Praktische Umsetzung der IFRS-Richtlinien zu ... - IFBC
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<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 75<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong><br />
<strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
Dr. Thomas Vettiger war Mitbegrün<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>IFBC</strong> AG im Jahr 1997. Derzeit ist er Managing<br />
Partner und Mitglied des Verwaltungsrates <strong>der</strong><br />
<strong>IFBC</strong>. Er ist <strong>zu</strong>dem Mitglied des Verwaltungsrates<br />
und des Audit Committee <strong>der</strong> Clientis AG.<br />
Zwischen 2003 und 2005 war er CFO <strong>der</strong> CLS<br />
Corporate Language Services. Im Rahmen seiner<br />
Beratungstätigkeit bei <strong>der</strong> <strong>IFBC</strong> leitet er<br />
Projekte sowohl bei Banken als auch bei Industrieunternehmen<br />
in den Bereichen Value Based<br />
Management, Corporate Finance, Corporate Treasury und <strong>IFRS</strong> Advisory.<br />
Er ist <strong>zu</strong>dem Lehrbeauftragter im Bereich Unternehmensbewertung<br />
an <strong>der</strong> Universität Zürich.<br />
Christian Hirzel war bereits während seines<br />
wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an <strong>der</strong><br />
Universität Zürich mit Vertiefungsrichtung Banking<br />
und Corporate Finance bei <strong>IFBC</strong> tätig. Seit<br />
2003 konzentriert er sich bei <strong>IFBC</strong> als Berater<br />
insbeson<strong>der</strong>e auf die Bereiche wertorientierte<br />
Unternehmensführung und Corporate Finance<br />
sowie auf ausgewählte <strong>IFRS</strong>-Standards. Im Mai<br />
2008 wurde Christian Hirzel Partner sowie Mitglied<br />
des Verwaltungsrates <strong>der</strong> <strong>IFBC</strong>. Er betreut<br />
nationale und internationale Unternehmen aus dem Industrie- und<br />
Dienstleistungssektor und ist ausgewiesener Referent an <strong>der</strong> Universität<br />
Zürich sowie weiteren Aus- und Weiterbildungsstätten.
76<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77<br />
1.1 Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77<br />
1.2 Inhalt <strong>der</strong> wichtigsten <strong>IFRS</strong>-Regelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77<br />
2. Purchase Price Allocation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80<br />
2.1 Festlegung <strong>der</strong> PPA-Strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81<br />
2.2 Analyse <strong>der</strong> Transaktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82<br />
2.3 Durchführung <strong>der</strong> Purchase Price Allocation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84<br />
2.3.1 Neubewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84<br />
2.3.2 Identifikation neuer immaterieller Vermögenswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .85<br />
2.3.3 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .88<br />
2.3.4 Berechnung des Goodwills . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .91<br />
2.4 Disclosures . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .93<br />
3. Goodwill Impairment. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .96<br />
3.1 Grundkonzept des Impairment-Tests . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .96<br />
3.2 Cash Generating Units . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .97<br />
3.3 Bestimmung Recoverable und Carrying Amount . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .99<br />
3.4 <strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> eines Impairment-Modells . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
3.4.1 WACC-Modell. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />
3.4.2 Cashflow-Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103<br />
3.4.3 Terminal-Value-Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104<br />
3.5 Disclosure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />
4. Zusammenfassung und Folgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107<br />
Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
1. Einleitung<br />
1.1 Vorbemerkungen<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 77<br />
Im Jahr 2004 wurde die buchhalterische Behandlung von Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlüssen<br />
(Business Combinations) nach <strong>IFRS</strong> grundlegend<br />
modifiziert. Kernstück <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen sind <strong>der</strong> verabschiedete<br />
<strong>IFRS</strong> 3 «Business Combinations» sowie die gleichzeitig revidierten IAS<br />
36 «Impairment of Assets» und IAS 38 «Intangible Assets». Mit den vollzogenen<br />
Än<strong>der</strong>ungen folgte <strong>der</strong> Standard Setter IASB seinem US-amerikanischen<br />
Pendant FASB, welcher das Regelwerk betreffend Behandlung<br />
von Business Combinations (SFAS 141 und 142) bereits im Juli 2001<br />
angepasst hatte. Neben <strong>der</strong> Annäherung an die amerikanischen Rechnungslegungsnormen<br />
haben die Anpassungen <strong>zu</strong>m Ziel, mehr Transparenz<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> bezahlten Preise für Unternehmen <strong>zu</strong> erreichen.<br />
Ein über dem Buchwert bezahlter Akquisitionspreis soll in Zukunft nicht<br />
einfach als Goodwill ausgewiesen werden. Es soll vielmehr Rechenschaft<br />
darüber abgelegt werden, welche Arten von immateriellen Vermögenswerten<br />
akquiriert wurden. Die Höhe <strong>der</strong> Goodwill-Position soll dadurch<br />
verkleinert werden, indem <strong>der</strong> bezahlte Goodwill, wenn immer möglich,<br />
auf neu <strong>zu</strong> identifizierende immaterielle Güter verteilt wird.<br />
Im Januar 2008 publizierte das IASB den revidierten Standard <strong>IFRS</strong> 3<br />
«Business Combinations» (<strong>IFRS</strong> 3 Rev. 2008). Dieser kann bei entsprechendem<br />
Vermerk ab sofort angewendet werden. Die zwingende <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong><br />
ist ab 1. Juli 2009 vorgesehen. Der folgende Beitrag fokussiert insbeson<strong>der</strong>e<br />
auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> praktischen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> im<br />
Jahr 2004 eingeführten <strong>IFRS</strong>-Standards.<br />
1.2 Inhalt <strong>der</strong> wichtigsten <strong>IFRS</strong>-Regelungen<br />
Die wichtigste Än<strong>der</strong>ung in <strong>IFRS</strong> 3 «Business Combinations» (2004)<br />
im Vergleich <strong>zu</strong>m alten Standard IAS 22 betrifft die konsequente Verbuchung<br />
von Firmenübernahmen nach <strong>der</strong> so genannten Purchase- Methode.<br />
Dabei ist <strong>der</strong> gesamte Übernahmepreis, welcher mit dem Erwerb des<br />
Unternehmens verbunden ist, <strong>zu</strong> bestimmen und auf die identifizierbaren<br />
Vermögenswerte bzw. die (Eventual-)Verbindlichkeiten auf<strong>zu</strong>teilen.<br />
Daraus ergibt sich ein positiver o<strong>der</strong> negativer Goodwill <strong>zu</strong>m Erwerbszeitpunkt.<br />
Resultiert nach Bestimmung des Fair Value sämtlicher Nettoaktiven<br />
ein negativer (passivseitiger) Goodwill, so ist dieser einheitlich
78<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
erfolgswirksam als Gewinn in <strong>der</strong> Erfolgsrechnung <strong>zu</strong> verbuchen. Die<br />
Bildung von Akquisitions-Restrukturierungs-Reserven ist nicht mehr<br />
erlaubt. Die letzte wichtige Neuerung betrifft die Ausweispflichten. Der<br />
Umfang <strong>der</strong> Angabepflichten im Anhang ist im Vergleich <strong>zu</strong>m alten Standard<br />
IAS 22 deutlich erweitert worden. Ziel <strong>der</strong> umfangreichen Angabepflichten<br />
ist es, den Adressaten Informationen <strong>zu</strong> liefern, welche eine<br />
Beurteilung von Art und Zweck sowie finanziellen Auswirkungen von<br />
Unternehmens <strong>zu</strong>sammenschlüssen ermöglichen.<br />
Im überarbeiteten Standard <strong>IFRS</strong> 3 (Rev. 2008) gilt als wichtigste Neuerung<br />
die Einführung des transaktionsbasierenden Wahlrechts, allfällige<br />
Min<strong>der</strong>heitsanteile <strong>zu</strong>m vollen Fair Value (Full Goodwill Accounting)<br />
o<strong>der</strong> wie bisher <strong>zu</strong>m proportionalen Anteil <strong>der</strong> Nettoaktiven <strong>zu</strong> bewerten.<br />
Beim Full Goodwill Accounting werden aktivseitig 100 Prozent Goodwill<br />
verbucht. Auf <strong>der</strong> Passivseite muss die Differenz vom vollen Goodwill<br />
<strong>zu</strong>m tatsächlich dem Käufer <strong>zu</strong>stehenden Anteil des Goodwills <strong>zu</strong>r Position<br />
«Min<strong>der</strong>heitenanteil» addiert werden. 1 Die so im Eigenkapital ausgewiesenen<br />
Min<strong>der</strong>heiten werden nicht mehr wie bisher <strong>zu</strong> Buchwerten,<br />
son<strong>der</strong>n <strong>zu</strong> Marktwerten in <strong>der</strong> Höhe des bezahlten Akquisitionspreises<br />
ausgewiesen.<br />
Als weitere wesentliche Än<strong>der</strong>ung ist die Behandlung von Akquisitionskosten<br />
<strong>zu</strong> nennen. Die bei einer Transaktion anfallenden Kosten wie z.B.<br />
Beraterhonorare dürfen nicht mehr aktiviert, son<strong>der</strong>n müssen erfolgswirksam<br />
verbucht werden. Zusätzlich wurde die Verbuchung von Eventualzahlungen<br />
neu geregelt. Earn-out-Zahlungen müssen unabhängig von<br />
ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit mit dem Fair Value beim Erwerbszeitpunkt<br />
erfasst werden. Än<strong>der</strong>ungen des Fair Value <strong>der</strong> Eventualzahlungen<br />
nach dem Zeitpunkt des Erwerbs werden erfolgswirksam verbucht.<br />
Schliesslich enthält <strong>IFRS</strong> 3 Rev. auch neue Regelungen bezüglich <strong>der</strong><br />
Verbuchung einer Beteiligung bei Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kontrollverhältnisse. Erhöht<br />
sich die Beteiligung an einer Tochtergesellschaft von z.B. 25 Prozent<br />
auf 80 Prozent, so muss diese neu <strong>zu</strong>m Fair Value bewertet werden.<br />
Allfällige Unterschiede zwischen den Buchwerten und den Fair Values<br />
sind erfolgswirksam <strong>zu</strong> verbuchen.<br />
1 Vgl. Fiechter/Meyer (2008), S. 217/218.
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 79<br />
IAS 38 «Intangible Assets» regelt die Definition immaterieller Vermögenswerte<br />
(beispielsweise Marken, Patente, Kundenbeziehungen) und<br />
legt insbeson<strong>der</strong>e auch Identifikationskriterien fest. Im Zusammenhang<br />
mit Firmenübernahmen wird davon ausgegangen, dass die Differenz<br />
zwischen dem Kaufpreis und den erworbenen Net Assets nicht mehr gesamthaft<br />
als Goodwill ausgewiesen wird, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Mehrwert auf die<br />
erworbenen Intangible Assets aufgeteilt werden kann. Ein immaterieller<br />
Vermögenswert ist dann identifizierbar, wenn er entwe<strong>der</strong> separierbar ist,<br />
d.h. durch Verkauf, Lizenzierung o<strong>der</strong> Vermietung separiert werden kann,<br />
o<strong>der</strong> wenn er aus gesetzlichen bzw. vertraglichen Rechten entstanden ist.<br />
Die Annahme einer maximalen Lebensdauer eines immateriellen Vermögenswerts<br />
von 20 Jahren wurde aufgehoben. Verfügt ein immaterieller<br />
Vermögenswert über eine «indefinite», unbegrenzte Lebensdauer, so ist<br />
dieser nicht mehr jährlich <strong>zu</strong> amortisieren, son<strong>der</strong>n vielmehr einem periodischen<br />
Impairment-Test <strong>zu</strong> unterziehen.<br />
IAS 36 «Impairment of Assets» for<strong>der</strong>t einen jährlichen Impairment-<br />
Test bei folgenden Kategorien von immateriellen Vermögenswerten:<br />
• Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Lebensdauer,<br />
• noch nicht verfügbare immaterielle Vermögenswerte,<br />
•<br />
Goodwill.<br />
Mit dem jährlich durch<strong>zu</strong>führenden Impairment-Test werden die immateriellen<br />
Vermögenswerte, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Goodwill, auf ihre Werthaltigkeit<br />
hin überprüft. Eine Wertberichtigung ist dann vor<strong>zu</strong>nehmen, wenn<br />
<strong>der</strong> Buchwert einer Cash Generating Unit (CGU) grösser ist als ihr<br />
Recoverable Amount (erzielbarer Betrag). Der Recoverable Amount ergibt<br />
sich dabei aus dem höheren Wert von Fair Value abzüglich Verkaufs kosten<br />
und dem so genannten Value in Use (Nut<strong>zu</strong>ngswert). Im Standard<br />
existieren detaillierte Vorgaben <strong>zu</strong>r Ermittlung dieser Grössen, auf welche<br />
in Abschnitt 3 eingegangen wird. Eine Wertaufholung (Revaluation)<br />
für den Goodwill ist dagegen bei Wegfall <strong>der</strong> Ursachen für eine Wertmin<strong>der</strong>ung<br />
nicht <strong>zu</strong>lässig.
