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Spenden, Pokale, Kleider, Reisen. Was ist absetzbar? - Kommunal

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Im Gegensatz zu den „überwiegend<br />

politisch und /oder beruflichen“<br />

Werbungskosten sind Aufwendungen,<br />

die nicht mit der<br />

Erzielung der Einkünfte im Zusammenhang<br />

stehen, sondern<br />

die private Lebensführung betreffen,<br />

nicht abzugsfähig.<br />

Das entscheidende Abgrenzungskriterium<br />

<strong>ist</strong> nach ständiger<br />

Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes<br />

der Nachweis<br />

der überwiegend politischen/beruflichen<br />

Veranlassung.<br />

Im Folgenden soll ein Überblick<br />

<strong>Kommunal</strong>: Recht Themenangabe & Verwaltung 25<br />

Ausgaben politischer Funktionäre werden als abzugs-<br />

fähige Werbungs kosten anerkannt, wenn sie überwie-<br />

gend politisch und/oder beruflich veranlasst sind. Der<br />

Haken daran <strong>ist</strong>, dass die Vorstellung, was „überwie-<br />

gend politisch und/oder beruflich veranlasst“ <strong>ist</strong>, –<br />

sogar zwischen Finanzverwaltung und Verwaltungsge-<br />

richtshof – oft erheblich abweicht. KOMMUNAL<br />

beleuchtet eine Grenzziehung, die für die politischen<br />

Mandatare oft eine „teure Gratwanderung“ <strong>ist</strong>.<br />

Mag. Dr. Raimund Heiss<br />

Dr. Ursula Riedmüller<br />

Beispiel Gelegenheitsgeschenk<br />

Ein politischer Funktionär<br />

schickt Weihnachtsgrüße an<br />

die Bürger seines Wahlkreises<br />

aus. Er kauft dafür 100 Billets<br />

zu zwei Euro das Stück und die<br />

erforderlichen Briefmarken zu<br />

jeweils 55 Cent. Welche Ausgaben<br />

können einkommensteuermindernd<br />

geltend gemacht<br />

werden?<br />

Lösung: Nach Ansicht der Finanzverwaltung<br />

können die<br />

Ausgaben für die Billets und<br />

Briefmarken als Werbungsko-<br />

über die wichtigsten Werbungskosten<br />

politischer Funktionäre<br />

mit einer Darstellung der, teilweise<br />

voneinander abweichenden,<br />

Ansichten der Finanzverwaltung<br />

und des Verwaltungsgerichtshofes<br />

gegeben werden.<br />

Geschenke sind nicht<br />

gleich Geschenke<br />

Bei Geschenken <strong>ist</strong> zwischen Gelegenheitsgeschenken<br />

aus bestimmten<br />

Anlässen und Wahlgeschenken<br />

zu unterscheiden.<br />

3 Gelegenheitsgeschenke:<br />

Gelegenheitsgeschenke, die aus<br />

einem bestimmten Anlass ge-<br />

sten geltend gemacht werden.<br />

Es können daher 255 Euro einkommensteuerminderndgeltend<br />

gemacht werden.<br />

Der Verwaltungsgerichtshof erkennt<br />

diese Ausgaben jedoch<br />

nicht als abzugsfähige Werbungskosten<br />

an.<br />

Die Ausgaben für die Billets<br />

und die Briefmarken sind nach<br />

Ansicht des Verwaltungs -<br />

gerichtshofes nicht abzugsfähige<br />

Repräsentationsauf -<br />

wendungen.

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