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Wissen Sie wirklich, was Sie tun? - Funk Gruppe

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Unabhängig davon, ob derjenige Kran- und<br />

Schwertransport-Unternehmer, der über<br />

die traditionelle Kranleis<strong>tun</strong>g hinaus weitergehende<br />

Dienstleis<strong>tun</strong>gen erbringt, sich<br />

nun als System-Dienstleister versteht oder<br />

nicht: Sobald er Leis<strong>tun</strong>gen auf der Grundlage<br />

des Werkvertragsrechts erbringt, arbeitet<br />

er außerhalb des Leis<strong>tun</strong>gsspektrums<br />

der Schwerguthaf<strong>tun</strong>gs-Versicherung.<br />

ziehungsweise Bautätigkeiten.<br />

Mobilkrane, Stapler oder Hubgerüste<br />

dienen lediglich als<br />

Hilfsmittel, um das Gewerk zu<br />

montieren beziehungsweise<br />

zu errichten, vergleichbar mit<br />

einem Turmdrehkran auf einer<br />

ganz normalen Hochbaustelle.<br />

KM Nr. 56 | 2007 Kranmagazin<br />

Das versicherungstechnische<br />

Fazit ist hier ebenso<br />

schlicht wie konsequent: Der<br />

System-Dienstleister befindet<br />

sich nunmehr uneingeschränkt<br />

außerhalb des Frachtrechts,<br />

und damit befindet<br />

sich auch der Schwerguthaf-<br />

<strong>tun</strong>gs-Versicherer außerhalb<br />

seiner Leis<strong>tun</strong>gsverpflich<strong>tun</strong>g!<br />

Reicht der bestehende<br />

haf<strong>tun</strong>gsbezogene Versicherungsschutz<br />

für einen System-Dienstleister<br />

aus? Jeder<br />

Kran- und Schwertransport-<br />

Unternehmer hat seine Haf-<br />

KM Recht<br />

<strong>tun</strong>g üblicherweise im Rahmen<br />

von drei Haf<strong>tun</strong>gs-Versicherungssparten<br />

abgesichert:<br />

• Über die Kraftfahrthaftpflicht-Versicherung<br />

ist die<br />

Haf<strong>tun</strong>g für alle zulassungs-<br />

und versicherungspflichtigen<br />

Fahrzeuge versichert (zum<br />

Beispiel Autokrane bzw. Gabelstapler<br />

mit mehr als 6 km/h).<br />

• Im Rahmen der Schwerguthaf<strong>tun</strong>gs-Versicherung<br />

ist die<br />

verkehrsvertragliche Haf<strong>tun</strong>g<br />

für alle transportierten beziehungsweise<br />

gekranten Güter<br />

versichert.<br />

• Über die Betriebshaftpflicht-<br />

Versicherung sind gesetzliche<br />

Haftpflichtansprüche Dritter<br />

privatrechtlichen Inhalts<br />

abgedeckt. Ausschlaggebend<br />

für die vertragliche Ausgestal<strong>tun</strong>g<br />

sind sämtliche betrieblichen<br />

Leis<strong>tun</strong>gen für Dritte,<br />

wobei auf den Vorrang der<br />

Kraftfahrthaftpflicht- und der<br />

Schwerguthaf<strong>tun</strong>gs-Versicherung<br />

hinzuweisen ist.<br />

Da das Haf<strong>tun</strong>gsspektrum<br />

der Kraftfahrthaftpflicht-Versicherung<br />

mit den vorerwähnten<br />

Stichworten umfassend umrissen<br />

ist und nachdem wir das<br />

der Schwerguthaf<strong>tun</strong>gs-Ver-<br />

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