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PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Prüfmethode 11-1 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />

Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />

Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für Schaumstoffmatratzen und -auflagen<br />

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />

mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />

1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />

durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />

verschieden ist.<br />

2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />

3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />

Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />

Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />

des Endes des Prüfberichtes<br />

4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />

5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-1 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />

6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />

Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />

7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />

Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />

8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />

9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />

Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />

(der geprüften Gegenstände)<br />

10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />

Daten) der Durchführung der Prüfung<br />

11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />

genutzten Mess- und Testgeräte<br />

12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />

13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />

Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />

Prüfbericht genehmigen<br />

14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />

beziehen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 1


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />

Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />

Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />

fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />

Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />

Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />

ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />

aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />

Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />

Die Anforderungen der Produktgruppe 11. des Hilfsmittelverzeichnisses an die Produkte<br />

wurden in Orientierung an die Gütesicherung Vereinbarung RAL-GZ 441/1 für<br />

Polyetherschaummatratzen entwickelt, so dass auch die Nachweise zur Einhaltung der<br />

Anforderungen an die genannte RAL angelehnt wurden. Es ist jedoch zu beachten, dass<br />

in vorliegender Prüfmethode Aktualisierungen von in der RAL zitierten Normen<br />

berücksichtigt wurden. Soweit übertragbar können Prüfungen und Messungen - welche<br />

im Rahmen der Qualitätssicherung nach RAL durchgeführt wurden - auch im Rahmen<br />

der Hilfsmittelprüfung genutzt werden; dies ist im Einzelfall zu prüfen.<br />

1.2 Allgemeine Festlegungen<br />

Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />

und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />

1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />

2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

4. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />

5. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />

6. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />

7. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />

8. weitere Randbedingungen (Art des Überzuges usw.)<br />

9. Art der Mikroklimaregulierung (passiv, aktiv)<br />

Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />

Sofern nicht anders aufgeführt ist der Prüfling zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre<br />

Auflagefläche zu legen. Die Fläche muss eine glatte Oberfläche aufweisen und<br />

horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein.<br />

Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca. 20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm<br />

Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft unter dem Probenkörper zu<br />

ermöglichen.<br />

2.0 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />

Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />

relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />

Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />

Der Prüfling ist im Anlieferungszustand nach entsprechender Konditionierung zu prüfen.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 2


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

2.1 Sichtprüfung<br />

Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />

geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />

auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />

eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />

2.2 Taktile Prüfung<br />

Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />

geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />

beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />

abzubilden.<br />

2.3 Bestimmung der Außenmaße und der Flächenparallelität<br />

Für die Messung der Länge, der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />

Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />

Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />

dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />

Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />

Meßlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />

Abstände zwischen den Meßlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />

arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />

Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Meßlatte in<br />

einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen (jeweils in<br />

Längs- und Querrichtung) verläuft. Die insgesamt 12 Meßwerte sind tabellarisch zu<br />

dokumentieren.<br />

Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />

1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />

2.4 Bestimmung des Härteabfalls<br />

An den Prüflingen wird zunächst die Eindruckhärte an mindestens drei Stellen ermittelt.<br />

Die Prüfstellen sollen in der Diagonale des Prüflings liegen, und zwar eine genau auf der<br />

Mitte der Liegefläche, die anderen möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche.<br />

Ein ggf. vorhandener stützender Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht<br />

zu berücksichtigen und zählt nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus<br />

verschiedenen Schaumstoffen, so sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle<br />

Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt werden. Für sogenannte Würfelmatratzen<br />

sind entsprechende Prüfstellen für alle auf der Liegefläche verwendeten Materialien zu<br />

verwenden.<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02, jedoch ist zu beachten, dass<br />

Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 2439 die Dicke der Proben nicht 50 mm<br />

betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />

dass eine Probengröße von 380 mm x 380 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />

der Prüfung ist die Probe in der durch den Hersteller in der Gebrauchsanweisung<br />

vorgegebenen Orientierung während des regulären Gebrauchs zu prüfen (siehe<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 3


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Abschnitt 6.2 DIN EN ISO 2439). Bei der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt<br />

7.2 DIN EN ISO 2439 anzuwenden. Danach ist der Prüfling einem Dauerschwingversuch<br />

nach DIN EN ISO 3385:1995-07 mit 80.000 Lastspielen zu unterziehen. Nach einer<br />

Erholungsdauer von mindestens 30 Minuten, jedoch höchstens 40 Minuten, wird die<br />

Eindruckhärte erneut aber ohne Vorbelastung (siehe Abschnitt 7.1 DIN EN ISO 2439)<br />

um 70 % bestimmt. Der Härteabfall wird errechnet, es ist sowohl der Absolutwert <strong>als</strong><br />

auch der prozentuale Wert anzugeben.<br />

2.5 Prüfung der Bruchdehnung<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />

Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />

jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />

anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.6 kombiniert werden.<br />

2.6 Bestimmung der Zugfestigkeit<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />

Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />

jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />

anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.5 kombiniert werden.<br />

2.7 Bestimmung des Druckverformungsrestes<br />

Dem Prüfling werden drei Proben entnommen welche in der Diagonale des Prüflings<br />

liegen sollen, und zwar die eine genau auf der Mitte der Liegefläche, die anderen<br />

möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche. Ein ggf. vorhandener stützender<br />

Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht zu berücksichtigen und zählt<br />

nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus verschiedenen Schaumstoffen, so<br />

sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1856:2001-03, jedoch ist zu beachten, dass<br />

Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 1856 die Dicke der Proben nicht 25 mm<br />

betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />

dass eine Probengröße von 50 mm x 50 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />

der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt 7.2 DIN EN ISO 1856 anzuwenden.<br />

Der Druckverformungsrest ist tabellarisch anzugeben.<br />

2.8 Prüfung der Fixation<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />

eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />

verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />

DIN EN 1970:2000-12)<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 4


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Material: weicher Polyesterschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />

Fülldichte: 30 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />

Eindruckhärte: 170 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />

Deformation)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />

Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />

durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />

Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />

kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />

durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />

einer senkrecht nach außen wirkenden Kraft von 30 N für eine Minute zu beaufschlagen.<br />

Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche sich im<br />

Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den Ecken<br />

befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten Mittellinie der<br />

jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten senkrechten Kante<br />

aufweisen.<br />

F4b<br />

F6<br />

F3b<br />

F5<br />

F4a<br />

FS<br />

Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />

Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />

Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />

diesem Maß abweichen.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 5<br />

F3a<br />

F2b<br />

F2a<br />

F1b<br />

F1a


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Kräfte Beispielbelastung<br />

(80 kg)<br />

obere Grenzbelastung<br />

(bezogen auf Fmax, gemäß<br />

Herstellerangabe)<br />

F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />

F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />

F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />

F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />

F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />

F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />

FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />

Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 6


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Prüfmethode 11-2 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />

Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />

Bestimmung der mikroklimatischen Eigenschaften<br />

Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />

mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />

1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />

durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums verschieden<br />

ist<br />

2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />

3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch Seriennummer)<br />

und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die Seite <strong>als</strong> Teil<br />

des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation des Endes des<br />

Prüfberichtes<br />

4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />

5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-2 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />

6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und Angaben<br />

über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />

7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich Meinungen<br />

und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />

8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />

9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B. Artikelnummer,<br />

Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes (der<br />

geprüften Gegenstände)<br />

10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />

Daten) der Durchführung der Prüfung<br />

11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der genutzten<br />

Mess- und Testgeräte<br />

12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />

13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der Person(en)<br />

die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den Prüfbericht<br />

genehmigen<br />

14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand beziehen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 1


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />

Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />

Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe, fehlende<br />

oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum Verwendungsweck<br />

des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise Veröffentlichung,<br />

Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht ist durchzunummerieren.<br />

Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis aufzunehmen, dass der Prüfbericht<br />

ohne die schriftliche Zustimmung des Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt<br />

werden darf.<br />

1.2 Allgemeine Festlegungen<br />

Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />

und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />

1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />

2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

4. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />

5. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />

6. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />

7. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />

8. weitere Randbedingungen (Art des Überzuges usw.)<br />

9. Art der Mikroklimaregulierung (passiv, aktiv)<br />

Während der Prüfung sind folgende Bedingungen einzuhalten:<br />

Raumtemperatur: (23 2)° C ° C<br />

Relative Feuchte: (40 5) %<br />

Luftdruck (960 100) hPa<br />

2.0 Prüfaufbau<br />

Zur Simulation der Transpiration und Wärmezufuhr wird ein Transpirationsmodell in Anlehnung<br />

an die Vorschläge der ISO CD 16840 und ISO 11092 verwendet, bei dem eine<br />

Verdampferkammer über eine poröse Platte an den Prüfling angekoppelt wird. In der<br />

Verdampferkammer wird destilliertes Wasser verdampft, so dass durch die Membran eine<br />

definierte Menge Wasserdampf an den Prüfling abgegeben wird. Die Temperatur innerhalb<br />

der Kammer wird derart geregelt, dass an der Außenfläche der Membran 33°C ±<br />

1°C erreicht werden. Das gesamte Simulationsmodul wird während der Prüfung mit einem<br />

Gewicht von 25 kg im Sakralbereich auf die Matratze belastet (siehe Abbildung 1).<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 2


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Abbildung 1: Prüfaufbau zur Mikroklimamessung<br />

Um die klinische Situation möglichst realitätsnah zu simulieren, wird die Matratze zusätzlich<br />

mit einem Körpermodell belastet (siehe Abbildung 2).<br />

Die auf die einzelnen Segmente des Körpermodells wirkenden Kräfte sind in Tabelle<br />

1 aufgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß Hilfsmittelverzeichnis<br />

PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50 kg)<br />

ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich durchzuführen.<br />

Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 3


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

2.1 Prüfmittel<br />

F4b<br />

F6<br />

F3b<br />

F5<br />

Abbildung 2: Aufbau des Körpermodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte<br />

Kräfte Segmente Normalbelastung<br />

(80 kg)<br />

F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg<br />

F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg<br />

F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg<br />

F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg<br />

F5 Oberkörper 18 kg<br />

F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg<br />

FS Sakralbereich 25 kg<br />

Tabelle 1: Kraftgrößen auf die Segmente des Körpermodells<br />

Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />

1. Belastungsvorrichtung<br />

Die Belastungsvorrichtung dient der Aufbringung von Normalkräften (FS,<br />

senkrecht zur Oberfläche) auf das Sakralbereichmodell (siehe auch Abbildung<br />

2 sowie Tabelle 1).<br />

2. Transpirationssimulator<br />

F4a<br />

FS<br />

F3a<br />

F2b<br />

Der Transpirationssimulator (siehe Abbildung 1) besteht aus einer<br />

Verdampferkammer, in der destilliertes Wasser verdampft wird und durch<br />

eine poröse Platte auf die Hilfsmitteloberfläche diffundiert.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 4<br />

F2a<br />

F1b<br />

F1a


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

3. Körpermodell<br />

Das Extremitäten- und Rumpfmodell schließt an das Sakralbereichmodell<br />

an und stellt sicher, dass das Hilfsmittel auch bei Aufbringung der gesamten<br />

