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Arbeitsanleitung für Auszahlungen - Bayern

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Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren<br />

IHV – Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren<br />

IHV – Mittelbewirtschaftung<br />

<strong>Arbeitsanleitung</strong> <strong>für</strong> das Stoppen von <strong>Auszahlungen</strong> und die Bearbeitung von<br />

<strong>Auszahlungen</strong> <strong>für</strong> die Verrechnung und Pfändung (mit Schlüssel 111/112)<br />

Die Staatsoberkasse <strong>Bayern</strong> und die Landesjustizkasse Bamberg werden ab sofort bei<br />

<strong>Auszahlungen</strong>, die gestoppt werden sollen und bei <strong>Auszahlungen</strong> <strong>für</strong> Verrechnung und<br />

Pfändung mit Schlüssel 111/112 ein „Löschkennzeichen“ setzen und das Löschen an IHV<br />

mitteilen.<br />

Das hat <strong>für</strong> die Bearbeitung in IHV folgende Auswirkungen:<br />

Auszahlung stoppen<br />

Es kann vorkommen, dass eine bereits an die Kasse übergebene Auszahlungsanordnung<br />

fehlerhaft ist z. B. weil der Betrag oder die Bankverbindung falsch sind und nicht zur Auszahlung<br />

kommen darf. Hier spricht man von „Auszahlung stoppen“.<br />

Das ist möglich, solange die Kasse die Auszahlung noch nicht verarbeitet hat. Kontaktieren<br />

Sie in einem solchen Fall umgehend Ihren Kassenbuchhalter und bitten Sie ihn die Auszahlung<br />

nicht auszuführen.<br />

Kann der Kassenbuchhalter die Auszahlung noch stoppen, so gibt er im Kassenbestand bei<br />

der Auszahlungsanordnung ein Löschkennzeichen vor.<br />

Durch das Löschkennzeichen der Kasse ist die bisherige Funktion „Auszahlung stoppen“ in<br />

IHV überflüssig geworden und wurde aus dem Geschäftsprozessbaum <strong>für</strong> den Dienststellenadministrator<br />

entfernt.<br />

Die weitere Bearbeitung ist jetzt wie folgt:<br />

� Die Kasse meldet den Auszahlungs-Datensatz mit Status "fehlerhaft" an IHV zurück.<br />

Das bedeutet, dass der HÜL-Eintrag der Auszahlung anstelle Status „übergeben“<br />

nun den Status „fehlerhaft“ erhält. Der Datensatz ist ebenfalls wieder im Anordnungsverfahren<br />

aufrufbar und hat auch hier den Status „fehlerhaft“. Zudem wird<br />

maschinell in die interne Notiz der Buchung der Vermerk:“ „| Fehler - Sonstige |<br />

KAO gelöscht / kassenintern umgesetzt |“ eingetragen.<br />

� Der Anordnungsbefugte muss den Status von "fehlerhaft" auf "zurückgegeben" ändern.<br />

� Erst dann können Sie als Sachbearbeiter den Datensatz im entsprechenden Bearbeiten-Zweig<br />

aufrufen und auf die Bearbeiten-Maske übernehmen.<br />

� Dort tragen Sie den Stornierungsgrund in das Feld "Grund der Stornierung" ein und<br />

� betätigen danach das rote Kreuz.<br />

� Jetzt müssen Sie mit dem Druckersymbol den Detailsatz der Stornierung ausdrucken.<br />

Nach Unterschrift dieses Ausdrucks durch einen zuständigen Anordnungsbefugten,<br />

übersenden Sie den Ausdruck umgehend an die Kasse (Staatsoberkasse<br />

bzw. Landesjustizkasse) z. Hd. Ihres zuständigen Buchhalters.<br />

� Der unterschriebene Ausdruck wird von der Kasse als Änderungsanordnung, d. h.<br />

als begründende Unterlage <strong>für</strong> die Löschung akzeptiert.<br />

Hinweis:<br />

Projekt IHV Stand: 24 08.2012 Seite 1


IHV – Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren<br />

Ist die Auszahlung durch die Bank bereits veranlasst, ist der Datensatz bei der Kasse nicht<br />

mehr zu stoppen. In dieser Phase können Sie nur noch vom Zahlungsempfänger die Zahlung<br />

mit einer einmaligen Annahmeanordnung wieder zurückfordern oder evt. mit zukünftigen<br />

Zahlungen verrechnen.<br />

Verrechnung und Pfändung mit Schlüssel 111/112<br />

Auch bei Auszahlungsanordnungen mit Schlüssel 111/112 setzt die Kasse künftig das<br />

Löschkennzeichen, so dass die Auszahlungsanordnung mit Status „fehlerhaft“ zurückgemeldet<br />

wird. Das gilt nicht bei <strong>Auszahlungen</strong> mit der Maske „Vollverrechnung (Muster36)“,<br />

da die Kasse hier nicht manuell eingreifen muss und die Ursprungsanordnung nicht löschen<br />

muss.<br />

Im Fall der Rückmeldung zu einer Verrechnung und Pfändung mit Schlüssel 111/112<br />

darf vom Anordnungsbefugten und vom Sachbearbeiter nichts veranlasst werden. Sie dürfen<br />

hier keine Stornierung durchführen.<br />

Denn durch die anschließende kasseninterne Umbuchung wird die als „fehlerhaft“ gekennzeichnete<br />

Auszahlungsanordnung maschinell auf den Status „gebucht“ gesetzt und ist damit<br />

erledigt.<br />

Auch hier wird In der internen Notiz der Buchung der Vermerk „„| Fehler - Sonstige | KAO<br />

gelöscht / kassenintern umgesetzt |“ gesetzt.<br />

Gleiches gilt auch, wenn ohne Veranlassung der Anordnungsstelle seitens der Kasse das<br />

Löschkennzeichen gesetzt wird. Auch hier darf der zurückgemeldete fehlerhafte Satz nicht<br />

storniert werden.<br />

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline unter servicedesk@lff.bayern.de<br />

Projekt IHV Stand: 24 08.2012 Seite 2

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