Amtsblatt Geislingen KW 5 - Stadt Geislingen
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4. Februar 2011, Nummer 5<br />
Wahlbezirk I (00101) Foyer der Schlossparkhalle<br />
Wahlbezirk II (00102) Kindergarten Pusteblume<br />
Wahlbezirk III (00103) Foyer des Altenzentrums St. Martin<br />
Wahlbezirk IV (00204) Rathaus Erlaheim<br />
Wahlbezirk V (00305) Rathaus Binsdorf<br />
Top 7 - Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer<br />
Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsreformgesetzes zum 1. Januar<br />
2011 tritt die bisher gültige Sitzungsvergütungsordnung außer<br />
Kraft. Die Städte und Gemeinden können stattdessen eine Satzungsregelung<br />
erlassen. Der vorgelegte Entwurf einer Satzung<br />
sieht einen Satz pro Sitzungstag in Höhe von 20 € brutto vor.<br />
Im Gegenzug wird die erbrachte Arbeitsleistung nicht durch<br />
Dienstbefreiung ausgeglichen.<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> stimmte der Satzung<br />
über die Sitzungsvergütung für Protokollführer zu.<br />
Top 8 - Baugesuche<br />
I Baugesuche im Genehmigungsverfahren<br />
Der Gemeinderat stimmte dem folgenden Bauvorhaben vorbehaltlich<br />
des Einvernehmens des Ortschaftsrates Binsdorf zu:<br />
Errichtung eines Holzschuppens einschließlich eines Schutzdaches/Carport<br />
über bestehendem Stellplatz, Waschgasse 16,<br />
Binsdorf.<br />
Der Gemeinderat stimmte dem folgenden Bauvorhaben zu:<br />
Neubau eines Netto-Markendiscount, Vorstadtstraße 11, <strong>Geislingen</strong>.<br />
II Abbruchgesuch im Kenntnisgabeverfahren<br />
Der Gemeinderat nahm folgendes Abbruchgesuch zur Kenntnis:<br />
Abbruch Gasthaus "Zum Rössle", Vorstadtstraße 11, <strong>Geislingen</strong><br />
III Baugesuche im Kenntnisgabeverfahren<br />
Der Gemeinderat nahm folgendes Baugesuch zur Kenntnis:<br />
Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Fleiner Straße 3,<br />
Top 9 - Verschiedenes<br />
Von Seiten des Gremiums wurden keine Fragen gestellt.<br />
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 19:35 Uhr, es<br />
schloss sich ein nicht-öffentlicher Teil an.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong><br />
Zollernalbkreis<br />
Satzung über die Sitzungsvergütung für<br />
Protokollführer<br />
Aufgrund § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO<br />
- in Verbindung mit § 66 Landesbesoldungsgesetz - LBesG<br />
(§ 65 Abs. 7 LBesG) (GBl. vom 22.11.2010 S. 793) hat der<br />
Gemeinderat am 26. Januar 2011 folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1 Sitzungsvergütung<br />
(1) Beamten, denen Dienstbezüge nach der Landesbesoldungsordnung<br />
A zustehen, wird eine Vergütung für die Protokollführung<br />
in Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse<br />
gezahlt, sofern die Sitzung außerhalb der regelmäßigen<br />
Arbeitszeit stattfindet und die Arbeitsleistung nicht durch<br />
Dienstbefreiung ausgeglichen wird.<br />
(2) Die Sitzungsvergütung beträgt 20 Euro für jeden Sitzungstag.<br />
Sie wird nachträglich zusammen mit den laufenden Bezügen<br />
gezahlt.<br />
§ 2 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.<br />
Hinweis:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder<br />
von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften<br />
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> 5<br />
beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4<br />
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines<br />
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber<br />
der Gemeinde/<strong>Stadt</strong> geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt,<br />
der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies<br />
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />
die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind.<br />
<strong>Geislingen</strong>, den 26.01.2011<br />
gez. Oliver Schmid<br />
Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung der Änderung<br />
der örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten<br />
Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
5. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Hausers Brühl I“<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> hat in seiner Sitzung<br />
am 26.01.2011 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hausers<br />
Brühl I“ - planungsrechtliche Bauvorschriften und die Begründung<br />
zum Bebauungsplan, jeweils mit Stand vom<br />
13.12.2010, gebilligt.<br />
Der Geltungsbereich und die Änderungen beziehen sich<br />
auf den bestehenden Bebauungsplan „Hausers Brühl I“,<br />
in Kraft getreten am 23.06.1978.<br />
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung:<br />
Das Plangebiet ist bis auf einzelne Baulücken zum Großteil<br />
bebaut. Die Änderung ist erforderlich, um eine Stärkung der<br />
Nahversorgung im <strong>Stadt</strong>kern von <strong>Geislingen</strong> erreichen zu können.<br />
Dies ist ein wesentliches Ziel der <strong>Stadt</strong>entwicklungsplanung.<br />
Dazu sollen die vorhandenen Baugrenzen und überbaubaren<br />
Grundstücksflächen geändert werden. Die bestehenden<br />
Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung gelten<br />
im Wesentlichen unverändert weiter. Die Grundzüge der bestehenden<br />
Planung werden nicht verändert.<br />
Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem.<br />
§ 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.<br />
Auslegung:<br />
Die Änderung der planungsrechtlichen Bauvorschriften liegen<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB vom<br />
14.02.2011 bis 16.03.2011 während den Öffnungszeiten bei<br />
der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Geislingen</strong>, Vorstadtstraße 9, Hauptamt,<br />
Zimmer 14, Herrn Steve Mall, Telefon 07433/968417 öffentlich<br />
aus.<br />
Jedermann kann die Unterlagen einsehen und über den Inhalt<br />
Auskunft verlangen. Während dieser Zeit können Stellungnahmen<br />
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Geislingen</strong>, Herrn Steve Mall, vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />
<strong>Geislingen</strong>, 03.02.2011<br />
gez. Oliver Schmid<br />
Bürgermeister<br />
Telefonnummer:<br />
0 7121/9793-0<br />
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