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Muster - Auslandsentsendungsvertrag

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Anlage 3 <strong>Auslandsentsendungsvertrag</strong><br />

(<strong>Muster</strong>, variable Stellen hervorgehoben)<br />

Zwischen<br />

der Heimatland GmbH & Co KG, vertreten durch Ludwig Prokuramann,<br />

- nachstehend: Arbeitgeber -<br />

und<br />

Herrn, Freddy Krüger, Am Wilden Kaiser 18, 53999 Eifeleck,<br />

- nachstehend: Expatriate -<br />

wird in Ergänzung des Anstellungsvertrages vom 15.Juli 1999 folgender Entsendungsvertrag<br />

abgeschlossen:<br />

1. Vertragszweck<br />

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf den Einsatz des<br />

Expatriates in Venezuela in der Betriebsstätte des Arbeitgebers in Casaverde. Eine<br />

Kooperation mit der Schwestergesellschaft V-Oil Ltd. ist vorgesehen, Weisungsrechte<br />

bestehen jedoch nur seitens des Arbeitgebers.<br />

2. Dauer der Entsendung, Abberufung<br />

Die Entsendung nach Venezuela beginnt am 1. Oktober 2002 und ist auf 18 Monate<br />

(31. 3. 2004) befristet. Eine Verlängerung ist derzeit nicht vorgesehen und in jedem Fall<br />

nur im Einvernehmen der Parteien möglich.<br />

Der Arbeitgeber behält sich vor, den Expatriate vorzeitig aus Venezuela abzuberufen,<br />

soweit dies aufgrund äußerer Umstände geboten oder aufgrund unternehmensinterner<br />

Gründe gerechtfertigt erscheint.<br />

3. Aufgabenbereich.<br />

Der Expatriate hat während des Einsatzes in Venezuela die Funktion eines Leiters<br />

Vertrieb Südamerika.<br />

4. Vergütung<br />

Neben dem Grundgehalt erhält der Expatriate eine Funktionszulage in Höhe von 1500 €<br />

monatlich.<br />

Weiterhin hat der Expatriate Anspruch auf Zahlung einer Mobilitätsprämie, einer<br />

Hardship-Allowance sowie einer Cost-Of-Living-Allowance nach der jeweils gültigen<br />

Firmen-Richtlinie über Auslandseinsätze.<br />

Hinsichtlich des Grades der Zielerfüllung bei der jährlichen Zielvereinbarung wird die<br />

Beurteilung des Rcgional-Managers South-America maßgeblich mit berücksichtigt.


5. Steuern und Sozialabgaben<br />

Die Fortgeltung der Besteuerung der Bezüge in Deutschland ist nach dem derzeitigen<br />

DBA mit Venezuela nicht zulässig. Aufgrund dessen verpflichtet sich die Firma, auf<br />

eine steuerreduzierende Freistellung der Einkünfte im Inland hinzuwirken, ohne dies<br />

garantieren zu können.<br />

Hinsichtlich der Sozialversicherung ist ein Verbleib in der deutschen Sozialversicherung<br />

beabsichtigt. Sollte wider Erwarten der Verbleib in der deutschen Sozialversicherung<br />

nicht möglich sein, gelten die rechtlichen Bestimmungen des Einsatzlandes.<br />

6. Re-Entry--Klausel<br />

Der Arbeitgeber wird dem Expatriate nach Beendigung des Auslandseinsatzes eine<br />

Position am letzten Einsatzort im Inland anbieten, die mindestens der zuletzt ausgeübten<br />

Position vor dem Auslandseinsatz entspricht.<br />

7. Maßgebliche Rechtsvorschriften, Salvatorische Klausel<br />

Soweit nicht im vorliegenden Vertrag abweichend geregelt, verbleibt es bei den<br />

Regelungen aus dem Arbeitsvertrag vorn 15. Juli 1999, den Firmenrichtlinien über<br />

Reisekosten und über Aus1andseinsätze sowie den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen<br />

Rechts.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein oder<br />

werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die<br />

Parteien verpflichten sich hiermit wechselseitig, unwirksame oder lückenhafte<br />

Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlich verfolgten<br />

Zweck beider Parteien am nächsten kommen.<br />

Köln, den 20. Juni 2002 Köln, den 20. Juni 2002<br />

...................................... .......................................<br />

Heimatland GmbH & Co KG F. Krüger

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