Bad Lippspringe - Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann ...
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Reisebedingungen<br />
Sehr geehrte Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer, mit der Buchung<br />
einer Reise gehen Sie und wir Rechte<br />
und Pflichten ein. Um spätere<br />
Unklarheiten zu vermeiden, händigen<br />
wir Ihnen die Reise- und Geschäftsbedingungen<br />
aus. Ein zweites<br />
Exemplar verbleibt unterschrieben<br />
und zur Kenntnis genommen in den<br />
<strong>Diakonie</strong>n Ratingen, Hilden oder<br />
<strong>Mettmann</strong>. Sie werden ergänzt<br />
durch die Best<strong>im</strong>mungen des Reisevertragsgesetzes<br />
(§§651 a ff BGB).<br />
Allgemeine Reisebedingungen<br />
für Freizeiten der <strong>Diakonie</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Kirchenkreis</strong> <strong>Düsseldorf</strong>-<strong>Mettmann</strong><br />
gGmbH, Bismarckstr. 39,<br />
40822 <strong>Mettmann</strong><br />
1. Anmeldung und Vertragsabschluss<br />
Den Freizeiten des<br />
Trägers kann sich grundsätzlich<br />
jedermann anschließen, sofern<br />
für das jeweilige Programm keine<br />
Teilnahmebeschränkung nach Alter<br />
oder Geschlecht angegeben ist. Die<br />
Anmeldung muss auf dem Vordruck<br />
des Trägers erfolgen. Mit der Anmeldung<br />
bieten Sie uns, dem Träger,<br />
den Abschluss eines Reisevertrages<br />
aufgrund der Ihnen in diesem<br />
Prospekt genannten bindenden<br />
Leistungsbeschreibungen und Preise<br />
unter Einbeziehung dieser allgemeinen<br />
Reisebedingungen verbindlich<br />
an. Der Vertrag kommt mit unserer<br />
Reisebestätigung zustande. Weicht<br />
der Inhalt der Reisebestätigung<br />
vom Inhalt der Anmeldung ab, so<br />
liegt ein neues Angebot vor, an das<br />
wir für die Dauer von zehn Tagen<br />
gebunden sind. Der Vertrag kommt<br />
auf der Grundlage dieses neuen<br />
Angebots zustande, wenn Sie uns<br />
innerhalb dieser zehn Tage die Annahme<br />
erklären.<br />
2. Zahlungsbedingungen Mit der<br />
persönlichen Anmeldung werden<br />
Ihnen die Reservierungsbestätigung,<br />
Reisebedingungen sowie der Reisesicherungsschein<br />
(nach § 651 k III<br />
BGB, § 9 BGB Info V) ausgehändigt.<br />
Des weiteren erhalten Sie den Überweisungsträger<br />
für die Anzahlung.<br />
Bei Empfang der Reservierungsbestätigung<br />
ist sofort eine Anzahlung<br />
zu leisten. Diese beträgt bei Senio-<br />
22 diakonie-kreis-mettmann.de Reisebedingungen<br />
renfreizeiten 105,– €. Der aus der<br />
Rechnung ersichtliche Restbetrag<br />
muss 21 Tage vor Beginn der Freizeit<br />
auf folgendes Konto des Trägers<br />
eingegangen sein.<br />
Konto: KD-Bank / Bank für Kirche<br />
und <strong>Diakonie</strong> · BLZ 350 601 90<br />
Kto.-Nr. 10 13728 018<br />
3. Leistungs- und Preisänderungen<br />
Die Leistungen ergeben sich<br />
aus der Leistungsbeschreibung<br />
und den allgemeinen Hinweisen in<br />
unserem Prospekt sowie aus den<br />
hierauf Bezug nehmenden Angaben<br />
der Reisebestätigung. Nebenabreden<br />
(Wünsche, Vereinbarungen),<br />
die den Umfang der vertraglichen<br />
Leistungen verändern, bedürfen<br />
der schriftlichen Bestätigung durch<br />
den Träger. Einzelheiten für die<br />
Anreise und den Aufenthalt werden<br />
rechtzeitig vor Beginn der Freizeit<br />
bekannt gegeben. Änderungen oder<br />
Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />
von dem vereinbarten Inhalt<br />
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />
notwendig werden<br />
und die von uns nicht wider Treu<br />
und Glauben herbeigeführt werden,<br />
sind nur zulässig, soweit diese<br />
