PDF: Gemeindeblatt: Juli/August 2010 - Gemeinde Schmerikon
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oder geschädigt werden. Ein allfälliger Badeunfall<br />
verbunden mit mangelnder Aufsicht kann haftungs-<br />
und strafrechtliche Konsequenzen für das<br />
Personal und den Badebetreiber nach sich ziehen.<br />
Mit der jährlichen Zustimmung zum Budget und<br />
zur Investitionsrechnung ist der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
beauftragt, das Hallen- und Seebad zu betreiben.<br />
Zum ordentlichen Betrieb gehört die Einhaltung<br />
von Sicherheitsvorschriften und der ordnungsgemässe<br />
Unterhalt der Anlage. Dieser Auftrag ist<br />
trotz geplanter Analyse über den Fortbestand der<br />
Anlage im Allgemeinen und die Art des Fortbestandes<br />
im Speziellen weiterhin auszuführen bis<br />
zu einem allfällig anders lautenden Beschluss der<br />
Bürgerschaft.<br />
Die bereits beschlossene Umstrukturierung beinhaltet<br />
auch die administrative Führung durch den<br />
neuen Chefbademeister und Betriebsleiter Jürgen<br />
Richter. Bislang wurde darauf verzichtet, dem<br />
Betriebsleiter die notwendigen Arbeitszeit dafür<br />
einzuräumen, weshalb der weitaus grösste Teil<br />
dieser Arbeiten nach wie vor durch die Verwaltung<br />
ausgeführt wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat erachtet<br />
es als wesentlich, diese Umstrukturierung mit der<br />
Schaffung des entsprechenden Pensums abzuschliessen.<br />
Sauna<br />
Die zusätzlichen Stellenprozente verursachen<br />
nach Berechnung der Betriebskommission einen<br />
Zusatzaufwand von CHF 11'774 und damit eine<br />
Budgetüberschreitung. Die Notwendigkeit zu<br />
Kreditüberschreitungen bzw. zu dringlichen Zusatzkosten<br />
ergibt sich dann, wenn eine Ausgabe<br />
bzw. die ihr zugrunde liegende Tätigkeit keinen<br />
Aufschub duldet. Die oben dargelegten Ausführungen<br />
bestätigen den dringenden Handlungsbedarf.<br />
4<br />
Einheitsgemeinde<br />
An der Bürgerversammlung vom Frühjahr <strong>2010</strong><br />
wurde der Inkorporationsprozess mittels Zustimmung<br />
der Bürgerschaften der Schulgemeinde<br />
und der Politischen <strong>Gemeinde</strong> offiziell eingeleitet.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat und Schulrat sind überein gekommen,<br />
den Prozess durch eine externe Fachperson<br />
begleiten zu lassen.<br />
Bei vier Beratungsunternehmen wurde das Interesse<br />
an der Prozessbegleitung erfragt, wovon<br />
zwei Unternehmen die Möglichkeit geboten<br />
wurde, sich den Vertretern des Schul- und <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
vorzustellen.<br />
Schulrat und <strong>Gemeinde</strong>rat haben gemeinsam<br />
beschlossen, mit der Begleitung des Inkorporationsprozesses<br />
Dr. R. Sonderegger, St. Gallen, zu<br />
beauftragen. Dr. R. Sonderegger hat den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
im Prozess der Verwaltungsreorganisation<br />
begleitet. Seine Beratung ist sehr zielorientiert<br />
und die über ihn eingeholten Referenzen<br />
bezeugen ihm eine gute Kommunikationsfähigkeit.<br />
Abgeltung ökologischer Leistungen<br />
Gemäss Gesetz über die Abgeltung ökologischer<br />
Leistungen ist die politische <strong>Gemeinde</strong> für die<br />
Auszahlungen der Beiträge zuständig. Im Rahmen<br />
der Aufgabenteilung zwischen Kanton und<br />
<strong>Gemeinde</strong>n wurde eine Arbeitsgruppe aus <strong>Gemeinde</strong>-<br />
und Kantonsvertretern im Bereich Natur<br />
und Landwirtschaft eingesetzt.<br />
Es wurde festgestellt, dass in Bezug auf die Auszahlung<br />
der GAöL-Beiträge Handlungsbedarf<br />
besteht. Künftig sollen die Beiträge direkt durch<br />
den Kanton bzw. durch das Landwirtschaftsamt<br />
des Kantons St. Gallen ausbezahlt werden. Dies<br />
hat den Vorteil, dass die Abrechnung für die Bewirtschafter<br />
transparenter und beim kantonalen<br />
Landwirtschaftsamt administrative Abläufe vereinfacht<br />
werden. Den <strong>Gemeinde</strong>anteil wird der<br />
Kanton in Rechnung stellen. Auf die Datenerhebung,<br />
Kontrollen und Vertragsabschlüsse hat die<br />
Delegation der Beitragsauszahlung keinen Einfluss.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, die Auszahlung<br />
der Beiträge für die Abgeltung ökologischer<br />
Leistungen an das Landwirtschaftsamt des<br />
Kantons St. Gallen zu delegieren. Für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
entstehen dadurch keinerlei Nachteile.