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Praktische Umsetzung der IFRS-Richtlinien zu ... - IFBC

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<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 75<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong><br />

<strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

Dr. Thomas Vettiger war Mitbegrün<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>IFBC</strong> AG im Jahr 1997. Derzeit ist er Managing<br />

Partner und Mitglied des Verwaltungsrates <strong>der</strong><br />

<strong>IFBC</strong>. Er ist <strong>zu</strong>dem Mitglied des Verwaltungsrates<br />

und des Audit Committee <strong>der</strong> Clientis AG.<br />

Zwischen 2003 und 2005 war er CFO <strong>der</strong> CLS<br />

Corporate Language Services. Im Rahmen seiner<br />

Beratungstätigkeit bei <strong>der</strong> <strong>IFBC</strong> leitet er<br />

Projekte sowohl bei Banken als auch bei Industrieunternehmen<br />

in den Bereichen Value Based<br />

Management, Corporate Finance, Corporate Treasury und <strong>IFRS</strong> Advisory.<br />

Er ist <strong>zu</strong>dem Lehrbeauftragter im Bereich Unternehmensbewertung<br />

an <strong>der</strong> Universität Zürich.<br />

Christian Hirzel war bereits während seines<br />

wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an <strong>der</strong><br />

Universität Zürich mit Vertiefungsrichtung Banking<br />

und Corporate Finance bei <strong>IFBC</strong> tätig. Seit<br />

2003 konzentriert er sich bei <strong>IFBC</strong> als Berater<br />

insbeson<strong>der</strong>e auf die Bereiche wertorientierte<br />

Unternehmensführung und Corporate Finance<br />

sowie auf ausgewählte <strong>IFRS</strong>-Standards. Im Mai<br />

2008 wurde Christian Hirzel Partner sowie Mitglied<br />

des Verwaltungsrates <strong>der</strong> <strong>IFBC</strong>. Er betreut<br />

nationale und internationale Unternehmen aus dem Industrie- und<br />

Dienstleistungssektor und ist ausgewiesener Referent an <strong>der</strong> Universität<br />

Zürich sowie weiteren Aus- und Weiterbildungsstätten.


76<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77<br />

1.1 Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77<br />

1.2 Inhalt <strong>der</strong> wichtigsten <strong>IFRS</strong>-Regelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77<br />

2. Purchase Price Allocation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80<br />

2.1 Festlegung <strong>der</strong> PPA-Strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81<br />

2.2 Analyse <strong>der</strong> Transaktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82<br />

2.3 Durchführung <strong>der</strong> Purchase Price Allocation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84<br />

2.3.1 Neubewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84<br />

2.3.2 Identifikation neuer immaterieller Vermögenswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .85<br />

2.3.3 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .88<br />

2.3.4 Berechnung des Goodwills . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .91<br />

2.4 Disclosures . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .93<br />

3. Goodwill Impairment. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .96<br />

3.1 Grundkonzept des Impairment-Tests . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .96<br />

3.2 Cash Generating Units . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .97<br />

3.3 Bestimmung Recoverable und Carrying Amount . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .99<br />

3.4 <strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> eines Impairment-Modells . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

3.4.1 WACC-Modell. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />

3.4.2 Cashflow-Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103<br />

3.4.3 Terminal-Value-Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104<br />

3.5 Disclosure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />

4. Zusammenfassung und Folgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107<br />

Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108


1. Einleitung<br />

1.1 Vorbemerkungen<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 77<br />

Im Jahr 2004 wurde die buchhalterische Behandlung von Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlüssen<br />

(Business Combinations) nach <strong>IFRS</strong> grundlegend<br />

modifiziert. Kernstück <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen sind <strong>der</strong> verabschiedete<br />

<strong>IFRS</strong> 3 «Business Combinations» sowie die gleichzeitig revidierten IAS<br />

36 «Impairment of Assets» und IAS 38 «Intangible Assets». Mit den vollzogenen<br />

Än<strong>der</strong>ungen folgte <strong>der</strong> Standard Setter IASB seinem US-amerikanischen<br />

Pendant FASB, welcher das Regelwerk betreffend Behandlung<br />

von Business Combinations (SFAS 141 und 142) bereits im Juli 2001<br />

angepasst hatte. Neben <strong>der</strong> Annäherung an die amerikanischen Rechnungslegungsnormen<br />

haben die Anpassungen <strong>zu</strong>m Ziel, mehr Transparenz<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> bezahlten Preise für Unternehmen <strong>zu</strong> erreichen.<br />

Ein über dem Buchwert bezahlter Akquisitionspreis soll in Zukunft nicht<br />

einfach als Goodwill ausgewiesen werden. Es soll vielmehr Rechenschaft<br />

darüber abgelegt werden, welche Arten von immateriellen Vermögenswerten<br />

akquiriert wurden. Die Höhe <strong>der</strong> Goodwill-Position soll dadurch<br />

verkleinert werden, indem <strong>der</strong> bezahlte Goodwill, wenn immer möglich,<br />

auf neu <strong>zu</strong> identifizierende immaterielle Güter verteilt wird.<br />

Im Januar 2008 publizierte das IASB den revidierten Standard <strong>IFRS</strong> 3<br />

«Business Combinations» (<strong>IFRS</strong> 3 Rev. 2008). Dieser kann bei entsprechendem<br />

Vermerk ab sofort angewendet werden. Die zwingende <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong><br />

ist ab 1. Juli 2009 vorgesehen. Der folgende Beitrag fokussiert insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> praktischen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> im<br />

Jahr 2004 eingeführten <strong>IFRS</strong>-Standards.<br />

1.2 Inhalt <strong>der</strong> wichtigsten <strong>IFRS</strong>-Regelungen<br />

Die wichtigste Än<strong>der</strong>ung in <strong>IFRS</strong> 3 «Business Combinations» (2004)<br />

im Vergleich <strong>zu</strong>m alten Standard IAS 22 betrifft die konsequente Verbuchung<br />

von Firmenübernahmen nach <strong>der</strong> so genannten Purchase- Methode.<br />

Dabei ist <strong>der</strong> gesamte Übernahmepreis, welcher mit dem Erwerb des<br />

Unternehmens verbunden ist, <strong>zu</strong> bestimmen und auf die identifizierbaren<br />

Vermögenswerte bzw. die (Eventual-)Verbindlichkeiten auf<strong>zu</strong>teilen.<br />

Daraus ergibt sich ein positiver o<strong>der</strong> negativer Goodwill <strong>zu</strong>m Erwerbszeitpunkt.<br />

Resultiert nach Bestimmung des Fair Value sämtlicher Nettoaktiven<br />

ein negativer (passivseitiger) Goodwill, so ist dieser einheitlich


78<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

erfolgswirksam als Gewinn in <strong>der</strong> Erfolgsrechnung <strong>zu</strong> verbuchen. Die<br />

Bildung von Akquisitions-Restrukturierungs-Reserven ist nicht mehr<br />

erlaubt. Die letzte wichtige Neuerung betrifft die Ausweispflichten. Der<br />

Umfang <strong>der</strong> Angabepflichten im Anhang ist im Vergleich <strong>zu</strong>m alten Standard<br />

IAS 22 deutlich erweitert worden. Ziel <strong>der</strong> umfangreichen Angabepflichten<br />

ist es, den Adressaten Informationen <strong>zu</strong> liefern, welche eine<br />

Beurteilung von Art und Zweck sowie finanziellen Auswirkungen von<br />

Unternehmens <strong>zu</strong>sammenschlüssen ermöglichen.<br />

Im überarbeiteten Standard <strong>IFRS</strong> 3 (Rev. 2008) gilt als wichtigste Neuerung<br />

die Einführung des transaktionsbasierenden Wahlrechts, allfällige<br />

Min<strong>der</strong>heitsanteile <strong>zu</strong>m vollen Fair Value (Full Goodwill Accounting)<br />

o<strong>der</strong> wie bisher <strong>zu</strong>m proportionalen Anteil <strong>der</strong> Nettoaktiven <strong>zu</strong> bewerten.<br />

Beim Full Goodwill Accounting werden aktivseitig 100 Prozent Goodwill<br />

verbucht. Auf <strong>der</strong> Passivseite muss die Differenz vom vollen Goodwill<br />

<strong>zu</strong>m tatsächlich dem Käufer <strong>zu</strong>stehenden Anteil des Goodwills <strong>zu</strong>r Position<br />

«Min<strong>der</strong>heitenanteil» addiert werden. 1 Die so im Eigenkapital ausgewiesenen<br />

Min<strong>der</strong>heiten werden nicht mehr wie bisher <strong>zu</strong> Buchwerten,<br />

son<strong>der</strong>n <strong>zu</strong> Marktwerten in <strong>der</strong> Höhe des bezahlten Akquisitionspreises<br />

ausgewiesen.<br />

Als weitere wesentliche Än<strong>der</strong>ung ist die Behandlung von Akquisitionskosten<br />

<strong>zu</strong> nennen. Die bei einer Transaktion anfallenden Kosten wie z.B.<br />

Beraterhonorare dürfen nicht mehr aktiviert, son<strong>der</strong>n müssen erfolgswirksam<br />

verbucht werden. Zusätzlich wurde die Verbuchung von Eventualzahlungen<br />

neu geregelt. Earn-out-Zahlungen müssen unabhängig von<br />

ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit mit dem Fair Value beim Erwerbszeitpunkt<br />

erfasst werden. Än<strong>der</strong>ungen des Fair Value <strong>der</strong> Eventualzahlungen<br />

nach dem Zeitpunkt des Erwerbs werden erfolgswirksam verbucht.<br />

Schliesslich enthält <strong>IFRS</strong> 3 Rev. auch neue Regelungen bezüglich <strong>der</strong><br />

Verbuchung einer Beteiligung bei Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kontrollverhältnisse. Erhöht<br />

sich die Beteiligung an einer Tochtergesellschaft von z.B. 25 Prozent<br />

auf 80 Prozent, so muss diese neu <strong>zu</strong>m Fair Value bewertet werden.<br />

Allfällige Unterschiede zwischen den Buchwerten und den Fair Values<br />

sind erfolgswirksam <strong>zu</strong> verbuchen.<br />

1 Vgl. Fiechter/Meyer (2008), S. 217/218.


<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 79<br />

IAS 38 «Intangible Assets» regelt die Definition immaterieller Vermögenswerte<br />

(beispielsweise Marken, Patente, Kundenbeziehungen) und<br />

legt insbeson<strong>der</strong>e auch Identifikationskriterien fest. Im Zusammenhang<br />

mit Firmenübernahmen wird davon ausgegangen, dass die Differenz<br />

zwischen dem Kaufpreis und den erworbenen Net Assets nicht mehr gesamthaft<br />

als Goodwill ausgewiesen wird, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Mehrwert auf die<br />

erworbenen Intangible Assets aufgeteilt werden kann. Ein immaterieller<br />

Vermögenswert ist dann identifizierbar, wenn er entwe<strong>der</strong> separierbar ist,<br />

d.h. durch Verkauf, Lizenzierung o<strong>der</strong> Vermietung separiert werden kann,<br />

o<strong>der</strong> wenn er aus gesetzlichen bzw. vertraglichen Rechten entstanden ist.<br />

Die Annahme einer maximalen Lebensdauer eines immateriellen Vermögenswerts<br />

von 20 Jahren wurde aufgehoben. Verfügt ein immaterieller<br />

Vermögenswert über eine «indefinite», unbegrenzte Lebensdauer, so ist<br />

dieser nicht mehr jährlich <strong>zu</strong> amortisieren, son<strong>der</strong>n vielmehr einem periodischen<br />

Impairment-Test <strong>zu</strong> unterziehen.<br />

IAS 36 «Impairment of Assets» for<strong>der</strong>t einen jährlichen Impairment-<br />

Test bei folgenden Kategorien von immateriellen Vermögenswerten:<br />

• Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Lebensdauer,<br />

• noch nicht verfügbare immaterielle Vermögenswerte,<br />

•<br />

Goodwill.<br />

Mit dem jährlich durch<strong>zu</strong>führenden Impairment-Test werden die immateriellen<br />

Vermögenswerte, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Goodwill, auf ihre Werthaltigkeit<br />

hin überprüft. Eine Wertberichtigung ist dann vor<strong>zu</strong>nehmen, wenn<br />

<strong>der</strong> Buchwert einer Cash Generating Unit (CGU) grösser ist als ihr<br />

Recoverable Amount (erzielbarer Betrag). Der Recoverable Amount ergibt<br />

sich dabei aus dem höheren Wert von Fair Value abzüglich Verkaufs kosten<br />

und dem so genannten Value in Use (Nut<strong>zu</strong>ngswert). Im Standard<br />

existieren detaillierte Vorgaben <strong>zu</strong>r Ermittlung dieser Grössen, auf welche<br />

in Abschnitt 3 eingegangen wird. Eine Wertaufholung (Revaluation)<br />

für den Goodwill ist dagegen bei Wegfall <strong>der</strong> Ursachen für eine Wertmin<strong>der</strong>ung<br />

nicht <strong>zu</strong>lässig.


