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Statistisches Bundesamt Fachserie 8 / Reihe 6 Verkehr 03/2003

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Rechtsgrundlage<br />

Erläuterungen<br />

Die Luftfahrtstatistik beruht auf dem „Gesetz über die Luftfahrtstatistik“ vom 30.10.1967 (BGBl. I S. 1053), geändert<br />

durch Art. 15 des 1. Statistikbereinigungsgesetzes vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 294), und Verordnung zum Gesetz<br />

über die Luftfahrtstatistik vom 30. Oktober 1967 (BGBl. I S. 1056), zuletzt geändert durch Dritte Verordnung zur<br />

Änderung der Verordnung vom 4. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2177) und 3. Verordnung vom 28. Juni 1982 (BGBl. I S.<br />

915) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BStatG) vom 22.<br />

Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Nach diesem Gesetz ist die gesamte zivile Luftfahrt, die mit Flugzeugen,<br />

Hubschraubern, Luftschiffen, Motorseglern, Segelflugzeugen und bemannten Ballonen betrieben wird, in die<br />

Erhebung einzubeziehen, soweit davon die Flugplätze in Deutschland berührt werden.<br />

Erhebungspapiere<br />

Die Angaben für die monatliche Luftfahrtstatistik werden folgenden Erhebungsvordrucken entnommen:<br />

Flugbericht zur statistischen Erfassung des gewerblichen Luftverkehrs auf ausgewählten Flugplätzen<br />

Monatsbericht zur vereinfachten Anmeldung des sonstigen gewerblichen Luftverkehrs auf ausgewählten Flugplätzen<br />

Ergänzend beinhaltet die Jahresveröffentlichung die Daten aus dem<br />

Jahresbericht zur statistischen Erfassung des Gewerblichen <strong>Verkehr</strong>s auf sonstigen Flugplätzen sowie aus dem<br />

Jahresbericht zur statistischen Erfassung des nichtgewerblichen Flugbetriebs auf allen Flugplätzen und<br />

Segelfluggeländen.<br />

Erhebungsumfang<br />

Personenverkehr<br />

Auf den ausgewählten Flugplätzen werden die Strecken- und Endziele der abfliegenden Passagiere, wie sie in den<br />

Flugscheinen vermerkt sind, statistisch erfasst. Dagegen werden bei der Personenankunft im <strong>Verkehr</strong> mit dem Ausland<br />

nur die Streckenherkünfte erhoben. Aufgrund dieser Erfassungsmethode ist es möglich, die von deutschen Flughäfen<br />

abfliegenden Fluggäste einerseits nach Flugstrecken, das ist die Beförderung vom Einsteige- bis zum<br />

Aussteigeflughafen, der jeweiligen Fluglinie und andererseits nach Gesamtflugreisen, das ist die Beförderung vom<br />

Herkunfts- bis zum Endzielflughafen, nachzuweisen.<br />

Im Rahmen der Tabelle 3 werden neben den 18 ausgewählten Flugplätzen (vgl. S. 4) auch Ergebnisse über sonstige<br />

Flugplätze dargestellt; dabei handelt es sich ausschließlich um Verflechtungsdaten zwischen den sonstigen<br />

Flugplätzen und den 18 ausgewählten Flugplätzen. Diese Daten waren bis Berichtsmonat Dezember 1998 Bestandteil<br />

einer Ergebnistabelle (Tab. 3.2), die die Einzeldarstellung der sonstigen Flugplätze beinhaltete. Ab Berichtsmonat<br />

Januar 1999 wird diese Tabelle nicht mehr monatlich sondern nur noch jährlich publiziert, da die Datenerhebung auf<br />

den sonstigen Flugplätzen nur noch auf Jahresbasis durchgeführt wird.<br />

Frachtverkehr<br />

In der Luftverkehrsstatistik werden die Luftfrachtströme nach ihren Einlade- und Ausladeflughäfen erfasst und<br />

nachgewiesen. Dies entspricht der in allen <strong>Verkehr</strong>szweigen gültigen Abgrenzung.<br />

Postverkehr<br />

Die Ergebnisse des Postumschlags auf den ausgewählten Flugplätzen enthalten Mehrfachzählungen, die durch<br />

Umladungen innerhalb Deutschlands entstehen.<br />

<strong>Verkehr</strong>sleistungen<br />

Bei der Berechnung der <strong>Verkehr</strong>sleistungen (Pkm, tkm) werden alle Flüge einbezogen, die einen ausgewählten<br />

Flugplatz berühren. Als Flugkilometer werden alle über Deutschland geflogenen Kilometer gezählt, die aufgrund der<br />

Großkreisentfernung ermittelt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtbeförderungsleistungen werden 10 Pkm = 1<br />

Personen tkm gesetzt.<br />

Tabellenteil<br />

Hinweis:<br />

Ab Berichtsmonat Januar 1999 wurde der u. a. im Rahmen der Tabellen 5.2, 6.2 und 8.2 benutzte Flughafenkatalog<br />

erweitert: Neu aufgenommene Flughäfen ermöglichen daher eine detailliertere Darstellung von Flugrelationen;<br />

außerdem erfolgt bei Städten mit mehreren Großflughäfen eine entsprechende Aufgliederung, während bis zum<br />

Berichtsmonat Dezember 1998 die Daten derartiger Großflughäfen pro Stadt zusammengefasst wurden.<br />

Mit der Aufbereitung des Berichtsmonats Januar 1998 wurde für den Nachweis der Flugarten eine Änderung<br />

durchgeführt: Die bis Dezember 1997 miterfassten Daten der Überführungsflüge werden nicht mehr im Rahmen der<br />

monatlichen Erhebung berücksichtigt; sie werden dem nichtgewerblichen Bereich zugeordnet und sind Bestandteil<br />

der Jahrespublikation, die u.a. einen gesonderten Tabellennachweis über den nichtgewerblichen Flugbetrieb<br />

beinhaltet.<br />

<strong>Statistisches</strong> <strong>Bundesamt</strong>, <strong>Fachserie</strong> 8, R6, Luftverkehr <strong>03</strong>/20<strong>03</strong>

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