träger haftet als Veranstalter<br />

von Freizeiten für:<br />

1. gewissenhafte Freizeit -<br />

vorbe reitung,<br />

2. sorgfältige Auswahl und Überwachung<br />

der Leistungsträger,<br />

3. Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,<br />

4. ordnungsgemäße Erbringung der<br />

vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen<br />

entsprechend den Ortsüblichkeiten<br />

des jeweiligen Ziellandes<br />

und Ortes; soweit die Ortsüblichkeit<br />

maßgebend ist, ist dies in der Reisebeschreibung<br />

oder durch besondere<br />

Hinweise ausdrücklich hervorgehoben.<br />

Vermittelt der Träger <strong>im</strong><br />

Rahmen der Reise Fremdleistungen,<br />

haftet er nicht selbst für die Durchführung<br />

dieser Fremdleistungen,<br />

soweit in der Reiseausschreibung<br />

auf die Vermittlung ausdrücklich<br />

hingewiesen wird. Die Haftung des<br />

Trägers – für Schäden, die nicht<br />

Körperschäden sind – ist der Höhe<br />

nach beschränkt auf den dreifachen<br />

Reisepreis, soweit ein Schaden des<br />

Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

wird oder soweit der Träger<br />

für einem dem Freizeitteilnehmer<br />

entstehenden Schaden allein wegen<br />

des Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist. Die Haftung<br />

des Trägers ist beschränkt, soweit<br />

aufgrund gesetzlicher Vorschriften,<br />

die auf die von einem Leistungsträger<br />

zu erbringenden Leistungen<br />

anzuwenden sind, dessen Haftung<br />

ebenfalls beschränkt ist.<br />

8. Insolvenzschutz Die <strong>Diakonie</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Kirchenkreis</strong> <strong>Düsseldorf</strong>-<strong>Mettmann</strong><br />

gGmbH hat <strong>im</strong> Falle der Zahlungsunfähigkeit<br />

oder des Konkurses<br />

sicher gestellt, dass dem Teilnehmer<br />

erstattet werden: der gezahlte<br />

Reisepreis, soweit Reiseleistungen<br />

wegen der Zahlungsunfähigkeit<br />

oder des Konkurses ausfallen, und<br />

notwendige Aufwendungen für die<br />

vertraglich vereinbarte Rückreise.<br />

Der Teilnehmer hat in diesen Fällen<br />

bei Vorlage des Sicherungsscheines<br />

einen unmittelbaren Anspruch und<br />

muss diesen bei der R + V Allgemeine<br />

Versicherungs AG, Taunusstr. 1,<br />

65195 Wiesbaden geltend machen.<br />

9. Versicherung Die Teilnehmer<br />

sind durch den Träger unfall- und<br />

haftpflichtversichert (Sekundär Versicherung).<br />

Der Versicherungsschutz<br />

besteht nur für die vom Veranstalter<br />

organisierten und vorgehaltenen<br />

Leistungen.<br />

10. Mitwirkungspflicht Der Reisende<br />

ist verpflichtet, bei aufgetretenen<br />

Leistungsstörungen <strong>im</strong> Rahmen<br />

der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen<br />

mitzuwirken, eventuelle Schäden<br />

zu vermeiden oder gering zu halten.<br />

Der Reisende ist insbesondere<br />

verpflichtet, seine Beanstandungen<br />

unverzüglich der örtlichen Reiseleitung<br />

zur Kenntnis zu geben. Diese<br />

ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,<br />

sofern dies möglich ist. Unterlässt<br />

es der Reisende schuldhaft, einen<br />

Mangel anzuzeigen, so tritt ein<br />

Anspruch auf Minderung nicht ein.<br />

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer<br />

Erbringung der Reise hat der<br />

Reisende innerhalb eines Monats<br />

nach vertraglich vorgesehener Beendigung<br />

der Reise gegenüber den<br />

Veranstalter geltend zu machen.<br />

Nach Ablauf der Frist kann der Reisende<br />

Ansprüche geltend machen,<br />

wenn er ohne Verschulden an der<br />

Einhaltung der Frist verhindert worden<br />

ist. Vertragliche Ansprüche des<br />

Reisenden verjähren in 2 Jahren.<br />

Die Verjährung beginnt mit dem<br />

Tag, an dem die Reise dem Vertrag<br />

nach enden sollte. Ansprüche aus<br />

unerlaubter Handlung verjähren in<br />

drei Jahren.<br />

Reisebedingungen diakonie-kreis-mettmann.de 23

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