Normalbelastung seine druckverteilenden, bzw. druckentlastenden Eigenschaften<br />

behält. Das Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen.<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />

sollen, kann das Modell auch von diesem Maß abweichen. Die das<br />

Prüfobjekt berührende Oberfläche ist auf 33 °C ± 1°C temperiert.<br />

4. Mikroklima-Messfühler<br />

Das Mikroklima wird mit einem kombiniertem Temperatur-Feuchte-<br />

Messfühler zwischen der Oberfläche des Prüfobjektes und dem Transpirationssimulator<br />

gemessen.<br />

5. Patientenbett<br />

Beim Patientenbett handelt es sich um ein Patientenbett nach DIN EN<br />

60601-2-38:2001-07 mit einer Mindestliegefläche von 190 cm x 90 cm.<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen,<br />

kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

6. Referenzmatratze (nur bei der Prüfung von Auflagesystemen erforderlich)<br />

2.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen verwendet wird, muss<br />

die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 4 DIN 13014:<br />

1977-12)<br />

Material: weicher Polyester- oder Polyetherschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 12 cm<br />

Fülldichte: 40 2 kg/m 3 (gemäß DIN 13014:1977-12)<br />

Eindruckhärte: 170 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 % Deformation)<br />

Stauchhärte: 4,5 kPa ± 0,3 kPa (gemäß DIN EN ISO 3386)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen,<br />

kann die Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten Gebrauchsanweisung<br />

zusammen zusetzen.<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei (23 ± 2) °C und (40 ±<br />

5) % relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist – sofern es sich laut Herstellerangabe<br />

um ein Matratzenersatzsystem handelt – dabei gemäß den Herstellerangaben<br />

in der Gebrauchsanweisung auf dem Patientenbett mit flach gestelltem<br />

Kopfteil / Fußteil zu lagern. Handelt es sich gemäß Herstellerangabe um ein Auflagensystem<br />

wird unter gleichen Bedingungen zunächst die Referenzmatratze und anschließend<br />

das Auflagensystem auf dem Patientenbett gelagert.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 5


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />

mitgelieferte Bezug zu verwenden. Werden mehrere Bezüge mitgeliefert sind die<br />

Messungen für jede Kombination von Matratze und Bezug durchzuführen.<br />

2.3 Durchführung der Prüfung<br />

Vor der Messung wird das Transpirationsmodell vorkonditioniert. Dazu wird das Modell<br />

im Leerlauf solange betrieben, bis seine wesentlichen Kennwerte (Temperatur<br />

und Feuchte in der Verdampferkammer) den vorgegebenen Sollwert erreicht haben.<br />

Die Temperatur und relative Feuchte in der Verdampferkammer zu Beginn der Messung<br />

sowie die verdampfte Flüssigkeitsmenge müssen anhand von vorbereitenden<br />

Messungen derartig festgelegt werden, dass der Verlauf dem eines Probanden mittlerer<br />

Transpirationsleistung entspricht. .Vor dem Start wird der Messfühler zur Aufnahme<br />

von Temperatur und Feuchte zentral unter dem Transpirationsmodell positioniert<br />

und das Hilfsmittel wie vorgegeben belastet. Die sich anschließende Messdauer beträgt<br />

1 Stunde.<br />

Vor einer erneuten Messung muss der Prüfling mindestens 12 Stunden unter Prüfbedingungen<br />

ablüften.<br />

2.4 Auswertung<br />

Die aufgenommenen Kurven für die Temperatur und relative Feuchte sind darzustellen<br />

und hinsichtlich der folgenden Parameter zu analysieren:<br />

Maximal- und Endwerte<br />

Kurvenverlauf<br />

Die Bewertung des Hilfsmittels erfolgt aufgrund der gemessenen Endwerte. In der<br />

abschließenden verbalen Bewertung wird das Hilfsmittel auf Basis der gemessenen<br />

Endwerte für die relative Feuchte durch das Prüfinstitut gemäß Tabelle 2 klassifiziert.<br />

Endwert Beschreibung Klasse<br />

≤ 59,9 % rF Sehr guter Feuchtigkeitstransport A<br />

60 % rF bis 69,9 % rF Durchschnittlicher Feuchtigkeitstransport B<br />

70 % rF bis 79,9 % rF Geringer Feuchtigkeitstransport C<br />

> 80 % rF Kein relevanter Feuchtigkeitstransport D<br />

Tabelle 2: Klassierung der mikroklimatischen Eigenschaften<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 6


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Prüfmethode 11-3 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />

Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />

Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für luftgefüllte<br />

statische Auflagen und Matratzen<br />

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />

mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />

1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />

durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />

verschieden ist<br />

2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />

3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />

Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />

Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />

des Endes des Prüfberichtes<br />

4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />

5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-3 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />

6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />

Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />

7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />

Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />

8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />

9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />

Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />

(der geprüften Gegenstände)<br />

10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />

Daten) der Durchführung der Prüfung<br />

11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />

genutzten Mess- und Testgeräte<br />

12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />

13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />

Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />

Prüfbericht genehmigen<br />

14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />

beziehen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 1


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />

Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />

Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />

fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />

Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />

Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />

ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />

aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />

Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />

1.2 Allgemeine Festlegungen<br />

Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />

und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />

1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />

2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

4. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />

5. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />

6. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />

7. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />

8. weitere Randbedingungen (Art des Überzuges usw.)<br />

9. Art der Mikroklimaregulierung (passiv, aktiv)<br />

Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />

Sofern nicht anders aufgeführt ist der Prüfling zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre<br />

Auflagefläche zu legen werden. Die Fläche muss eine glatte Oberfläche aufweisen und<br />

horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein.<br />

Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca. 20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm<br />

Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft unter dem Probenkörper zu<br />

ermöglichen. Der Prüfling ist im aufgeblasenem Zustand zu prüfen.<br />

2.0 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />

Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />

relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />

Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />

Der Prüfling ist im Anlieferungszustand (aufgeblasen) nach entsprechender<br />

Konditionierung zu prüfen.<br />

2.1 Sichtprüfung<br />

Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />

geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />

auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />

eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 2


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

2.2 Taktile Prüfung<br />

Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />

geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />

beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />

abzubilden.<br />

2.3 Bestimmung der Außenmaße und der Flächenparallelität<br />

Für die Messung der Länge, der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />

Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />

Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />

dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />

Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />

Messlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />

Abstände zwischen den Messlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />

arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />

Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Messlatte in<br />

einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen (jeweils in<br />

Längs- und Querrichtung) verläuft. Die insgesamt 12 Messwerte sind tabellarisch zu<br />

dokumentieren.<br />

Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />

1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />

2.4 Bestimmung der Fülldrucke<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />

eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />

verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />

DIN EN 1970:2000-12)<br />

Material: weicher Polyesterschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />

Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />

Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />

Deformation)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />

Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die folgenden Untersuchungen werden bei der vom<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 3


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Hersteller in der Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen Maximallast<br />

durchgeführt.<br />

Der Prüfling ist entsprechend den Herstellervorgaben mit dem für den maximalen<br />

Belastungsfall bei normalen Betrieb (höchstes zulässiges Patientengewicht)<br />

vorgesehenen Druck zu füllen und der am Ventil gemessene Fülldruck zu<br />

dokumentieren.<br />

Verfügt der Prüfling über eine manuell einstellbare Maximaldruckfunktion, so ist auch der<br />

Fülldruck bei aktivierter Maximaldruckfunktion zu ermitteln.<br />

Nach Durchführung der o.g. Messungen ist der Prüfling wieder entsprechend den<br />

Herstellervorgaben mit dem für den maximalen Belastungsfall vorgesehenen Druck zu<br />

füllen. Die Zuleitung und die Ventilabdeckung sind zu diskonnektieren und nach 12 h ist<br />

der bestehende Fülldruck erneut zu dokumentieren.<br />

F4b<br />

F6<br />

F3b<br />

F5<br />

F4a<br />

FS<br />

Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />

Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />

Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />

diesem Maß abweichen.<br />

Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />

belastung<br />

(80 kg)<br />

(bezogen auf Fmax, gemäß<br />

Herstellerangabe)<br />

F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />

F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />

F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />

F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />

F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />

F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />

FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />

Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />

F3a<br />

F2b<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 4<br />

F2a<br />

F1b<br />

F1a<br />

F1a


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

2.5 Prüfung der Fixation<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />

eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />

verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />

DIN EN 1970:2000-12)<br />

Material: weicher Polyesterschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />

Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />

Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />

Deformation)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />

Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />

durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />

Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />

kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />

durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />

einer senkrecht nach außen wirkenden Kraft von 30 N für eine Minute zu beaufschlagen.<br />

Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche sich im<br />

Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den Ecken<br />

befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten Mittellinie der<br />

jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten senkrechten Kante<br />

aufweisen.<br />

Es ist zu dokumentieren, ob der Prüfling nach der Kraftanwendung die korrekte Position<br />

im Bett gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung einnimmt oder aber<br />

verrutscht ist.<br />

2.6 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit<br />

Die Prüfung ist nur für motorisierte Produkte durchzuführen.<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />

eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 5


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />

DIN EN 1970:2000-12)<br />

Material: weicher Polyesterschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />

Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />

Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />

Deformation)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />

Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />

Die Pumpeinheit wird gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung am<br />

Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den Herstellervorgaben<br />

in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />

durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />

Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />

kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />

durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Die Lage der Schläuche und deren Knicksicherheit sind durch den Prüfer zu<br />

beschreiben (z.B. durch Fotografien) und zu bewerten.<br />

Die von der Pumpeinheit ausgehenden Vibrationen (Schwingungen) sind gemäß der<br />

Richtlinie VDI 2057 Blatt 1:2002-09 hinsichtlich des Wohlbefindens (siehe VDI 2057 Blatt<br />

1 TZ 6.2) und der Gesundheit (siehe VDI 2057 Blatt 1 TZ 6.4) zu bewerten.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 6


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Prüfmethode 11-4 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />

Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />

Bestimmung der Scherkräfte und der druckentlastenden Eigenschaften<br />

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />

mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />

1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />

durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />

verschieden ist<br />

2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />

3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch Seriennummer)<br />

und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die Seite <strong>als</strong> Teil<br />

des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation des Endes des<br />

Prüfberichtes<br />

4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />

5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-4 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />

6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />

Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />

7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich Meinungen<br />

und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />

8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />

9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />

Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />

(der geprüften Gegenstände)<br />

10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />

Daten) der Durchführung der Prüfung<br />

11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />

genutzten Mess- und Testgeräte<br />

12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />

13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />

Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />

Prüfbericht genehmigen<br />

14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />

beziehen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 1


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />

Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />

Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />

fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />

Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />

Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />

ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />

aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />

Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />

Die Prüfungen sind in zwei Abschnitte zur Bestimmung der druckentlastenden<br />

Eigenschaften (Abschnitt 2.0 ff) und zur Bestimmung der Scherkräfte verursachenden<br />

Eigenschaften (Abschnitt 3.0 ff) unterteilt. Beide Prüfungen können auch getrennt<br />

voneinander durchgeführt werden.<br />

1.2 Allgemeine Festlegungen<br />

Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben<br />

vorliegen und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />

1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />

2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

4. Bei variabel einstellbaren Systemen die Anweisungen und Empfehlungen für die<br />

vorzunehmenden Einstellungen<br />

5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />

6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />

7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />

8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />

Während der Prüfung sind folgende Bedingungen einzuhalten:<br />

Raumtemperatur: (23 C 2) °C<br />

Relative Feuchte: (40 5) %<br />

Luftdruck (960 100) hPa<br />

2.0 Prüfaufbau zur Bestimmung der druckentlastenden Eigenschaften<br />

Zur Ermittlung der druckentlastenden Eigenschaften wird ein Sakralbereichsmodell<br />

verwendet, das die knöchernen Strukturen der Sitzbeinhöcker und des Steißbeins<br />

nachbildet. Bedeckt sind die Knochenmodelle von einer 4 cm dicken Matte aus<br />

vernetzt polymerisierten Gel, die an einem Rahmen befestigt ist (siehe Abbildung 1).<br />

