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Lehmann Hahn & Partner - LHP

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Rechtsanwälte � Steuerberater � Wirtschaftsprüfer<br />

<strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> & <strong>Partner</strong> Frankoniabilanz Förster & <strong>Partner</strong> <strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> & <strong>Partner</strong><br />

Bad Windsheim Schwarzenberg Uffenheim<br />

Kegetstraße 3 Roter Mühlenweg 28 Marktplatz 7<br />

�: 09841 909-0 �: 03774 1527-0 �: 09842 9838-0<br />

bad.windsheim@lhp.de schwarzenberg@lhp.de uffenheim@lhp.de<br />

MANDANTENINFORMATION<br />

Nur die Gesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt!<br />

Sehr geehrter Mandant,<br />

mit Ihrer Gesellschaft in einer der Rechtsformen<br />

� GbR<br />

� OHG<br />

� KG oder<br />

� GmbH, UG bzw. Ltd.<br />

sind Sie am Markt tätig. Sie persönlich handeln für die Gesellschaft,<br />

zum Beispiel wenn Sie Bestellungen und Aufträge im Namen der Gesellschaft<br />

auslösen, aus denen die Gesellschaft die Leistungen beziehen<br />

und bezahlen soll.<br />

Im Alltag ist leider der Vorsteuerabzug aus der Eingangsrechnung für<br />

die Gesellschaft in Gefahr!<br />

Praxisbeispiel:<br />

Unternehmer Schulze, Gesellschafter-Geschäftsführer der Schulze<br />

GmbH, sucht einen neuen Geschäftswagen. Gut bekannt im<br />

Autohaus verhandelt er einige Möglichkeiten und bestellt letztendlich<br />

das passende Fahrzeug. Der Autohändler schreibt eine<br />

auf den ihm bekannten „Schulze“ lautende Bestellung und lässt<br />

sich diese gegenzeichnen. Dabei unterschreibt Herr Schulze ohne<br />

einen weiteren Zusatz.<br />

<strong>Partner</strong> von Beraterverbund<br />

<strong>Partner</strong>schaftsgesellschaft • Sitz Uffenheim • AG Fürth PR 70<br />

1) Büro Bad Windsheim / 2) Büro Schwarzenberg / 3) Büro Uffenheim / 4) angestellt (§ 59 a BRAO) / 5) angestellt (§ 58 StBerG)<br />

6) Externer Berater, ausschließlich angestellt beim Kooperationspartner <strong>LHP</strong> <strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Martin Auer<br />

Rechtsanwalt,<br />

Fachanwalt für Steuerrecht,<br />

Steuerberater 3)<br />

Tätigkeitsschwerpunkte:<br />

� Medizinrecht<br />

� Handels-/Gesellschaftsrecht<br />

� Unternehmensnachfolge<br />

Anne-Marie Hermann<br />

Rechtsanwältin 4)<br />

Tätigkeitsschwerpunkte:<br />

� Arbeitsrecht<br />

� Markenrecht<br />

� Vertragsrecht<br />

Uwe <strong>Lehmann</strong><br />

Dipl.-Kaufmann<br />

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,<br />

Fachberater für internationales<br />

Steuerrecht, Registrierter<br />

Rechtsbeistand nach<br />

§ 1 Abs. 3 S. 2 RDGEG 1)<br />

Dr. Peter <strong>Hahn</strong><br />

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,<br />

Landwirtschaftliche Buchstelle,<br />

Registrierter Rechtsbeistand nach<br />

§ 1 Abs. 3 S. 2 RDGEG 2)<br />

Elisabeth Rückert<br />

Steuerberaterin<br />

Zusatzqualifikation:<br />

Fachberater für Unternehmens-<br />

nachfolge (DStV e.V.) 3)<br />

Florian <strong>Hahn</strong><br />

Dipl.-Betriebswirt (BA)<br />

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 2)<br />

Martina Ammon<br />

Steuerberaterin 5)<br />

Günther Baumgärtner<br />

Steuerberater<br />

Zusatzqualifikation:<br />

Fachberater für Testaments-<br />

vollstreckung und Nachlass-<br />

verwaltung (DStV e.V.) 5)<br />

Ernst Förster<br />

Dipl.-Finanzwirt<br />

Steuerberater 5)<br />

Ulrich Kahn<br />

Dipl.-Kaufmann<br />

Wirtschaftsprüfer (§ 43 a WPO),<br />

Steuerberater 6)<br />

Judith Miskys<br />

Dipl.-Betriebswirtin (BA)<br />

Steuerberaterin 5)<br />

Ariane Nahrhaft<br />

Steuerberaterin 5)<br />

Dr. Sabrina Rückert<br />

Dipl.-Wirtschaftsjurist univ.<br />

Steuerberaterin 5)<br />

Jutta Stüber<br />

Dipl.-Betriebswirtin (FH)<br />

Steuerberaterin 5)<br />

Markus Wendzel<br />

Dipl.-Betriebswirt (FH)<br />

Steuerberater 5)<br />

Bettina Wolfarth<br />

Steuerberaterin 5)


<strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> & <strong>Partner</strong><br />

Rechtsanwälte � Steuerberater � Wirtschaftsprüfer<br />

Blatt 2 zur Mandanteninformation Nur die Gesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Vorsteuerabzugsberechtigt ist nur die Gesellschaft, da sie am Markt die umsatzsteuerrelevanten<br />

