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Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau (PDF-Datei ...

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<strong>Einkommenserklärung</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Wohnungsbau</strong><br />

(Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte <strong>Einkommenserklärung</strong> erforderlich)<br />

Name, Vorname<br />

Anschrift<br />

beschäftigt seit<br />

Beruf/Tätigkeit<br />

Befristet beschäftigt falls ja, bis wann<br />

ja nein<br />

Steuerklasse<br />

Geburtsdatum<br />

Kinder lt. Steuerkarte<br />

1. Steuerpflichtige Bruttoeinnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Lohn, Gehalt, Pension) in <strong>den</strong><br />

letzten 12 Monaten ohne Sonderzuwendungen und steuerfreie Beträge<br />

1.1<br />

Monat Jahr<br />

Betrag<br />

Euro<br />

Monat Jahr<br />

200 200<br />

200 200<br />

200 200<br />

200 200<br />

200 200<br />

200 200<br />

1.2 Sonderzuwendungen:<br />

Weihnachtsgeld<br />

Urlaubsgeld<br />

Zusätzliche Monatsgehälter<br />

Tantiemen / Bonuszahlungen<br />

Sonstige Geld-/ Sachleistungen<br />

Art:<br />

In <strong>den</strong> letzten 12 Monaten<br />

vor Antragstellung<br />

erhalten: Euro<br />

1.3 Steuerfreie Bezüge (in <strong>den</strong> letzten 12 Monaten) Euro<br />

Kurzarbeitergeld<br />

Zuschläge <strong>für</strong> Sonn-, Feiertags -<br />

oder Nachtarbeit<br />

Auslösungen<br />

Sonstige steuerfreie Bezüge<br />

Art:<br />

Betrag<br />

Euro<br />

demnächst zu erwarten:<br />

Euro<br />

1.4 Zeiten ohne Lohnfortzahlung (z.B. Krankheit / unbezahlter Urlaub) nein ja<br />

vom<br />

bis<br />

wegen<br />

1.5 Änderungen der Einkünfte<br />

Bei <strong>den</strong> vorstehend aufgeführten Einnahmen haben sich Veränderungen ergeben bzw.<br />

wer<strong>den</strong> sich in <strong>den</strong> nächsten 12 Monaten mit Sicherheit Veränderungen ergeben, die zu einer<br />

Erhöhung Verringerung der Einnahmen führen<br />

Betroffen sind / Zeitpunkt<br />

Neuer<br />

Betrag Euro<br />

Bescheinigung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers bzw. Steuerberaterin /Steuerberaters (falls vorstehende<br />

Angaben nicht vollständig belegt wer<strong>den</strong> können). Die Richtigkeit der Angaben zu Ziffern 1.1. bis 1.5 wird<br />

bestätigt.<br />

Ort, Datum Stempel / Unterschrift<br />

Arbeitgeber/Arbeitgeberin<br />

1


2. Renten Monatlich Euro Jährlich Euro<br />

wegen<br />

Alters Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit<br />

Witwen- / Waisenrente<br />

Betriebs- / Werksrente<br />

Zusatzversorgungsrente<br />

Sonstige Renten<br />

Art:<br />

3. Leistungen von öffentlichen Einrichtungen<br />

3.1 Arbeitslosengeld Wöchentl. Euro Monatlich Euro<br />

von: bis :<br />

3.2 Hartz IV-Leistungen Wöchentl. Euro Monatlich Euro<br />

von: bis :<br />

3.3 Sozialhilfe/Grundsicherung Wöchentl. Euro Monatlich Euro<br />

von: bis :<br />

3.4 Krankengeld Wöchentl. Euro Monatlich Euro<br />

von: bis :<br />

3.5 Weitere Leistungen aus öffentlichen Kassen<br />

Unterhaltsbeihilfe<br />

BAföG<br />

Pflegegelder<br />

Sonstige Leistungen<br />

Art:<br />

Monatlich Euro<br />

4. Einkünfte aus anderen Einkommensarten Monatlich Euro Jährlich Euro<br />

Vermietung und Verpachtung<br />

Selbständige Arbeit/Gewerbe<br />

Kapitalvermögen (Zinsen, Divi<strong>den</strong><strong>den</strong> etc.)<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Sonstiges, z.B. Bezug von Unterhaltsleistungen<br />

5. Ausländische Einkünfte Monatlich Euro Jährlich Euro<br />

Einkommensart:<br />

6. Änderungen der Einkünfte<br />

Bei <strong>den</strong> vorstehend aufgeführten Einkünften zu Ziffer 2. – 5. haben sich Veränderungen ergeben<br />

bzw. wer<strong>den</strong> sich in <strong>den</strong> nächsten 12 Monaten mit Sicherheit Veränderungen ergeben, die zu einer<br />

