Muster - Auslandsarbeitsvertrag
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(3) Die Gesellschaft zahlt dem Expatriate während der Dauer der Karenz eine Entschädigung<br />
in Höhe von 50% der von ihm zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen.<br />
(4) Die Gesellschaft kann jederzeit auf dieses Wettbewerbsverbot verzichten oder seine<br />
Gültigkeitsdauer auf einen kürzeren als den in Abs. 1 genannten Zeitraum begrenzen.<br />
14. Datenschutzklausel<br />
Der Expatriate erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die sein<br />
Vertragsverhältnis betreffen, gespeichert werden und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen<br />
bzw. aufgrund betrieblicher Notwendigkeit an Dritte, insbesondere Sozialversicherungsträger<br />
und Finanzämter weitergegeben werden dürfen. Die Gesellschaft wird ihre Mitarbeiter<br />
bzw. sonstige Dritte, denen solche Daten zugänglich gemacht werden, zur strikt vertraulichen<br />
Behandlung der Daten verpflichten.<br />
15. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
(1) Soweit in diesem Vertrag nicht Abweichendes vereinbart ist, unterliegt das Vertragsverhältnis<br />
dem Recht des Erfüllungsortes.<br />
(2) Gerichtsstand ist, soweit sachlich und örtlich zulässig, Köln (Deutschland).<br />
16. Ausschlussklausel<br />
Es besteht Einigkeit darüber, dass alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis spätestens<br />
innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind. Werden<br />
Ansprüche vorn anderen Teil abgelehnt oder erklärt sich dieser innerhalb von zwei Wochen<br />
nicht, so verfällt der Anspruch, wenn nicht innerhalb einer weiteren Frist von zwei<br />
Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf die gerichtliche Geltendmachung erfolgt.<br />
17. Schlussbestimmungen<br />
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jede Änderung. Ergänzung oder Kündigung<br />
dieses Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis<br />
kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.<br />
(2) Der Expatriate bestätigt mit seiner Unterschrift, ein Exemplar dieses Vertrages erhalten<br />
zu haben.<br />
18. Salvatorische Klausel<br />
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit<br />
später verlieren, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
hiervon nicht berührt.<br />
(2) Die Parteien sind verpflichtet, rechtsunwirksame Bestimmungen durch solche rechtswirksamen<br />
Bestimmungen zu ersetzen, die dem mit den rechtsundwirksamen Bestimmungen<br />
angestrebten wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommen.<br />
Barcelona, den ………. Barcelona, den ……….<br />
...................................... ......................................<br />
(Expatriate) (Gesellschaft)<br />
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