Änderungen oder Abweichungen<br />
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt<br />
der gebuchten Reise<br />
nicht beeinträchtigen. Wir behalten<br />
uns vor, die ausgeschriebenen und<br />
mit der Buchung bestätigten Preise<br />
<strong>im</strong> Fall der Erhöhung der Beförderungskosten<br />
oder der Abgaben für<br />
best<strong>im</strong>mte Leistungen, wie Hafen-<br />
oder Flughafengebühren oder<br />
einer Änderung der für die Reise<br />
betreffenden Wechselkurse in dem<br />
Umfang zu ändern, wie sich deren<br />
Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz<br />
auf den Reisepreis auswirkt,<br />
sofern zwischen Vertragsschluss<br />
und dem vereinbarten Reisetermin<br />
mehr als vier Monate liegen. Eine<br />
Preisänderung ist nur bis zum 21.<br />
Tag vor Reiseantritt möglich. Im Fall<br />
einer nachträglichen Änderung oder<br />
einer Änderung einer wesentlichen<br />
Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich<br />
davon in Kenntnis setzen.<br />
Bei Preiserhöhungen um mehr als<br />
5% oder <strong>im</strong> Fall einer erheblichen<br />
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />
sind Sie berechtigt, ohne<br />
Gebühren vom Reisevertrag zurück-<br />
zutreten oder die Teilnahme an einer<br />
mindestens gleichwertigen Freizeit<br />
zu verlangen, wenn wir in der<br />
Lage sind, eine solche Freizeit ohne<br />
Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses<br />
Recht müssen Sie unverzüglich uns<br />
gegenüber geltend machen. Dieses<br />
hat in Schriftform zu erfolgen. Bei<br />
Rücktritt des Trägers vom Reisevertrag<br />
wegen Nichterreichens einer<br />
<strong>im</strong> Prospekt genannten Mindestteilnehmerzahl<br />
erhalten die Teilnehmer<br />
den gezahlten Reisepreis in voller<br />
Höhe unverzüglich zurück. Weitere<br />
Ansprüche entstehen nicht.<br />
4. Rücktritt des Teilnehmers,<br />
Umbuchung Ersatzpersonen Bei<br />
einem Reiserücktritt von Seiten des<br />
Teilnehmers / der Teilnehmerin ist<br />
folgendes zu beachten: Der Rücktritt<br />
muss schriftlich erfolgen. Maßgebend<br />
für den Rücktrittszeitraum ist<br />
der Eingang der Rücktrittserklärung<br />
be<strong>im</strong> Träger. Tritt der Teilnehmer<br />
vom Reisevertrag zurück oder tritt<br />
er, ohne vom Reisevertrag zurückgetreten<br />
zu sein, die Freizeit nicht an,<br />
kann der Träger als Entschädigung<br />
den Reisepreis unter Abzug des<br />
Wertes der ersparten Aufwendungen<br />
und anderweitiger Verwendung<br />
der Reiseleistungen verlangen.<br />
Der Träger kann auch einen pauschalierten<br />
Ersatzanspruch geltend<br />
machen. Es bleibt Ihnen der Nachweis<br />
unbenommen, dass kein oder<br />
ein wesentlich geringerer Schaden<br />
entstanden ist als die von uns geforderte<br />
Pauschale. Die Ausfallkosten<br />
richten sich nach dem jeweiligen<br />
Zielgebiet und Unterbringungshaus.<br />
Genauere Angaben finden Sie in<br />
den Reisebedingungen die Ihnen<br />
bei Anmeldung ausgehändigt wird.<br />
Sie haben bei uns die Möglichkeit,<br />
für den Fall des Reiserücktritts eine<br />
Versicherung abzuschließen. Die<br />
dafür entstehenden Kosten sind<br />
nicht <strong>im</strong> Reisepreis enthalten und<br />
müssen <strong>im</strong> Fall der Inanspruchnahme<br />
und des Abschlusses entrichtet<br />
werden. Lässt sich der Teilnehmer<br />
nach Zust<strong>im</strong>mung des Trägers durch<br />
eine geeignete Person vertreten, so<br />
kann auf die Rücktrittspauschalen<br />
verzichtet werden. Dieses ist aber<br />
nur bis zum Reisebeginn möglich<br />
(§ 651 b BGB). Wir können jedoch<br />
