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Kundeninformation - Capitalberatung

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ZUSAMMENFASSUNG DER LEITLINIE FÜR DEN UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN UND OFFENLEGUNG VON VORTEILEN<br />

DER BA-CA FINANZSERVICE GmbH (Fassung November 2007)<br />

4) Offenlegung<br />

Eine Offenlegung wird durch die Wertpapierfirma<br />

nur dann erfolgen, wenn keine andere Lösung<br />

möglich ist. Die Offenlegung erfolgt gemäß den<br />

zu Beginn definierten Kriterien.<br />

5) Priorisierung<br />

Das Kundeninteresse geht grundsätzlich dem<br />

Interesse der Wertpapierfirma und dem des Mitarbeiters<br />

vor.<br />

6) Marktmissbrauch<br />

In der Wertpapierfirma sind entsprechende<br />

Richtlinien und Verhaltensnormen erlassen, die<br />

der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags dienen,<br />

Marktmissbrauch (Insiderhandel und Marktmanipulation)<br />

durch die Wertpapierfirma und ihre<br />

Mitarbeiter zu verhindern.<br />

7) Richtlinien für Mitarbeitergeschäfte (Geschäfte<br />

von Vermittlern) und Meldeverpflichtung<br />

von Mandaten<br />

Es wurden Richtlinien erlassen, in denen die<br />

Eigengeschäfte der Mitarbeiter geregelt werden<br />

und die darauf abzielen, dass Interessenkonflikte<br />

zwischen den Kunden der Wertpapierfirma und<br />

den Mitarbeitern der Wertpapierfirma vermieden<br />

oder einer im Kundeninteresse liegenden Lösung<br />

zugeführt werden. Darunter fällt auch, dass<br />

die Annahme von Arbeitsverhältnissen, Berater<br />

oder Geschäftsführerpositionen, Stiftungsvorstandsmandaten,<br />

Gesellschaftsanteilen oder<br />

Joint-Venture-Beteiligungen oder ähnliche Mitwirkungen<br />

in und außerhalb der BA-CA Gruppe<br />

zu melden sind und einer Genehmigung bedürfen.<br />

8) Geschenkannahme<br />

Alle Mitarbeiter der Wertpapierfirma dürfen für<br />

sich oder ihre Angehörigen von Dritten Zuwendungen<br />

oder sonstige Vorteile, die ihre Unabhängigkeit<br />

beeinträchtigen könnten, weder fordern<br />

noch annehmen.<br />

9) Durchführungspolitik bzw. Zuteilung bei<br />

Emissionen<br />

Aufträge, die die Wertpapierfirma entgegennimmt,<br />

werden von deren Konzernmutter Bank<br />

Austria Creditanstalt AG ausgeführt. In der Bank<br />

ist eine „Durchführungspolitik“ definiert und umgesetzt,<br />

die festlegt, nach welchen Regeln die<br />

Bank Kundenaufträge ausführt. Darin ist auch<br />

die Vorgehensweise der Bank bei der Zuteilung<br />

im Rahmen von Emissionen festgelegt.<br />

10) Prospekte<br />

Für potenzielle Interessenkonflikte im Zusammenhang<br />

mit öffentlichen Angeboten und Börsezulassungen<br />

von Wertpapieren gelten spezielle<br />

Offenlegungspflichten im Prospekt.<br />

11) Vorteile<br />

Bei der Erbringung von Wertpapier- oder Nebendienstleistungen<br />

können die folgenden Vorteile<br />

vonseiten der Wertpapierfirma an Vertriebspartner<br />

als Verkaufsprovision gewährt werden<br />

bzw. der Bank Austria Creditanstalt AG gewährt<br />

werden, die prozentuell vom verkauften bzw.<br />

verwahrten Volumen abhängig sind:<br />

Investmentfonds: 0 % bis 100 % des verrechneten<br />

Ausgabeaufschlages<br />

Bestandsprovisionen: 0 % bis 0,75 % des durchschnittlichen<br />

Depotbestandes<br />

Emissionen: 0 % bis 3 % des Kurswerts<br />

Aktien: 0 % bis 100 % der verrechneten eigenen<br />

Spesen<br />

Auf Anfrage stellt die Wertpapierfirma weitere<br />

Informationen zur Verfügung.<br />

Diese Provisionen dienen der Beratung und<br />

auch der sonstigen Verbesserung bzw. Sicherung<br />

der Qualität der für die Kunden erbrachten<br />

Dienstleistungen.<br />

12) Kontrolle<br />

Die Einhaltung der Leitlinien wird durch den<br />

Compliance-Officer der Wertpapierfirma überwacht<br />

und von der internen Revision überprüft.<br />

Schlussbestimmung<br />

Mit dieser Zusammenfassung der Leitlinien werden<br />

die gesetzlichen Bestimmungen des WAG<br />

betreffend die Information der Kunden über den<br />

Umgang mit Interessenkonflikten sowie betreffend<br />

die Offenlegung der Vorteile umgesetzt.<br />

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