Lehmann Hahn & Partner - LHP
Lehmann Hahn & Partner - LHP
Lehmann Hahn & Partner - LHP
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Rechtsanwälte � Steuerberater � Wirtschaftsprüfer<br />
<strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> & <strong>Partner</strong> Frankoniabilanz Förster & <strong>Partner</strong> <strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> & <strong>Partner</strong><br />
Bad Windsheim Schwarzenberg Uffenheim<br />
Kegetstraße 3 Roter Mühlenweg 28 Marktplatz 7<br />
�: 09841 909-0 �: 03774 1527-0 �: 09842 9838-0<br />
bad.windsheim@lhp.de schwarzenberg@lhp.de uffenheim@lhp.de<br />
MANDANTENINFORMATION<br />
Nur die Gesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt!<br />
Sehr geehrter Mandant,<br />
mit Ihrer Gesellschaft in einer der Rechtsformen<br />
� GbR<br />
� OHG<br />
� KG oder<br />
� GmbH, UG bzw. Ltd.<br />
sind Sie am Markt tätig. Sie persönlich handeln für die Gesellschaft,<br />
zum Beispiel wenn Sie Bestellungen und Aufträge im Namen der Gesellschaft<br />
auslösen, aus denen die Gesellschaft die Leistungen beziehen<br />
und bezahlen soll.<br />
Im Alltag ist leider der Vorsteuerabzug aus der Eingangsrechnung für<br />
die Gesellschaft in Gefahr!<br />
Praxisbeispiel:<br />
Unternehmer Schulze, Gesellschafter-Geschäftsführer der Schulze<br />
GmbH, sucht einen neuen Geschäftswagen. Gut bekannt im<br />
Autohaus verhandelt er einige Möglichkeiten und bestellt letztendlich<br />
das passende Fahrzeug. Der Autohändler schreibt eine<br />
auf den ihm bekannten „Schulze“ lautende Bestellung und lässt<br />
sich diese gegenzeichnen. Dabei unterschreibt Herr Schulze ohne<br />
einen weiteren Zusatz.<br />
<strong>Partner</strong> von Beraterverbund<br />
<strong>Partner</strong>schaftsgesellschaft • Sitz Uffenheim • AG Fürth PR 70<br />
1) Büro Bad Windsheim / 2) Büro Schwarzenberg / 3) Büro Uffenheim / 4) angestellt (§ 59 a BRAO) / 5) angestellt (§ 58 StBerG)<br />
6) Externer Berater, ausschließlich angestellt beim Kooperationspartner <strong>LHP</strong> <strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Martin Auer<br />
Rechtsanwalt,<br />
Fachanwalt für Steuerrecht,<br />
Steuerberater 3)<br />
Tätigkeitsschwerpunkte:<br />
� Medizinrecht<br />
� Handels-/Gesellschaftsrecht<br />
� Unternehmensnachfolge<br />
Anne-Marie Hermann<br />
Rechtsanwältin 4)<br />
Tätigkeitsschwerpunkte:<br />
� Arbeitsrecht<br />
� Markenrecht<br />
� Vertragsrecht<br />
Uwe <strong>Lehmann</strong><br />
Dipl.-Kaufmann<br />
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,<br />
Fachberater für internationales<br />
Steuerrecht, Registrierter<br />
Rechtsbeistand nach<br />
§ 1 Abs. 3 S. 2 RDGEG 1)<br />
Dr. Peter <strong>Hahn</strong><br />
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,<br />
Landwirtschaftliche Buchstelle,<br />
Registrierter Rechtsbeistand nach<br />
§ 1 Abs. 3 S. 2 RDGEG 2)<br />
Elisabeth Rückert<br />
Steuerberaterin<br />
Zusatzqualifikation:<br />
Fachberater für Unternehmens-<br />
nachfolge (DStV e.V.) 3)<br />
Florian <strong>Hahn</strong><br />
Dipl.-Betriebswirt (BA)<br />
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 2)<br />
Martina Ammon<br />
Steuerberaterin 5)<br />
Günther Baumgärtner<br />
Steuerberater<br />
Zusatzqualifikation:<br />
Fachberater für Testaments-<br />
vollstreckung und Nachlass-<br />
verwaltung (DStV e.V.) 5)<br />
Ernst Förster<br />
Dipl.-Finanzwirt<br />
Steuerberater 5)<br />
Ulrich Kahn<br />
Dipl.-Kaufmann<br />
Wirtschaftsprüfer (§ 43 a WPO),<br />
Steuerberater 6)<br />
Judith Miskys<br />
Dipl.-Betriebswirtin (BA)<br />
Steuerberaterin 5)<br />
Ariane Nahrhaft<br />
Steuerberaterin 5)<br />
Dr. Sabrina Rückert<br />
Dipl.-Wirtschaftsjurist univ.<br />
Steuerberaterin 5)<br />
Jutta Stüber<br />
Dipl.-Betriebswirtin (FH)<br />
Steuerberaterin 5)<br />
Markus Wendzel<br />
Dipl.-Betriebswirt (FH)<br />
Steuerberater 5)<br />
Bettina Wolfarth<br />
Steuerberaterin 5)
<strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> & <strong>Partner</strong><br />
Rechtsanwälte � Steuerberater � Wirtschaftsprüfer<br />
Blatt 2 zur Mandanteninformation Nur die Gesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Vorsteuerabzugsberechtigt ist nur die Gesellschaft, da sie am Markt die umsatzsteuerrelevanten<br />
Umsätze tätigt. Neben einer formal einwandfrei auf die Gesellschaft ausgestellten<br />
Eingangsrechnung verlangt das Finanzamt für den Vorsteuerabzug zusätzlich den eindeutigen<br />
