Spenden, Pokale, Kleider, Reisen. Was ist absetzbar? - Kommunal
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Im Gegensatz zu den „überwiegend<br />
politisch und /oder beruflichen“<br />
Werbungskosten sind Aufwendungen,<br />
die nicht mit der<br />
Erzielung der Einkünfte im Zusammenhang<br />
stehen, sondern<br />
die private Lebensführung betreffen,<br />
nicht abzugsfähig.<br />
Das entscheidende Abgrenzungskriterium<br />
<strong>ist</strong> nach ständiger<br />
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes<br />
der Nachweis<br />
der überwiegend politischen/beruflichen<br />
Veranlassung.<br />
Im Folgenden soll ein Überblick<br />
<strong>Kommunal</strong>: Recht Themenangabe & Verwaltung 25<br />
Ausgaben politischer Funktionäre werden als abzugs-<br />
fähige Werbungs kosten anerkannt, wenn sie überwie-<br />
gend politisch und/oder beruflich veranlasst sind. Der<br />
Haken daran <strong>ist</strong>, dass die Vorstellung, was „überwie-<br />
gend politisch und/oder beruflich veranlasst“ <strong>ist</strong>, –<br />
sogar zwischen Finanzverwaltung und Verwaltungsge-<br />
richtshof – oft erheblich abweicht. KOMMUNAL<br />
beleuchtet eine Grenzziehung, die für die politischen<br />
Mandatare oft eine „teure Gratwanderung“ <strong>ist</strong>.<br />
Mag. Dr. Raimund Heiss<br />
Dr. Ursula Riedmüller<br />
Beispiel Gelegenheitsgeschenk<br />
Ein politischer Funktionär<br />
schickt Weihnachtsgrüße an<br />
die Bürger seines Wahlkreises<br />
aus. Er kauft dafür 100 Billets<br />
zu zwei Euro das Stück und die<br />
erforderlichen Briefmarken zu<br />
jeweils 55 Cent. Welche Ausgaben<br />
können einkommensteuermindernd<br />
geltend gemacht<br />
werden?<br />
Lösung: Nach Ansicht der Finanzverwaltung<br />
können die<br />
Ausgaben für die Billets und<br />
Briefmarken als Werbungsko-<br />
über die wichtigsten Werbungskosten<br />
politischer Funktionäre<br />
mit einer Darstellung der, teilweise<br />
voneinander abweichenden,<br />
Ansichten der Finanzverwaltung<br />
und des Verwaltungsgerichtshofes<br />
gegeben werden.<br />
Geschenke sind nicht<br />
gleich Geschenke<br />
Bei Geschenken <strong>ist</strong> zwischen Gelegenheitsgeschenken<br />
aus bestimmten<br />
Anlässen und Wahlgeschenken<br />
zu unterscheiden.<br />
3 Gelegenheitsgeschenke:<br />
Gelegenheitsgeschenke, die aus<br />
einem bestimmten Anlass ge-<br />
sten geltend gemacht werden.<br />
Es können daher 255 Euro einkommensteuerminderndgeltend<br />
gemacht werden.<br />
Der Verwaltungsgerichtshof erkennt<br />
diese Ausgaben jedoch<br />
nicht als abzugsfähige Werbungskosten<br />
an.<br />
Die Ausgaben für die Billets<br />
und die Briefmarken sind nach<br />
Ansicht des Verwaltungs -<br />
gerichtshofes nicht abzugsfähige<br />
Repräsentationsauf -<br />
wendungen.