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Kundeninformation - Capitalberatung

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PREISE IM WERTPAPIERGESCHÄFT DER BA-CA<br />

STAND: 01. April 2007 (Fassung 01.04.2007)<br />

U - Aufschlag von 20 % USt. % Minimumspesen<br />

D - „Entgeltanpassung bei Dauerleistungen“ siehe Seite 4.<br />

BA-CA Erfolgsanlage - Vorzeitige Rücklösung - Kursabschlag<br />

BA-CA Kassenobligation (BA-Kassenobligation, CA-Kassenobligation) 0,75%<br />

„BA-CA Tafelgeschäft“ - Vorzeitige Rücklösung<br />

Bank Austria Creditanstalt Bond (Bank Austria Bond, CA-Prämienobligation) 1,25%<br />

"USD-Floating-Rate-Notes" Bearbeitungsgebühr<br />

vierteljährlich bei Kupongutschrift vom Nominale<br />

von USD 5.000,- bis USD 99.000,- 0,75% p.a. U D<br />

von USD 100.000,- bis USD 249.000,- 0,50% p.a. U D<br />

ab USD 250.000,- 0,25% p.a. U D<br />

Wertpapier-Verrechnungskonten<br />

Die Berechnung und Anlastung erfolgt quartalsweise.<br />

Kontoführung<br />

Deviseninländer Devisenausländer<br />

Nummernkonto EUR 154,64 p.a. D EUR 214,76 p.a. D<br />

Konto für Wertpapierdepot EUR 46,80 p.a. D<br />

Kontoführung für bis zum 18.05.2002 in der Bank Austria eröffnete Konten<br />

Nummernkonto EUR 78,04 p.a. D EUR 117,08 p.a. D<br />

Wertpapierdepot-Verrechnungskonto franko<br />

Wertpapier-Sparen Kontoführungsprovision EUR 15,60 p.a. D<br />

Kontoführung für bis zum 10.08.2002 in der Creditanstalt eröffnete Konten<br />

Nummernkonto (Anlastung erfolgt jährlich) EUR 117,08 p.a. D EUR 195,12 p.a. D<br />

Konto für Wertpapierdepot EUR 46,80 p.a. D<br />

Konto für anonymes Wertpapierdepot (EKG) EUR 32,70 p.a. D<br />

„Entgeltanpassung bei Dauerleistungen“<br />

Das Entgelt für Leistungen, die das Kreditinstitut im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit einem Kunden dauernd oder wiederkehrend erbringt<br />

(Dauerleistungen), wird entsprechend der Entwicklung des von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarten Verbraucherpreisindex<br />

2000 oder des an seine Stelle tretenden Index (VPI) angepasst.<br />

Die Anpassung der Entgelte erfolgt einmal jährlich am 01.04. eines jeden Kalenderjahres. Die Anpassung wird in jenem Verhältnis vorgenommen,<br />

in dem sich der Jahresdurchschnitt des VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahresdurchschnitt des VPI für<br />

das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung verändert hat.<br />

Im Falle einer Erhöhung des Jahresdurchschnittes des VPI kann das Kreditinstitut von einer Änderung des Entgelts absehen. Dadurch verzichtet<br />

aber das Kreditinstitut nicht auf das Recht, die betreffende Erhöhung des Jahresdurchschnittes des VPI in den Folgejahren bei der Anpassung<br />

des Entgeltes zu berücksichtigen. Dies gilt entsprechend, wenn Erhöhungen des Jahresdurchschnittes des VPI nicht zur Gänze als Basis für<br />

eine Anhebung der Entgelte herangezogen werden.<br />

Hinweis:<br />

Die obige Entgeltanpassungsklausel wird dann angewendet, wenn dies aufgrund von Verträgen oder Geschäftsbedingungen vereinbart wurde.<br />

Auf Ziffer 45 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank Austria Creditanstalt AG wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

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