80<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
2. Purchase Price Allocation<br />
Unter Purchase Price Allocation (PPA) ist <strong>der</strong>jenige Prozess <strong>zu</strong> verstehen,<br />
in welchem <strong>der</strong> Kaufpreis (Purchase Price) in seiner Gesamtheit auf die<br />
einzeln erworbenen Vermögenswerte und (Eventual-)Schulden verteilt<br />
wird. Entsprechend ist für die jeweiligen Positionen <strong>der</strong> Fair Value einzeln<br />
<strong>zu</strong> bestimmen. Die Bilanz des erworbenen Unternehmens <strong>zu</strong> Buchwerten<br />
wird damit in eine Neubewertungsbilanz transformiert. Dieser<br />
Transformationsprozess kann, wie in Abbildung 1 gezeigt, in vier verschiedene<br />
Hauptphasen geglie<strong>der</strong>t werden:<br />
Festlegung<br />
PPA-Strategie<br />
Analyse <strong>der</strong><br />
Transaktion<br />
Durchführung Purchase Price<br />
Allocation<br />
Neubewertung<br />
Identi�ikation<br />
Abbildung 1: Purchase-Price-Allocation-Prozess<br />
Bewertung<br />
Berechnung<br />
Goodwill<br />
In einer ersten Phase muss eine PPA-Strategie definiert werden. Hier<br />
stehen insbeson<strong>der</strong>e bilanzpolitische Fragen bezüglich Goodwill und<br />
immaterieller Vermögenswerte im Vor<strong>der</strong>grund. Die Analyse <strong>der</strong> Transaktion<br />
folgt als nächste Phase. Darunter sind die Bestimmung des<br />
Kaufpreises sowie die Identifikation des Käufers <strong>zu</strong> verstehen. Die<br />
Durchführung <strong>der</strong> eigentlichen PPA ist die dritte Phase des Transformationsprozesses.<br />
Diese lässt sich weiter in die folgenden Schritte aufteilen:<br />
1. Neubewertung <strong>der</strong> bestehenden Aktiven und Verbindlichkeiten.<br />
2. Identifikation neuer immaterieller Vermögenswerte.<br />
3. Bewertung <strong>der</strong> immateriellen Vermögenswerte.<br />
4. Berechnung des Goodwills.<br />
Abschliessend gilt es, im PPA-Prozess die Bestimmungen von <strong>IFRS</strong> regelkonform<br />
um<strong>zu</strong>setzen. In den folgenden Abschnitten wird im Detail auf<br />
die einzelnen Phasen eingegangen.<br />
Disclosure
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 81<br />
2.1 Festlegung <strong>der</strong> PPA-Strategie<br />
In einem Akquisitionsprozess gilt es, auf Käuferseite möglichst früh die<br />
Rahmenbedingungen für die Integration des Zielunternehmens im eigenen<br />
Konzerngebilde fest<strong>zu</strong>legen. Trotz <strong>der</strong> umfassenden Bestimmungen<br />
in <strong>IFRS</strong> <strong>zu</strong>r PPA gibt es gewisse Handlungsspielräume, in welchen die<br />
Kaufpreisallokation beeinflusst werden kann. Im Rahmen <strong>der</strong> PPA-Strategie<br />
müssen insbeson<strong>der</strong>e folgende Punkte behandelt werden:<br />
1. Grobe Aufteilung zwischen neu <strong>zu</strong> identifizierenden immateriellen<br />
Vermögenswerten und Goodwill.<br />
2. Erste Einschät<strong>zu</strong>ng, welche neuen immateriellen Vermögenswerte <strong>zu</strong><br />
identifizieren sind.<br />
3. Festlegung <strong>der</strong> Einheiten, <strong>zu</strong> welchen <strong>der</strong> Goodwill alloziert werden<br />
soll.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> neu identifizierten immateriellen Vermögenswerte resp.<br />
des Goodwills hat einen unmittelbaren Einfluss auf den <strong>zu</strong>künftigen<br />
Gewinnausweis eines Unternehmens. Die Auswirkungen auf interne und<br />
auf externe Finanzkennzahlen gilt es so früh wie möglich ab<strong>zu</strong>schätzen,<br />
um eine Zielvorstellung für eine optimale Kaufpreisallokation <strong>zu</strong> entwickeln.<br />
Wird ein grosser Teil des Kaufpreisüberschusses auf neu identifizierte<br />
immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nut<strong>zu</strong>ngsdauer<br />
<strong>zu</strong>gewiesen, werden die <strong>zu</strong>künftigen Ergebnisse durch <strong>zu</strong>sätzliche Abschreibungen<br />
belastet. Demgegenüber sinkt aufgrund des geringen Goodwill-Anteils<br />
das Risiko eines möglichen Impairments. Werden im Gegensatz<br />
da<strong>zu</strong> relativ wenige immaterielle Vermögenswerte neu identifiziert,<br />
verringert sich <strong>der</strong> künftige reguläre Abschreibungsbedarf, jedoch steigt<br />
das Risiko eines möglichen Impairment. Eine allenfalls notwendig werdende<br />
Verbuchung eines Impairment-Verlustes würde im Vergleich <strong>zu</strong><br />
den regelmässigen Abschreibungen <strong>zu</strong> grösseren Gewinnschwankungen<br />
führen. Abbildung 2 fasst die Ergebniswirkung einer Purchase Price<br />
Allocation <strong>zu</strong>sammen.
82<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
Goodwill<br />
Immaterielle<br />
Vermögenswerte<br />
� Höherer regulärer Abschreibungsbedarf<br />
� Gewinnreduktion<br />
� Geringeres Impairment-Risiko<br />
� Geringere Gewinnschwankungen<br />
Zu<br />
allozieren<strong>der</strong><br />
Überschuss<br />
Abbildung 2: Ergebniswirkung einer PPA<br />
Immaterielle<br />
Vermögenswerte<br />
Goodwill<br />
� Geringerer regulärer Abschreibungsbedarf<br />
� Höheres Impairment-Risiko<br />
� Höhere Gewinnschwankungen<br />
Eine erste Einschät<strong>zu</strong>ng, welche neuen immateriellen Vermögenswerte<br />
<strong>zu</strong> identifizieren sind, muss namentlich mit <strong>der</strong> internen und externen<br />
Finanzkommunikation <strong>zu</strong>r Akquisition abgestimmt werden. Das resultierende<br />
Bilanzbild soll die kommunizierten Gründe eines Unternehmenskaufs<br />
wi<strong>der</strong>spiegeln, da an<strong>der</strong>nfalls die Akquisition unglaubwürdig wirkt<br />
und die Kaufpreisallokation hinterfragt werden kann. Wird beispielsweise<br />
eine Akquisition durch das Vorhandensein einer starken Marke beim<br />
Zielunternehmen begründet, so muss konsequenterweise diese Marke als<br />
neu identifiziertes Intangible Asset aktiviert werden.<br />
Schliesslich gilt es, in einer PPA-Strategie <strong>zu</strong> planen, auf welche Einheiten<br />
(so genannte Cash Generating Units 2 ) <strong>der</strong> Goodwill alloziert werden<br />
soll. Ein allfälliges Impairment-Risiko muss schon in dieser frühen<br />
Phase des Integrationsprozesses beurteilt und die Allokation des Goodwills<br />
dementsprechend geplant werden.<br />
2.2 Analyse <strong>der</strong> Transaktion<br />
In <strong>der</strong> zweiten Phase wird die Transaktion hinsichtlich des Käufers sowie<br />
des Kaufpreises analysiert. Bei <strong>der</strong> Identifikation des Käufers ist dabei <strong>der</strong><br />
Grundsatz «Substance over Form» massgebend. Die Identifikation eines<br />
Käufers ergibt sich zwingend aus dem in <strong>IFRS</strong> 3 postulierten Verbot <strong>der</strong><br />
Anwendung <strong>der</strong> Pooling-of-Interest-Methode. Als Käufer ist dasjenige<br />
Unternehmen <strong>zu</strong> klassifizieren, welches über eine Beherrschungsmöglichkeit<br />
verfügt. Diesbezüglich wichtigster Anhaltspunkt ist die Kontrolle<br />
von mehr als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Stimmrechte des an<strong>der</strong>en Unternehmens. Ist<br />
dies nicht gegeben, so sind weitere Anhaltspunkte <strong>zu</strong> prüfen, die auf das<br />
Vorhandensein einer Beherrschungsmöglichkeit hinweisen können:<br />
2 Vgl. da<strong>zu</strong> auch Abschnitt 3.1.
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 83<br />
Möglichkeit <strong>der</strong> Einflussnahme auf den Geschäftsgang;<br />
Macht, den Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsleitung <strong>zu</strong> bestimmen;<br />
Anzahl <strong>der</strong> Stimmen im Verwaltungsrat;<br />
relative Werte <strong>der</strong> involvierten Unternehmen.<br />
Zudem müssen die Anschaffungskosten eines Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlusses<br />
bestimmt werden. Zu berücksichtigen sind dabei neben Barzahlungen,<br />
ausgegebenen Eigenkapitalanteilen und eingegangenen Verbindlichkeiten<br />
auch <strong>der</strong> Fair Value von ausgetauschten Aktien und<br />
an<strong>der</strong>en Vermögenswerten <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Erhalts <strong>der</strong> Gegenleistung<br />
(Date of Exchange). Im Gegensatz <strong>zu</strong>m noch geltenden Standard dürfen<br />
gemäss <strong>IFRS</strong> 3 Rev. 2008 die Transaktionskosten wie beispielsweise<br />
Rechts- und Beratungskosten nicht mehr <strong>zu</strong>m Kaufpreis addiert werden.<br />
Sie werden stattdessen erfolgswirksam verbucht. Hingegen wird <strong>der</strong> Fair<br />
Value von Eventualzahlungen (Earn-out) nach dem revidierten Standard<br />
unabhängig von <strong>der</strong> Eintrittswahrscheinlichkeit <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Erwerbs<br />
erfasst. Einer speziellen Analyse bedürfen allfällige Bestimmungen<br />
im Kaufvertrag <strong>zu</strong> Kauf- und Verkaufsrechten <strong>der</strong> involvierten Parteien<br />
(Call-/Put-Klauseln). Die Ausgestaltung solcher Rechte und Pflichten<br />
kann beispielsweise da<strong>zu</strong> führen, dass trotz noch bestehen<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitsanteile<br />
<strong>der</strong> Unternehmenskauf schon im Akquisitionszeitpunkt <strong>zu</strong><br />
100 Prozent konsolidiert wird. In einem solchen Fall bestehen im Kaufvertrag<br />
Klauseln <strong>zu</strong> Kauf- und Verkaufsrechten, die zwingend darauf hindeuten,<br />
dass eine vollständige Übernahme in Zukunft realisiert werden<br />
wird.<br />
Die Analyse <strong>der</strong> Transaktion sowie <strong>der</strong> gesamte PPA-Prozess werden im<br />
Folgenden anhand eines einfachen Beispiels verdeutlicht. In diesem Beispiel<br />
übernimmt die Hunter AG von <strong>der</strong> Target AG 100 Prozent <strong>der</strong><br />
Aktien (vgl. Abbildung 3). Diese Übernahme finanziert die Hunter AG<br />
durch Leis tung einer Barzahlung von CHF 7,5 Mio. Ausserdem wurde<br />
ein bedingter, beispielsweise gewinnabhängiger Kaufpreisbestandteil vereinbart.<br />
Die Hunter AG bewertet den Earn-out mit CHF 0,5 Mio. Es<br />
resultiert somit ein Kaufpreis für das Eigenkapital in Höhe von CHF 8,0<br />
Mio.
84<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
Identifizierung des Käufers<br />
•<br />
•<br />
Die Target AG wird im Rahmen eines<br />
Share Deal <strong>zu</strong> 100% von <strong>der</strong> Hunter AG<br />
übernommen<br />
Die Hunter AG kann somit einwandfrei als<br />
Käufer identifiziert werden<br />
Cash-Zahlung 7500<br />
Earn-out 500<br />
Kaufpreis EK 8000<br />
Abbildung 3: Beispiel: Ausgangslage <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Target AG durch<br />
Hunter AG<br />
2.3 Durchführung <strong>der</strong><br />
Purchase Price Allocation<br />
2.3.1 Neubewertung<br />
Bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> eigentlichen PPA steht an erster Stelle die<br />
Identifikation und Bewertung <strong>der</strong> bestehenden Aktiven und Verbindlichkeiten.<br />
Ausgehend von den Buchwerten <strong>der</strong> jeweiligen Bilanzpositionen<br />
ist <strong>der</strong> Fair Value <strong>der</strong> Vermögenswerte bzw. <strong>der</strong> Verbindlichkeiten <strong>zu</strong> bestimmen.<br />
3 Beim Fair Value handelt es sich um einen «neutralen» Wert,<br />
welcher dem Preis in einer «at arm’s length» bezahlten Transaktion entspricht.<br />
Synergiewerte, die nur für einen ganz spezifischen Käufer relevant<br />
wären, werden ausgeschlossen. Die (subjektive) Käufersicht wird<br />
dem<strong>zu</strong>folge ausgeblendet, was <strong>zu</strong> einer möglichst objektiven Sichtweise<br />
führen soll. Die Bestimmung <strong>der</strong> einzelnen Fair Values wird in <strong>IFRS</strong> 3<br />
geregelt. 4 Grundsätzlich kann immer auf einer Bewertung nach dem<br />
DCF-(Discounted Cashflow-)Ansatz basiert werden, auch wenn dieser<br />
in den Ausführungen von <strong>IFRS</strong> 3 bei einzelnen Positionen nicht explizit<br />
erwähnt ist.<br />
Bei <strong>der</strong> im Beispiel gezeigten Übernahme <strong>der</strong> Target AG werden das<br />
Lager, die Immobilien sowie die passivseitigen Finanzinstrumente aufgewertet<br />
(vgl. Abbildung 4). Es resultiert ein Fair Value des Eigenkapitals<br />
von CHF 2,5 Mio. Per Saldo erhöht sich <strong>der</strong> so genannte Net Asset Value<br />
durch die Neubewertung um CHF 0,5 Mio. Nach Subtraktion des Eigenkapitalwertes<br />
von CHF 2,5 Mio. vom Kaufpreis des Eigenkapitals (von<br />
3 Vgl. <strong>IFRS</strong> 3.36. Die Ausnahme sind diejenigen langfristigen Vermögenswerte, die gemäss <strong>IFRS</strong> 5 als<br />
«<strong>zu</strong>r Veräusserung gehalten» eingestuft sind. Sie sind <strong>zu</strong>m Fair Value abzüglich Veräusserungs kosten<br />
an<strong>zu</strong>setzen.<br />
4 Vgl. <strong>IFRS</strong> 3.B16 und B17.
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 85<br />
CHF 8 Mio.) verbleiben CHF 5,5 Mio. an immateriellem Vermögenswert.<br />
Dieser Betrag ist in <strong>der</strong> Folge auf neu <strong>zu</strong> identifizierende immaterielle<br />
Vermögenswerte bzw. den Goodwill auf<strong>zu</strong>teilen.<br />
Buchwerte <strong>der</strong> Target AG<br />
UV<br />
900<br />
AV<br />
3000<br />
FK<br />
1900<br />
EK<br />
2000<br />
Kaufpreis<br />
EK<br />
8000<br />
Aufwertung<br />
Lager<br />
Aufwertung<br />
Immobilien<br />
5500<br />
Net Assets<br />
2500<br />
Fair Values <strong>der</strong> Target AG<br />
UV<br />
1000<br />
AV<br />
4000<br />
FK<br />
2500<br />
EK<br />
2500<br />
Goodwill o<strong>der</strong><br />
intangible Assets<br />
Abbildung 4: Beispiel: Bestimmung Fair Value <strong>der</strong> Net Assets<br />
Marktbewertung<br />
<strong>der</strong> Finanzinstrumente<br />
Fair Value of<br />
Net Assets<br />
(alle Zahlen in CHF ‘000)<br />
2.3.2 Identifikation neuer immaterieller Vermögenswerte<br />
Nach <strong>der</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Neubewertungsbilanz folgt in einem zweiten<br />
Schritt die Identifikation neuer immaterieller Vermögenswerte. Damit<br />
ein immaterieller Vermögenswert geson<strong>der</strong>t vom Goodwill bilanziert werden<br />
kann, müssen bestimmte Definitionskriterien erfüllt sein, welche in<br />
IAS 38 beschrieben sind. Konkret muss es sich um einen nichtmonetären<br />
Vermögensgegenstand handeln, welcher frei von physischer Substanz ist.<br />
Schliesslich muss <strong>der</strong> immaterielle Vermögenswert identifizierbar sein.<br />
Dies ist <strong>zu</strong>m einen <strong>der</strong> Fall, wenn er von <strong>der</strong> Einheit separiert werden<br />
kann (z.B. durch Kauf, Transfer, Lizenzierung, Miete o<strong>der</strong> Austausch).<br />
Zum an<strong>der</strong>n kann die Identifizierbarkeit auch durch vertragliche o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>e rechtliche Ansprüche begründet sein.<br />
Zur Bilanzierung müssen <strong>zu</strong>sätzlich bestimmte Ansatzkriterien erfüllt<br />
sein. Erstens muss die Einheit in <strong>der</strong> Lage sein, den sich aus <strong>der</strong> Kontrolle<br />
des Vermögensgegenstands ergebenden wirtschaftlichen Nutzen<br />
für sich <strong>zu</strong> beanspruchen. Diese Kontrolle basiert im Normalfall auf juristischen<br />
Ansprüchen. Und zweitens muss eine hohe Wahrscheinlichkeit<br />
eines <strong>zu</strong>künftigen wirtschaftlichen Nutzens bestehen. Im Rahmen eines
86<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlusses ist dieses Kriterium gemäss <strong>IFRS</strong><br />
zwingend erfüllt. Die Schät<strong>zu</strong>ng des wirtschaftlichen Nutzens geschieht<br />
dabei auf <strong>der</strong> Grundlage des «Management’s best Estimate». <strong>IFRS</strong> 3<br />
gruppiert die verschiedenen Kategorien immaterieller Vermögenswerte<br />
ausserdem in fünf Klassen, welche stark an die Bestimmungen von US<br />
GAAP angelehnt sind (vgl. Abbildung 5).<br />
Marketingbezogen<br />
• Markenrechte<br />
• Markenzeichen<br />
• Servicezeichen<br />
• Zertifizierungen<br />
• Marktauftritt<br />
• Internetadressen<br />
• Zeitschriftentitel<br />
(Mastheads)<br />
Vertragsbezogen<br />
• Lizenzvereinbarungen<br />
• Übertragungsrechte<br />
• Leasingvereinbarungen<br />
• Erfolgshonorare<br />
und Stillhalteabkommen<br />
• Werbe-, Geschäfts- und Lieferverträge<br />
Kundenbezogen<br />
• Kundenlisten<br />
• Auftragsbestand<br />
• Kundenverträge<br />
• Kundenbeziehungen<br />
Technologiebezogen<br />
• Patentierte und nicht patentierte<br />
Technologie<br />
• Software<br />
• Datenbanken<br />
• Prozesse<br />
• Rezepturen<br />
Künstlerischer Bereich<br />
• Theaterstücke<br />
• Autorenrechte<br />
• Videos und audiovisuelles Material<br />
• Bil<strong>der</strong> und Photographien<br />
• Bücher, Magazine, Zeitungen und<br />
Zeitschriften<br />
Abbildung 5: Kategorisierung immaterieller Güter, in Anlehnung an <strong>IFRS</strong> 3:<br />
Illustrative Examples, S. 1–5 § 119.<br />
Eine erste Grundlage für die Identifikation möglicher immaterieller Vermögenswerte<br />
bilden in einem ersten Schritt die gesamten Transaktionsdokumentationen,<br />
bereits kommunizierte Informationen <strong>zu</strong>r Transaktion<br />
sowie die vorgängig definierte PPA-Strategie. In Zusammenarbeit mit<br />
dem Management <strong>der</strong> involvierten Unternehmen wird die Liste möglicher<br />
immaterieller Güter weiterentwickelt und konkretisiert. In <strong>der</strong><br />
praktischen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> kommen dabei oftmals Standardlisten mit möglichen<br />
Intangible Assets <strong>zu</strong>m Einsatz, welche durch die <strong>zu</strong>ständigen Personen<br />
durchgearbeitet und beurteilt werden.
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 87<br />
Eine empirische Untersuchung von 241 europäischen Unternehmen,<br />
welche im Jahre 2005 Akquisitionen getätigt und nach <strong>IFRS</strong> abgeschlossen<br />
haben, ergab, dass in über 70 Prozent <strong>der</strong> Transaktionen mit Existenz<br />
immaterieller Güter nur ein einziges immaterielles Gut identifiziert wurde.<br />
In 16 Prozent <strong>der</strong> untersuchten Akquisitionen wurden zwei immaterielle<br />
Vermögenswerte ausgewiesen, in den restlichen Fällen <strong>der</strong>en drei bis<br />
fünf. 5<br />
Im Beispiel <strong>der</strong> «Target AG» konnten folgende drei immaterielle Vermögenswerte<br />
identifiziert werden:<br />
• Handelsmarke: Die Target AG verfolgte seit Jahren eine konsequente<br />
«One Brand»-Strategie und konnte so ihre geschützte Handelsmarke<br />
im Markt etablieren.<br />
• Kundenbeziehung: Ungefähr 60 Prozent des gesamten Umsatzes<br />
erwirtschaftete die Target AG mit Stammkunden auf <strong>der</strong> Basis langfristiger<br />
Abnahmeverträge.<br />
•<br />
Selbstentwickelte Software: Zur Unterstüt<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> eigenen Logistik-<br />
Leistungen entwickelte die Target AG eine eigene, auf die unternehmensspezifischen<br />
Bedürfnisse abgestimmte Software.<br />
Auf <strong>der</strong> Passivseite <strong>der</strong> Bilanz erfor<strong>der</strong>n Eventualverbindlichkeiten und<br />
Restrukturierungsrückstellungen beson<strong>der</strong>e Beachtung. Bei Ersteren<br />
handelt es sich um mögliche Verpflichtungen eines Unternehmens, <strong>der</strong>en<br />
Entstehen in <strong>der</strong> Vergangenheit liegt. Die effektive Existenz wird jedoch<br />
erst durch das Eintreten bzw. Nichteintreten unsicherer Ereignisse in <strong>der</strong><br />
Zukunft bestätigt, wobei sich dies durch das Unternehmen nicht vollständig<br />
kontrollieren lässt. Eventualverbindlichkeiten sind im Rahmen<br />
<strong>der</strong> PPA <strong>zu</strong> berücksichtigen, sofern ihr Fair Value <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des<br />
Erwerbs <strong>zu</strong>verlässig ermittelt werden kann. Die erfolgsneutrale Bildung<br />
von Restrukturierungsrückstellungen im Rahmen von Business Combinations<br />
wird durch <strong>IFRS</strong> neu grundsätzlich untersagt. Diese sind im Rahmen<br />
<strong>der</strong> PPA nur dann passivierbar, wenn bereits vor <strong>der</strong> Transaktion eine<br />
<strong>IFRS</strong>-konforme Rückstellung im Abschluss des akquirierten Unternehmens<br />
gebildet wurde.<br />
5 Vgl. PwC (2007), S. 34.
88<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
2.3.3 Bewertung<br />
In einem nächsten Schritt müssen die neu identifizierten immateriellen<br />
Vermögenswerte bewertet werden. Dabei unterscheidet man grundsätzlich<br />
zwischen den folgenden, in Abbildung 6 <strong>zu</strong>sammengefassten Methoden.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Marktwertmethoden<br />
Wenn nicht möglich<br />
Ertragswertmethoden<br />
Wenn nicht möglich<br />
Kostenmethoden<br />
A<br />
B<br />
C<br />
Marktpreis<br />
Vergleichbare Markttransaktionen<br />
Relief from-Royalty-Methode<br />
Residual-Income-Methode<br />
Incremental-Cash�low-Methode<br />
Reproduktionskosten<br />
Ersatzkosten<br />
Abbildung 6: Übersicht <strong>zu</strong> den Bewertungsmethoden für Intangible Assets<br />
Die Marktwertmethoden zeichnen sich durch ihren relativ starken<br />
Marktwertbe<strong>zu</strong>g aus und werden daher von <strong>IFRS</strong> 3 favorisiert. Man unterscheidet<br />
zwei Varianten:<br />
• Marktpreismethoden,<br />
•<br />
Methode <strong>der</strong> vergleichbaren Markttransaktionen.<br />
Bei <strong>der</strong> Marktpreismethode wird auf bereits existierende aktive Märkte<br />
abgestellt. Die Herausfor<strong>der</strong>ung besteht darin, relativ selten verfügbare<br />
Marktpreise für immaterielle Vermögensgegenstände <strong>zu</strong> lokalisieren. Ein<br />
immaterieller Vermögenswert hat oft genau dann einen Wert, wenn er<br />
einzigartig ist (z.B. <strong>der</strong> Markenwert). Auf ähnliche Schwierigkeiten stösst<br />
man bei Anwendung <strong>der</strong> Methode <strong>der</strong> vergleichbaren Transaktionen. Im<br />
Unterschied <strong>zu</strong>r Marktpreismethode wird bei dieser nicht direkt auf aktive<br />
Märkte abgestellt; vielmehr ist lediglich eine Ähnlichkeit in den<br />
Hauptmerkmalen gefor<strong>der</strong>t. Hier sind bei <strong>der</strong> Bewertung ausserdem<br />
transaktionsspezifische Faktoren <strong>zu</strong> eliminieren.
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 89<br />
Falls keine <strong>der</strong> Marktwertmethoden möglich ist, ist eine Ertragswertmethode<br />
6 als Bewertungsansatz heran<strong>zu</strong>ziehen, wobei grundsätzlich drei<br />
Varianten unterschieden werden. Bei <strong>der</strong> Relief-from-Royalty-Methode<br />
werden die Free Cashflows basierend auf einer (hypothetischen) Royalty<br />
Rate geschätzt. Diese entspricht dem Betrag, welcher ein Lizenznehmer<br />
<strong>zu</strong>r Benut<strong>zu</strong>ng des betreffenden immateriellen Vermögenswerts an dessen<br />
Eigentümer <strong>zu</strong> entrichten hätte. Die Royalty Rate wird <strong>zu</strong>meist als Prozentsatz<br />
einer Umsatzgrösse ausgedrückt. Zur Schät<strong>zu</strong>ng bedient man<br />
sich vergleichbarer Transaktionen, wobei die bezahlten Royalty Rates, vor<br />
allem in Abhängigkeit <strong>der</strong> Branchen<strong>zu</strong>gehörigkeit, stark variieren. Der<br />
zweite ertragsorientierte Bewertungsansatz ist die Residual-Income-<br />
Methode. 7 Dabei wird auf den durch den betreffenden Vermögenswert<br />
generierten Umsatz eine Marge angewendet, um über eine kalkulatorische<br />
Herleitung einen Cashflow <strong>zu</strong> ermitteln. Davon sind <strong>zu</strong>sätzlich alle<br />
kalkulatorischen, finanziellen Belastungen in Verbindung mit denjenigen<br />
Vermögenswerten <strong>zu</strong> subtrahieren, welche ebenfalls <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng des betreffenden<br />
immateriellen Gutes notwendig sind. Diese negativen Cashflows<br />
werden auch Contributory Assets Charges genannt. Der resultierende<br />
objektspezifische Free Cashflow bildet die Grundlage für die Wertbestimmung,<br />
welche basierend auf dem Discounted Cashflow-Ansatz vorgenommen<br />
wird. Die Incremental Cashflow-Methode basiert auf dem gleichen<br />
Prinzip, mit <strong>der</strong> Ausnahme, dass <strong>der</strong> Cashflow (z.B. <strong>zu</strong>sätzlicher<br />
Umsatzerlös o<strong>der</strong> Kosteneinsparung durch Eigentum des immateriellen<br />
Vermögenswerts) direkt geschätzt wird.<br />
Die Ertragswertmethode ist das meistverwendete Verfahren <strong>zu</strong>r Bewertung<br />
immaterieller Vermögenswerte. Der Hauptvorteil ist sicherlich die<br />
vielseitige Einsetzbarkeit sowie das Abstellen auf einen fundamentalen<br />
Wert im Sinne des Gegenwartswerts erwarteter <strong>zu</strong>künftiger Cashflows.<br />
Die Kostenmethode als dritter Bewertungsansatz wird relativ selten<br />
praktiziert. Sie findet dann Anwendung, wenn we<strong>der</strong> die Markt- noch die<br />
Ertragswertmethode appliziert werden kann. Unterschieden werden die<br />
beiden Varianten Ersatz- und Reproduktionskostenmethode. Bei ersterer<br />
liegt <strong>der</strong> Fokus auf dem Nutzen, wobei <strong>der</strong> Wert eines Vermögenswerts<br />
6 Man beachte die spezifische Begriffsverwendung im Gegensatz <strong>zu</strong>r klassischen Schweizer Bewertungs-Terminologie.<br />
7 Auch bekannt als Multiperiod-Excess-Earnings-Methode.
90<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
ermittelt wird, welcher einen identischen Nutzen stiftet. Bei <strong>der</strong> zweiten<br />
Methode steht die Funktion im Vor<strong>der</strong>grund, d.h. es werden die Kosten<br />
<strong>der</strong> Reproduktion eines Vermögenswerts mit identischer Funktion ermittelt<br />
(vergangenheitsbezogen). Die Kostenmethode kann etwa <strong>zu</strong>r Bewertung<br />
von selbstgeschaffener Software <strong>zu</strong>r Anwendung kommen.<br />
Allen Methoden gemeinsam ist die Notwendigkeit <strong>zu</strong>r Schät<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong><br />
Nut<strong>zu</strong>ngsdauer (Useful Life). Diese hat einen direkten Einfluss auf die<br />
Höhe <strong>der</strong> <strong>zu</strong>künftigen Abschreibungen. Wichtige Bestimmungsfaktoren<br />
<strong>der</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsdauer sind z.B.:<br />
• Branchenstabilität,<br />
• Produktlebenszyklen,<br />
•<br />
rechtliche Rahmenbedingungen.<br />
Für den Fall, dass sich die Nut<strong>zu</strong>ngsdauer nicht verlässlich bestimmen lässt,<br />
wird diese als «indefinite» beurteilt und als unendlich angenommen. Immaterielle<br />
Vermögenswerte mit unbestimmter Nut<strong>zu</strong>ngsdauer müssen nicht<br />
jährlich abgeschrieben werden, son<strong>der</strong>n fallen unter die Bestimmungen von<br />
IAS 36. Demensprechend muss jedes Jahr <strong>der</strong> Wert des Intangible Asset auf<br />
dessen Werthaltigkeit hin überprüft werden (Impairment-Test).<br />
Unabhängig von <strong>der</strong> Bewertungsmethode ist <strong>der</strong> sogenannte Tax Amortisation<br />
Benefit <strong>zu</strong> bestimmen. Dabei handelt es sich um den potentiellen<br />
Nutzen des <strong>zu</strong>künftigen steuerlichen Abschreibungspotenzials des<br />
jeweiligen immateriellen Vermögenswertes. Unabhängig davon, wie die<br />
Akquisition eines Vermögenswertes rechtlich strukturiert ist, verlangt<br />
<strong>IFRS</strong> die Anwendung identischer Bewertungskriterien. Dies bedeutet,<br />
dass <strong>der</strong> Vermögenswert so <strong>zu</strong> bewerten ist, als ob er in einem Asset Deal<br />
akquiriert worden wäre und somit steuerwirksam abgeschrieben werden<br />
könnte. Entsprechend ist <strong>der</strong> Tax Amortisation Benefit des vollen Kaufpreises<br />
– übereinstimmend mit <strong>der</strong> relevanten Steuergesetzgebung – dem<br />
Wert des Vermögensgegenstands <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schlagen. Ob das betreffende Unternehmen<br />
diesen Tax Benefit wirklich ausnützen kann, ist irrelevant.<br />
Im Beispiel <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Target AG wurden, wie in Abschnitt 2.3.2<br />
erwähnt, drei immaterielle Vermögenswerte identifiziert, welche die<br />
Bilanzierungskriterien nach IAS 38 erfüllen. Die Bewertung führt <strong>zu</strong> den<br />
in Abbildung 7 gezeigten Resultaten.
Intangible Asset<br />
Kundenbeziehungen<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 91<br />
Bewertungsansatz<br />
Bemerkungen<br />
Residual<br />
Income<br />
Handelsmarke Relief from<br />
Royalty<br />
Software Cost<br />
Approach<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Berücksichtigung einer Contributory<br />
Asset Charge Rate<br />
Bewertung basierend auf 60%<br />
des Umsatzes<br />
Anwendung durchschnittlicher<br />
Margen<br />
Schät<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsdauer aufgrund<br />
Abnahmeverträge auf 10 Jahre<br />
Anwendung <strong>der</strong> Royalty Rate<br />
auf gesamten Umsatz<br />
Unbestimmte Nut<strong>zu</strong>ngsdauer<br />
Schät<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>entwicklungskosten<br />
Schät<strong>zu</strong>ng Nut<strong>zu</strong>ngsdauer<br />
auf 5 Jahre<br />
Resultieren<strong>der</strong><br />
Wert<br />
(inkl. Tax Amortisation<br />
Benefit)<br />
1500<br />
1000<br />
Totalwert <strong>der</strong> neu identifizierten Intangible Assets 3000<br />
Abbildung 7: Übersicht <strong>zu</strong>r Bewertung immaterieller Vermögenswerte bei <strong>der</strong><br />
Target AG<br />
2.3.4 Berechnung des Goodwills<br />
Der letzte Schritt im Rahmen <strong>der</strong> eigentlichen PPA ist die Berechnung des<br />
Goodwills. <strong>IFRS</strong> 3 definiert Goodwill als «<strong>zu</strong>künftiger Nutzen, <strong>der</strong> aus<br />
Vermögenswerten resultiert, die nicht individuell identifiziert und separat<br />
erfasst werden können» 8 . Der Goodwill wird als immaterieller Vermögenswert<br />
mit unbestimmter Nut<strong>zu</strong>ngsdauer interpretiert, <strong>der</strong> das <strong>zu</strong>künftige<br />
Ertragspotenzial sämtlicher nicht identifizierbarer bzw. geson<strong>der</strong>t bilanzierbarer,<br />
immaterieller Vermögenswerte beinhaltet. Dem Goodwill <strong>zu</strong>gerechnet<br />
wird beispielsweise <strong>der</strong> Mitarbeiterstamm, da dieser das Separierbarkeitskriterium<br />
nicht erfüllt. Der Mitarbeiterstamm ist nicht vom<br />
Unternehmen abtrennbar, womit die Definitionskriterien für immaterielle<br />
Vermögenswerte nicht vollständig erfüllt sind und ein separater Ausweis<br />
verunmöglicht wird. Weitere Elemente, die hinter einer positiven (aktivseitigen)<br />
Goodwillgrösse stehen können, sind das «Going Concern»-Element<br />
des Target, Synergien mit dem Käufer, ein aufgebautes Arbeitskräftepotenzial<br />
o<strong>der</strong> ein möglicherweise <strong>zu</strong> hoher Kaufpreis.<br />
8 Vgl. <strong>IFRS</strong> 3, Appendix A.<br />
500
92<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
Der Goodwill kann entsprechend dem Gesagten nicht direkt berechnet<br />
werden. Vielmehr ergibt sich dieser als Residualgrösse aus dem Erwerbspreis<br />
für das Target und dem Fair Value aller Nettoaktiven <strong>zu</strong>m<br />
Erwerbszeitpunkt.<br />
Je nach Transaktionsstruktur – Asset Deal o<strong>der</strong> Share Deal – sind auf den<br />
neu aktivierten immateriellen Vermögenswerten Rückstellungen für<br />
latente Steuern <strong>zu</strong> bilden. Bei einem Share Deal entstehen zeitliche Differenzen<br />
zwischen dem Wert des immateriellen Gutes nach <strong>IFRS</strong> und<br />
dessen Steuerwert. Dementsprechend gilt es, die latenten Steuerverbindlichkeiten<br />
<strong>zu</strong> passivieren. Diese berechnen sich aus den neu aktivierten<br />
Intangible Assets, multipliziert mit dem relevanten Gewinnsteuersatz.<br />
Die Bildung einer latenten Steuerverbindlichkeit führt <strong>zu</strong> einer entsprechenden<br />
Erhöhung des Goodwills. Auf dem Goodwill selbst sind, in Anlehnung<br />
an IAS 12, keine latenten Steuern <strong>zu</strong> bilden. 9<br />
Übersteigt <strong>der</strong> Fair Value <strong>der</strong> neu bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />
den Kaufpreis, so resultiert ein negativer (passivseitiger)<br />
Goodwill. In diesem Fall verlangt <strong>IFRS</strong> in einem ersten Schritt eine<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Richtigkeit von Identifikation und Bewertung <strong>der</strong> übernommenen<br />
Vermögenswerte bzw. Schulden. Verbleibt nach möglichen<br />
Bereinigungen ein negativer Goodwill, so ist dieser gemäss <strong>IFRS</strong> unmittelbar<br />
erfolgswirksam <strong>zu</strong> verbuchen.<br />
Ein positiver (aktivseitiger) Goodwill muss innerhalb <strong>der</strong> definierten<br />
Cash Generating Units (CGU) eingeglie<strong>der</strong>t werden. Eine CGU bzw. die<br />
Gruppe von CGUs ist die tiefste Einheit eines Unternehmens, auf <strong>der</strong><br />
ein Goodwill intern überwacht und gesteuert wird. Der jährliche Impairment-Test<br />
des Goodwills wird basierend auf diesen CGUs durchgeführt.<br />
Sind mehrere CGUs von einer Akquisition betroffen, so wird <strong>der</strong> Goodwill<br />
anhand eines Verteilschlüssels, beispielsweise proportional <strong>zu</strong>m<br />
EBITDA, auf die CGU alloziert. 10<br />
Gemäss aktueller Praxis wird trotz <strong>der</strong> entgegengesetzten Absicht von<br />
<strong>IFRS</strong> 3 mit durchschnittlich 53% immer noch ein sehr hoher Anteil des<br />
Akquisitionspreises als Goodwill ausgewiesen, wobei <strong>der</strong> Anteil zwischen<br />
9 Vgl. IAS 12.21.<br />
10 Vgl. Heyd/Lutz-Ingold (2005), S. 168 f.
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 93<br />
verschiedenen Branchen stark variiert. Bei PPAs in <strong>der</strong> Financial- Services-<br />
Industrie werden durchschnittlich nur 16 Prozent des Kaufpreises dem<br />
Goodwill <strong>zu</strong>gewiesen, wogegen in <strong>der</strong> Unterhaltungs- & Medienbranche<br />
über 67 Prozent des Kaufpreises noch als Goodwill ausgewiesen werden.<br />
11 Die These, dass mit <strong>zu</strong>nehmen<strong>der</strong> Erfahrung <strong>der</strong> Rechnungsprüfer<br />
<strong>der</strong> Anteil des Goodwills abnimmt, kann nicht erhärtet werden. Untersuchungen<br />
von US-Gesellschaften, die den <strong>zu</strong> <strong>IFRS</strong> 3 analogen Standard<br />
SFAS 141 seit 2002 anwenden müssen, haben Folgendes ergeben: Der<br />
Anteil des Goodwills bewegte sich in den letzten fünf Jahren jeweils zwischen<br />
48 Prozent und 53 Prozent, und eine abnehmende Tendenz liess<br />
sich nicht feststellen. 12<br />
Bei <strong>der</strong> im Beispiel gezeigten Übernahme <strong>der</strong> Target AG müssen auf den<br />
immateriellen Vermögenswerten latente Steuern gebildet werden (angenommener<br />
Steuersatz: 25 Prozent), was <strong>zu</strong> einer Erhöhung des Goodwills<br />
auf total CHF 3,25 Mio. führt (vgl. Abbildung 8):<br />
Fair Value <strong>der</strong> Target AG<br />
UV<br />
1000<br />
AV<br />
4000<br />
FK<br />
2500<br />
EK<br />
2500<br />
Kaufpreis EK 8000<br />
– Net Asset Value 2500<br />
– Intangible Assets 3000<br />
+ Latente Steuern 750<br />
= Goodwill 3250<br />
Abbildung 8: Beispiel: Bestimmung Goodwill<br />
2.4 Disclosures<br />
Fair Value <strong>der</strong> Target AG (neu)<br />
UV<br />
1000<br />
AV<br />
4000<br />
Int. Assets<br />
3000<br />
Goodwill<br />
3250<br />
FK<br />
2500<br />
Lat. St. 750<br />
EK<br />
8000<br />
Mit <strong>der</strong> Anwendung von <strong>IFRS</strong> 3 sind diverse Veröffentlichungspflichten<br />
im Geschäftsabschluss verbunden. Die wichtigsten Bestimmungen werden<br />
nachfolgend erläutert und die konkrete Ausgestaltung an einem praktischen<br />
Beispiel aufgezeigt (vgl. Abbildung 9).<br />
11 Vgl. PwC (2007), S. 36 ff.<br />
12 Intangible Business (2007), S. 6.
94<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
Ein Erwerber hat Informationen offen <strong>zu</strong> legen, die es dem Abschlus sadressaten<br />
ermöglichen, die finanziellen Auswirkungen <strong>der</strong> Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlüsse<br />
<strong>zu</strong> beurteilen. Die umfangreichen Informationspflichten<br />
umfassen insbeson<strong>der</strong>e folgende Angaben:<br />
• Namen und Beschreibung <strong>der</strong> <strong>zu</strong>sammengeschlossenen Unternehmen.<br />
• Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs.<br />
• Prozentsatz <strong>der</strong> erworbenen Eigenkapitalinstrumente.<br />
• Kaufpreis des Zusammenschlusses in Verbindung mit einer Beschreibung<br />
<strong>der</strong> Komponenten des Kaufpreises.<br />
• Die angesetzten Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten<br />
des übernommenen Unternehmens <strong>zu</strong>m Erwerbszeitpunkt und<br />
die entsprechenden <strong>IFRS</strong>-Buchwerte vor dem Zusammenschluss.<br />
• Ein allfällig erfolgswirksam erfasster negativer Goodwill.<br />
• Gewinn o<strong>der</strong> Verlust des erworbenen Unternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt,<br />
<strong>der</strong> im Konzernergebnis des Erwerbers enthalten ist.<br />
• Umsatz sowie Gewinn o<strong>der</strong> Verlust des <strong>zu</strong>sammengeschlossenen<br />
Unternehmens unter <strong>der</strong> Annahme, dass <strong>der</strong> Zusammenschluss am<br />
Anfang <strong>der</strong> Berichtsperiode erfolgt wäre.<br />
• Angaben, durch die ein Abschlussadressat die finanziellen Auswirkungen<br />
von Anpassungen beurteilen kann, die in <strong>der</strong> laufenden Berichtsperiode<br />
erfasst wurden und sich auf Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlüsse<br />
<strong>der</strong> laufenden Periode o<strong>der</strong> früherer Perioden beziehen.<br />
•<br />
Details <strong>zu</strong> Än<strong>der</strong>ungen im Goodwill während <strong>der</strong> Berichtsperiode,<br />
weshalb eine Überleitungsrechnung verlangt wird, die den Bruttobetrag<br />
von Goodwill und kumulierten Wertmin<strong>der</strong>ungen <strong>zu</strong> Beginn <strong>der</strong><br />
Periode und am Ende <strong>der</strong> Periode aufzeigt. Die Verän<strong>der</strong>ungen während<br />
<strong>der</strong> Periode sind separat offen <strong>zu</strong> legen, jeweils für Goodwill aus<br />
Neuakquisitionen, für Nettoumrechnungsdifferenzen gemäss IAS 21<br />
und Goodwillwertmin<strong>der</strong>ungen gemäss IAS 36.<br />
Bei den im Rahmen <strong>der</strong> PPA identifizierten immateriellen Vermögenswerten<br />
(z.B. Markenrechte) sind im Geschäftsabschluss auch die Angabevorschriften<br />
von IAS 38 zwingend <strong>zu</strong> erfüllen.
