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Funk-BBT News Ausgabe 1/2011 Demografischer ... - Funk Gruppe

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<strong>Funk</strong>-<strong>BBT</strong> NeWs<br />

A U s G A B e 1 / 1 1<br />

immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />

in dieser ausgabe u. a.:<br />

� <strong>Demografischer</strong> Wandel und<br />

nachfragegerechter Wohnungs-<br />

neubau – ein Widerspruch?<br />

� Mietenplanung leicht gemacht<br />

� Mietpotenzialanalyse<br />

Chancen erkennen und nutzen<br />

� Betriebliche Altersversorgung<br />

� Höchstrechnungszins und<br />

Überschüsse in der Lebens-<br />

versicherung<br />

� Neues BGH-Urteil zur<br />

Terror-Versicherung


<strong>Funk</strong>-<strong>BBT</strong> NeWs<br />

A U s G A B e 1 / 1 1<br />

impressum<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Funk</strong>-<strong>BBT</strong> GmbH<br />

Versicherungsmakler für die Wohnungswirtschaft<br />

Budapester Str. 31<br />

10787 Berlin<br />

fon +49 30 250092-0<br />

inhalt:<br />

� <strong>Demografischer</strong> Wandel und nachfragegerechter<br />

Wohnungsneubau - ein Widerspruch? Seite 2<br />

� Mietenplanung leicht gemacht Seite 7<br />

� Mietpotenzialanalyse:<br />

Chancen erkennen und nutzen Seite 8<br />

� Erfolgreiches AVE-Anwenderforum in Berlin Seite 9<br />

� JoHnS.HoME Seite 10<br />

� Das neue Berliner Straßenreinigungsgesetz<br />

und seine Auswirkungen Seite 12<br />

� Betriebliche Altersversorgung Seite 14<br />

� Höchstrechnungszins und Überschüsse in der<br />

Lebensversicherung Seite 16<br />

� Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Terror-Versicherung<br />

für Gewerbeobjekte Seite 18<br />

� <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> übernimmt Spezialversicherungsmakler<br />

für den Energiemarkt Seite 19<br />

� Fünf zu Fuß auf 42,195 km Seite 20<br />

v.i.S.d.P.:<br />

Christine Seiler<br />

Hartmut Heidenreich<br />

Budapester Str. 31<br />

10787 Berlin<br />

Copyright <strong>2011</strong>


� editorial � ImmobIlIenwIrtschaft � VersIcherungswIrtschaft � branchen-news<br />

Liebe Leserinnen<br />

und liebe Leser...<br />

die Konjunkturdaten entwickeln sich weiterhin positiv. Insbesondere die<br />

Arbeitsmarktzahlen erfreuen den Immobilieneigentümer, sind sie doch ein<br />

wichtiger Indikator für die Mietzahlungsfähigkeit seiner Kunden.<br />

Wir nehmen uns in der ersten <strong>Ausgabe</strong> der <strong>Funk</strong>-<strong>BBT</strong> news des Jahres <strong>2011</strong><br />

daher u. a. sowohl des Themas Mieten und ihrer Prognose als auch des Themas<br />

Markt und Investition an. Gefreut haben wir uns über den Austausch mit den<br />

avestrategy ® -Kunden, die am wieder gut besuchten AVE-Anwenderforum in<br />

Berlin teilnahmen. „JoHnS.HoME“ (www.mittendrin-zuhause.de) informiert<br />

über das neueste Bauprojekt der <strong>BBT</strong>.<br />

Auswirkungen des neuen Berliner Straßenreinigungsgesetzes, Terror-Versicherung und Lebensversicherungen<br />

sind u. a. die Themen im Bereich Versicherungswirtschaft dieser <strong>Ausgabe</strong>.<br />

Darüber hinaus berichten wir über die Aktivitäten der <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> in der Energiebranche. Finale dieser Ausga-<br />

be sind sportliche Leistungen des <strong>BBT</strong>-Teams bei der Berliner Marathon-Staffel.<br />

Ich wünsche Ihnen im namen aller Autoren viel Spaß beim Lesen.<br />

Beste Grüße aus Berlin<br />

Ihr<br />

� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />

hartmut.heidenreich@bbt-group.de<br />

� 1


� 2<br />

<strong>Demografischer</strong> Wandel und<br />

nachfragegerechter Wohnungs-<br />

neubau – ein Widerspruch?<br />

die wohnungswirtschaft steht vor der herausforderung, für den mieter von morgen attraktiven wohnraum<br />

bereitzustellen, um dessen wohnbedürfnisse zu befriedigen und gleichzeitig ihren wirtschaftlichen<br />

erfolg nachhaltig zu sichern.<br />

Das bedeutet, den Wohnungsbestand hinsichtlich Wohnungsangebot,<br />

Ausstattungsgrad, Serviceangeboten und Preispolitik an<br />

den Bedarf bzw. die nachfrage anzupassen. Das ist einerseits<br />

durch gezielte Investitionen (u. a. Modernisierungen, energetische<br />

Maßnahmen), Desinvestitionen (Rückbau/Abriss) als auch<br />

durch nachfrage- und zielgruppengerechten neubau zu erreichen.<br />

soweit die theorie!<br />

Aufgrund des demografischen Wandels ergeben sich regionale<br />

Unterschiede, die den Rahmen für den Aktionsspielraum der<br />

Wohnungswirtschaft geben. Insbesondere in ländlichen, peripheren<br />

Regionen ostdeutschlands (u. a. äußerer Entwicklungsraum<br />

Brandenburgs) bedeutet daher demografischer Wandel und<br />

Schrumpfung nicht nur Abriss und Rückbau, sondern auch Anpassung<br />

und Entwicklung des Kernbestandes der Wohnungsunternehmen.<br />

Aus Sicht der <strong>BBT</strong> GmbH erwächst daraus für die Zukunft<br />

ein Bedarf an (Miet-)Wohnungsneubau. nicht nur in Berlin und<br />

dem Berliner Umland, sondern gezielt und nachfragegerecht auch<br />

in peripheren Räumen.<br />

Das Land Brandenburg reagiert aktuell auf diese Entwicklung und<br />

unterstützt (Miet-)Wohnungsneubau durch Fördermittel der Städtebauförderung.<br />

Im Rahmen dieses Aufsatzes möchten wir anhand<br />

von einfachen Beispielrechnungen aufzeigen, unter welchen<br />

Prämissen nachfrageorientierter (Miet-)Wohnungsneubau umsetzbar<br />

ist.<br />

beispielhafte betrachtung der mietbelastung von rentnerhaushalten<br />

Entscheidend für die nachfrage ist die Entwicklung der Haushaltszahlen.<br />

Zukünftig leben immer mehr Menschen in kleineren<br />

Haushalten, während die Zahl der großen Haushalte abnimmt.<br />

Dies kann bei stabiler Bevölkerungsprognose zu Zuwächsen in der<br />

Haushaltszahl führen (z. B. Berlin), in Gebieten mit Bevölkerungsrückgang<br />

(z. B. in peripheren Räumen Brandenburgs) zu neuen<br />

nachfragetypen auf dem Wohnungsmarkt (junge/alte Singlehaushalte,<br />

Seniorenhaushalte/Erwachsenenhaushalte) führen.<br />

Der Zuwachs an Seniorenhaushalten wird dazu führen, dass das<br />

Angebot für Senioren stärker diversifiziert werden muss. Eine Beschränkung<br />

auf „klassische Aspekte“ wie Haltegriff im Bad, Zugangsmöglichkeiten<br />

zum Gebäude und verbreiterte Türen reicht<br />

nicht mehr aus. Die Vielzahl an Seniorenhaushalten weist unterschiedliche<br />

Lebensstile und Einkommensverhältnisse auf, was<br />

sich in einer differenzierten nachfrage widerspiegelt. Zukünftig<br />

muss und wird sich das Spektrum an Wohnungsqualitäten vergrößern.<br />

Der Individualisierungstrend wird sich weiter ausbreiten,<br />

d. h.. dass immer mehr Menschen nach Individuallösungen statt<br />

Massenprodukten streben. Das hat zur Folge, dass Wohnungen,<br />

die heute für „Innovative“ entwickelt werden, künftig auch von<br />

breiteren Bevölkerungsschichten nachgefragt werden. Standardlösungen<br />

werden auch zukünftig als kostengünstige Alternative<br />

von eher einkommensschwachen Haushalten weiter nachgefragt<br />

werden.<br />

Die Zahlungsfähigkeit der Haushalte spielt im Wohnungsmarkt<br />

eine entscheidende Rolle. Daher muss bereits bei der Planung von<br />

Investitionen in den Bestand die Frage beantwortet werden: Wie<br />

viel von ihrem Einkommen können die Haushalte für die Mietkosten<br />

aufbringen? Unsere beispielhafte Untersuchung der leistbaren<br />

Mieten konzentriert sich im Folgenden auf die Zielgruppe<br />

der Seniorenhaushalte. Unter der Annahme, dass Haushalte regelmäßig<br />

einen bestimmten Anteil ihres Einkommens (i. d. R. zwischen<br />

25 % und 40 %) für das Wohnen ausgeben können, lassen<br />

Daten zum verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen einen Schluss<br />

auf die zumutbaren Mieten der Haushalte zu. Der Rentenversiche


� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />

rungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 weist für<br />

Rentner in den neuen Bundesländern eine durchschnittliche Rente<br />

von 995 Euro für Männer, 674 Euro für Frauen und 1.078 Euro<br />

für verwitwete Rentner aus. Daraus haben wir für vier mögliche<br />

Typen von Rentnerhaushalten das jeweilige Haushaltseinkommen<br />

ermittelt. ordnet man diesen Rentnerhaushalten eine durchschnittliche<br />

Wohnungsgröße (zwischen 45 und 65 m²) zu, so lassen<br />

sich unter der Annahme einer prozentualen Mietbelastungsquote<br />

die tragbaren Mietkosten ableiten. Bei der Ableitung dieser<br />

Mietkosten sollte sichergestellt werden, dass die verbleibenden<br />

Renteneinkommen (zwischen 75 % und 60 %) mindestens ca.<br />

350 Euro je Person (angelehnt an die pauschalierten Regelleistungen<br />

des Arbeitslosengelds II) entsprechen. Da dieser Regelsatz<br />

die Aufwendungen für Heizenergie enthält, entsprechen die ausgewiesenen<br />

Mietkosten den „zu tragenden“ Bruttokaltmieten<br />

(inkl. kalter Betriebskosten):<br />

rentnerhaushalte durchschnittlichewohnungsgröße<br />

in m²<br />

bruttokaltmiete in €<br />

p. m. bei mietbelastung<br />

in % der rente<br />

25 % 30 % 40 %<br />

2 Personen-HH 65 417 € 501 € 668 €<br />

1 Personen-HH Witwenrente 50 270 € 323 € 431 €<br />

1 Personen-HH Mann 45 249 € 299 € 398 €<br />

1 Personen-HH Frau 45 169 € 202 € 270 €<br />

Tabelle 1: Mietanalyse Rentnerhaushalte – Bruttokaltmieten;<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