dem Wechsel in der Person des<br />
Reisenden widersprechen, wenn<br />
dieser den besonderen Reiseerfordernissen<br />
nicht genügt oder seiner<br />
Teilnahme gesetzliche Vorschriften<br />
oder behördliche Anordnungen<br />
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson<br />
in den Vertrag ein, so haften<br />
Sie mit dieser Person zusammen<br />
als Gesamtschuldner für den Reisepreis<br />
und die durch den Eintritt des<br />
Dritten entstandenen Mehrkosten.<br />
Reist der Teilnehmer vorzeitig aus<br />
einer Freizeit ab, gleichgültig aus<br />
welchen Gründen, so hat er keinen<br />
Anspruch auf eine Rückerstattung.<br />
Im Falle der Abreise sind Sie verpflichtet,<br />
Zuschüsse und Beihilfen<br />
entsprechend der Richtlinien der<br />
Zuschussgeber ganz oder anteilig<br />
zurückzuzahlen. Der Abschluss einer<br />
Reiserücktrittskostenversicherung<br />
und einer Versicherung zur Deckung<br />
der Rückführungskosten bei Unfall<br />
oder Krankheit wird empfohlen,<br />
sofern diese nicht <strong>im</strong> Reisepreis<br />
enthalten ist.<br />
5. Höhere Gewalt Wird die Reise<br />
infolge bei Vertragsabschluss nicht<br />
voraussehbarer höherer Gewalt<br />
erheblich erschwert, gefährdet oder<br />
beeinträchtigt, so können sowohl<br />
der Träger als auch der Teilnehmer<br />
den Vertrag nur nach Maßgabe der<br />
Vorschrift zur Kündigung wegen höherer<br />
Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen.<br />
6. Rücktritt oder Kündigung durch<br />
den Veranstalter Wenn eine <strong>im</strong><br />
Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl<br />
nicht erreicht wird, können<br />
wir als Reiseveranstalter bis zu 14<br />
Tage vor Reiseantritt vom Vertrag<br />
zurücktreten. Der vom Teilnehmer<br />
bis zu diesem Zeitpunkt gezahlte<br />
Reisepreis wird durch den Veranstalter<br />
zurückerstattet. Wir sind<br />
berechtigt, den vereinbarten Inhalt<br />
des Reisevertrages aus rechtlich<br />
zulässigen Gründen und wegen<br />
unvorhergesehener Ereignisse (z. B.<br />
Streik, Ausfall von Verkehrsmitteln,<br />
behördliche Anordnungen, Verspätung,<br />
Quarantänemaßnahmen, Epidemien<br />
usw.) zu ändern. Wenn ein<br />
Teilnehmer die Durchführung der<br />
Reise ungeachtet einer Abmahnung<br />
des Veranstalters, bzw. der von ihm<br />
eingesetzten Reiseleitung nachhaltig<br />
stört oder andere Teilnehmer<br />
gefährdet oder wenn er sich in solchem<br />
Maße vertragswidrig verhält,<br />
dass die sofortige Aufhebung des<br />
Vertrages gerechtfertigt ist, kann der<br />
Veranstalter auch nach Antritt der<br />
Reise den Reisevertrag kündigen.<br />
Erhöhte Kosten für die Rückreise<br />
gehen zu Lasten des Teilnehmers.<br />
Abmahnung und Kündigung bedürfen<br />
der Schriftform. Im Falle der<br />
Abreise sind Sie verpflichtet Zuschüsse<br />
und Beihilfen entsprechend<br />
der Richtlinien der Zuschussgeber<br />
ganz oder anteilig zurück zu zahlen.<br />
Bei Kündigung wegen Störung des<br />
Teilnehmers behält der Veranstalter<br />
den Anspruch auf den Reisepreis,<br />
jedoch werden der Wert der ersparten<br />
Aufwendungen und der nicht<br />
in Anspruch genommenen Leistungen<br />
angerechnet, einschließlich<br />
eventueller Erstattungen durch die<br />
Leistungsträger.<br />
7. Haftung<br />
Der Träger haftet als Veranstalter<br />
von Freizeiten für:<br />
1. gewissenhafte Freizeit -<br />
vorbe reitung,<br />
2. sorgfältige Auswahl und Überwachung<br />
der Leistungsträger,<br />
3. Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,<br />
4. ordnungsgemäße Erbringung der<br />
vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen<br />