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 95<br />
Aus<strong>zu</strong>g aus dem Geschäftsbericht<br />
<strong>der</strong> AFG Arbonia- Forster-Group 2007, S. 112 f:<br />
Mit Kontrollübernahme per 1.1.2007 hat die AFG 100% <strong>der</strong> STI Surface Technologies<br />
International Holding AG, mit Sitz in CH-9323 Steinach SG, vom Verwaltungspräsidenten<br />
und Mehrheitsaktionär <strong>der</strong> AFG Arbonia-Forster-Holding AG, Dr. Edgar<br />
Oehler, übernommen. Der Kaufpreis beträgt CHF 62 Mio. Zusätzlich werden bei Erreichung<br />
von gewissen vereinbarten Zielen bis ins Jahr 2011 CHF 24,8 Mio. fällig. Da<br />
<strong>zu</strong>m heutigen Zeitpunkt davon ausgegangen wird, dass diese Ziele erreicht werden,<br />
wurde <strong>der</strong> aufgeschobene <strong>zu</strong>sätzliche Kaufpreis im Akquisitionspreis <strong>zu</strong>m Zeitwert<br />
mitberücksichtigt. Der im Halbjahresabschluss 2007 ausgewiesene abdiskontierte<br />
<strong>zu</strong>sätzliche Kaufpreis wurde im 2. Semester 2007 um CHF 2,4 Mio. gegen Goodwill<br />
erhöht, da im Nachgang erkennbar wurde, dass sich im ursprünglich verwendeten<br />
Diskontierungssatz nicht die für die AFG realistischen Marktgegebenheiten wi<strong>der</strong>spiegelten.<br />
Ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Kontrollübernahme hat die STI Group für die Berichts periode<br />
einen Nettoumsatz von CHF 95,2 Mio. und einen Verlust von CHF 0,4 Mio. <strong>zu</strong>m Konzern<br />
beigesteuert. AFG behandelt diesen Zusammenschluss von Unternehmen unter<br />
gemeinsamer Beherrschung in Übereinstimmung mit <strong>IFRS</strong> 3 «Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlüsse».<br />
in TCHF Übernommene<br />
Buchwerte<br />
Fair Value<br />
Umlaufvermögen 19 805 19 647<br />
Anlagevermögen 89 425 82 877<br />
Immaterielle Anlagen 3 005 34 158<br />
Total Verbindlichkeiten (inkl. latente Steuern) –82 692 91 116<br />
Erworbene Nettoaktiven mit Min<strong>der</strong>heitsanteilen 29 543 45 566<br />
Min<strong>der</strong>heitsanteile –716 –671<br />
Erworbene Nettoaktiven 28 827 44 895<br />
Goodwill 38 593<br />
Akquisitionspreis 83 488<br />
Earn-out-Zahlungen (abdiskontiert) 21 488<br />
Kaufpreis 62 000<br />
Übernommene flüssige Mittel –2 877<br />
Nettogeldabfluss 59 123<br />
Abbildung 9: Angabepflichten von <strong>IFRS</strong> 3 am konkreten Beispiel <strong>der</strong> AFG Arbonia-Forster-Group;<br />
Informationen gemäss Geschäftsbericht 2007<br />
<strong>der</strong> AFG Arbonia-Forster-Group
96<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
3. Goodwill Impairment<br />
3.1 Grundkonzept des Impairment-Tests<br />
Der im Rahmen einer Business Combination entstandene Goodwill sowie<br />
alle an<strong>der</strong>en immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmbare Nut<strong>zu</strong>ngsdauer<br />
sind in Anlehnung an IAS 36 jährlich und an jedem Stichtag<br />
bei Vorliegen bestimmter Kriterien (Triggering Events) auf ihre Werthaltigkeit<br />
hin <strong>zu</strong> überprüfen. Beim Goodwill-Impairment-Test ist in einem<br />
ersten Schritt die Cash Generating Unit <strong>zu</strong> definieren, auf welche <strong>der</strong><br />
Impairment-Test an<strong>zu</strong>wenden ist. In einem nächsten Schritt wird <strong>der</strong> so<br />
genannte Recoverable Amount bestimmt, welcher den Marktwert <strong>der</strong> <strong>zu</strong><br />
bewertenden Einheit repräsentieren soll. Dieser wird dem Carrying<br />
Amount, d.h. dem Buchwert, gegenübergestellt. Unterschreitet <strong>der</strong> Recoverable<br />
Amount den Carrying Amount, ist die Differenz erfolgswirksam<br />
als Impairment-Verlust <strong>zu</strong> verbuchen. Abbildung 10 fasst die Grundkonzeption<br />
des Impairment-Tests <strong>zu</strong>sammen.<br />
Bestimmung<br />
Recoverable Amount (RA)<br />
De�inition<br />
Cash Generating Unit<br />
RA<br />
Kein<br />
Impairment<br />
Impairment-Test<br />
CA RA<br />
CA<br />
Impairment<br />
Abbildung 10: Grundkonzept des Impairment-Tests<br />
Bestimmung<br />
Carrying Amount (CA)<br />
<strong>IFRS</strong> erwähnt verschiedene Indikatoren, welche einen möglichen Impairment-Bedarf<br />
anzeigen. Dabei wird zwischen unternehmensexternen<br />
und -internen Indikatoren unterschieden:
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 97<br />
Unternehmensextern<br />
• Der Buchwert <strong>der</strong> Nettoaktiven überschreitet die Marktkapitalisierung.<br />
• Zinsanstieg am Kapitalmarkt.<br />
• Negative Verän<strong>der</strong>ungen in den technologischen, ökonomischen,<br />
rechtlichen o<strong>der</strong> marktspezifischen Rahmenbedingungen.<br />
• …<br />
Unternehmensintern<br />
• Indikationen für einen physischen Schaden o<strong>der</strong> den vollständigen<br />
o<strong>der</strong> teilweisen Wegfall des Vermögenswerts.<br />
• Der Vermögenswert kann nicht mehr wie geplant verwendet werden.<br />
• Die Performance des Vermögenswerts bleibt hinter den Erwartungen<br />
<strong>zu</strong>rück.<br />
•<br />
...<br />
Im Fall, dass die unter einem Impairment-Test stehende Cash Generating<br />
Unit (CGU) nicht vollständig im Besitz des akquirierten Unternehmens<br />
ist, muss <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitsanteil beim Impairment-Test berücksichtigt<br />
werden. Ergibt sich beim Impairment-Test ein Impairment-Bedarf, so<br />
ist dieser folgerichtig in einen Min<strong>der</strong>heits- und in einen Mehrheitsanteil<br />
auf<strong>zu</strong>fächern.<br />
3.2 Cash Generating Units<br />
IAS 36 legt fest, dass immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten<br />
Nut<strong>zu</strong>ngsdauer, noch nicht für den Gebrauch verfügbare<br />
immaterielle Vermögenswerte sowie <strong>der</strong> Goodwill mindestens jährlich<br />
einem Impairment-Test <strong>zu</strong> unterziehen sind. Grundsätzlich ist dieser für<br />
jeden Vermögenswert einzeln durch<strong>zu</strong>führen. Da dem Goodwill die<br />
Cashflows nicht direkt <strong>zu</strong>geordnet werden können und eine Einzelbewertung<br />
deshalb nicht möglich ist, muss eine an<strong>der</strong>e Bewertungsebene<br />
definiert werden. Im Fall des Goodwills ist dies die CGU. Bei <strong>der</strong> CGU<br />
handelt es sich um die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten,<br />
welche von an<strong>der</strong>en Vermögenswerten bzw. Teilen davon unab-
98<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
hängig Cashflows generiert. 13 Eine CGU ist gemäss IAS 36 beispielsweise<br />
wie folgt charakterisiert:<br />
Produktlinie<br />
Produktionsanlage<br />
Geschäftsbereich<br />
geografisches Gebiet<br />
Segment14 •<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Bei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> CGU sind nur diejenigen Cashflows bzw. <strong>der</strong>en<br />
Äquivalente relevant, welche <strong>der</strong> CGU von Drittparteien <strong>zu</strong>fliessen.<br />
Existiert ein aktiver Markt für den von <strong>der</strong> relevanten CGU produzierten<br />
Output, ist die Einheit unabhängig vom Verwendungszweck als CGU <strong>zu</strong><br />
behandeln. Bei einer internen Nut<strong>zu</strong>ng sind die in Zukunft erzielbaren<br />
Preise nach dem «arm’s length»-Prinzip <strong>zu</strong> schätzen. Interne Verrechnungspreise<br />
dürfen nicht verwendet werden. Existieren dagegen keine<br />
Marktpreise, so kann <strong>der</strong> Unternehmensteil nicht unabhängig sein und<br />
die CGU ist umfassen<strong>der</strong> <strong>zu</strong> definieren. Hauptdeterminanten für die<br />
Anzahl <strong>der</strong> CGUs sind primär <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> Diversifikation, die Heterogenität<br />
<strong>der</strong> Geschäftsfel<strong>der</strong> sowie das Ausmass internationaler Operationen.<br />
Weiter sind die im Unternehmen verwendeten Berichts- und<br />
Steuerungsinstrumente explizit im Standard als mögliches Abgren<strong>zu</strong>ngskriterium<br />
aufgeführt. Die rechtliche Struktur ist gemäss IAS 36 kein<br />
Kriterium <strong>zu</strong>r Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> CGU. Die CGU ist von Periode <strong>zu</strong> Periode<br />
in konsis tenter Art und Weise <strong>zu</strong> definieren (Stetigkeitsgebot). Abweichungen<br />
in <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> CGU sind <strong>zu</strong> begründen. Für diesen Fall<br />
bestehen ausserdem Ausweispflichten.<br />
Die Bestimmung <strong>der</strong> CGU hat einen bedeutenden Einfluss auf die<br />
Gefahr möglicher <strong>zu</strong>künftiger Impairments. Tendenziell gilt, dass bei umfassend<br />
definierten CGUs (beispielsweise ganze Segmente) allenfalls<br />
notwendig werdende Impairments einer CGU auf unterer Stufe (beispielsweise<br />
eine einzelne Produktlinie) durch Wertsteigerungen an<strong>der</strong>er<br />
13 Vgl. IAS 36.6.<br />
14 Untersuchungen betreffend die praktische Definition <strong>der</strong> CGU zeigen, dass die CGU-Bildung auf Segmentsstufe<br />
am weitesten verbreitet ist (in mehr als 50 Prozent <strong>der</strong> Fälle). Aber auch Produktlinien<br />
bzw. -gruppen sowie Regionen sind als Abgren<strong>zu</strong>ngskriterien an<strong>zu</strong>treffen. Bei den Segmenten wird<br />
<strong>der</strong> Goodwill entwe<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Ebene des Segments belassen o<strong>der</strong> aber (in den meisten Fällen) auf<br />
eine CGU direkt unterhalb des Segments alloziert (vgl. PWC [2007], S. 50).
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 99<br />
CGUs wettgemacht werden können. Folglich tendieren Unternehmen<br />
eher <strong>zu</strong> einer breiten Definition <strong>der</strong> CGU, während die Adressaten <strong>der</strong><br />
finanziellen Berichterstattung eine detailliertere Transparenz vorziehen.<br />
Die praktische Erfahrung zeigt <strong>zu</strong>dem, dass je nach Revisionsstelle die<br />
praktizierte Definition <strong>der</strong> CGU unterschiedlich streng ausgelegt wird.<br />
Unternehmen tun gut daran, diese Diskussion aktiv mit ihrer Revisionsstelle<br />
<strong>zu</strong> führen, damit mögliche Handlungsspielräume nicht unnötig vergeben<br />
werden.<br />
3.3 Bestimmung Recoverable und Carrying Amount<br />
Beim Recoverable Amount handelt es sich um den grösseren Wert aus<br />
dem Fair Value less Costs to Sell und dem Value in Use. Der Fair Value<br />
less Costs to Sell ist grundsätzlich marktbezogen <strong>zu</strong> ermitteln. In diesem<br />
Sinn handelt es sich um einen durch Markttransaktionen konkretisierten,<br />
möglichst objektiven Verkaufswert. Im Gegensatz da<strong>zu</strong> wi<strong>der</strong>spiegelt <strong>der</strong><br />
Value in Use einen subjektiven Wert basierend auf einer Unternehmensbewertung.<br />
IAS 36 enthält relativ detaillierte Bestimmungen, wie <strong>der</strong><br />
Value in Use <strong>zu</strong> ermitteln ist. Diese beziehen sich in erster Linie auf die<br />
Herleitung <strong>der</strong> künftigen Free Cashflows sowie die Bestimmung <strong>der</strong><br />
Diskontierungsrate bei <strong>der</strong> Bewertung. In <strong>der</strong> aktuellen Praxis wird <strong>der</strong><br />
Recoverable Amount meistens mittels Value in Use bestimmt. Der Fair<br />
Value less Costs to Sell kann aufgrund beschränkter Informationen sowie<br />
<strong>der</strong> mangelnden Vergleichbarkeit nur selten als Grundlage herangezogen<br />
werden. 15 In Abschnitt 3.4 wird im Detail auf die praktische <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong><br />
eines Bewertungsmodells <strong>zu</strong>r Bestimmung des Value in Use eingegangen.<br />
Bei <strong>der</strong> Bestimmung des Carrying Amount (Buchwert) erfolgt keine<br />
Neubewertung <strong>der</strong> ausgewiesenen Vermögenswerte <strong>zu</strong>m Fair Value im<br />
Zeitpunkt des Impairment-Tests. Es wird folglich auch kein impliziter<br />
Goodwill <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Impairment-Tests ermittelt. Bei <strong>der</strong> Ermittlung<br />
des Carrying Amount ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass einerseits die Min<strong>der</strong>heitsanteile<br />
und an<strong>der</strong>erseits auch die Allokation des Goodwills korrekt<br />
berücksichtigt werden. Was den zweiten Aspekt betrifft, so kann<br />
Goodwill entwe<strong>der</strong> auf Holding-Stufe o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Bilanz <strong>der</strong> übernom-<br />
15 Gemäss <strong>der</strong> Studie von PwC berechnen 68% <strong>der</strong> untersuchten Unternehmungen ausschliesslich den<br />
Value in Use <strong>zu</strong>r Ermittlung des Recoverable Amounts, 4 Prozent wenden ausschliesslich den Ansatz<br />
Fair Value less Costs to Sell an (11 Prozent beide Ansätze, 17 Prozent keine Angaben), vgl. PwC<br />
(2007), S. 52.