Zieht man von diesen Bruttokaltmieten den Anteil für die kalten<br />

Betriebskosten von 1,07 Euro/m² monatlich (Benchmark gemäß<br />

BBU-Marktmonitor 2009) ab, so lassen sich folgende zu tragende<br />

nettokaltmieten ableiten:<br />

renterhaushalte durchschnittlichewohnungsgröße<br />

in m²<br />

nettokaltmiete in €/m²<br />

p. m. bei mietbelastung<br />

in % der rente<br />

25 % 30 % 40 %<br />

2 Personen-HH 65 5,30 € 6,60 € 9,20 €<br />

1 Personen-HH Witwenrente 50 4,30 € 5,40 € 7,60 €<br />

1 Personen-HH Mann 45 4,50 € 5,60 € 7,80 €<br />

1 Personen-HH Frau 45 2,70 € 3,40 € 4,90 €<br />

Tabelle 2: Mietanalyse Rentnerhaushalte – nettokaltmieten;<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

Geht man nun von einer realistischen Mietbelastungsquote von<br />

30 % aus, so ergibt sich in Abhängigkeit von der angenommenen<br />

Wohnungsgröße eine mittlere tragbare Mietspanne von ca. 3,40<br />

Euro/m² bis 6,60 Euro/m² monatlich für Rentnerhaushalte. Eine<br />

solche zugegebenermaßen pauschale Analyse der Zahlungsfähigkeit<br />

lässt nun – ergänzt um eine Erhebung der Wohnbedürfnisse<br />

der verschiedenen Senioren-Haushaltstypen – konkrete Rückschlüsse<br />

auf die Produkt- und Preisgestaltung des „seniorengerechten<br />

Wohnens“ zu.<br />

Zu dieser einfachen Betrachtung ist einschränkend anzumerken,<br />

dass die Angaben des Rentenversicherungsberichts allgemeine<br />

statistische Aussagen auf Ebene der neuen Bundesländer darstellen.<br />

Die tatsächlichen Renten, insbesondere auf kleinräumiger<br />

Ebene, können vom Durchschnitt abweichen. Daher sollten Wohnungsunternehmen<br />

im Rahmen der Investitionssteuerung detaillierte,<br />

kleinräumige Zielgruppenanalysen vornehmen.<br />

anpassung des wohnungsbestands an die bedürfnisse<br />

der nachfrager<br />

Angesichts der sich verändernden quantitativen und qualitativen<br />

Wohnungsnachfrage muss sich die Wohnungswirtschaft zunächst<br />

mit der Frage auseinandersetzen, wie gut das aktuelle Wohnungsangebot<br />

zu den Wohnbedürfnissen passt, um daraus Rückschlüsse<br />

für eine erforderliche Entwicklung und Anpassung des Wohnungsangebotes<br />

abzuleiten. Passt der aktuelle Wohnungsbestand<br />

nicht zur aktuellen und zukünftigen Wohnungsnachfrage, sind<br />

marktkonforme Anpassungen im Wohnungsbestand notwendig.<br />

Dazu gehört in vielen Regionen Brandenburgs auch zukünftig der<br />

Rückbau von mittel- bis langfristig nicht am Markt vermietbaren<br />

Wohnungen. Doch auch – oder erst recht – in Regionen mit einem<br />

Angebotsüberhang, muss die nachfrageorientierte Anpassung<br />

des Kernbestands im Mittelpunkt stehen, um die verbliebenen<br />

Mieter im Bestand zu halten. neben Modernisierungen rückt damit<br />

auch gezielter, nachfragegerechter (Miet-)Wohnungsneubau<br />

in den Fokus. Denn viele Bestandsgebäude lassen sich nur mit<br />

sehr hohem Aufwand bspw. an die Bedürfnisse z. B. von Senioren<br />

anpassen. Auch bei Durchführung komplexer Grundrissänderungen,<br />

Schaffung von barrierearmen oder -freien Zugängen und<br />

Räumen und nachträglichen Fahrstuhlanbauten bestehen bei vielen<br />

Bautypen immer noch Vermietungshemmnisse wie zu kleine<br />

Hausflure, Aufzüge, die das Zwischengeschoss erreichen oder die<br />

falsche Wohnlage im Stadtgefüge. Doch wie sollen Wohnungsunternehmen<br />

unter den aktuellen Marktgegebenheiten – zu aktuellen<br />

Mietniveaus – Wohnungsneubau wirtschaftlich realisieren?<br />

Praxisbeispiel für seniorenfreundlichen, energetischen<br />

wohnungsneubau in gräfenhainichen (sachsen-anhalt)<br />

In Gräfenhainichen, einer Kleinstadt in Sachsen-Anhalt, haben<br />

� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />

� 3


� 4<br />

trotz eines prognostizierten Bevölkerungsrückgangs von 7.800<br />

EW in 2008 auf ca. 5.800 Einwohner in 2020 (-24 %) sowohl die<br />

Gräfenhainicher Wohnungsbaugesellschaft (GWG) als auch die<br />

lokale Gräfenhainichener Wohnungsgenossenschaft eG neben<br />

Rückbau und Abrissmaßnahmen in den letzten Jahren auch nachfragegerechten<br />

(Miet-)Wohnungsneubau umgesetzt.<br />

Mit Erfolg – wie das Beispiel der GWG zeigt: Auf Basis der im<br />

Jahr 2002 gemeinsam mit der <strong>BBT</strong> GmbH entwickelten Portfolio-<br />

und Mikrostandortanalysen [als Portfolio- und Planungsinstrumentarium<br />

diente das Unternehmenssteuerungs- und Portfoliosystem<br />

avestrategy ® ] zu den potenziellen neubaustandorten, die in<br />

das Sanierungskonzept der GWG einflossen, wurde das Thema<br />

der Anpassung des Wohnungsangebotes inkl. Mietwohnungsneubau<br />

frühzeitig diskutiert.<br />

Folgende Prämissen waren für den neubaustandort in der Ackerstraße<br />

1 und 3 Grundlage:<br />

Q<br />

Eine hohe objektqualität hinsichtlich innovativer Ausstattung<br />

(Balkon, Abstellraum, nutzung regenerativer Energie),<br />

Q niveaufreie Wohnungen im Erdgeschoss, um auch älteren<br />

Menschen ein adäquates Wohnungsangebot bieten zu<br />

können,<br />

Q ein marktgerechter, nachhaltiger Wohnungsspiegel (24 WE<br />

mit 2 Zimmern und ca. 65 m² Wohnfläche sowie 4 WE mit<br />

3 Zimmern und ca. 70 m² Wohnfläche),<br />

Q<br />

Q<br />

Q<br />

ein zentraler Standort innerhalb der Stadt Gräfenhainichen,<br />

die Berücksichtigung der Sozialstruktur und Zahlungsfähigkeit<br />

potenzieller Mieter sowie<br />

die nachfrage- und Marktpotenziale nach neubauwohnungen<br />

in Zeiten des Abrisses.<br />

Abbildung 1:<br />

Seniorenfreundlicher und energetischer<br />

Wohnungsneubau in Gräfenhainichen<br />

(Stand 1-2009) Foto: <strong>BBT</strong> GmbH<br />

Mit der neubauplanung von 28 WE konnte zusätzlich ein Beispiel<br />

für die Wirtschaftlichkeit von Erdwärme und Solarenergie im<br />

Mietwohnungsbau gegeben werden. Planerische Vorgabe der<br />

GWG war der Energiestandard „Energiesparhaus 60“ des Programms<br />

„Ökologisch Bauen“ der KfW-Förderbank. Das wirtschaftliche<br />

Ziel wurde durch den Einsatz von Solewärmepumpen<br />

in Kombination mit einer Solaranlage erreicht.<br />

Die neubaukosten liegen nach Angaben von Geschäftsführer<br />

Dr. Bahn (GWG) bei ca. 2,65 Mio. EURo (ca. 1.490,00 Euro je m²<br />

Wohnfläche brutto inkl. Planungsleistungen). Die neuen Wohnungen<br />

dienen sowohl neumietern als auch Umsetzmietern aus Abrissobjekten<br />

als Angebot, in eine moderne und bezahlbare Mietwohnung<br />

zu ziehen. Schon ein halbes Jahr vor Fertigstellung des<br />

1. Bauabschnittes (2006) waren alle Wohnungen vermietet. Darauf<br />

aufbauend wurde 2008 der 2. Bauabschnitt umgesetzt. Bei<br />

dauerhafter Vollvermietung und bestehenden Wartelisten liegt<br />

die erzielbare nettokalt-Miete aktuell bei 6,20 Euro je m². Die<br />

Heizkosten bewegen sich um 0,55 Euro je m². Damit besteht gegenüber<br />

sanierten Wohnungsbeständen (nettokaltmiete ca. 4,50<br />

Euro je m² und Heizkosten von 1,50 Euro je m²) bei verbesserter<br />

Wohnungsausstattung ein bedarfsgerechtes und konkurrenzfähiges<br />

Wohnungsangebot.<br />

Das Energiekonzept hilft dabei, die Wohnnebenkosten gering zu<br />

halten. Die Wirtschaftlichkeit des neubauprojektes resultiert aus<br />

der KfW-Förderung sowie einem erhöhten Eigenkapitalanteil von<br />

ca. 65 % bei sehr geringer, nicht marktkonformer Eigenkapitalverzinsung.<br />

Der in den letzten Jahren in Gräfenhainichen entstandene<br />

Mietwohnungsneubau von insgesamt ca. 50 WE fügt sich<br />

zielgerichtet in die Aufwertungsstrategie für die Stadtquartiere<br />

und in das Stadtumbaukonzept ein. Hinsichtlich der wirtschaftlichen<br />

Energienutzung, die sich auch in sinkenden Wohnnebenkosten<br />

für die zukünftigen Mieter und der Schaffung qualifizierter<br />

Arbeitsplätze widerspiegelt, besitzen die neubauobjekte sogar<br />

Modellcharakter. Dies zeigt, dass auch in „schrumpfenden Märk-


� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />

ten“ nachfrage nach modernen und innovativen Wohnformen<br />

besteht.<br />

wirtschaftliche betrachtung nachfragegerechten wohnungsneubaus<br />

im land brandenburg<br />

Das Beispiel aus Gräfenhainichen ist sicher nicht in andere Regionen<br />

übertragbar. Daher möchten wir im Folgenden anhand der<br />

Rahmensetzung des Landes Brandenburg für die Förderung von<br />

Mietwohnungsneubau modellhaft die Beziehung zwischen Mietpreis<br />

und Investitionskosten betrachten.<br />

Die <strong>BBT</strong> GmbH hat anhand von Rechen-Varianten die Wirtschaftlichkeit<br />

verschiedener Mietwohnungsneubauprojekte im Rahmen<br />

eines vollständigen Finanzplans (VoFi) überprüft. In der nachfolgenden<br />

Betrachtung zeigen wir die technischen und wirtschaftlichen<br />

Möglichkeiten und deren Grenzen auf.<br />

Folgende Annahmen sind Grundlage der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:<br />

