Amtsblatt Geislingen KW 5 - Stadt Geislingen
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<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong><br />
Werden neue Daten erhoben und sind meine Daten geschützt?<br />
Bei dem neuen elektronischen Verfahren werden keine zusätzlichen<br />
persönlichen Daten erhoben. Lediglich die Organisation<br />
der Übermittlung Ihrer bereits in den Melderegistern und bei<br />
den Finanzämtern gespeicherten Daten wird sich ändern. Der<br />
Schutz Ihrer Daten ist gewährleistet! Die Verwendung Ihrer Daten<br />
unterliegt strengen Zweckbindungsvorschriften.<br />
Wem werden meine Daten zur Verfügung gestellt?<br />
Nur Ihre aktuellen Arbeitgeber sind zum Abruf der ELStAM berechtigt.<br />
Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entfällt<br />
diese Berechtigung. Sie können bei Ihrem zuständigen Finanzamt<br />
beantragen, dass nur von Ihnen konkret benannte<br />
Arbeitgeber Ihre ELStAM anfragen und abrufen oder aber, dass<br />
von Ihnen konkret benannte Arbeitgeber vom Abruf Ihrer EL-<br />
StAM ausgeschlossen werden (Positivliste/Teilsperrung/Vollsperrung).<br />
Kann Ihr Arbeitgeber auf Grund einer Sperrung keine<br />
Daten abrufen, ist er verpflichtet, Ihren Arbeitslohn nach<br />
Steuerklasse VI zu besteuern.<br />
Wie erhalte ich Auskunft über meine gespeicherten Daten?<br />
Welche ELStAM zur Übermittlung gespeichert sind und welcher<br />
Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat,<br />
können Sie ab dem Einsatz des elektronischen Verfahrens jederzeit<br />
über das ElsterOnline-Portal www.elsteronline.de einsehen.<br />
Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der<br />
IdNr. im ElsterOnline-Portal notwendig. Darüber hinaus ist das<br />
für Sie zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte<br />
zu Ihren gespeicherten ELStAM. Weitere Informationen finden<br />
Sie unter www.elster.de.<br />
Kurzbericht zur Sitzung des Gemeinderates<br />
vom 26. Januar 2010<br />
Top 1 - Bürger fragen<br />
Es wurden keine Fragen gestellt.<br />
Top 2 - Aufstellungsbeschluss 4. Änderung des Bebauungsplanes<br />
"Beinlen" - Gemarkung <strong>Geislingen</strong><br />
In einem kurzen Bericht erläuterte Hauptamtsleiter Steve Mall<br />
die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes "Beinlen".<br />
Diese waren bereits ausführlich durch die Mitglieder des Ausschusses<br />
für Technik und Umwelt vorberaten worden. Das Bebauungsplanverfahren<br />
zur vierten Änderungen des rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes "Beinlen" wurde durch den Aufstellungsbeschluss<br />
eingeleitet. Insbesondere die Regelungen der<br />
maximalen Gebäudehöhen sowie der Verlauf der Baugrenzen<br />
sind von den Änderungen betroffen. Bürgermeister Oliver<br />
Schmid erläuterte, dass die Bürgerschaft bereits Ende des vergangenen<br />
Jahres zu einem Bürgergespräch eingeladen wurde,<br />
in dessen Rahmen die Notwendigkeit dieser Änderung vorgestellt<br />
wurde. Schmid führte aus, es sei ihm wichtig, den Eigentümern<br />
der betroffenen Gebäude die Möglichkeit zu geben,<br />
bauliche Veränderungen, z.B. eine zweigeschossige Bauweise<br />
vorzunehmen und die Gebäude entsprechend der heutigen Anforderungen<br />
ausbauen zu können. Auf Anfrage aus den Reihen<br />
des Gemeinderates im Hinblick auf die generelle Nachveranlagung<br />
der Grundstücke informierte Schmid, dass nur die Grundstücke<br />
nachveranlagt werden, die konkret im Rahmen eines<br />
Ausbaus vom neuen Bebauungsplan profitieren.<br />
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Beinlen - 4. Änderung - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.<br />
Top 3 - 5. Änderung des Bebauungsplanes "Hausers Brühl I"<br />
- Billigung des Entwurfs<br />
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />
- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange<br />
Hauptamtsleiter Steve Mall erinnerte an die Gemeinderatssitzung<br />
vom 15. Dezember 2010, in der der Gemeinderat das<br />
Bebauungsplanverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes<br />
"Hausers Brühl I" durch einen Aufstellungsbeschluss eingeleitet<br />
hatte. Dieser wurde am 23. Dezember 2010 durch Erscheinen<br />
im <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> öffentlich bekannt<br />
4. Februar 2011, Nummer 5<br />
gemacht. Als nächsten Verfahrensschritt wurde der Entwurf der<br />
