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Muster - Auslandsarbeitsvertrag

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Anlage 1 <strong>Auslandsarbeitsvertrag</strong> (lokaler Anstellungsvertrag)<br />

(<strong>Muster</strong>, variable Stellen hervorgehoben)<br />

Zwischen<br />

der Henkelmann und Söhne Espana S. A., Barcelona, vertreten durch Ferdinand „Ferdi“<br />

Henkel, ebenda,<br />

und<br />

Frau Sybille Eisenknacker, Dürener Str. 1001, 50 150 Köln,<br />

— nachstehend Gesellschaft genannt —<br />

— nachstehend Expatriate genannt —<br />

wird folgender lokaler Anstellungsvertrag (Auslandsvertrag) geschlossen:<br />

1. Aufgabengebiet<br />

(1) Der Expatriate wird ab dein 1. 1. 2003 als Leiterin Marketing der Gesellschaft<br />

eingestellt. Die Gesellschaft ist die spanische Tochter-Gesellschaft im Konzern der<br />

Henkelmann & Söhne- Gruppe. Der Expatriate wird am Sitz der Gesellschaft in Barcelona<br />

tätig sein.<br />

(2) Der Expatriate ist für sämtliche ihm übertragene Aufgaben gegenüber der Geschäftsführung<br />

alleine verantwortlich.<br />

(3) Die Gesellschaft behält sich vor, dem Expatriate innerhalb der Gesellschaft eine andere<br />

oder zusätzliche Tätigkeit zu übertragen, die seiner Eignung und seinen Qualifikationen<br />

entspricht. Dieser Vorbehalt erstreckt sich auch auf die Versetzung an einen anderen<br />

Ort in Spanien.<br />

2. Vertragsdauer, Kündigung<br />

(1) Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 1. 1. 2003 in Kraft. Er ist befristet bis zum<br />

31. 12. 2004.<br />

(2) Der Anstellungsvertrag ist für beide Vertragsparteien nach Ablauf der Probezeit mit<br />

einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündbar. Im übrigen gelten<br />

die jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen.<br />

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

(5) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Expatriate mit Ausspruch der Kündigung gemäß<br />

Abs. 2 oder/und Abs. 3 unter Anrechnung auf seine Urlaubsansprüche von der Arbeitsleistung<br />

freizustellen.<br />

3. Probezeit<br />

Der Expatriate und die Gesellschaft vereinbaren eine Probezeit von drei Monaten. Während<br />

der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei<br />

Wochen kündbar.


4. Pflichten<br />

(1) Der Expatriate verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft in den Dienst der Gesellschaft<br />

zu stellen.<br />

(2) Jede entgeltliche Nebentätigkeit bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung<br />

der Gesellschaft. Veröffentlichungen, Vorträge und Interviews des Expatriates bedürfen<br />

insoweit der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft, wie dadurch die Interessen<br />

der Gesellschaft/des Konzerns berührt werden. Die Zustimmung wird erteilt, sofern<br />

dem nicht berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen. Dies gilt auch für die<br />

Beteiligung an einem anderen Unternehmen sowie für die Mitwirkung in Aufsichtsorganen<br />

einer anderen Gesellschaft.<br />

(3) Der Expatriate verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis<br />

gelangenden betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,<br />

Stillschweigen zu bewahren: Die Geheimhaltungspflicht umfasst<br />

auch die Einzelheiten dieses Vertrages. Sie dauert auch, soweit rechtlich zulässig,<br />

nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.<br />

(4) Bei Beendigung dieses Vertrages wird der Expatriate die ihm übertragenen oder von<br />

ihm übernommenen geschäftlichen Aufzeichnungen und Unterlagen einschließlich eigener<br />

Entwürfe an die Gesellschaft zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.<br />

(5) Der Expatriate verpflichtet sich, über Geschenke und Leistungen Dritter, die er in Bezug<br />

auf seine Funktion erhält, der Gesellschaft Mitteilung zu machen, die dann über<br />

die Verwendung entscheidet. Dies gilt nicht für im allgemeinen Geschäftsverkehr gebräuchliche<br />

Gelegenheitsgeschenke bis zu einem Gegenwert von 100 € im Einzelfall,<br />

bzw. insgesamt 1000 € jährlich.<br />

5. Bezüge<br />

(1) Der Expatriate erhält für seine vertragliche Tätigkeit ein festes Jahres-Brutto-Gehalt in<br />

Höhe von 100000 €. Die Vergütung erfolgt in dreizehn Teilbeträgen. Zwölf Teilbeträge<br />

werden am Ende eines jeden Kalendermonats und das dreizehnte Monatsgehalt im<br />

Monat November eines jeden Jahres ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Der<br />

Expatriate ist verpflichtet, ein Konto zu unterhalten und der Gesellschaft seine jeweiligen<br />

Kontodaten mitzuteilen.<br />

(2) Mit der Zahlung des unter (1) genannten Gehalts sind Über- und Mehrarbeitsstunden<br />

abgegolten.<br />

(3) Die Gesellschaft gewährt keine über diesen Vertrag hinausgehenden sonstigen Bezüge,<br />

Aufwandsentschädigungen, Sachzuwendungen, Zulagen oder geldwerte Vorteile.<br />

Sollten dem Expatriate aus gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen außerhalb dieses<br />