Die Einstellungen und Abmessungen orientieren sich an physiologischen<br />

Gegebenheiten. Die das Prüfobjekt berührende Oberfläche ist auf 33 ± 1 °C geheizt.<br />

An das Sakralbereichmodell wird ein Extremitäten- und Rumpfmodell angeschlossen,<br />

um die tatsächliche Druckverteilung möglichst realitätsnah zu simulieren (siehe<br />

Abbildung 2). Die das Prüfobjekt berührende Oberfläche wird auf 33 ± 1°C geheizt.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 2


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Sitzbeinstößel<br />

Abbildung 1: Aufbau des Sakralbereichsmodells.<br />

Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden Kräfte sind<br />

in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird für zwei Lastfälle durchgeführt. Neben<br />

einer typischen Belastung von 80 kg wird die Untersuchung bei der vom Hersteller in<br />

der Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen Maximallast wiederholt. Bei<br />

der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß Hilfsmittelverzeichnis PG<br />

11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50 kg) ausgegangen<br />

werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich durchzuführen. Eine<br />

ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

F4b<br />

F6<br />

F3b<br />

F5<br />

F4a<br />

FS<br />

Abbildung 2: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 3<br />

F3a<br />

F2b<br />

F2a<br />

F1b<br />

F1a<br />

Oberschenkelansatz


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

2.1 Prüfmittel<br />

Kräfte Normalbelastung<br />

(80 kg)<br />

obere Grenzbelastung<br />

(bezogen auf Fmax, gemäß<br />

Herstellerangabe)<br />

F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />

F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />

F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />

F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />

F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />

F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />

FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />

Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />

Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />

1. Belastungsvorrichtung<br />

Die Belastungsvorrichtung dient der Aufbringung von Normalkräften (FS,<br />

senkrecht zur Oberfläche) auf das Sakralbereichmodell (siehe auch<br />

Abbildung 2 sowie Tabelle 1) und zur Erzeugung einer konstanten<br />

Zufgeschwindigkeit bei der Scherkraftuntersuchung.<br />

2. Sakralbereichsmodell<br />

Das Sakralbereichsmodell simuliert die physiologischen Gegebenheiten<br />

des Sakralbereiches (siehe Abbildung 1). Das Sakralbereichsmodell wird<br />

mit der durch den Lastfall vorgegebenen Kraft auf das Prüfobjekt gedrückt.<br />

Die das Prüfobjekt berührende Oberfläche ist auf 33 ± 1 °C temperiert.<br />

3. Extremitäten- und Rumpfmodell (Halbschalenmodell)<br />

Das Extremitäten- und Rumpfmodell schließt an das Sakralbereichmodell<br />

an und stellt sicher, dass das Hilfsmittel auch bei Aufbringung der<br />

gesamten Normal-, bzw. Maximalbelastung seine druckverteilenden, bzw.<br />

druckentlastenden Eigenschaften behält. Das Modell soll eine Länge von<br />

1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß<br />

PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von diesem Maß<br />

abweichen. Die das Prüfobjekt berührende Oberfläche ist auf 33 °C ± 1 °C<br />

temperiert.<br />

4. Druckverteilungsmesssystem<br />

Als Druckverteilungsmesssystem ist ein hochauflösendes Meßsystem mit<br />

einer Mindestauflösung von 16 x 16 Sensoren auf einer Fläche von<br />

mindestens 35 cm mal 35 cm zu wählen. Gegebenenfalls kann ein<br />

anderes validiertes Druckverteilungsmeßsystem bzw. mehrere<br />

Druckeinzelsensoren verwendet werden, wobei eine ausführliche<br />

Erläuterung im Prüfbericht erforderlich ist.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 4


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

5. Patientenbett<br />

Beim Patientenbett handelt es sich um ein Patientenbett nach DIN EN<br />

60601-2-38:2001-07 mit einer Mindestliegefläche von 190 cm x 90 cm.<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />

sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

6. Referenzmatratze<br />

2.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen verwendet wird, muss<br />

die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 4,<br />

DIN 13014:1977-12)<br />

Material: weicher Polyester- oder Polyetherschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 12 cm<br />

Fülldichte: 40 2 kg/m 3 (gemäß DIN 13014:1977-12)<br />

Eindruckhärte: 170 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />

Deformation)<br />

Stauchhärte: 4,5 kPa ± 0,3 kPa (gemäß DIN EN ISO 3386)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />

sollen, kann die Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen<br />

abweichen.<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />

Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei (23 ± 2) °C und<br />

(40 ± 5) % relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist – sofern es sich laut<br />

Herstellerangabe um ein Matratzenersatzsystem handelt - dabei gemäß den<br />

Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf dem Patientenbett mit flach<br />

gestelltem Kopfteil / Fußteil zu lagern. Handelt es sich gemäß Herstellerangabe um<br />

ein Auflagensystem wird unter gleichen Bedingungen zunächst die Referenzmatratze<br />

und anschließend das Auflagensystem auf dem Patientenbett gelagert.<br />

Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />

mitgelieferte Bezug zu verwenden. Im Belastungsbereich ist das Antidekubitus-<br />

System auf eine Temperatur von (33 ± 1) °C aufzuwärmen.<br />

2.3 Durchführung der Prüfung<br />

Der Ablauf der Prüfung unterscheidet sich je nach Art des Prüfobjektes. Statische<br />

Antidekubitus-Systeme sind einer Prüfung gemäß 2.4, dynamische Antidekubitus-<br />

Systeme einer Prüfung gemäß 2.5 zu unterziehen. Ein dynamisches System, das<br />

nach Herstellerangaben auch statisch im Sinne einer kontinuierlichen Weichlagerung<br />

betrieben werden kann, wird nach 2.4 und 2.5 geprüft.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 5


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

2.4 Prüfung von statischen Antidekubitus-Systemen<br />

Die Druckverteilungsmessmatte wird unter dem Sakralbereichmodell platziert. Das<br />

Prüfobjekt wird mit den auf (33 ± 1) °C vortemperierten Belastungssegmenten für 60<br />

Minuten belastet. Damit erzielt man eine Erwärmung des Basismateri<strong>als</strong> und eine<br />

Anpassung an die Gegebenheiten in der Praxis.<br />

Mit Hilfe der Belastungsvorrichtung wird die vorgegebene Kraft auf das<br />

Sakralbereichmodell aufgebracht und die Druckverteilungsmessung durchgeführt. Die<br />

Messung wird 3-mal wiederholt.<br />

Für die Referenzmatratze wird die Messung unter gleichen Bedingungen<br />

durchgeführt.<br />

2.5 Prüfung von dynamischen Antidekubitus-Systemen<br />

Das Prüfobjekt wird in Betrieb genommen und mit den auf (33 ± 1) °C<br />

vortemperierten Belastungssegmenten für 60 Minuten belastet. Anschließend wird<br />

die Druckverteilungsmessmatte unter dem Sakralbereichmodell platziert.<br />

Mit Hilfe der Belastungsvorrichtung wird dann die vorgegebene Kraft auf das<br />

Sakralbereichmodell aufgebracht und die Druckverteilungsmessung durchgeführt. Die<br />

Messdauer ist entsprechend der Herstellerangaben so zu wählen, dass mindestens<br />

3 Druck-Zyklen abgebildet werden. Die Messung wird 3-mal wiederholt.<br />

2.6 Auswertung für statische Antidekubitus-Systeme<br />

Die Druckentlastung wird getrennt nach linker und rechter Seite des Sitzbeinhöckers<br />

ausgewertet. Aus den Messdaten sind Bewertungskenngrößen abzuleiten und durch<br />

das Prüfinstitut zu bewerten. Bei der Verwendung von<br />

Druckverteilungsmesssystemen müssen die folgenden Bewertungskriterien<br />

ausgewertet werden:<br />

Maximaldruck an beiden Sitzbeinhöckern<br />

Mitteldruck<br />

Belastungsfläche<br />

Pressure Area Index für 10 mmHg, 20 mmHg, 30 mmHg<br />

Bei der Verwendung von in das Sakralbereichsmodell integrierten<br />

Einzeldrucksensoren ist lediglich der Maximaldruck an den einzelnen Messtellen<br />

anzugeben und grafisch darzustellen.<br />

Im Vergleich mit der Referenzmatratze ist die relative Druckentlastung (Drel nach<br />

folgender Formel zu ermitteln:<br />

D<br />

rel<br />

p<br />

Re f<br />

p<br />

p<br />

Re f<br />

Prüf<br />

Dabei sind für pRef (Referenzmatratze) und pPrüf (Prüfmatratze) jeweils die unter den<br />

Sitzbeinhöckern gemessenen gemittelten Maximaldrücke einzusetzen.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 6


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Die Matratzen werden gemäß der in Tabelle 1 festgelegten Tabelle klassifiziert.<br />

Klasse A sehr gute Druckentlastung Druckentlastung von mind. 20 %<br />

Klasse B durchschnittliche Druckentlastung Druckentlastung von mind. 10%<br />

Klasse C ausreichende Druckentlastung Druckentlastung > 0 %<br />

Klasse D Keine Druckentlastung Druckentlastung < 0 %<br />

Tabelle 2: Klassifizierung der Druckentlastung im Vergleich mit der Referenzmatratze<br />

2.7 Auswertung für dynamische Antidekubitus-Systeme<br />

Die Messdaten sind für den maximal belasteten Sensor unter den Sitzbeinhöckern in<br />

einer Druck-Zeit-Kurve darzustellen und zu dokumentieren (Abbildung 3). Aus den<br />

Kurven sind die folgenden zeitabhängigen Bewertungskenngrößen abzuleiten und<br />

durch das Prüfinstitut zu bewerten.<br />

Maximaldruck (pmax)<br />

Minimaldruck (pMin)<br />

Mitteldruck (pMittel)<br />

Zykluszeit (tZ)<br />

Abbildung 3: Druck-Zeit-Kurve.<br />

Pressure Relief Index für 10 mmHg, 20 mmHg, 30 mmHg und 40 mmHg<br />

Für die Prüfung sind die Luftkammern auszuwählen, die bei der Belastung mit einem<br />

Normalpatienten (Größe 1,80, Gewicht 80 kg) durch den Sakralbereich belastet<br />

werden. Von den drei Messungen ist bei jeweils einer Messung der Sitzbeinhöcker<br />

des Simulators über dem Scheitelpunkt der Luftkammer (Position 1), an der Naht<br />

zwischen zwei Luftkammern (Position 3) und in der Mitte zwischen Naht und<br />

Scheitelpunkt (Position 2) zu ermitteln. Aus den Ergebnissen ist der Mittelwert zu<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 7


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

bilden und die Standardabweichung anzugeben. Die Punkte sind in Abbildung 4<br />

skizziert.<br />

1<br />

Abbildung 4: Positionierung Sitzbeinhöcker<br />

3.0 Prüfaufbau zur Bestimmung der Scherkräfte verursachenden Eigenschaften<br />

Zur Ermittlung der scherkräfteverursachenden Eigenschaften wird ein Simulationsmodul<br />

verwendet, dass das Antidekubitus-System mit einer definierten Querverschiebung<br />

belastet und die dabei auftretenden Querkräfte misst. Der Prüfaufbau orientiert sich an<br />

dem im Entwurf für die ISO 16840 aufgeführten Prüfverfahren zur Bewertung der<br />