100<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
menen Gesellschaft ausgewiesen werden, wobei Letzteres, das so genannte<br />
Push-Down Accounting, von den Standard-Settern aufgrund <strong>der</strong><br />
höheren Transparenz bevor<strong>zu</strong>gt wird. Schliesslich muss <strong>der</strong> Carrying<br />
Amount konsistent <strong>zu</strong>r Bestimmung des Recoverable Amount ermittelt<br />
werden. Werden beispielsweise Mieterträge aus Liegenschaften in <strong>der</strong><br />
Bewertung des Recoverable Amount als nicht operativ klassiert und<br />
dementsprechend nicht berücksichtigt, dürfen die entsprechenden<br />
Bilanzpositionen auch nicht Teil des Carrying Amount sein.<br />
3.4 <strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong><br />
eines Impairment-Modells<br />
Wie erwähnt, wird <strong>der</strong> Recoverable Amount in den meisten Fällen anhand<br />
des Value in Use, d.h. mit Hilfe einer Unternehmensbewertung,<br />
bestimmt. Dem Modell <strong>zu</strong>r Bestimmung des Unternehmenswerts kommt<br />
dabei eine zentrale Bedeutung <strong>zu</strong>. Auf <strong>der</strong> einen Seite gilt es, den ausführlichen<br />
Bestimmungen von IAS 36 hinsichtlich Berechnung des Value<br />
in Use resp. <strong>der</strong> einzelnen Bewertungsparameter Rechnung <strong>zu</strong> tragen.<br />
Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite muss das Modell auf die unternehmensspezifischen<br />
Gegebenheiten abgestimmt sein und eine modelltechnisch<br />
konsistente und effiziente Durchführung <strong>der</strong> jährlichen Impairment-<br />
Tests erlauben.<br />
Basierend auf den Bestimmungen von IAS 36 wird <strong>der</strong> Value in Use nach<br />
dem Discounted-Cashflow-Ansatz berechnet. Weiter ist die Bewertung<br />
auf einer Vorsteuerbasis vor<strong>zu</strong>nehmen, und zwar einheitlich sowohl auf<br />
Stufe Cashflow als auch beim Diskontierungssatz. Die Bewertung hat<br />
<strong>zu</strong>dem auf <strong>der</strong> Lokalwährung und unter Verwendung eines lokalen<br />
Kapitalkostensatzes <strong>zu</strong> basieren. Der so ermittelte Wert ist schliesslich<br />
mit dem aktuellen Wechselkurs in die Basiswährung um<strong>zu</strong>rechnen. Die<br />
praktische Erfahrung <strong>der</strong> Autoren zeigt, dass in den meisten Fällen ein<br />
Brutto-Bewertungsansatz angewandt wird. Dabei wird <strong>der</strong> Enterprise<br />
Value berechnet und dem Carrying Amount (brutto) inklusive Finanzverbindlichkeiten<br />
gegenüberstellt.<br />
Die Bestimmung des Enterprise Value besteht aus drei Hauptkomponenten,<br />
welche in Abbildung 11 dargestellt sind. In den folgenden Abschnitten<br />
wird auf die praktische Ausgestaltung dieser Komponenten eingegangen.
Carrying<br />
Amount<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 101<br />
Impairment-<br />
Test<br />
Enterprise Value<br />
(Value in Use)<br />
Cash�low-Modell<br />
Cash�lows Terminal Value<br />
Diskontierung mit WACC<br />
1<br />
2<br />
WACC -Modell<br />
Abbildung 11: Bestimmung des Value in Use im Impairment-Test<br />
3<br />
Terminal-Value-<br />
Modell<br />
3.4.1 WACC-Modell<br />
Eine Schlüsselkomponente des Goodwill-Impairment-Modells ist die<br />
Bestimmung des Diskontierungssatzes. IAS 36 geht in Be<strong>zu</strong>g auf die<br />
Bestimmung des Value in Use von einer Investorenperspektive aus und<br />
basiert vor diesem Hintergrund auf den bekannten Kapitalkosten- und<br />
Finance-Konzepten (Weighted Average Cost of Capital, CAPM) <strong>zu</strong>r<br />
Diskontierung <strong>der</strong> künftigen Cashflows. Hierfür gilt es, die verschiedenen<br />
Risiken (u.a. Geschäfts-, Finanzierungs- und Län<strong>der</strong>risiko) sowohl konzeptionell<br />
als auch in <strong>der</strong>en absoluter Höhe in plausibler Weise <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Für Unternehmen mit mehreren Geschäftsbereichen und<br />
Aktivitäten in verschiedenen Län<strong>der</strong>n bedeutet dies, dass eine Kapitalkostenmatrix<br />
<strong>zu</strong> erstellen ist, die den geschäftsbereichsspezifischen Risikounterschieden<br />
und den Zinsdifferenzen zwischen verschiedenen Währungen<br />
resp. Län<strong>der</strong>n Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang besteht<br />
vor allem die Gefahr, dass das Län<strong>der</strong>risiko falsch eingeschätzt wird.<br />
Eine zentrale For<strong>der</strong>ung von IAS 36 hinsichtlich Kapitalkosten liegt darin,<br />
dass diese auf aktuellen Gegebenheiten basieren sollen. Ein Unternehmen<br />
muss somit die im Impairment-Modell <strong>zu</strong>grunde gelegten Kapitalkosten<br />
jährlich überprüfen und wenn nötig an die aktuellen Verhältnisse<br />
(z.B. Zinsniveau) anpassen. In <strong>der</strong> praktischen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> wird oftmals<br />
eine standardisierte Update-Prozedur definiert, welche die einzelnen<br />
Parameter des Kapitalkostensatzes nach genau definierten <strong>Richtlinien</strong>
102<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
überprüft und nötigenfalls anpasst. Ein solcher Standardprozess erlaubt<br />
eine effiziente Überprüfung <strong>der</strong> Kapitalkosten und gibt dem Unternehmen<br />
eine gewisse Sicherheit, dass sich die Kapitalkosten in vordefinierten<br />
Bandbreiten bewegen und nicht <strong>zu</strong> starken Volatilitäten ausgesetzt sind.<br />
IAS 36 schreibt grundsätzlich vor, dass sowohl die Cashflows als auch die<br />
Kapitalkosten vor Gewinnsteuern <strong>zu</strong> berechnen sind. Ist dies beim Cashflow<br />
noch einfach umsetzbar, so kann man den WACC vor Steuern aufgrund<br />
von fehlenden Marktdaten nicht direkt bestimmen. In den «Basis<br />
for Conclusions» von IAS 36 hält <strong>der</strong> Standard Setter jedoch fest, dass<br />
eine Bewertung vor Steuern unter Anwendung eines Kapitalkostensatzes<br />
vor Steuern und eine Bewertung nach Steuern in Verbindung mit einem<br />
Kapitalkostensatz nach Steuern <strong>zu</strong>m gleichen Resultat führt. Dem<strong>zu</strong>folge<br />
wird in <strong>der</strong> praktischen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> eines Impairment-Modells <strong>der</strong> Value<br />
in Use in einem ersten Schritt basierend auf einem «nach Steuern»-Konzept<br />
unter Anwendung eines WACC nach Steuern berechnet. In einem<br />
zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung des Bewertungsresultats <strong>der</strong><br />
WACC vor Steuern in einem iterativen Prozess bestimmt.<br />
Abschliessend gilt es fest<strong>zu</strong>halten, dass die in Anlehnung an IAS 36 festgelegten<br />
Kapitalkosten in einem Unternehmen nicht isoliert betrachtet<br />
werden sollten. Vielmehr gilt es, ein ganzheitliches Kapitalkostenkonzept<br />
<strong>zu</strong> erarbeiten, welches die verschiedenen Anwendungsbereiche <strong>der</strong> Kapitalkosten<br />
im Unternehmen <strong>zu</strong>sammenführt. Durch einen integrierten<br />
Ansatz können die einzelnen Kapitalkostenbereiche logisch ineinan<strong>der</strong><br />
überführt werden, und es wird sichergestellt, dass die verschiedenen Kapitalkostenkomponenten<br />
(z.B. Risikofaktoren) konsistent in die Berechnungen<br />
einfliessen. Bezogen auf einen Akquisitionsprozess bedeutet dies,<br />
dass die verwendeten Kapitalkostensätze für die Bewertung des Zielunternehmens,<br />
für die finanzielle Führung nach <strong>der</strong> Integration und<br />
schliesslich für die jährlich vor<strong>zu</strong>nehmenden Impairment-Tests aufeinan<strong>der</strong><br />
abgestimmt sein müssen (vgl. da<strong>zu</strong> Abbildung 12).
Akquisitionen<br />
CAPEX<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 103<br />
Wertorientierte<br />
Führung<br />
Kapitalkosten<br />
Unternehmensbewertungen<br />
Bewertungen von Investitionsvorhaben<br />
Langfristige Orientierung<br />
Stabile Risikoparameter<br />
Berücksichtigung allfälliger Management<br />
Target Premiums<br />
Abbildung 12: Integrales Gesamtkapitalkostenkonzept<br />
Performancemessung (Economic Pro�it)<br />
Interne Bewertungen<br />
Langfristige Orientierung<br />
Stabilität über die Zeit<br />
Impairment-Test<br />
(IAS 36)<br />
Bewertung Werthaltigkeit von Goodwill<br />
und Intangible Assets mit unbestimmter<br />
Laufzeit<br />
Bestimmung <strong>der</strong> Kapitalkosten in<br />
Anlehnung an IAS 36<br />
Berücksichtigung aktueller<br />
Gegebenheiten<br />
3.4.2 Cashflow-Modell<br />
IAS 36 formuliert verschiedene Anfor<strong>der</strong>ungen an das Cashflow- Modell.<br />
Die <strong>zu</strong>r Bewertung verwendeten Cashflow-Projektionen haben auf vernünftigen<br />
und begründbaren Annahmen <strong>zu</strong> basieren und sollten auf <strong>der</strong><br />
Basis eines Management’s Best Estimate ermittelt werden. Falls möglich,<br />
ist auf externe Evidenz ab<strong>zu</strong>stützen. Die Unternehmensplanungen haben<br />
in <strong>der</strong> Regel einen Horizont von drei bis fünf Jahren, wobei gemäss IAS<br />
36 <strong>der</strong> Zeitraum <strong>der</strong> Detailplanung fünf Jahre nicht überschreiten sollte.<br />
Weiter sind <strong>zu</strong>künftige Cashflows in jener Währung <strong>zu</strong> schätzen, in welcher<br />
sie auch effektiv anfallen. Dementsprechend hat die Bewertung in<br />
Lokalwährung und unter Verwendung eines lokalen Kapitalkostensatzes<br />
<strong>zu</strong> erfolgen. Der so ermittelte Wert ist anschliessend mit dem aktuellen<br />
Wechselkurs in die Basiswährung um<strong>zu</strong>rechnen. Die Infla tionskomponente<br />
muss sowohl im Cashflow als auch im Kapitalkostensatz korrekt berücksichtigt<br />
werden. Eine korrekte Handhabung <strong>der</strong> Inflation ist insbeson<strong>der</strong>e<br />
bei international ausgerichteten Unternehmen mit Standorten in<br />
Hochinflationslän<strong>der</strong>n entscheidend. Werden hier die Cashflows in<br />
nominellen, durch die Inflation erhöhten Werten geplant, müssen die <strong>zu</strong>grunde<br />
gelegten Inflationsraten unbedingt konsistent <strong>zu</strong> <strong>der</strong> im Kapitalkostensatz<br />
wi<strong>der</strong>spiegelten Inflation angenommen werden.
