Funk-BBT News Ausgabe 1/2011 Demografischer ... - Funk Gruppe
Funk-BBT News Ausgabe 1/2011 Demografischer ... - Funk Gruppe
Funk-BBT News Ausgabe 1/2011 Demografischer ... - Funk Gruppe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Funk</strong>-<strong>BBT</strong> NeWs<br />
A U s G A B e 1 / 1 1<br />
immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />
in dieser ausgabe u. a.:<br />
� <strong>Demografischer</strong> Wandel und<br />
nachfragegerechter Wohnungs-<br />
neubau – ein Widerspruch?<br />
� Mietenplanung leicht gemacht<br />
� Mietpotenzialanalyse<br />
Chancen erkennen und nutzen<br />
� Betriebliche Altersversorgung<br />
� Höchstrechnungszins und<br />
Überschüsse in der Lebens-<br />
versicherung<br />
� Neues BGH-Urteil zur<br />
Terror-Versicherung
<strong>Funk</strong>-<strong>BBT</strong> NeWs<br />
A U s G A B e 1 / 1 1<br />
impressum<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Funk</strong>-<strong>BBT</strong> GmbH<br />
Versicherungsmakler für die Wohnungswirtschaft<br />
Budapester Str. 31<br />
10787 Berlin<br />
fon +49 30 250092-0<br />
inhalt:<br />
� <strong>Demografischer</strong> Wandel und nachfragegerechter<br />
Wohnungsneubau - ein Widerspruch? Seite 2<br />
� Mietenplanung leicht gemacht Seite 7<br />
� Mietpotenzialanalyse:<br />
Chancen erkennen und nutzen Seite 8<br />
� Erfolgreiches AVE-Anwenderforum in Berlin Seite 9<br />
� JoHnS.HoME Seite 10<br />
� Das neue Berliner Straßenreinigungsgesetz<br />
und seine Auswirkungen Seite 12<br />
� Betriebliche Altersversorgung Seite 14<br />
� Höchstrechnungszins und Überschüsse in der<br />
Lebensversicherung Seite 16<br />
� Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Terror-Versicherung<br />
für Gewerbeobjekte Seite 18<br />
� <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> übernimmt Spezialversicherungsmakler<br />
für den Energiemarkt Seite 19<br />
� Fünf zu Fuß auf 42,195 km Seite 20<br />
v.i.S.d.P.:<br />
Christine Seiler<br />
Hartmut Heidenreich<br />
Budapester Str. 31<br />
10787 Berlin<br />
Copyright <strong>2011</strong>
� editorial � ImmobIlIenwIrtschaft � VersIcherungswIrtschaft � branchen-news<br />
Liebe Leserinnen<br />
und liebe Leser...<br />
die Konjunkturdaten entwickeln sich weiterhin positiv. Insbesondere die<br />
Arbeitsmarktzahlen erfreuen den Immobilieneigentümer, sind sie doch ein<br />
wichtiger Indikator für die Mietzahlungsfähigkeit seiner Kunden.<br />
Wir nehmen uns in der ersten <strong>Ausgabe</strong> der <strong>Funk</strong>-<strong>BBT</strong> news des Jahres <strong>2011</strong><br />
daher u. a. sowohl des Themas Mieten und ihrer Prognose als auch des Themas<br />
Markt und Investition an. Gefreut haben wir uns über den Austausch mit den<br />
avestrategy ® -Kunden, die am wieder gut besuchten AVE-Anwenderforum in<br />
Berlin teilnahmen. „JoHnS.HoME“ (www.mittendrin-zuhause.de) informiert<br />
über das neueste Bauprojekt der <strong>BBT</strong>.<br />
Auswirkungen des neuen Berliner Straßenreinigungsgesetzes, Terror-Versicherung und Lebensversicherungen<br />
sind u. a. die Themen im Bereich Versicherungswirtschaft dieser <strong>Ausgabe</strong>.<br />
Darüber hinaus berichten wir über die Aktivitäten der <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> in der Energiebranche. Finale dieser Ausga-<br />
be sind sportliche Leistungen des <strong>BBT</strong>-Teams bei der Berliner Marathon-Staffel.<br />
Ich wünsche Ihnen im namen aller Autoren viel Spaß beim Lesen.<br />
Beste Grüße aus Berlin<br />
Ihr<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
hartmut.heidenreich@bbt-group.de<br />
� 1
� 2<br />
<strong>Demografischer</strong> Wandel und<br />
nachfragegerechter Wohnungs-<br />
neubau – ein Widerspruch?<br />
die wohnungswirtschaft steht vor der herausforderung, für den mieter von morgen attraktiven wohnraum<br />
bereitzustellen, um dessen wohnbedürfnisse zu befriedigen und gleichzeitig ihren wirtschaftlichen<br />
erfolg nachhaltig zu sichern.<br />
Das bedeutet, den Wohnungsbestand hinsichtlich Wohnungsangebot,<br />
Ausstattungsgrad, Serviceangeboten und Preispolitik an<br />
den Bedarf bzw. die nachfrage anzupassen. Das ist einerseits<br />
durch gezielte Investitionen (u. a. Modernisierungen, energetische<br />
Maßnahmen), Desinvestitionen (Rückbau/Abriss) als auch<br />
durch nachfrage- und zielgruppengerechten neubau zu erreichen.<br />
soweit die theorie!<br />
Aufgrund des demografischen Wandels ergeben sich regionale<br />
Unterschiede, die den Rahmen für den Aktionsspielraum der<br />
Wohnungswirtschaft geben. Insbesondere in ländlichen, peripheren<br />
Regionen ostdeutschlands (u. a. äußerer Entwicklungsraum<br />
Brandenburgs) bedeutet daher demografischer Wandel und<br />
Schrumpfung nicht nur Abriss und Rückbau, sondern auch Anpassung<br />
und Entwicklung des Kernbestandes der Wohnungsunternehmen.<br />
Aus Sicht der <strong>BBT</strong> GmbH erwächst daraus für die Zukunft<br />
ein Bedarf an (Miet-)Wohnungsneubau. nicht nur in Berlin und<br />
dem Berliner Umland, sondern gezielt und nachfragegerecht auch<br />
in peripheren Räumen.<br />
Das Land Brandenburg reagiert aktuell auf diese Entwicklung und<br />
unterstützt (Miet-)Wohnungsneubau durch Fördermittel der Städtebauförderung.<br />
Im Rahmen dieses Aufsatzes möchten wir anhand<br />
von einfachen Beispielrechnungen aufzeigen, unter welchen<br />
Prämissen nachfrageorientierter (Miet-)Wohnungsneubau umsetzbar<br />
ist.<br />
beispielhafte betrachtung der mietbelastung von rentnerhaushalten<br />
Entscheidend für die nachfrage ist die Entwicklung der Haushaltszahlen.<br />
Zukünftig leben immer mehr Menschen in kleineren<br />
Haushalten, während die Zahl der großen Haushalte abnimmt.<br />
Dies kann bei stabiler Bevölkerungsprognose zu Zuwächsen in der<br />
Haushaltszahl führen (z. B. Berlin), in Gebieten mit Bevölkerungsrückgang<br />
(z. B. in peripheren Räumen Brandenburgs) zu neuen<br />
nachfragetypen auf dem Wohnungsmarkt (junge/alte Singlehaushalte,<br />
Seniorenhaushalte/Erwachsenenhaushalte) führen.<br />
Der Zuwachs an Seniorenhaushalten wird dazu führen, dass das<br />
Angebot für Senioren stärker diversifiziert werden muss. Eine Beschränkung<br />
auf „klassische Aspekte“ wie Haltegriff im Bad, Zugangsmöglichkeiten<br />
zum Gebäude und verbreiterte Türen reicht<br />
nicht mehr aus. Die Vielzahl an Seniorenhaushalten weist unterschiedliche<br />
Lebensstile und Einkommensverhältnisse auf, was<br />
sich in einer differenzierten nachfrage widerspiegelt. Zukünftig<br />
muss und wird sich das Spektrum an Wohnungsqualitäten vergrößern.<br />
Der Individualisierungstrend wird sich weiter ausbreiten,<br />
d. h.. dass immer mehr Menschen nach Individuallösungen statt<br />
Massenprodukten streben. Das hat zur Folge, dass Wohnungen,<br />
die heute für „Innovative“ entwickelt werden, künftig auch von<br />
breiteren Bevölkerungsschichten nachgefragt werden. Standardlösungen<br />
werden auch zukünftig als kostengünstige Alternative<br />
von eher einkommensschwachen Haushalten weiter nachgefragt<br />
werden.<br />
Die Zahlungsfähigkeit der Haushalte spielt im Wohnungsmarkt<br />
eine entscheidende Rolle. Daher muss bereits bei der Planung von<br />
Investitionen in den Bestand die Frage beantwortet werden: Wie<br />
viel von ihrem Einkommen können die Haushalte für die Mietkosten<br />
aufbringen? Unsere beispielhafte Untersuchung der leistbaren<br />
Mieten konzentriert sich im Folgenden auf die Zielgruppe<br />
der Seniorenhaushalte. Unter der Annahme, dass Haushalte regelmäßig<br />
einen bestimmten Anteil ihres Einkommens (i. d. R. zwischen<br />
25 % und 40 %) für das Wohnen ausgeben können, lassen<br />
Daten zum verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen einen Schluss<br />
auf die zumutbaren Mieten der Haushalte zu. Der Rentenversiche
� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />
rungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 weist für<br />
Rentner in den neuen Bundesländern eine durchschnittliche Rente<br />
von 995 Euro für Männer, 674 Euro für Frauen und 1.078 Euro<br />
für verwitwete Rentner aus. Daraus haben wir für vier mögliche<br />
Typen von Rentnerhaushalten das jeweilige Haushaltseinkommen<br />
ermittelt. ordnet man diesen Rentnerhaushalten eine durchschnittliche<br />
Wohnungsgröße (zwischen 45 und 65 m²) zu, so lassen<br />
sich unter der Annahme einer prozentualen Mietbelastungsquote<br />
die tragbaren Mietkosten ableiten. Bei der Ableitung dieser<br />
Mietkosten sollte sichergestellt werden, dass die verbleibenden<br />
Renteneinkommen (zwischen 75 % und 60 %) mindestens ca.<br />
350 Euro je Person (angelehnt an die pauschalierten Regelleistungen<br />
des Arbeitslosengelds II) entsprechen. Da dieser Regelsatz<br />
die Aufwendungen für Heizenergie enthält, entsprechen die ausgewiesenen<br />
Mietkosten den „zu tragenden“ Bruttokaltmieten<br />
(inkl. kalter Betriebskosten):<br />
rentnerhaushalte durchschnittlichewohnungsgröße<br />
in m²<br />
bruttokaltmiete in €<br />
p. m. bei mietbelastung<br />
in % der rente<br />
25 % 30 % 40 %<br />
2 Personen-HH 65 417 € 501 € 668 €<br />
1 Personen-HH Witwenrente 50 270 € 323 € 431 €<br />
1 Personen-HH Mann 45 249 € 299 € 398 €<br />
1 Personen-HH Frau 45 169 € 202 € 270 €<br />
Tabelle 1: Mietanalyse Rentnerhaushalte – Bruttokaltmieten;<br />
Quelle: Eigene Berechnungen<br />
Zieht man von diesen Bruttokaltmieten den Anteil für die kalten<br />
Betriebskosten von 1,07 Euro/m² monatlich (Benchmark gemäß<br />
BBU-Marktmonitor 2009) ab, so lassen sich folgende zu tragende<br />
nettokaltmieten ableiten:<br />
renterhaushalte durchschnittlichewohnungsgröße<br />
