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Handbuch für Besamungsstationen

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Anlage 2/A2<br />

Gebäude einer Pferdebesamungsstation<br />

Stallungen<br />

Einzuhaltende gesetzliche Vorgaben:<br />

EU und nationale Pferdebesamungsstation<br />

Pferdebesamungsstation<br />

1. Abschließbare Stallungen, die räumlich vom Sprungraum, vom Samenlabor und<br />

vom Samenlager getrennt sind.<br />

2. Prinzip: Leicht zu reinigen und zu desinfizieren<br />

zusätzlich <strong>für</strong> EU-Station:<br />

3. Es muss gewährleistet sein, dass ein Kontakt zu Viehbeständen außerhalb der<br />

Station ausgeschlossen ist.<br />

4. Zutritt anderer Equiden und unbefugter Personen sind durch Hinweise zu<br />

untersagen (Verbotsschild: Zutritt verboten).<br />

Zugelassene / angemeldete Besucher der Besamungsstation sind verpflichtet den<br />

Anweisungen des Stationstierarztes Folge zu leisten.<br />

5. Nur ausschließlich zur Station gehörige Equiden (Hengste, Teaser-Stute,<br />

Wallache) werden im zur Besamungsstation zugelassenen Stall gehalten.<br />

Hengste unterliegen den Untersuchungsbedingungen nach Anlage 5/1 und<br />

Anlage 5/2 auf Seite 62ff.<br />

6. Eingangsuntersuchungen / Untersuchungen zu Beginn einer Saison<br />

Wallache Teaser-Stuten<br />

Serologisch: Infektiöse Anämie Infektiöse Anämie<br />

Equine Virusarteriitis Equine Virusarteriitis<br />

bei EVA < 1 : 4 (negativ)<br />

erfolgen Nachuntersuchungen<br />

nach Maßgabe des Stations-TA<br />

Bakteriologisch: CEMO - Sammeltupfer<br />

aus Clitoris (Fossa u. Sinus)<br />

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