Reibeigenschaften von Sitzkissen.<br />

Um die klinische Situation möglichst realitätsnah zu simulieren, wird die Matratze<br />

zusätzlich mit einem Belastungsmodell belastet (siehe Abbildung 2). Die auf die<br />

einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden Kräfte sind in Tabelle 3<br />

aufgeführt. Die Prüfung wird bei einem angenommenen Patientengewicht von 80 kg<br />

durchgeführt, wobei das Sakralmodell mit 25 kg belastet wird. Bei der Prüfung von<br />

Produkten zur Sonderversorgung gemäß Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von<br />

einer anderen typischen Belastung (z.B. 50 kg) ausgegangen werden. Die Messungen<br />

sind dann analog für diesen Bereich durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im<br />

Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Kräfte Normalbelastung<br />

(80 kg)<br />

F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg<br />

F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg<br />

F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg<br />

F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg<br />

F5 Oberkörper 18 kg<br />

F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg<br />

pS Sakralbereich 25 kg<br />

Tabelle 3: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />

Für die Prüfung wird ein belastetes Sakralbereichsmodell mit einer Geschwindigkeit von<br />

5 mm/s über das Hilfsmittel gezogen. Die beim Ziehen aufgrund von Reibung<br />

entstehende Kraft ist mit einer Abtastfrequenz von mindestens 200 Hz zu messen. Eine<br />

Möglichkeit diesen Prüfaufbau auszuführen ist in Abbildung 3 dargestellt.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 8<br />

2<br />

3


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

3.1 Prüfmittel<br />

Schrittmotor<br />

Linearachse<br />

Kraftsensor<br />

Moduladapter<br />

Gestell der Belastungsvorrichtung<br />

Belastungsgewichte<br />

Umlenkrolle<br />

Sakralbereichsmodell<br />

Stahlseil<br />

Hilfsmittel<br />

Abbildung 5: Prüfaufbau zur Scherkräftemessung<br />

Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />

1. Belastungsvorrichtung<br />

Die Belastungsvorrichtung dient der Erzeugung einer gleichmäßigen<br />

Zugbewegung. In die Belastungsvorrichtung ist ein Zug-/Drucksensor<br />

integriert, der in Richtung der Belastung, bzw. der Zugbewegung Kräfte<br />

messen kann.<br />

2. Sakralbereichsmodell<br />

Das Sakralbereichsmodell wird auf Basis eines so genannten Staarink<br />

Indenter hergestellt. Die genauen Abmessungen sind in der ISO 16840<br />

dokumentiert. Der Prüfkörper ist mit einem Material überzogen, das der<br />

trockenen menschlichen Haut hinsichtlich den Reibungseigenschaften<br />

entspricht und wird im Bereich der Kontaktfläche auf eine Temperatur von<br />

(33 ± 1) °C vorgeheizt. Diese Temperatur ist während der Messung zu<br />

halten.<br />

3. Körpermodell<br />

Das Extremitäten- und Rumpfmodell schließt an das Sakralbereichmodell<br />

an und stellt sicher, dass das Hilfsmittel auch bei Aufbringung der<br />

gesamten Normal-, bzw. Maximalbelastung seine druckverteilenden, bzw.<br />

druckentlastenden Eigenschaften behält. Die das Prüfobjekt berührende<br />

Oberfläche ist auf (33 ± 1) °C temperiert.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 9<br />

v


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

4. Patientenbett<br />

Beim Patientenbett handelt es sich um ein Patientenbett nach DIN EN<br />

60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90 cm. Wenn<br />

Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann<br />

das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

5. Referenzmatratze<br />

3.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen verwendet wird, muss<br />

die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 4 DIN<br />

13014:1977-12)<br />

Material: Polyester- oder Polyetherschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 12 cm<br />

Fülldichte: 40 2 kg/m 3 (gemäß DIN 13014:1977-12)<br />

Eindruckhärte: 170 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />

Deformation)<br />

Stauchhärte: 4,5 kPa ± 0,3 kPa (gemäß DIN EN ISO 3386)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />

sollen, kann die Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen<br />

abweichen.<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />

Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei (23 ± 2) °C und<br />

(40 ± 5) % relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist – sofern es sich laut<br />

Herstellerangabe um ein Matratzenersatzsystem handelt - dabei gemäß den<br />

Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf dem Patientenbett mit flach<br />

gestelltem Kopfteil / Fußteil zu lagern. Handelt es sich gemäß Herstellerangabe um<br />

ein Auflagensystem wird unter gleichen Bedingungen zunächst die Referenzmatratze<br />

und anschließend das Auflagensystem auf dem Patientenbett gelagert.<br />

Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />

mitgelieferte Bezug zu verwenden. Im Belastungsbereich ist das Antidekubitus-<br />

System auf eine Temperatur von (33 ± 1) °C aufzuwärmen.<br />

3.3 Durchführung der Prüfung<br />

Das Hilfsmittel ist mit den in Tabelle 3 angegebenen Gewichten durch das<br />

Belastungsmodell zu belasten. Die Abweichung der Gesamtgewichtsbelastung darf<br />

5 % nicht übersteigen. Die Teilmodelle sind so anzuordnen, dass das<br />

Sakralbereichmodell in seiner Rutschbewegung nicht behindert wird. Die Zugrichtung<br />

muß parallel zur Hilfsmitteloberfläche verlaufen. Dabei ist darauf zu achten, dass die<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 10


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

obere plane Teilfläche des Prüfkörpers auch während der Messung parallel zur<br />

Hilfsmitteloberfläche ausgerichtet ist, um Artefakte durch das Kippen des Prüfkörpers<br />

zu vermeiden. Die Zuggeschwindigkeit beträgt 5 mm/s. Der Verfahrweg muss<br />

ausreichend lang gewählt werden, um sowohl die horizontale Steifigkeit <strong>als</strong> auch<br />

Haft- und Gleitreibung zu bestimmen.<br />

3.4 Auswertung<br />

Die aufgenommene Kurve ist hinsichtlich der folgenden Parameter zu analysieren<br />

(siehe auch Abbildung 6):<br />

Haftreibungskoeffizient H zwischen Patient und Interface<br />

Gleitreibungskoeffizient G zwischen Patient und Interface und seinen Variabilität<br />

Horizontale Steifigkeit H des Hilfsmittels und seine Standardabweichung<br />

Der Haftreibungskoeffizient wird berechnet aus dem Quotient zwischen der<br />

maximalen Zugkraft (FMax)und der wirkenden Normalkraft (W).<br />

H<br />

FMax W<br />

Der Gleitreibungskoeffizient wird berechnet aus dem Quotienten zwischen der<br />

mittleren während der Gleitphase wirkenden Zugkraft (FQuer) und der wirkenden<br />

Normalkraft (W).<br />

G<br />

FQuer W<br />

Bezogen auf die in Abbildung 6 angegebenen Kenngrößen berechnet sich die<br />

horizontale Steifigkeit nach folgender Formel:<br />

H<br />

F<br />

t<br />

2<br />

F<br />

t )<br />

( 2 1<br />

1<br />

v<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 11


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Kraft [N]<br />

300<br />

250<br />

F2<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

F1<br />

-50<br />

3.5 Bewertung<br />

Verlauf Horizontalkraft vs Zeit<br />

Schaumstoff ohne Bezug<br />

Streckungsphase Haftphase Gleitphase<br />

Kraftgradient = 34,8 N / s<br />

Hor. Steifigkeit = 7,0 N / mm<br />

FMax = 240 N<br />

0<br />

0 5 t1 10 t2 15 20 25 30<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 12<br />

Zeit [s]<br />

Abbildung 6: Zugkraft-Zeit-Diagramm<br />

H = 0,98<br />

G = 0,89<br />

Geschwindigkeit v = 5 mm / s<br />

Belastung W = 245 N<br />

FQuer= 217 N<br />

Die Bewertung des Hilfsmittels erfolgt aufgrund der gemessenen Kennwerte. In der<br />

abschließenden verbalen Bewertung wird das Hilfsmittel auf Basis der gemessenen<br />

Werte durch das Prüfinstitut bewertet.


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Prüfmethode 11-5 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />

Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />

Bestimmung der Betriebslautstärke für motorisierte Anti-Dekubitusprodukte<br />

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />

mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />

1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />

durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />

verschieden ist<br />

2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />

3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />

Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />

Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />

des Endes des Prüfberichtes<br />

4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />

5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-3 05/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />

6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />

Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />

7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />

Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />

8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />

9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />

Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />

(der geprüften Gegenstände)<br />

10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />

Daten) der Durchführung der Prüfung<br />

11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />

genutzten Mess- und Testgeräte<br />

12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />

13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />

Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />

Prüfbericht genehmigen<br />

14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />

beziehen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 1


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />

Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />

Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />

fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />

Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />

Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />

ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />

aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />

Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />

1.2 Allgemeine Festlegungen<br />

Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben<br />

vorliegen und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />

1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />

2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

4. Bei Wechseldrucksystemen die Einstellungen für die Druck-Zyklus-Zeiten (falls<br />

variabel, zusätzlich die empfohlenen Einstellungen)<br />

5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />

6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />

7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />

8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />

Während der Prüfung sind folgende Bedingungen einzuhalten:<br />

Raumtemperatur: 23° C ± 2° C<br />

Relative Feuchte: 40 % ± 5 %<br />

Luftdruck 860 hPa bis 1060 hPa<br />

2.0 Prüfaufbau für Liegehilfen<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm mittig zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß<br />

PG 11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Die Pumpeinheit des Prüflings wird gemäß den Herstellervorgaben in der<br />

Gebrauchsanweisung am Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls<br />

gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen maximalen Belastung durchgeführt.<br />

Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />

eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />

verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />

DIN EN 1970:2000-12)<br />

Material: weicher Polyesterschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 2


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />

Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />

Deformation)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />

Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />

F4b<br />

Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />

Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />

Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />

diesem Maß abweichen.<br />

Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />

belastung<br />

(80 kg)<br />

(bezogen auf Fmax, gemäß<br />

Herstellerangabe)<br />

F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />

F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />

F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />

F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />

F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />

F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />

FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />

Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />

2.1 Prüfaufbau für Sitzhilfen<br />

F6<br />

F3b<br />

F5<br />

F4a<br />

FS<br />

F3a<br />

F2b<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

planes Brett mit Mindestabmaßen von 600 mm x 600 mm x 22 mm zu positionieren. Die<br />

maximale Durchbiegung bei einer Belastung von 300 N auf einer Fläche von 400 mm x<br />

400 mm beträgt 5 mm. Für Kissen, die ausdrücklich nur auf einer konvexen Oberfläche<br />

verwendet werden sollen, wird eine Unterlage gemäß Abbildung 2 verwendet.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 3<br />

F2a<br />

F1b<br />

F1a<br />

F1a


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Abbildung 1: Auflage für konvex geformte Sitzkissen<br />

Die Pumpeinheit des Prüflings wird gemäß den Herstellervorgaben in der<br />

Gebrauchsanweisung aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den<br />

Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen. Das Sitzkissen<br />

ist mit der vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung angegeben Maximallast zu<br />

belasten.<br />

2.2 Prüfaufbau für Rückensysteme<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung an einer vom<br />

Hersteller ebenfalls in der Gebrauchsanweisung freigegebenen Sitzgelegenheit zu<br />

befestigen. Die Pumpeinheit des Prüflings wird gemäß den Herstellervorgaben in der<br />

Gebrauchsanweisung aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den<br />

Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />

2.3 Durchführung der Lautstärkemessung<br />

Der vom Gerät verursachte A-bewertete Schalldruckpegel, welchem der Patient<br />

ausgesetzt ist, muss unter den folgenden Bedingungen gemessen werden:<br />

Das Gerät ist gemäß Abschnitt 2.0 (Liegehilfen) bzw. 2.1 (Sitzhilfen) bzw. 2.2<br />

(Rückensysteme) aufzubauen.<br />

Unter Einsatz des Mikrofons, eines Schallmessgerätes, welches die Anforderung vom<br />

Typ I nach IEC 60651 erfüllt, wird der Schalldruckpegel an der Position des Kopfes des<br />

Belastungsmodells (Liegehilfen) bzw. 1 m senkrecht über der Mitte des Sitzkissens<br />

(Sitzhilfen) bzw. 1 m senkrecht über der Sitzfläche der Sitzgelegenheit nach Abschnitt<br />

2.2 (Rückensysteme) gemessen. Das Mikrofon ist dabei mittig zu positionieren.<br />

Es ist sicherzustellen, dass das A-bewertete Fremdgeräusch den während der Prüfung<br />

ermittelten Wert um mindestens 10 dB unterschreitet.<br />

Mit dem Schallpegelmessgerät ist diese Messung unter Verwendung der<br />

frequenzbewerteten Charakteristik A und der zeitbewerteten Charakteristik F im freien<br />

Schallfeld über einer reflektierenden Ebene nach ISO 3744 durchzuführen.<br />

Sind mehrere Positionen für die Pumpeinheit gemäß den Herstellervorgaben in der<br />

Gebrauchsanweisung vorgesehen, ist die o.g. Messung für jede Position zu<br />

wiederholen.<br />

Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und ggf. zu kommentieren.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 4


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Prüfmethode 11-6 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />

Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />

Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für luftgefüllte<br />

dynamische Auflagen und Matratzen<br />

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />

mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />

1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />

durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />

verschieden ist<br />

2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />

3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />

Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />

Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />

des Endes des Prüfberichtes<br />

4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />

5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-6 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />

6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />

Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />

7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />

Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />

8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />

9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />

Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />

(der geprüften Gegenstände)<br />

10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />

Daten) der Durchführung der Prüfung<br />

11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />

genutzten Mess- und Testgeräte<br />

12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />

13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />

Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />

Prüfbericht genehmigen<br />

14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />

beziehen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 1


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />

Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />

Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />

fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />

Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />

Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />

ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />

aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />

Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />

1.2 Allgemeine Festlegungen<br />

Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />

und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />

1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />

2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

4. Bei Wechseldrucksystemen die Einstellungen für die Druck-Zyklus-Zeiten (falls<br />

variabel, zusätzlich die empfohlenen Einstellungen)<br />

5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />

6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />

7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />

8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />

Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />

Sofern nicht anders aufgeführt ist der Prüfling zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre<br />

Auflagefläche zu legen werden. Die Fläche muss eine glatte Oberfläche aufweisen und<br />

horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein.<br />

Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca. 20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm<br />

Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft unter dem Probenkörper zu<br />

ermöglichen. Der Prüfling ist im aufgeblasenem Zustand zu prüfen.<br />

2.0 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />

Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />

relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />

Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />

Der Prüfling ist im Anlieferungszustand (aufgeblasen) nach entsprechender<br />

Konditionierung zu prüfen. Die Prüfung erfolgt – sofern dies laut Herstellerangaben<br />

möglich ist – im statischen Betrieb. Ist ein statischer Betrieb nicht möglich, erfolgt die<br />

Prüfung im dynamischen Betrieb. Gegebenenfalls hierdurch auftretende<br />

Messunsicherheiten sind zu dokumentieren und zu beschreiben.<br />

2.1 Sichtprüfung<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 2


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />

geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />

auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />

eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />

2.2 Taktile Prüfung<br />

Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />

geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />

beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />

abzubilden.<br />

2.3 Bestimmung der Außenmaße und der Flächenparallelität<br />

Für die Messung der Länge, der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />

Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />

Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />

dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />

Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />

Messlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />

Abstände zwischen den Messlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />

arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />

Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Messlatte in<br />

einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen (jeweils in<br />

Längs- und Querrichtung) verläuft. Die insgesamt 12 Messwerte sind tabellarisch zu<br />

dokumentieren.<br />

Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />

1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />

2.4 Bestimmung der Fülldrucke<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />

eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />

verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />

DIN EN 1970:2000-12)<br />

Material: weicher Polyesterschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />

Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />

Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />

Deformation)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />

Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 3


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die folgenden Untersuchungen werden bei der vom<br />

Hersteller in der Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen Maximallast<br />

durchgeführt.<br />

Der Prüfling ist entsprechend den Herstellervorgaben mit dem für den maximalen<br />

Belastungsfall bei normalen Betrieb (höchstes zulässiges Patientengewicht)<br />

vorgesehenen Druck zu füllen und der am Ventil gemessene Fülldruck zu<br />

dokumentieren.<br />

Verfügt der Prüfling über eine manuell einstellbare Maximaldruckfunktion, so ist auch der<br />

Fülldruck bei aktivierter Maximaldruckfunktion zu ermitteln.<br />

Nach Durchführung der o.g. Messungen ist der Prüfling wieder entsprechend den<br />

Herstellervorgaben mit dem für den maximalen Belastungsfall vorgesehenen Druck zu<br />

füllen. Die Zuleitung und die Ventilabdeckung sind zu diskonnektieren und nach 12 h ist<br />

der bestehende Fülldruck erneut zu dokumentieren.<br />

F4b<br />

F6<br />

F3b<br />

F5<br />

F4a<br />

FS<br />

F3a<br />

F2b<br />

Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />

Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />

Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />

diesem Maß abweichen.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 4<br />

F2a<br />

F1b<br />

F1a<br />

F1a


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />

belastung<br />

(80 kg)<br />

(bezogen auf Fmax, gemäß<br />

Herstellerangabe)<br />

F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />

F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />

F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />

F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />

F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />

F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />

FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />

Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />

2.5 Prüfung der Fixation<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />

durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />

Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />

kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />

durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />

eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />

verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />

DIN EN 1970:2000-12)<br />

Material: weicher Polyesterschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />

Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />

Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />

Deformation)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />

Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />

Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />

einer nach außen wirkenden Kraft von mindestens 20 N für mindestens eine Minute zu<br />

beaufschlagen. Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche<br />

sich im Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den<br />

Ecken befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten<br />

Mittellinie der jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten<br />

senkrechten Kante aufweisen.<br />

Es ist zu dokumentieren, ob der Prüfling nach der Kraftanwendung die korrekte Position<br />

im Bett gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung einnimmt oder aber<br />

verrutscht ist.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 5


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

2.6 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit<br />

Die Prüfung ist nur für motorisierte Produkte durchzuführen.<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />

eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />

verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />

DIN EN 1970:2000-12)<br />

Material: weicher Polyesterschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />

Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />

Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />

Deformation)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />

Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />

Die Pumpeinheit wird gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung am<br />

Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den Herstellervorgaben<br />

in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />

durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />

Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />

kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />

durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Die Lage der Schläuche und deren Knicksicherheit sind durch den Prüfer zu<br />

beschreiben (z.B. durch Fotografien) und zu bewerten.<br />

Die von der Pumpeinheit ausgehenden Vibrationen (Schwingungen) sind gemäß der<br />

Richtlinie VDI 2057 Blatt 1:2002-09 hinsichtlich des Wohlbefindens (siehe VDI 2057 Blatt<br />

1 TZ 6.2) und der Gesundheit (siehe VDI 2057 Blatt 1 TZ 6.4) zu bewerten.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 6


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Prüfmethode 11-7 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />

Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />

Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für Hybridsysteme<br />

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />

mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />

1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />

durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />

verschieden ist<br />

2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />

3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />

Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />

Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />

des Endes des Prüfberichtes<br />

4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />

5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-7 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />

6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />

Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />

7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />

Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />

8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />

9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />

Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />

(der geprüften Gegenstände)<br />

10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />

Daten) der Durchführung der Prüfung<br />

11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />

genutzten Mess- und Testgeräte<br />

12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />

13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />

Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />

Prüfbericht genehmigen<br />

14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />

beziehen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 1


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />

Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />

Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />

fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />

Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />

Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />

ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />

aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />

Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />

Die Anforderungen der Produktgruppe 11. des Hilfsmittelverzeichnisses an die Produkte<br />

wurden in Orientierung an die Gütesicherung Vereinbarung RAL-GZ 441/1 für<br />

Polyetherschaummatratzen entwickelt, so dass auch die Nachweise zur Einhaltung der<br />

Anforderungen an die genannte RAL angelehnt wurden. Es ist jedoch zu beachten, dass<br />

in vorliegender Prüfmethode Aktualisierungen von in der RAL zitierten Normen<br />

berücksichtigt wurden. Soweit übertragbar können Prüfungen und Messungen - welche<br />

im Rahmen der Qualitätssicherung nach RAL durchgeführt wurden - auch im Rahmen<br />

der Hilfsmittelprüfung genutzt werden; dies ist im Einzelfall zu prüfen.<br />

1.2 Allgemeine Festlegungen<br />

Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben<br />

vorliegen und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />

1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />

2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

4. Bei Wechseldrucksystemen die Einstellungen für die Druck-Zyklus-Zeiten (falls<br />

variabel, zusätzlich die empfohlenen Einstellungen)<br />

5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />

6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />

7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />

8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />

Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />

Sofern nicht anders aufgeführt ist der Prüfling zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre<br />

Auflagefläche zu legen werden. Die Fläche muss eine glatte Oberfläche aufweisen und<br />

horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein.<br />

Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca. 20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm<br />

Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft unter dem Probenkörper zu<br />

ermöglichen.<br />

2.0 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />

Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />

relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />

Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 2


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Der Prüfling ist im Anlieferungszustand nach entsprechender Konditionierung zu prüfen.<br />

Die Prüfung erfolgt – sofern dies laut Herstellerangaben möglich ist – im statischen<br />

Betrieb. Ist ein statischer Betrieb nicht möglich, erfolgt die Prüfung im dynamischen<br />

Betrieb. Gegebenenfalls hierdurch auftretende Messunsicherheiten sind zu<br />

dokumentieren und zu beschreiben.<br />

2.1 Sichtprüfung<br />

Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />

geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />

auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />

eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />

2.2 Taktile Prüfung<br />

Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />

geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />

beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />

abzubilden.<br />

2.3 Bestimmung der Außenmaße und der Flächenparallelität<br />

Für die Messung der Länge, der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />

Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />

Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />

dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />

Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />

Meßlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />

Abstände zwischen den Meßlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />

arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />

Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Meßlatte in<br />

einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen (jeweils in<br />

Längs- und Querrichtung) verläuft. Die insgesamt 12 Meßwerte sind tabellarisch zu<br />

dokumentieren.<br />

Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />

1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />

2.4 Bestimmung des Härteabfalls<br />

An den Prüflingen wird zunächst die Eindruckhärte an mindestens drei Stellen ermittelt.<br />

Die Prüfstellen sollen in der Diagonale des Prüflings liegen, und zwar eine genau auf der<br />

Mitte der Liegefläche, die anderen möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche.<br />