in m²<br />
nettokaltmiete in €/m²<br />
p. m. bei mietbelastung<br />
in % der rente<br />
25 % 30 % 40 %<br />
2 Personen-HH 65 5,30 € 6,60 € 9,20 €<br />
1 Personen-HH Witwenrente 50 4,30 € 5,40 € 7,60 €<br />
1 Personen-HH Mann 45 4,50 € 5,60 € 7,80 €<br />
1 Personen-HH Frau 45 2,70 € 3,40 € 4,90 €<br />
Tabelle 2: Mietanalyse Rentnerhaushalte – nettokaltmieten;<br />
Quelle: Eigene Berechnungen<br />
Geht man nun von einer realistischen Mietbelastungsquote von<br />
30 % aus, so ergibt sich in Abhängigkeit von der angenommenen<br />
Wohnungsgröße eine mittlere tragbare Mietspanne von ca. 3,40<br />
Euro/m² bis 6,60 Euro/m² monatlich für Rentnerhaushalte. Eine<br />
solche zugegebenermaßen pauschale Analyse der Zahlungsfähigkeit<br />
lässt nun – ergänzt um eine Erhebung der Wohnbedürfnisse<br />
der verschiedenen Senioren-Haushaltstypen – konkrete Rückschlüsse<br />
auf die Produkt- und Preisgestaltung des „seniorengerechten<br />
Wohnens“ zu.<br />
Zu dieser einfachen Betrachtung ist einschränkend anzumerken,<br />
dass die Angaben des Rentenversicherungsberichts allgemeine<br />
statistische Aussagen auf Ebene der neuen Bundesländer darstellen.<br />
Die tatsächlichen Renten, insbesondere auf kleinräumiger<br />
Ebene, können vom Durchschnitt abweichen. Daher sollten Wohnungsunternehmen<br />
im Rahmen der Investitionssteuerung detaillierte,<br />
kleinräumige Zielgruppenanalysen vornehmen.<br />
anpassung des wohnungsbestands an die bedürfnisse<br />
der nachfrager<br />
Angesichts der sich verändernden quantitativen und qualitativen<br />
Wohnungsnachfrage muss sich die Wohnungswirtschaft zunächst<br />
mit der Frage auseinandersetzen, wie gut das aktuelle Wohnungsangebot<br />
zu den Wohnbedürfnissen passt, um daraus Rückschlüsse<br />
für eine erforderliche Entwicklung und Anpassung des Wohnungsangebotes<br />
abzuleiten. Passt der aktuelle Wohnungsbestand<br />
nicht zur aktuellen und zukünftigen Wohnungsnachfrage, sind<br />
marktkonforme Anpassungen im Wohnungsbestand notwendig.<br />
Dazu gehört in vielen Regionen Brandenburgs auch zukünftig der<br />
Rückbau von mittel- bis langfristig nicht am Markt vermietbaren<br />
Wohnungen. Doch auch – oder erst recht – in Regionen mit einem<br />
Angebotsüberhang, muss die nachfrageorientierte Anpassung<br />
des Kernbestands im Mittelpunkt stehen, um die verbliebenen<br />
Mieter im Bestand zu halten. neben Modernisierungen rückt damit<br />
auch gezielter, nachfragegerechter (Miet-)Wohnungsneubau<br />
in den Fokus. Denn viele Bestandsgebäude lassen sich nur mit<br />
sehr hohem Aufwand bspw. an die Bedürfnisse z. B. von Senioren<br />
anpassen. Auch bei Durchführung komplexer Grundrissänderungen,<br />
Schaffung von barrierearmen oder -freien Zugängen und<br />
Räumen und nachträglichen Fahrstuhlanbauten bestehen bei vielen<br />
Bautypen immer noch Vermietungshemmnisse wie zu kleine<br />
Hausflure, Aufzüge, die das Zwischengeschoss erreichen oder die<br />
falsche Wohnlage im Stadtgefüge. Doch wie sollen Wohnungsunternehmen<br />
unter den aktuellen Marktgegebenheiten – zu aktuellen<br />
Mietniveaus – Wohnungsneubau wirtschaftlich realisieren?<br />
Praxisbeispiel für seniorenfreundlichen, energetischen<br />
wohnungsneubau in gräfenhainichen (sachsen-anhalt)<br />
In Gräfenhainichen, einer Kleinstadt in Sachsen-Anhalt, haben<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
� 3
� 4<br />
trotz eines prognostizierten Bevölkerungsrückgangs von 7.800<br />
EW in 2008 auf ca. 5.800 Einwohner in 2020 (-24 %) sowohl die<br />
Gräfenhainicher Wohnungsbaugesellschaft (GWG) als auch die<br />
lokale Gräfenhainichener Wohnungsgenossenschaft eG neben<br />
Rückbau und Abrissmaßnahmen in den letzten Jahren auch nachfragegerechten<br />
(Miet-)Wohnungsneubau umgesetzt.<br />
Mit Erfolg – wie das Beispiel der GWG zeigt: Auf Basis der im<br />
Jahr 2002 gemeinsam mit der <strong>BBT</strong> GmbH entwickelten Portfolio-<br />
und Mikrostandortanalysen [als Portfolio- und Planungsinstrumentarium<br />
diente das Unternehmenssteuerungs- und Portfoliosystem<br />
avestrategy ® ] zu den potenziellen neubaustandorten, die in<br />
das Sanierungskonzept der GWG einflossen, wurde das Thema<br />
der Anpassung des Wohnungsangebotes inkl. Mietwohnungsneubau<br />
frühzeitig diskutiert.<br />
Folgende Prämissen waren für den neubaustandort in der Ackerstraße<br />
1 und 3 Grundlage:<br />
Q<br />
Eine hohe objektqualität hinsichtlich innovativer Ausstattung<br />
(Balkon, Abstellraum, nutzung regenerativer Energie),<br />
Q niveaufreie Wohnungen im Erdgeschoss, um auch älteren<br />
Menschen ein adäquates Wohnungsangebot bieten zu<br />
können,<br />
Q ein marktgerechter, nachhaltiger Wohnungsspiegel (24 WE<br />
mit 2 Zimmern und ca. 65 m² Wohnfläche sowie 4 WE mit<br />
3 Zimmern und ca. 70 m² Wohnfläche),<br />
Q<br />
Q<br />
Q<br />
ein zentraler Standort innerhalb der Stadt Gräfenhainichen,<br />
die Berücksichtigung der Sozialstruktur und Zahlungsfähigkeit<br />
potenzieller Mieter sowie<br />
die nachfrage- und Marktpotenziale nach neubauwohnungen<br />
in Zeiten des Abrisses.<br />
Abbildung 1:<br />
Seniorenfreundlicher und energetischer<br />
Wohnungsneubau in Gräfenhainichen<br />
(Stand 1-2009) Foto: <strong>BBT</strong> GmbH<br />
Mit der neubauplanung von 28 WE konnte zusätzlich ein Beispiel<br />
für die Wirtschaftlichkeit von Erdwärme und Solarenergie im<br />
Mietwohnungsbau gegeben werden. Planerische Vorgabe der<br />
GWG war der Energiestandard „Energiesparhaus 60“ des Programms<br />
„Ökologisch Bauen“ der KfW-Förderbank. Das wirtschaftliche<br />
Ziel wurde durch den Einsatz von Solewärmepumpen<br />
in Kombination mit einer Solaranlage erreicht.<br />
Die neubaukosten liegen nach Angaben von Geschäftsführer<br />
Dr. Bahn (GWG) bei ca. 2,65 Mio. EURo (ca. 1.490,00 Euro je m²<br />
Wohnfläche brutto inkl. Planungsleistungen). Die neuen Wohnungen<br />
dienen sowohl neumietern als auch Umsetzmietern aus Abrissobjekten<br />
als Angebot, in eine moderne und bezahlbare Mietwohnung<br />
zu ziehen. Schon ein halbes Jahr vor Fertigstellung des<br />
1. Bauabschnittes (2006) waren alle Wohnungen vermietet. Darauf<br />
aufbauend wurde 2008 der 2. Bauabschnitt umgesetzt. Bei<br />
dauerhafter Vollvermietung und bestehenden Wartelisten liegt<br />
die erzielbare nettokalt-Miete aktuell bei 6,20 Euro je m². Die<br />
Heizkosten bewegen sich um 0,55 Euro je m². Damit besteht gegenüber<br />
sanierten Wohnungsbeständen (nettokaltmiete ca. 4,50<br />
Euro je m² und Heizkosten von 1,50 Euro je m²) bei verbesserter<br />
Wohnungsausstattung ein bedarfsgerechtes und konkurrenzfähiges<br />
Wohnungsangebot.<br />
Das Energiekonzept hilft dabei, die Wohnnebenkosten gering zu<br />
halten. Die Wirtschaftlichkeit des neubauprojektes resultiert aus<br />
der KfW-Förderung sowie einem erhöhten Eigenkapitalanteil von<br />
ca. 65 % bei sehr geringer, nicht marktkonformer Eigenkapitalverzinsung.<br />
Der in den letzten Jahren in Gräfenhainichen entstandene<br />
Mietwohnungsneubau von insgesamt ca. 50 WE fügt sich<br />
zielgerichtet in die Aufwertungsstrategie für die Stadtquartiere<br />
und in das Stadtumbaukonzept ein. Hinsichtlich der wirtschaftlichen<br />
Energienutzung, die sich auch in sinkenden Wohnnebenkosten<br />
für die zukünftigen Mieter und der Schaffung qualifizierter<br />
Arbeitsplätze widerspiegelt, besitzen die neubauobjekte sogar<br />
Modellcharakter. Dies zeigt, dass auch in „schrumpfenden Märk-
� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />
ten“ nachfrage nach modernen und innovativen Wohnformen<br />
besteht.<br />
wirtschaftliche betrachtung nachfragegerechten wohnungsneubaus<br />
im land brandenburg<br />
Das Beispiel aus Gräfenhainichen ist sicher nicht in andere Regionen<br />
übertragbar. Daher möchten wir im Folgenden anhand der<br />
Rahmensetzung des Landes Brandenburg für die Förderung von<br />
Mietwohnungsneubau modellhaft die Beziehung zwischen Mietpreis<br />
und Investitionskosten betrachten.<br />
Die <strong>BBT</strong> GmbH hat anhand von Rechen-Varianten die Wirtschaftlichkeit<br />
verschiedener Mietwohnungsneubauprojekte im Rahmen<br />
eines vollständigen Finanzplans (VoFi) überprüft. In der nachfolgenden<br />
Betrachtung zeigen wir die technischen und wirtschaftlichen<br />
Möglichkeiten und deren Grenzen auf.<br />
Folgende Annahmen sind Grundlage der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:<br />
Q Die angesetzten Mietniveaus orientieren sich an den mittleren<br />
bis oberen Mietniveaus des Jahres 2008 gemäß BBU-<br />
Marktmonitor 2009 im engeren Verflechtungsraum (4,66<br />
Euro/m ² bis 7,65 Euro/m² p. M.) und äußeren Entwicklungsraum<br />
(4,12 Euro/m ² bis 7,00 Euro/m² p. M.) sowie den ermittelten<br />
zumutbaren Mieten für Seniorenhaushalte (Mietbelastung)<br />
aus den vorangegangen Ausführungen.<br />
Q Bei den kalkulierten Baukosten stützen wir uns auf unsere<br />
langjährigen Erfahrungen im Bereich der Projektsteuerung,<br />
die wir aus der Realisierung von aktuellen neubauvorhaben<br />
und Modernisierungen bei mehr als 2.500 Wohnungen gesammelt<br />
haben.<br />
Q Da die meisten Wohnungsunternehmen in ihrem Portfolio<br />
über unbebaute Grundstücke verfügen und dadurch einen<br />
Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern<br />
aufweisen, wurden in den Beispielrechnungen die Kosten für<br />
den Grundstückserwerb vernachlässigt.<br />
Q<br />
Für die Finanzierung wurden marktübliche Prämissen<br />
angesetzt.<br />
Q Die Energieeffizienz entspricht in allen Varianten der EnEV<br />
2009. Gesonderte energetische Maßnahmen sind nicht<br />
geplant.<br />