Q Die angesetzten Mietniveaus orientieren sich an den mittleren<br />

bis oberen Mietniveaus des Jahres 2008 gemäß BBU-<br />

Marktmonitor 2009 im engeren Verflechtungsraum (4,66<br />

Euro/m ² bis 7,65 Euro/m² p. M.) und äußeren Entwicklungsraum<br />

(4,12 Euro/m ² bis 7,00 Euro/m² p. M.) sowie den ermittelten<br />

zumutbaren Mieten für Seniorenhaushalte (Mietbelastung)<br />

aus den vorangegangen Ausführungen.<br />

Q Bei den kalkulierten Baukosten stützen wir uns auf unsere<br />

langjährigen Erfahrungen im Bereich der Projektsteuerung,<br />

die wir aus der Realisierung von aktuellen neubauvorhaben<br />

und Modernisierungen bei mehr als 2.500 Wohnungen gesammelt<br />

haben.<br />

Q Da die meisten Wohnungsunternehmen in ihrem Portfolio<br />

über unbebaute Grundstücke verfügen und dadurch einen<br />

Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern<br />

aufweisen, wurden in den Beispielrechnungen die Kosten für<br />

den Grundstückserwerb vernachlässigt.<br />

Q<br />

Für die Finanzierung wurden marktübliche Prämissen<br />

angesetzt.<br />

Q Die Energieeffizienz entspricht in allen Varianten der EnEV<br />

2009. Gesonderte energetische Maßnahmen sind nicht<br />

geplant.<br />

Die erste Variante „Seniorengerecht, unteres Preissegment“ zeigt<br />

die Schaffung von modernem Wohnraum einfacheren Standards.<br />

Bei einer Miete von 4,60 Euro/m², die vom Großteil der Seniorenhaushalte<br />

leistbar ist, wird ein seniorengerechter neubau mit<br />

Baukosten von 1.150 Euro/m² (Kostengruppen 200-600) kalkuliert.<br />

Für diese Baukosten können barrierearme Wohnungen geschaffen<br />

werden, die durch einen Fahrstuhl erschlossen werden.<br />

Ein moderner Laubengang ermöglicht die kosteneffiziente Erschließung<br />

aller Wohnungen einer Etage. Weiterhin können flexible<br />

Grundrisse gewährleistet werden. Es wird auf den Bau eines<br />

Kellers verzichtet, Abstellmöglichkeiten werden in Boxen auf den<br />

Freiflächen realisiert. Die Ausstattung ist einfach, aber modern.<br />

Bei der zweiten Variante „Seniorengerecht, unteres bis mittleres<br />

Preissegment“ wird ein entsprechender neubau bei einer Miete<br />

von 5,50 Euro/m² und Baukosten von 1.300 Euro/m² (Kostengruppen<br />

200-600) kalkuliert. Für diese Baukosten werden barrierearme<br />

Wohnungen mit schwellenlosem Zugang und einem Aufzug,<br />

der bis in das Kellergeschoss bzw. die Tiefgarage führt, realisiert.<br />

Alle Küchen und Bäder können außenliegend mit Fenstern ausgestattet<br />

werden, eine Raumhöhe von 2,70 m und Holzfenster können<br />

ebenfalls realisiert werden. Die Balkone erreichen eine Größe<br />

von mindestens 10 m ² und 1,80 m Tiefe.<br />

Bei der dritten Variante „Seniorengerecht, mittleres bis oberes<br />

Preissegment“ wird bei der Kalkulation des neubaus von einer<br />

Miete von 7,50 Euro/m ² und Baukosten von 1.400 Euro/m² (Kostengruppen<br />

200-600) ausgegangen.<br />

Mit diesem Baukostenansatz lassen sich u. a. eine lichte Raumhöhe<br />

bis 3,20 m sowie hochwertige Bodenbeläge wie Parkett und<br />

Fliesenboden mit Fußbodenheizung umsetzen.<br />

Die hochwertigen Fenster werden mit Sonnenschutzvorrichtung<br />

ausgestattet. Außerdem werden die Bäder und Sanitäreinrichtungen<br />

mit einer hochwertigen Ausstattung versehen. Weiterhin<br />

ist es möglich, vorbereitete Kaminanschlüsse in den Wohnungen<br />

zu realisieren. Ein Aufzug in alle Wohnungen, eine Tiefgarage und<br />

Videogegensprechanlagen gehören genauso dazu wie Balkone<br />

bzw. Terrassen für jede Wohneinheit. Zusätzlich wurde eine Betrachtung<br />

gemäß der Rahmenbedingungen zur Förderung für die<br />

Errichtung von preisgünstigen neubaumietwohnungen im Land<br />

Brandenburg für die Varianten 1 und 2 ergänzt:<br />

Bei einer Belegungsbindung von mindestens 20 % der Wohnungen,<br />

erstvermietet zu 5,50 Euro/m² p. M. im Stadt-Umland-Zusammenhang<br />

Berlin und in Potsdam und zu 4,60 Euro/m² p. M<br />

außerhalb, sind geförderte Baudarlehen zwischen 400 Euro/m ²<br />

und 500 Euro/m² Wohnfläche möglich.<br />

� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />

� 5


� 6<br />

Prämissen Vofi-Kalkulation „seniorengerechter neubau im land brandenburg“<br />

Anzahl WE 50<br />

Fläche WE 3.000 m²<br />

Varianten V1:<br />

seniorengerecht,<br />

unterstes Preissegment<br />

(Lage<br />

außerhalb<br />

Stadt-Umland-<br />

Zusammenhang<br />

Berlin und Potsdam)<br />

neubauförderung<br />

Land Brandenburg<br />

Durchschnittliche<br />

Sollnettokaltmiete in<br />

Euro/m²/pro Monat<br />

Durchschnittliche<br />

Sollnettokaltmiete in<br />

Euro pro Monat<br />

Baukosten<br />

(Kostengruppe<br />

200- 600) in Euro/m²<br />

Gesamtkosten<br />

(Kostengruppe 200<br />

-700) in Euro/m²<br />

Fremdkapitaleinsatz<br />

bezogen auf Baukosten<br />

in %<br />

Investitionsdarlehen,<br />

Höhe in Euro/m²<br />

V2:<br />

seniorengerecht,<br />

unteres bis<br />

mittleres Preissegment<br />

(Lage im<br />

Stadt-Umland-<br />

Zusammenhang<br />

Berlin und Potsdam)<br />

V3:<br />

seniorengerecht,<br />

mittleres<br />

bis oberes<br />

Preissegment<br />

V4:<br />

Zielmiete<br />

nein ja nein ja nein nein<br />

4,60 4,60 5,50 5,50 7,50 13,50<br />

276 276 330 330 450 810<br />

1.150 1.150 1.300 1.300 1.400 1.400<br />

1.300 1.300 1.450 1.450 1.550 1.550<br />

80 % 80 % 80 % 80 % 80 % 80 %<br />

920 420 1.040 540 1.120 1.120<br />

Zins 5,0 % 5,0 % 5,0 % 5,0 % 5,0 % 5,0 %<br />

Tilgung 2,0 % 2,0 % 2,0 % 2,0 % 2,0 % 2,0 %<br />

Förderdarlehen, Höhe<br />

in Euro/m²<br />

Förderbedingungen:<br />

Zins: 15 Jahre<br />

Zinsfreiheit; dann<br />

5,0 % + 0,5 VVK<br />

Tilgung: 2,0 %<br />

- 500 - 500 -<br />

nein ja nein ja nein nein<br />

ergebnisse 30-jähriger betrachtungszeitraum<br />

Gesamtkapitalrendite<br />

p. a. -0,08 % -0,08 % 0,26 % 0,26 % 1,23 % 2,19 %<br />

VoFi-Rendite p.a. - 2,95 % - 2,72 % - 2,78 % -2,55 % -2,03 % 4,01 %<br />

Interner Zinsfuß nicht<br />

berechnet<br />

1,43 % nicht<br />

berechnet<br />

ergebnisse 50-jähriger betrachtungszeitraum<br />

Gesamtkapitalrendite<br />

p. a.<br />

3,01 % 5,71 % 21,65 %<br />

0,12 % 0,12 % 0,32 % 0,32 % 0,90 % 2,19 %<br />

VoFi-Rendite p. a. - 0,13 % 0,29 % 0,45 % 0,77 % 1,82 % 4,01 %<br />

Interner Zinsfuß 3,68 % 5,14 % 4,71 % 6,15 % 8,05 % 21,65 %<br />

Abbildung 2: Ergebnisse VoFi-Kalkulation „seniorengerechter neubau“ mit und<br />

ohne Berücksichtigung von Fördermitteln;<br />

Quelle: Eigene Berechnungen der <strong>BBT</strong><br />

Es zeigt sich, dass sich insbesondere im unteren und mittleren Preisseg-<br />

ment (Variante 1 und 2) ein marktkonformes Angebot für seniorenge-<br />

rechtes Wohnen nicht mit einer marktüblichen Rendite wirtschaftlich<br />

realisieren lässt. Die Berücksichtigung der Förderbedingungen des Landes<br />

Brandenburg in den Varianten 1 und 2 wirken sich positiv auf das<br />

Projektergebnis aus, reichen jedoch nicht aus, um den neubau - mit einer<br />

marktüblichen Rendite - in jedem Fall wirtschaftlich attraktiv abzubilden.<br />

Allerdings wird auch hier eine optimale Mischung aus belegungsge-<br />

bundenen Wohnungen mit den entsprechenden Förderkonditionen und<br />

einem Anteil an freifinanzierten Wohnungen zu höheren Marktmieten zu<br />

besseren Renditen führen. Die entscheidende Voraussetzung für den<br />

Erfolg des Mietwohnungsneubaus ist jedoch neben der marktorientierten<br />

Qualitäts- und Preisgestaltung und einer ergebnisorientierten Vermarktung<br />

vor allem ein intensives Projektmanagement. Mit den hinsichtlich<br />

Mietniveau und Baustandard klar abgegrenzten drei Varianten<br />

wird lediglich ein Ergebniskorridor aufgezeigt. Durch eine marktorientierte<br />

Mischung von Grundrissen, Ausstattungen und Marktmieten im<br />

objekt sowie weiterer Alternativen der Finanzierung (z. B. höherer Eigenkapitalanteil)<br />

lassen sich die Renditen eines Mietwohnungsneubauprojektes<br />

steigern. Auch im für Brandenburg oberen Preissegment von<br />

7,50 Euro/m² lässt sich ein marktkonformes Angebot nur mit einer unterdurchschnittlichen<br />

VoFi-Rendite von 1,82 % realisieren, wobei langfristige<br />

Anlage- und Betrachtungszeiträume bis 50 Jahre eine Voraussetzung<br />

sind. Die vierte Variante „Zielmiete“ zeigt, dass für das Erreichen<br />

einer VoFi-Rendite von 4 % im langfristigen Anlagezeitraum eine Marktmiete<br />

von 13,50 Euro erforderlich wäre, die allerdings im äußeren Entwicklungsraum<br />

nicht erzielbar ist. Dies macht deutlich, dass eine neubauförderung<br />

auch in Zeiten des demografischen Wandels wichtig ist.<br />

fazit:<br />

Mietwohnungsneubau kann sich wirtschaftlich rechnen, sowohl in der<br />

Metropolenregion (u. a. in Potsdam und Berlin) als auch in Einzelfällen<br />

an peripheren Standorten Brandenburgs. Die Förderansätze des Landes<br />

Brandenburg unterstützen den Wohnungsneubau, um für breite Schichten<br />

der Bevölkerung bezahlbare Mietwohnungen anzubieten. Allerdings<br />

wird der Mietwohnungsneubau wirtschaftlich nur durch einen deutlich<br />

erhöhten Eigenkapitalanteil realistisch umsetzbar sein, den nicht alle<br />

Wohnungsunternehmen leisten können. Im Rahmen einer Portfoliobetrachtung<br />

müssen neben der Rendite-Kalkulation des neubaus zudem<br />

die wirtschaftlichen Beiträge des übrigen objektbestands vergleichend<br />

berücksichtigt werden. Insbesondere komplexe Modernisierungen, mit<br />

denen bspw. ein vergleichbarer seniorengerechter Baustandard erreicht<br />

werden soll, müssen in einer analog erfolgenden Rendite-Kalkulation<br />

mit dem neubauprojekt verglichen werden. Dabei kann sich der neubau<br />

durchaus als wirtschaftlich vorteilhaft gegenüber der komplexen Modernisierung<br />

und Umgestaltung (z. B. Rückbau und Modernisierung) eines<br />

Bestandsobjektes zeigen und den Wohnungsbestand zielgruppengerecht<br />

fortentwickeln. Die ziel(gruppen)orientierte Diversifizierung<br />

des Wohnungsangebotes bietet gute Chancen zur Stabilisierung des<br />

örtlichen Wohnungsmarktes. Bei der Prüfung des Mietwohnungsneubaus<br />

sind auch nicht monetäre Vorteile, wie Diversifizierung des objektbestandes,<br />

die Verbesserung der Marktstellung gegenüber Wettbewerbern,<br />

die Imagewirkung oder der Beitrag zur Quartiers- und<br />

Stadtentwicklung zu berücksichtigen.<br />

Johannes Jakobsmeyer<br />

johannes.jakobsmeyer@bbt-group.de<br />

Annika Steiner<br />

annika.steiner@bbt-group.de


� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />

Mietenplanung leicht gemacht<br />

die mietenplanung nimmt im rahmen der strategischen unternehmensplanung eine besonders wichtige<br />

stellung ein: Zum einen, weil die mieterlöse so detailliert wie möglich geplant werden müssen,<br />

da die mieterlöse in der wohnungswirtschaft den wesentlichen werttreiber für die unternehmensentwicklung<br />

darstellen. Zum anderen, weil die mietenplanung ein höchst abstimmungs- und arbeitsintensives<br />

feld ist, in dem viele rahmenbedingungen berücksichtigt und einflussgrößen zusammengeführt<br />

werden müssen. dies gilt umso mehr, je größer der objektbestand ist.<br />

Vor diesem Hintergrund lohnt sich die Entwicklung eines Mieten-<br />

algorithmus zur Erleichterung und Fundierung der Mietenplanung.<br />

die sollmiete<br />

Die Sollmiete wird durch drei sich dynamisch entwickelnde Mietbe-<br />

standteile bestimmt: Die Bestandsmieten, die neuvertragsmieten und<br />

die Erlösschmälerungen (siehe Grafik).<br />

bestandsmiete<br />

Die Entwicklung der jährlichen Bestandsmieten, also der Mieten der laufenden<br />

Verträge, erfolgt im Regelfall entsprechend der rechtlichen Anpassungsmöglichkeiten<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, § 558)<br />

unter Berücksichtigung von objektkonkret ermittelten Vergleichsmieten.<br />

Im Fall von geplanten Modernisierungen oder geförderten objekten<br />

müssen, davon abweichend, die rechtlichen Erhöhungsmöglichkeiten<br />

nach § 559 BGB oder gemäß Fördervertrag ausgearbeitet werden. Bei<br />

der Planung der Bestandsmieten sollte auch ein Abgleich mit der Entwicklung<br />

der Marktmieten erfolgen. Ansonsten droht bei Überschreitung<br />

des Marktmietniveaus („overrent“) ein Wegzug der Mieter und<br />

damit eine Zunahme von Leerstand.<br />

neuvertragsmiete<br />

Die Entwicklung der jährlichen neuvertragsmieten richtet sich nach der<br />

Marktmiete für im Rahmen von Fluktuation oder Leerstandsabbau neu-<br />

vermietete Flächen. Die Marktmiete wird dabei aus einer Marktanalyse<br />

hergeleitet, die die objektkonkreten Gebäude- und Standorteigenschaften<br />

(Portfolioanalyse) berücksichtigt. Zudem muss für eine längerfristi-<br />

ge Mietenplanung auch eine Prognose der Marktentwicklung in Form<br />

einer jährlichen Wachstumsrate berücksichtigt werden.<br />

erlösschmälerung<br />

Der dritte Mietbestandteil der Sollmieten – die Erlösschmälerung we-<br />

gen Leerstand – wird je nach Unternehmenspolitik und bisheriger Bu-<br />

chungspraxis unterschiedlich berechnet. So können die leer stehenden<br />

Flächen entweder zur durchschnittlichen neuvertragsmiete (Investorenansatz<br />

– Ankauf) oder zur durchschnittlichen Sollmiete des Vormieters<br />

bewertet werden.<br />

Vorteile eines mietenalgorithmus<br />

Im Rahmen eines Mietenalgorithmus lassen sich die beschriebenen Fak-<br />

toren der einzelnen Mietbestandteile sowie deren dynamisches Zusam-<br />

menspiel rechnerisch zusammenführen. Damit können zukünftige jährli-<br />

che Sollmieten automatisiert geplant werden. Mit einer solchen<br />

automatisierten, auf einem abgestimmten Mietenalgorithmus basierenden<br />

Mietenplanung wird die zukünftige Mietentwicklung fundiert,<br />

transparent und jederzeit reproduzierbar hergeleitet. Der Mietalgorithmus<br />

ermöglicht außerdem das „einfache Durchspielen“ verschiedener<br />

objektstrategien und deren Auswirkung auf die Mietentwicklung im<br />

Rahmen von Szenarioanalysen. Aufwändige manuelle Bearbeitungen<br />

einzelner objekte für einzelne Jahresabschnitte entfallen. So schafft ein<br />

Mietenalgorithmus auch die Voraussetzungen für massenweise Prüfungen<br />

und die Festlegung der wirtschaftlich vorteilhaftesten objektstrategien.<br />

der bbt-mietenalgorithmus<br />

Der von uns entwickelte Mietenalgorithmus ist mit gängigen Tabellenkalkulationsprogrammen<br />

(z. B. Excel) programmierbar. Wir setzen unseren<br />

Mietenalgorithmus bei Wertermittlungen und Ankaufsprüfungen im<br />

Rahmen von Businessplänen, bei der Portfolioselektion beziehungsweise<br />

Prüfung von objektstrategien sowie bei der Mietenplanung im Rahmen<br />

von Unternehmensplanungsrechnungen für unsere Kunden ein.<br />

Gern stellen wir Ihnen unser Know-how für die Entwicklung Ihres unter-<br />

nehmensindividuellen Mietenalgorithmus zur Verfügung.<br />

� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />

Manja Fritsch<br />

manja.fritsch@bbt-group.de<br />

� 7


� 8<br />

Mietpotenzialanalyse:<br />

Chancen erkennen und nutzen<br />

in dieser ausgabe stellen wir ihnen auch die entwicklung eines mietenalgorithmus zur unterstützung<br />

und fundierung der mietenplanung vor. ein baustein dieser Planung ist die neuvertragsmiete. Vor<br />

allem geht es um die frage, welche marktmiete für die neuvertragsmiete angesetzt werden kann.<br />

ermittlung der marktmiete<br />

Für eine möglichst genaue Planung empfiehlt es sich, aktuelle objektkonkrete<br />

Marktmieten zu ermitteln. Dazu werden Bestandsdaten<br />

ausgewertet und Marktdaten recherchiert. Diese Marktdaten<br />

werden anschließend an die jeweiligen objekt- und<br />

Standorteigenschaften angepasst und zeigen die Markmiete auf.<br />

In der Gegenüberstellung der ermittelten Marktmieten mit den<br />

aktuell im Bestand erzielten Mieten werden die bestehenden<br />

Mietpotenziale deutlich.<br />

Wir bestimmen für unsere Kunden regelmäßig zwei Mietpotenziale:<br />

Q<br />

Q<br />

Die aktuelle Marktmiete<br />

Hierbei handelt es sich um die Miete, die derzeit für ein objekt<br />

mit den vorhandenen Eigenschaften am jeweiligen<br />

Markt erzielt werden kann. Mit Hilfe dieses Mietpotenzials<br />

lassen sich eventuelle Vermietungsprobleme identifizieren,<br />

wenn z. B. die Marktmiete deutlich über der aktuell erzielten<br />

Sollmiete des objektes liegt. Andererseits können sich Wohnungsunternehmen<br />

mit Hilfe dieser Analyse absichern, dass<br />

ihre Mietenpolitik für den Bestand derzeit optimal ist und sie<br />

die maximalen Mieten erzielen.<br />

Die Marktmiete nach Investition<br />

Hierbei handelt es sich um die Marktmieten, die für die objekte<br />

nach der Investition am Standort erzielt werden kön-<br />

nen. Dieses Mietpotenzial ist sowohl entscheidend, wenn<br />

sich die Frage stellt, ob Investitionen marktseitig abgesichert<br />

sind als auch bei Bankanfragen zur Finanzierung geplanter<br />

Maßnahmen.<br />

Potenziale nutzen<br />

In einem von der <strong>BBT</strong> GmbH analysierten Fall wurde deutlich, dass<br />

derzeit Mietpotenziale von bis zu 1,31 Euro/m² pro Monat bestehen<br />

und für den Kunden eine höhere neuvertragsmiete durchaus<br />

realistisch ist. Der Kunde kann seine Mieteinnahmen daher sukzessive<br />

erhöhen und sich in den kommenden Jahren schrittweise<br />

der erzielbaren Marktmiete annähern.<br />

Auch für Wohnungsgenossenschaften, bei denen der genossenschaftliche<br />

Gedanke, preiswerten Wohnraum zu sichern, im Vordergrund<br />

steht, sind die Informationen aus der Mietpotenzialanalyse<br />

nützlich. Denn sie bieten Transparenz, fundieren<br />

Finanzierungsentscheidungen nachhaltig und sind vorteilhaft bei<br />

der Anpassung von neuvertragsmieten oder bei Finanzierungsanfragen.<br />

Immer wieder zeigt sich, dass die Ermittlung der Mietpotenziale<br />

in vielen Geschäftsbereichen der Wohnungsunternehmen eine<br />

wichtige Entscheidungsgrundlage bildet, z. B.:<br />

Q<br />

Q<br />

Q<br />

bei der Unternehmensplanung und den dort angenommenen<br />

Ansätzen für neuvertragsmieten,<br />

bei Investitionsentscheidungen,<br />

um zu prüfen, inwieweit ggf. der Vermietungsprozess analysiert<br />

werden muss.<br />

Wir ermitteln regelmäßig für unsere Kunden Mietpotenziale<br />

deutschlandweit. Gern stellen wir Ihnen unser Know-how für die<br />

Ermittlung Ihrer objektkonkreten Mietpotenziale zur Verfügung.<br />

Manja Fritsch<br />

manja.fritsch@bbt-group.de


� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />

erfolgreiches AVe-Anwenderforum<br />

in Berlin<br />

„das kleine garmisch der bbt.“<br />

so lautete in anspielung auf den garmisch-<br />

Partenkirchener aareon-Kongress das<br />

urteil der teilnehmer über das 3. aVe-<br />

anwenderforum der bbt gmbh am 27./28.<br />

oktober 2010 in berlin.<br />

Als Plattform zum Austausch mit anderen Anwendern der <strong>BBT</strong>-<br />

