Arbeitsanleitung für Auszahlungen - Bayern
Arbeitsanleitung für Auszahlungen - Bayern
Arbeitsanleitung für Auszahlungen - Bayern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren<br />
IHV – Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren<br />
IHV – Mittelbewirtschaftung<br />
<strong>Arbeitsanleitung</strong> <strong>für</strong> das Stoppen von <strong>Auszahlungen</strong> und die Bearbeitung von<br />
<strong>Auszahlungen</strong> <strong>für</strong> die Verrechnung und Pfändung (mit Schlüssel 111/112)<br />
Die Staatsoberkasse <strong>Bayern</strong> und die Landesjustizkasse Bamberg werden ab sofort bei<br />
<strong>Auszahlungen</strong>, die gestoppt werden sollen und bei <strong>Auszahlungen</strong> <strong>für</strong> Verrechnung und<br />
Pfändung mit Schlüssel 111/112 ein „Löschkennzeichen“ setzen und das Löschen an IHV<br />
mitteilen.<br />
Das hat <strong>für</strong> die Bearbeitung in IHV folgende Auswirkungen:<br />
Auszahlung stoppen<br />
Es kann vorkommen, dass eine bereits an die Kasse übergebene Auszahlungsanordnung<br />
fehlerhaft ist z. B. weil der Betrag oder die Bankverbindung falsch sind und nicht zur Auszahlung<br />
kommen darf. Hier spricht man von „Auszahlung stoppen“.<br />
Das ist möglich, solange die Kasse die Auszahlung noch nicht verarbeitet hat. Kontaktieren<br />
Sie in einem solchen Fall umgehend Ihren Kassenbuchhalter und bitten Sie ihn die Auszahlung<br />
nicht auszuführen.<br />
Kann der Kassenbuchhalter die Auszahlung noch stoppen, so gibt er im Kassenbestand bei<br />
der Auszahlungsanordnung ein Löschkennzeichen vor.<br />
Durch das Löschkennzeichen der Kasse ist die bisherige Funktion „Auszahlung stoppen“ in<br />
IHV überflüssig geworden und wurde aus dem Geschäftsprozessbaum <strong>für</strong> den Dienststellenadministrator<br />
entfernt.<br />
Die weitere Bearbeitung ist jetzt wie folgt:<br />
� Die Kasse meldet den Auszahlungs-Datensatz mit Status "fehlerhaft" an IHV zurück.<br />
Das bedeutet, dass der HÜL-Eintrag der Auszahlung anstelle Status „übergeben“<br />
nun den Status „fehlerhaft“ erhält. Der Datensatz ist ebenfalls wieder im Anordnungsverfahren<br />
aufrufbar und hat auch hier den Status „fehlerhaft“. Zudem wird<br />
maschinell in die interne Notiz der Buchung der Vermerk:“ „| Fehler - Sonstige |<br />
KAO gelöscht / kassenintern umgesetzt |“ eingetragen.<br />
� Der Anordnungsbefugte muss den Status von "fehlerhaft" auf "zurückgegeben" ändern.<br />
� Erst dann können Sie als Sachbearbeiter den Datensatz im entsprechenden Bearbeiten-Zweig<br />
aufrufen und auf die Bearbeiten-Maske übernehmen.<br />
� Dort tragen Sie den Stornierungsgrund in das Feld "Grund der Stornierung" ein und<br />
� betätigen danach das rote Kreuz.<br />
� Jetzt müssen Sie mit dem Druckersymbol den Detailsatz der Stornierung ausdrucken.<br />
Nach Unterschrift dieses Ausdrucks durch einen zuständigen Anordnungsbefugten,<br />
übersenden Sie den Ausdruck umgehend an die Kasse (Staatsoberkasse<br />
bzw. Landesjustizkasse) z. Hd. Ihres zuständigen Buchhalters.<br />
� Der unterschriebene Ausdruck wird von der Kasse als Änderungsanordnung, d. h.<br />
als begründende Unterlage <strong>für</strong> die Löschung akzeptiert.<br />
Hinweis:<br />
Projekt IHV Stand: 24 08.2012 Seite 1
IHV – Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren<br />
Ist die Auszahlung durch die Bank bereits veranlasst, ist der Datensatz bei der Kasse nicht<br />
mehr zu stoppen. In dieser Phase können Sie nur noch vom Zahlungsempfänger die Zahlung<br />
mit einer einmaligen Annahmeanordnung wieder zurückfordern oder evt. mit zukünftigen<br />
Zahlungen verrechnen.<br />
Verrechnung und Pfändung mit Schlüssel 111/112<br />
Auch bei Auszahlungsanordnungen mit Schlüssel 111/112 setzt die Kasse künftig das<br />
Löschkennzeichen, so dass die Auszahlungsanordnung mit Status „fehlerhaft“ zurückgemeldet<br />
wird. Das gilt nicht bei <strong>Auszahlungen</strong> mit der Maske „Vollverrechnung (Muster36)“,<br />
da die Kasse hier nicht manuell eingreifen muss und die Ursprungsanordnung nicht löschen<br />
muss.<br />
Im Fall der Rückmeldung zu einer Verrechnung und Pfändung mit Schlüssel 111/112<br />
darf vom Anordnungsbefugten und vom Sachbearbeiter nichts veranlasst werden. Sie dürfen<br />
hier keine Stornierung durchführen.<br />
Denn durch die anschließende kasseninterne Umbuchung wird die als „fehlerhaft“ gekennzeichnete<br />
Auszahlungsanordnung maschinell auf den Status „gebucht“ gesetzt und ist damit<br />
erledigt.<br />
Auch hier wird In der internen Notiz der Buchung der Vermerk „„| Fehler - Sonstige | KAO<br />
gelöscht / kassenintern umgesetzt |“ gesetzt.<br />
Gleiches gilt auch, wenn ohne Veranlassung der Anordnungsstelle seitens der Kasse das<br />
Löschkennzeichen gesetzt wird. Auch hier darf der zurückgemeldete fehlerhafte Satz nicht<br />
storniert werden.<br />
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline unter servicedesk@lff.bayern.de<br />
Projekt IHV Stand: 24 08.2012 Seite 2