Statistisches Bundesamt Fachserie 8 / Reihe 6 Verkehr 03/2003
Statistisches Bundesamt Fachserie 8 / Reihe 6 Verkehr 03/2003
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Rechtsgrundlage<br />
Erläuterungen<br />
Die Luftfahrtstatistik beruht auf dem „Gesetz über die Luftfahrtstatistik“ vom 30.10.1967 (BGBl. I S. 1053), geändert<br />
durch Art. 15 des 1. Statistikbereinigungsgesetzes vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 294), und Verordnung zum Gesetz<br />
über die Luftfahrtstatistik vom 30. Oktober 1967 (BGBl. I S. 1056), zuletzt geändert durch Dritte Verordnung zur<br />
Änderung der Verordnung vom 4. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2177) und 3. Verordnung vom 28. Juni 1982 (BGBl. I S.<br />
915) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BStatG) vom 22.<br />
Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Nach diesem Gesetz ist die gesamte zivile Luftfahrt, die mit Flugzeugen,<br />
Hubschraubern, Luftschiffen, Motorseglern, Segelflugzeugen und bemannten Ballonen betrieben wird, in die<br />
Erhebung einzubeziehen, soweit davon die Flugplätze in Deutschland berührt werden.<br />
Erhebungspapiere<br />
Die Angaben für die monatliche Luftfahrtstatistik werden folgenden Erhebungsvordrucken entnommen:<br />
Flugbericht zur statistischen Erfassung des gewerblichen Luftverkehrs auf ausgewählten Flugplätzen<br />
Monatsbericht zur vereinfachten Anmeldung des sonstigen gewerblichen Luftverkehrs auf ausgewählten Flugplätzen<br />
Ergänzend beinhaltet die Jahresveröffentlichung die Daten aus dem<br />
Jahresbericht zur statistischen Erfassung des Gewerblichen <strong>Verkehr</strong>s auf sonstigen Flugplätzen sowie aus dem<br />
Jahresbericht zur statistischen Erfassung des nichtgewerblichen Flugbetriebs auf allen Flugplätzen und<br />
Segelfluggeländen.<br />
Erhebungsumfang<br />
Personenverkehr<br />
Auf den ausgewählten Flugplätzen werden die Strecken- und Endziele der abfliegenden Passagiere, wie sie in den<br />
Flugscheinen vermerkt sind, statistisch erfasst. Dagegen werden bei der Personenankunft im <strong>Verkehr</strong> mit dem Ausland<br />
nur die Streckenherkünfte erhoben. Aufgrund dieser Erfassungsmethode ist es möglich, die von deutschen Flughäfen<br />
abfliegenden Fluggäste einerseits nach Flugstrecken, das ist die Beförderung vom Einsteige- bis zum<br />
Aussteigeflughafen, der jeweiligen Fluglinie und andererseits nach Gesamtflugreisen, das ist die Beförderung vom<br />
Herkunfts- bis zum Endzielflughafen, nachzuweisen.<br />
Im Rahmen der Tabelle 3 werden neben den 18 ausgewählten Flugplätzen (vgl. S. 4) auch Ergebnisse über sonstige<br />
Flugplätze dargestellt; dabei handelt es sich ausschließlich um Verflechtungsdaten zwischen den sonstigen<br />
Flugplätzen und den 18 ausgewählten Flugplätzen. Diese Daten waren bis Berichtsmonat Dezember 1998 Bestandteil<br />
einer Ergebnistabelle (Tab. 3.2), die die Einzeldarstellung der sonstigen Flugplätze beinhaltete. Ab Berichtsmonat<br />
Januar 1999 wird diese Tabelle nicht mehr monatlich sondern nur noch jährlich publiziert, da die Datenerhebung auf<br />
den sonstigen Flugplätzen nur noch auf Jahresbasis durchgeführt wird.<br />
Frachtverkehr<br />
In der Luftverkehrsstatistik werden die Luftfrachtströme nach ihren Einlade- und Ausladeflughäfen erfasst und<br />
nachgewiesen. Dies entspricht der in allen <strong>Verkehr</strong>szweigen gültigen Abgrenzung.<br />
Postverkehr<br />
Die Ergebnisse des Postumschlags auf den ausgewählten Flugplätzen enthalten Mehrfachzählungen, die durch<br />
Umladungen innerhalb Deutschlands entstehen.<br />
<strong>Verkehr</strong>sleistungen<br />
Bei der Berechnung der <strong>Verkehr</strong>sleistungen (Pkm, tkm) werden alle Flüge einbezogen, die einen ausgewählten<br />
Flugplatz berühren. Als Flugkilometer werden alle über Deutschland geflogenen Kilometer gezählt, die aufgrund der<br />
Großkreisentfernung ermittelt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtbeförderungsleistungen werden 10 Pkm = 1<br />
Personen tkm gesetzt.<br />
Tabellenteil<br />
Hinweis:<br />
Ab Berichtsmonat Januar 1999 wurde der u. a. im Rahmen der Tabellen 5.2, 6.2 und 8.2 benutzte Flughafenkatalog<br />
erweitert: Neu aufgenommene Flughäfen ermöglichen daher eine detailliertere Darstellung von Flugrelationen;<br />
außerdem erfolgt bei Städten mit mehreren Großflughäfen eine entsprechende Aufgliederung, während bis zum<br />
Berichtsmonat Dezember 1998 die Daten derartiger Großflughäfen pro Stadt zusammengefasst wurden.<br />
Mit der Aufbereitung des Berichtsmonats Januar 1998 wurde für den Nachweis der Flugarten eine Änderung<br />
durchgeführt: Die bis Dezember 1997 miterfassten Daten der Überführungsflüge werden nicht mehr im Rahmen der<br />
monatlichen Erhebung berücksichtigt; sie werden dem nichtgewerblichen Bereich zugeordnet und sind Bestandteil<br />
der Jahrespublikation, die u.a. einen gesonderten Tabellennachweis über den nichtgewerblichen Flugbetrieb<br />
beinhaltet.<br />
<strong>Statistisches</strong> <strong>Bundesamt</strong>, <strong>Fachserie</strong> 8, R6, Luftverkehr <strong>03</strong>/20<strong>03</strong>