80<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

2. Purchase Price Allocation<br />

Unter Purchase Price Allocation (PPA) ist <strong>der</strong>jenige Prozess <strong>zu</strong> verstehen,<br />

in welchem <strong>der</strong> Kaufpreis (Purchase Price) in seiner Gesamtheit auf die<br />

einzeln erworbenen Vermögenswerte und (Eventual-)Schulden verteilt<br />

wird. Entsprechend ist für die jeweiligen Positionen <strong>der</strong> Fair Value einzeln<br />

<strong>zu</strong> bestimmen. Die Bilanz des erworbenen Unternehmens <strong>zu</strong> Buchwerten<br />

wird damit in eine Neubewertungsbilanz transformiert. Dieser<br />

Transformationsprozess kann, wie in Abbildung 1 gezeigt, in vier verschiedene<br />

Hauptphasen geglie<strong>der</strong>t werden:<br />

Festlegung<br />

PPA-Strategie<br />

Analyse <strong>der</strong><br />

Transaktion<br />

Durchführung Purchase Price<br />

Allocation<br />

Neubewertung<br />

Identi�ikation<br />

Abbildung 1: Purchase-Price-Allocation-Prozess<br />

Bewertung<br />

Berechnung<br />

Goodwill<br />

In einer ersten Phase muss eine PPA-Strategie definiert werden. Hier<br />

stehen insbeson<strong>der</strong>e bilanzpolitische Fragen bezüglich Goodwill und<br />

immaterieller Vermögenswerte im Vor<strong>der</strong>grund. Die Analyse <strong>der</strong> Transaktion<br />

folgt als nächste Phase. Darunter sind die Bestimmung des<br />

Kaufpreises sowie die Identifikation des Käufers <strong>zu</strong> verstehen. Die<br />

Durchführung <strong>der</strong> eigentlichen PPA ist die dritte Phase des Transformationsprozesses.<br />

Diese lässt sich weiter in die folgenden Schritte aufteilen:<br />

1. Neubewertung <strong>der</strong> bestehenden Aktiven und Verbindlichkeiten.<br />

2. Identifikation neuer immaterieller Vermögenswerte.<br />

3. Bewertung <strong>der</strong> immateriellen Vermögenswerte.<br />

4. Berechnung des Goodwills.<br />

Abschliessend gilt es, im PPA-Prozess die Bestimmungen von <strong>IFRS</strong> regelkonform<br />

um<strong>zu</strong>setzen. In den folgenden Abschnitten wird im Detail auf<br />

die einzelnen Phasen eingegangen.<br />

Disclosure


<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 81<br />

2.1 Festlegung <strong>der</strong> PPA-Strategie<br />

In einem Akquisitionsprozess gilt es, auf Käuferseite möglichst früh die<br />

Rahmenbedingungen für die Integration des Zielunternehmens im eigenen<br />

Konzerngebilde fest<strong>zu</strong>legen. Trotz <strong>der</strong> umfassenden Bestimmungen<br />

in <strong>IFRS</strong> <strong>zu</strong>r PPA gibt es gewisse Handlungsspielräume, in welchen die<br />

Kaufpreisallokation beeinflusst werden kann. Im Rahmen <strong>der</strong> PPA-Strategie<br />

müssen insbeson<strong>der</strong>e folgende Punkte behandelt werden:<br />

1. Grobe Aufteilung zwischen neu <strong>zu</strong> identifizierenden immateriellen<br />

Vermögenswerten und Goodwill.<br />

2. Erste Einschät<strong>zu</strong>ng, welche neuen immateriellen Vermögenswerte <strong>zu</strong><br />

identifizieren sind.<br />

3. Festlegung <strong>der</strong> Einheiten, <strong>zu</strong> welchen <strong>der</strong> Goodwill alloziert werden<br />

soll.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> neu identifizierten immateriellen Vermögenswerte resp.<br />

des Goodwills hat einen unmittelbaren Einfluss auf den <strong>zu</strong>künftigen<br />

Gewinnausweis eines Unternehmens. Die Auswirkungen auf interne und<br />

auf externe Finanzkennzahlen gilt es so früh wie möglich ab<strong>zu</strong>schätzen,<br />

um eine Zielvorstellung für eine optimale Kaufpreisallokation <strong>zu</strong> entwickeln.<br />

Wird ein grosser Teil des Kaufpreisüberschusses auf neu identifizierte<br />

immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nut<strong>zu</strong>ngsdauer<br />

<strong>zu</strong>gewiesen, werden die <strong>zu</strong>künftigen Ergebnisse durch <strong>zu</strong>sätzliche Abschreibungen<br />

belastet. Demgegenüber sinkt aufgrund des geringen Goodwill-Anteils<br />

das Risiko eines möglichen Impairments. Werden im Gegensatz<br />

da<strong>zu</strong> relativ wenige immaterielle Vermögenswerte neu identifiziert,<br />

verringert sich <strong>der</strong> künftige reguläre Abschreibungsbedarf, jedoch steigt<br />

das Risiko eines möglichen Impairment. Eine allenfalls notwendig werdende<br />

Verbuchung eines Impairment-Verlustes würde im Vergleich <strong>zu</strong><br />

den regelmässigen Abschreibungen <strong>zu</strong> grösseren Gewinnschwankungen<br />

führen. Abbildung 2 fasst die Ergebniswirkung einer Purchase Price<br />

Allocation <strong>zu</strong>sammen.


82<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

Goodwill<br />

Immaterielle<br />

Vermögenswerte<br />

� Höherer regulärer Abschreibungsbedarf<br />

� Gewinnreduktion<br />

� Geringeres Impairment-Risiko<br />

� Geringere Gewinnschwankungen<br />

Zu<br />

allozieren<strong>der</strong><br />

Überschuss<br />

Abbildung 2: Ergebniswirkung einer PPA<br />

Immaterielle<br />

Vermögenswerte<br />

Goodwill<br />

� Geringerer regulärer Abschreibungsbedarf<br />

� Höheres Impairment-Risiko<br />

� Höhere Gewinnschwankungen<br />

Eine erste Einschät<strong>zu</strong>ng, welche neuen immateriellen Vermögenswerte<br />

<strong>zu</strong> identifizieren sind, muss namentlich mit <strong>der</strong> internen und externen<br />

Finanzkommunikation <strong>zu</strong>r Akquisition abgestimmt werden. Das resultierende<br />

Bilanzbild soll die kommunizierten Gründe eines Unternehmenskaufs<br />

wi<strong>der</strong>spiegeln, da an<strong>der</strong>nfalls die Akquisition unglaubwürdig wirkt<br />

und die Kaufpreisallokation hinterfragt werden kann. Wird beispielsweise<br />

eine Akquisition durch das Vorhandensein einer starken Marke beim<br />

Zielunternehmen begründet, so muss konsequenterweise diese Marke als<br />

neu identifiziertes Intangible Asset aktiviert werden.<br />

Schliesslich gilt es, in einer PPA-Strategie <strong>zu</strong> planen, auf welche Einheiten<br />

(so genannte Cash Generating Units 2 ) <strong>der</strong> Goodwill alloziert werden<br />

soll. Ein allfälliges Impairment-Risiko muss schon in dieser frühen<br />

Phase des Integrationsprozesses beurteilt und die Allokation des Goodwills<br />

dementsprechend geplant werden.<br />

2.2 Analyse <strong>der</strong> Transaktion<br />

In <strong>der</strong> zweiten Phase wird die Transaktion hinsichtlich des Käufers sowie<br />

des Kaufpreises analysiert. Bei <strong>der</strong> Identifikation des Käufers ist dabei <strong>der</strong><br />

Grundsatz «Substance over Form» massgebend. Die Identifikation eines<br />

Käufers ergibt sich zwingend aus dem in <strong>IFRS</strong> 3 postulierten Verbot <strong>der</strong><br />

Anwendung <strong>der</strong> Pooling-of-Interest-Methode. Als Käufer ist dasjenige<br />

Unternehmen <strong>zu</strong> klassifizieren, welches über eine Beherrschungsmöglichkeit<br />

verfügt. Diesbezüglich wichtigster Anhaltspunkt ist die Kontrolle<br />

von mehr als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Stimmrechte des an<strong>der</strong>en Unternehmens. Ist<br />

dies nicht gegeben, so sind weitere Anhaltspunkte <strong>zu</strong> prüfen, die auf das<br />

Vorhandensein einer Beherrschungsmöglichkeit hinweisen können:<br />

2 Vgl. da<strong>zu</strong> auch Abschnitt 3.1.


•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 83<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Einflussnahme auf den Geschäftsgang;<br />

Macht, den Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsleitung <strong>zu</strong> bestimmen;<br />

Anzahl <strong>der</strong> Stimmen im Verwaltungsrat;<br />

relative Werte <strong>der</strong> involvierten Unternehmen.<br />

Zudem müssen die Anschaffungskosten eines Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlusses<br />

bestimmt werden. Zu berücksichtigen sind dabei neben Barzahlungen,<br />

ausgegebenen Eigenkapitalanteilen und eingegangenen Verbindlichkeiten<br />

auch <strong>der</strong> Fair Value von ausgetauschten Aktien und<br />

an<strong>der</strong>en Vermögenswerten <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Erhalts <strong>der</strong> Gegenleistung<br />

(Date of Exchange). Im Gegensatz <strong>zu</strong>m noch geltenden Standard dürfen<br />

gemäss <strong>IFRS</strong> 3 Rev. 2008 die Transaktionskosten wie beispielsweise<br />

Rechts- und Beratungskosten nicht mehr <strong>zu</strong>m Kaufpreis addiert werden.<br />

Sie werden stattdessen erfolgswirksam verbucht. Hingegen wird <strong>der</strong> Fair<br />

Value von Eventualzahlungen (Earn-out) nach dem revidierten Standard<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Eintrittswahrscheinlichkeit <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Erwerbs<br />

erfasst. Einer speziellen Analyse bedürfen allfällige Bestimmungen<br />

im Kaufvertrag <strong>zu</strong> Kauf- und Verkaufsrechten <strong>der</strong> involvierten Parteien<br />

(Call-/Put-Klauseln). Die Ausgestaltung solcher Rechte und Pflichten<br />

kann beispielsweise da<strong>zu</strong> führen, dass trotz noch bestehen<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitsanteile<br />

<strong>der</strong> Unternehmenskauf schon im Akquisitionszeitpunkt <strong>zu</strong><br />

100 Prozent konsolidiert wird. In einem solchen Fall bestehen im Kaufvertrag<br />

Klauseln <strong>zu</strong> Kauf- und Verkaufsrechten, die zwingend darauf hindeuten,<br />

dass eine vollständige Übernahme in Zukunft realisiert werden<br />

wird.<br />

Die Analyse <strong>der</strong> Transaktion sowie <strong>der</strong> gesamte PPA-Prozess werden im<br />

Folgenden anhand eines einfachen Beispiels verdeutlicht. In diesem Beispiel<br />

übernimmt die Hunter AG von <strong>der</strong> Target AG 100 Prozent <strong>der</strong><br />

Aktien (vgl. Abbildung 3). Diese Übernahme finanziert die Hunter AG<br />

durch Leis tung einer Barzahlung von CHF 7,5 Mio. Ausserdem wurde<br />

ein bedingter, beispielsweise gewinnabhängiger Kaufpreisbestandteil vereinbart.<br />

Die Hunter AG bewertet den Earn-out mit CHF 0,5 Mio. Es<br />

resultiert somit ein Kaufpreis für das Eigenkapital in Höhe von CHF 8,0<br />

Mio.