Software avestrategy ® , als Informationsmöglichkeit über geplante<br />

Entwicklungen von avestrategy ® und als Anregung für die<br />

eigene operative Arbeit mit avestrategy ® erfreut sich unser Anwendertreffen<br />

einer wachsenden Beliebtheit. In diesem Jahr reisten<br />

80 langjährige, neue und potenzielle Kunden aus allen Ecken<br />

Deutschlands an.<br />

Diese wurden am Vorabend des Fachtages mit einem kleinen Kulturprogramm<br />

willkommen geheißen. So entführten wir die Teilnehmer<br />

in einen der letzten Hochbunker Berlins, in dem fliegende<br />

Ventilatoren und allerlei andere skurrile Kunst der „Sammlung<br />

Boros“ bestaunt werden konnten. Anschließend ging es zum Essen<br />

und unterhaltsamen Ausklang in die angesagte „Bar Tausend“.<br />

Die Hauptveranstaltung am nächsten Tag fand im schicken Glasatrium<br />

eines ehemaligen Bankhauses im Berliner Zentrum statt.<br />

Das Programm startete mit einer Reihe von Vorträgen zu wohnungswirtschaftlichen<br />

Themen, wie etwa über das Unternehmenskonzept<br />

der Wobau Magdeburg, das Darlehens- und Be-<br />

leihungsmanagement in der praktischen Umsetzung, die<br />

Geheimnisse der Kosten- und Leistungsrechnung oder die opti-<br />

mierung der Vermietungsprozesse. Die Pausen wurden zu regen<br />

Diskussionen über das Gehörte und zur Stärkung für das noch<br />

Kommende genutzt.<br />

Am nachmittag ging es je nach Gusto nach Maui, Jamaika oder<br />

Alacatraz: Auf unseren gleichnamigen Themeninseln fanden die<br />

Anwender Anregungen zu Performancesteigerung, Strategiefindung<br />

und Managementprozessen im eigenen Unternehmen.<br />

Zum Abschluss des Anwendertreffens gaben wir einen Einblick in<br />

die geplante Weiterentwicklung von avestrategy ® : avestrategy ® -<br />

Business-Intelligence wird künftig das Werkzeug für die Ad-hoc-<br />

Auswertungen sein. Das Analyse-Tool kann flexibel und individuell<br />

durch die Kunden zusammengestellt werden.<br />

Um Ihnen unsere neuerungen alsbald zur Verfügung stellen zu<br />

können, werden wir uns nun wieder in die Arbeit stürzen. Wir<br />

hoffen, alle Teilnehmer haben die Zeit in Berlin genossen und<br />

konnten Anregungen für die eigene Arbeit gewinnen. Ein besonderer<br />

Dank gilt unseren Referenten Konstantinos Apostolopoulos,<br />

Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH, Marc Reichardt,<br />

Wohnungsbaugesellschaft der Lutherstadt Eisleben mbH und<br />

Frank Kerber, Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH, die unsere<br />

Veranstaltung mit ihren Praxiserfahrungen bereichert haben.<br />

All denen, die uns in diesem Jahr nicht besuchen konnten, sei<br />

abschließend gesagt:<br />

Ja! Sie haben etwas verpasst!<br />

aber: Das nächste Anwendertreffen kommt bestimmt.<br />

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!<br />

� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />

Andreas Grunow<br />

andreas.grunow@bbt-group.de<br />

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� 10<br />

JOHNs.HOMe<br />

- ein weiteres bauprojekt der bbt und der berliner Volksbank<br />

Der Stadtteil Prenzlauer Berg zählt zu den abwechslungsreichsten<br />

in Berlin. nicht nur die spannenden Kontraste zwischen restaurierten<br />

Altbauten und moderner Architektur ziehen Berliner wie<br />

Touristen gleichermaßen an, auch das reiche Angebot an Restaurants,<br />

Cafés und Bars wird gerne genutzt.<br />

Kein anderer Bezirk ist so jung, kaum anderswo sind an sonnigen<br />

Tagen so dichte Kinderwagen-Karawanen zu den vielen Spielplätzen<br />

zu beobachten wie hier. Tatsächlich ist jeder fünfte Einwohner<br />

im Prenzlauer Berg noch keine 18 Jahre alt. neben Familien ist<br />

das Wohnquartier aber auch bei Single- und Paarhaushalten beliebt,<br />

insbesondere bei Akademikern, Intellektuellen und Gutverdienern.<br />

neben den bekannten, durch Cafés und szenige Läden geprägten<br />

Kiezlagen wie Kollwitz- oder Helmholtzplatz, Bötzow- oder Winsviertel<br />

gibt es in Prenzlauer Berg noch recht unbekannte Ecken zu<br />

entdecken.<br />

Die nördlich der Danziger Straße gelegenen Quartiere sind weniger<br />

quirlig und zeichnen sich durch kurze Wege zu Schulen, Parks<br />

und öffentliche Verkehrsmittel aus.<br />

steigenden mieten entfliehen<br />

Ein wichtiger Vorteil ist aber sicher der, dass hier das Preisniveau<br />

(noch) auf einem moderaten niveau liegt. Viele, die den Prenzlauer<br />

Berg zu ihrem Lieblingsbezirk auserkoren haben, spüren die<br />

weiter wachsende Beliebtheit ihres Kiezes an steigenden Preisen<br />

für Miete und Wohneigentum.<br />

Genau hier am nördlichen Ende der Bötzowstraße entsteht in der<br />

John-Schehr-Straße 26-30 JoHnS.HoME. Im Dreieck von Ernst-<br />

Thälmann-, Anton-Saefkow-Park und Volkspark Friedrichshain ist<br />

ein ruhiges Wohnumfeld garantiert und bietet dennoch ein paar<br />

Schritte weiter das pulsierende Leben der Szeneviertel.<br />

Wer im September in Prenzlauer Berg unterwegs war, wird sicher<br />

das Logo „I love John“ oder auch „Anton, Friedrich und Ernst“<br />

aufgefallen sein, mit dem auf das neue Bauvorhaben aufmerksam<br />

gemacht wurde. Im Internet konnten Interessenten aktiv an der<br />

Gestaltung des Hauses mitwirken, wovon auch reichlich Gebrauch<br />

gemacht wurde.<br />

Viele Wünsche und Anregungen konnten in die Planung aufgenommen<br />

werden, sodass nun ein Bauvorhaben realisiert werden


� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />

kann, das den Bedürfnissen der künftigen Bewohner auf den Leib<br />

geschneidert ist.<br />

interessenten gestalten mit<br />

Beispielsweise war der Wunsch nach abschließbaren Fahrradräumen<br />

und Kfz-Stellplätzen fast gleichwertig wie auch der Wunsch<br />

nach einer attraktiven Hofgemeinschaft. Der Spagat zwischen<br />

einem Gartenanteil - ohne dass die Wohnung im Erdgeschoss liegen<br />

sollte, wurde architektonisch so attraktiv gelöst, dass die<br />

Kfz-Stellplätze im Erdgeschoss und die Gärten und der grün gestaltete<br />

Innenhof darauf in der ersten Etage liegen. Dass so auch<br />

Fahrräder und Kinderwagen ebenerdig in die Gemeinschaftsräume<br />

geschoben werden können, ist mehr als ein angenehmer nebeneffekt.<br />

Unter insgesamt 11 Wohnungstypen zwischen rund 70 und 140 m ²<br />

jeweils mit Terrasse oder Balkon kann gewählt werden. Auch bei<br />

den einzelnen Wohnungen kann der künftige Eigentümer mitgestalten.<br />

Die Küche kann in den meisten Wohnungen als separate,<br />

halboffene oder offene Variante gewählt werden.<br />

individuell und günstig<br />

Trotz des vorrangigen Ziels, in JoHnS.HoME Qualität zu einem<br />

günstigen Preis anbieten zu können, wird der Komfort nicht zu<br />

kurz kommen. Selbstverständlich sind alle Wohnungen bequem<br />

über Aufzüge erreichbar oder auch die Fußbodenheizung zählt<br />

bereits zum Standard.<br />

Drei verschiedene Ausstattungslinien, vom Lichtschalter bis zur<br />

Parkettauswahl, bieten ein weites Spektrum, so dass sich jeder<br />

seine Wohnung nach seinen Wünschen gestalten kann.<br />

„JoHnS.HoME überrascht sowohl als Gesamtkonzept als auch<br />

im Detail“, davon ist Christian Falb, Geschäftsführer der Berliner<br />

Volksbank Immobilien GmbH (BVBI), überzeugt, „und das zu einem<br />

günstigen Preis.“ Erste Informationen erhalten Sie unter<br />

www.mittendrin-zuhause.de oder direkt bei der BVBI.<br />

� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />

Marc overlack<br />

marc.overlack@bbt-group.de<br />

Lars Pillau<br />

lars.pillau@berliner-volksbank.de<br />

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� 12<br />

Das neue Berliner straßen-<br />

reinigungsgesetz und seine<br />

Auswirkungen<br />

der winter 2009/2010 war in deutschland geprägt durch eine lang andauernde schnee- und eiszeit,<br />

die viele winterdienste überraschte und an und über ihre Kapazitätsgrenzen hinausbrachte. mit der<br />

Vielzahl der glätteunfälle beschäftigen sich die Krankenkassen, aber auch die haftpflicht-Versicherer<br />

der winterdienste und grundstückseigentümer.<br />

nach Ansicht des Berliner Senates waren die bisherigen Regelungen<br />

zum Winterdienst nicht ausreichend. Um die Zustände des<br />

vergangenen Winters nicht zu wiederholen und um die Bürgerinnen<br />

und Bürger bei solchen Witterungsverhältnissen besser zu<br />

schützen, hat am 11. november 2010 das Abgeordnetenhaus von<br />

Berlin die 7. novelle des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG)<br />

beschlossen.<br />

Ziel dieser novellierung ist die nachhaltige Verbesserung des<br />

Winterdienstes. Im Folgenden fassen wir die wesentlichen Veränderungen<br />

sowie die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz<br />

zusammen:<br />

wer ist verpflichtet, die räum- und streupflicht von gehwegen<br />

durchzuführen?<br />

Grundsätzlich sind die jeweiligen Anlieger hierzu verpflichtet. Diese<br />

sind Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte, nießbraucher<br />

und auch Inhaber eines im Grundbuch vermerkten sonstigen<br />

dinglichen nutzungsrechts.<br />

Kann ein subunternehmer/mieter o. Ä. den winterdienst<br />

übernehmen?<br />

Es besteht die Möglichkeit, einen geeigneten Dritten mit der<br />

Durchführung des Winterdienstes zu beauftragen. Die Verantwortlichkeit<br />

für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes<br />

kann nicht abgegeben werden. Das bedeutet, die Grundstückseigentümer<br />

sind verpflichtet, die ordnungsgemäße<br />

Durchführung des Winterdienstes ständig zu kontrollieren. Hier<br />

ist zu empfehlen, die Kontrollen auch entsprechend zu dokumentieren.<br />

wo muss die räum- und streupflicht durchgeführt werden?<br />

Grundsätzlich muss auf den nächstgelegenen Gehwegen in der<br />

erforderlichen Breite geräumt werden. Bei Straßen ohne Gehweg<br />

bezieht sich dies auf die bevorzugte Lauffläche. Bei nicht genügend<br />

ausgebauten Straßen, die im Straßenreinigungsverzeichnis<br />

in der Kategorie C aufgeführt sind, gilt eine erweiterte Räumpflicht.<br />

Sofern sich vor dem Grundstück Hydranten, Zugänge zu<br />

Telefonzellen, notrufsäulen, Aufzüge, Briefkästen und Parkautomaten<br />

befinden, sind diese ebenfalls von Schnee und Eis zu befreien.<br />

Haltestellen werden allerdings nun von der BSR übernommen.<br />

wann und wie ist der winterdienst durchzuführen?<br />

Der Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls,<br />

ggf. auch mehrfach zu räumen. Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich<br />

