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Beurteilung der Wirksamkeit von Gehörschutz - BGHM

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etrug im Mittel 36 Monate ± 18 Monate, das mittlere Lebensalter betrug 43 Jahre ± 11 Jahre bei einer<br />

mittleren Beschäftigungsdauer im Lärm <strong>von</strong> 20 Jahren ± 11 Jahren. Die Mittelwerte wurden aus den vorliegenden<br />

Daten <strong>der</strong> Gehörvorsorge-Untersuchungen ohne Berücksichtigung des unterschiedlichen zeitlichen<br />

Abstands <strong>der</strong> Gehörvorsorge-Untersuchungen, dem benutzten <strong>Gehörschutz</strong>, <strong>der</strong> täglichen Tragedauer<br />

und dem <strong>Beurteilung</strong>spegel am Arbeitsplatz <strong>der</strong> Untersuchungsteilnehmer berechnet.<br />

Will man festzustellen, ob die Entwicklung des Hörverlustes stagniert, zu nimmt o<strong>der</strong> zurückgeht, kann<br />

man nicht die aktuelle Hörschwelle heranziehen. Hierzu müssen die Untersuchungsergebnisse <strong>von</strong> mindestens<br />

zwei Hörtests herangezogen werden. Die Entwicklung des Hörverlustes wurde deshalb aus zwei<br />

Gehörvorsorge-Untersuchungen abgeschätzt und wegen <strong>der</strong> unterschiedlichen Untersuchungsfristen auf<br />

eine Zeitdauer <strong>von</strong> einem Jahr normiert (vgl. Kap. 4.4.).<br />

Die auf ein Jahr normierte Zunahme des Hörverlusts betrug bei den Hörtestfrequenzen zwei, drei und vier<br />

Kilohertz im Mittel 0,6 dB/Jahr ± 3,1 dB/Jahr. Für die Hörverlustsumme (Summenwert bei den drei vorgenannten<br />

Frequenzen) betrug die Zunahme des Hörverlustes im Mittel 1,7 dB/Jahr ± 7,3 dB/ Jahr für den<br />

Zeitraum zwischen zwei durchgeführten, zurückliegenden Gehörvorsorge-Untersuchungen.<br />

6.3. Einfluss <strong>von</strong> Auswahl, Beratung und <strong>Gehörschutz</strong>art<br />

6.3.1. Auswahl, Beratung<br />

Nach den <strong>der</strong>zeitigen gesetzlichen Bestimmungen muss <strong>der</strong> Unternehmer den Versicherten, die in Lärmbereichen<br />

ab einem <strong>Beurteilung</strong>spegel <strong>von</strong> 85 dB(A) o<strong>der</strong> ab einem Höchstwert des nicht bewerteten Schalldruckpegels<br />

<strong>von</strong> 140 dB beschäftigt sind, geeignete <strong>Gehörschutz</strong>mittel zur Verfügung stellen. Der zu verwendende<br />

<strong>Gehörschutz</strong> muss dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechen. Von Bedeutung sind z.B.:<br />

- die CE-Kennzeichnung,<br />

- die Schalldämmung,<br />

- <strong>der</strong> Tragekomfort,<br />

- die Arbeitsumgebung,<br />

- medizinische Auffälligkeiten,<br />

- vorhandene Hörverluste,<br />

- die Vereinbarkeit mit an<strong>der</strong>en am Kopf getragenen Ausrüstungen.<br />

Für die Auswahl <strong>von</strong> <strong>Gehörschutz</strong> stehen vielfältige Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung. Angefangen<br />

bei Schriften <strong>der</strong> Berufsgenossenschaften (BG-Regeln, BG-Informationen), PC-Programm des BIA zur<br />

Auswahl <strong>von</strong> Gehörschützern bis hin zu DIN-Normen, Informationen <strong>der</strong> Hersteller (Prospektmaterial,<br />

Videokassetten und Internet-Auftritte).<br />

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