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Amtsblatt Geislingen KW 5 - Stadt Geislingen

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<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong><br />

Werden neue Daten erhoben und sind meine Daten geschützt?<br />

Bei dem neuen elektronischen Verfahren werden keine zusätzlichen<br />

persönlichen Daten erhoben. Lediglich die Organisation<br />

der Übermittlung Ihrer bereits in den Melderegistern und bei<br />

den Finanzämtern gespeicherten Daten wird sich ändern. Der<br />

Schutz Ihrer Daten ist gewährleistet! Die Verwendung Ihrer Daten<br />

unterliegt strengen Zweckbindungsvorschriften.<br />

Wem werden meine Daten zur Verfügung gestellt?<br />

Nur Ihre aktuellen Arbeitgeber sind zum Abruf der ELStAM berechtigt.<br />

Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entfällt<br />

diese Berechtigung. Sie können bei Ihrem zuständigen Finanzamt<br />

beantragen, dass nur von Ihnen konkret benannte<br />

Arbeitgeber Ihre ELStAM anfragen und abrufen oder aber, dass<br />

von Ihnen konkret benannte Arbeitgeber vom Abruf Ihrer EL-<br />

StAM ausgeschlossen werden (Positivliste/Teilsperrung/Vollsperrung).<br />

Kann Ihr Arbeitgeber auf Grund einer Sperrung keine<br />

Daten abrufen, ist er verpflichtet, Ihren Arbeitslohn nach<br />

Steuerklasse VI zu besteuern.<br />

Wie erhalte ich Auskunft über meine gespeicherten Daten?<br />

Welche ELStAM zur Übermittlung gespeichert sind und welcher<br />

Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat,<br />

können Sie ab dem Einsatz des elektronischen Verfahrens jederzeit<br />

über das ElsterOnline-Portal www.elsteronline.de einsehen.<br />

Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der<br />

IdNr. im ElsterOnline-Portal notwendig. Darüber hinaus ist das<br />

für Sie zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte<br />

zu Ihren gespeicherten ELStAM. Weitere Informationen finden<br />

Sie unter www.elster.de.<br />

Kurzbericht zur Sitzung des Gemeinderates<br />

vom 26. Januar 2010<br />

Top 1 - Bürger fragen<br />

Es wurden keine Fragen gestellt.<br />

Top 2 - Aufstellungsbeschluss 4. Änderung des Bebauungsplanes<br />

"Beinlen" - Gemarkung <strong>Geislingen</strong><br />

In einem kurzen Bericht erläuterte Hauptamtsleiter Steve Mall<br />

die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes "Beinlen".<br />

Diese waren bereits ausführlich durch die Mitglieder des Ausschusses<br />

für Technik und Umwelt vorberaten worden. Das Bebauungsplanverfahren<br />

zur vierten Änderungen des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes "Beinlen" wurde durch den Aufstellungsbeschluss<br />

eingeleitet. Insbesondere die Regelungen der<br />

maximalen Gebäudehöhen sowie der Verlauf der Baugrenzen<br />

sind von den Änderungen betroffen. Bürgermeister Oliver<br />

Schmid erläuterte, dass die Bürgerschaft bereits Ende des vergangenen<br />

Jahres zu einem Bürgergespräch eingeladen wurde,<br />

in dessen Rahmen die Notwendigkeit dieser Änderung vorgestellt<br />

wurde. Schmid führte aus, es sei ihm wichtig, den Eigentümern<br />

der betroffenen Gebäude die Möglichkeit zu geben,<br />

bauliche Veränderungen, z.B. eine zweigeschossige Bauweise<br />

vorzunehmen und die Gebäude entsprechend der heutigen Anforderungen<br />

ausbauen zu können. Auf Anfrage aus den Reihen<br />

des Gemeinderates im Hinblick auf die generelle Nachveranlagung<br />

der Grundstücke informierte Schmid, dass nur die Grundstücke<br />

nachveranlagt werden, die konkret im Rahmen eines<br />

Ausbaus vom neuen Bebauungsplan profitieren.<br />

Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Beinlen - 4. Änderung - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.<br />

Top 3 - 5. Änderung des Bebauungsplanes "Hausers Brühl I"<br />

- Billigung des Entwurfs<br />

- Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />

- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

Hauptamtsleiter Steve Mall erinnerte an die Gemeinderatssitzung<br />

vom 15. Dezember 2010, in der der Gemeinderat das<br />

Bebauungsplanverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes<br />

"Hausers Brühl I" durch einen Aufstellungsbeschluss eingeleitet<br />

hatte. Dieser wurde am 23. Dezember 2010 durch Erscheinen<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> öffentlich bekannt<br />