104<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
Bei <strong>der</strong> Schät<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> <strong>zu</strong>künftigen (Free) Cashflows ist gemäss IAS 36<br />
vom aktuellen Vermögenswert aus<strong>zu</strong>gehen. Dementsprechend sind neben<br />
den Cashflows aus <strong>der</strong> fortgesetzten Nut<strong>zu</strong>ng auch allfällige Ersatzinvestitionen<br />
zwecks Erhaltung <strong>der</strong> produktiven Nutzbarkeit des Vermögenswerts<br />
<strong>zu</strong> berücksichtigen. Explizit ausgeschlossen sind dagegen Cashflows<br />
späterer Restrukturierungen, Erweiterungsinvestitionen o<strong>der</strong> auch<br />
Finanzierungsaktivitäten (Anwendung des Entity Approach).<br />
3.4.3 Terminal-Value-Modell<br />
Auch an das Modell <strong>zu</strong>r Berechnung des Terminal Value (Restwert) stellt<br />
IAS 36 verschiedene Anfor<strong>der</strong>ungen. Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass detaillierte<br />
finanzielle Forecasts bzw. Budgets im Normalfall nur für einen Zeitraum<br />
von <strong>zu</strong>meist drei bis fünf Jahren vorliegen, ist die Detailperiode auf<br />
maximal fünf Jahre beschränkt. Anschliessend ist <strong>der</strong> Terminal Value<br />
basierend auf einem konsistenten Modell <strong>zu</strong> ermitteln. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
Terminal-Value-Bestimmung kommt <strong>der</strong> langfristigen Wachstumsrate<br />
zentrale Bedeutung <strong>zu</strong>. Entsprechend stellt <strong>der</strong> Standard die Anfor<strong>der</strong>ung,<br />
dass die im Restwert unterstellten Wachstumsraten auf <strong>der</strong> Detailplanung<br />
basieren und generell konstant o<strong>der</strong> abnehmend sein sollen.<br />
Dies wird damit begründet, dass in stark wachsenden Branchen <strong>zu</strong>sätzliche<br />
Konkurrenz angezogen wird und die langfristigen Wachstumserwartungen<br />
demensprechend negativ beeinflusst werden. Als Orientierungsgrössen<br />
für langfristige Wachstumsraten wird auch auf den Durchschnitt<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Produkte, Märkte, Branchen o<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> hingewiesen.<br />
Bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Inflation ist auch hier auf die inhaltliche Konsistenz<br />
mit dem verwendeten Kapitalkostenkonzept <strong>zu</strong> achten.<br />
In <strong>der</strong> praktischen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> eines Terminal-Value-Modells ist es neben<br />
<strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Vorschriften von IAS 36 entscheidend, ein Modell<br />
an<strong>zu</strong>wenden, das den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens<br />
Rechnung trägt. Diese können die Bestimmung des nachhaltigen Cashflow-Niveaus<br />
und die Bestimmung von ewigen Wachstumsraten in Verbindung<br />
mit Wachstumsinvestitionen betreffen, o<strong>der</strong> es wird ein verfeinertes<br />
Modell mit verschiedenen Planungphasen <strong>zu</strong>grunde gelegt. Da<br />
die Bestimmung eines Restwerts und dem<strong>zu</strong>folge auch ein Teil des resultierenden<br />
Unternehmenswerts von wenigen Inputparametern abhängt,<br />
sollte das Terminal-Value-Modell routinemässig durch Sensitivitätsanalysen<br />
ergänzt werden.
3.5 Disclosure<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 105<br />
Mit IAS 36 sind auch Angabepflichten im Geschäftsabschluss verbunden.<br />
Die wichtigsten Angabevorschriften werden nachfolgend <strong>zu</strong>sammengefasst<br />
und <strong>der</strong>en konkrete Ausgestaltung an einem Beispiel aufgezeigt<br />
(vgl. Abbildung 13). Ein Unternehmen hat für jede Gruppe von<br />
CGUs Informationen offen <strong>zu</strong> legen, bei welcher <strong>der</strong> Buchwert des<br />
Goodwills signifikant ist im Vergleich <strong>zu</strong>m Buchwert des Goodwills des<br />
Gesamtunternehmens. Bei Anwendung <strong>der</strong> Nutzwertmethode <strong>zu</strong>r<br />
Ermittlung des Recoverable Amount umfassen die Informationspflichten<br />
insbeson<strong>der</strong>e folgende Angaben:<br />
• Buchwert des Goodwills für die CGU.<br />
• Methode, mit welcher <strong>der</strong> Recoverable Amount ermittelt wurde.<br />
• Beschreibung <strong>der</strong> wesentlichen Annahmen, auf <strong>der</strong> das Management<br />
seine Cashflow-Planung basiert.<br />
• Planungshorizont, und falls dieser mehr als 5 Jahre beträgt, eine Begründung<br />
für die Wahl des längeren Zeitraums.<br />
• Wachstumsrate im Terminal Value.<br />
•<br />
Falls die verwendete Wachstumsrate die langfristige durchschnittliche<br />
Wachstumsrate <strong>der</strong> Branche übersteigt, eine Begründung für<br />
die höhere Wachstumsrate.
106<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
Aus<strong>zu</strong>g aus dem Geschäftsbericht<br />
<strong>der</strong> AFG Arbonia- Forster-Group 2007, S. 111 f:<br />
Der aus Firmen<strong>zu</strong>sammenschlüssen respektive übernommenen Geschäftseinheiten<br />
resultierende Goodwill verteilt sich auf die sechs Cash-Generating Units (CGU) Ego-<br />
Kiefer, Warendorfer Unternehmungen, Unterflurkonvektoren, Oberflächentechnologie<br />
(STI Group), RWD Schlatter und Aqualux. Der durch die Akquisition <strong>der</strong> AFG Keukens<br />
Ne<strong>der</strong>land B.V. 2006 entstandene Goodwill wurde <strong>der</strong> Cash-Generating Unit<br />
Warendorfer Unternehmungen <strong>zu</strong>geordnet. Die Impairment-Tests wurden aufgrund<br />
von Nutzwertberechnungen vorgenommen, welche auf den <strong>zu</strong>künftigen Cashflows<br />
über die nächsten fünf Jahre basieren. Die Cashflows nach den fünf Planjahren wurden<br />
mittels einer ewigen Wachstumsrate extrapoliert. Die verwendeten Planzahlen<br />
sind Teil des vom Management genehmigten Konzern-Mehrjahresplans. In den<br />
Jahren 2007 und 2006 wurden keine Wertmin<strong>der</strong>ungen festgestellt. Basierend auf<br />
einer für möglich gehaltenen Än<strong>der</strong>ung einer wesentlichen Annahme wurden bei<br />
den Sensitivitätsanalysen höhere Diskontsätze, tiefere EBITDAs und tiefere ewige<br />
Wachstumsraten verwendet, die ebenfalls <strong>zu</strong> keinen Impairments führten. Durch die<br />
Verän<strong>der</strong>ung des Konsolidierungskreises nahm <strong>der</strong> Goodwill 2007 durch die drei<br />
getätigten Akquisitionen um CHF 69,9 Mio. <strong>zu</strong>. Durch die Verän<strong>der</strong>ung des Konsolidierungskreises<br />
nahm <strong>der</strong> Goodwill 2006 durch die zwei getätigten Akquisitionen<br />
um CHF 3,2 Mio. <strong>zu</strong>. Der Goodwill <strong>der</strong> Warendorfer Unternehmungen wurde im Vorjahr<br />
um CHF 0,9 Mio. erhöht, da es aufgrund <strong>der</strong> erreichten Umsätze wahrscheinlich<br />
erscheint, dass eine <strong>zu</strong>sätzliche Zahlung an den ehemaligen Eigentümer im Jahre<br />
2009 fällig werden wird.<br />
Die budgetierte Bruttomarge basiert auf den historischen Werten und auf <strong>der</strong><br />
<strong>zu</strong>künftigen Markteinschät<strong>zu</strong>ng. Die Wachstumsrate für das ewige Wachstum<br />
basiert auf den allgemeinen Erwartungen in diesem Industriesektor. Der verwendete<br />
Diskontierungszinssatz ist vor Steuern berechnet und beinhaltet die spezifischen<br />
Risiken <strong>der</strong> entsprechenden CGU.<br />
CGU Buchwert<br />
Goodwill<br />
2007<br />
BG-Marge Wachstums<br />
rate<br />
WACC<br />
Aqualux 23 221 35,8% 1,5% 11,5%<br />
STI Group 38 593 86,1% 1,5% 9,0%<br />
RWD Schlatter 8 100 50,5% 1,0% 9,2%<br />
Unterflurkonvektoren 1 501 50,3% 1,0% 10,4%<br />
Warendorfer Unternehmungen 6 774 66,3% 1,0% 15,6%<br />
EgoKiefer 33 158 62,3% 1,0% 9,3%<br />
Abbildung 13: Angabepflichten von IAS 36 am Beispiel <strong>der</strong> AFG Arbonia-Forster-<br />
Group: Informationen gemäss Geschäftsbericht 2007 <strong>der</strong> AFG<br />
Arbonia-Forster-Group
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 107<br />
4. Zusammenfassung und Folgerungen<br />
Mit <strong>der</strong> Einführung von <strong>IFRS</strong> 3 und <strong>der</strong> zeitgleichen Anpassung von IAS<br />
36 und 38 wurde das bilanzielle Vorgehen bei M&A-Transaktionen sowie<br />
die Folgebewertung des Goodwills neu geregelt. Die nunmehr vorgeschriebene<br />
Purchase Price Allocation (PPA) zwingt den Käufer, den über<br />
den Fair Value <strong>der</strong> Net Assets hinausgehenden Kaufpreis auf neu <strong>zu</strong> identifizierende<br />
immaterielle Vermögenswerte sowie Goodwill <strong>zu</strong> allozieren.<br />
Eine Neuregelung hat auch die bilanzielle Folgebehandlung des Goodwills<br />
erfahren. Dieser darf demnach nicht mehr jährlich abgeschrieben<br />
werden, son<strong>der</strong>n ist, wie immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmbare<br />
Nut<strong>zu</strong>ngsdauer, jährlich einem Impairment-Test <strong>zu</strong> unterziehen.<br />
Obwohl die Verfahren <strong>zu</strong>r Identifikation und Bewertung immaterieller<br />
Vermögenswerte in <strong>IFRS</strong> 3 und IAS 38 beschrieben werden, sind aufgrund<br />
<strong>der</strong> oftmals eingeschränkten Informationsgrundlage Interpretationsspielräume<br />
vorhanden. Dadurch kann das Management Einfluss auf<br />
das Bilanzbild nehmen, was zwar den vom IASB gewünschten Effekt <strong>der</strong><br />
erhöhten Transparenz verwässert, im Rahmen einer effizienten finanziellen<br />
Unternehmensführung aber als sinnvoll erachtet werden kann.<br />
Eine aktive Integrierung <strong>der</strong> PPA in den M&A-Prozess sowie frühzeitige<br />
Überlegungen <strong>zu</strong>r PPA-Strategie sind deshalb <strong>zu</strong> empfehlen. Mit einer<br />
solchen ganzheitlichen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> des M&A-Prozesses, bei welchem<br />
auch Überlegungen <strong>zu</strong> künftigen Impairment-Tests schon <strong>zu</strong>m Akquisitionszeitpunkt<br />
einfliessen sollten, können unerwünschte Folgen, wie<br />
etwa ein Impairment-Verlust mit damit verbundener Gewinnvolatilität<br />
und negativer Publizität, reduziert werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> immateriellen Güter sowie des Value in Use im<br />
Rahmen des Impairment-Tests sind die Bestimmung <strong>der</strong> spezifischen Bewertungsparameter<br />
sowie die modelltechnische <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> mit einigen<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen verbunden. Bezüglich <strong>der</strong> spezifischen Bewertungsparameter<br />
sind beispielsweise die <strong>zu</strong> verwendenden Kapitalkosten als<br />
relevante Diskontierungsrate <strong>zu</strong> nennen. Es gilt, ein unternehmensweit<br />
einsetzbares und integriertes Kapitalkostenkonzept <strong>zu</strong> entwickeln,<br />
welches den verschiedenen Anwendungsgebieten <strong>der</strong> Kapitalkosten<br />
(Akquisitionsbeurteilung, CAPEX-Bewertungen, wertorientierte Führung,<br />
Impairment-Test nach IAS 36) Rechnung trägt.
108<br />
<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen<br />
Abschliessend kann festgehalten werden, dass sowohl die Purchase Price<br />
Allocation als auch <strong>der</strong> Impairment-Test nicht isoliert behandelt werden<br />
können, son<strong>der</strong>n im Sinne einer integrierten, ganzheitlichen Betrachtung<br />
des Akquisitionsprozesses um<strong>zu</strong>setzen sind.<br />
Literatur<br />
Fiechter, P./Meyer, C. (2008): Full Goodwill Accounting – Umstrittene<br />
Behandlung des Goodwills, in: Der Schweizer Treuhän<strong>der</strong> 4/2008,<br />
S. 215 ff.<br />
Intangible Business (2007): SFAS 141: The First 5 Years – The S&P<br />
100’s Reporting of Acquired Intangibles Assets 2002–2007.<br />
Heyd, R./Lutz-Ingold, M. (2005): Immaterielle Vermögenswerte und<br />
Goodwill nach <strong>IFRS</strong>, Verlag Franz Vahlen, München 2005.<br />
PwC (PricewaterhouseCoopers) (2007): Making Acquisitions Transparent<br />
– An Evaluation of M&A Related <strong>IFRS</strong> Disclosures by European<br />
Companies in 2005, London 2007.