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Amtsblatt Geislingen KW 5 - Stadt Geislingen

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4. Februar 2011, Nummer 5<br />

Wahlbezirk I (00101) Foyer der Schlossparkhalle<br />

Wahlbezirk II (00102) Kindergarten Pusteblume<br />

Wahlbezirk III (00103) Foyer des Altenzentrums St. Martin<br />

Wahlbezirk IV (00204) Rathaus Erlaheim<br />

Wahlbezirk V (00305) Rathaus Binsdorf<br />

Top 7 - Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer<br />

Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsreformgesetzes zum 1. Januar<br />

2011 tritt die bisher gültige Sitzungsvergütungsordnung außer<br />

Kraft. Die Städte und Gemeinden können stattdessen eine Satzungsregelung<br />

erlassen. Der vorgelegte Entwurf einer Satzung<br />

sieht einen Satz pro Sitzungstag in Höhe von 20 € brutto vor.<br />

Im Gegenzug wird die erbrachte Arbeitsleistung nicht durch<br />

Dienstbefreiung ausgeglichen.<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> stimmte der Satzung<br />

über die Sitzungsvergütung für Protokollführer zu.<br />

Top 8 - Baugesuche<br />

I Baugesuche im Genehmigungsverfahren<br />

Der Gemeinderat stimmte dem folgenden Bauvorhaben vorbehaltlich<br />

des Einvernehmens des Ortschaftsrates Binsdorf zu:<br />

Errichtung eines Holzschuppens einschließlich eines Schutzdaches/Carport<br />

über bestehendem Stellplatz, Waschgasse 16,<br />

Binsdorf.<br />

Der Gemeinderat stimmte dem folgenden Bauvorhaben zu:<br />

Neubau eines Netto-Markendiscount, Vorstadtstraße 11, <strong>Geislingen</strong>.<br />

II Abbruchgesuch im Kenntnisgabeverfahren<br />

Der Gemeinderat nahm folgendes Abbruchgesuch zur Kenntnis:<br />

Abbruch Gasthaus "Zum Rössle", Vorstadtstraße 11, <strong>Geislingen</strong><br />

III Baugesuche im Kenntnisgabeverfahren<br />

Der Gemeinderat nahm folgendes Baugesuch zur Kenntnis:<br />

Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Fleiner Straße 3,<br />

Top 9 - Verschiedenes<br />

Von Seiten des Gremiums wurden keine Fragen gestellt.<br />

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 19:35 Uhr, es<br />

schloss sich ein nicht-öffentlicher Teil an.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong><br />

Zollernalbkreis<br />

Satzung über die Sitzungsvergütung für<br />

Protokollführer<br />

Aufgrund § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO<br />

- in Verbindung mit § 66 Landesbesoldungsgesetz - LBesG<br />

(§ 65 Abs. 7 LBesG) (GBl. vom 22.11.2010 S. 793) hat der<br />

Gemeinderat am 26. Januar 2011 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Sitzungsvergütung<br />

(1) Beamten, denen Dienstbezüge nach der Landesbesoldungsordnung<br />

A zustehen, wird eine Vergütung für die Protokollführung<br />

in Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse<br />

gezahlt, sofern die Sitzung außerhalb der regelmäßigen<br />

Arbeitszeit stattfindet und die Arbeitsleistung nicht durch<br />

Dienstbefreiung ausgeglichen wird.<br />

(2) Die Sitzungsvergütung beträgt 20 Euro für jeden Sitzungstag.<br />

Sie wird nachträglich zusammen mit den laufenden Bezügen<br />

gezahlt.<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder<br />

von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften<br />

<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> 5<br />

beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4<br />

GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines<br />

Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber<br />

der Gemeinde/<strong>Stadt</strong> geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt,<br />

der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies<br />

gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />

die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind.<br />

<strong>Geislingen</strong>, den 26.01.2011<br />

gez. Oliver Schmid<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Änderung<br />

der örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten<br />

Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

5. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Hausers Brühl I“<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 26.01.2011 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hausers<br />

Brühl I“ - planungsrechtliche Bauvorschriften und die Begründung<br />

zum Bebauungsplan, jeweils mit Stand vom<br />

13.12.2010, gebilligt.<br />

Der Geltungsbereich und die Änderungen beziehen sich<br />

auf den bestehenden Bebauungsplan „Hausers Brühl I“,<br />

in Kraft getreten am 23.06.1978.<br />

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung:<br />

Das Plangebiet ist bis auf einzelne Baulücken zum Großteil<br />

bebaut. Die Änderung ist erforderlich, um eine Stärkung der<br />

Nahversorgung im <strong>Stadt</strong>kern von <strong>Geislingen</strong> erreichen zu können.<br />

Dies ist ein wesentliches Ziel der <strong>Stadt</strong>entwicklungsplanung.<br />

Dazu sollen die vorhandenen Baugrenzen und überbaubaren<br />

Grundstücksflächen geändert werden. Die bestehenden<br />

Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung gelten<br />

im Wesentlichen unverändert weiter. Die Grundzüge der bestehenden<br />

Planung werden nicht verändert.<br />

Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem.<br />

§ 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.<br />

Auslegung:<br />

Die Änderung der planungsrechtlichen Bauvorschriften liegen<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB vom<br />

14.02.2011 bis 16.03.2011 während den Öffnungszeiten bei<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Geislingen</strong>, Vorstadtstraße 9, Hauptamt,<br />

Zimmer 14, Herrn Steve Mall, Telefon 07433/968417 öffentlich<br />

aus.<br />

Jedermann kann die Unterlagen einsehen und über den Inhalt<br />

Auskunft verlangen. Während dieser Zeit können Stellungnahmen<br />

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Geislingen</strong>, Herrn Steve Mall, vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />

<strong>Geislingen</strong>, 03.02.2011<br />

gez. Oliver Schmid<br />

Bürgermeister<br />

Telefonnummer:<br />

0 7121/9793-0<br />

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