nach ihrem Entstehen zu bekämpfen. Dauert der Schneefall<br />

über 20:00 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall<br />

oder Glättebildung ein, so ist der Winterdienst bis 07:00 Uhr<br />

(sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr) des folgenden Tages durchzuführen.<br />

wie ist der winterdienst konkret durchzuführen?<br />

Je nach Fußgängeraufkommen ist mindestens ein Meter in der<br />

Breite zu räumen. Bei Fußgängerübergängen bzw. an Kreuzungen<br />

ist bis zum Fahrbahnrand zu räumen. Ab 01.11.<strong>2011</strong> ist auf Hauptverkehrsstraßen<br />

und vielen Geschäftsstraßen eine Räumbreite<br />

auf Gehwegen von 1,50 m vorgesehen. Des Weiteren ist die Art<br />

des Winterdienstes auf Gehwegen nun konkreter, in drei Stufen<br />

definiert:<br />

Q<br />

Q<br />

Die Beräumung von Schnee<br />

Das Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln<br />

Q Beseitigung von Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch<br />

Streuen entgegengewirkt werden kann


� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />

Salze oder andere Auftaumittel sind generell verboten.<br />

Der Schnee ist auf dem Gehweg am Fahrbahnrand grundsätzlich<br />

anzuhäufen. Dies gilt jedoch nicht für den Rinnstein, Gullys, Ein-<br />

und Ausfahrten, Radfahrstreifen und Radwege. Ebenfalls ist<br />

Rücksicht auf Behindertenparkplätze, Fußgängerüberwege, Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen zu nehmen.<br />

welche auswirkungen ergeben sich hierdurch für hausverwaltungen?<br />

Wichtig ist, dass beauftragte Subunternehmer überwacht und<br />

kontrolliert werden. Wir empfehlen, sich ausreichenden Haftpflicht-Versicherungsschutz<br />

nachweisen zu lassen (einschl. erfolgter<br />

Prämienzahlung). Alle diese Maßnahmen sollten, um in<br />

Zweifelsfragen eine Haftung abwenden zu können, dokumentiert<br />

werden.<br />

welche auswirkungen ergeben sich auf den Versicherungsschutz<br />

der haftpflicht-Versicherung des gebäudeeigentümers?<br />

Da eine Verlagerung der Räum- und Streupflicht auf den beauftragten<br />

Dritten durch die Gebäudeeigentümer nicht von der Haf-<br />

tung befreit, wird der Haftpflicht-Versicherer prüfen, ob ein Verschulden/Fehlverhalten<br />

des Gebäudeeigentümers am Glätteunfall<br />

vorliegt. Schon die Beauftragung von nicht geeigneten Dritten<br />

bzw. bereits nicht durchgeführte Kontrollen können nun zu einer<br />

Haftung und somit zur Leistung infolge von Schadenersatzansprüchen<br />

führen. Erst auf dem Regresswege werden die Versicherer<br />

dann die Möglichkeit haben, sich zum Beispiel an den Winterdienst<br />

bzw. dessen Haftpflicht-Versicherer zu wenden.<br />

welche auswirkungen auf den haftpflicht-Versicherungsschutz<br />

ergeben sich?<br />

Die Versicherer bieten auch weiterhin Versicherungsschutz für<br />

die gesetzlichen Haftpflichtansprüche Dritter. Bei der Vielzahl der<br />

Schäden bleibt aber abzuwarten, ob sich dieses zukünftig in den<br />

Versicherungsprämien niederschlägt.<br />

� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />

Michaela Kreß<br />

m.kress@funk-gruppe.de<br />

Detlev Zwintscher<br />

d.zwintscher@funk-gruppe.de<br />

� 13


� 14<br />

Betriebliche Altersversorgung<br />

der neue Versorgungsausgleich in der Praxis<br />

Im letzten Jahr ist das neue Versorgungsausgleichsgesetz in<br />

Kraft getreten, das die Durchführung des Versorgungsausgleichs<br />

im Fall einer Ehescheidung regelt. Für Unternehmen wird die Situation<br />

dadurch komplexer und unter Umständen auch teurer. Um<br />

böse Überraschungen zu vermeiden, sollten daher frühzeitig einige<br />

Aspekte bedacht werden.<br />

die neuregelung<br />

Mit dem 01.09.2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs<br />

in Kraft getreten. Darunter fällt auch das Versorgungsausgleichsgesetz<br />

(VersAusglG), das nun die grundlegenden<br />

Regelungen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs im Fall<br />

einer Ehescheidung erfasst. Betroffen hiervon sind im In- und<br />

Ausland bestehende Anwartschaften der Eheleute auf Versorgungen<br />

und Ansprüche auf laufende Versorgungen:<br />

Q<br />

Q<br />

Q<br />

Q<br />

aus der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung<br />

oder der berufsständischen Versorgung,<br />

aus der betrieblichen Altersversorgung<br />

oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.<br />

Im Wesentlichen ist das neue Recht geprägt durch den Halbteilungsgrundsatz<br />

und die systeminterne Teilung. Für den Bereich<br />

der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bedeutet dies, dass erworbene<br />

Versorgungsanrechte jeweils getrennt nach Durchführungswegen<br />

zur Hälfte geteilt werden. Das VersAusglG sieht als<br />

Grundsatz eine interne Teilung vor. Das bedeutet: Jeder Ehegatte<br />

erhält sein eigenes “Rentenkonto”, also einen eigenen Anspruch<br />

gegen den jeweiligen Versorgungsträger. In Ausnahmefällen kann<br />

eine externe Teilung auf Verlangen des Versorgungsträgers oder<br />

nach entsprechender Vereinbarung durchgeführt werden. In diesen<br />

Fällen wird das Anrecht des Ausgleichsberechtigten bei einem<br />

anderen (externen) Versorgungsträger begründet. Macht der Ausgleichsberechtigte<br />

keine Angaben über den gewünschten Zielversorgungsträger,<br />

wird ein Anrecht bei der Versorgungsausgleichskasse<br />

als Auffanglösung für Anrechte aus der bAV begründet.<br />

Versicherungsförmige durchführungswege im Versorgungsausgleich<br />

Sind versicherungsförmige Durchführungswege - also Pensionskassen,<br />

Lebensversicherer und Pensionsfonds - als Versorgungsträger<br />

betroffen, wird der Grundsatz der internen Teilung in den<br />

Regelungen zur Teilung von Anrechten (Teilungsordnung) über-<br />

wiegend als Standard aufgegriffen. Grund hierfür ist der Mittelabfluss,<br />

den eine externe Teilung bewirken würde, und der vom<br />

Versorgungsträger nicht gewünscht ist. Arbeitgeber, die arbeitsrechtlich<br />

aus der Versorgungszusage verpflichtet sind, haben keinen<br />

Einfluss auf die Ausgestaltung der jeweiligen Teilungsordnungen.<br />

Werden die Regelungen wie beschrieben umgesetzt, hat der<br />

Arbeitgeber nach Durchführung des Versorgungsausgleichs einen<br />

neuen Versorgungsanwärter: den Ex-Ehegatten seines Mitarbeiters,<br />

dem er aus der Versorgungszusage entsprechend verpflichtet<br />

ist. Außerdem werden Kosten für die Verwaltung des neuen<br />

Anrechts und Bearbeitungsgebühren durch den Versorgungsträger<br />

nach den jeweiligen Regelungen in den Teilungsordnungen<br />

erhoben. Erfolgt eine interne Teilung, können die festgesetzten<br />

Kosten auf die Eheleute umgelegt werden, jedoch nur dann, wenn<br />

das Familiengericht dem Kostenvorschlag folgt und diese auch für<br />

angemessen hält. Erfahrungswerte, wie hoch die umzulegenden<br />

Kosten konkret sein dürfen, müssen noch gesammelt werden. Ein<br />

Beschluss des oberlandesgerichts Stuttgart in Sachen Angemessenheit<br />

von Kosten bei einem Anrecht der privaten Altersversorgung<br />

ist bereits ergangen (oLG Stuttgart vom 25.06.2010, Az: 15<br />

UF 120/10).<br />

direktzusage/Pensionszusage im Versorgungsausgleich<br />

Unerwünschte und auch unkalkulierbare Ergebnisse durch die Teilung<br />

von Versorgungsanrechten gemäß der neuen gesetzlichen<br />

Regelungen können insbesondere dann vermieden werden, wenn<br />

der Arbeitgeber selbst Versorgungsträger ist. Denn das VersAusglG<br />

normiert zwar den Grundsatz der internen Teilung, lässt aber<br />

den Versorgungsträgern genug Spielraum zur Ausgestaltung innerhalb<br />

der gesetzlichen Regelungen. Die Teilung der Anrechte<br />

kann den jeweiligen Versorgungszusagen angepasst werden.<br />

Wünsche der Versorgungsträger können berücksichtigt und umgesetzt<br />

werden. Die Vielzahl von individuellen Versorgungszusagen<br />

lässt eine schematische Vorgehensweise nicht zu. Es kann<br />

also in einem Fall für den Arbeitgeber „günstiger“ sein, eine interne<br />

Teilung durchzuführen, und in einem anderen Fall kann nur eine<br />

externe Teilung zum gewünschten Ergebnis führen.<br />

Wurde zur Finanzierung der Versorgungszusage z. B. eine Rückdeckungs-Versicherung<br />

abgeschlossen, ist auch diese bei entsprechender<br />

Verknüpfung mit der Zusage mit in die Gestaltung<br />

einer Teilungsordnung einzubeziehen. Die Möglichkeiten zur Umsetzung<br />

einer Teilung der Rückdeckungs-Versicherungen sind zu<br />

prüfen und mit dem Lebensversicherer entsprechend abzustimmen.<br />

Insbesondere werden bei Teilung von Rückdeckungs-Versi


� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />

cherungen seitens der Lebens-Versicherungsunternehmen Kosten<br />

oder Bearbeitungsgebühren erhoben. Der Arbeitgeber sollte daher<br />

vor einer Teilung sorgfältig prüfen, welche Kosten erhoben<br />

werden, und ob diese Kosten auch bei der Teilung der Anrechte<br />

auf die Ehegatten umgelegt werden können und einer Prüfung der<br />

Angemessenheit seitens der Familiengerichte standhalten.<br />

ausgestaltung von teilungsordnungen<br />

Eine genaue Prüfung der Versorgungszusage vor Erstellung der<br />

Teilungsordnung kann unerwünschte Ergebnisse im Falle einer<br />

Teilung ausschließen. Zum Beispiel können bei Durchführung einer<br />

internen Teilung vorzeitige Risiken wie Berufunfähigkeitsleistungen<br />

und Todesfallleistungen für das Anrecht des Ausgleichsberechtigten<br />

ausgeschlossen werden, wenn der Wegfall dieser<br />

Leistungskomponenten durch eine Erhöhung der Altersleistung<br />

entsprechend kompensiert wird. Die Höhe der Kompensation wiederum<br />

empfiehlt sich, ebenfalls zu regeln. Der Gesetzgeber hat<br />

hierzu keine Vorgaben gemacht und spricht lediglich von einem<br />

„zusätzlichen“ Ausgleich.<br />

Ein zentraler Bestandteil von Teilungsordnungen ist die Berechnung<br />

des Ausgleichswertes, also die Berechnung des Wertes,<br />

den der Ausgleichsberechtigte - ggf. nach einem Kostenabzug -<br />

beanspruchen kann. Das VersAusglG regelt zwei Methoden zur<br />

Bewertung des Ehezeitanteils (der in der Ehezeit erworbene Anteil<br />

eines Versorgungsanrechts) und damit des Ausgleichswertes<br />

- die unmittelbare und die zeitratierliche Bewertung. Für Anrechte,<br />

die unter das Betriebsrentengesetz fallen, gilt vorrangig die<br />

unmittelbare Bewertung. Ist diese nicht möglich, erfolgt die zeitratierliche<br />

