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Weitere Daten zum Keylogger<br />

Unterstützt Windows 2000/XP/Vista/7<br />

Überwacht auch mehrere Benutzerprofile an einem PC<br />

Automatischer Start<br />

Einfache Installation und benutzerfreundliche Oberfläche<br />

Rechtliche Erläuterung zum PC Spy<br />

Wer macht was und wann <strong>auf</strong> Ihrem PC, wenn <strong>Sie</strong> nicht daheim sind? Der Tastaturrekor<strong>der</strong> findet es heraus! Der Einsatz <strong>auf</strong> fremden<br />

Rechnern ohne Einwilligung des Besitzers ist nicht erlaubt. Die 007-Software verfügt über Überwachungsfunktionen (insbeson<strong>der</strong>e "Aufnahme<br />

<strong>der</strong> Tastenanschläge" und "Bildschirm<strong>auf</strong>nahme"), <strong>die</strong> <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> zu überwachenden Personen bedarf. In Deutschland kann <strong>der</strong><br />

heimliche Einsatz von Keyloggern an fremden Computern als Ausspähen von Daten gemäß § 202a des Strafgesetzbuches strafbar sein.<br />

Unternehmen, <strong>die</strong> Keylogger an den Firmencomputern einsetzen wollen, müssen zuvor <strong>die</strong> Zustimmung des Betriebsrats einholen. Bei<br />

Verwendung <strong>der</strong> Software in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n müssen <strong>Sie</strong> sich über <strong>die</strong> dortigen gesetzlichen Bestimmungen informieren und <strong>die</strong>se beachten.<br />

PC-Überwachung<br />

Regelungen in Bezug <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Überwachung <strong>der</strong> PC-Tätigkeiten von Arbeitnehmern finden sich unter An<strong>der</strong>em in <strong>der</strong><br />

Bildschirmarbeitsverordnung und im Betriebsverfassungsgesetz. Gemäß Ziffer 22 des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung darf "ohne<br />

Wissen <strong>der</strong> Benutzer keine Vorrichtung zur qualitativen o<strong>der</strong> quantitativen Kontrolle verwendet werden". Damit ist dem Arbeitgeber ein<br />

heimlicher Einsatz von Überwachungssoftware und -hardware wie beispielsweise Keyloggern verboten. § 87 Absatz 1 Nr. 6 des<br />

Betriebsverfassungsgesetzes bestimmt darüber hinaus, dass "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, <strong>die</strong> dazu bestimmt<br />

sind, das Verhalten o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Leistung <strong>der</strong> Arbeitnehmer zu überwachen", <strong>der</strong> Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. im öffentlichen Dienst des<br />

Personalrats, vgl. § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG unterliegen.<br />

Tastaturspion<br />

Ein Tastaturspion wie <strong>die</strong>ser zeichen alle Daten <strong>auf</strong>, <strong>die</strong> per Tastatur eingegeben werden. Selbst wenn <strong>die</strong>se <strong>auf</strong> dem Bildschirm verschlüsselt<br />

sind, so wie bei <strong>der</strong> Eingabe eines Passworts, kann <strong>der</strong> Tastaturspion jedes Zeichen mitschneiden.<br />

Screenshots:<br />

Artikelnummer: 1503<br />

Artikelkategorie: Sicherheitstechnik, Computerüberwachung<br />

Hersteller: ALONMA<br />

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