Ein ggf. vorhandener stützender Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht<br />

zu berücksichtigen und zählt nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus<br />

verschiedenen Schaumstoffen, so sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle<br />

Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt werden.<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02, jedoch ist zu beachten, dass<br />

Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 2439 die Dicke der Proben nicht 50 mm<br />

betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />

dass eine Probengröße von 380 mm x 380 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 3


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

der Prüfung ist die Probe in der durch den Hersteller in der Gebrauchsanweisung<br />

vorgegebenen Orientierung während des regulären Gebrauchs zu prüfen (siehe<br />

Abschnitt 6.2 DIN EN ISO 2439). Bei der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt<br />

7.2 DIN EN ISO 2439 anzuwenden. Danach ist der Prüfling einem Dauerschwingversuch<br />

nach DIN EN ISO 3385:1995-07 mit 80.000 Lastspielen zu unterziehen. Nach einer<br />

Erholungsdauer von mindestens 30 Minuten, jedoch höchstens 40 Minuten, wird die<br />

Eindruckhärte erneut aber ohne Vorbelastung (siehe Abschnitt 7.1 DIN EN ISO 2439)<br />

um 70 % bestimmt. Der Härteabfall wird errechnet, es ist sowohl der Absolutwert <strong>als</strong><br />

auch der prozentuale Wert anzugeben.<br />

2.5 Prüfung der Bruchdehnung<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />

Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />

jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />

anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.6 kombiniert werden.<br />

2.6 Bestimmung der Zugfestigkeit<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />

Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />

jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />

anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.5 kombiniert werden.<br />

2.7 Bestimmung des Druckverformungsrestes<br />

Dem Prüfling werden drei Proben entnommen welche in der Diagonale des Prüflings<br />

liegen sollen, und zwar die eine genau auf der Mitte der Liegefläche, die anderen<br />

möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche. Ein ggf. vorhandener stützender<br />

Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht zu berücksichtigen und zählt<br />

nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus verschiedenen Schaumstoffen, so<br />

sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1856:2001-03, jedoch ist zu beachten, dass<br />

Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 1856 die Dicke der Proben nicht 25 mm<br />

betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />

dass eine Probengröße von 50 mm x 50 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />

der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt 7.2 DIN EN ISO 1856 anzuwenden.<br />

Der Druckverformungsrest ist tabellarisch anzugeben.<br />

2.8 Prüfung der Fixation<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />

durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 4


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />

kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />

durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />

einer senkrecht nach außen wirkenden Kraft von 30 N für eine Minute zu beaufschlagen.<br />

Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche sich im<br />

Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den Ecken<br />

befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten Mittellinie der<br />

jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten senkrechten Kante<br />

aufweisen.<br />

F4b<br />

F6<br />

F3b<br />

Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />

Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />

Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />

diesem Maß abweichen.<br />

Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />

belastung<br />

(80 kg)<br />

(bezogen auf Fmax, gemäß<br />

Herstellerangabe)<br />

F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />

F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />

F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />

F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />

F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />

F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />

FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />

Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />

2.9 Bestimmung der Fülldrucke<br />

F5<br />

F4a<br />

FS<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 5<br />

F3a<br />

F2b<br />

F2a<br />

F1b<br />

F1a


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die folgenden Untersuchungen werden bei der vom<br />

Hersteller in der Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen Maximallast<br />

durchgeführt.<br />

Der Prüfling ist entsprechend den Herstellervorgaben mit dem für den maximalen<br />

Belastungsfall bei normalen Betrieb (höchstes zulässiges Patientengewicht)<br />

vorgesehenen Druck zu füllen und der am Ventil gemessene Fülldruck zu<br />

dokumentieren.<br />

Verfügt der Prüfling über eine manuell einstellbare Maximaldruckfunktion, so ist auch der<br />

Fülldruck bei aktivierter Maximaldruckfunktion zu ermitteln.<br />

2.10 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit<br />

Die Prüfung ist nur für motorisierte Produkte durchzuführen.<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Die Pumpeinheit wird gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung am<br />

Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den Herstellervorgaben<br />

in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />

durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />

Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />

kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />

durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Die Lage der Schläuche und deren Knicksicherheit sind durch den Prüfer zu<br />

beschreiben (z.B. durch Fotografien) und zu bewerten.<br />

Die von der Pumpeinheit ausgehenden Vibrationen (Schwingungen) sind gemäß der<br />

Richtlinie VDI 2057 Blatt 1:2002-09 hinsichtlich des Wohlbefindens (siehe VDI 2057 Blatt<br />

1 TZ 6.2) und der Gesundheit (siehe VDI 2057 Blatt 1 TZ 6.4) zu bewerten.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 6


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Prüfmethode 11-8 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />

Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />

Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für Liegehilfen zur Umlagerung<br />

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />

mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />

1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />

durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />

verschieden ist<br />

2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />

3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />

Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />

Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />

des Endes des Prüfberichtes<br />

4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />

5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-8 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />

6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />

Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />

7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />

Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />

8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />

9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />

Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />

(der geprüften Gegenstände)<br />

10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />

Daten) der Durchführung der Prüfung<br />

11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />

genutzten Mess- und Testgeräte<br />

12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />

13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />

Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />

Prüfbericht genehmigen<br />

14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />

beziehen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 1


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />

Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />

Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />

fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />

Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />

Veröffentlichung, Kopierverbote etc. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht ist<br />

durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis aufzunehmen,<br />

dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des Prüflaboratoriums nicht<br />

auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />

Die Anforderungen der Produktgruppe 11. des Hilfsmittelverzeichnisses an die Produkte<br />

wurden in Orientierung an die Gütesicherung Vereinbarung RAL-GZ 441/1 für<br />

Polyetherschaummatratzen entwickelt, so dass auch die Nachweise zur Einhaltung der<br />

Anforderungen an die genannte RAL angelehnt wurden. Es ist jedoch zu beachten, dass<br />

in vorliegender Prüfmethode Aktualisierungen von in der RAL zitierten Normen<br />

berücksichtigt wurden. Soweit übertragbar können Prüfungen und Messungen - welche<br />

im Rahmen der Qualitätssicherung nach RAL durchgeführt wurden - auch im Rahmen<br />

der Hilfsmittelprüfung genutzt werden; dies ist im Einzelfall zu prüfen.<br />

1.2 Allgemeine Festlegungen<br />

Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben<br />

vorliegen und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />

1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />

2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

4. Bei Wechseldrucksystemen die Einstellungen für die Druck-Zyklus-Zeiten (falls<br />

variabel, zusätzlich die empfohlenen Einstellungen)<br />

5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />

6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />

7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />

8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />

Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />

Sofern nicht anders aufgeführt ist der Prüfling zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre<br />

Auflagefläche zu legen werden. Die Fläche muss eine glatte Oberfläche aufweisen und<br />

horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein.<br />

Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca. 20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm<br />

Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft unter dem Probenkörper zu<br />

ermöglichen.<br />

Die Prüfungen erfolgen bei mehrteiligen Produkten zum Teil getrennt für die einzelnen<br />

Produktkomponenten, zum Teil aber auch für das Gesamtsystem.<br />

Prüfungen am Gesamtsystem werden gemäß Abschnitt 2. durchgeführt.<br />

Prüfungen an Schaummatratzen (auch <strong>als</strong> Bestandteil eines Gesamtsystems) werden<br />

gemäß Abschnitt 3. durchgeführt.<br />

Prüfungen an luftgefüllte Matratzen (auch <strong>als</strong> Bestandteil eines Gesamtsystems) werden<br />

gemäß Abschnitt 4. durchgeführt.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 2


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.3 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />

Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />

relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />

Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />

Der Prüfling ist im Anlieferungszustand nach entsprechender Konditionierung zu prüfen.<br />

Die Prüfung erfolgt – sofern dies laut Herstellerangaben möglich ist – im statischen<br />

Betrieb. Ist ein statischer Betrieb nicht möglich, erfolgt die Prüfung im dynamischen<br />

Betrieb. Gegebenenfalls hierdurch auftretende Messunsicherheiten sind zu<br />

dokumentieren und zu beschreiben.<br />

2.0 Prüfungen für das Gesamtsystem<br />

2.1 Sichtprüfung<br />

Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />

geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />

auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />

eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />

2.2 Taktile Prüfung<br />

Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />

geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />

beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />

abzubilden.<br />

2.3 Bestimmung der Außenmaße<br />

Für die Messung der Länge und der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />

Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt. Die Prüfung erfolgt im statischen Betrieb.<br />

Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />

dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />

Seitenflächen (jeweils in Längs- und Querrichtung) verläuft sowie den Prüfling um je 50<br />

mm überragt. Im Mittelpunkt der Meßlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-<br />

Gewicht belastet. Dann sind die Abstände zwischen den Meßlatten-Enden und der<br />

Unterlage zu messen. Das arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die<br />

Dicke.<br />

Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />

1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />

2.4 Prüfung der Fixation<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 3


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />

durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />

Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />

kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />

durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />

einer senkrecht nach außen wirkenden Kraft von 30 N für eine Minute zu beaufschlagen.<br />

Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche sich im<br />

Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den Ecken<br />

befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten Mittellinie der<br />

jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten senkrechten Kante<br />

aufweisen.<br />

F4b<br />

F6<br />

F3b<br />

F5<br />

F4a<br />

FS<br />

Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />

Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />

Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />

diesem Maß abweichen.<br />

Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />

belastung<br />

(80 kg)<br />

(bezogen auf Fmax, gemäß<br />

Herstellerangabe)<br />

F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />

F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />

F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />

F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />

F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />

F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />

FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />

Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 4<br />

F3a<br />

F2b<br />

F2a<br />

F1b<br />

F1a


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

2.5 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />

eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />

verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />

DIN EN 1970:2000-12)<br />

Material: weicher Polyesterschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />

Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />

Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />

nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />

Deformation)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />

Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />

Die Steuereinheit wird gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung am<br />

Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den Herstellervorgaben<br />

in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />

durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />

Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />

kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />

durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Die Lage der Schläuche und deren Knicksicherheit sind durch den Prüfer zu<br />

beschreiben (z.B. durch Fotografien) und zu bewerten.<br />

Die von der Steuereinheit ausgehenden Vibrationen (Schwingungen) sind gemäß der<br />

Richtlinie VDI 2057 Blatt 1:2002-09 hinsichtlich des Wohlbefindens (siehe VDI 2057 Blatt<br />

1 TZ 6.2) und der Gesundheit (siehe VDI 2057 Blatt 1 TZ 6.4) zu bewerten.<br />

3.0 Prüfungen für Schaummatratzen<br />

3.1 Bestimmung der Dicke und Flächenparallelität<br />

Für die Messung der Länge, der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />

Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />

Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />

dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />

Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />

Meßlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />

Abstände zwischen den Meßlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />

arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 5


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Meßlatte in<br />

einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen verläuft. Die<br />

insgesamt 12 Meßwerte sind tabellarisch zu dokumentieren.<br />

3.2 Bestimmung des Härteabfalls<br />

An den Prüflingen wird zunächst die Eindruckhärte an mindestens drei Stellen ermittelt.<br />

Die Prüfstellen sollen in der Diagonale des Prüflings liegen, und zwar eine genau auf der<br />

Mitte der Liegefläche, die anderen möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche.<br />

Ein ggf. vorhandener stützender Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht<br />

zu berücksichtigen und zählt nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus<br />

verschiedenen Schaumstoffen, so sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle<br />

Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt werden.<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02, jedoch ist zu beachten, dass<br />

Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 2439 die Dicke der Proben nicht 50 mm<br />

betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />

dass eine Probengröße von 380 mm x 380 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />

der Prüfung ist die Probe in der durch den Hersteller in der Gebrauchsanweisung<br />

vorgegebenen Orientierung während des regulären Gebrauchs zu prüfen (siehe<br />

Abschnitt 6.2 DIN EN ISO 2439). Bei der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt<br />

7.2 DIN EN ISO 2439 anzuwenden. Danach ist der Prüfling einem Dauerschwingversuch<br />

nach DIN EN ISO 3385:1995-07 mit 80.000 Lastspielen zu unterziehen. Nach einer<br />

Erholungsdauer von mindestens 30 Minuten, jedoch höchstens 40 Minuten, wird die<br />

Eindruckhärte erneut aber ohne Vorbelastung (siehe Abschnitt 7.1 DIN EN ISO 2439)<br />

um 70 % bestimmt. Der Härteabfall wird errechnet, es ist sowohl der Absolutwert <strong>als</strong><br />

auch der prozentuale Wert anzugeben.<br />

3.3 Prüfung der Bruchdehnung<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />

Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />

jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />

anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.6 kombiniert werden.<br />

3.4 Bestimmung der Zugfestigkeit<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />

Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />

jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />

anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.5 kombiniert werden.<br />

3.5 Bestimmung des Druckverformungsrestes<br />

Dem Prüfling werden drei Proben entnommen welche in der Diagonale des Prüflings<br />

liegen sollen, und zwar die eine genau auf der Mitte der Liegefläche, die anderen<br />

möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche. Ein ggf. vorhandener stützender<br />

Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht zu berücksichtigen und zählt<br />

nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus verschiedenen Schaumstoffen, so<br />

sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 6


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1856:2001-03, jedoch ist zu beachten, dass<br />

Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 1856 die Dicke der Proben nicht 25 mm<br />

betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />

dass eine Probengröße von 50 mm x 50 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />

der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt 7.2 DIN EN ISO 1856 anzuwenden.<br />

Der Druckverformungsrest ist tabellarisch anzugeben.<br />

4.0 Prüfungen an Produkten mit einer luftgefüllten Liegefläche<br />

4.1 Bestimmung der Fülldrucke<br />

Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />

Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />

cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />

11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die folgenden Untersuchungen werden bei der vom<br />

Hersteller in der Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen Maximallast<br />

durchgeführt.<br />

Der Prüfling ist entsprechend den Herstellervorgaben mit dem für den maximalen<br />

Belastungsfall bei normalen Betrieb (höchstes zulässiges Patientengewicht)<br />

vorgesehenen Druck zu füllen und der am Ventil gemessene Fülldruck zu<br />

dokumentieren.<br />

Verfügt der Prüfling über eine manuell einstellbare Maximaldruckfunktion, so ist auch der<br />

Fülldruck bei aktivierter Maximaldruckfunktion zu ermitteln.<br />

Nach Durchführung der o.g. Messungen ist der Prüfling wieder entsprechend den<br />

Herstellervorgaben mit dem für den maximalen Belastungsfall vorgesehenen Druck zu<br />

füllen. Die Zuleitung und die Ventilabdeckung sind zu diskonnektieren und nach 12 h ist<br />

der bestehende Fülldruck erneut zu dokumentieren.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 7


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Prüfmethode 11-9 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />

Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />

Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für Liegehilfen<br />

zur Stimulation von Mikrobewegungen<br />

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />

mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />

1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />

durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />

verschieden ist<br />

2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />

3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />

Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />

Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />

des Endes des Prüfberichtes<br />

4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />

5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-9 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />

6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />

Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />

7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />

Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />

8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />

9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />

Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />

(der geprüften Gegenstände)<br />

10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />

Daten) der Durchführung der Prüfung<br />

11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />

genutzten Mess- und Testgeräte<br />

12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />

13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />

Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />

Prüfbericht genehmigen<br />

14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />

beziehen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 1


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />

Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />

Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />

fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />

Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />

Veröffentlichung, Kopierverbote etc. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht ist<br />

durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis aufzunehmen,<br />

dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des Prüflaboratoriums nicht<br />

auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />

Die Anforderungen der Produktgruppe 11. des Hilfsmittelverzeichnisses an die Produkte<br />

wurden in Orientierung an die Gütesicherung Vereinbarung RAL-GZ 441/1 für<br />

Polyetherschaummatratzen entwickelt, so dass auch die Nachweise zur Einhaltung der<br />

Anforderungen an die genannte RAL angelehnt wurden. Es ist jedoch zu beachten, dass<br />

in vorliegender Prüfmethode Aktualisierungen von in der RAL zitierten Normen<br />

berücksichtigt wurden. Soweit übertragbar können Prüfungen und Messungen - welche<br />

im Rahmen der Qualitätssicherung nach RAL durchgeführt wurden - auch im Rahmen<br />

der Hilfsmittelprüfung genutzt werden; dies ist im Einzelfall zu prüfen.<br />

1.2 Allgemeine Festlegungen<br />

Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />

und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />

1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />

2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

4. Bei Wechseldrucksystemen die Einstellungen für die Druck-Zyklus-Zeiten (falls<br />

variabel, zusätzlich die empfohlenen Einstellungen)<br />

5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />

6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />

7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />

8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />

Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />

Die Prüfungen erfolgen bei mehrteiligen Produkten zum Teil getrennt für die einzelnen<br />

Produktkomponenten, zum Teil aber auch für das Gesamtsystem.<br />

Prüfungen am Gesamtsystem werden gemäß Abschnitt 2. durchgeführt.<br />

Prüfungen an Schaummatratzen (auch <strong>als</strong> Bestandteil eines Gesamtsystems) werden<br />

gemäß Abschnitt 3. durchgeführt. Sofern nicht anders aufgeführt ist dann der Prüfling<br />

zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre Auflagefläche zu legen. Die Fläche muss eine<br />

glatte Oberfläche aufweisen und horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss<br />

größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein. Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca.<br />

20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft<br />

unter dem Probenkörper zu ermöglichen.<br />

1.3 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />

Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 2


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />

relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />

Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />

Der Prüfling ist im Anlieferungszustand nach entsprechender Konditionierung zu prüfen.<br />

Die Prüfung erfolgt – sofern dies laut Herstellerangaben möglich ist – im statischen<br />

Betrieb. Ist ein statischer Betrieb nicht möglich, erfolgt die Prüfung im dynamischen<br />

Betrieb. Gegebenenfalls hierdurch auftretende Messunsicherheiten sind zu<br />

dokumentieren und zu beschreiben.<br />

2.0 Prüfungen für das Gesamtsystem<br />

2.1 Prüfung der Fixation<br />

Das Gesamtsystem ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf<br />

ein Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x<br />

90 cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß<br />

PG 11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />

durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />

Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />

kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />

durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />

einer nach außen wirkenden Kraft von mindestens 20 N für mindestens eine Minute zu<br />

beaufschlagen. Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche<br />

sich im Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den<br />

Ecken befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten<br />

Mittellinie der jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten<br />

senkrechten Kante aufweisen.<br />

F4b<br />

F6<br />

F3b<br />

F5<br />

F4a<br />

FS<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 3<br />

F3a<br />

F2b<br />

F2a<br />

F1b<br />

F1a


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />

Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />

Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />

diesem Maß abweichen.<br />

Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />

belastung<br />

(80 kg)<br />

(bezogen auf Fmax, gemäß<br />

Herstellerangabe)<br />

F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />

F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />

F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />

F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />

F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />

F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />

FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />

Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />

2.2 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit<br />

Das Gesamtsystem ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf<br />

ein Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x<br />

90 cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß<br />

PG 11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />

Die Steuereinheit wird gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung am<br />

Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den Herstellervorgaben<br />

in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />

Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />

belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />

Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />

Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />

durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />

Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />

kg) ausgegangen werden. Die Prüfungen sind dann analog für diesen Bereich<br />

durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

Die Lage der Kabel, Schläuche und deren Knicksicherheit sind durch den Prüfer zu<br />

beschreiben (z.B. durch Fotografien) und zu bewerten.<br />

Die durch die zum Bett mitgelieferte Gebrauchsanweisung und durch die Norm DIN EN<br />

60601-2-38:2001-07 vorgegebenen Funktionen des Bettes dürfen durch den Prüfling<br />

nicht eingeschränkt werden. Zu beachten sind insbesondere:<br />

- Rückenlehnenverstellung<br />

- Beinteilverstellung<br />

- Liegehöhenverstellung<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 4


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

- Beintieflagerung (Anti-Trendelenburg-Lagerung)<br />

- Kopftieflagerung (Trendelenburg-Lagerung)<br />

Die Funktionen sind zu prüfen und ggf. auftretende Funktionseinschränkungen zu<br />

beschreiben.<br />

3.0 Prüfungen für Schaummatratzen<br />

3.1 Sichtprüfung an der Matraze<br />

Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />

geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />

auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />

eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />

3.2 Taktile Prüfung<br />

Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />

geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />

beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />

abzubilden.<br />

3.3 Bestimmung der Außenmaße<br />

Für die Messung der Länge und der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />

Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />

Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />

dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />

Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />

Meßlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />

Abstände zwischen den Meßlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />

arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />

Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Meßlatte in<br />

einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen verläuft. Die<br />

insgesamt 12 Meßwerte sind tabellarisch zu dokumentieren.<br />

Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />

1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />

3.4 Bestimmung des Härteabfalls<br />

An den Prüflingen wird zunächst die Eindruckhärte an mindestens drei Stellen ermittelt.<br />

Die Prüfstellen sollen in der Diagonale des Prüflings liegen, und zwar eine genau auf der<br />

Mitte der Liegefläche, die anderen möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche.<br />

Ein ggf. vorhandener stützender Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht<br />

zu berücksichtigen und zählt nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus<br />

verschiedenen Schaumstoffen, so sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle<br />

Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt werden.<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02, jedoch ist zu beachten, dass<br />

Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 2439 die Dicke der Proben nicht 50 mm<br />

betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />

dass eine Probengröße von 380 mm x 380 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />

der Prüfung ist die Probe in der durch den Hersteller in der Gebrauchsanweisung<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 5


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

vorgegebenen Orientierung während des regulären Gebrauchs zu prüfen (siehe<br />

Abschnitt 6.2 DIN EN ISO 2439). Bei der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt<br />

7.2 DIN EN ISO 2439 anzuwenden. Danach ist der Prüfling einem Dauerschwingversuch<br />

nach DIN EN ISO 3385:1995-07 mit 80.000 Lastspielen zu unterziehen. Nach einer<br />

Erholungsdauer von mindestens 30 Minuten, jedoch höchstens 40 Minuten, wird die<br />

Eindruckhärte erneut aber ohne Vorbelastung (siehe Abschnitt 7.1 DIN EN ISO 2439)<br />

um 70 % bestimmt. Der Härteabfall wird errechnet, es ist sowohl der Absolutwert <strong>als</strong><br />

auch der prozentuale Wert anzugeben.<br />

3.5 Prüfung der Bruchdehnung<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />

Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />

jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />

anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 3.6 kombiniert werden.<br />

3.6 Bestimmung der Zugfestigkeit<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />

Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />

jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />

anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 3.5 kombiniert werden.<br />

