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Handbuch für Besamungsstationen

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Anlage 8/1<br />

Deck- / Besamungsschein<br />

Pferdebesamungsstation<br />

Hinweis:<br />

Deck- und Besamungsscheine sowie Decklisten sind Regelungen der Zuchtbuchordnungen. Die<br />

nachfolgenden Regelungen können durchaus zwischen Zuchtverbänden differieren.<br />

Züchter:<br />

Nach Begleichung seiner Beitragsrechnung beim Zuchtverband<br />

1. Erhalt:<br />

Einen Deck-/Besamungsschein <strong>für</strong> jede beim Verband eingetragene Zuchtstute.<br />

2. Abgabe:<br />

Bei der ersten Besamung/Bedeckung beim Hengsthalter.<br />

3. Deck-/Besamungsauftrag:<br />

Auftrag welche Stute (auf Schein benannt) von welchem Hengste belegt werden soll.<br />

Wird erteilt durch Unterschrift unten auf der Rückseite (bislang auf Seite 4).<br />

4. Bestätigung der Bedeckung:<br />

Nach der Decksaison erhält der Züchter vom Hengsthalter als Bestätigung der<br />

Bedeckung<br />

a. ausgefüllten Deck-/Besamungsschein (obere Hälfte)<br />

oder<br />

b. Deckbeleg des Hengsthalters.<br />

Hengsthalter:<br />

Der neue Deck-/Besamungsschein erfüllt die Aufgaben des bisherigen Deckscheins und<br />

ermöglicht neue Datenverarbeitungswege.<br />

1. Datenaustauschvertrag mit dem Verband<br />

Erforderlich: Computerprogramm <strong>für</strong> die Deckdatenverwaltung.<br />

Online Datenübermittlung mit dem Verband<br />

Bestätigung der Bedeckung über Deckbeleg (Stutenbesitzer).<br />

2. Internetanwendung des VIT<br />

Kein Computerprogramm <strong>für</strong> die Deckdatenverwaltung notwendig.<br />

Bedeckungen können beleglos an Verband gemeldet werden.<br />

Bestätigung der Bedeckung über Deckbeleg (Stutenbesitzer).<br />

3. Ohne Computerunterstützung<br />

Beide Deck-/Besamungsscheine sind handschriftlich auszufüllen<br />

(<strong>für</strong> den Stutenbesitzer und <strong>für</strong> den Verband).<br />

Obere Hälfte:<br />

Aushändigung am Ende der Saison an den Stutenbesitzer.<br />

Untere Hälfte:<br />

„Gesammelt“ an den Verband bis zum 30. September.<br />

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