Bewertung. Zudem ist zu regeln, welches Berechnungsverfahren<br />

bei der Berechnung des Ausgleichswertes angewendet<br />

werden soll. Soll die Berechnung auf Basis einer<br />

Barwertermittlung oder Berechnung von Renten- oder Kapitalleistungen<br />

erfolgen? Musterberechnungen können hierbei einen<br />

Überblick verschaffen und die unterschiedlichen Szenarien und<br />

Höhen der Anrechte aufzeigen. Wesentlichen Einfluss hat die<br />

Wahl des Berechnungsverfahrens sicherlich auf die Höhe der Anrechte<br />

und auf die Höhe der Kosten, die dem Arbeitgeber bei der<br />

Finanzierung der Anrechte entstehen.<br />

beteiligung des betriebsrats<br />

Die Beteiligung des Betriebsrats wird bei der Erstellung einer Teilungsordnung<br />

als Ergänzung der Versorgungszusage kontrovers<br />

diskutiert. So gibt es einerseits die Auffassung, dass eine Teilungsordnung,<br />

die die Umsetzung des VersAusglG im Hinblick auf<br />

die betriebliche Versorgungsregelung beinhaltet, eine Änderung<br />

des Arbeitsvertrages zur Folge hat, und es damit der Zustimmung<br />

des Arbeitnehmers bedarf. Bei kollektiven Versorgungszusagen<br />

wäre diese einzelvertragliche Zustimmung durch eine Beteiligung<br />

des Betriebsrats zu ersetzen. Ebenso könnten sich erzwingbare<br />

Mitbestimmungsrechte<br />

aus dem Betriebsverfassungsgesetz<br />

(BetrVG) ergeben.<br />

Im Wesentlichen<br />

betrifft das §§ 87 nr. 8<br />

und 10 BetrVG, die Ausgestaltung<br />

und Verwaltung<br />

betrieblicher Sozialeinrichtungen<br />

und die innerbetrieblicheLohngerechtigkeit.<br />

Betriebliche Sozialeinrichtungen<br />

sind z. B. Konzern-<br />

und Firmenunterstützungskassen.<br />

Hier kann<br />

die gesetzlich eröffnete<br />

Gestaltungsmöglichkeit<br />

durch den Arbeitgeber die<br />

Ausgestaltung und Verwaltung<br />

dieser betreffen.<br />

Auf der anderen Seite<br />

wird argumentiert, dass der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger<br />

ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers handlungsunfähig<br />

wäre. Die vom Gesetzgeber auferlegte Verpflichtung, eine<br />

Teilung von Versorgungsanrechten durchzuführen, kann ohne Einverständnis<br />

nicht, oder nur mit erheblichem Aufwand durchgeführt<br />

werden. Die notwendigkeit, den Betriebsrat bei der Erstellung<br />

der Teilungsordnung mit einzubeziehen, wird nach dieser<br />

Auffassung abgelehnt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit in<br />

diesem Punkt, empfiehlt es sich, den Betriebsrat zu beteiligen -<br />

insbesondere wenn Firmen- oder Konzernunterstützungskassen<br />

entsprechende Regelungen treffen.<br />

einheitliche Vorgehensweise von Vorteil<br />

Aufgrund der Vielschichtigkeit der betrieblichen Versorgungszusagen<br />

sollten Regelungen für den Fall der Teilung von betrieblichen<br />

Anrechten im Versorgungsausgleich grundsätzlich in die<br />

Versorgungszusage aufgenommen werden. Ein zusätzlicher Vorteil<br />

ist sicherlich auch eine einheitliche Vorgehensweise und eine<br />

damit einhergehende Verwaltungsvereinfachung. Um unangenehme<br />

Überraschungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, so<br />

früh wie möglich zu prüfen, welche Kosten durch die Teilung der<br />

Anrechte auf den Arbeitgeber bzw. den Versorgungsträger zukommen<br />

können. Da die Ausgestaltung der Teilungsordnung für<br />

die jeweiligen Versorgungssysteme recht komplex ist, bietet sich<br />

die Unterstützung und Beratung durch einen spezialisierten Consultant<br />

an.<br />

nicole Koller<br />

n.koller@funk-gruppe.de<br />

� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />

� 15


� 16<br />

Höchstrechnungszins und<br />

Überschüsse in der Lebens-<br />

versicherung<br />

in diesen wochen ist viel bewegung auf dem markt der lebensversicherungen. Zum einen gibt es<br />

eine auseinandersetzung zum höchstrechnungszins, auch garantiezins genannt. dieser legt den<br />

Zinssatz fest, den Versicherer für ihre deckungsrückstellungen maximal zugrunde legen dürfen.<br />

Die Höhe für die Lebensversicherungen wird anhand der durchschnittlichen<br />

Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen ermittelt.<br />

Der Zinssatz wird dabei gemeinsam von der Deutschen Aktuarvereinigung<br />

und der Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht<br />

vorgeschlagen. Er darf höchstens 60 % der durchschnittlichen<br />

Rendite zehnjähriger Staatsanleihen betragen. Endgültig festgesetzt<br />

wird der Zinssatz durch Verordnung des Bundesministeriums<br />

der Finanzen. Die Deutsche Aktuarvereinigung hatte zu Jahresbeginn<br />

noch empfohlen, auch für <strong>2011</strong> den Höchstrechnungszins<br />

bei 2,25 % zu belassen. Das Bundesministerium der Finanzen hat<br />

jetzt allerdings eine Absenkung zum 1. Juli <strong>2011</strong> auf 1,75 % vorgeschlagen<br />

und bis zum 14. Januar um Stellungnahme gebeten.<br />

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht<br />

diesen Vorschlag hochproblematisch, da nach seiner Auffassung<br />

die bisherige Zinshöhe vertretbar ist. Zudem wird darauf hingewiesen,<br />

dass eine solch kurzfristige und kaum merkliche Absenkung<br />

nur in geringem Maße die Risikotragfähigkeit der Versicherer<br />

erhöht. Denn die Absenkung betrifft nur Verträge, die ab dem<br />

Zeitpunkt des Inkrafttretens neu abgeschlossen werden. Für<br />

schon laufende Verträge gilt der Zinssatz vom Abschlussjahr, somit<br />

z. B. in den Jahren 1995 bis 2000 immerhin 4 %.<br />

In den nächsten Wochen ist hier mit einer Entscheidung zu rechnen.<br />

Zum anderen haben viele Lebensversicherer zum Jahreswechsel<br />

ihre laufende Überschussbeteiligung gesenkt, so z. B. auch der<br />

Marktführer Allianz von 4,3 auf 4,1 %. Damit reagieren die Lebensversicherer<br />

auf das historische Zinstief, denn den Unternehmen<br />

fällt es durch die niedrigen Anleihezinsen immer schwerer,<br />

am Kapitalmarkt ausreichend hohe Renditen zu erwirtschaften.<br />

Die Überschussbeteiligung bezieht sich auf den Sparanteil der<br />

Kundenbeiträge - also das, was nach Abzug der Kosten für den<br />

Abschluss, die Verwaltung und den Risikoschutz (z. B. Todesfall-<br />

oder Berufsunfähigkeitsabsicherungen) des Vertrages übrig<br />

bleibt. Je höher diese Kosten sind, desto stärker reduziert sich die<br />

tatsächliche Ablaufrendite. Die Überschussbeteiligung setzt sich<br />

zusammen aus dem o. g. Höchstrechnungszins und einem variablen<br />

Teil, der vom Geschäftserfolg des Versicherers abhängt. Dieser<br />

speist sich aus den Kapitalerträgen des Unternehmens und<br />

den Gewinnen, die entstehen, wenn die Kosten und Risikoleistungen<br />

geringer ausfallen als zuvor kalkuliert.<br />

Zusätzlich wird ein Schlussüberschuss gewährt, wenn ein Vertrag<br />

ausläuft oder gekündigt wird. nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes<br />

2008 müssen die Versicherer ihre Kunden auch<br />

an den Bewertungsreserven ihrer Wertpapiere beteiligen. Werden<br />

all diese Komponenten zusammengezogen, erreichen die besten<br />

Versicherer derzeit eine Gesamtverzinsung von 4,9 %. In<br />

Anbetracht des derzeitigen Marktumfeldes und des sehr geringen<br />

Risikos ist dies immer noch eine beachtliche Verzinsung, die in<br />

Aussicht gestellt wird.<br />

Denn die Lebensversicherer investieren das Geld ihrer Kunden zu<br />

rund 85 % in festverzinsliche Kapitalanlagen. Wegen des gesunkenen<br />

Zinsniveaus rechnen die deutschen Versicherer in diesem<br />

Jahr mit einem Kapitalanlageergebnis von durchschnittlich etwas<br />

weniger als 4 %. Dabei müssen sie allerdings durch Garantien der<br />

Vergangenheit durchschnittlich 3,4 % Verzinsung gutschreiben.<br />

noch im Jahr 2002 lag die durchschnittliche Überschussbeteiligung<br />

ohne die Schlussüberschüsse bei ca. 7 %. nach erheblichen<br />

Verlusten nach dem darauffolgenden Börsenkrach haben sie ihre<br />

Aktienbestände von mehr als 20 % auf heute circa 8 % deutlich<br />

zurückgefahren.<br />

In der folgenden Grafik wird die Entwicklung des Höchstrechnungszinses,<br />

der Überschüsse sowie die Entwicklung der Rendite<br />

der 10-jährigen Bundesanleihen (im Jahresdurchschnitt) und die


� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />

Inflationsrate dargestellt:<br />

Gut zu sehen ist, dass in der Vergangenheit der Abstand zwischen<br />

Inflationsrate und Gesamtverzinsung halbwegs gleich, sprich die<br />

inflationsbereinigte Rendite stabil war. Per se ist dies ja die entscheidende<br />