Erhöhung Verringerung meiner Einnahmen führen:<br />

Vorstehende Ziffer Neuer Betrag Euro<br />

2


7. Werbungskosten<br />

nur Pauschbetrag erhöhte Werbungskosten lt. Nachweis<br />

8. Kranken- und Rentenversicherung / Steuern<br />

Ich entrichte:<br />

8.1 Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung<br />

freiwillige Krankenversicherungsbeiträge<br />

Versicherer:<br />

8.2 Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

freiwillige Renten- und Lebensversicherungsbeiträge<br />

Versicherer:<br />

8.3 Einkommen-, Lohn- oder Kapitalertragssteuer<br />

Ich werde gemeinsam zur Steuer veranlagt mit:<br />

8.4 Keine der vorstehend aufgeführten Beiträge / Steuern<br />

Beitrag monatl.<br />

Euro<br />

Beitrag monatl.<br />

Euro<br />

9. Unterhaltszahlungen<br />

Ich zahle an folgende Personen Unterhalt:<br />

Name des Unterhaltsempfängers Unterhaltsart Betrag monatl.<br />

Euro<br />

Ich versichere, dass die vorstehen<strong>den</strong> Erklärungen richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt,<br />

dass falsche Angaben als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft wer<strong>den</strong> können.<br />

Ort, Datum<br />

Folgende Belege habe ich in Kopie beigefügt:<br />

Gehalts-/Verdienstbescheinigungen<br />

aktuellen Einkommensteuerbescheid<br />

Rentenbescheid<br />

aktuelle Einkommensteuererklärung/<br />

Vorauszahlungsbescheid<br />

Arbeitslosengeldbescheid<br />

ARGE-Bescheid<br />

Stempel / Unterschrift<br />

Sozialhilfe-/Grundsicherungsbescheid<br />

Krankengeldbescheid<br />

BAföG-Bescheid<br />

Nachweis über erhöhte Werbungskosten<br />

Antragsteller/Antragstellerin<br />

Nachweis über freiwillige<br />

Krankenversicherungsbeiträge<br />

Nachweis über freiwillige<br />

Rentenversicherungsbeiträge<br />

Sonstige Nachweise betr.<br />

Unterhaltszahlungen


Hinweise zur <strong>Einkommenserklärung</strong><br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

• §§ 20 – 24 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (Wohnrauförderungsgesetzt – WoFG)<br />

• Verordnung über die Einkommensgrenze bei der <strong>sozialen</strong> Wohnraumförderung vom 17.12.2002 (VO WoFG<br />

NRW)<br />

• §§ 10-13 der Verwaltungsvorschriften zum Wohngeldgesetz (WoGVwVG)<br />

• Runderlass des Ministeriums <strong>für</strong> Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 16.11.2001, 21.08.2003 und<br />

16.01.2004 (Einkommensprüferlass 2002)<br />

• Runderlass des Ministeriums <strong>für</strong> Bauen und Verkehr vom 05.12.2005<br />

Anwendungsbereich<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung rechtlicher Vorteile im Bereich<br />

• <strong>Wohnungsbau</strong>förderung (Bewilligung von Fördermittel, Zinssenkung und Auszahlung der<br />

Aufwendungsdarlehen)<br />

• Nutzung von Sozialwohnungen (Wohnungsnutzung)<br />

ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Aus diesem Grunde ist das Einkommens des<br />

Familienhaushaltes nachzuweisen.<br />

Haushaltseinkommen<br />

• Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen<br />

• Dies gilt auch <strong>für</strong> Lebensgemeinschaften<br />

• und <strong>für</strong> Personen, die alsbald in <strong>den</strong> Haushalt aufgenommen wer<strong>den</strong> sollen<br />

• das Einkommen jeder Person wird gesondert ermittelt<br />

• anschließend wer<strong>den</strong> die Einkünfte zusammengeführt<br />

• Freibeträge wer<strong>den</strong> abgezogen (z.B. bei Schwerbehinderung/bei jungen Ehepaaren)<br />

Was ist Einkommen<br />

• Im Prinzip alle Einkünfte eines Haushaltes, dazu gehören insbesondere<br />

• Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit (Brutto-Einkommen)<br />

• Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, alle zusätzlichen Leistungen, steuerfreie Bezüge<br />

• Renten, Leistungen aus der Krankenversicherung<br />

• Arbeitslosengeld, Hartz IV-Leistungen, Sozialhilfe bzw. Grundsicherung<br />

• Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung<br />

• Einkünfte aus Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft<br />

• Einkünfte auf 400 € Basis, Honorare<br />

• BaföG, Unterhaltsleistungen, ausländische Einkünfte<br />

Ermittlung des Einkommens<br />

• Nachzuweisen sind die Einkünfte des aktuellen Monats und der letzten 12 Monate<br />

• Feststehende Veränderungen in <strong>den</strong> nächsten 12 Monaten wer<strong>den</strong> berücksichtigt<br />

• Das gilt sowohl <strong>für</strong> Verringerungen als auch <strong>für</strong> Erhöhungen<br />

• Werbungskosten wer<strong>den</strong> abgezogen (z.B. pauschal 920 € bei nicht selbständiger Arbeit)<br />

• Höhere Werbungskosten sind nachzuweisen<br />

• Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie gezahlte Steuern vermindern das anrechenbare<br />

Einkommen<br />

Zum Schluss noch eine Bitte!<br />

Machen Sie bitte – auch wegen eventueller Abzugsbeträge – vollständige Angaben zu Ihrem Haushalt. Geben<br />

Sie alle Einkünfte an. Fügen Sie entsprechende Belege bei. Lassen Sie Ihre Einkünfte/ Werbungskosten vom<br />

Arbeitgeber, Steuerberater, Finanzamt ggf. bestätigen. Ihr Antrag kann erst bearbeitet wer<strong>den</strong>, wenn alle<br />

erforderlichen Unterlagen vorliegen.

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