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Obdachlosenunterkunft - Leichlingen

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BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 7 Abs. 6 GO NW<br />

kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegen diese Satzung nach<br />

Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht geltend gemacht werden, es sei denn:<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die<br />

verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Leichlingen</strong>, den 22. Dezember 2005<br />

gez. Ernst Müller<br />

-Bürgermeister-

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