Muster - Auslandsentsendungsvertrag
Muster - Auslandsentsendungsvertrag
Muster - Auslandsentsendungsvertrag
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anlage 3 <strong>Auslandsentsendungsvertrag</strong><br />
(<strong>Muster</strong>, variable Stellen hervorgehoben)<br />
Zwischen<br />
der Heimatland GmbH & Co KG, vertreten durch Ludwig Prokuramann,<br />
- nachstehend: Arbeitgeber -<br />
und<br />
Herrn, Freddy Krüger, Am Wilden Kaiser 18, 53999 Eifeleck,<br />
- nachstehend: Expatriate -<br />
wird in Ergänzung des Anstellungsvertrages vom 15.Juli 1999 folgender Entsendungsvertrag<br />
abgeschlossen:<br />
1. Vertragszweck<br />
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf den Einsatz des<br />
Expatriates in Venezuela in der Betriebsstätte des Arbeitgebers in Casaverde. Eine<br />
Kooperation mit der Schwestergesellschaft V-Oil Ltd. ist vorgesehen, Weisungsrechte<br />
bestehen jedoch nur seitens des Arbeitgebers.<br />
2. Dauer der Entsendung, Abberufung<br />
Die Entsendung nach Venezuela beginnt am 1. Oktober 2002 und ist auf 18 Monate<br />
(31. 3. 2004) befristet. Eine Verlängerung ist derzeit nicht vorgesehen und in jedem Fall<br />
nur im Einvernehmen der Parteien möglich.<br />
Der Arbeitgeber behält sich vor, den Expatriate vorzeitig aus Venezuela abzuberufen,<br />
soweit dies aufgrund äußerer Umstände geboten oder aufgrund unternehmensinterner<br />
Gründe gerechtfertigt erscheint.<br />
3. Aufgabenbereich.<br />
Der Expatriate hat während des Einsatzes in Venezuela die Funktion eines Leiters<br />
Vertrieb Südamerika.<br />
4. Vergütung<br />
Neben dem Grundgehalt erhält der Expatriate eine Funktionszulage in Höhe von 1500 €<br />
monatlich.<br />
Weiterhin hat der Expatriate Anspruch auf Zahlung einer Mobilitätsprämie, einer<br />
Hardship-Allowance sowie einer Cost-Of-Living-Allowance nach der jeweils gültigen<br />
Firmen-Richtlinie über Auslandseinsätze.<br />
Hinsichtlich des Grades der Zielerfüllung bei der jährlichen Zielvereinbarung wird die<br />
Beurteilung des Rcgional-Managers South-America maßgeblich mit berücksichtigt.
5. Steuern und Sozialabgaben<br />
Die Fortgeltung der Besteuerung der Bezüge in Deutschland ist nach dem derzeitigen<br />
DBA mit Venezuela nicht zulässig. Aufgrund dessen verpflichtet sich die Firma, auf<br />
eine steuerreduzierende Freistellung der Einkünfte im Inland hinzuwirken, ohne dies<br />
garantieren zu können.<br />
Hinsichtlich der Sozialversicherung ist ein Verbleib in der deutschen Sozialversicherung<br />
beabsichtigt. Sollte wider Erwarten der Verbleib in der deutschen Sozialversicherung<br />
nicht möglich sein, gelten die rechtlichen Bestimmungen des Einsatzlandes.<br />
6. Re-Entry--Klausel<br />
Der Arbeitgeber wird dem Expatriate nach Beendigung des Auslandseinsatzes eine<br />
Position am letzten Einsatzort im Inland anbieten, die mindestens der zuletzt ausgeübten<br />
Position vor dem Auslandseinsatz entspricht.<br />
7. Maßgebliche Rechtsvorschriften, Salvatorische Klausel<br />
Soweit nicht im vorliegenden Vertrag abweichend geregelt, verbleibt es bei den<br />
Regelungen aus dem Arbeitsvertrag vorn 15. Juli 1999, den Firmenrichtlinien über<br />
Reisekosten und über Aus1andseinsätze sowie den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen<br />
Rechts.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein oder<br />
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die<br />
Parteien verpflichten sich hiermit wechselseitig, unwirksame oder lückenhafte<br />
Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlich verfolgten<br />
Zweck beider Parteien am nächsten kommen.<br />
Köln, den 20. Juni 2002 Köln, den 20. Juni 2002<br />
...................................... .......................................<br />
Heimatland GmbH & Co KG F. Krüger