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Signifikante Blutbildveränderungen durch Mobilfunk - BIO ...

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Graphik 4<br />

1. Balken (blau) zeigt Messergebnisse der<br />

Strahlungsbelastung und Blutwerte vor<br />

Inbetriebnahme der Sendeanlage am<br />

08.11.2006<br />

2. Balken (braun) zeigt Messergebnisse der<br />

Strahlungsbelastung und Blutwerte 5<br />

Monate nach Inbetriebnahme des Senders<br />

am 03.05.2007<br />

3. Balken (gelb) zeigt Messergebnisse der<br />

Strahlungsbelastung und Blutwerte 11<br />

Monate nach Inbetriebnahme des Senders<br />

am 13.11.2007<br />

Das Diagramm wurde anhand der Messergebnisse<br />

von 8 Personen in mehreren Haushalten<br />

erstellt. Die Messungen wurden mit<br />

gleichen Messmitteln und Analyseverfahren<br />

<strong>durch</strong> dieselben Personen <strong>durch</strong>geführt.<br />

Die Personen wohnen im direkten Umfeld<br />

(bis 150 m) des Sendemastes.<br />

Die Schlafbereichbelastung <strong>durch</strong> <strong>Mobilfunk</strong><br />

lag vor Inbetriebnahme des Senders<br />

zwischen 1,8 und 30,2 μW/m 2 im ersten<br />

Quartal nach Inbetriebnahme des Senders<br />

zwischen 74 und 353 μW/m 2 und ein Jahr<br />

nach der ersten Messung zwischen 52 und<br />

346 μW/m 2 .<br />

Antiproportionalität zwischen Sendeleistung<br />

und Serotoningehalt des Blutes ist laut<br />

einiger Wissenschaftler kausal.<br />

Proportionalität zwischen Sendeleistung<br />

und Melatoningehalt des Blutes ist laut einiger<br />

Wissenschaftler ebenfalls erwiesen.<br />

Schlussfolgerung<br />

Bis heute erhielt die <strong>Mobilfunk</strong>initiative<br />

keine Antworten auf ihre Fragen nach<br />

gesundheitlicher Vorsorge oder verantwortlichem<br />

Handeln <strong>durch</strong> die Behörden. Selbst<br />

die von ihr zur konkreten Gesundheitsgefährdung<br />

angefragte Staatsanwaltschaft<br />

winkte wegen fehlender Rechtsgrundlagen<br />

ab. Die „unheilige Allianz“ zwischen Politik<br />

und Wirtschaft, die derzeit eine „Lex <strong>Mobilfunk</strong>“<br />

eint, hat für die Betroffenen rechtslose<br />

Räume geschaffen: Zum einen wurde<br />

<strong>durch</strong> die Bauverordnung das verfassungsmäßig<br />

garantierte Recht auf Leben und körperliche<br />

Unversehrtheit (GG, Art. 2) de<br />

facto außer Kraft gesetzt und das bis in die<br />

gesetzlich geschützten privaten Wohnräume.<br />

Zum anderen unterlaufen die überhöhten<br />

und gesundheitlich völlig irrelevanten<br />

Grenzwerte die verfassungsmäßige Garantie<br />

des Rechtswegs gegen öffentliche<br />

Gewalt (GG, Art.19, Abs. 4).<br />

So werden Betroffene in den Stand einer<br />

absoluten Rechtlosigkeit versetzt. Es gibt<br />

für elektrosensible Menschen keine Möglichkeit<br />

ihr Recht auf Schutz der eigenen<br />

Person (Gesundheit) und der Achtung der<br />

eigenen Wohnung einzuklagen.<br />

Die derzeitig gültigen <strong>Mobilfunk</strong>grenzwerte<br />

beziehen sich – inzwischen allgemein<br />

anerkannt – nur auf thermische Effekte. Sie<br />

schützen lediglich vor unzulässiger Erwärmung<br />

des Körpers, nicht vor anderen biologischen<br />

Auswirkungen, die bei einer Hochfrequenzstrahlung<br />

(zum Teil weit) unterhalb<br />

der Grenzwerte auftreten.<br />

Der exzessive Ausbau des <strong>Mobilfunk</strong>s,<br />

seine Omnipräsenz, die kein Ausweichen<br />

mehr zulässt, steht dabei eindeutig in einer<br />

zeitlichen Korrelation zu dem außergewöhnlichen<br />

Anstieg der gesundheitlichen<br />

Probleme, die allgemein als Burnout-Syndrom,<br />

Depressionen, Stresssyndrom, psychosomatische<br />

Störungen usw. bezeichnet<br />

werden. Wir benötigen inzwischen sogar<br />

„Burn-on–Zentren“ 4 . Die Ergebnisse der<br />

Veränderungen der Serotonin- und Melatoninspiegel<br />

der Kemptener Verlaufsanalyse<br />

verweisen ebenfalls auf diesen Zusammenhang.<br />

Dies ist evident und sollte jeden<br />

Mediziner und Heilpraktiker nachdenklich<br />

stimmen.<br />

Bis sich auf der EU-Ebene endlich eine<br />

rechtliche Grundlage für den Schutz der<br />

Gesundheit <strong>durch</strong>gesetzt hat, sollten deshalb<br />

alle Mediziner und Heilpraktiker in<br />

der Anamnese ihrer Patienten immer auch<br />

die Frage nach der täglichen Hochfrequenzbelastung<br />

mit aufnehmen und bei ihrer<br />

Diagnose berücksichtigen.<br />

Anmerkungen<br />

1) Namen dem Verfasser bekannt<br />

2) Stand 2011 (Dr. med. Scheiner)<br />

3) Graphik 3<br />

4) www.bornon-zentrum<br />

Anschrift des Verfassers:<br />

Ewald Strodl<br />

Heilpraktiker<br />

Staaatlich geprüfter Techniker,<br />

Fachrichtung Elektrotechnik<br />

Schwerpunkt Nachrichtenelektronik<br />

Am Göhlenbach 27<br />

D-87439 Kempten<br />

Tel. (08 31) 5 85 16 66<br />

824| Spezial Naturheilpraxis 7/2011

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