Änderung den Mitgliedern des Gemeinderates zur Billigung vorgelegt.<br />
Diplom-Ingenieur Karl Uttenweiler vom gleichnamigen<br />
Vermessungsbüro informierte die Gemeinderäte in Detailfragen.<br />
Der Gemeinderat billigte den Entwurf zur fünften Änderung des<br />
Bebauungsplanes "Hausers Brühl I". Generell haben die Eigentümer<br />
in dem als Mischgebiet ausgewiesenen Bereich die Möglichkeit<br />
zur optimalen Nutzung bzw. Nachverdichtung ihrer<br />
Grundstücke. Bis zu 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut,<br />
bis zu 80% versiegelt werden. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
wurde die Verwaltung beauftragt, den Entwurf zur 5.<br />
Änderung des Bebauungsplanes "Hausers Brühl I" nach Paragraph<br />
3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats<br />
öffentlich auszulegen. Die Auslegung wird in der Zeit vom 14.<br />
Februar bis 16. März erfolgen.<br />
Top 4 - Satzung über die Zulässigkeit und Gestaltung von<br />
Werbeanlagen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong><br />
Hauptamtsleiter Steve Mall informierte, dass sich nach wie vor<br />
ein Trend abzeichnet, wonach auf Werbung spezialisierte Firmen<br />
versuchten, die Genehmigung zur Erstellung von großflächigen<br />
Plakatwänden an Ortsdurchgangsstraßen zu erhalten.<br />
Er führte aus, dass diese Werbeanlagen aus Sicht der Verwaltung<br />
das Ortsbild nachhaltig stören und negativ beeinflussen.<br />
Darüber hinaus kann die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer<br />
beeinträchtigt werden. Er informierte, dass über eine<br />
entsprechende Satzung geregelt werden soll, dass diese Art von<br />
Werbeanlagen entlang der Durchgangsstraßen nicht zulässig<br />
sind. Eine Prüfung ergab, dass eine Ausweitung auf das gesamte<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet nicht möglich ist.<br />
Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Zulässigkeit<br />
und Gestaltung von Werbeanlagen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong>. Somit<br />
können zukünftig eingereichte Anträge von auswärtigen Firmen<br />
abgelehnt werden.<br />
Top 5 - Änderung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />
Balingen-<strong>Geislingen</strong> - Vorberatung<br />
Bürgermeister Oliver Schmid informierte über die anstehende<br />
Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Balingen-<strong>Geislingen</strong> am<br />
15. Februar 2011. In dieser werden unter anderem Änderungen<br />
zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2001 erörtert.<br />
Dies beinhaltet nahezu ausschließlich die Bauleitplanung in<br />
der Großen Kreisstadt Balingen.<br />
Der Gemeinderat empfahl den Mitgliedern des Gemeinsamen<br />
Ausschusses Balingen-<strong>Geislingen</strong> den Änderungen zur Fortschreibung<br />
des Flächennutzungsplanes 2001, 5. Änderung, zuzustimmen.<br />
Top 6 - Bestimmung der Wahlräume anlässlich der Wahl<br />
des Landtags am 27. März 2011<br />
Änderung/Neufestlegung des Wahllokales für den Wahlbezirk<br />
III (00103) im Bereich Kernstadt <strong>Geislingen</strong><br />
Sachgebietsleiter Oliver Juriatti informierte, dass die Verwaltung<br />
anstrebt, das Wahllokal des Wahlbezirkes III, <strong>Geislingen</strong><br />
(im Wesentlichen der Wahlbezirk östlich der Brückenstraße und<br />
nördlich der Vorstadtstraße) aus dem Rathaus <strong>Geislingen</strong> in<br />
das Foyer des Altenzentrums in der Froschstraße zu verlegen.<br />
Dies wurde bereits in der vergangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses<br />
erörtert und mitgetragen. Eine Begehung<br />
der Räumlichkeiten zeigte, dass diese als Wahllokal deutlich<br />
besser geeignet sind, als die Räumlichkeiten des Rathauses,<br />
die auf Grund ihrer beengten Struktur und einer nur bedingt<br />
gegebenen Barrierefreiheit die Ausübung der Wahlhandlungen<br />
immer wieder erschwerten.<br />
Der offen gestaltete Eingangsbereich des Altenzentrums, die<br />
vorhandene Barrierefreiheit sowie die Tatsache, dass sich diese<br />
Einrichtung ebenfalls im entsprechenden Wahlbezirk befindet<br />
empfiehlt diese als mögliches Wahllokal. Von Seiten der<br />
Einrichtung wurde die Zustimmung hierzu erteilt.<br />
In den übrigen Wahlbezirken werden die bewährten Wahllokale<br />
weiterhin genutzt.<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> bestimmt für die Wahlbezirke<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> die nachfolgenden Wahllokale: