Handbuch für Besamungsstationen
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Anlage 8/1<br />
Deck- / Besamungsschein<br />
Pferdebesamungsstation<br />
Hinweis:<br />
Deck- und Besamungsscheine sowie Decklisten sind Regelungen der Zuchtbuchordnungen. Die<br />
nachfolgenden Regelungen können durchaus zwischen Zuchtverbänden differieren.<br />
Züchter:<br />
Nach Begleichung seiner Beitragsrechnung beim Zuchtverband<br />
1. Erhalt:<br />
Einen Deck-/Besamungsschein <strong>für</strong> jede beim Verband eingetragene Zuchtstute.<br />
2. Abgabe:<br />
Bei der ersten Besamung/Bedeckung beim Hengsthalter.<br />
3. Deck-/Besamungsauftrag:<br />
Auftrag welche Stute (auf Schein benannt) von welchem Hengste belegt werden soll.<br />
Wird erteilt durch Unterschrift unten auf der Rückseite (bislang auf Seite 4).<br />
4. Bestätigung der Bedeckung:<br />
Nach der Decksaison erhält der Züchter vom Hengsthalter als Bestätigung der<br />
Bedeckung<br />
a. ausgefüllten Deck-/Besamungsschein (obere Hälfte)<br />
oder<br />
b. Deckbeleg des Hengsthalters.<br />
Hengsthalter:<br />
Der neue Deck-/Besamungsschein erfüllt die Aufgaben des bisherigen Deckscheins und<br />
ermöglicht neue Datenverarbeitungswege.<br />
1. Datenaustauschvertrag mit dem Verband<br />
Erforderlich: Computerprogramm <strong>für</strong> die Deckdatenverwaltung.<br />
Online Datenübermittlung mit dem Verband<br />
Bestätigung der Bedeckung über Deckbeleg (Stutenbesitzer).<br />
2. Internetanwendung des VIT<br />
Kein Computerprogramm <strong>für</strong> die Deckdatenverwaltung notwendig.<br />
Bedeckungen können beleglos an Verband gemeldet werden.<br />
Bestätigung der Bedeckung über Deckbeleg (Stutenbesitzer).<br />
3. Ohne Computerunterstützung<br />
Beide Deck-/Besamungsscheine sind handschriftlich auszufüllen<br />
(<strong>für</strong> den Stutenbesitzer und <strong>für</strong> den Verband).<br />
Obere Hälfte:<br />
Aushändigung am Ende der Saison an den Stutenbesitzer.<br />
Untere Hälfte:<br />
„Gesammelt“ an den Verband bis zum 30. September.<br />
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