Umsätze tätigt. Neben einer formal einwandfrei auf die Gesellschaft ausgestellten<br />

Eingangsrechnung verlangt das Finanzamt für den Vorsteuerabzug zusätzlich den eindeutigen<br />

Leistungsbezug durch die Gesellschaft. Das heißt, es wird konkret untersucht, ob die<br />

Gesellschaft und nicht etwa Sie persönlich von Anfang an Vertragspartner waren.<br />

Im vorstehenden Beispiel hat es der Unternehmer Schulze versäumt, kenntlich zu machen,<br />

dass nicht er persönlich ein Auto kaufen will sondern die Gesellschaft.<br />

Im Streitfall würde das Finanzamt die dem Kaufvertrag zugrunde liegende Bestellung nicht<br />

der Gesellschaft zuordnen, diese wäre damit auch nicht Leistungsempfänger bei der Auslieferung<br />

des Autos.<br />

Weiterführung des Praxisbeispiels:<br />

Nach einiger Zeit kann Herr Schulze das bestellte Fahrzeug in Empfang nehmen. Die<br />

Freude ist groß und die Rechnung wird erst einmal nicht weiter geprüft. Erst die<br />

Buchhaltung bittet Herrn Schulze vom Autohaus eine ordnungsgemäß auf die Gesellschaft<br />

ausgestellte Eingangsrechnung zu besorgen, damit der hohe Vorsteuerabzug<br />

beim Finanzamt als Erstattung durchgeht.<br />

Wenn es hart auf hart kommt, kann hier aber der Vorsteuerabzug der Gesellschaft aus der<br />

Autohausrechnung nicht mehr gerettet werden.<br />

Wenn die Auftragsvergabe nicht durch die Gesellschaft erfolgt ist, kann die Lieferung<br />

rechtlich nicht an sie erfolgen. Selbst wenn das Autohaus die Rechnungsadresse ändert,<br />

ist ein Vorsteuerabzugsrecht nicht gegeben. Die Lieferung ist tatsächlich an Herrn Schulze<br />

erfolgt. Für diesen Umsatz schuldet das Autohaus die Umsatzsteuer und Herr Schulze ist<br />

persönlich in der Regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Schreibt das Autohaus nun eine<br />

Rechnung an die Gesellschaft handelt es sich um eine sogenannte Luftrechnung, weil kein<br />

reales Liefergeschäft zwischen Autohaus und Gesellschaft dahinter steht. Das Autohaus<br />

schuldet auch diese unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer und die Gesellschaft darf<br />

die (Straf-) Steuer nicht als Vorsteuer geltend machen.<br />

Aus unserer praktischen Erfahrung heraus können wir Ihnen nur empfehlen, die Gesellschaft<br />

als Auftraggeber beziehungsweise Besteller mehr als deutlich zu kennzeichnen.<br />

Das fängt bei der Verwendung des entsprechenden Briefbogens oder des Firmenstempels<br />

an, kann aber auch ausdrücklich formuliert werden.<br />

<strong>Partner</strong> von Beraterverbund<br />

<strong>Partner</strong>schaftsgesellschaft • Sitz Uffenheim • AG Fürth PR 70<br />

1) Büro Bad Windsheim / 2) Büro Schwarzenberg / 3) Büro Uffenheim / 4) angestellt (§ 59 a BRAO) / 5) angestellt (§ 58 StBerG)<br />

6) Externer Berater, ausschließlich angestellt beim Kooperationspartner <strong>LHP</strong> <strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


<strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> & <strong>Partner</strong><br />

Rechtsanwälte � Steuerberater � Wirtschaftsprüfer<br />

Blatt 3 zur Mandanteninformation Nur die Gesellschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Formulierungsbeispiel:<br />

... Gesellschaft<br />

an Ort, den xx.xx.2011<br />

Autohaus<br />

Betreff: Bestellung für die Gesellschaft<br />

Hiermit bestelle ich als einzelvertretungsberechtigter Gesellschafter-<br />

Geschäftsführer (bzw. vertretungsberechtigter Gesellschafter) für die ... Gesellschaft<br />

das Fahrzeug entsprechend Ihrem heutigen Angebot. Der Pkw ist absprachegemäß<br />

auf die Gesellschaft zuzulassen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Schulze<br />

für die ... Gesellschaft<br />

Wir hoffen, Ihnen mit dem vorstehenden Hinweis Ärger mit dem Vorsteuerabzug erspart<br />

zu haben und stehen für weitergehende Fragen und Probleme wie gewohnt gern zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>LHP</strong> <strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> & <strong>Partner</strong><br />

Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer<br />

Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten-Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch<br />

ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.<br />

<strong>Partner</strong> von Beraterverbund<br />

<strong>Partner</strong>schaftsgesellschaft • Sitz Uffenheim • AG Fürth PR 70<br />

1) Büro Bad Windsheim / 2) Büro Schwarzenberg / 3) Büro Uffenheim / 4) angestellt (§ 59 a BRAO) / 5) angestellt (§ 58 StBerG)<br />

6) Externer Berater, ausschließlich angestellt beim Kooperationspartner <strong>LHP</strong> <strong>Lehmann</strong> <strong>Hahn</strong> GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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