84<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

Identifizierung des Käufers<br />

•<br />

•<br />

Die Target AG wird im Rahmen eines<br />

Share Deal <strong>zu</strong> 100% von <strong>der</strong> Hunter AG<br />

übernommen<br />

Die Hunter AG kann somit einwandfrei als<br />

Käufer identifiziert werden<br />

Cash-Zahlung 7500<br />

Earn-out 500<br />

Kaufpreis EK 8000<br />

Abbildung 3: Beispiel: Ausgangslage <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Target AG durch<br />

Hunter AG<br />

2.3 Durchführung <strong>der</strong><br />

Purchase Price Allocation<br />

2.3.1 Neubewertung<br />

Bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> eigentlichen PPA steht an erster Stelle die<br />

Identifikation und Bewertung <strong>der</strong> bestehenden Aktiven und Verbindlichkeiten.<br />

Ausgehend von den Buchwerten <strong>der</strong> jeweiligen Bilanzpositionen<br />

ist <strong>der</strong> Fair Value <strong>der</strong> Vermögenswerte bzw. <strong>der</strong> Verbindlichkeiten <strong>zu</strong> bestimmen.<br />

3 Beim Fair Value handelt es sich um einen «neutralen» Wert,<br />

welcher dem Preis in einer «at arm’s length» bezahlten Transaktion entspricht.<br />

Synergiewerte, die nur für einen ganz spezifischen Käufer relevant<br />

wären, werden ausgeschlossen. Die (subjektive) Käufersicht wird<br />

dem<strong>zu</strong>folge ausgeblendet, was <strong>zu</strong> einer möglichst objektiven Sichtweise<br />

führen soll. Die Bestimmung <strong>der</strong> einzelnen Fair Values wird in <strong>IFRS</strong> 3<br />

geregelt. 4 Grundsätzlich kann immer auf einer Bewertung nach dem<br />

DCF-(Discounted Cashflow-)Ansatz basiert werden, auch wenn dieser<br />

in den Ausführungen von <strong>IFRS</strong> 3 bei einzelnen Positionen nicht explizit<br />

erwähnt ist.<br />

Bei <strong>der</strong> im Beispiel gezeigten Übernahme <strong>der</strong> Target AG werden das<br />

Lager, die Immobilien sowie die passivseitigen Finanzinstrumente aufgewertet<br />

(vgl. Abbildung 4). Es resultiert ein Fair Value des Eigenkapitals<br />

von CHF 2,5 Mio. Per Saldo erhöht sich <strong>der</strong> so genannte Net Asset Value<br />

durch die Neubewertung um CHF 0,5 Mio. Nach Subtraktion des Eigenkapitalwertes<br />

von CHF 2,5 Mio. vom Kaufpreis des Eigenkapitals (von<br />

3 Vgl. <strong>IFRS</strong> 3.36. Die Ausnahme sind diejenigen langfristigen Vermögenswerte, die gemäss <strong>IFRS</strong> 5 als<br />

«<strong>zu</strong>r Veräusserung gehalten» eingestuft sind. Sie sind <strong>zu</strong>m Fair Value abzüglich Veräusserungs kosten<br />

an<strong>zu</strong>setzen.<br />

4 Vgl. <strong>IFRS</strong> 3.B16 und B17.


<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 85<br />

CHF 8 Mio.) verbleiben CHF 5,5 Mio. an immateriellem Vermögenswert.<br />

Dieser Betrag ist in <strong>der</strong> Folge auf neu <strong>zu</strong> identifizierende immaterielle<br />

Vermögenswerte bzw. den Goodwill auf<strong>zu</strong>teilen.<br />

Buchwerte <strong>der</strong> Target AG<br />

UV<br />

900<br />

AV<br />

3000<br />

FK<br />

1900<br />

EK<br />

2000<br />

Kaufpreis<br />

EK<br />

8000<br />

Aufwertung<br />

Lager<br />

Aufwertung<br />

Immobilien<br />

5500<br />

Net Assets<br />

2500<br />

Fair Values <strong>der</strong> Target AG<br />

UV<br />

1000<br />

AV<br />

4000<br />

FK<br />

2500<br />

EK<br />

2500<br />

Goodwill o<strong>der</strong><br />

intangible Assets<br />

Abbildung 4: Beispiel: Bestimmung Fair Value <strong>der</strong> Net Assets<br />

Marktbewertung<br />

<strong>der</strong> Finanzinstrumente<br />

Fair Value of<br />

Net Assets<br />

(alle Zahlen in CHF ‘000)<br />

2.3.2 Identifikation neuer immaterieller Vermögenswerte<br />

Nach <strong>der</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Neubewertungsbilanz folgt in einem zweiten<br />

Schritt die Identifikation neuer immaterieller Vermögenswerte. Damit<br />

ein immaterieller Vermögenswert geson<strong>der</strong>t vom Goodwill bilanziert werden<br />

kann, müssen bestimmte Definitionskriterien erfüllt sein, welche in<br />

IAS 38 beschrieben sind. Konkret muss es sich um einen nichtmonetären<br />

Vermögensgegenstand handeln, welcher frei von physischer Substanz ist.<br />

Schliesslich muss <strong>der</strong> immaterielle Vermögenswert identifizierbar sein.<br />

Dies ist <strong>zu</strong>m einen <strong>der</strong> Fall, wenn er von <strong>der</strong> Einheit separiert werden<br />

kann (z.B. durch Kauf, Transfer, Lizenzierung, Miete o<strong>der</strong> Austausch).<br />

Zum an<strong>der</strong>n kann die Identifizierbarkeit auch durch vertragliche o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e rechtliche Ansprüche begründet sein.<br />

Zur Bilanzierung müssen <strong>zu</strong>sätzlich bestimmte Ansatzkriterien erfüllt<br />

sein. Erstens muss die Einheit in <strong>der</strong> Lage sein, den sich aus <strong>der</strong> Kontrolle<br />

des Vermögensgegenstands ergebenden wirtschaftlichen Nutzen<br />

für sich <strong>zu</strong> beanspruchen. Diese Kontrolle basiert im Normalfall auf juristischen<br />

Ansprüchen. Und zweitens muss eine hohe Wahrscheinlichkeit<br />

eines <strong>zu</strong>künftigen wirtschaftlichen Nutzens bestehen. Im Rahmen eines


86<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlusses ist dieses Kriterium gemäss <strong>IFRS</strong><br />

zwingend erfüllt. Die Schät<strong>zu</strong>ng des wirtschaftlichen Nutzens geschieht<br />

dabei auf <strong>der</strong> Grundlage des «Management’s best Estimate». <strong>IFRS</strong> 3<br />

gruppiert die verschiedenen Kategorien immaterieller Vermögenswerte<br />

ausserdem in fünf Klassen, welche stark an die Bestimmungen von US<br />

GAAP angelehnt sind (vgl. Abbildung 5).<br />

Marketingbezogen<br />

• Markenrechte<br />

• Markenzeichen<br />

• Servicezeichen<br />

• Zertifizierungen<br />

• Marktauftritt<br />

• Internetadressen<br />

• Zeitschriftentitel<br />

(Mastheads)<br />

Vertragsbezogen<br />

• Lizenzvereinbarungen<br />

• Übertragungsrechte<br />

• Leasingvereinbarungen<br />

• Erfolgshonorare<br />

und Stillhalteabkommen<br />

• Werbe-, Geschäfts- und Lieferverträge<br />

Kundenbezogen<br />

• Kundenlisten<br />

• Auftragsbestand<br />

• Kundenverträge<br />

• Kundenbeziehungen<br />

Technologiebezogen<br />

• Patentierte und nicht patentierte<br />

Technologie<br />

• Software<br />

• Datenbanken<br />

• Prozesse<br />

• Rezepturen<br />

Künstlerischer Bereich<br />

• Theaterstücke<br />

• Autorenrechte<br />

• Videos und audiovisuelles Material<br />

• Bil<strong>der</strong> und Photographien<br />

• Bücher, Magazine, Zeitungen und<br />

Zeitschriften<br />

Abbildung 5: Kategorisierung immaterieller Güter, in Anlehnung an <strong>IFRS</strong> 3:<br />

Illustrative Examples, S. 1–5 § 119.<br />

Eine erste Grundlage für die Identifikation möglicher immaterieller Vermögenswerte<br />

bilden in einem ersten Schritt die gesamten Transaktionsdokumentationen,<br />

bereits kommunizierte Informationen <strong>zu</strong>r Transaktion<br />

sowie die vorgängig definierte PPA-Strategie. In Zusammenarbeit mit<br />

dem Management <strong>der</strong> involvierten Unternehmen wird die Liste möglicher<br />

immaterieller Güter weiterentwickelt und konkretisiert. In <strong>der</strong><br />

praktischen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> kommen dabei oftmals Standardlisten mit möglichen<br />

Intangible Assets <strong>zu</strong>m Einsatz, welche durch die <strong>zu</strong>ständigen Personen<br />

durchgearbeitet und beurteilt werden.


<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 87<br />

Eine empirische Untersuchung von 241 europäischen Unternehmen,<br />

welche im Jahre 2005 Akquisitionen getätigt und nach <strong>IFRS</strong> abgeschlossen<br />

haben, ergab, dass in über 70 Prozent <strong>der</strong> Transaktionen mit Existenz<br />

immaterieller Güter nur ein einziges immaterielles Gut identifiziert wurde.<br />

In 16 Prozent <strong>der</strong> untersuchten Akquisitionen wurden zwei immaterielle<br />

Vermögenswerte ausgewiesen, in den restlichen Fällen <strong>der</strong>en drei bis<br />

fünf. 5<br />

Im Beispiel <strong>der</strong> «Target AG» konnten folgende drei immaterielle Vermögenswerte<br />

identifiziert werden:<br />

• Handelsmarke: Die Target AG verfolgte seit Jahren eine konsequente<br />

«One Brand»-Strategie und konnte so ihre geschützte Handelsmarke<br />

im Markt etablieren.<br />

• Kundenbeziehung: Ungefähr 60 Prozent des gesamten Umsatzes<br />

erwirtschaftete die Target AG mit Stammkunden auf <strong>der</strong> Basis langfristiger<br />

Abnahmeverträge.<br />

•<br />

Selbstentwickelte Software: Zur Unterstüt<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> eigenen Logistik-<br />

Leistungen entwickelte die Target AG eine eigene, auf die unternehmensspezifischen<br />

Bedürfnisse abgestimmte Software.<br />

Auf <strong>der</strong> Passivseite <strong>der</strong> Bilanz erfor<strong>der</strong>n Eventualverbindlichkeiten und<br />

Restrukturierungsrückstellungen beson<strong>der</strong>e Beachtung. Bei Ersteren<br />

handelt es sich um mögliche Verpflichtungen eines Unternehmens, <strong>der</strong>en<br />

Entstehen in <strong>der</strong> Vergangenheit liegt. Die effektive Existenz wird jedoch<br />

erst durch das Eintreten bzw. Nichteintreten unsicherer Ereignisse in <strong>der</strong><br />

Zukunft bestätigt, wobei sich dies durch das Unternehmen nicht vollständig<br />

kontrollieren lässt. Eventualverbindlichkeiten sind im Rahmen<br />

<strong>der</strong> PPA <strong>zu</strong> berücksichtigen, sofern ihr Fair Value <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des<br />

Erwerbs <strong>zu</strong>verlässig ermittelt werden kann. Die erfolgsneutrale Bildung<br />

von Restrukturierungsrückstellungen im Rahmen von Business Combinations<br />

wird durch <strong>IFRS</strong> neu grundsätzlich untersagt. Diese sind im Rahmen<br />

<strong>der</strong> PPA nur dann passivierbar, wenn bereits vor <strong>der</strong> Transaktion eine<br />

