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Das Physikalische Praktikum

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12 C Sicherheit im <strong>Praktikum</strong><br />

Strahlung ist die Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und Röntgenverordnung (RöV) zu beachten.<br />

Beide liegen in den jeweiligen Räumen aus. Da diese Gesetze auch besondere Regeln für<br />

Schwangere enthalten, müssen Schwangerschaften dem <strong>Praktikum</strong>sleiter gemeldet werden. Am<br />

Versuch »Radioaktivität« darf dann nicht teilgenommen werden.<br />

Der Umgang und das Hantieren mit tiefkalten Gasen (flüssiger Stickstoff) darf nur durch eine<br />

betreuende Person erfolgen. Flüssiger Stickstoff kann schwerwiegende Verbrennungen verursachen<br />

und durch die Verdrängung des Sauerstoffs auch zu Sauerstoffmangel bis hin zum Ersticken<br />

führen. Deshalb ist beim Umgang mit flüssigem Stickstoff immer für ausreichende Lüftung zu<br />

sorgen.<br />

Kochendes Wasser, Wasserdampf und heiße Kochplatten stellen ein Gefahrenpotenzial für<br />

schwere Verbrennungen dar. Unter Druck stehender Wasserdampf (Versuch »Dampfdruck«) ist<br />

noch eine Stufe gefährlicher.<br />

Laserlicht ist äußerst intensiv und kann bei direkter Einstrahlung in das Auge zu Schädigungen,<br />

bis hin zur Erblindung, führen. Im <strong>Praktikum</strong> werden Laser der Klasse 2 verwendet. Gehen<br />

Sie bitte entsprechend vorsichtig damit um.<br />

Druckgasflaschen stehen unter sehr hohem Druck, sie sind nur durch eine betreuende Person<br />

zu benutzen. Die Betätigung der zentralen Gasarmaturen in den <strong>Praktikum</strong>sräumen erfolgt<br />

ausschließlich durch den <strong>Praktikum</strong>stechniker.<br />

Die Betreuerinnen und Betreuer sind gehalten, vor jedem Versuch nochmals die Sicherheitsaspekte<br />

zum Versuch zu erläutern und deren Verständnis zu überprüfen.<br />

Generellgilt:AlleUnfälleundVerletzungensindsoforteinerbetreuendenPersonzumelden,<br />

diedanndasweitereveranlassenunddenUnfallweitermeldenmuss.

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