Signifikante Blutbildveränderungen durch Mobilfunk - BIO ...
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Graphik 4<br />
1. Balken (blau) zeigt Messergebnisse der<br />
Strahlungsbelastung und Blutwerte vor<br />
Inbetriebnahme der Sendeanlage am<br />
08.11.2006<br />
2. Balken (braun) zeigt Messergebnisse der<br />
Strahlungsbelastung und Blutwerte 5<br />
Monate nach Inbetriebnahme des Senders<br />
am 03.05.2007<br />
3. Balken (gelb) zeigt Messergebnisse der<br />
Strahlungsbelastung und Blutwerte 11<br />
Monate nach Inbetriebnahme des Senders<br />
am 13.11.2007<br />
Das Diagramm wurde anhand der Messergebnisse<br />
von 8 Personen in mehreren Haushalten<br />
erstellt. Die Messungen wurden mit<br />
gleichen Messmitteln und Analyseverfahren<br />
<strong>durch</strong> dieselben Personen <strong>durch</strong>geführt.<br />
Die Personen wohnen im direkten Umfeld<br />
(bis 150 m) des Sendemastes.<br />
Die Schlafbereichbelastung <strong>durch</strong> <strong>Mobilfunk</strong><br />
lag vor Inbetriebnahme des Senders<br />
zwischen 1,8 und 30,2 μW/m 2 im ersten<br />
Quartal nach Inbetriebnahme des Senders<br />
zwischen 74 und 353 μW/m 2 und ein Jahr<br />
nach der ersten Messung zwischen 52 und<br />
346 μW/m 2 .<br />
Antiproportionalität zwischen Sendeleistung<br />
und Serotoningehalt des Blutes ist laut<br />
einiger Wissenschaftler kausal.<br />
Proportionalität zwischen Sendeleistung<br />
und Melatoningehalt des Blutes ist laut einiger<br />
Wissenschaftler ebenfalls erwiesen.<br />
Schlussfolgerung<br />
Bis heute erhielt die <strong>Mobilfunk</strong>initiative<br />
keine Antworten auf ihre Fragen nach<br />
gesundheitlicher Vorsorge oder verantwortlichem<br />
Handeln <strong>durch</strong> die Behörden. Selbst<br />
die von ihr zur konkreten Gesundheitsgefährdung<br />
angefragte Staatsanwaltschaft<br />
winkte wegen fehlender Rechtsgrundlagen<br />
ab. Die „unheilige Allianz“ zwischen Politik<br />
und Wirtschaft, die derzeit eine „Lex <strong>Mobilfunk</strong>“<br />
eint, hat für die Betroffenen rechtslose<br />
Räume geschaffen: Zum einen wurde<br />
<strong>durch</strong> die Bauverordnung das verfassungsmäßig<br />
garantierte Recht auf Leben und körperliche<br />
Unversehrtheit (GG, Art. 2) de<br />
facto außer Kraft gesetzt und das bis in die<br />
gesetzlich geschützten privaten Wohnräume.<br />
Zum anderen unterlaufen die überhöhten<br />
und gesundheitlich völlig irrelevanten<br />
Grenzwerte die verfassungsmäßige Garantie<br />
des Rechtswegs gegen öffentliche<br />
Gewalt (GG, Art.19, Abs. 4).<br />
So werden Betroffene in den Stand einer<br />
absoluten Rechtlosigkeit versetzt. Es gibt<br />
für elektrosensible Menschen keine Möglichkeit<br />
ihr Recht auf Schutz der eigenen<br />
Person (Gesundheit) und der Achtung der<br />
eigenen Wohnung einzuklagen.<br />
Die derzeitig gültigen <strong>Mobilfunk</strong>grenzwerte<br />
beziehen sich – inzwischen allgemein<br />
anerkannt – nur auf thermische Effekte. Sie<br />
schützen lediglich vor unzulässiger Erwärmung<br />
des Körpers, nicht vor anderen biologischen<br />
Auswirkungen, die bei einer Hochfrequenzstrahlung<br />
(zum Teil weit) unterhalb<br />
der Grenzwerte auftreten.<br />
Der exzessive Ausbau des <strong>Mobilfunk</strong>s,<br />
seine Omnipräsenz, die kein Ausweichen<br />
mehr zulässt, steht dabei eindeutig in einer<br />
zeitlichen Korrelation zu dem außergewöhnlichen<br />
Anstieg der gesundheitlichen<br />
Probleme, die allgemein als Burnout-Syndrom,<br />
Depressionen, Stresssyndrom, psychosomatische<br />
Störungen usw. bezeichnet<br />
werden. Wir benötigen inzwischen sogar<br />
„Burn-on–Zentren“ 4 . Die Ergebnisse der<br />
Veränderungen der Serotonin- und Melatoninspiegel<br />
der Kemptener Verlaufsanalyse<br />
verweisen ebenfalls auf diesen Zusammenhang.<br />
Dies ist evident und sollte jeden<br />
Mediziner und Heilpraktiker nachdenklich<br />
stimmen.<br />
Bis sich auf der EU-Ebene endlich eine<br />
rechtliche Grundlage für den Schutz der<br />
Gesundheit <strong>durch</strong>gesetzt hat, sollten deshalb<br />
alle Mediziner und Heilpraktiker in<br />
der Anamnese ihrer Patienten immer auch<br />
die Frage nach der täglichen Hochfrequenzbelastung<br />
mit aufnehmen und bei ihrer<br />
Diagnose berücksichtigen.<br />
Anmerkungen<br />
1) Namen dem Verfasser bekannt<br />
2) Stand 2011 (Dr. med. Scheiner)<br />
3) Graphik 3<br />
4) www.bornon-zentrum<br />
Anschrift des Verfassers:<br />
Ewald Strodl<br />
Heilpraktiker<br />
Staaatlich geprüfter Techniker,<br />
Fachrichtung Elektrotechnik<br />
Schwerpunkt Nachrichtenelektronik<br />
Am Göhlenbach 27<br />
D-87439 Kempten<br />
Tel. (08 31) 5 85 16 66<br />
824| Spezial Naturheilpraxis 7/2011