Die erste Variante „Seniorengerecht, unteres Preissegment“ zeigt<br />
die Schaffung von modernem Wohnraum einfacheren Standards.<br />
Bei einer Miete von 4,60 Euro/m², die vom Großteil der Seniorenhaushalte<br />
leistbar ist, wird ein seniorengerechter neubau mit<br />
Baukosten von 1.150 Euro/m² (Kostengruppen 200-600) kalkuliert.<br />
Für diese Baukosten können barrierearme Wohnungen geschaffen<br />
werden, die durch einen Fahrstuhl erschlossen werden.<br />
Ein moderner Laubengang ermöglicht die kosteneffiziente Erschließung<br />
aller Wohnungen einer Etage. Weiterhin können flexible<br />
Grundrisse gewährleistet werden. Es wird auf den Bau eines<br />
Kellers verzichtet, Abstellmöglichkeiten werden in Boxen auf den<br />
Freiflächen realisiert. Die Ausstattung ist einfach, aber modern.<br />
Bei der zweiten Variante „Seniorengerecht, unteres bis mittleres<br />
Preissegment“ wird ein entsprechender neubau bei einer Miete<br />
von 5,50 Euro/m² und Baukosten von 1.300 Euro/m² (Kostengruppen<br />
200-600) kalkuliert. Für diese Baukosten werden barrierearme<br />
Wohnungen mit schwellenlosem Zugang und einem Aufzug,<br />
der bis in das Kellergeschoss bzw. die Tiefgarage führt, realisiert.<br />
Alle Küchen und Bäder können außenliegend mit Fenstern ausgestattet<br />
werden, eine Raumhöhe von 2,70 m und Holzfenster können<br />
ebenfalls realisiert werden. Die Balkone erreichen eine Größe<br />
von mindestens 10 m ² und 1,80 m Tiefe.<br />
Bei der dritten Variante „Seniorengerecht, mittleres bis oberes<br />
Preissegment“ wird bei der Kalkulation des neubaus von einer<br />
Miete von 7,50 Euro/m ² und Baukosten von 1.400 Euro/m² (Kostengruppen<br />
200-600) ausgegangen.<br />
Mit diesem Baukostenansatz lassen sich u. a. eine lichte Raumhöhe<br />
bis 3,20 m sowie hochwertige Bodenbeläge wie Parkett und<br />
Fliesenboden mit Fußbodenheizung umsetzen.<br />
Die hochwertigen Fenster werden mit Sonnenschutzvorrichtung<br />
ausgestattet. Außerdem werden die Bäder und Sanitäreinrichtungen<br />
mit einer hochwertigen Ausstattung versehen. Weiterhin<br />
ist es möglich, vorbereitete Kaminanschlüsse in den Wohnungen<br />
zu realisieren. Ein Aufzug in alle Wohnungen, eine Tiefgarage und<br />
Videogegensprechanlagen gehören genauso dazu wie Balkone<br />
bzw. Terrassen für jede Wohneinheit. Zusätzlich wurde eine Betrachtung<br />
gemäß der Rahmenbedingungen zur Förderung für die<br />
Errichtung von preisgünstigen neubaumietwohnungen im Land<br />
Brandenburg für die Varianten 1 und 2 ergänzt:<br />
Bei einer Belegungsbindung von mindestens 20 % der Wohnungen,<br />
erstvermietet zu 5,50 Euro/m² p. M. im Stadt-Umland-Zusammenhang<br />
Berlin und in Potsdam und zu 4,60 Euro/m² p. M<br />
außerhalb, sind geförderte Baudarlehen zwischen 400 Euro/m ²<br />
und 500 Euro/m² Wohnfläche möglich.<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
� 5
� 6<br />
Prämissen Vofi-Kalkulation „seniorengerechter neubau im land brandenburg“<br />
Anzahl WE 50<br />
Fläche WE 3.000 m²<br />
Varianten V1:<br />
seniorengerecht,<br />
unterstes Preissegment<br />
(Lage<br />
außerhalb<br />
Stadt-Umland-<br />
Zusammenhang<br />
Berlin und Potsdam)<br />
neubauförderung<br />
Land Brandenburg<br />
Durchschnittliche<br />
Sollnettokaltmiete in<br />
Euro/m²/pro Monat<br />
Durchschnittliche<br />
Sollnettokaltmiete in<br />
Euro pro Monat<br />
Baukosten<br />
(Kostengruppe<br />
200- 600) in Euro/m²<br />
Gesamtkosten<br />
(Kostengruppe 200<br />
-700) in Euro/m²<br />
Fremdkapitaleinsatz<br />
bezogen auf Baukosten<br />
in %<br />
Investitionsdarlehen,<br />
Höhe in Euro/m²<br />
V2:<br />
seniorengerecht,<br />
unteres bis<br />
mittleres Preissegment<br />
(Lage im<br />
Stadt-Umland-<br />
Zusammenhang<br />
Berlin und Potsdam)<br />
V3:<br />
seniorengerecht,<br />
mittleres<br />
bis oberes<br />
Preissegment<br />
V4:<br />
Zielmiete<br />
nein ja nein ja nein nein<br />
4,60 4,60 5,50 5,50 7,50 13,50<br />
276 276 330 330 450 810<br />
1.150 1.150 1.300 1.300 1.400 1.400<br />
1.300 1.300 1.450 1.450 1.550 1.550<br />
80 % 80 % 80 % 80 % 80 % 80 %<br />
920 420 1.040 540 1.120 1.120<br />
Zins 5,0 % 5,0 % 5,0 % 5,0 % 5,0 % 5,0 %<br />
Tilgung 2,0 % 2,0 % 2,0 % 2,0 % 2,0 % 2,0 %<br />
Förderdarlehen, Höhe<br />
in Euro/m²<br />
Förderbedingungen:<br />
Zins: 15 Jahre<br />
Zinsfreiheit; dann<br />
5,0 % + 0,5 VVK<br />
Tilgung: 2,0 %<br />
- 500 - 500 -<br />
nein ja nein ja nein nein<br />
ergebnisse 30-jähriger betrachtungszeitraum<br />
Gesamtkapitalrendite<br />
p. a. -0,08 % -0,08 % 0,26 % 0,26 % 1,23 % 2,19 %<br />
VoFi-Rendite p.a. - 2,95 % - 2,72 % - 2,78 % -2,55 % -2,03 % 4,01 %<br />
Interner Zinsfuß nicht<br />
berechnet<br />
1,43 % nicht<br />
berechnet<br />
ergebnisse 50-jähriger betrachtungszeitraum<br />
Gesamtkapitalrendite<br />
p. a.<br />
3,01 % 5,71 % 21,65 %<br />
0,12 % 0,12 % 0,32 % 0,32 % 0,90 % 2,19 %<br />
VoFi-Rendite p. a. - 0,13 % 0,29 % 0,45 % 0,77 % 1,82 % 4,01 %<br />
Interner Zinsfuß 3,68 % 5,14 % 4,71 % 6,15 % 8,05 % 21,65 %<br />
Abbildung 2: Ergebnisse VoFi-Kalkulation „seniorengerechter neubau“ mit und<br />
ohne Berücksichtigung von Fördermitteln;<br />
Quelle: Eigene Berechnungen der <strong>BBT</strong><br />
Es zeigt sich, dass sich insbesondere im unteren und mittleren Preisseg-<br />
ment (Variante 1 und 2) ein marktkonformes Angebot für seniorenge-<br />
rechtes Wohnen nicht mit einer marktüblichen Rendite wirtschaftlich<br />
realisieren lässt. Die Berücksichtigung der Förderbedingungen des Landes<br />
Brandenburg in den Varianten 1 und 2 wirken sich positiv auf das<br />
Projektergebnis aus, reichen jedoch nicht aus, um den neubau - mit einer<br />
marktüblichen Rendite - in jedem Fall wirtschaftlich attraktiv abzubilden.<br />
Allerdings wird auch hier eine optimale Mischung aus belegungsge-<br />
bundenen Wohnungen mit den entsprechenden Förderkonditionen und<br />
einem Anteil an freifinanzierten Wohnungen zu höheren Marktmieten zu<br />
besseren Renditen führen. Die entscheidende Voraussetzung für den<br />
Erfolg des Mietwohnungsneubaus ist jedoch neben der marktorientierten<br />
Qualitäts- und Preisgestaltung und einer ergebnisorientierten Vermarktung<br />
vor allem ein intensives Projektmanagement. Mit den hinsichtlich<br />
Mietniveau und Baustandard klar abgegrenzten drei Varianten<br />
wird lediglich ein Ergebniskorridor aufgezeigt. Durch eine marktorientierte<br />
Mischung von Grundrissen, Ausstattungen und Marktmieten im<br />
objekt sowie weiterer Alternativen der Finanzierung (z. B. höherer Eigenkapitalanteil)<br />
lassen sich die Renditen eines Mietwohnungsneubauprojektes<br />
steigern. Auch im für Brandenburg oberen Preissegment von<br />
7,50 Euro/m² lässt sich ein marktkonformes Angebot nur mit einer unterdurchschnittlichen<br />
VoFi-Rendite von 1,82 % realisieren, wobei langfristige<br />
Anlage- und Betrachtungszeiträume bis 50 Jahre eine Voraussetzung<br />
sind. Die vierte Variante „Zielmiete“ zeigt, dass für das Erreichen<br />
einer VoFi-Rendite von 4 % im langfristigen Anlagezeitraum eine Marktmiete<br />
von 13,50 Euro erforderlich wäre, die allerdings im äußeren Entwicklungsraum<br />
nicht erzielbar ist. Dies macht deutlich, dass eine neubauförderung<br />
auch in Zeiten des demografischen Wandels wichtig ist.<br />
fazit:<br />
Mietwohnungsneubau kann sich wirtschaftlich rechnen, sowohl in der<br />
Metropolenregion (u. a. in Potsdam und Berlin) als auch in Einzelfällen<br />
an peripheren Standorten Brandenburgs. Die Förderansätze des Landes<br />
Brandenburg unterstützen den Wohnungsneubau, um für breite Schichten<br />
der Bevölkerung bezahlbare Mietwohnungen anzubieten. Allerdings<br />
wird der Mietwohnungsneubau wirtschaftlich nur durch einen deutlich<br />
erhöhten Eigenkapitalanteil realistisch umsetzbar sein, den nicht alle<br />
Wohnungsunternehmen leisten können. Im Rahmen einer Portfoliobetrachtung<br />
müssen neben der Rendite-Kalkulation des neubaus zudem<br />
die wirtschaftlichen Beiträge des übrigen objektbestands vergleichend<br />
berücksichtigt werden. Insbesondere komplexe Modernisierungen, mit<br />
denen bspw. ein vergleichbarer seniorengerechter Baustandard erreicht<br />
werden soll, müssen in einer analog erfolgenden Rendite-Kalkulation<br />
mit dem neubauprojekt verglichen werden. Dabei kann sich der neubau<br />
durchaus als wirtschaftlich vorteilhaft gegenüber der komplexen Modernisierung<br />
und Umgestaltung (z. B. Rückbau und Modernisierung) eines<br />
Bestandsobjektes zeigen und den Wohnungsbestand zielgruppengerecht<br />
fortentwickeln. Die ziel(gruppen)orientierte Diversifizierung<br />
des Wohnungsangebotes bietet gute Chancen zur Stabilisierung des<br />
örtlichen Wohnungsmarktes. Bei der Prüfung des Mietwohnungsneubaus<br />
sind auch nicht monetäre Vorteile, wie Diversifizierung des objektbestandes,<br />
die Verbesserung der Marktstellung gegenüber Wettbewerbern,<br />
die Imagewirkung oder der Beitrag zur Quartiers- und<br />
Stadtentwicklung zu berücksichtigen.<br />
Johannes Jakobsmeyer<br />
johannes.jakobsmeyer@bbt-group.de<br />
Annika Steiner<br />
annika.steiner@bbt-group.de
� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />
Mietenplanung leicht gemacht<br />
die mietenplanung nimmt im rahmen der strategischen unternehmensplanung eine besonders wichtige<br />
stellung ein: Zum einen, weil die mieterlöse so detailliert wie möglich geplant werden müssen,<br />
da die mieterlöse in der wohnungswirtschaft den wesentlichen werttreiber für die unternehmensentwicklung<br />
darstellen. Zum anderen, weil die mietenplanung ein höchst abstimmungs- und arbeitsintensives<br />
feld ist, in dem viele rahmenbedingungen berücksichtigt und einflussgrößen zusammengeführt<br />
werden müssen. dies gilt umso mehr, je größer der objektbestand ist.<br />
Vor diesem Hintergrund lohnt sich die Entwicklung eines Mieten-<br />
algorithmus zur Erleichterung und Fundierung der Mietenplanung.<br />
die sollmiete<br />
Die Sollmiete wird durch drei sich dynamisch entwickelnde Mietbe-<br />
standteile bestimmt: Die Bestandsmieten, die neuvertragsmieten und<br />
die Erlösschmälerungen (siehe Grafik).<br />
bestandsmiete<br />
Die Entwicklung der jährlichen Bestandsmieten, also der Mieten der laufenden<br />
Verträge, erfolgt im Regelfall entsprechend der rechtlichen Anpassungsmöglichkeiten<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, § 558)<br />
unter Berücksichtigung von objektkonkret ermittelten Vergleichsmieten.<br />
Im Fall von geplanten Modernisierungen oder geförderten objekten<br />
müssen, davon abweichend, die rechtlichen Erhöhungsmöglichkeiten<br />
nach § 559 BGB oder gemäß Fördervertrag ausgearbeitet werden. Bei<br />
der Planung der Bestandsmieten sollte auch ein Abgleich mit der Entwicklung<br />
der Marktmieten erfolgen. Ansonsten droht bei Überschreitung<br />
des Marktmietniveaus („overrent“) ein Wegzug der Mieter und<br />
damit eine Zunahme von Leerstand.<br />
neuvertragsmiete<br />
Die Entwicklung der jährlichen neuvertragsmieten richtet sich nach der<br />
Marktmiete für im Rahmen von Fluktuation oder Leerstandsabbau neu-<br />
vermietete Flächen. Die Marktmiete wird dabei aus einer Marktanalyse<br />
hergeleitet, die die objektkonkreten Gebäude- und Standorteigenschaften<br />
(Portfolioanalyse) berücksichtigt. Zudem muss für eine längerfristi-<br />
ge Mietenplanung auch eine Prognose der Marktentwicklung in Form<br />
einer jährlichen Wachstumsrate berücksichtigt werden.<br />
erlösschmälerung<br />
Der dritte Mietbestandteil der Sollmieten – die Erlösschmälerung we-<br />
gen Leerstand – wird je nach Unternehmenspolitik und bisheriger Bu-<br />
chungspraxis unterschiedlich berechnet. So können die leer stehenden<br />
Flächen entweder zur durchschnittlichen neuvertragsmiete (Investorenansatz<br />
– Ankauf) oder zur durchschnittlichen Sollmiete des Vormieters<br />
bewertet werden.<br />
Vorteile eines mietenalgorithmus<br />
Im Rahmen eines Mietenalgorithmus lassen sich die beschriebenen Fak-<br />
toren der einzelnen Mietbestandteile sowie deren dynamisches Zusam-<br />
menspiel rechnerisch zusammenführen. Damit können zukünftige jährli-<br />
che Sollmieten automatisiert geplant werden. Mit einer solchen<br />
automatisierten, auf einem abgestimmten Mietenalgorithmus basierenden<br />
Mietenplanung wird die zukünftige Mietentwicklung fundiert,<br />
transparent und jederzeit reproduzierbar hergeleitet. Der Mietalgorithmus<br />
ermöglicht außerdem das „einfache Durchspielen“ verschiedener<br />
objektstrategien und deren Auswirkung auf die Mietentwicklung im<br />
Rahmen von Szenarioanalysen. Aufwändige manuelle Bearbeitungen<br />
einzelner objekte für einzelne Jahresabschnitte entfallen. So schafft ein<br />
Mietenalgorithmus auch die Voraussetzungen für massenweise Prüfungen<br />
und die Festlegung der wirtschaftlich vorteilhaftesten objektstrategien.<br />
der bbt-mietenalgorithmus<br />
Der von uns entwickelte Mietenalgorithmus ist mit gängigen Tabellenkalkulationsprogrammen<br />
(z. B. Excel) programmierbar. Wir setzen unseren<br />
Mietenalgorithmus bei Wertermittlungen und Ankaufsprüfungen im<br />
Rahmen von Businessplänen, bei der Portfolioselektion beziehungsweise<br />
Prüfung von objektstrategien sowie bei der Mietenplanung im Rahmen<br />
von Unternehmensplanungsrechnungen für unsere Kunden ein.<br />
Gern stellen wir Ihnen unser Know-how für die Entwicklung Ihres unter-<br />
nehmensindividuellen Mietenalgorithmus zur Verfügung.<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
Manja Fritsch<br />
manja.fritsch@bbt-group.de<br />
� 7
� 8<br />
Mietpotenzialanalyse:<br />
Chancen erkennen und nutzen<br />
in dieser ausgabe stellen wir ihnen auch die entwicklung eines mietenalgorithmus zur unterstützung<br />
und fundierung der mietenplanung vor. ein baustein dieser Planung ist die neuvertragsmiete. Vor<br />
allem geht es um die frage, welche marktmiete für die neuvertragsmiete angesetzt werden kann.<br />
ermittlung der marktmiete<br />
Für eine möglichst genaue Planung empfiehlt es sich, aktuelle objektkonkrete<br />
Marktmieten zu ermitteln. Dazu werden Bestandsdaten<br />
ausgewertet und Marktdaten recherchiert. Diese Marktdaten<br />
werden anschließend an die jeweiligen objekt- und<br />
Standorteigenschaften angepasst und zeigen die Markmiete auf.<br />
In der Gegenüberstellung der ermittelten Marktmieten mit den<br />
aktuell im Bestand erzielten Mieten werden die bestehenden<br />
Mietpotenziale deutlich.<br />
Wir bestimmen für unsere Kunden regelmäßig zwei Mietpotenziale:<br />
Q<br />
Q<br />
Die aktuelle Marktmiete<br />
Hierbei handelt es sich um die Miete, die derzeit für ein objekt<br />
mit den vorhandenen Eigenschaften am jeweiligen<br />
Markt erzielt werden kann. Mit Hilfe dieses Mietpotenzials<br />
lassen sich eventuelle Vermietungsprobleme identifizieren,<br />
wenn z. B. die Marktmiete deutlich über der aktuell erzielten<br />
Sollmiete des objektes liegt. Andererseits können sich Wohnungsunternehmen<br />
mit Hilfe dieser Analyse absichern, dass<br />
ihre Mietenpolitik für den Bestand derzeit optimal ist und sie<br />
die maximalen Mieten erzielen.<br />
Die Marktmiete nach Investition<br />
Hierbei handelt es sich um die Marktmieten, die für die objekte<br />
nach der Investition am Standort erzielt werden kön-<br />
nen. Dieses Mietpotenzial ist sowohl entscheidend, wenn<br />
sich die Frage stellt, ob Investitionen marktseitig abgesichert<br />
sind als auch bei Bankanfragen zur Finanzierung geplanter<br />
Maßnahmen.<br />
Potenziale nutzen<br />
In einem von der <strong>BBT</strong> GmbH analysierten Fall wurde deutlich, dass<br />
derzeit Mietpotenziale von bis zu 1,31 Euro/m² pro Monat bestehen<br />
und für den Kunden eine höhere neuvertragsmiete durchaus<br />
realistisch ist. Der Kunde kann seine Mieteinnahmen daher sukzessive<br />
erhöhen und sich in den kommenden Jahren schrittweise<br />
der erzielbaren Marktmiete annähern.<br />
Auch für Wohnungsgenossenschaften, bei denen der genossenschaftliche<br />
Gedanke, preiswerten Wohnraum zu sichern, im Vordergrund<br />
steht, sind die Informationen aus der Mietpotenzialanalyse<br />
nützlich. Denn sie bieten Transparenz, fundieren<br />
Finanzierungsentscheidungen nachhaltig und sind vorteilhaft bei<br />
der Anpassung von neuvertragsmieten oder bei Finanzierungsanfragen.<br />
Immer wieder zeigt sich, dass die Ermittlung der Mietpotenziale<br />
in vielen Geschäftsbereichen der Wohnungsunternehmen eine<br />
wichtige Entscheidungsgrundlage bildet, z. B.:<br />
Q<br />
Q<br />
Q<br />
bei der Unternehmensplanung und den dort angenommenen<br />
Ansätzen für neuvertragsmieten,<br />
bei Investitionsentscheidungen,<br />
um zu prüfen, inwieweit ggf. der Vermietungsprozess analysiert<br />
werden muss.<br />
Wir ermitteln regelmäßig für unsere Kunden Mietpotenziale<br />
deutschlandweit. Gern stellen wir Ihnen unser Know-how für die<br />
Ermittlung Ihrer objektkonkreten Mietpotenziale zur Verfügung.<br />
Manja Fritsch<br />
manja.fritsch@bbt-group.de
� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />
erfolgreiches AVe-Anwenderforum<br />
in Berlin<br />
„das kleine garmisch der bbt.“<br />
so lautete in anspielung auf den garmisch-<br />
Partenkirchener aareon-Kongress das<br />
urteil der teilnehmer über das 3. aVe-<br />
anwenderforum der bbt gmbh am 27./28.<br />
oktober 2010 in berlin.<br />
Als Plattform zum Austausch mit anderen Anwendern der <strong>BBT</strong>-<br />
Software avestrategy ® , als Informationsmöglichkeit über geplante<br />
Entwicklungen von avestrategy ® und als Anregung für die<br />
eigene operative Arbeit mit avestrategy ® erfreut sich unser Anwendertreffen<br />
einer wachsenden Beliebtheit. In diesem Jahr reisten<br />
80 langjährige, neue und potenzielle Kunden aus allen Ecken<br />
Deutschlands an.<br />
Diese wurden am Vorabend des Fachtages mit einem kleinen Kulturprogramm<br />
willkommen geheißen. So entführten wir die Teilnehmer<br />
in einen der letzten Hochbunker Berlins, in dem fliegende<br />
Ventilatoren und allerlei andere skurrile Kunst der „Sammlung<br />
Boros“ bestaunt werden konnten. Anschließend ging es zum Essen<br />
und unterhaltsamen Ausklang in die angesagte „Bar Tausend“.<br />
Die Hauptveranstaltung am nächsten Tag fand im schicken Glasatrium<br />
eines ehemaligen Bankhauses im Berliner Zentrum statt.<br />
Das Programm startete mit einer Reihe von Vorträgen zu wohnungswirtschaftlichen<br />
Themen, wie etwa über das Unternehmenskonzept<br />
der Wobau Magdeburg, das Darlehens- und Be-<br />
leihungsmanagement in der praktischen Umsetzung, die<br />
Geheimnisse der Kosten- und Leistungsrechnung oder die opti-<br />
mierung der Vermietungsprozesse. Die Pausen wurden zu regen<br />
Diskussionen über das Gehörte und zur Stärkung für das noch<br />
Kommende genutzt.<br />
Am nachmittag ging es je nach Gusto nach Maui, Jamaika oder<br />
Alacatraz: Auf unseren gleichnamigen Themeninseln fanden die<br />
Anwender Anregungen zu Performancesteigerung, Strategiefindung<br />
und Managementprozessen im eigenen Unternehmen.<br />
Zum Abschluss des Anwendertreffens gaben wir einen Einblick in<br />
die geplante Weiterentwicklung von avestrategy ® : avestrategy ® -<br />
Business-Intelligence wird künftig das Werkzeug für die Ad-hoc-<br />
Auswertungen sein. Das Analyse-Tool kann flexibel und individuell<br />