entsprechend den Ortsüblichkeiten<br />
des jeweiligen Ziellandes<br />
und Ortes; soweit die Ortsüblichkeit<br />
maßgebend ist, ist dies in der Reisebeschreibung<br />
oder durch besondere<br />
Hinweise ausdrücklich hervorgehoben.<br />
Vermittelt der Träger <strong>im</strong><br />
Rahmen der Reise Fremdleistungen,<br />
haftet er nicht selbst für die Durchführung<br />
dieser Fremdleistungen,<br />
soweit in der Reiseausschreibung<br />
auf die Vermittlung ausdrücklich<br />
hingewiesen wird. Die Haftung des<br />
Trägers – für Schäden, die nicht<br />
Körperschäden sind – ist der Höhe<br />
nach beschränkt auf den dreifachen<br />
Reisepreis, soweit ein Schaden des<br />
Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich<br />
noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />
wird oder soweit der Träger<br />
für einem dem Freizeitteilnehmer<br />
entstehenden Schaden allein wegen<br />
des Verschuldens eines Leistungsträgers<br />
verantwortlich ist. Die Haftung<br />
des Trägers ist beschränkt, soweit<br />
aufgrund gesetzlicher Vorschriften,<br />
die auf die von einem Leistungsträger<br />
zu erbringenden Leistungen<br />
anzuwenden sind, dessen Haftung<br />
ebenfalls beschränkt ist.<br />
8. Insolvenzschutz Die <strong>Diakonie</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Kirchenkreis</strong> <strong>Düsseldorf</strong>-<strong>Mettmann</strong><br />
gGmbH hat <strong>im</strong> Falle der Zahlungsunfähigkeit<br />
oder des Konkurses<br />
sicher gestellt, dass dem Teilnehmer<br />
erstattet werden: der gezahlte<br />
Reisepreis, soweit Reiseleistungen<br />
wegen der Zahlungsunfähigkeit<br />
oder des Konkurses ausfallen, und<br />
notwendige Aufwendungen für die<br />
vertraglich vereinbarte Rückreise.<br />
Der Teilnehmer hat in diesen Fällen<br />
bei Vorlage des Sicherungsscheines<br />
einen unmittelbaren Anspruch und<br />
muss diesen bei der R + V Allgemeine<br />
Versicherungs AG, Taunusstr. 1,<br />
65195 Wiesbaden geltend machen.<br />
9. Versicherung Die Teilnehmer<br />
sind durch den Träger unfall- und<br />
haftpflichtversichert (Sekundär Versicherung).<br />
Der Versicherungsschutz<br />
besteht nur für die vom Veranstalter<br />
organisierten und vorgehaltenen<br />
Leistungen.<br />
10. Mitwirkungspflicht Der Reisende<br />
ist verpflichtet, bei aufgetretenen<br />
Leistungsstörungen <strong>im</strong> Rahmen<br />
der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen<br />
mitzuwirken, eventuelle Schäden<br />
zu vermeiden oder gering zu halten.<br />
Der Reisende ist insbesondere<br />
verpflichtet, seine Beanstandungen<br />
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung<br />
zur Kenntnis zu geben. Diese<br />
ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,<br />
sofern dies möglich ist. Unterlässt<br />
es der Reisende schuldhaft, einen<br />
Mangel anzuzeigen, so tritt ein<br />
Anspruch auf Minderung nicht ein.<br />
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer<br />
Erbringung der Reise hat der<br />
Reisende innerhalb eines Monats<br />
nach vertraglich vorgesehener Beendigung<br />
der Reise gegenüber den<br />
Veranstalter geltend zu machen.<br />
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende<br />
Ansprüche geltend machen,<br />
wenn er ohne Verschulden an der<br />
Einhaltung der Frist verhindert worden<br />
ist. Vertragliche Ansprüche des<br />
Reisenden verjähren in 2 Jahren.<br />
Die Verjährung beginnt mit dem<br />
Tag, an dem die Reise dem Vertrag<br />
nach enden sollte. Ansprüche aus<br />
unerlaubter Handlung verjähren in<br />
drei Jahren.<br />
Reisebedingungen diakonie-kreis-mettmann.de 23