Muster - Auslandsarbeitsvertrag
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Anlage 1 <strong>Auslandsarbeitsvertrag</strong> (lokaler Anstellungsvertrag)<br />
(<strong>Muster</strong>, variable Stellen hervorgehoben)<br />
Zwischen<br />
der Henkelmann und Söhne Espana S. A., Barcelona, vertreten durch Ferdinand „Ferdi“<br />
Henkel, ebenda,<br />
und<br />
Frau Sybille Eisenknacker, Dürener Str. 1001, 50 150 Köln,<br />
— nachstehend Gesellschaft genannt —<br />
— nachstehend Expatriate genannt —<br />
wird folgender lokaler Anstellungsvertrag (Auslandsvertrag) geschlossen:<br />
1. Aufgabengebiet<br />
(1) Der Expatriate wird ab dein 1. 1. 2003 als Leiterin Marketing der Gesellschaft<br />
eingestellt. Die Gesellschaft ist die spanische Tochter-Gesellschaft im Konzern der<br />
Henkelmann & Söhne- Gruppe. Der Expatriate wird am Sitz der Gesellschaft in Barcelona<br />
tätig sein.<br />
(2) Der Expatriate ist für sämtliche ihm übertragene Aufgaben gegenüber der Geschäftsführung<br />
alleine verantwortlich.<br />
(3) Die Gesellschaft behält sich vor, dem Expatriate innerhalb der Gesellschaft eine andere<br />
oder zusätzliche Tätigkeit zu übertragen, die seiner Eignung und seinen Qualifikationen<br />
entspricht. Dieser Vorbehalt erstreckt sich auch auf die Versetzung an einen anderen<br />
Ort in Spanien.<br />
2. Vertragsdauer, Kündigung<br />
(1) Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 1. 1. 2003 in Kraft. Er ist befristet bis zum<br />
31. 12. 2004.<br />
(2) Der Anstellungsvertrag ist für beide Vertragsparteien nach Ablauf der Probezeit mit<br />
einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündbar. Im übrigen gelten<br />
die jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen.<br />
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
(5) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Expatriate mit Ausspruch der Kündigung gemäß<br />
Abs. 2 oder/und Abs. 3 unter Anrechnung auf seine Urlaubsansprüche von der Arbeitsleistung<br />
freizustellen.<br />
3. Probezeit<br />
Der Expatriate und die Gesellschaft vereinbaren eine Probezeit von drei Monaten. Während<br />
der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei<br />
Wochen kündbar.
4. Pflichten<br />
(1) Der Expatriate verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft in den Dienst der Gesellschaft<br />
zu stellen.<br />
(2) Jede entgeltliche Nebentätigkeit bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung<br />
der Gesellschaft. Veröffentlichungen, Vorträge und Interviews des Expatriates bedürfen<br />
insoweit der vorherigen Zustimmung der Gesellschaft, wie dadurch die Interessen<br />
der Gesellschaft/des Konzerns berührt werden. Die Zustimmung wird erteilt, sofern<br />
dem nicht berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen. Dies gilt auch für die<br />
Beteiligung an einem anderen Unternehmen sowie für die Mitwirkung in Aufsichtsorganen<br />
einer anderen Gesellschaft.<br />
(3) Der Expatriate verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis<br />
gelangenden betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,<br />
Stillschweigen zu bewahren: Die Geheimhaltungspflicht umfasst<br />
auch die Einzelheiten dieses Vertrages. Sie dauert auch, soweit rechtlich zulässig,<br />
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.<br />
(4) Bei Beendigung dieses Vertrages wird der Expatriate die ihm übertragenen oder von<br />
ihm übernommenen geschäftlichen Aufzeichnungen und Unterlagen einschließlich eigener<br />
Entwürfe an die Gesellschaft zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.<br />
(5) Der Expatriate verpflichtet sich, über Geschenke und Leistungen Dritter, die er in Bezug<br />
auf seine Funktion erhält, der Gesellschaft Mitteilung zu machen, die dann über<br />
die Verwendung entscheidet. Dies gilt nicht für im allgemeinen Geschäftsverkehr gebräuchliche<br />
Gelegenheitsgeschenke bis zu einem Gegenwert von 100 € im Einzelfall,<br />
bzw. insgesamt 1000 € jährlich.<br />
5. Bezüge<br />
(1) Der Expatriate erhält für seine vertragliche Tätigkeit ein festes Jahres-Brutto-Gehalt in<br />
Höhe von 100000 €. Die Vergütung erfolgt in dreizehn Teilbeträgen. Zwölf Teilbeträge<br />
werden am Ende eines jeden Kalendermonats und das dreizehnte Monatsgehalt im<br />
Monat November eines jeden Jahres ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Der<br />
Expatriate ist verpflichtet, ein Konto zu unterhalten und der Gesellschaft seine jeweiligen<br />
Kontodaten mitzuteilen.<br />
(2) Mit der Zahlung des unter (1) genannten Gehalts sind Über- und Mehrarbeitsstunden<br />
abgegolten.<br />
(3) Die Gesellschaft gewährt keine über diesen Vertrag hinausgehenden sonstigen Bezüge,<br />
Aufwandsentschädigungen, Sachzuwendungen, Zulagen oder geldwerte Vorteile.<br />
Sollten dem Expatriate aus gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen außerhalb dieses<br />
Vertrages liegenden Anspruchsgrundlagen Zahlungsansprüche im vorstehenden Sinne<br />
zustehen, so wird auf diese das dreizehnte Monatsgehalt im Sinne von Absatz 1 angerechnet.<br />
6. Arbeitszeit<br />
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, verteilt auf 5 Werktage. Der<br />
Expatriate hat Anspruch auf bezahlte Freistellung für die im Beschäftigungsstaat geltenden<br />