Leistungsbezug durch die Gesellschaft. Das heißt, es wird konkret untersucht, ob die<br />
Gesellschaft und nicht etwa Sie persönlich von Anfang an Vertragspartner waren.<br />
Im vorstehenden Beispiel hat es der Unternehmer Schulze versäumt, kenntlich zu machen,<br />
dass nicht er persönlich ein Auto kaufen will sondern die Gesellschaft.<br />
Im Streitfall würde das Finanzamt die dem Kaufvertrag zugrunde liegende Bestellung nicht<br />
der Gesellschaft zuordnen, diese wäre damit auch nicht Leistungsempfänger bei der Auslieferung<br />
des Autos.<br />
Weiterführung des Praxisbeispiels:<br />
Nach einiger Zeit kann Herr Schulze das bestellte Fahrzeug in Empfang nehmen. Die<br />
Freude ist groß und die Rechnung wird erst einmal nicht weiter geprüft. Erst die<br />
Buchhaltung bittet Herrn Schulze vom Autohaus eine ordnungsgemäß auf die Gesellschaft<br />
ausgestellte Eingangsrechnung zu besorgen, damit der hohe Vorsteuerabzug<br />
beim Finanzamt als Erstattung durchgeht.<br />
Wenn es hart auf hart kommt, kann hier aber der Vorsteuerabzug der Gesellschaft aus der<br />
Autohausrechnung nicht mehr gerettet werden.<br />
Wenn die Auftragsvergabe nicht durch die Gesellschaft erfolgt ist, kann die Lieferung<br />
rechtlich nicht an sie erfolgen. Selbst wenn das Autohaus die Rechnungsadresse ändert,<br />
ist ein Vorsteuerabzugsrecht nicht gegeben. Die Lieferung ist tatsächlich an Herrn Schulze<br />
erfolgt. Für diesen Umsatz schuldet das Autohaus die Umsatzsteuer und Herr Schulze ist<br />
persönlich in der Regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Schreibt das Autohaus nun eine<br />
Rechnung an die Gesellschaft handelt es sich um eine sogenannte Luftrechnung, weil kein<br />
reales Liefergeschäft zwischen Autohaus und Gesellschaft dahinter steht. Das Autohaus<br />
schuldet auch diese unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer und die Gesellschaft darf<br />
die (Straf-) Steuer nicht als Vorsteuer geltend machen.<br />
Aus unserer praktischen Erfahrung heraus können wir Ihnen nur empfehlen, die Gesellschaft<br />
als Auftraggeber beziehungsweise Besteller mehr als deutlich zu kennzeichnen.<br />
Das fängt bei der Verwendung des entsprechenden Briefbogens oder des Firmenstempels<br />
an, kann aber auch ausdrücklich formuliert werden.<br />
<strong>Partner</strong> von Beraterverbund<br />
<strong>Partner</strong>schaftsgesellschaft • Sitz Uffenheim • AG Fürth PR 70<br />
1) Büro Bad Windsheim / 2) Büro Schwarzenberg / 3) Büro Uffenheim / 4) angestellt (§ 59 a BRAO) / 5) angestellt (§ 58 StBerG)<br />
6) Externer Berater, ausschließlich angestellt beim Kooperationspartner <strong>LHP</strong> <strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
<strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> & <strong>Partner</strong><br />
Rechtsanwälte � Steuerberater � Wirtschaftsprüfer<br />
Blatt 3 zur Mandanteninformation Nur die Gesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt<br />
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Formulierungsbeispiel:<br />
... Gesellschaft<br />
an Ort, den xx.xx.2011<br />
Autohaus<br />
Betreff: Bestellung für die Gesellschaft<br />
Hiermit bestelle ich als einzelvertretungsberechtigter Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer (bzw. vertretungsberechtigter Gesellschafter) für die ... Gesellschaft<br />
das Fahrzeug entsprechend Ihrem heutigen Angebot. Der Pkw ist absprachegemäß<br />
auf die Gesellschaft zuzulassen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Schulze<br />
für die ... Gesellschaft<br />
Wir hoffen, Ihnen mit dem vorstehenden Hinweis Ärger mit dem Vorsteuerabzug erspart<br />
zu haben und stehen für weitergehende Fragen und Probleme wie gewohnt gern zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>LHP</strong> <strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> & <strong>Partner</strong><br />
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer<br />
Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten-Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch<br />
ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.<br />
<strong>Partner</strong> von Beraterverbund<br />
<strong>Partner</strong>schaftsgesellschaft • Sitz Uffenheim • AG Fürth PR 70<br />
1) Büro Bad Windsheim / 2) Büro Schwarzenberg / 3) Büro Uffenheim / 4) angestellt (§ 59 a BRAO) / 5) angestellt (§ 58 StBerG)<br />
6) Externer Berater, ausschließlich angestellt beim Kooperationspartner <strong>LHP</strong> <strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft