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PDF: Gemeindeblatt: Juli/August 2010 - Gemeinde Schmerikon

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oder geschädigt werden. Ein allfälliger Badeunfall<br />

verbunden mit mangelnder Aufsicht kann haftungs-<br />

und strafrechtliche Konsequenzen für das<br />

Personal und den Badebetreiber nach sich ziehen.<br />

Mit der jährlichen Zustimmung zum Budget und<br />

zur Investitionsrechnung ist der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

beauftragt, das Hallen- und Seebad zu betreiben.<br />

Zum ordentlichen Betrieb gehört die Einhaltung<br />

von Sicherheitsvorschriften und der ordnungsgemässe<br />

Unterhalt der Anlage. Dieser Auftrag ist<br />

trotz geplanter Analyse über den Fortbestand der<br />

Anlage im Allgemeinen und die Art des Fortbestandes<br />

im Speziellen weiterhin auszuführen bis<br />

zu einem allfällig anders lautenden Beschluss der<br />

Bürgerschaft.<br />

Die bereits beschlossene Umstrukturierung beinhaltet<br />

auch die administrative Führung durch den<br />

neuen Chefbademeister und Betriebsleiter Jürgen<br />

Richter. Bislang wurde darauf verzichtet, dem<br />

Betriebsleiter die notwendigen Arbeitszeit dafür<br />

einzuräumen, weshalb der weitaus grösste Teil<br />

dieser Arbeiten nach wie vor durch die Verwaltung<br />

ausgeführt wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat erachtet<br />

es als wesentlich, diese Umstrukturierung mit der<br />

Schaffung des entsprechenden Pensums abzuschliessen.<br />

Sauna<br />

Die zusätzlichen Stellenprozente verursachen<br />

nach Berechnung der Betriebskommission einen<br />

Zusatzaufwand von CHF 11'774 und damit eine<br />

Budgetüberschreitung. Die Notwendigkeit zu<br />

Kreditüberschreitungen bzw. zu dringlichen Zusatzkosten<br />

ergibt sich dann, wenn eine Ausgabe<br />

bzw. die ihr zugrunde liegende Tätigkeit keinen<br />

Aufschub duldet. Die oben dargelegten Ausführungen<br />

bestätigen den dringenden Handlungsbedarf.<br />

4<br />

Einheitsgemeinde<br />

An der Bürgerversammlung vom Frühjahr <strong>2010</strong><br />

wurde der Inkorporationsprozess mittels Zustimmung<br />

der Bürgerschaften der Schulgemeinde<br />

und der Politischen <strong>Gemeinde</strong> offiziell eingeleitet.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat und Schulrat sind überein gekommen,<br />

den Prozess durch eine externe Fachperson<br />

begleiten zu lassen.<br />

Bei vier Beratungsunternehmen wurde das Interesse<br />

an der Prozessbegleitung erfragt, wovon<br />

zwei Unternehmen die Möglichkeit geboten<br />

wurde, sich den Vertretern des Schul- und <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

vorzustellen.<br />

Schulrat und <strong>Gemeinde</strong>rat haben gemeinsam<br />

beschlossen, mit der Begleitung des Inkorporationsprozesses<br />

Dr. R. Sonderegger, St. Gallen, zu<br />

beauftragen. Dr. R. Sonderegger hat den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

im Prozess der Verwaltungsreorganisation<br />

begleitet. Seine Beratung ist sehr zielorientiert<br />

und die über ihn eingeholten Referenzen<br />

bezeugen ihm eine gute Kommunikationsfähigkeit.<br />

Abgeltung ökologischer Leistungen<br />

Gemäss Gesetz über die Abgeltung ökologischer<br />

Leistungen ist die politische <strong>Gemeinde</strong> für die<br />

Auszahlungen der Beiträge zuständig. Im Rahmen<br />

der Aufgabenteilung zwischen Kanton und<br />

<strong>Gemeinde</strong>n wurde eine Arbeitsgruppe aus <strong>Gemeinde</strong>-<br />

und Kantonsvertretern im Bereich Natur<br />

und Landwirtschaft eingesetzt.<br />

Es wurde festgestellt, dass in Bezug auf die Auszahlung<br />

der GAöL-Beiträge Handlungsbedarf<br />

besteht. Künftig sollen die Beiträge direkt durch<br />

den Kanton bzw. durch das Landwirtschaftsamt<br />

des Kantons St. Gallen ausbezahlt werden. Dies<br />

hat den Vorteil, dass die Abrechnung für die Bewirtschafter<br />

transparenter und beim kantonalen<br />

Landwirtschaftsamt administrative Abläufe vereinfacht<br />

werden. Den <strong>Gemeinde</strong>anteil wird der<br />

Kanton in Rechnung stellen. Auf die Datenerhebung,<br />

Kontrollen und Vertragsabschlüsse hat die<br />

Delegation der Beitragsauszahlung keinen Einfluss.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, die Auszahlung<br />

der Beiträge für die Abgeltung ökologischer<br />

Leistungen an das Landwirtschaftsamt des<br />

Kantons St. Gallen zu delegieren. Für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

entstehen dadurch keinerlei Nachteile.

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