<strong>IFRS</strong>-konforme Rückstellung im Abschluss des akquirierten Unternehmens<br />

gebildet wurde.<br />

5 Vgl. PwC (2007), S. 34.


88<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

2.3.3 Bewertung<br />

In einem nächsten Schritt müssen die neu identifizierten immateriellen<br />

Vermögenswerte bewertet werden. Dabei unterscheidet man grundsätzlich<br />

zwischen den folgenden, in Abbildung 6 <strong>zu</strong>sammengefassten Methoden.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Marktwertmethoden<br />

Wenn nicht möglich<br />

Ertragswertmethoden<br />

Wenn nicht möglich<br />

Kostenmethoden<br />

A<br />

B<br />

C<br />

Marktpreis<br />

Vergleichbare Markttransaktionen<br />

Relief from-Royalty-Methode<br />

Residual-Income-Methode<br />

Incremental-Cash�low-Methode<br />

Reproduktionskosten<br />

Ersatzkosten<br />

Abbildung 6: Übersicht <strong>zu</strong> den Bewertungsmethoden für Intangible Assets<br />

Die Marktwertmethoden zeichnen sich durch ihren relativ starken<br />

Marktwertbe<strong>zu</strong>g aus und werden daher von <strong>IFRS</strong> 3 favorisiert. Man unterscheidet<br />

zwei Varianten:<br />

• Marktpreismethoden,<br />

•<br />

Methode <strong>der</strong> vergleichbaren Markttransaktionen.<br />

Bei <strong>der</strong> Marktpreismethode wird auf bereits existierende aktive Märkte<br />

abgestellt. Die Herausfor<strong>der</strong>ung besteht darin, relativ selten verfügbare<br />

Marktpreise für immaterielle Vermögensgegenstände <strong>zu</strong> lokalisieren. Ein<br />

immaterieller Vermögenswert hat oft genau dann einen Wert, wenn er<br />

einzigartig ist (z.B. <strong>der</strong> Markenwert). Auf ähnliche Schwierigkeiten stösst<br />

man bei Anwendung <strong>der</strong> Methode <strong>der</strong> vergleichbaren Transaktionen. Im<br />

Unterschied <strong>zu</strong>r Marktpreismethode wird bei dieser nicht direkt auf aktive<br />

Märkte abgestellt; vielmehr ist lediglich eine Ähnlichkeit in den<br />

Hauptmerkmalen gefor<strong>der</strong>t. Hier sind bei <strong>der</strong> Bewertung ausserdem<br />

transaktionsspezifische Faktoren <strong>zu</strong> eliminieren.


<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 89<br />

Falls keine <strong>der</strong> Marktwertmethoden möglich ist, ist eine Ertragswertmethode<br />

6 als Bewertungsansatz heran<strong>zu</strong>ziehen, wobei grundsätzlich drei<br />

Varianten unterschieden werden. Bei <strong>der</strong> Relief-from-Royalty-Methode<br />

werden die Free Cashflows basierend auf einer (hypothetischen) Royalty<br />

Rate geschätzt. Diese entspricht dem Betrag, welcher ein Lizenznehmer<br />

<strong>zu</strong>r Benut<strong>zu</strong>ng des betreffenden immateriellen Vermögenswerts an dessen<br />

Eigentümer <strong>zu</strong> entrichten hätte. Die Royalty Rate wird <strong>zu</strong>meist als Prozentsatz<br />

einer Umsatzgrösse ausgedrückt. Zur Schät<strong>zu</strong>ng bedient man<br />

sich vergleichbarer Transaktionen, wobei die bezahlten Royalty Rates, vor<br />

allem in Abhängigkeit <strong>der</strong> Branchen<strong>zu</strong>gehörigkeit, stark variieren. Der<br />

zweite ertragsorientierte Bewertungsansatz ist die Residual-Income-<br />

Methode. 7 Dabei wird auf den durch den betreffenden Vermögenswert<br />

generierten Umsatz eine Marge angewendet, um über eine kalkulatorische<br />

Herleitung einen Cashflow <strong>zu</strong> ermitteln. Davon sind <strong>zu</strong>sätzlich alle<br />

kalkulatorischen, finanziellen Belastungen in Verbindung mit denjenigen<br />

Vermögenswerten <strong>zu</strong> subtrahieren, welche ebenfalls <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng des betreffenden<br />

immateriellen Gutes notwendig sind. Diese negativen Cashflows<br />

werden auch Contributory Assets Charges genannt. Der resultierende<br />

objektspezifische Free Cashflow bildet die Grundlage für die Wertbestimmung,<br />

welche basierend auf dem Discounted Cashflow-Ansatz vorgenommen<br />

wird. Die Incremental Cashflow-Methode basiert auf dem gleichen<br />

Prinzip, mit <strong>der</strong> Ausnahme, dass <strong>der</strong> Cashflow (z.B. <strong>zu</strong>sätzlicher<br />

Umsatzerlös o<strong>der</strong> Kosteneinsparung durch Eigentum des immateriellen<br />

Vermögenswerts) direkt geschätzt wird.<br />

Die Ertragswertmethode ist das meistverwendete Verfahren <strong>zu</strong>r Bewertung<br />

immaterieller Vermögenswerte. Der Hauptvorteil ist sicherlich die<br />

vielseitige Einsetzbarkeit sowie das Abstellen auf einen fundamentalen<br />

Wert im Sinne des Gegenwartswerts erwarteter <strong>zu</strong>künftiger Cashflows.<br />

Die Kostenmethode als dritter Bewertungsansatz wird relativ selten<br />

praktiziert. Sie findet dann Anwendung, wenn we<strong>der</strong> die Markt- noch die<br />

Ertragswertmethode appliziert werden kann. Unterschieden werden die<br />

beiden Varianten Ersatz- und Reproduktionskostenmethode. Bei ersterer<br />

liegt <strong>der</strong> Fokus auf dem Nutzen, wobei <strong>der</strong> Wert eines Vermögenswerts<br />

6 Man beachte die spezifische Begriffsverwendung im Gegensatz <strong>zu</strong>r klassischen Schweizer Bewertungs-Terminologie.<br />

7 Auch bekannt als Multiperiod-Excess-Earnings-Methode.


90<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

ermittelt wird, welcher einen identischen Nutzen stiftet. Bei <strong>der</strong> zweiten<br />

Methode steht die Funktion im Vor<strong>der</strong>grund, d.h. es werden die Kosten<br />

<strong>der</strong> Reproduktion eines Vermögenswerts mit identischer Funktion ermittelt<br />

(vergangenheitsbezogen). Die Kostenmethode kann etwa <strong>zu</strong>r Bewertung<br />

von selbstgeschaffener Software <strong>zu</strong>r Anwendung kommen.<br />

Allen Methoden gemeinsam ist die Notwendigkeit <strong>zu</strong>r Schät<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong><br />

Nut<strong>zu</strong>ngsdauer (Useful Life). Diese hat einen direkten Einfluss auf die<br />

Höhe <strong>der</strong> <strong>zu</strong>künftigen Abschreibungen. Wichtige Bestimmungsfaktoren<br />

<strong>der</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsdauer sind z.B.:<br />

• Branchenstabilität,<br />

• Produktlebenszyklen,<br />

•<br />

rechtliche Rahmenbedingungen.<br />

Für den Fall, dass sich die Nut<strong>zu</strong>ngsdauer nicht verlässlich bestimmen lässt,<br />

wird diese als «indefinite» beurteilt und als unendlich angenommen. Immaterielle<br />

Vermögenswerte mit unbestimmter Nut<strong>zu</strong>ngsdauer müssen nicht<br />

jährlich abgeschrieben werden, son<strong>der</strong>n fallen unter die Bestimmungen von<br />

IAS 36. Demensprechend muss jedes Jahr <strong>der</strong> Wert des Intangible Asset auf<br />

dessen Werthaltigkeit hin überprüft werden (Impairment-Test).<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Bewertungsmethode ist <strong>der</strong> sogenannte Tax Amortisation<br />

Benefit <strong>zu</strong> bestimmen. Dabei handelt es sich um den potentiellen<br />

Nutzen des <strong>zu</strong>künftigen steuerlichen Abschreibungspotenzials des<br />

jeweiligen immateriellen Vermögenswertes. Unabhängig davon, wie die<br />

Akquisition eines Vermögenswertes rechtlich strukturiert ist, verlangt<br />

<strong>IFRS</strong> die Anwendung identischer Bewertungskriterien. Dies bedeutet,<br />

dass <strong>der</strong> Vermögenswert so <strong>zu</strong> bewerten ist, als ob er in einem Asset Deal<br />

akquiriert worden wäre und somit steuerwirksam abgeschrieben werden<br />

könnte. Entsprechend ist <strong>der</strong> Tax Amortisation Benefit des vollen Kaufpreises<br />

– übereinstimmend mit <strong>der</strong> relevanten Steuergesetzgebung – dem<br />

Wert des Vermögensgegenstands <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schlagen. Ob das betreffende Unternehmen<br />

diesen Tax Benefit wirklich ausnützen kann, ist irrelevant.<br />

Im Beispiel <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Target AG wurden, wie in Abschnitt 2.3.2<br />

erwähnt, drei immaterielle Vermögenswerte identifiziert, welche die<br />

Bilanzierungskriterien nach IAS 38 erfüllen. Die Bewertung führt <strong>zu</strong> den<br />

in Abbildung 7 gezeigten Resultaten.


Intangible Asset<br />

Kundenbeziehungen<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 91<br />

Bewertungsansatz<br />

Bemerkungen<br />

Residual<br />

Income<br />

Handelsmarke Relief from<br />

Royalty<br />

Software Cost<br />

Approach<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Berücksichtigung einer Contributory<br />

Asset Charge Rate<br />

Bewertung basierend auf 60%<br />

des Umsatzes<br />

Anwendung durchschnittlicher<br />

Margen<br />

Schät<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsdauer aufgrund<br />

Abnahmeverträge auf 10 Jahre<br />

Anwendung <strong>der</strong> Royalty Rate<br />

auf gesamten Umsatz<br />

Unbestimmte Nut<strong>zu</strong>ngsdauer<br />

Schät<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>entwicklungskosten<br />

Schät<strong>zu</strong>ng Nut<strong>zu</strong>ngsdauer<br />

auf 5 Jahre<br />

Resultieren<strong>der</strong><br />

Wert<br />

(inkl. Tax Amortisation<br />

Benefit)<br />

1500<br />

1000<br />

Totalwert <strong>der</strong> neu identifizierten Intangible Assets 3000<br />

Abbildung 7: Übersicht <strong>zu</strong>r Bewertung immaterieller Vermögenswerte bei <strong>der</strong><br />

Target AG<br />

2.3.4 Berechnung des Goodwills<br />

Der letzte Schritt im Rahmen <strong>der</strong> eigentlichen PPA ist die Berechnung des<br />

Goodwills. <strong>IFRS</strong> 3 definiert Goodwill als «<strong>zu</strong>künftiger Nutzen, <strong>der</strong> aus<br />

Vermögenswerten resultiert, die nicht individuell identifiziert und separat<br />

erfasst werden können» 8 . Der Goodwill wird als immaterieller Vermögenswert<br />

mit unbestimmter Nut<strong>zu</strong>ngsdauer interpretiert, <strong>der</strong> das <strong>zu</strong>künftige<br />

Ertragspotenzial sämtlicher nicht identifizierbarer bzw. geson<strong>der</strong>t bilanzierbarer,<br />

immaterieller Vermögenswerte beinhaltet. Dem Goodwill <strong>zu</strong>gerechnet<br />

wird beispielsweise <strong>der</strong> Mitarbeiterstamm, da dieser das Separierbarkeitskriterium<br />

nicht erfüllt. Der Mitarbeiterstamm ist nicht vom<br />

Unternehmen abtrennbar, womit die Definitionskriterien für immaterielle<br />

Vermögenswerte nicht vollständig erfüllt sind und ein separater Ausweis<br />

verunmöglicht wird. Weitere Elemente, die hinter einer positiven (aktivseitigen)<br />

Goodwillgrösse stehen können, sind das «Going Concern»-Element<br />

des Target, Synergien mit dem Käufer, ein aufgebautes Arbeitskräftepotenzial<br />

o<strong>der</strong> ein möglicherweise <strong>zu</strong> hoher Kaufpreis.<br />

