Amtsblatt Geislingen KW 5 - Stadt Geislingen
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4. Februar 2011, Nummer 5<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> sucht für den<br />
städtischen Bauhof zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt zwei<br />
Straßenbauer/innen<br />
Zu Ihrem Tätigkeitsbereich gehören unter anderem:<br />
Allgemeine Straßenbauarbeiten, Instandhaltung und<br />
Ausbesserung des städtischen Straßennetzes<br />
Pflasterarbeiten<br />
Asphaltarbeiten<br />
Bedienen von Baumaschinen, Vermessungsarbeiten, Mengenberechnungen<br />
Beheben von Rohrbrüchen<br />
Mitarbeit im Winterdienst<br />
Sonstige im Bereich des Bauhofes anfallende Arbeiten<br />
Ihr Profil:<br />
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als<br />
Straßenbau- oder Tiefbaufacharbeiter/in<br />
Sie besitzen ein umfassendes handwerkliches Geschick<br />
Sie zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit,<br />
Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit aus<br />
Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse BE, Klasse CE ist<br />
erwünscht<br />
Bereitschaft zur Arbeit auch außerhalb der regulären Dienstzeit<br />
und an Wochenenden (Rufbereitschaftsdienst)<br />
Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit. Die<br />
Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst<br />
TVöD. Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen werden<br />
gewährt.<br />
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis<br />
Freitag, 25. Februar 2011 an die<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Geislingen</strong>, Hauptamt,<br />
Vorstadtstraße 9, 72351 <strong>Geislingen</strong> (Zollernalbkreis)<br />
Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch als pdf-Datei an s.mall@<br />
stadt-geislingen.de senden. Für Fragen steht Ihnen der Leiter des<br />
Hauptamtes, Herr Steve Mall, Tel. 07433 968417, gerne zur Verfü-<br />
gung. Informationen über unsere <strong>Stadt</strong> finden Sie im Internet unter<br />
www.stadt-geislingen.de<br />
Landesfamilienpass: Erweiterung des<br />
Berechtigungskreises!<br />
Gutscheinkarten 2011<br />
Die Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass für 2011 sind<br />
eingetroffen! Gleichzeitig wurde ab diesem Jahr der Kreis derer,<br />
die den Landesfamilienpass erhalten können, auf alle Hartz<br />
IV und den Kinderzuschlag beziehenden Familien mit einem<br />
oder zwei Kindern ausgeweitet!<br />
Den Landesfamilienpass können Familien weiterhin auf Antrag<br />
erhalten:<br />
- mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit<br />
ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;<br />
- mit nur einem Elternteil, das mit mindestens einem kindergeldberechtigtem<br />
Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt;<br />
- mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind<br />
(mindestens 50 % GdB).<br />
Berechtigte Familien, die bereits einen Landesfamilienpass<br />
besitzen, holen die Gutscheinkarten 2011 bitte bei der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Geislingen</strong>, Vorstadtstraße 9, Zimmer 01,<br />
Bürgerbüro, oder bei den Ortschaftsverwaltungen ab.<br />
ll i d<br />
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> 3<br />
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte<br />
2011 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses die Staatlichen<br />
Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in<br />
Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten<br />
Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein<br />
einzulösen.<br />
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den<br />
9 Gutscheinen "Sonstiges Objekt" auch mehrfach im Jahr kostenfrei<br />
besucht werden. Keine Gültigkeit haben die Gutscheine<br />
bei Objekten, die in der Broschüre "Staatliche<br />
Schlösser und Gärten - Informationen und Preise" mit "!" gekennzeichnet<br />
sind.<br />
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Bürgerbüro der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
unter der Tel.-Nr. (07433) 9684-19 oder per Mail: h.<br />
gulde@stadt-geislingen.de.<br />
Abschaffung der Lohnsteuerkarte und<br />
Einführung von elektronischen<br />
Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)<br />
Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie erneut über<br />
die wesentlichen Veränderungen, die mit der Einführung<br />
der elektronischen Lohnsteuerkarte und der Abschaffung<br />
der bisherigen Lohnsteuerkarte verbunden sind.<br />
Für das Jahr 2011 wurde keine Lohnsteuerkarte mehr versandt.<br />
Sie wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren<br />
ersetzt. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung<br />
des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf<br />
enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne<br />
weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011<br />
zugrunde gelegt.<br />
Bitte beachten Sie: Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und<br />
die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010<br />
umgehend durch das Finanzamt Balingen ändern zu lassen,<br />
wenn die Eintragungen von den Verhältnisse zu Beginn des<br />
Jahres 2011 abweichen. Ab dem Jahr 2012 müssen sämtliche<br />
antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen<br />
Finanzamt beantragt werden. Wird im Jahr 2011<br />
erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Finanzamt<br />
Balingen stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen<br />
hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr<br />
2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen.<br />
Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse 1 unterstellen,<br />
wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer<br />
(ldNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit<br />
mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich<br />
um das erste Dienstverhältnis handelt.<br />
Wer führt künftig Änderungen durch?<br />
Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung<br />
der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel,<br />
Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen)<br />
von den Meldebehörden auf die Finanzämter.<br />
Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer?<br />
Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte<br />
(Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge<br />
und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung<br />
zum elektronischen Abruf für Ihren Arbeitgeber<br />
bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugs-<br />
Merkmale (ELStAM) bezeichnet. Für das neue Verfahren müssen<br />
Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Ihrem Arbeitgeber<br />
Ihr Geburtsdatum und Ihre IdNr. mitteilen. Bei mehreren<br />
Arbeitsverhältnissen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen,<br />
dass/ob er der Hauptarbeitgeber ist. Hat Ihr Arbeitsverhältnis<br />
auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen Ihrem<br />
Arbeitgeber diese Informationen zum Abruf der elektronischen<br />
Lohnsteuerabzugsmerkmale bereits vor. Bei einem Arbeitgeberwechsel<br />
im Jahr 2011 muss der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte<br />
vom alten Arbeitgeber anfordern und beim neuen Arbeitgeber<br />
einreichen.