gesetzlichen Feiertage.<br />
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7. Arbeitsverhinderung<br />
(1) Der Expatriate ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und ihre<br />
voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Gründe der<br />
Arbeitsverhinderung mitzuteilen.<br />
(2) Im Falle der Erkrankung ist der Expatriate verpflichtet, ab dem 3. Kalendertag seit<br />
Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die<br />
Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.<br />
(3) Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.<br />
8. Abtretung von Schadensersatzansprüchen<br />
Der Expatriate tritt seine Schadensersatzforderungen insoweit ab, als er durch einen Dritten<br />
verletzt wird und die Gesellschaft Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt.<br />
9. Jahresurlaub<br />
Der Expatriate hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 28 Werktagen pro Kalenderjahr.<br />
Der Urlaub ist im Einvernehmen mit der Gesellschaft zu nehmen.<br />
10. Sozialversicherung<br />
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
11. Reisekosten<br />
Dem Expatriate werden Reisekosten entsprechend der jeweiligen Regelung der Gesellschaft<br />
erstattet.<br />
12. Haftung<br />
(1) Verursacht der Expatriate durch schuldhafte Pflichtverletzung einen Schaden, so ist<br />
dieser nach Maßgabe des Abs. 2 zu erstatten.<br />
(2) Bei grober Fahrlässigkeit trägt der Expatriate den Schaden voll, jedoch der Höhe nach<br />
begrenzt auf einen Betrag von drei Zwölfteln seines Jahresnettogehaltes.<br />
13. Wettbewerbsverbot<br />
(1) Der Expatriate verpflichtet sich, nach Beendigung des Anstellungsvertrages für die<br />
Dauer von einem Jahr nicht in einem oder für ein Konkurrenzunternehmen der Gesellschaft<br />
tätig zu werden, es sei denn, dass im Einzelfall nachweisbar die Interessen der<br />
Gesellschaft / des Konzerns nicht beeinträchtigt werden. Desgleichen wird sich der<br />
Expatriate weder unmittelbar noch mittelbar an einem solchen Unternehmen beteiligen<br />
noch ein solches Unternahmen durch Rat und Tat unterstützen.<br />
(2) Der Expatriate verpflichtet sich weiterhin, im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
der Gesellschaft den neuen Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Ebenso<br />
wird er während der Dauer des Wettbewerbsverbotes jeden Wohnsitzwechsel und<br />
auf Nachfrage unverzüglich die Höhe seines Erwerbs bekannt zu geben.<br />
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(3) Die Gesellschaft zahlt dem Expatriate während der Dauer der Karenz eine Entschädigung<br />
in Höhe von 50% der von ihm zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen.<br />
(4) Die Gesellschaft kann jederzeit auf dieses Wettbewerbsverbot verzichten oder seine<br />
Gültigkeitsdauer auf einen kürzeren als den in Abs. 1 genannten Zeitraum begrenzen.<br />
14. Datenschutzklausel<br />
Der Expatriate erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die sein<br />
Vertragsverhältnis betreffen, gespeichert werden und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen<br />
bzw. aufgrund betrieblicher Notwendigkeit an Dritte, insbesondere Sozialversicherungsträger<br />
und Finanzämter weitergegeben werden dürfen. Die Gesellschaft wird ihre Mitarbeiter<br />
bzw. sonstige Dritte, denen solche Daten zugänglich gemacht werden, zur strikt vertraulichen<br />
Behandlung der Daten verpflichten.<br />
15. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
(1) Soweit in diesem Vertrag nicht Abweichendes vereinbart ist, unterliegt das Vertragsverhältnis<br />
dem Recht des Erfüllungsortes.<br />
(2) Gerichtsstand ist, soweit sachlich und örtlich zulässig, Köln (Deutschland).<br />
16. Ausschlussklausel<br />
Es besteht Einigkeit darüber, dass alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis spätestens<br />
innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind. Werden<br />
Ansprüche vorn anderen Teil abgelehnt oder erklärt sich dieser innerhalb von zwei Wochen<br />
nicht, so verfällt der Anspruch, wenn nicht innerhalb einer weiteren Frist von zwei<br />
Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf die gerichtliche Geltendmachung erfolgt.<br />
17. Schlussbestimmungen<br />
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jede Änderung. Ergänzung oder Kündigung<br />
dieses Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis<br />
kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.<br />
(2) Der Expatriate bestätigt mit seiner Unterschrift, ein Exemplar dieses Vertrages erhalten<br />
zu haben.<br />
18. Salvatorische Klausel<br />
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit<br />
später verlieren, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
hiervon nicht berührt.<br />
(2) Die Parteien sind verpflichtet, rechtsunwirksame Bestimmungen durch solche rechtswirksamen<br />
Bestimmungen zu ersetzen, die dem mit den rechtsundwirksamen Bestimmungen<br />
angestrebten wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommen.<br />
Barcelona, den ………. Barcelona, den ……….<br />
...................................... ......................................<br />
(Expatriate) (Gesellschaft)<br />
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