8 Vgl. <strong>IFRS</strong> 3, Appendix A.<br />

500


92<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

Der Goodwill kann entsprechend dem Gesagten nicht direkt berechnet<br />

werden. Vielmehr ergibt sich dieser als Residualgrösse aus dem Erwerbspreis<br />

für das Target und dem Fair Value aller Nettoaktiven <strong>zu</strong>m<br />

Erwerbszeitpunkt.<br />

Je nach Transaktionsstruktur – Asset Deal o<strong>der</strong> Share Deal – sind auf den<br />

neu aktivierten immateriellen Vermögenswerten Rückstellungen für<br />

latente Steuern <strong>zu</strong> bilden. Bei einem Share Deal entstehen zeitliche Differenzen<br />

zwischen dem Wert des immateriellen Gutes nach <strong>IFRS</strong> und<br />

dessen Steuerwert. Dementsprechend gilt es, die latenten Steuerverbindlichkeiten<br />

<strong>zu</strong> passivieren. Diese berechnen sich aus den neu aktivierten<br />

Intangible Assets, multipliziert mit dem relevanten Gewinnsteuersatz.<br />

Die Bildung einer latenten Steuerverbindlichkeit führt <strong>zu</strong> einer entsprechenden<br />

Erhöhung des Goodwills. Auf dem Goodwill selbst sind, in Anlehnung<br />

an IAS 12, keine latenten Steuern <strong>zu</strong> bilden. 9<br />

Übersteigt <strong>der</strong> Fair Value <strong>der</strong> neu bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />

den Kaufpreis, so resultiert ein negativer (passivseitiger)<br />

Goodwill. In diesem Fall verlangt <strong>IFRS</strong> in einem ersten Schritt eine<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Richtigkeit von Identifikation und Bewertung <strong>der</strong> übernommenen<br />

Vermögenswerte bzw. Schulden. Verbleibt nach möglichen<br />

Bereinigungen ein negativer Goodwill, so ist dieser gemäss <strong>IFRS</strong> unmittelbar<br />

erfolgswirksam <strong>zu</strong> verbuchen.<br />

Ein positiver (aktivseitiger) Goodwill muss innerhalb <strong>der</strong> definierten<br />

Cash Generating Units (CGU) eingeglie<strong>der</strong>t werden. Eine CGU bzw. die<br />

Gruppe von CGUs ist die tiefste Einheit eines Unternehmens, auf <strong>der</strong><br />

ein Goodwill intern überwacht und gesteuert wird. Der jährliche Impairment-Test<br />

des Goodwills wird basierend auf diesen CGUs durchgeführt.<br />

Sind mehrere CGUs von einer Akquisition betroffen, so wird <strong>der</strong> Goodwill<br />

anhand eines Verteilschlüssels, beispielsweise proportional <strong>zu</strong>m<br />

EBITDA, auf die CGU alloziert. 10<br />

Gemäss aktueller Praxis wird trotz <strong>der</strong> entgegengesetzten Absicht von<br />

<strong>IFRS</strong> 3 mit durchschnittlich 53% immer noch ein sehr hoher Anteil des<br />

Akquisitionspreises als Goodwill ausgewiesen, wobei <strong>der</strong> Anteil zwischen<br />

9 Vgl. IAS 12.21.<br />

10 Vgl. Heyd/Lutz-Ingold (2005), S. 168 f.


<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 93<br />

verschiedenen Branchen stark variiert. Bei PPAs in <strong>der</strong> Financial- Services-<br />

Industrie werden durchschnittlich nur 16 Prozent des Kaufpreises dem<br />

Goodwill <strong>zu</strong>gewiesen, wogegen in <strong>der</strong> Unterhaltungs- & Medienbranche<br />

über 67 Prozent des Kaufpreises noch als Goodwill ausgewiesen werden.<br />

11 Die These, dass mit <strong>zu</strong>nehmen<strong>der</strong> Erfahrung <strong>der</strong> Rechnungsprüfer<br />

<strong>der</strong> Anteil des Goodwills abnimmt, kann nicht erhärtet werden. Untersuchungen<br />

von US-Gesellschaften, die den <strong>zu</strong> <strong>IFRS</strong> 3 analogen Standard<br />

SFAS 141 seit 2002 anwenden müssen, haben Folgendes ergeben: Der<br />

Anteil des Goodwills bewegte sich in den letzten fünf Jahren jeweils zwischen<br />

48 Prozent und 53 Prozent, und eine abnehmende Tendenz liess<br />

sich nicht feststellen. 12<br />

Bei <strong>der</strong> im Beispiel gezeigten Übernahme <strong>der</strong> Target AG müssen auf den<br />

immateriellen Vermögenswerten latente Steuern gebildet werden (angenommener<br />

Steuersatz: 25 Prozent), was <strong>zu</strong> einer Erhöhung des Goodwills<br />

auf total CHF 3,25 Mio. führt (vgl. Abbildung 8):<br />

Fair Value <strong>der</strong> Target AG<br />

UV<br />

1000<br />

AV<br />

4000<br />

FK<br />

2500<br />

EK<br />

2500<br />

Kaufpreis EK 8000<br />

– Net Asset Value 2500<br />

– Intangible Assets 3000<br />

+ Latente Steuern 750<br />

= Goodwill 3250<br />

Abbildung 8: Beispiel: Bestimmung Goodwill<br />

2.4 Disclosures<br />

Fair Value <strong>der</strong> Target AG (neu)<br />

UV<br />

1000<br />

AV<br />

4000<br />

Int. Assets<br />

3000<br />

Goodwill<br />

3250<br />

FK<br />

2500<br />

Lat. St. 750<br />

EK<br />

8000<br />

Mit <strong>der</strong> Anwendung von <strong>IFRS</strong> 3 sind diverse Veröffentlichungspflichten<br />

im Geschäftsabschluss verbunden. Die wichtigsten Bestimmungen werden<br />

nachfolgend erläutert und die konkrete Ausgestaltung an einem praktischen<br />

Beispiel aufgezeigt (vgl. Abbildung 9).<br />

11 Vgl. PwC (2007), S. 36 ff.<br />

12 Intangible Business (2007), S. 6.


94<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

Ein Erwerber hat Informationen offen <strong>zu</strong> legen, die es dem Abschlus sadressaten<br />

ermöglichen, die finanziellen Auswirkungen <strong>der</strong> Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlüsse<br />

<strong>zu</strong> beurteilen. Die umfangreichen Informationspflichten<br />

umfassen insbeson<strong>der</strong>e folgende Angaben:<br />

• Namen und Beschreibung <strong>der</strong> <strong>zu</strong>sammengeschlossenen Unternehmen.<br />

• Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs.<br />

• Prozentsatz <strong>der</strong> erworbenen Eigenkapitalinstrumente.<br />

• Kaufpreis des Zusammenschlusses in Verbindung mit einer Beschreibung<br />

<strong>der</strong> Komponenten des Kaufpreises.<br />

• Die angesetzten Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten<br />

des übernommenen Unternehmens <strong>zu</strong>m Erwerbszeitpunkt und<br />

die entsprechenden <strong>IFRS</strong>-Buchwerte vor dem Zusammenschluss.<br />

• Ein allfällig erfolgswirksam erfasster negativer Goodwill.<br />

• Gewinn o<strong>der</strong> Verlust des erworbenen Unternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt,<br />

<strong>der</strong> im Konzernergebnis des Erwerbers enthalten ist.<br />

• Umsatz sowie Gewinn o<strong>der</strong> Verlust des <strong>zu</strong>sammengeschlossenen<br />

Unternehmens unter <strong>der</strong> Annahme, dass <strong>der</strong> Zusammenschluss am<br />

Anfang <strong>der</strong> Berichtsperiode erfolgt wäre.<br />

• Angaben, durch die ein Abschlussadressat die finanziellen Auswirkungen<br />

von Anpassungen beurteilen kann, die in <strong>der</strong> laufenden Berichtsperiode<br />

erfasst wurden und sich auf Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlüsse<br />

<strong>der</strong> laufenden Periode o<strong>der</strong> früherer Perioden beziehen.<br />

•<br />

Details <strong>zu</strong> Än<strong>der</strong>ungen im Goodwill während <strong>der</strong> Berichtsperiode,<br />

weshalb eine Überleitungsrechnung verlangt wird, die den Bruttobetrag<br />

von Goodwill und kumulierten Wertmin<strong>der</strong>ungen <strong>zu</strong> Beginn <strong>der</strong><br />

Periode und am Ende <strong>der</strong> Periode aufzeigt. Die Verän<strong>der</strong>ungen während<br />

<strong>der</strong> Periode sind separat offen <strong>zu</strong> legen, jeweils für Goodwill aus<br />

Neuakquisitionen, für Nettoumrechnungsdifferenzen gemäss IAS 21<br />

und Goodwillwertmin<strong>der</strong>ungen gemäss IAS 36.<br />

Bei den im Rahmen <strong>der</strong> PPA identifizierten immateriellen Vermögenswerten<br />

(z.B. Markenrechte) sind im Geschäftsabschluss auch die Angabevorschriften<br />

von IAS 38 zwingend <strong>zu</strong> erfüllen.


<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 95<br />

Aus<strong>zu</strong>g aus dem Geschäftsbericht<br />

<strong>der</strong> AFG Arbonia- Forster-Group 2007, S. 112 f:<br />

Mit Kontrollübernahme per 1.1.2007 hat die AFG 100% <strong>der</strong> STI Surface Technologies<br />

International Holding AG, mit Sitz in CH-9323 Steinach SG, vom Verwaltungspräsidenten<br />

und Mehrheitsaktionär <strong>der</strong> AFG Arbonia-Forster-Holding AG, Dr. Edgar<br />

Oehler, übernommen. Der Kaufpreis beträgt CHF 62 Mio. Zusätzlich werden bei Erreichung<br />

von gewissen vereinbarten Zielen bis ins Jahr 2011 CHF 24,8 Mio. fällig. Da<br />

<strong>zu</strong>m heutigen Zeitpunkt davon ausgegangen wird, dass diese Ziele erreicht werden,<br />

wurde <strong>der</strong> aufgeschobene <strong>zu</strong>sätzliche Kaufpreis im Akquisitionspreis <strong>zu</strong>m Zeitwert<br />

mitberücksichtigt. Der im Halbjahresabschluss 2007 ausgewiesene abdiskontierte<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Kaufpreis wurde im 2. Semester 2007 um CHF 2,4 Mio. gegen Goodwill<br />

erhöht, da im Nachgang erkennbar wurde, dass sich im ursprünglich verwendeten<br />

Diskontierungssatz nicht die für die AFG realistischen Marktgegebenheiten wi<strong>der</strong>spiegelten.<br />

Ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Kontrollübernahme hat die STI Group für die Berichts periode<br />

einen Nettoumsatz von CHF 95,2 Mio. und einen Verlust von CHF 0,4 Mio. <strong>zu</strong>m Konzern<br />

beigesteuert. AFG behandelt diesen Zusammenschluss von Unternehmen unter<br />

gemeinsamer Beherrschung in Übereinstimmung mit <strong>IFRS</strong> 3 «Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlüsse».<br />

in TCHF Übernommene<br />

Buchwerte<br />

Fair Value<br />

Umlaufvermögen 19 805 19 647<br />

Anlagevermögen 89 425 82 877<br />

Immaterielle Anlagen 3 005 34 158<br />

Total Verbindlichkeiten (inkl. latente Steuern) –82 692 91 116<br />

Erworbene Nettoaktiven mit Min<strong>der</strong>heitsanteilen 29 543 45 566<br />

Min<strong>der</strong>heitsanteile –716 –671<br />

Erworbene Nettoaktiven 28 827 44 895<br />

Goodwill 38 593<br />

Akquisitionspreis 83 488<br />

Earn-out-Zahlungen (abdiskontiert) 21 488<br />

Kaufpreis 62 000<br />

Übernommene flüssige Mittel –2 877<br />

Nettogeldabfluss 59 123<br />

Abbildung 9: Angabepflichten von <strong>IFRS</strong> 3 am konkreten Beispiel <strong>der</strong> AFG Arbonia-Forster-Group;<br />