4. Februar 2011, Nummer 5<br />

gemacht. Als nächsten Verfahrensschritt wurde der Entwurf der<br />

Änderung den Mitgliedern des Gemeinderates zur Billigung vorgelegt.<br />

Diplom-Ingenieur Karl Uttenweiler vom gleichnamigen<br />

Vermessungsbüro informierte die Gemeinderäte in Detailfragen.<br />

Der Gemeinderat billigte den Entwurf zur fünften Änderung des<br />

Bebauungsplanes "Hausers Brühl I". Generell haben die Eigentümer<br />

in dem als Mischgebiet ausgewiesenen Bereich die Möglichkeit<br />

zur optimalen Nutzung bzw. Nachverdichtung ihrer<br />

Grundstücke. Bis zu 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut,<br />

bis zu 80% versiegelt werden. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

wurde die Verwaltung beauftragt, den Entwurf zur 5.<br />

Änderung des Bebauungsplanes "Hausers Brühl I" nach Paragraph<br />

3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats<br />

öffentlich auszulegen. Die Auslegung wird in der Zeit vom 14.<br />

Februar bis 16. März erfolgen.<br />

Top 4 - Satzung über die Zulässigkeit und Gestaltung von<br />

Werbeanlagen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong><br />

Hauptamtsleiter Steve Mall informierte, dass sich nach wie vor<br />

ein Trend abzeichnet, wonach auf Werbung spezialisierte Firmen<br />

versuchten, die Genehmigung zur Erstellung von großflächigen<br />

Plakatwänden an Ortsdurchgangsstraßen zu erhalten.<br />

Er führte aus, dass diese Werbeanlagen aus Sicht der Verwaltung<br />

das Ortsbild nachhaltig stören und negativ beeinflussen.<br />

Darüber hinaus kann die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer<br />

beeinträchtigt werden. Er informierte, dass über eine<br />

entsprechende Satzung geregelt werden soll, dass diese Art von<br />

Werbeanlagen entlang der Durchgangsstraßen nicht zulässig<br />

sind. Eine Prüfung ergab, dass eine Ausweitung auf das gesamte<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet nicht möglich ist.<br />

Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Zulässigkeit<br />

und Gestaltung von Werbeanlagen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong>. Somit<br />

können zukünftig eingereichte Anträge von auswärtigen Firmen<br />

abgelehnt werden.<br />

Top 5 - Änderung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />

Balingen-<strong>Geislingen</strong> - Vorberatung<br />

Bürgermeister Oliver Schmid informierte über die anstehende<br />

Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Balingen-<strong>Geislingen</strong> am<br />

15. Februar 2011. In dieser werden unter anderem Änderungen<br />

zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2001 erörtert.<br />

Dies beinhaltet nahezu ausschließlich die Bauleitplanung in<br />

der Großen Kreisstadt Balingen.<br />

Der Gemeinderat empfahl den Mitgliedern des Gemeinsamen<br />

Ausschusses Balingen-<strong>Geislingen</strong> den Änderungen zur Fortschreibung<br />

des Flächennutzungsplanes 2001, 5. Änderung, zuzustimmen.<br />

Top 6 - Bestimmung der Wahlräume anlässlich der Wahl<br />

des Landtags am 27. März 2011<br />

Änderung/Neufestlegung des Wahllokales für den Wahlbezirk<br />

III (00103) im Bereich Kernstadt <strong>Geislingen</strong><br />

Sachgebietsleiter Oliver Juriatti informierte, dass die Verwaltung<br />

anstrebt, das Wahllokal des Wahlbezirkes III, <strong>Geislingen</strong><br />

(im Wesentlichen der Wahlbezirk östlich der Brückenstraße und<br />

nördlich der Vorstadtstraße) aus dem Rathaus <strong>Geislingen</strong> in<br />

das Foyer des Altenzentrums in der Froschstraße zu verlegen.<br />

Dies wurde bereits in der vergangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses<br />

erörtert und mitgetragen. Eine Begehung<br />

der Räumlichkeiten zeigte, dass diese als Wahllokal deutlich<br />

besser geeignet sind, als die Räumlichkeiten des Rathauses,<br />

die auf Grund ihrer beengten Struktur und einer nur bedingt<br />

gegebenen Barrierefreiheit die Ausübung der Wahlhandlungen<br />

immer wieder erschwerten.<br />

Der offen gestaltete Eingangsbereich des Altenzentrums, die<br />

vorhandene Barrierefreiheit sowie die Tatsache, dass sich diese<br />

Einrichtung ebenfalls im entsprechenden Wahlbezirk befindet<br />

empfiehlt diese als mögliches Wahllokal. Von Seiten der<br />

Einrichtung wurde die Zustimmung hierzu erteilt.<br />

In den übrigen Wahlbezirken werden die bewährten Wahllokale<br />

weiterhin genutzt.<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> bestimmt für die Wahlbezirke<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> die nachfolgenden Wahllokale:

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