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Amtsblatt Geislingen KW 5 - Stadt Geislingen

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4. Februar 2011, Nummer 5<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> sucht für den<br />

städtischen Bauhof zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt zwei<br />

Straßenbauer/innen<br />

Zu Ihrem Tätigkeitsbereich gehören unter anderem:<br />

Allgemeine Straßenbauarbeiten, Instandhaltung und<br />

Ausbesserung des städtischen Straßennetzes<br />

Pflasterarbeiten<br />

Asphaltarbeiten<br />

Bedienen von Baumaschinen, Vermessungsarbeiten, Mengenberechnungen<br />

Beheben von Rohrbrüchen<br />

Mitarbeit im Winterdienst<br />

Sonstige im Bereich des Bauhofes anfallende Arbeiten<br />

Ihr Profil:<br />

Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als<br />

Straßenbau- oder Tiefbaufacharbeiter/in<br />

Sie besitzen ein umfassendes handwerkliches Geschick<br />

Sie zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit,<br />

Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit aus<br />

Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse BE, Klasse CE ist<br />

erwünscht<br />

Bereitschaft zur Arbeit auch außerhalb der regulären Dienstzeit<br />

und an Wochenenden (Rufbereitschaftsdienst)<br />

Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit. Die<br />

Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst<br />

TVöD. Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen werden<br />

gewährt.<br />

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis<br />

Freitag, 25. Februar 2011 an die<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Geislingen</strong>, Hauptamt,<br />

Vorstadtstraße 9, 72351 <strong>Geislingen</strong> (Zollernalbkreis)<br />

Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch als pdf-Datei an s.mall@<br />

stadt-geislingen.de senden. Für Fragen steht Ihnen der Leiter des<br />

Hauptamtes, Herr Steve Mall, Tel. 07433 968417, gerne zur Verfü-<br />

gung. Informationen über unsere <strong>Stadt</strong> finden Sie im Internet unter<br />

www.stadt-geislingen.de<br />

Landesfamilienpass: Erweiterung des<br />

Berechtigungskreises!<br />

Gutscheinkarten 2011<br />

Die Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass für 2011 sind<br />

eingetroffen! Gleichzeitig wurde ab diesem Jahr der Kreis derer,<br />

die den Landesfamilienpass erhalten können, auf alle Hartz<br />

IV und den Kinderzuschlag beziehenden Familien mit einem<br />

oder zwei Kindern ausgeweitet!<br />

Den Landesfamilienpass können Familien weiterhin auf Antrag<br />

erhalten:<br />

- mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit<br />

ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;<br />

- mit nur einem Elternteil, das mit mindestens einem kindergeldberechtigtem<br />

Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt;<br />

- mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind<br />

(mindestens 50 % GdB).<br />

Berechtigte Familien, die bereits einen Landesfamilienpass<br />

besitzen, holen die Gutscheinkarten 2011 bitte bei der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Geislingen</strong>, Vorstadtstraße 9, Zimmer 01,<br />

Bürgerbüro, oder bei den Ortschaftsverwaltungen ab.<br />

ll i d<br />

<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> 3<br />

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte<br />

2011 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses die Staatlichen<br />

Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in<br />

Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten<br />

Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein<br />

einzulösen.<br />

Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den<br />

9 Gutscheinen "Sonstiges Objekt" auch mehrfach im Jahr kostenfrei<br />

besucht werden. Keine Gültigkeit haben die Gutscheine<br />

bei Objekten, die in der Broschüre "Staatliche<br />

Schlösser und Gärten - Informationen und Preise" mit "!" gekennzeichnet<br />

sind.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Bürgerbüro der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

unter der Tel.-Nr. (07433) 9684-19 oder per Mail: h.<br />

gulde@stadt-geislingen.de.<br />

Abschaffung der Lohnsteuerkarte und<br />

Einführung von elektronischen<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)<br />

Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie erneut über<br />

die wesentlichen Veränderungen, die mit der Einführung<br />

der elektronischen Lohnsteuerkarte und der Abschaffung<br />

der bisherigen Lohnsteuerkarte verbunden sind.<br />

Für das Jahr 2011 wurde keine Lohnsteuerkarte mehr versandt.<br />

Sie wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren<br />

ersetzt. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung<br />

des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf<br />

enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne<br />

weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011<br />

zugrunde gelegt.<br />

Bitte beachten Sie: Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und<br />

die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010<br />

umgehend durch das Finanzamt Balingen ändern zu lassen,<br />

wenn die Eintragungen von den Verhältnisse zu Beginn des<br />

Jahres 2011 abweichen. Ab dem Jahr 2012 müssen sämtliche<br />

antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen<br />

Finanzamt beantragt werden. Wird im Jahr 2011<br />

erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Finanzamt<br />

Balingen stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen<br />

hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr<br />

2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen.<br />

Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse 1 unterstellen,<br />

wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer<br />

(ldNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit<br />

mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich<br />

um das erste Dienstverhältnis handelt.<br />

Wer führt künftig Änderungen durch?<br />

Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung<br />

der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel,<br />

Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen)<br />

von den Meldebehörden auf die Finanzämter.<br />

Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer?<br />

Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte<br />

(Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge<br />

und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung<br />

zum elektronischen Abruf für Ihren Arbeitgeber<br />

bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugs-<br />

Merkmale (ELStAM) bezeichnet. Für das neue Verfahren müssen<br />

Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Ihrem Arbeitgeber<br />

Ihr Geburtsdatum und Ihre IdNr. mitteilen. Bei mehreren<br />

Arbeitsverhältnissen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen,<br />

dass/ob er der Hauptarbeitgeber ist. Hat Ihr Arbeitsverhältnis<br />

auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen Ihrem<br />

Arbeitgeber diese Informationen zum Abruf der elektronischen<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale bereits vor. Bei einem Arbeitgeberwechsel<br />

im Jahr 2011 muss der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte<br />

vom alten Arbeitgeber anfordern und beim neuen Arbeitgeber<br />

einreichen.

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