Informationen gemäss Geschäftsbericht 2007<br />

<strong>der</strong> AFG Arbonia-Forster-Group


96<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

3. Goodwill Impairment<br />

3.1 Grundkonzept des Impairment-Tests<br />

Der im Rahmen einer Business Combination entstandene Goodwill sowie<br />

alle an<strong>der</strong>en immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmbare Nut<strong>zu</strong>ngsdauer<br />

sind in Anlehnung an IAS 36 jährlich und an jedem Stichtag<br />

bei Vorliegen bestimmter Kriterien (Triggering Events) auf ihre Werthaltigkeit<br />

hin <strong>zu</strong> überprüfen. Beim Goodwill-Impairment-Test ist in einem<br />

ersten Schritt die Cash Generating Unit <strong>zu</strong> definieren, auf welche <strong>der</strong><br />

Impairment-Test an<strong>zu</strong>wenden ist. In einem nächsten Schritt wird <strong>der</strong> so<br />

genannte Recoverable Amount bestimmt, welcher den Marktwert <strong>der</strong> <strong>zu</strong><br />

bewertenden Einheit repräsentieren soll. Dieser wird dem Carrying<br />

Amount, d.h. dem Buchwert, gegenübergestellt. Unterschreitet <strong>der</strong> Recoverable<br />

Amount den Carrying Amount, ist die Differenz erfolgswirksam<br />

als Impairment-Verlust <strong>zu</strong> verbuchen. Abbildung 10 fasst die Grundkonzeption<br />

des Impairment-Tests <strong>zu</strong>sammen.<br />

Bestimmung<br />

Recoverable Amount (RA)<br />

De�inition<br />

Cash Generating Unit<br />

RA<br />

Kein<br />

Impairment<br />

Impairment-Test<br />

CA RA<br />

CA<br />

Impairment<br />

Abbildung 10: Grundkonzept des Impairment-Tests<br />

Bestimmung<br />

Carrying Amount (CA)<br />

<strong>IFRS</strong> erwähnt verschiedene Indikatoren, welche einen möglichen Impairment-Bedarf<br />

anzeigen. Dabei wird zwischen unternehmensexternen<br />

und -internen Indikatoren unterschieden:


<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 97<br />

Unternehmensextern<br />

• Der Buchwert <strong>der</strong> Nettoaktiven überschreitet die Marktkapitalisierung.<br />

• Zinsanstieg am Kapitalmarkt.<br />

• Negative Verän<strong>der</strong>ungen in den technologischen, ökonomischen,<br />

rechtlichen o<strong>der</strong> marktspezifischen Rahmenbedingungen.<br />

• …<br />

Unternehmensintern<br />

• Indikationen für einen physischen Schaden o<strong>der</strong> den vollständigen<br />

o<strong>der</strong> teilweisen Wegfall des Vermögenswerts.<br />

• Der Vermögenswert kann nicht mehr wie geplant verwendet werden.<br />

• Die Performance des Vermögenswerts bleibt hinter den Erwartungen<br />

<strong>zu</strong>rück.<br />

•<br />

...<br />

Im Fall, dass die unter einem Impairment-Test stehende Cash Generating<br />

Unit (CGU) nicht vollständig im Besitz des akquirierten Unternehmens<br />

ist, muss <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitsanteil beim Impairment-Test berücksichtigt<br />

werden. Ergibt sich beim Impairment-Test ein Impairment-Bedarf, so<br />

ist dieser folgerichtig in einen Min<strong>der</strong>heits- und in einen Mehrheitsanteil<br />

auf<strong>zu</strong>fächern.<br />

3.2 Cash Generating Units<br />

IAS 36 legt fest, dass immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsdauer, noch nicht für den Gebrauch verfügbare<br />

immaterielle Vermögenswerte sowie <strong>der</strong> Goodwill mindestens jährlich<br />

einem Impairment-Test <strong>zu</strong> unterziehen sind. Grundsätzlich ist dieser für<br />

jeden Vermögenswert einzeln durch<strong>zu</strong>führen. Da dem Goodwill die<br />

Cashflows nicht direkt <strong>zu</strong>geordnet werden können und eine Einzelbewertung<br />

deshalb nicht möglich ist, muss eine an<strong>der</strong>e Bewertungsebene<br />

definiert werden. Im Fall des Goodwills ist dies die CGU. Bei <strong>der</strong> CGU<br />

handelt es sich um die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten,<br />

welche von an<strong>der</strong>en Vermögenswerten bzw. Teilen davon unab-


98<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

hängig Cashflows generiert. 13 Eine CGU ist gemäss IAS 36 beispielsweise<br />

wie folgt charakterisiert:<br />

Produktlinie<br />

Produktionsanlage<br />

Geschäftsbereich<br />

geografisches Gebiet<br />

Segment14 •<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Bei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> CGU sind nur diejenigen Cashflows bzw. <strong>der</strong>en<br />

Äquivalente relevant, welche <strong>der</strong> CGU von Drittparteien <strong>zu</strong>fliessen.<br />

Existiert ein aktiver Markt für den von <strong>der</strong> relevanten CGU produzierten<br />

Output, ist die Einheit unabhängig vom Verwendungszweck als CGU <strong>zu</strong><br />

behandeln. Bei einer internen Nut<strong>zu</strong>ng sind die in Zukunft erzielbaren<br />

Preise nach dem «arm’s length»-Prinzip <strong>zu</strong> schätzen. Interne Verrechnungspreise<br />

dürfen nicht verwendet werden. Existieren dagegen keine<br />

Marktpreise, so kann <strong>der</strong> Unternehmensteil nicht unabhängig sein und<br />

die CGU ist umfassen<strong>der</strong> <strong>zu</strong> definieren. Hauptdeterminanten für die<br />

Anzahl <strong>der</strong> CGUs sind primär <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> Diversifikation, die Heterogenität<br />

<strong>der</strong> Geschäftsfel<strong>der</strong> sowie das Ausmass internationaler Operationen.<br />

Weiter sind die im Unternehmen verwendeten Berichts- und<br />

Steuerungsinstrumente explizit im Standard als mögliches Abgren<strong>zu</strong>ngskriterium<br />

aufgeführt. Die rechtliche Struktur ist gemäss IAS 36 kein<br />

Kriterium <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> CGU. Die CGU ist von Periode <strong>zu</strong> Periode<br />

in konsis tenter Art und Weise <strong>zu</strong> definieren (Stetigkeitsgebot). Abweichungen<br />

in <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> CGU sind <strong>zu</strong> begründen. Für diesen Fall<br />

bestehen ausserdem Ausweispflichten.<br />

Die Bestimmung <strong>der</strong> CGU hat einen bedeutenden Einfluss auf die<br />

Gefahr möglicher <strong>zu</strong>künftiger Impairments. Tendenziell gilt, dass bei umfassend<br />

definierten CGUs (beispielsweise ganze Segmente) allenfalls<br />

notwendig werdende Impairments einer CGU auf unterer Stufe (beispielsweise<br />

eine einzelne Produktlinie) durch Wertsteigerungen an<strong>der</strong>er<br />

13 Vgl. IAS 36.6.<br />

14 Untersuchungen betreffend die praktische Definition <strong>der</strong> CGU zeigen, dass die CGU-Bildung auf Segmentsstufe<br />

am weitesten verbreitet ist (in mehr als 50 Prozent <strong>der</strong> Fälle). Aber auch Produktlinien<br />

bzw. -gruppen sowie Regionen sind als Abgren<strong>zu</strong>ngskriterien an<strong>zu</strong>treffen. Bei den Segmenten wird<br />

<strong>der</strong> Goodwill entwe<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Ebene des Segments belassen o<strong>der</strong> aber (in den meisten Fällen) auf<br />

eine CGU direkt unterhalb des Segments alloziert (vgl. PWC [2007], S. 50).


<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 99<br />

CGUs wettgemacht werden können. Folglich tendieren Unternehmen<br />

eher <strong>zu</strong> einer breiten Definition <strong>der</strong> CGU, während die Adressaten <strong>der</strong><br />

finanziellen Berichterstattung eine detailliertere Transparenz vorziehen.<br />

Die praktische Erfahrung zeigt <strong>zu</strong>dem, dass je nach Revisionsstelle die<br />

praktizierte Definition <strong>der</strong> CGU unterschiedlich streng ausgelegt wird.<br />

Unternehmen tun gut daran, diese Diskussion aktiv mit ihrer Revisionsstelle<br />

<strong>zu</strong> führen, damit mögliche Handlungsspielräume nicht unnötig vergeben<br />

werden.<br />

3.3 Bestimmung Recoverable und Carrying Amount<br />

Beim Recoverable Amount handelt es sich um den grösseren Wert aus<br />

dem Fair Value less Costs to Sell und dem Value in Use. Der Fair Value<br />

less Costs to Sell ist grundsätzlich marktbezogen <strong>zu</strong> ermitteln. In diesem<br />

Sinn handelt es sich um einen durch Markttransaktionen konkretisierten,<br />

möglichst objektiven Verkaufswert. Im Gegensatz da<strong>zu</strong> wi<strong>der</strong>spiegelt <strong>der</strong><br />

Value in Use einen subjektiven Wert basierend auf einer Unternehmensbewertung.<br />

IAS 36 enthält relativ detaillierte Bestimmungen, wie <strong>der</strong><br />

Value in Use <strong>zu</strong> ermitteln ist. Diese beziehen sich in erster Linie auf die<br />

Herleitung <strong>der</strong> künftigen Free Cashflows sowie die Bestimmung <strong>der</strong><br />

Diskontierungsrate bei <strong>der</strong> Bewertung. In <strong>der</strong> aktuellen Praxis wird <strong>der</strong><br />

Recoverable Amount meistens mittels Value in Use bestimmt. Der Fair<br />

Value less Costs to Sell kann aufgrund beschränkter Informationen sowie<br />

<strong>der</strong> mangelnden Vergleichbarkeit nur selten als Grundlage herangezogen<br />

werden. 15 In Abschnitt 3.4 wird im Detail auf die praktische <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong><br />

eines Bewertungsmodells <strong>zu</strong>r Bestimmung des Value in Use eingegangen.<br />

Bei <strong>der</strong> Bestimmung des Carrying Amount (Buchwert) erfolgt keine<br />

Neubewertung <strong>der</strong> ausgewiesenen Vermögenswerte <strong>zu</strong>m Fair Value im<br />

Zeitpunkt des Impairment-Tests. Es wird folglich auch kein impliziter<br />

Goodwill <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Impairment-Tests ermittelt. Bei <strong>der</strong> Ermittlung<br />

des Carrying Amount ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass einerseits die Min<strong>der</strong>heitsanteile<br />

und an<strong>der</strong>erseits auch die Allokation des Goodwills korrekt<br />

berücksichtigt werden. Was den zweiten Aspekt betrifft, so kann<br />

Goodwill entwe<strong>der</strong> auf Holding-Stufe o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Bilanz <strong>der</strong> übernom-<br />

15 Gemäss <strong>der</strong> Studie von PwC berechnen 68% <strong>der</strong> untersuchten Unternehmungen ausschliesslich den<br />

Value in Use <strong>zu</strong>r Ermittlung des Recoverable Amounts, 4 Prozent wenden ausschliesslich den Ansatz<br />

Fair Value less Costs to Sell an (11 Prozent beide Ansätze, 17 Prozent keine Angaben), vgl. PwC<br />

(2007), S. 52.