durch die Kunden zusammengestellt werden.<br />
Um Ihnen unsere neuerungen alsbald zur Verfügung stellen zu<br />
können, werden wir uns nun wieder in die Arbeit stürzen. Wir<br />
hoffen, alle Teilnehmer haben die Zeit in Berlin genossen und<br />
konnten Anregungen für die eigene Arbeit gewinnen. Ein besonderer<br />
Dank gilt unseren Referenten Konstantinos Apostolopoulos,<br />
Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH, Marc Reichardt,<br />
Wohnungsbaugesellschaft der Lutherstadt Eisleben mbH und<br />
Frank Kerber, Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH, die unsere<br />
Veranstaltung mit ihren Praxiserfahrungen bereichert haben.<br />
All denen, die uns in diesem Jahr nicht besuchen konnten, sei<br />
abschließend gesagt:<br />
Ja! Sie haben etwas verpasst!<br />
aber: Das nächste Anwendertreffen kommt bestimmt.<br />
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
Andreas Grunow<br />
andreas.grunow@bbt-group.de<br />
� 9
� 10<br />
JOHNs.HOMe<br />
- ein weiteres bauprojekt der bbt und der berliner Volksbank<br />
Der Stadtteil Prenzlauer Berg zählt zu den abwechslungsreichsten<br />
in Berlin. nicht nur die spannenden Kontraste zwischen restaurierten<br />
Altbauten und moderner Architektur ziehen Berliner wie<br />
Touristen gleichermaßen an, auch das reiche Angebot an Restaurants,<br />
Cafés und Bars wird gerne genutzt.<br />
Kein anderer Bezirk ist so jung, kaum anderswo sind an sonnigen<br />
Tagen so dichte Kinderwagen-Karawanen zu den vielen Spielplätzen<br />
zu beobachten wie hier. Tatsächlich ist jeder fünfte Einwohner<br />
im Prenzlauer Berg noch keine 18 Jahre alt. neben Familien ist<br />
das Wohnquartier aber auch bei Single- und Paarhaushalten beliebt,<br />
insbesondere bei Akademikern, Intellektuellen und Gutverdienern.<br />
neben den bekannten, durch Cafés und szenige Läden geprägten<br />
Kiezlagen wie Kollwitz- oder Helmholtzplatz, Bötzow- oder Winsviertel<br />
gibt es in Prenzlauer Berg noch recht unbekannte Ecken zu<br />
entdecken.<br />
Die nördlich der Danziger Straße gelegenen Quartiere sind weniger<br />
quirlig und zeichnen sich durch kurze Wege zu Schulen, Parks<br />
und öffentliche Verkehrsmittel aus.<br />
steigenden mieten entfliehen<br />
Ein wichtiger Vorteil ist aber sicher der, dass hier das Preisniveau<br />
(noch) auf einem moderaten niveau liegt. Viele, die den Prenzlauer<br />
Berg zu ihrem Lieblingsbezirk auserkoren haben, spüren die<br />
weiter wachsende Beliebtheit ihres Kiezes an steigenden Preisen<br />
für Miete und Wohneigentum.<br />
Genau hier am nördlichen Ende der Bötzowstraße entsteht in der<br />
John-Schehr-Straße 26-30 JoHnS.HoME. Im Dreieck von Ernst-<br />
Thälmann-, Anton-Saefkow-Park und Volkspark Friedrichshain ist<br />
ein ruhiges Wohnumfeld garantiert und bietet dennoch ein paar<br />
Schritte weiter das pulsierende Leben der Szeneviertel.<br />
Wer im September in Prenzlauer Berg unterwegs war, wird sicher<br />
das Logo „I love John“ oder auch „Anton, Friedrich und Ernst“<br />
aufgefallen sein, mit dem auf das neue Bauvorhaben aufmerksam<br />
gemacht wurde. Im Internet konnten Interessenten aktiv an der<br />
Gestaltung des Hauses mitwirken, wovon auch reichlich Gebrauch<br />
gemacht wurde.<br />
Viele Wünsche und Anregungen konnten in die Planung aufgenommen<br />
werden, sodass nun ein Bauvorhaben realisiert werden
� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />
kann, das den Bedürfnissen der künftigen Bewohner auf den Leib<br />
geschneidert ist.<br />
interessenten gestalten mit<br />
Beispielsweise war der Wunsch nach abschließbaren Fahrradräumen<br />
und Kfz-Stellplätzen fast gleichwertig wie auch der Wunsch<br />
nach einer attraktiven Hofgemeinschaft. Der Spagat zwischen<br />
einem Gartenanteil - ohne dass die Wohnung im Erdgeschoss liegen<br />
sollte, wurde architektonisch so attraktiv gelöst, dass die<br />
Kfz-Stellplätze im Erdgeschoss und die Gärten und der grün gestaltete<br />
Innenhof darauf in der ersten Etage liegen. Dass so auch<br />
Fahrräder und Kinderwagen ebenerdig in die Gemeinschaftsräume<br />
geschoben werden können, ist mehr als ein angenehmer nebeneffekt.<br />
Unter insgesamt 11 Wohnungstypen zwischen rund 70 und 140 m ²<br />
jeweils mit Terrasse oder Balkon kann gewählt werden. Auch bei<br />
den einzelnen Wohnungen kann der künftige Eigentümer mitgestalten.<br />
Die Küche kann in den meisten Wohnungen als separate,<br />
halboffene oder offene Variante gewählt werden.<br />
individuell und günstig<br />
Trotz des vorrangigen Ziels, in JoHnS.HoME Qualität zu einem<br />
günstigen Preis anbieten zu können, wird der Komfort nicht zu<br />
kurz kommen. Selbstverständlich sind alle Wohnungen bequem<br />
über Aufzüge erreichbar oder auch die Fußbodenheizung zählt<br />
bereits zum Standard.<br />
Drei verschiedene Ausstattungslinien, vom Lichtschalter bis zur<br />
Parkettauswahl, bieten ein weites Spektrum, so dass sich jeder<br />
seine Wohnung nach seinen Wünschen gestalten kann.<br />
„JoHnS.HoME überrascht sowohl als Gesamtkonzept als auch<br />
im Detail“, davon ist Christian Falb, Geschäftsführer der Berliner<br />
Volksbank Immobilien GmbH (BVBI), überzeugt, „und das zu einem<br />
günstigen Preis.“ Erste Informationen erhalten Sie unter<br />
www.mittendrin-zuhause.de oder direkt bei der BVBI.<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
Marc overlack<br />
marc.overlack@bbt-group.de<br />
Lars Pillau<br />
lars.pillau@berliner-volksbank.de<br />
� 11
� 12<br />
Das neue Berliner straßen-<br />
reinigungsgesetz und seine<br />
Auswirkungen<br />
der winter 2009/2010 war in deutschland geprägt durch eine lang andauernde schnee- und eiszeit,<br />
die viele winterdienste überraschte und an und über ihre Kapazitätsgrenzen hinausbrachte. mit der<br />
Vielzahl der glätteunfälle beschäftigen sich die Krankenkassen, aber auch die haftpflicht-Versicherer<br />
der winterdienste und grundstückseigentümer.<br />
nach Ansicht des Berliner Senates waren die bisherigen Regelungen<br />
zum Winterdienst nicht ausreichend. Um die Zustände des<br />
vergangenen Winters nicht zu wiederholen und um die Bürgerinnen<br />
und Bürger bei solchen Witterungsverhältnissen besser zu<br />
schützen, hat am 11. november 2010 das Abgeordnetenhaus von<br />
Berlin die 7. novelle des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG)<br />
beschlossen.<br />
Ziel dieser novellierung ist die nachhaltige Verbesserung des<br />
Winterdienstes. Im Folgenden fassen wir die wesentlichen Veränderungen<br />
sowie die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz<br />
zusammen:<br />
wer ist verpflichtet, die räum- und streupflicht von gehwegen<br />
durchzuführen?<br />
Grundsätzlich sind die jeweiligen Anlieger hierzu verpflichtet. Diese<br />
sind Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte, nießbraucher<br />
und auch Inhaber eines im Grundbuch vermerkten sonstigen<br />
dinglichen nutzungsrechts.<br />
Kann ein subunternehmer/mieter o. Ä. den winterdienst<br />
übernehmen?<br />
Es besteht die Möglichkeit, einen geeigneten Dritten mit der<br />
Durchführung des Winterdienstes zu beauftragen. Die Verantwortlichkeit<br />
für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes<br />
kann nicht abgegeben werden. Das bedeutet, die Grundstückseigentümer<br />
sind verpflichtet, die ordnungsgemäße<br />
Durchführung des Winterdienstes ständig zu kontrollieren. Hier<br />
ist zu empfehlen, die Kontrollen auch entsprechend zu dokumentieren.<br />
wo muss die räum- und streupflicht durchgeführt werden?<br />
Grundsätzlich muss auf den nächstgelegenen Gehwegen in der<br />
erforderlichen Breite geräumt werden. Bei Straßen ohne Gehweg<br />
bezieht sich dies auf die bevorzugte Lauffläche. Bei nicht genügend<br />
ausgebauten Straßen, die im Straßenreinigungsverzeichnis<br />
in der Kategorie C aufgeführt sind, gilt eine erweiterte Räumpflicht.<br />
Sofern sich vor dem Grundstück Hydranten, Zugänge zu<br />
Telefonzellen, notrufsäulen, Aufzüge, Briefkästen und Parkautomaten<br />
befinden, sind diese ebenfalls von Schnee und Eis zu befreien.<br />
Haltestellen werden allerdings nun von der BSR übernommen.<br />
wann und wie ist der winterdienst durchzuführen?<br />
Der Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls,<br />
ggf. auch mehrfach zu räumen. Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich<br />
nach ihrem Entstehen zu bekämpfen. Dauert der Schneefall<br />
über 20:00 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall<br />
oder Glättebildung ein, so ist der Winterdienst bis 07:00 Uhr<br />
(sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr) des folgenden Tages durchzuführen.<br />
wie ist der winterdienst konkret durchzuführen?<br />
Je nach Fußgängeraufkommen ist mindestens ein Meter in der<br />
Breite zu räumen. Bei Fußgängerübergängen bzw. an Kreuzungen<br />
ist bis zum Fahrbahnrand zu räumen. Ab 01.11.<strong>2011</strong> ist auf Hauptverkehrsstraßen<br />
und vielen Geschäftsstraßen eine Räumbreite<br />
auf Gehwegen von 1,50 m vorgesehen. Des Weiteren ist die Art<br />
des Winterdienstes auf Gehwegen nun konkreter, in drei Stufen<br />
definiert:<br />
Q<br />
Q<br />
Die Beräumung von Schnee<br />
Das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln<br />
Q Beseitigung von Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch<br />
Streuen entgegengewirkt werden kann
� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />
Salze oder andere Auftaumittel sind generell verboten.<br />
Der Schnee ist auf dem Gehweg am Fahrbahnrand grundsätzlich<br />
anzuhäufen. Dies gilt jedoch nicht für den Rinnstein, Gullys, Ein-<br />