Vertrages liegenden Anspruchsgrundlagen Zahlungsansprüche im vorstehenden Sinne<br />

zustehen, so wird auf diese das dreizehnte Monatsgehalt im Sinne von Absatz 1 angerechnet.<br />

6. Arbeitszeit<br />

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, verteilt auf 5 Werktage. Der<br />

Expatriate hat Anspruch auf bezahlte Freistellung für die im Beschäftigungsstaat geltenden<br />

gesetzlichen Feiertage.<br />

2


7. Arbeitsverhinderung<br />

(1) Der Expatriate ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und ihre<br />

voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Gründe der<br />

Arbeitsverhinderung mitzuteilen.<br />

(2) Im Falle der Erkrankung ist der Expatriate verpflichtet, ab dem 3. Kalendertag seit<br />

Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die<br />

Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.<br />

(3) Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.<br />

8. Abtretung von Schadensersatzansprüchen<br />

Der Expatriate tritt seine Schadensersatzforderungen insoweit ab, als er durch einen Dritten<br />

verletzt wird und die Gesellschaft Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt.<br />

9. Jahresurlaub<br />

Der Expatriate hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 28 Werktagen pro Kalenderjahr.<br />

Der Urlaub ist im Einvernehmen mit der Gesellschaft zu nehmen.<br />

10. Sozialversicherung<br />

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

11. Reisekosten<br />

Dem Expatriate werden Reisekosten entsprechend der jeweiligen Regelung der Gesellschaft<br />

erstattet.<br />

12. Haftung<br />

(1) Verursacht der Expatriate durch schuldhafte Pflichtverletzung einen Schaden, so ist<br />

dieser nach Maßgabe des Abs. 2 zu erstatten.<br />

(2) Bei grober Fahrlässigkeit trägt der Expatriate den Schaden voll, jedoch der Höhe nach<br />

begrenzt auf einen Betrag von drei Zwölfteln seines Jahresnettogehaltes.<br />

13. Wettbewerbsverbot<br />

(1) Der Expatriate verpflichtet sich, nach Beendigung des Anstellungsvertrages für die<br />

Dauer von einem Jahr nicht in einem oder für ein Konkurrenzunternehmen der Gesellschaft<br />

tätig zu werden, es sei denn, dass im Einzelfall nachweisbar die Interessen der<br />

Gesellschaft / des Konzerns nicht beeinträchtigt werden. Desgleichen wird sich der<br />

Expatriate weder unmittelbar noch mittelbar an einem solchen Unternehmen beteiligen<br />

noch ein solches Unternahmen durch Rat und Tat unterstützen.<br />

(2) Der Expatriate verpflichtet sich weiterhin, im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

der Gesellschaft den neuen Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Ebenso<br />

wird er während der Dauer des Wettbewerbsverbotes jeden Wohnsitzwechsel und<br />

auf Nachfrage unverzüglich die Höhe seines Erwerbs bekannt zu geben.<br />

3


(3) Die Gesellschaft zahlt dem Expatriate während der Dauer der Karenz eine Entschädigung<br />

in Höhe von 50% der von ihm zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen.<br />

(4) Die Gesellschaft kann jederzeit auf dieses Wettbewerbsverbot verzichten oder seine<br />

Gültigkeitsdauer auf einen kürzeren als den in Abs. 1 genannten Zeitraum begrenzen.<br />

14. Datenschutzklausel<br />

Der Expatriate erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die sein<br />

Vertragsverhältnis betreffen, gespeichert werden und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen<br />

bzw. aufgrund betrieblicher Notwendigkeit an Dritte, insbesondere Sozialversicherungsträger<br />

und Finanzämter weitergegeben werden dürfen. Die Gesellschaft wird ihre Mitarbeiter<br />

bzw. sonstige Dritte, denen solche Daten zugänglich gemacht werden, zur strikt vertraulichen<br />

Behandlung der Daten verpflichten.<br />

15. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />

(1) Soweit in diesem Vertrag nicht Abweichendes vereinbart ist, unterliegt das Vertragsverhältnis<br />

dem Recht des Erfüllungsortes.<br />

(2) Gerichtsstand ist, soweit sachlich und örtlich zulässig, Köln (Deutschland).<br />

16. Ausschlussklausel<br />

Es besteht Einigkeit darüber, dass alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis spätestens<br />

innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind. Werden<br />

Ansprüche vorn anderen Teil abgelehnt oder erklärt sich dieser innerhalb von zwei Wochen<br />

nicht, so verfällt der Anspruch, wenn nicht innerhalb einer weiteren Frist von zwei<br />

Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf die gerichtliche Geltendmachung erfolgt.<br />

17. Schlussbestimmungen<br />

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jede Änderung. Ergänzung oder Kündigung<br />

dieses Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis<br />

kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.<br />

(2) Der Expatriate bestätigt mit seiner Unterschrift, ein Exemplar dieses Vertrages erhalten<br />

zu haben.<br />

18. Salvatorische Klausel<br />

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit<br />

später verlieren, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

hiervon nicht berührt.<br />

(2) Die Parteien sind verpflichtet, rechtsunwirksame Bestimmungen durch solche rechtswirksamen<br />

Bestimmungen zu ersetzen, die dem mit den rechtsundwirksamen Bestimmungen<br />

angestrebten wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommen.<br />

Barcelona, den ………. Barcelona, den ……….<br />

...................................... ......................................<br />

(Expatriate) (Gesellschaft)<br />

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