PDF: Hinweise zur Arbeitgeberveranlassung bei Übernachtung mit ...
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Vollzug des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG)<br />
Änderung der Berechnung des <strong>Übernachtung</strong>sgeldes - Ar<strong>bei</strong>tgebererstattung -<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
LANDESAMT FÜR FINANZEN<br />
Dienststelle Regensburg<br />
das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat <strong>mit</strong> Schreiben vom 05.03.2010, Az. 24 - P1700 - 033 - 7253/09 darüber informiert, dass künftig als <strong>Übernachtung</strong>skosten<br />
im Sinne des Art .9 Abs. 3 BayRKG grundsätzlich nur noch die <strong>mit</strong> dem ermäßigten Umsatzsteuersatz ausgewiesenen tatsächlichen Unterkunftskosten<br />
erstattet werden können. Die Aufwendungen für das Frühstück hingegen sind - unabhängig von dem tatsächlich verauslagten Betrag - durch die<br />
Tagegeldpauschale nach Art. 8 Abs. 2 BayRKG abgegolten.<br />
Eine Erstattung der Reisekosten wie bisher ist aber dann möglich, wenn der Dienstherr bzw. Ar<strong>bei</strong>tgeber die im Rahmen von Dienstreisen erforderlichen <strong>Übernachtung</strong>en<br />
- ggf. incl. Verpflegung - selbst bucht und den Dienstreisenden <strong>zur</strong> Verfügung stellt. Da<strong>bei</strong> muss die Veranlassung durch den Dienstherren sowohl<br />
<strong>bei</strong> der Buchung der Leistungen als auch <strong>bei</strong> der Rechnungsstellung zum Ausdruck kommen.<br />
Nach dem <strong>bei</strong>liegenden Schreiben des BayStMF können diese Voraussetzungen in der Praxis als erfüllt angesehen werden,<br />
wenn<br />
- die Buchung durch die vom Dienstherren <strong>mit</strong> der Reisevorbereitung betraute Stelle erfolgt oder die <strong>Übernachtung</strong> in dem angegebenen Beherbergungsbetrieb<br />
in der Dienstreisegenehmigung ausdrücklich genehmigt ist<br />
und<br />
- die von dem Beherbergungsbetrieb auszustellende Rechnung auf den Dienstherren bzw. die Beschäftigungsbehörde der Dienstreisenden lautet. Unerheblich<br />
ist es, ob die Rechung un<strong>mit</strong>telbar vom Dienstherrn beglichen oder zunächst von den Dienstreisenden verauslagt wird.<br />
Sofern Sie <strong>Übernachtung</strong>skosten weiterhin wie bisher abrechnen wollen, sind die vorstehenden Voraussetzungen zu beachten. Auf die im FMS vom 05.03.2010<br />
getroffene Übergangsregelung wird hingewiesen.<br />
Bitte beachten Sie unbedingt die nachstehenden <strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> Vorgabe in RKSOnlineAbrechnung bzw. RKSOnlinePlus.<br />
Fehlen die beschriebenen Vorgabedaten, ist eine Festsetzung ohne Anforderung der <strong>Übernachtung</strong>skostenrechnung leider nicht möglich.<br />
Irrgang / 3L12 Stand: 25.06.2010 Seite 1 von 3
HINWEISE ZUR REISEKOSTENABRECHNUNG:<br />
LANDESAMT FÜR FINANZEN<br />
Bis <strong>zur</strong> Anpassung der Online-Abrechnung ( BayRMS) an den neuen Rechtsstand ist für die Anwendung von RKSOnline und /oder<br />
RKSOnlinePlus zu beachten:<br />
1. Ar<strong>bei</strong>tgebererstattung (wenn die Rechnung auf das Landesamt für Finanzen lautet):<br />
1. im Feld Bemerkungen/Bemerkung <strong>zur</strong> Reise: "Hotel: <strong>Ar<strong>bei</strong>tgeberveranlassung</strong>"<br />
2. unter "unentgeltliche Verpflegung" ist das zutreffende Feld anzuhaken (Frühstück, Mittag- oder Abendessen).<br />
3. das Feld „ÜF“ ist nicht mehr zu belegen!<br />
4. stattdessen ist das Feld KV <strong>bei</strong> den Übernachtrungen zu belegen<br />
Beispiel: Rechnung 78,00 Euro, gesondert ausgewiesene <strong>Übernachtung</strong>skosten 66,00 € + Frühstück 12,00 €<br />
RKSOnlineAbrechnung: Beispiel: RKSOnlinePlus<br />
Irrgang / 3L12 Stand: 25.06.2010 Seite 2 von 3
2. Keine <strong>Ar<strong>bei</strong>tgeberveranlassung</strong> (wenn die Rechnung auf den Reisenden lautet):<br />
LANDESAMT FÜR FINANZEN<br />
1. im Feld Bemerkungen/Bemerkung <strong>zur</strong> Reise: "Hotel: keine <strong>Ar<strong>bei</strong>tgeberveranlassung</strong>" Frühstück (ggf. Mittag- bzw. Abendessen)….. .Euro<br />
2. das Feld "ÜF" ist anzuhaken<br />
Beispiel: Rechnung 78,00 Euro, gesondert ausgewiesene <strong>Übernachtung</strong>skosten 66,00 € + Frühstück 12,00 €<br />
Beispiel: RKSOnlineAbrechnung: Beispiel: RKSOnlinePlus<br />
Irrgang / 3L12 Stand: 25.06.2010 Seite 3 von 3