Größe, welche betrachtet werden sollte. In <strong>2011</strong> ist<br />

hier ein gegenläufiger Effekt zu beobachten, da die Verzinsung<br />

sinkt, die Inflationsrate jedoch steigt. Die Entwicklung der nächsten<br />

Jahre ist hier genau zu beobachten.<br />

Bei den Ausführungen zur Rendite ist jedoch zu beachten, dass<br />

die Lebensversicherung (speziell die Rentenversicherung) kein<br />

Kapitalanlageprodukt ist. Denn es wird das biometrische Risiko<br />

der Langlebigkeit abgedeckt, sprich: Ab Rentenbeginn wird die<br />

Garantierente zuzüglich Überschüssen gezahlt, lebenslang.<br />

Diese Tatsache macht einen Vergleich mit einer konventionellen<br />

Kapitalanlage nahezu unmöglich und sollte stets bedacht werden.<br />

Denn die Rentenversicherung leistet dann für die gesamte Lebensdauer,<br />

währenddessen eine reine Kapitalanlage irgendwann<br />

aufgezehrt ist. Und dieses Risiko wird nur bei Rentenversicherungen<br />

abgedeckt.<br />

olaf Mauga<br />

o.mauga@funk-gruppe.de<br />

� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />

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� 18<br />

Aktuelle Rechtsprechung zum<br />

Thema Terror-Versicherung<br />

für Gewerbeobjekte<br />

(bgh-urteil vom 13. oktober 2010, az. Xii Zr 129/0<br />

Bis zum Terroranschlag auf das World Trade Center im Jahr 2001<br />

haben Gebäudeversicherer das Terrorrisiko als vernachlässigbar<br />

angesehen und es kostenfrei in die Feuer-Versicherung integriert.<br />

Seitdem ist dies meist nur bis zu einem Gebäudewert von 25 Mio.<br />

Euro möglich, darüber hinaus haben sich Spezialversicherer diesem<br />

Gebiet angenommen. nach den Allgemeinen Bedingungen<br />

für die Terror-Versicherung (ATB) sind Terrorakte: „Jegliche Handlungen<br />

von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer,<br />

religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet<br />

sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der<br />

Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder<br />

staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen.“<br />

Wenn ein Gebäudeeigentümer sich entschließt, sein objekt mit<br />

einem Versicherungswert von über 25 Mio. Euro gegen Terrorschäden<br />

zu versichern, kann er die dadurch entstehenden Kosten<br />

nur dann auf den Mieter umlegen, wenn diese Kosten dem Grundsatz<br />

der Wirtschaftlichkeit genügen, sprich erforderlich und angemessen<br />

sind. Die Prüfung, ob ein vertretbares Kosten-nutzen-<br />

Verhältnis vorliegt, ist für jedes objekt einzeln durchzuführen.<br />

Wenn man diese Maßstäbe zugrunde legt, ist davon auszugehen,<br />

dass ein umsichtiger Eigentümer eine Terror-Versicherung nur abschließen<br />

wird, wenn konkrete Umstände vorliegen, die die Gefahr<br />

eines terroristischen Angriffes plausibel erscheinen lassen.<br />

Ist dies hingegen wenig wahrscheinlich (auch wenn es mit Sicherheit<br />

nicht ausgeschlossen werden kann), entspricht es vermutlich<br />

nicht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, dieses Risiko zu versichern.<br />

Die Gegenargumentation, dass der ort von Terroranschlägen<br />

nicht vorhersehbar und somit jedes Gebäude gefährdet<br />

und somit diese Versicherung sinnvoll ist, überzeugte die Gerichte<br />

bisher nicht.<br />

Aus den oben zitierten Bedingungen für die Terror-Versicherung<br />

lässt sich wiederum ableiten, welche Gebäude gefährdet sind:<br />

objekte mit Symbolcharakter (z. B. Eiffelturm), Gebäude, in denen<br />

staatliche Macht ausgeübt wird (militärische Einrichtungen, Regierungs-<br />

und Parlamentsgebäude), objekte, vor allem in Groß-<br />

städten oder Ballungszentren, in denen sich regelmäßig eine<br />

große Anzahl von Menschen aufhält (Bahnhöfe, Flughäfen, Touristenattraktionen,<br />

Sportstadien, Büro- oder Einkaufszentren)<br />

sowie objekte, die sich in unmittelbarer nachbarschaft der genannten<br />

Gebäude befinden.<br />

Im Urteil vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09 hat nun der Bundesgerichtshof<br />

entschieden, dass die Kosten für die Terror-Versicherung<br />

grundsätzlich umlegbar sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich<br />

um einen großen Gebäudekomplex mit außergewöhnlicher Architektur,<br />

der einen Wert von ca. 286 Mio. Euro hat, in dem städtische<br />

Ämter untergebracht sind und der sich in unmittelbarer<br />

nähe zum Statistischen Bundesamt sowie eines Fußballstadions<br />

befindet. Somit war aus Sicht eines umsichtigen Eigentümers der<br />

Abschluss erforderlich, um bei Eintritt des Versicherungsfalls die<br />

Sachschäden am Gebäude abzusichern.<br />

Die Umlage der Terror-Versicherung verstößt auch nicht wegen<br />

der Höhe der Prämie gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Eine<br />

solche Terror-Versicherung bot nach Feststellung des Gerichtes<br />

im streitgegenständlichen Zeitraum nur ein Versicherer an, daher<br />

musste dort das Risiko versichert werden. Auch die Absicherung<br />

einer Jahreshöchstentschädigung von 100 Mio. Euro hielten die<br />

Richter für ein angemessenes Kosten-nutzen-Verhältnis. Denn<br />

eine Lebenserfahrung dahingehend, dass ein solcher Schaden bei<br />

einem Terroranschlag unwahrscheinlich ist, gibt es nicht. Zwar<br />

weist das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung,<br />

soweit sie in der Terror-Versicherung<br />

enthalten ist, nicht das Sacherhaltungsinteresse absichert und<br />

damit nicht umlagefähig ist. Im vorliegenden Fall war dieses Risiko<br />

jedoch nicht versichert.<br />

Zu beachten ist, dass dieses Urteil vom 12. Zivilsenat gefällt<br />

wurde und somit nur Gewerbemietverträge betrifft!<br />

olaf Mauga<br />

o.mauga@funk-gruppe.de


� immobilienwirtschaft � Versicherungswirtschaft � branchen-news<br />

<strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> übernimmt<br />

spezialversicherungsmakler<br />

für den energiemarkt<br />

mit der neuen firma funk minerva energie-assekuranz gmbh baut das maklerhaus seine<br />

aktivitäten in der energiebranche weiter aus.<br />

Die <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> hat die Geschäftsanteile der unter Vattenfall fusionierten<br />

Spezialversicherungsmakler - der Minerva und der Energie-Assekuranz<br />

- übernommen. Mit der neuen Firma <strong>Funk</strong> Minerva<br />

Energie-Assekuranz GmbH wird sich das Maklerhaus noch<br />

stärker am Energiemarkt engagieren. Mit der Minerva Energie-<br />

Assekuranz hatte die <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> seit 1996 erfolgreich kooperiert.<br />

nachdem Vattenfall entschieden hatte, sich künftig stärker auf<br />

sein Kerngeschäft zu konzentrieren, entschloss die <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong><br />

sich zu dem Schritt der Übernahme. Geschäftsführer der neuen<br />

Firma sind Thomas Abel und Wolfram nieradzik, der Firmensitz ist<br />

in Hamburg.<br />

Die <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> berät bereits seit 1946 namhafte Kunden aus der<br />

Energiewirtschaft und kennt die Anforderungen der Branche sehr<br />

genau. Das Maklerhaus verfügt über technisches Spezialwissen<br />

im Zusammenhang mit Gas-, Kohle- und Wasserkraftwerken sowie<br />

mit erneuerbaren Energien wie Wind-, Solar- und Bio-Energie<br />

sowie Geothermie. „Die Energiebranche ist ganz speziellen Risiken<br />

ausgesetzt, die sich kaum mit anderen Wirtschaftsbereichen<br />

vergleichen lassen,“ erklärt Thomas Abel.<br />

Die <strong>Funk</strong> <strong>Gruppe</strong> hat in diesem Bereich fundiertes Know-how aufgebaut,<br />

um Unternehmen dieser Branche ganzheitlich beraten<br />

und betreuen zu können. „Uns sind selbst schwierige Maschinen-<br />

Versicherungsverträge und komplexe Haftungsszenarien nicht<br />

fremd,“ so Wolfram nieradzik. „Dieses Wissen bildet eine solide<br />

Basis für den wachsenden Geschäftsbereich der erneuerbaren<br />

Energien.“<br />

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Wolfram nieradzik<br />

w.nieradzik@funk-gruppe.de<br />

� 19


� 20<br />

Fünf zu Fuß auf 42,195 km<br />

Vier grad über null zeigte das thermometer am 21.11.2010 um zehn uhr, und nebel hing über dem<br />

ehemaligen flughafen berlin-tempelhof. wäre er noch in betrieb, hätte es sicher ein startverbot wegen<br />

schlechter sicht gegeben.<br />

Trotz der ungemütlichen Witterung und<br />

der frühen Sonntagmorgenstunde bevölkerten<br />

ungewöhnlich viele Besucher<br />

das Flughafengelände. Sie warteten mit<br />

6.800 Läufern und Läuferinnen auf den<br />

Start der 18. Berliner Marathon-Staffel.<br />

Am Start war auch ein <strong>BBT</strong>-Team mit<br />

Verstärkung durch eine Mitarbeiterin<br />

der Baugenossenschaft Ideal. Das Ziel:<br />

42,195 km in neuer <strong>BBT</strong>-Bestzeit laufen;<br />

es galt, eine Zeit von 3:47:00 Stunden<br />

zu unterbieten.<br />

Um 10:30 Uhr fiel der Startschuss.<br />

Startläuferin Romina Bornstein spurtete<br />

los in den nebel und bewältigte<br />

ihre 12 km in knapp einer Stunde. Als<br />

zweite <strong>BBT</strong>-Läuferin ging Ester Meissner<br />

auf die Strecke und lief mit persönlicher Bestzeit auf 10 km<br />

eine Geschwindigkeit von gut 12 km/h. Damit gab sie Andreas<br />

Grunow eine harte nuss zu knacken. Doch auch er lief die 10 km<br />

mit knapp 12 km/h. Auf der 5-km-Distanz wurde die <strong>BBT</strong> von Birgit<br />

Glaw, Controllerin der Baugenossenschaft Ideal, unterstützt.<br />

Sie bezwang die Strecke ähnlich wie <strong>BBT</strong>-Programmierer Andreas<br />

Friedel in 28 Minuten. Als dieser als letzter Teamläufer das<br />

Ziel erreichte, zeigte die Uhr 3:33:00 Stunden an.<br />

Derweil hatte sich der nebel verzogen und eine herrliche novembersonne<br />

strahlte den Läufern entgegen. Die wiederum strahlten<br />

über ihre neue Bestzeit und genossen anschließend heißen Tee<br />

und alkoholfreies Bier. Im nächsten Jahr sind sie sicher wieder<br />

dabei.<br />

Romina Bornstein<br />

romina.bornstein@bbt-group.de


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alles auf einen blick. funK-bbt gmbh.<br />

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