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Flughäfen und Landeplätze in Bayern (Nov

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3.5 Regionale Luftverkehrs<strong>in</strong>frastruktur <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

3.5.1 Bedeutung<br />

Regionale Verkehrsflughäfen <strong>und</strong> Verkehrslandeplätze s<strong>in</strong>d wichtige Standortfaktoren,<br />

die die Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeansiedlung fördern. Besonders bei der Neuansiedlung<br />

von Betrieben <strong>und</strong> bei der Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze wirkt sich das Vor-<br />

handense<strong>in</strong> der regionalen Flugplatz<strong>in</strong>frastruktur vorteilhaft aus. Für verkehrsungün-<br />

stig gelegene oder für strukturschwache Gebiete ist e<strong>in</strong> Flugplatz e<strong>in</strong>e unverzichtbare<br />

Infrastrukture<strong>in</strong>richtung für Unternehmen, die auf schnelle <strong>und</strong> direkte Luftverkehrs-<br />

verb<strong>in</strong>dungen angewiesen s<strong>in</strong>d. Hierbei handelt es sich vielfach um Branchen, die<br />

durch Hochtechnologie, e<strong>in</strong>en hohen Exportanteil oder starkes Wachstum gekenn-<br />

zeichnet s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> deren Ansiedlung oder Erhalt <strong>in</strong> der Fläche besonders wünschens-<br />

wert ist.<br />

Auf den regionalen Flugplätzen werden im wesentlichen abgewickelt:<br />

- regionaler L<strong>in</strong>ienflugverkehr,<br />

- touristischer Charterluftverkehr,<br />

- Charter-/Taxiflugverkehr von gewerblichen Luftfahrtunternehmen mit Ge-<br />

schäftsreiseflugzeugen,<br />

- Werkluftverkehr mit firmeneigenen Flugzeugen,<br />

- Arbeitsluftverkehr für den E<strong>in</strong>sätze <strong>in</strong> der Landwirtschaft, Pipel<strong>in</strong>eüberwa-<br />

chung, Vermessungsflüge, Luftbildflüge, geophysikalische Flüge usw.<br />

- private Reiseflüge,<br />

- Rettungs- <strong>und</strong> Ambulanzflüge,<br />

- Flugschulung <strong>und</strong> –ausbildung.<br />

Der Luftverkehr außerhalb des Flugl<strong>in</strong>ien- <strong>und</strong> des touristischen Charterverkehrs wird<br />

als „Allgeme<strong>in</strong>e Luftfahrt“ bezeichnet, soweit er mit kle<strong>in</strong>eren Flugzeugen – <strong>in</strong> der<br />

Regel bis zu 5,7 t Höchstabflugmasse <strong>und</strong> bis zu 10 Fluggastsitzen – durchgeführt<br />

wird. Die Allgeme<strong>in</strong>e Luftfahrt hat den Hauptanteil an den Flugbewegungen auf den<br />

Verkehrslandeplätzen.

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