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Entnahme von Proben beim Wildschwein zur ... - Landkreis Lörrach

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Baden-Württemberg<br />

Untersuchungspflicht<br />

..., die Fleischuntersuchung kann bei<br />

erlegtem Haarwild unterbleiben, wenn<br />

keine Merkmale festgestellt werden, die<br />

das Fleisch als bedenklich zum Genuss<br />

für Menschen erscheinen lassen, und<br />

1. das Fleisch zum eigenen Verbrauch<br />

verwendet oder unmittelbar an einzelne<br />

natürliche Personen zum eigenen<br />

Verbrauch abgegeben wird oder<br />

2. das erlegte Haarwild unmittelbar nach<br />

dem Erlegen in geringen Mengen an<br />

nahegelegene be- oder verarbeitende<br />

Betriebe <strong>zur</strong> Abgabe an Verbraucher<br />

zum Verzehr an Ort und Stelle oder <strong>zur</strong><br />

Verwendung im eigenen Haushalt<br />

geliefert wird.<br />

1. Rechtsgrundlagen<br />

§ 1 Absatz 1 Satz 3<br />

Fleischhygienegesetz<br />

Folie 9

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