Obdachlosenunterkunft - Leichlingen
Obdachlosenunterkunft - Leichlingen
Obdachlosenunterkunft - Leichlingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 7 Abs. 6 GO NW<br />
kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegen diese Satzung nach<br />
Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht geltend gemacht werden, es sei denn:<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die<br />
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Leichlingen</strong>, den 22. Dezember 2005<br />
gez. Ernst Müller<br />
-Bürgermeister-