und Ausfahrten, Radfahrstreifen und Radwege. Ebenfalls ist<br />
Rücksicht auf Behindertenparkplätze, Fußgängerüberwege, Straßenkreuzungen<br />
und -einmündungen zu nehmen.<br />
welche auswirkungen ergeben sich hierdurch für hausverwaltungen?<br />
Wichtig ist, dass beauftragte Subunternehmer überwacht und<br />
kontrolliert werden. Wir empfehlen, sich ausreichenden Haftpflicht-Versicherungsschutz<br />
nachweisen zu lassen (einschl. erfolgter<br />
Prämienzahlung). Alle diese Maßnahmen sollten, um in<br />
Zweifelsfragen eine Haftung abwenden zu können, dokumentiert<br />
werden.<br />
welche auswirkungen ergeben sich auf den Versicherungsschutz<br />
der haftpflicht-Versicherung des gebäudeeigentümers?<br />
Da eine Verlagerung der Räum- und Streupflicht auf den beauftragten<br />
Dritten durch die Gebäudeeigentümer nicht von der Haf-<br />
tung befreit, wird der Haftpflicht-Versicherer prüfen, ob ein Verschulden/Fehlverhalten<br />
des Gebäudeeigentümers am Glätteunfall<br />
vorliegt. Schon die Beauftragung von nicht geeigneten Dritten<br />
bzw. bereits nicht durchgeführte Kontrollen können nun zu einer<br />
Haftung und somit zur Leistung infolge von Schadenersatzansprüchen<br />
führen. Erst auf dem Regresswege werden die Versicherer<br />
dann die Möglichkeit haben, sich zum Beispiel an den Winterdienst<br />
bzw. dessen Haftpflicht-Versicherer zu wenden.<br />
welche auswirkungen auf den haftpflicht-Versicherungsschutz<br />
ergeben sich?<br />
Die Versicherer bieten auch weiterhin Versicherungsschutz für<br />
die gesetzlichen Haftpflichtansprüche Dritter. Bei der Vielzahl der<br />
Schäden bleibt aber abzuwarten, ob sich dieses zukünftig in den<br />
Versicherungsprämien niederschlägt.<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
Michaela Kreß<br />
m.kress@funk-gruppe.de<br />
Detlev Zwintscher<br />
d.zwintscher@funk-gruppe.de<br />
� 13
� 14<br />
Betriebliche Altersversorgung<br />
der neue Versorgungsausgleich in der Praxis<br />
Im letzten Jahr ist das neue Versorgungsausgleichsgesetz in<br />
Kraft getreten, das die Durchführung des Versorgungsausgleichs<br />
im Fall einer Ehescheidung regelt. Für Unternehmen wird die Situation<br />
dadurch komplexer und unter Umständen auch teurer. Um<br />
böse Überraschungen zu vermeiden, sollten daher frühzeitig einige<br />
Aspekte bedacht werden.<br />
die neuregelung<br />
Mit dem 01.09.2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs<br />
in Kraft getreten. Darunter fällt auch das Versorgungsausgleichsgesetz<br />
(VersAusglG), das nun die grundlegenden<br />
Regelungen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs im Fall<br />
einer Ehescheidung erfasst. Betroffen hiervon sind im In- und<br />
Ausland bestehende Anwartschaften der Eheleute auf Versorgungen<br />
und Ansprüche auf laufende Versorgungen:<br />
Q<br />
Q<br />
Q<br />
Q<br />
aus der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />
aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung<br />
oder der berufsständischen Versorgung,<br />
aus der betrieblichen Altersversorgung<br />
oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.<br />
Im Wesentlichen ist das neue Recht geprägt durch den Halbteilungsgrundsatz<br />
und die systeminterne Teilung. Für den Bereich<br />
der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bedeutet dies, dass erworbene<br />
Versorgungsanrechte jeweils getrennt nach Durchführungswegen<br />
zur Hälfte geteilt werden. Das VersAusglG sieht als<br />
Grundsatz eine interne Teilung vor. Das bedeutet: Jeder Ehegatte<br />
erhält sein eigenes “Rentenkonto”, also einen eigenen Anspruch<br />
gegen den jeweiligen Versorgungsträger. In Ausnahmefällen kann<br />
eine externe Teilung auf Verlangen des Versorgungsträgers oder<br />
nach entsprechender Vereinbarung durchgeführt werden. In diesen<br />
Fällen wird das Anrecht des Ausgleichsberechtigten bei einem<br />
anderen (externen) Versorgungsträger begründet. Macht der Ausgleichsberechtigte<br />
keine Angaben über den gewünschten Zielversorgungsträger,<br />
wird ein Anrecht bei der Versorgungsausgleichskasse<br />
als Auffanglösung für Anrechte aus der bAV begründet.<br />
Versicherungsförmige durchführungswege im Versorgungsausgleich<br />
Sind versicherungsförmige Durchführungswege - also Pensionskassen,<br />
Lebensversicherer und Pensionsfonds - als Versorgungsträger<br />
betroffen, wird der Grundsatz der internen Teilung in den<br />
Regelungen zur Teilung von Anrechten (Teilungsordnung) über-<br />
wiegend als Standard aufgegriffen. Grund hierfür ist der Mittelabfluss,<br />
den eine externe Teilung bewirken würde, und der vom<br />
Versorgungsträger nicht gewünscht ist. Arbeitgeber, die arbeitsrechtlich<br />
aus der Versorgungszusage verpflichtet sind, haben keinen<br />
Einfluss auf die Ausgestaltung der jeweiligen Teilungsordnungen.<br />
Werden die Regelungen wie beschrieben umgesetzt, hat der<br />
Arbeitgeber nach Durchführung des Versorgungsausgleichs einen<br />
neuen Versorgungsanwärter: den Ex-Ehegatten seines Mitarbeiters,<br />
dem er aus der Versorgungszusage entsprechend verpflichtet<br />
ist. Außerdem werden Kosten für die Verwaltung des neuen<br />
Anrechts und Bearbeitungsgebühren durch den Versorgungsträger<br />
nach den jeweiligen Regelungen in den Teilungsordnungen<br />
erhoben. Erfolgt eine interne Teilung, können die festgesetzten<br />
Kosten auf die Eheleute umgelegt werden, jedoch nur dann, wenn<br />
das Familiengericht dem Kostenvorschlag folgt und diese auch für<br />
angemessen hält. Erfahrungswerte, wie hoch die umzulegenden<br />
Kosten konkret sein dürfen, müssen noch gesammelt werden. Ein<br />
Beschluss des oberlandesgerichts Stuttgart in Sachen Angemessenheit<br />
von Kosten bei einem Anrecht der privaten Altersversorgung<br />
ist bereits ergangen (oLG Stuttgart vom 25.06.2010, Az: 15<br />
UF 120/10).<br />
direktzusage/Pensionszusage im Versorgungsausgleich<br />
Unerwünschte und auch unkalkulierbare Ergebnisse durch die Teilung<br />
von Versorgungsanrechten gemäß der neuen gesetzlichen<br />
Regelungen können insbesondere dann vermieden werden, wenn<br />
der Arbeitgeber selbst Versorgungsträger ist. Denn das VersAusglG<br />
normiert zwar den Grundsatz der internen Teilung, lässt aber<br />
den Versorgungsträgern genug Spielraum zur Ausgestaltung innerhalb<br />
der gesetzlichen Regelungen. Die Teilung der Anrechte<br />
kann den jeweiligen Versorgungszusagen angepasst werden.<br />
Wünsche der Versorgungsträger können berücksichtigt und umgesetzt<br />
werden. Die Vielzahl von individuellen Versorgungszusagen<br />
lässt eine schematische Vorgehensweise nicht zu. Es kann<br />
also in einem Fall für den Arbeitgeber „günstiger“ sein, eine interne<br />
Teilung durchzuführen, und in einem anderen Fall kann nur eine<br />
externe Teilung zum gewünschten Ergebnis führen.<br />
Wurde zur Finanzierung der Versorgungszusage z. B. eine Rückdeckungs-Versicherung<br />
abgeschlossen, ist auch diese bei entsprechender<br />
Verknüpfung mit der Zusage mit in die Gestaltung<br />
einer Teilungsordnung einzubeziehen. Die Möglichkeiten zur Umsetzung<br />
einer Teilung der Rückdeckungs-Versicherungen sind zu<br />
prüfen und mit dem Lebensversicherer entsprechend abzustimmen.<br />
Insbesondere werden bei Teilung von Rückdeckungs-Versi
� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />
cherungen seitens der Lebens-Versicherungsunternehmen Kosten<br />
oder Bearbeitungsgebühren erhoben. Der Arbeitgeber sollte daher<br />
vor einer Teilung sorgfältig prüfen, welche Kosten erhoben<br />
werden, und ob diese Kosten auch bei der Teilung der Anrechte<br />
auf die Ehegatten umgelegt werden können und einer Prüfung der<br />
Angemessenheit seitens der Familiengerichte standhalten.<br />
ausgestaltung von teilungsordnungen<br />
Eine genaue Prüfung der Versorgungszusage vor Erstellung der<br />
Teilungsordnung kann unerwünschte Ergebnisse im Falle einer<br />
Teilung ausschließen. Zum Beispiel können bei Durchführung einer<br />
internen Teilung vorzeitige Risiken wie Berufunfähigkeitsleistungen<br />
und Todesfallleistungen für das Anrecht des Ausgleichsberechtigten<br />
ausgeschlossen werden, wenn der Wegfall dieser<br />
Leistungskomponenten durch eine Erhöhung der Altersleistung<br />
entsprechend kompensiert wird. Die Höhe der Kompensation wiederum<br />
empfiehlt sich, ebenfalls zu regeln. Der Gesetzgeber hat<br />
hierzu keine Vorgaben gemacht und spricht lediglich von einem<br />
„zusätzlichen“ Ausgleich.<br />
Ein zentraler Bestandteil von Teilungsordnungen ist die Berechnung<br />
des Ausgleichswertes, also die Berechnung des Wertes,<br />
den der Ausgleichsberechtigte - ggf. nach einem Kostenabzug -<br />
beanspruchen kann. Das VersAusglG regelt zwei Methoden zur<br />
Bewertung des Ehezeitanteils (der in der Ehezeit erworbene Anteil<br />
eines Versorgungsanrechts) und damit des Ausgleichswertes<br />
- die unmittelbare und die zeitratierliche Bewertung. Für Anrechte,<br />
die unter das Betriebsrentengesetz fallen, gilt vorrangig die<br />
unmittelbare Bewertung. Ist diese nicht möglich, erfolgt die zeitratierliche<br />
Bewertung. Zudem ist zu regeln, welches Berechnungsverfahren<br />
bei der Berechnung des Ausgleichswertes angewendet<br />
werden soll. Soll die Berechnung auf Basis einer<br />
Barwertermittlung oder Berechnung von Renten- oder Kapitalleistungen<br />
erfolgen? Musterberechnungen können hierbei einen<br />
Überblick verschaffen und die unterschiedlichen Szenarien und<br />
Höhen der Anrechte aufzeigen. Wesentlichen Einfluss hat die<br />
Wahl des Berechnungsverfahrens sicherlich auf die Höhe der Anrechte<br />
und auf die Höhe der Kosten, die dem Arbeitgeber bei der<br />