100<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

menen Gesellschaft ausgewiesen werden, wobei Letzteres, das so genannte<br />

Push-Down Accounting, von den Standard-Settern aufgrund <strong>der</strong><br />

höheren Transparenz bevor<strong>zu</strong>gt wird. Schliesslich muss <strong>der</strong> Carrying<br />

Amount konsistent <strong>zu</strong>r Bestimmung des Recoverable Amount ermittelt<br />

werden. Werden beispielsweise Mieterträge aus Liegenschaften in <strong>der</strong><br />

Bewertung des Recoverable Amount als nicht operativ klassiert und<br />

dementsprechend nicht berücksichtigt, dürfen die entsprechenden<br />

Bilanzpositionen auch nicht Teil des Carrying Amount sein.<br />

3.4 <strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong><br />

eines Impairment-Modells<br />

Wie erwähnt, wird <strong>der</strong> Recoverable Amount in den meisten Fällen anhand<br />

des Value in Use, d.h. mit Hilfe einer Unternehmensbewertung,<br />

bestimmt. Dem Modell <strong>zu</strong>r Bestimmung des Unternehmenswerts kommt<br />

dabei eine zentrale Bedeutung <strong>zu</strong>. Auf <strong>der</strong> einen Seite gilt es, den ausführlichen<br />

Bestimmungen von IAS 36 hinsichtlich Berechnung des Value<br />

in Use resp. <strong>der</strong> einzelnen Bewertungsparameter Rechnung <strong>zu</strong> tragen.<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite muss das Modell auf die unternehmensspezifischen<br />

Gegebenheiten abgestimmt sein und eine modelltechnisch<br />

konsistente und effiziente Durchführung <strong>der</strong> jährlichen Impairment-<br />

Tests erlauben.<br />

Basierend auf den Bestimmungen von IAS 36 wird <strong>der</strong> Value in Use nach<br />

dem Discounted-Cashflow-Ansatz berechnet. Weiter ist die Bewertung<br />

auf einer Vorsteuerbasis vor<strong>zu</strong>nehmen, und zwar einheitlich sowohl auf<br />

Stufe Cashflow als auch beim Diskontierungssatz. Die Bewertung hat<br />

<strong>zu</strong>dem auf <strong>der</strong> Lokalwährung und unter Verwendung eines lokalen<br />

Kapitalkostensatzes <strong>zu</strong> basieren. Der so ermittelte Wert ist schliesslich<br />

mit dem aktuellen Wechselkurs in die Basiswährung um<strong>zu</strong>rechnen. Die<br />

praktische Erfahrung <strong>der</strong> Autoren zeigt, dass in den meisten Fällen ein<br />

Brutto-Bewertungsansatz angewandt wird. Dabei wird <strong>der</strong> Enterprise<br />

Value berechnet und dem Carrying Amount (brutto) inklusive Finanzverbindlichkeiten<br />

gegenüberstellt.<br />

Die Bestimmung des Enterprise Value besteht aus drei Hauptkomponenten,<br />

welche in Abbildung 11 dargestellt sind. In den folgenden Abschnitten<br />

wird auf die praktische Ausgestaltung dieser Komponenten eingegangen.


Carrying<br />

Amount<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 101<br />

Impairment-<br />

Test<br />

Enterprise Value<br />

(Value in Use)<br />

Cash�low-Modell<br />

Cash�lows Terminal Value<br />

Diskontierung mit WACC<br />

1<br />

2<br />

WACC -Modell<br />

Abbildung 11: Bestimmung des Value in Use im Impairment-Test<br />

3<br />

Terminal-Value-<br />

Modell<br />

3.4.1 WACC-Modell<br />

Eine Schlüsselkomponente des Goodwill-Impairment-Modells ist die<br />

Bestimmung des Diskontierungssatzes. IAS 36 geht in Be<strong>zu</strong>g auf die<br />

Bestimmung des Value in Use von einer Investorenperspektive aus und<br />

basiert vor diesem Hintergrund auf den bekannten Kapitalkosten- und<br />

Finance-Konzepten (Weighted Average Cost of Capital, CAPM) <strong>zu</strong>r<br />

Diskontierung <strong>der</strong> künftigen Cashflows. Hierfür gilt es, die verschiedenen<br />

Risiken (u.a. Geschäfts-, Finanzierungs- und Län<strong>der</strong>risiko) sowohl konzeptionell<br />

als auch in <strong>der</strong>en absoluter Höhe in plausibler Weise <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Für Unternehmen mit mehreren Geschäftsbereichen und<br />

Aktivitäten in verschiedenen Län<strong>der</strong>n bedeutet dies, dass eine Kapitalkostenmatrix<br />

<strong>zu</strong> erstellen ist, die den geschäftsbereichsspezifischen Risikounterschieden<br />

und den Zinsdifferenzen zwischen verschiedenen Währungen<br />

resp. Län<strong>der</strong>n Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang besteht<br />

vor allem die Gefahr, dass das Län<strong>der</strong>risiko falsch eingeschätzt wird.<br />

Eine zentrale For<strong>der</strong>ung von IAS 36 hinsichtlich Kapitalkosten liegt darin,<br />

dass diese auf aktuellen Gegebenheiten basieren sollen. Ein Unternehmen<br />

muss somit die im Impairment-Modell <strong>zu</strong>grunde gelegten Kapitalkosten<br />

jährlich überprüfen und wenn nötig an die aktuellen Verhältnisse<br />

(z.B. Zinsniveau) anpassen. In <strong>der</strong> praktischen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> wird oftmals<br />

eine standardisierte Update-Prozedur definiert, welche die einzelnen<br />

Parameter des Kapitalkostensatzes nach genau definierten <strong>Richtlinien</strong>


102<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

überprüft und nötigenfalls anpasst. Ein solcher Standardprozess erlaubt<br />

eine effiziente Überprüfung <strong>der</strong> Kapitalkosten und gibt dem Unternehmen<br />

eine gewisse Sicherheit, dass sich die Kapitalkosten in vordefinierten<br />

Bandbreiten bewegen und nicht <strong>zu</strong> starken Volatilitäten ausgesetzt sind.<br />

IAS 36 schreibt grundsätzlich vor, dass sowohl die Cashflows als auch die<br />

Kapitalkosten vor Gewinnsteuern <strong>zu</strong> berechnen sind. Ist dies beim Cashflow<br />

noch einfach umsetzbar, so kann man den WACC vor Steuern aufgrund<br />

von fehlenden Marktdaten nicht direkt bestimmen. In den «Basis<br />

for Conclusions» von IAS 36 hält <strong>der</strong> Standard Setter jedoch fest, dass<br />

eine Bewertung vor Steuern unter Anwendung eines Kapitalkostensatzes<br />

vor Steuern und eine Bewertung nach Steuern in Verbindung mit einem<br />

Kapitalkostensatz nach Steuern <strong>zu</strong>m gleichen Resultat führt. Dem<strong>zu</strong>folge<br />

wird in <strong>der</strong> praktischen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> eines Impairment-Modells <strong>der</strong> Value<br />

in Use in einem ersten Schritt basierend auf einem «nach Steuern»-Konzept<br />

unter Anwendung eines WACC nach Steuern berechnet. In einem<br />

zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung des Bewertungsresultats <strong>der</strong><br />

WACC vor Steuern in einem iterativen Prozess bestimmt.<br />

Abschliessend gilt es fest<strong>zu</strong>halten, dass die in Anlehnung an IAS 36 festgelegten<br />

Kapitalkosten in einem Unternehmen nicht isoliert betrachtet<br />

werden sollten. Vielmehr gilt es, ein ganzheitliches Kapitalkostenkonzept<br />

<strong>zu</strong> erarbeiten, welches die verschiedenen Anwendungsbereiche <strong>der</strong> Kapitalkosten<br />

im Unternehmen <strong>zu</strong>sammenführt. Durch einen integrierten<br />

Ansatz können die einzelnen Kapitalkostenbereiche logisch ineinan<strong>der</strong><br />

überführt werden, und es wird sichergestellt, dass die verschiedenen Kapitalkostenkomponenten<br />

(z.B. Risikofaktoren) konsistent in die Berechnungen<br />

einfliessen. Bezogen auf einen Akquisitionsprozess bedeutet dies,<br />

dass die verwendeten Kapitalkostensätze für die Bewertung des Zielunternehmens,<br />

für die finanzielle Führung nach <strong>der</strong> Integration und<br />

schliesslich für die jährlich vor<strong>zu</strong>nehmenden Impairment-Tests aufeinan<strong>der</strong><br />

abgestimmt sein müssen (vgl. da<strong>zu</strong> Abbildung 12).


Akquisitionen<br />

CAPEX<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 103<br />

Wertorientierte<br />

Führung<br />

Kapitalkosten<br />

Unternehmensbewertungen<br />

Bewertungen von Investitionsvorhaben<br />

Langfristige Orientierung<br />

Stabile Risikoparameter<br />

Berücksichtigung allfälliger Management<br />

Target Premiums<br />

Abbildung 12: Integrales Gesamtkapitalkostenkonzept<br />

Performancemessung (Economic Pro�it)<br />

Interne Bewertungen<br />

Langfristige Orientierung<br />

Stabilität über die Zeit<br />

Impairment-Test<br />

(IAS 36)<br />

Bewertung Werthaltigkeit von Goodwill<br />

und Intangible Assets mit unbestimmter<br />

Laufzeit<br />

Bestimmung <strong>der</strong> Kapitalkosten in<br />

Anlehnung an IAS 36<br />

Berücksichtigung aktueller<br />

Gegebenheiten<br />

3.4.2 Cashflow-Modell<br />

IAS 36 formuliert verschiedene Anfor<strong>der</strong>ungen an das Cashflow- Modell.<br />

Die <strong>zu</strong>r Bewertung verwendeten Cashflow-Projektionen haben auf vernünftigen<br />

und begründbaren Annahmen <strong>zu</strong> basieren und sollten auf <strong>der</strong><br />

Basis eines Management’s Best Estimate ermittelt werden. Falls möglich,<br />

ist auf externe Evidenz ab<strong>zu</strong>stützen. Die Unternehmensplanungen haben<br />

in <strong>der</strong> Regel einen Horizont von drei bis fünf Jahren, wobei gemäss IAS<br />

36 <strong>der</strong> Zeitraum <strong>der</strong> Detailplanung fünf Jahre nicht überschreiten sollte.<br />

Weiter sind <strong>zu</strong>künftige Cashflows in jener Währung <strong>zu</strong> schätzen, in welcher<br />

sie auch effektiv anfallen. Dementsprechend hat die Bewertung in<br />

Lokalwährung und unter Verwendung eines lokalen Kapitalkostensatzes<br />

<strong>zu</strong> erfolgen. Der so ermittelte Wert ist anschliessend mit dem aktuellen<br />

Wechselkurs in die Basiswährung um<strong>zu</strong>rechnen. Die Infla tionskomponente<br />

muss sowohl im Cashflow als auch im Kapitalkostensatz korrekt berücksichtigt<br />

werden. Eine korrekte Handhabung <strong>der</strong> Inflation ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei international ausgerichteten Unternehmen mit Standorten in<br />

Hochinflationslän<strong>der</strong>n entscheidend. Werden hier die Cashflows in<br />

nominellen, durch die Inflation erhöhten Werten geplant, müssen die <strong>zu</strong>grunde<br />

gelegten Inflationsraten unbedingt konsistent <strong>zu</strong> <strong>der</strong> im Kapitalkostensatz<br />

wi<strong>der</strong>spiegelten Inflation angenommen werden.


104<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

Bei <strong>der</strong> Schät<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> <strong>zu</strong>künftigen (Free) Cashflows ist gemäss IAS 36<br />

vom aktuellen Vermögenswert aus<strong>zu</strong>gehen. Dementsprechend sind neben<br />

den Cashflows aus <strong>der</strong> fortgesetzten Nut<strong>zu</strong>ng auch allfällige Ersatzinvestitionen<br />

zwecks Erhaltung <strong>der</strong> produktiven Nutzbarkeit des Vermögenswerts<br />

<strong>zu</strong> berücksichtigen. Explizit ausgeschlossen sind dagegen Cashflows<br />

späterer Restrukturierungen, Erweiterungsinvestitionen o<strong>der</strong> auch<br />

Finanzierungsaktivitäten (Anwendung des Entity Approach).<br />

3.4.3 Terminal-Value-Modell<br />

Auch an das Modell <strong>zu</strong>r Berechnung des Terminal Value (Restwert) stellt<br />

IAS 36 verschiedene Anfor<strong>der</strong>ungen. Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass detaillierte<br />

finanzielle Forecasts bzw. Budgets im Normalfall nur für einen Zeitraum<br />

von <strong>zu</strong>meist drei bis fünf Jahren vorliegen, ist die Detailperiode auf<br />

maximal fünf Jahre beschränkt. Anschliessend ist <strong>der</strong> Terminal Value<br />

basierend auf einem konsistenten Modell <strong>zu</strong> ermitteln. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Terminal-Value-Bestimmung kommt <strong>der</strong> langfristigen Wachstumsrate<br />

zentrale Bedeutung <strong>zu</strong>. Entsprechend stellt <strong>der</strong> Standard die Anfor<strong>der</strong>ung,<br />

dass die im Restwert unterstellten Wachstumsraten auf <strong>der</strong> Detailplanung<br />

basieren und generell konstant o<strong>der</strong> abnehmend sein sollen.<br />

Dies wird damit begründet, dass in stark wachsenden Branchen <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Konkurrenz angezogen wird und die langfristigen Wachstumserwartungen<br />

demensprechend negativ beeinflusst werden. Als Orientierungsgrössen<br />

für langfristige Wachstumsraten wird auch auf den Durchschnitt<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Produkte, Märkte, Branchen o<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> hingewiesen.<br />

Bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Inflation ist auch hier auf die inhaltliche Konsistenz<br />

mit dem verwendeten Kapitalkostenkonzept <strong>zu</strong> achten.<br />

In <strong>der</strong> praktischen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> eines Terminal-Value-Modells ist es neben<br />

<strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Vorschriften von IAS 36 entscheidend, ein Modell<br />

an<strong>zu</strong>wenden, das den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens<br />

Rechnung trägt. Diese können die Bestimmung des nachhaltigen Cashflow-Niveaus<br />

und die Bestimmung von ewigen Wachstumsraten in Verbindung<br />

mit Wachstumsinvestitionen betreffen, o<strong>der</strong> es wird ein verfeinertes<br />

Modell mit verschiedenen Planungphasen <strong>zu</strong>grunde gelegt. Da<br />

die Bestimmung eines Restwerts und dem<strong>zu</strong>folge auch ein Teil des resultierenden<br />

Unternehmenswerts von wenigen Inputparametern abhängt,<br />

sollte das Terminal-Value-Modell routinemässig durch Sensitivitätsanalysen<br />

ergänzt werden.


3.5 Disclosure<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 105<br />

Mit IAS 36 sind auch Angabepflichten im Geschäftsabschluss verbunden.<br />

Die wichtigsten Angabevorschriften werden nachfolgend <strong>zu</strong>sammengefasst<br />

und <strong>der</strong>en konkrete Ausgestaltung an einem Beispiel aufgezeigt<br />

(vgl. Abbildung 13). Ein Unternehmen hat für jede Gruppe von<br />

CGUs Informationen offen <strong>zu</strong> legen, bei welcher <strong>der</strong> Buchwert des<br />

Goodwills signifikant ist im Vergleich <strong>zu</strong>m Buchwert des Goodwills des<br />

Gesamtunternehmens. Bei Anwendung <strong>der</strong> Nutzwertmethode <strong>zu</strong>r<br />

Ermittlung des Recoverable Amount umfassen die Informationspflichten<br />

insbeson<strong>der</strong>e folgende Angaben:<br />

• Buchwert des Goodwills für die CGU.<br />

• Methode, mit welcher <strong>der</strong> Recoverable Amount ermittelt wurde.<br />

• Beschreibung <strong>der</strong> wesentlichen Annahmen, auf <strong>der</strong> das Management<br />

seine Cashflow-Planung basiert.<br />

• Planungshorizont, und falls dieser mehr als 5 Jahre beträgt, eine Begründung<br />

für die Wahl des längeren Zeitraums.<br />

• Wachstumsrate im Terminal Value.<br />

•<br />

Falls die verwendete Wachstumsrate die langfristige durchschnittliche<br />

Wachstumsrate <strong>der</strong> Branche übersteigt, eine Begründung für<br />

die höhere Wachstumsrate.


106<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

Aus<strong>zu</strong>g aus dem Geschäftsbericht<br />

<strong>der</strong> AFG Arbonia- Forster-Group 2007, S. 111 f:<br />

Der aus Firmen<strong>zu</strong>sammenschlüssen respektive übernommenen Geschäftseinheiten<br />

resultierende Goodwill verteilt sich auf die sechs Cash-Generating Units (CGU) Ego-<br />

Kiefer, Warendorfer Unternehmungen, Unterflurkonvektoren, Oberflächentechnologie<br />

(STI Group), RWD Schlatter und Aqualux. Der durch die Akquisition <strong>der</strong> AFG Keukens<br />

Ne<strong>der</strong>land B.V. 2006 entstandene Goodwill wurde <strong>der</strong> Cash-Generating Unit<br />

Warendorfer Unternehmungen <strong>zu</strong>geordnet. Die Impairment-Tests wurden aufgrund<br />

von Nutzwertberechnungen vorgenommen, welche auf den <strong>zu</strong>künftigen Cashflows<br />

über die nächsten fünf Jahre basieren. Die Cashflows nach den fünf Planjahren wurden<br />

mittels einer ewigen Wachstumsrate extrapoliert. Die verwendeten Planzahlen<br />

sind Teil des vom Management genehmigten Konzern-Mehrjahresplans. In den<br />

Jahren 2007 und 2006 wurden keine Wertmin<strong>der</strong>ungen festgestellt. Basierend auf<br />

einer für möglich gehaltenen Än<strong>der</strong>ung einer wesentlichen Annahme wurden bei<br />

den Sensitivitätsanalysen höhere Diskontsätze, tiefere EBITDAs und tiefere ewige<br />

Wachstumsraten verwendet, die ebenfalls <strong>zu</strong> keinen Impairments führten. Durch die<br />

Verän<strong>der</strong>ung des Konsolidierungskreises nahm <strong>der</strong> Goodwill 2007 durch die drei<br />

getätigten Akquisitionen um CHF 69,9 Mio. <strong>zu</strong>. Durch die Verän<strong>der</strong>ung des Konsolidierungskreises<br />

nahm <strong>der</strong> Goodwill 2006 durch die zwei getätigten Akquisitionen<br />

um CHF 3,2 Mio. <strong>zu</strong>. Der Goodwill <strong>der</strong> Warendorfer Unternehmungen wurde im Vorjahr<br />

um CHF 0,9 Mio. erhöht, da es aufgrund <strong>der</strong> erreichten Umsätze wahrscheinlich<br />

erscheint, dass eine <strong>zu</strong>sätzliche Zahlung an den ehemaligen Eigentümer im Jahre<br />

2009 fällig werden wird.<br />

Die budgetierte Bruttomarge basiert auf den historischen Werten und auf <strong>der</strong><br />

<strong>zu</strong>künftigen Markteinschät<strong>zu</strong>ng. Die Wachstumsrate für das ewige Wachstum<br />

basiert auf den allgemeinen Erwartungen in diesem Industriesektor. Der verwendete<br />

Diskontierungszinssatz ist vor Steuern berechnet und beinhaltet die spezifischen<br />

Risiken <strong>der</strong> entsprechenden CGU.<br />

CGU Buchwert<br />

Goodwill<br />

2007<br />

BG-Marge Wachstums<br />

rate<br />

WACC<br />

Aqualux 23 221 35,8% 1,5% 11,5%<br />

STI Group 38 593 86,1% 1,5% 9,0%<br />

RWD Schlatter 8 100 50,5% 1,0% 9,2%<br />

Unterflurkonvektoren 1 501 50,3% 1,0% 10,4%<br />

Warendorfer Unternehmungen 6 774 66,3% 1,0% 15,6%<br />

EgoKiefer 33 158 62,3% 1,0% 9,3%<br />

Abbildung 13: Angabepflichten von IAS 36 am Beispiel <strong>der</strong> AFG Arbonia-Forster-<br />

Group: Informationen gemäss Geschäftsbericht 2007 <strong>der</strong> AFG<br />

Arbonia-Forster-Group


<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 107<br />

4. Zusammenfassung und Folgerungen<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung von <strong>IFRS</strong> 3 und <strong>der</strong> zeitgleichen Anpassung von IAS<br />

36 und 38 wurde das bilanzielle Vorgehen bei M&A-Transaktionen sowie<br />

die Folgebewertung des Goodwills neu geregelt. Die nunmehr vorgeschriebene<br />

Purchase Price Allocation (PPA) zwingt den Käufer, den über<br />

den Fair Value <strong>der</strong> Net Assets hinausgehenden Kaufpreis auf neu <strong>zu</strong> identifizierende<br />

immaterielle Vermögenswerte sowie Goodwill <strong>zu</strong> allozieren.<br />

Eine Neuregelung hat auch die bilanzielle Folgebehandlung des Goodwills<br />

erfahren. Dieser darf demnach nicht mehr jährlich abgeschrieben<br />

werden, son<strong>der</strong>n ist, wie immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmbare<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsdauer, jährlich einem Impairment-Test <strong>zu</strong> unterziehen.<br />

Obwohl die Verfahren <strong>zu</strong>r Identifikation und Bewertung immaterieller<br />

Vermögenswerte in <strong>IFRS</strong> 3 und IAS 38 beschrieben werden, sind aufgrund<br />

<strong>der</strong> oftmals eingeschränkten Informationsgrundlage Interpretationsspielräume<br />

vorhanden. Dadurch kann das Management Einfluss auf<br />

das Bilanzbild nehmen, was zwar den vom IASB gewünschten Effekt <strong>der</strong><br />

erhöhten Transparenz verwässert, im Rahmen einer effizienten finanziellen<br />

Unternehmensführung aber als sinnvoll erachtet werden kann.<br />

Eine aktive Integrierung <strong>der</strong> PPA in den M&A-Prozess sowie frühzeitige<br />

Überlegungen <strong>zu</strong>r PPA-Strategie sind deshalb <strong>zu</strong> empfehlen. Mit einer<br />

solchen ganzheitlichen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> des M&A-Prozesses, bei welchem<br />

auch Überlegungen <strong>zu</strong> künftigen Impairment-Tests schon <strong>zu</strong>m Akquisitionszeitpunkt<br />

einfliessen sollten, können unerwünschte Folgen, wie<br />

etwa ein Impairment-Verlust mit damit verbundener Gewinnvolatilität<br />

und negativer Publizität, reduziert werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> immateriellen Güter sowie des Value in Use im<br />

Rahmen des Impairment-Tests sind die Bestimmung <strong>der</strong> spezifischen Bewertungsparameter<br />

sowie die modelltechnische <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> mit einigen<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen verbunden. Bezüglich <strong>der</strong> spezifischen Bewertungsparameter<br />

sind beispielsweise die <strong>zu</strong> verwendenden Kapitalkosten als<br />

relevante Diskontierungsrate <strong>zu</strong> nennen. Es gilt, ein unternehmensweit<br />

einsetzbares und integriertes Kapitalkostenkonzept <strong>zu</strong> entwickeln,<br />

welches den verschiedenen Anwendungsgebieten <strong>der</strong> Kapitalkosten<br />

(Akquisitionsbeurteilung, CAPEX-Bewertungen, wertorientierte Führung,<br />

Impairment-Test nach IAS 36) Rechnung trägt.


108<br />

<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />

Abschliessend kann festgehalten werden, dass sowohl die Purchase Price<br />

Allocation als auch <strong>der</strong> Impairment-Test nicht isoliert behandelt werden<br />

können, son<strong>der</strong>n im Sinne einer integrierten, ganzheitlichen Betrachtung<br />

des Akquisitionsprozesses um<strong>zu</strong>setzen sind.<br />

Literatur<br />

Fiechter, P./Meyer, C. (2008): Full Goodwill Accounting – Umstrittene<br />

Behandlung des Goodwills, in: Der Schweizer Treuhän<strong>der</strong> 4/2008,<br />

S. 215 ff.<br />

Intangible Business (2007): SFAS 141: The First 5 Years – The S&P<br />

100’s Reporting of Acquired Intangibles Assets 2002–2007.<br />

Heyd, R./Lutz-Ingold, M. (2005): Immaterielle Vermögenswerte und<br />

Goodwill nach <strong>IFRS</strong>, Verlag Franz Vahlen, München 2005.<br />

PwC (PricewaterhouseCoopers) (2007): Making Acquisitions Transparent<br />

– An Evaluation of M&A Related <strong>IFRS</strong> Disclosures by European<br />

Companies in 2005, London 2007.

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