Finanzierung der Anrechte entstehen.<br />
beteiligung des betriebsrats<br />
Die Beteiligung des Betriebsrats wird bei der Erstellung einer Teilungsordnung<br />
als Ergänzung der Versorgungszusage kontrovers<br />
diskutiert. So gibt es einerseits die Auffassung, dass eine Teilungsordnung,<br />
die die Umsetzung des VersAusglG im Hinblick auf<br />
die betriebliche Versorgungsregelung beinhaltet, eine Änderung<br />
des Arbeitsvertrages zur Folge hat, und es damit der Zustimmung<br />
des Arbeitnehmers bedarf. Bei kollektiven Versorgungszusagen<br />
wäre diese einzelvertragliche Zustimmung durch eine Beteiligung<br />
des Betriebsrats zu ersetzen. Ebenso könnten sich erzwingbare<br />
Mitbestimmungsrechte<br />
aus dem Betriebsverfassungsgesetz<br />
(BetrVG) ergeben.<br />
Im Wesentlichen<br />
betrifft das §§ 87 nr. 8<br />
und 10 BetrVG, die Ausgestaltung<br />
und Verwaltung<br />
betrieblicher Sozialeinrichtungen<br />
und die innerbetrieblicheLohngerechtigkeit.<br />
Betriebliche Sozialeinrichtungen<br />
sind z. B. Konzern-<br />
und Firmenunterstützungskassen.<br />
Hier kann<br />
die gesetzlich eröffnete<br />
Gestaltungsmöglichkeit<br />
durch den Arbeitgeber die<br />
Ausgestaltung und Verwaltung<br />
dieser betreffen.<br />
Auf der anderen Seite<br />
wird argumentiert, dass der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger<br />
ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers handlungsunfähig<br />
wäre. Die vom Gesetzgeber auferlegte Verpflichtung, eine<br />
Teilung von Versorgungsanrechten durchzuführen, kann ohne Einverständnis<br />
nicht, oder nur mit erheblichem Aufwand durchgeführt<br />
werden. Die notwendigkeit, den Betriebsrat bei der Erstellung<br />
der Teilungsordnung mit einzubeziehen, wird nach dieser<br />
Auffassung abgelehnt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit in<br />
diesem Punkt, empfiehlt es sich, den Betriebsrat zu beteiligen -<br />
insbesondere wenn Firmen- oder Konzernunterstützungskassen<br />
entsprechende Regelungen treffen.<br />
einheitliche Vorgehensweise von Vorteil<br />
Aufgrund der Vielschichtigkeit der betrieblichen Versorgungszusagen<br />
sollten Regelungen für den Fall der Teilung von betrieblichen<br />
Anrechten im Versorgungsausgleich grundsätzlich in die<br />
Versorgungszusage aufgenommen werden. Ein zusätzlicher Vorteil<br />
ist sicherlich auch eine einheitliche Vorgehensweise und eine<br />
damit einhergehende Verwaltungsvereinfachung. Um unangenehme<br />
Überraschungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, so<br />
früh wie möglich zu prüfen, welche Kosten durch die Teilung der<br />
Anrechte auf den Arbeitgeber bzw. den Versorgungsträger zukommen<br />
können. Da die Ausgestaltung der Teilungsordnung für<br />
die jeweiligen Versorgungssysteme recht komplex ist, bietet sich<br />
die Unterstützung und Beratung durch einen spezialisierten Consultant<br />
an.<br />
nicole Koller<br />
n.koller@funk-gruppe.de<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
� 15
� 16<br />
Höchstrechnungszins und<br />
Überschüsse in der Lebens-<br />
versicherung<br />
in diesen wochen ist viel bewegung auf dem markt der lebensversicherungen. Zum einen gibt es<br />
eine auseinandersetzung zum höchstrechnungszins, auch garantiezins genannt. dieser legt den<br />
Zinssatz fest, den Versicherer für ihre deckungsrückstellungen maximal zugrunde legen dürfen.<br />
Die Höhe für die Lebensversicherungen wird anhand der durchschnittlichen<br />
Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen ermittelt.<br />
Der Zinssatz wird dabei gemeinsam von der Deutschen Aktuarvereinigung<br />
und der Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht<br />
vorgeschlagen. Er darf höchstens 60 % der durchschnittlichen<br />
Rendite zehnjähriger Staatsanleihen betragen. Endgültig festgesetzt<br />
wird der Zinssatz durch Verordnung des Bundesministeriums<br />
der Finanzen. Die Deutsche Aktuarvereinigung hatte zu Jahresbeginn<br />
noch empfohlen, auch für <strong>2011</strong> den Höchstrechnungszins<br />
bei 2,25 % zu belassen. Das Bundesministerium der Finanzen hat<br />
jetzt allerdings eine Absenkung zum 1. Juli <strong>2011</strong> auf 1,75 % vorgeschlagen<br />
und bis zum 14. Januar um Stellungnahme gebeten.<br />
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht<br />
diesen Vorschlag hochproblematisch, da nach seiner Auffassung<br />
die bisherige Zinshöhe vertretbar ist. Zudem wird darauf hingewiesen,<br />
dass eine solch kurzfristige und kaum merkliche Absenkung<br />
nur in geringem Maße die Risikotragfähigkeit der Versicherer<br />
erhöht. Denn die Absenkung betrifft nur Verträge, die ab dem<br />
Zeitpunkt des Inkrafttretens neu abgeschlossen werden. Für<br />
schon laufende Verträge gilt der Zinssatz vom Abschlussjahr, somit<br />
z. B. in den Jahren 1995 bis 2000 immerhin 4 %.<br />
In den nächsten Wochen ist hier mit einer Entscheidung zu rechnen.<br />
Zum anderen haben viele Lebensversicherer zum Jahreswechsel<br />
ihre laufende Überschussbeteiligung gesenkt, so z. B. auch der<br />
Marktführer Allianz von 4,3 auf 4,1 %. Damit reagieren die Lebensversicherer<br />
auf das historische Zinstief, denn den Unternehmen<br />
fällt es durch die niedrigen Anleihezinsen immer schwerer,<br />
am Kapitalmarkt ausreichend hohe Renditen zu erwirtschaften.<br />
Die Überschussbeteiligung bezieht sich auf den Sparanteil der<br />
Kundenbeiträge - also das, was nach Abzug der Kosten für den<br />
Abschluss, die Verwaltung und den Risikoschutz (z. B. Todesfall-<br />
oder Berufsunfähigkeitsabsicherungen) des Vertrages übrig<br />
bleibt. Je höher diese Kosten sind, desto stärker reduziert sich die<br />
tatsächliche Ablaufrendite. Die Überschussbeteiligung setzt sich<br />
zusammen aus dem o. g. Höchstrechnungszins und einem variablen<br />
Teil, der vom Geschäftserfolg des Versicherers abhängt. Dieser<br />
speist sich aus den Kapitalerträgen des Unternehmens und<br />
den Gewinnen, die entstehen, wenn die Kosten und Risikoleistungen<br />
geringer ausfallen als zuvor kalkuliert.<br />
Zusätzlich wird ein Schlussüberschuss gewährt, wenn ein Vertrag<br />
ausläuft oder gekündigt wird. nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes<br />
2008 müssen die Versicherer ihre Kunden auch<br />
an den Bewertungsreserven ihrer Wertpapiere beteiligen. Werden<br />
all diese Komponenten zusammengezogen, erreichen die besten<br />
Versicherer derzeit eine Gesamtverzinsung von 4,9 %. In<br />
Anbetracht des derzeitigen Marktumfeldes und des sehr geringen<br />
Risikos ist dies immer noch eine beachtliche Verzinsung, die in<br />
Aussicht gestellt wird.<br />
Denn die Lebensversicherer investieren das Geld ihrer Kunden zu<br />
rund 85 % in festverzinsliche Kapitalanlagen. Wegen des gesunkenen<br />
Zinsniveaus rechnen die deutschen Versicherer in diesem<br />
Jahr mit einem Kapitalanlageergebnis von durchschnittlich etwas<br />
weniger als 4 %. Dabei müssen sie allerdings durch Garantien der<br />
Vergangenheit durchschnittlich 3,4 % Verzinsung gutschreiben.<br />
noch im Jahr 2002 lag die durchschnittliche Überschussbeteiligung<br />
ohne die Schlussüberschüsse bei ca. 7 %. nach erheblichen<br />
Verlusten nach dem darauffolgenden Börsenkrach haben sie ihre<br />
Aktienbestände von mehr als 20 % auf heute circa 8 % deutlich<br />
zurückgefahren.<br />
In der folgenden Grafik wird die Entwicklung des Höchstrechnungszinses,<br />
der Überschüsse sowie die Entwicklung der Rendite<br />
der 10-jährigen Bundesanleihen (im Jahresdurchschnitt) und die
� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />
Inflationsrate dargestellt:<br />
Gut zu sehen ist, dass in der Vergangenheit der Abstand zwischen<br />
Inflationsrate und Gesamtverzinsung halbwegs gleich, sprich die<br />
inflationsbereinigte Rendite stabil war. Per se ist dies ja die entscheidende<br />
Größe, welche betrachtet werden sollte. In <strong>2011</strong> ist<br />
hier ein gegenläufiger Effekt zu beobachten, da die Verzinsung<br />
sinkt, die Inflationsrate jedoch steigt. Die Entwicklung der nächsten<br />
Jahre ist hier genau zu beobachten.<br />
Bei den Ausführungen zur Rendite ist jedoch zu beachten, dass<br />
die Lebensversicherung (speziell die Rentenversicherung) kein<br />
Kapitalanlageprodukt ist. Denn es wird das biometrische Risiko<br />
der Langlebigkeit abgedeckt, sprich: Ab Rentenbeginn wird die<br />
Garantierente zuzüglich Überschüssen gezahlt, lebenslang.<br />
Diese Tatsache macht einen Vergleich mit einer konventionellen<br />
Kapitalanlage nahezu unmöglich und sollte stets bedacht werden.<br />
Denn die Rentenversicherung leistet dann für die gesamte Lebensdauer,<br />
währenddessen eine reine Kapitalanlage irgendwann<br />
aufgezehrt ist. Und dieses Risiko wird nur bei Rentenversicherungen<br />
abgedeckt.<br />
olaf Mauga<br />
o.mauga@funk-gruppe.de<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
� 17
� 18<br />
Aktuelle Rechtsprechung zum<br />
Thema Terror-Versicherung<br />
für Gewerbeobjekte<br />
(bgh-urteil vom 13. oktober 2010, az. Xii Zr 129/0<br />
Bis zum Terroranschlag auf das World Trade Center im Jahr 2001<br />
haben Gebäudeversicherer das Terrorrisiko als vernachlässigbar<br />
angesehen und es kostenfrei in die Feuer-Versicherung integriert.<br />
Seitdem ist dies meist nur bis zu einem Gebäudewert von 25 Mio.<br />
Euro möglich, darüber hinaus haben sich Spezialversicherer diesem<br />
Gebiet angenommen. nach den Allgemeinen Bedingungen<br />
für die Terror-Versicherung (ATB) sind Terrorakte: „Jegliche Handlungen<br />
von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer,<br />
religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet<br />
sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der<br />
Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder<br />
staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen.“<br />
Wenn ein Gebäudeeigentümer sich entschließt, sein objekt mit<br />
einem Versicherungswert von über 25 Mio. Euro gegen Terrorschäden<br />
zu versichern, kann er die dadurch entstehenden Kosten<br />
nur dann auf den Mieter umlegen, wenn diese Kosten dem Grundsatz<br />
der Wirtschaftlichkeit genügen, sprich erforderlich und angemessen<br />
sind. Die Prüfung, ob ein vertretbares Kosten-nutzen-<br />
Verhältnis vorliegt, ist für jedes objekt einzeln durchzuführen.<br />
Wenn man diese Maßstäbe zugrunde legt, ist davon auszugehen,<br />
dass ein umsichtiger Eigentümer eine Terror-Versicherung nur abschließen<br />
wird, wenn konkrete Umstände vorliegen, die die Gefahr<br />
eines terroristischen Angriffes plausibel erscheinen lassen.<br />
Ist dies hingegen wenig wahrscheinlich (auch wenn es mit Sicherheit<br />
nicht ausgeschlossen werden kann), entspricht es vermutlich<br />
nicht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, dieses Risiko zu versichern.<br />
Die Gegenargumentation, dass der ort von Terroranschlägen<br />
nicht vorhersehbar und somit jedes Gebäude gefährdet<br />
und somit diese Versicherung sinnvoll ist, überzeugte die Gerichte<br />
bisher nicht.<br />
Aus den oben zitierten Bedingungen für die Terror-Versicherung<br />
lässt sich wiederum ableiten, welche Gebäude gefährdet sind:<br />
objekte mit Symbolcharakter (z. B. Eiffelturm), Gebäude, in denen<br />
staatliche Macht ausgeübt wird (militärische Einrichtungen, Regierungs-<br />
und Parlamentsgebäude), objekte, vor allem in Groß-<br />
städten oder Ballungszentren, in denen sich regelmäßig eine<br />
große Anzahl von Menschen aufhält (Bahnhöfe, Flughäfen, Touristenattraktionen,<br />
Sportstadien, Büro- oder Einkaufszentren)<br />
sowie objekte, die sich in unmittelbarer nachbarschaft der genannten<br />
Gebäude befinden.<br />
Im Urteil vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09 hat nun der Bundesgerichtshof<br />
entschieden, dass die Kosten für die Terror-Versicherung<br />
grundsätzlich umlegbar sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich<br />
um einen großen Gebäudekomplex mit außergewöhnlicher Architektur,<br />
der einen Wert von ca. 286 Mio. Euro hat, in dem städtische<br />
Ämter untergebracht sind und der sich in unmittelbarer<br />
nähe zum Statistischen Bundesamt sowie eines Fußballstadions<br />
befindet. Somit war aus Sicht eines umsichtigen Eigentümers der<br />
Abschluss erforderlich, um bei Eintritt des Versicherungsfalls die<br />
Sachschäden am Gebäude abzusichern.<br />
Die Umlage der Terror-Versicherung verstößt auch nicht wegen<br />
der Höhe der Prämie gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Eine<br />
solche Terror-Versicherung bot nach Feststellung des Gerichtes<br />
im streitgegenständlichen Zeitraum nur ein Versicherer an, daher<br />
musste dort das Risiko versichert werden. Auch die Absicherung<br />
einer Jahreshöchstentschädigung von 100 Mio. Euro hielten die<br />
Richter für ein angemessenes Kosten-nutzen-Verhältnis. Denn<br />
eine Lebenserfahrung dahingehend, dass ein solcher Schaden bei<br />
einem Terroranschlag unwahrscheinlich ist, gibt es nicht. Zwar<br />
weist das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung,<br />
soweit sie in der Terror-Versicherung<br />
enthalten ist, nicht das Sacherhaltungsinteresse absichert und<br />
damit nicht umlagefähig ist. Im vorliegenden Fall war dieses Risiko<br />
jedoch nicht versichert.<br />
Zu beachten ist, dass dieses Urteil vom 12. Zivilsenat gefällt<br />
wurde und somit nur Gewerbemietverträge betrifft!<br />
olaf Mauga<br />
o.mauga@funk-gruppe.de
� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />
<strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> übernimmt<br />
spezialversicherungsmakler<br />
für den energiemarkt<br />
mit der neuen firma funk minerva energie-assekuranz gmbh baut das maklerhaus seine<br />
aktivitäten in der energiebranche weiter aus.<br />
Die <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> hat die Geschäftsanteile der unter Vattenfall fusionierten<br />
Spezialversicherungsmakler - der Minerva und der Energie-Assekuranz<br />
- übernommen. Mit der neuen Firma <strong>Funk</strong> Minerva<br />
Energie-Assekuranz GmbH wird sich das Maklerhaus noch<br />
stärker am Energiemarkt engagieren. Mit der Minerva Energie-<br />
Assekuranz hatte die <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> seit 1996 erfolgreich kooperiert.<br />
nachdem Vattenfall entschieden hatte, sich künftig stärker auf<br />
sein Kerngeschäft zu konzentrieren, entschloss die <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong><br />
sich zu dem Schritt der Übernahme. Geschäftsführer der neuen<br />
Firma sind Thomas Abel und Wolfram nieradzik, der Firmensitz ist<br />
in Hamburg.<br />
Die <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> berät bereits seit 1946 namhafte Kunden aus der<br />
Energiewirtschaft und kennt die Anforderungen der Branche sehr<br />
genau. Das Maklerhaus verfügt über technisches Spezialwissen<br />
im Zusammenhang mit Gas-, Kohle- und Wasserkraftwerken sowie<br />
mit erneuerbaren Energien wie Wind-, Solar- und Bio-Energie<br />
sowie Geothermie. „Die Energiebranche ist ganz speziellen Risiken<br />
ausgesetzt, die sich kaum mit anderen Wirtschaftsbereichen<br />
vergleichen lassen,“ erklärt Thomas Abel.<br />
Die <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> hat in diesem Bereich fundiertes Know-how aufgebaut,<br />
um Unternehmen dieser Branche ganzheitlich beraten<br />
und betreuen zu können. „Uns sind selbst schwierige Maschinen-<br />
Versicherungsverträge und komplexe Haftungsszenarien nicht<br />
fremd,“ so Wolfram nieradzik. „Dieses Wissen bildet eine solide<br />
Basis für den wachsenden Geschäftsbereich der erneuerbaren<br />
Energien.“<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
Wolfram nieradzik<br />
w.nieradzik@funk-gruppe.de<br />
� 19
� 20<br />
Fünf zu Fuß auf 42,195 km<br />
Vier grad über null zeigte das thermometer am 21.11.2010 um zehn uhr, und nebel hing über dem<br />
ehemaligen flughafen berlin-tempelhof. wäre er noch in betrieb, hätte es sicher ein startverbot wegen<br />
schlechter sicht gegeben.<br />
Trotz der ungemütlichen Witterung und<br />
der frühen Sonntagmorgenstunde bevölkerten<br />
ungewöhnlich viele Besucher<br />
das Flughafengelände. Sie warteten mit<br />
6.800 Läufern und Läuferinnen auf den<br />
Start der 18. Berliner Marathon-Staffel.<br />
Am Start war auch ein <strong>BBT</strong>-Team mit<br />
Verstärkung durch eine Mitarbeiterin<br />
der Baugenossenschaft Ideal. Das Ziel:<br />
42,195 km in neuer <strong>BBT</strong>-Bestzeit laufen;<br />
es galt, eine Zeit von 3:47:00 Stunden<br />
zu unterbieten.<br />
Um 10:30 Uhr fiel der Startschuss.<br />
Startläuferin Romina Bornstein spurtete<br />
los in den nebel und bewältigte<br />
ihre 12 km in knapp einer Stunde. Als<br />
zweite <strong>BBT</strong>-Läuferin ging Ester Meissner<br />
auf die Strecke und lief mit persönlicher Bestzeit auf 10 km<br />
eine Geschwindigkeit von gut 12 km/h. Damit gab sie Andreas<br />
Grunow eine harte nuss zu knacken. Doch auch er lief die 10 km<br />
mit knapp 12 km/h. Auf der 5-km-Distanz wurde die <strong>BBT</strong> von Birgit<br />
Glaw, Controllerin der Baugenossenschaft Ideal, unterstützt.<br />
Sie bezwang die Strecke ähnlich wie <strong>BBT</strong>-Programmierer Andreas<br />
Friedel in 28 Minuten. Als dieser als letzter Teamläufer das<br />
Ziel erreichte, zeigte die Uhr 3:33:00 Stunden an.<br />
Derweil hatte sich der nebel verzogen und eine herrliche novembersonne<br />
strahlte den Läufern entgegen. Die wiederum strahlten<br />
über ihre neue Bestzeit und genossen anschließend heißen Tee<br />
und alkoholfreies Bier. Im nächsten Jahr sind sie sicher wieder<br />
dabei.<br />
Romina Bornstein<br />
romina.bornstein@bbt-group.de
� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />
Kontakte<br />
alles auf einen blick. funK-bbt gmbh.<br />
ihr Versicherungsmakler für die wohnungswirtschaft.<br />
funk-bbt gmbh<br />
Budapester Str. 31 · 10787 Berlin<br />
fon +49 30 250092-0 · fax +49 30 250092-755<br />
E-Mail: info@funk-gruppe.de<br />
www.funk-gruppe.com<br />
geschäftsführung Claudius Jochheim<br />
Christine Seiler<br />
Hartmut Heidenreich<br />
Kundenberatung Uwe Beske<br />
Stefan Cichon<br />
Christoph Hasenohr<br />
Christian Mattheus<br />
Silvana Schielke<br />
Felix von Treuenfels<br />
Vermögens-haftpflicht-/<br />
rechtsschutz-/<br />
d&o-Versicherungen<br />
haftpflicht-/<br />
unfall-Versicherungen<br />
Michael Pfeifer<br />
Andrea Falkenberg<br />
Dominik Foth<br />
Michaela Kreß<br />
Detlev Zwintscher<br />
altersversorgung Ernst-Georg Hennig<br />
Carsten Weidemann<br />
sach-Versicherungen norbert Töpfer<br />
oliver Jakubith<br />
Axel nold<br />
technische Versicherungen Dirk Berthold<br />
Gerd Creuzberger<br />
Kraftfahrt-Versicherungen Astrid Hähnel<br />
Reinhard Schulz<br />
immobilienwirtschaft Hartmut Heidenreich<br />
Henri Lüdeke<br />
Kundenbetreuung it-<br />
Versicherungsmanagement<br />
schaden-management-<br />
service<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
Michael Zwingelberg<br />
Claudia Müller<br />
Arne Schröter<br />
� 21
Budapester Str. 31 • 10787 Berlin<br />
fon +49 30 250092-0<br />
fax +49 30 250092-755<br />
Bernburger Str. 30/31 • 10963 Berlin<br />
fon +49 30 26006-0<br />
fax +49 30 26006-200