3.7 Bestimmung des Druckverformungsrestes<br />

Dem Prüfling werden drei Proben entnommen welche in der Diagonale des Prüflings<br />

liegen sollen, und zwar die eine genau auf der Mitte der Liegefläche, die anderen<br />

möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche. Ein ggf. vorhandener stützender<br />

Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht zu berücksichtigen und zählt<br />

nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus verschiedenen Schaumstoffen, so<br />

sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1856:2001-03, jedoch ist zu beachten, dass<br />

Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 1856 die Dicke der Proben nicht 25 mm<br />

betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />

dass eine Probengröße von 50 mm x 50 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />

der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt 7.2 DIN EN ISO 1856 anzuwenden.<br />

Der Druckverformungsrest ist tabellarisch anzugeben.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 6


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Prüfmethode 11-10 08/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />

Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />

Bestimmung der mikroklimatischen Eigenschaften<br />

Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />

mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />

1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />

durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />

verschieden ist<br />

2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />

3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch Seriennummer)<br />

und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die Seite <strong>als</strong> Teil<br />

des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation des Endes des<br />

Prüfberichtes<br />

4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />

5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-10 08/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />

6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />

Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />

7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich Meinungen<br />

und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />

8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />

9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />

Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />

(der geprüften Gegenstände)<br />

10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />

Daten) der Durchführung der Prüfung<br />

11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />

genutzten Mess- und Testgeräte<br />

12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />

13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />

Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />

Prüfbericht genehmigen<br />

14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />

beziehen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 1


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />

Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />

Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />

fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />

Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />

Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />

ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />

aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />

Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />

1.2 Allgemeine Festlegungen<br />

Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />

und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />

1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />

2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

4. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />

5. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />

6. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />

7. weitere Randbedingungen (Art des Überzuges usw.)<br />

Während der Prüfung sind folgende Bedingungen einzuhalten:<br />

Raumtemperatur: 23° C 2° C<br />

Relative Feuchte: 40 % 5 %<br />

Luftdruck 860 hPa bis 1060 hPa<br />

2.0 Prüfaufbau<br />

Zur Simulation der Transpiration und Wärmezufuhr wird ein Transpirationsmodell in<br />

Anlehnung an die Vorschläge der ISO CD 11032 und ISO 11092 verwendet, bei dem<br />

eine Verdampferkammer über eine poröse Platte an den Prüfling angekoppelt wird. In<br />

der Verdampferkammer wird destilliertes Wasser verdampft, so dass durch die Membran<br />

eine definierte Menge Wasserdampf an den Prüfling abgegeben wird. Die Wärmezufuhr<br />

der Kammer wird derart eingestellt, dass an der Außenfläche der Membran 33°C ± 1°C<br />

erreicht werden. Das gesamte Simulationsmodul wird während der Prüfung mit einem<br />

Gewicht von 25 kg belastet (siehe Abbildung 1).<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 2


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

2.1 Prüfmittel<br />

Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />

1. Belastungsvorrichtung<br />

Abbildung 1: Mikroklimamodul<br />

Die Belastungsvorrichtung dient der Aufbringung von Normalkräften (FS<br />

senkrecht zur Oberfläche) auf das Mikroklimamodul<br />

2. Transpirationsmodell<br />

Der Transpirationssimulator (siehe Abbildung 1) besteht aus einer<br />

Verdampferkammer, in der destilliertes Wasser verdampft wird und durch<br />

eine poröse Platte auf die Hilfsmitteloberfläche diffundiert.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 3


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

3. Mikroklima-Messfühler<br />

Das Mikroklima wird mit einem kombiniertem Temperatur-Feuchte-<br />

Messfühler zwischen der Oberfläche des Prüfobjektes und dem<br />

Transpirationssimulator gemessen.<br />

4. Auflagefläche<br />

Die Auflagefläche ist ein planes Brett mit Mindestabmaßen von 600 mm x<br />

600 mm x 22 mm. Die maximale Durchbiegung bei einer Belastung von<br />

mit 25 kg auf einer Fläche von 400 mm x 400 mm beträgt 5 mm. Für<br />

Kissen, die ausdrücklich nur auf einer konvexen Oberfläche verwendet<br />

werden sollen, wird eine Unterlage gemäß Abbildung 2 verwendet.<br />

5. Referenzkissen<br />

2.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Abbildung 2: Auflagefläche, konvexe Form<br />

Das Referenzkissen muss die folgenden Spezifikationen erfüllen:<br />

Material: Polyurethanschaum<br />

Geometrie (l x b x h): 45 cm x 45 cm x 6 cm<br />

Fülldichte: 30 2 kg/m 3<br />

Stauchhärte: 4,8 kPa (gemäß DIN EN ISO 3386)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />

sollen, kann das Referenzkissen auch von den geometrischen Maßen<br />

abweichen.<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />

Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen. Wenn der Hersteller vor Gebrauch eine<br />

Anpassung an den Patienten vorschreibt, ist diese gemäß der Gebrauchsanweisung<br />

vorzunehmen.<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2° C und 40% ±<br />

5% relativer Luftfeuchte zu konditionieren.<br />

Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />

mitgelieferte Bezug zu verwenden. Werden mehrere Bezüge mitgeliefert sind die<br />

Messungen für jede Kombination von Sitzkissen und Bezug durchzuführen.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 4


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

2.3 Durchführung der Prüfung<br />

Vor der Messung wird das Transpirationsmodell vorkonditioniert. Dazu wird das<br />

Modell im Leerlauf solange betrieben, bis seine wesentlichen Kennwerte (Temperatur<br />

und Feuchte in der Verdampferkammer) den vorgegebenen Sollwert erreicht haben.<br />

Die Temperatur und relative Feuchte in der Verdampferkammer zu Beginn der<br />

Messung sowie die verdampfte Flüssigkeitsmenge müssen anhand von<br />

vorbereitenden Messungen derartig festgelegt werden, dass der Verlauf dem eines<br />

Probanden mittlerer Transpirationsleistung entspricht. .Vor dem Start wird der<br />

Messfühler zur Aufnahme von Temperatur und Feuchte zentral unter dem<br />

Transpirationsmodell positioniert. Die sich anschließende Messdauer beträgt<br />

1 Stunde.<br />

Vor einer erneuten Messung muss der Prüfling mindestens 12 Stunden unter<br />

Prüfbedingungen ablüften.<br />

2.4 Auswertung<br />

Die aufgenommenen Kurven für die Temperatur und relative Feuchte sind<br />

darzustellen und hinsichtlich der folgenden Parameter zu analysieren:<br />

Maximal- und Endwerte<br />

Kurvenverlauf<br />

Die Bewertung des Hilfsmittels erfolgt aufgrund der gemessenen Endwerte. In der<br />

abschließenden verbalen Bewertung wird das Hilfsmittel auf Basis der gemessenen<br />

Endwerte für die relative Feuchte durch das Prüfinstitut gemäß Tabelle 2 klassifiziert.<br />

Endwert Beschreibung Klasse<br />

≤ 59,9 % rF Sehr guter Feuchtigkeitstransport A<br />

60 % rF bis 69,9 % rF Durchschnittlicher Feuchtigkeitstransport B<br />

70 % rF bis 79,9 % rF Geringer Feuchtigkeitstransport C<br />

> 80 % rF Kein relevanter Feuchtigkeitstransport D<br />

Tabelle 2: Klassierung der mikroklimatischen Eigenschaften<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 5


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Prüfmethode 11-11 08/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />

Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />

Bestimmung der druckentlastenden und scherspannungsbeeinflussenden<br />

Eigenschaften<br />

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />

mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />

1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />

durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />

verschieden ist<br />

2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />

3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch Seriennummer)<br />

und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die Seite <strong>als</strong> Teil<br />

des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation des Endes des<br />

Prüfberichtes<br />

4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />

5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-11 08/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />

6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />

Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />

7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich Meinungen<br />

und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />

8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten.<br />

9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />

Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />

(der geprüften Gegenstände)<br />

10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />

Daten) der Durchführung der Prüfung.<br />

11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />

genutzten Mess- und Testgeräte<br />

12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />

13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />

Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />

Prüfbericht genehmigen<br />

14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />

beziehen<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 1


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />

Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />

Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />

fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />

Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />

Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />

ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />

aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />

Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />

Die Prüfungen sind in zwei Abschnitte zur Bestimmung der druckentlastenden<br />

Eigenschaften (Abschnitt 2.0 ff) und zur Bestimmung der Scherkräfte verursachenden<br />

Eigenschaften (Abschnitt 3.0 ff) unterteilt. Beide Prüfungen können auch getrennt<br />

voneinander durchgeführt werden.<br />

1.2 Allgemeine Festlegungen<br />

Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben<br />

vorliegen und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />

1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />

2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />

4. Randbedingungen / Einschränkungen für den einsetzbaren Rollstuhl<br />

5. Bei variabel einstellbaren Systemen die Anweisungen und Empfehlungen für die<br />

vorzunehmenden Einstellungen<br />

6. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />

7. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />

Während der Prüfung sind folgende Bedingungen einzuhalten:<br />

Raumtemperatur: (23 2) °C<br />

Relative Feuchte: (40 5) %<br />

Luftdruck (960 100) hPa<br />

2.0 Prüfaufbau zur Bestimmung der druckentlastenden Eigenschaften<br />

Zur Ermittlung der druckentlastenden Eigenschaften wird ein Sakralbereichsmodell<br />

verwendet, das die knöchernen Strukturen der Sitzbeinhöcker und des Steißbeins<br />

nachbildet. Bedeckt sind die Knochenmodelle durch eine 4 cm dicke Matte aus<br />

vernetzt polymerisierten Gel, die an einem Rahmen befestigt ist (siehe Abbildung 1).<br />

Die Einstellungen und Abmessungen orientieren sich an physiologischen<br />

Gegebenheiten. Die das Prüfobjekt berührende Oberfläche ist auf (33 1) °C geheizt.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 2


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Sitzbeinstößel<br />

Abbildung 1: : Aufbau des Sakralbereichsmodells<br />

Die Untersuchung wird für ein angenommenes Patientengewicht von 80 kg<br />

durchgeführt, was einer Belastung des Kissens mit einer Kraft von 500 N entspricht.<br />

Ist die in der Gebrauchsanweisung angegebene Maximallast geringer <strong>als</strong> 80 kg, wird<br />

die Prüfung bei der vom Hersteller angegebenen Maximalbelastung (Gmax in kg)<br />

durchgeführt. Die Prüflast (FPrüfung in N) berechnet sich zu:<br />

FPrüfung = Gmax * 6,25 N/kg<br />

Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß Hilfsmittelverzeichnis<br />

PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung ausgegangen werden. Die<br />

Messungen sind dann analog für diesen Bereich durchzuführen. Eine ausführliche<br />

Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />

2.1 Prüfmittel<br />

Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />

1. Belastungsvorrichtung<br />

Die Belastungsvorrichtung dient der Aufbringung von Normalkräften (senkrecht<br />

zur Oberfläche) auf das Sakralbereichmodell.<br />

2. Sakralbereichsmodell<br />

Oberschenkelansatz<br />

Das Sakralbereichsmodell simuliert die physiologischen Gegebenheiten des<br />

Sakralbereiches (siehe Abbildung 1). Das Sakralbereichsmodell wird mit der<br />

vorgegebenen Kraft auf das Prüfobjekt gedrückt. Die das Prüfobjekt berührende<br />

Oberfläche ist auf (33 ± 1) °C temperiert.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 3


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

3. Druckverteilungsmesssystem<br />

Als Druckverteilungsmeßsystem ist ein hochauflösendes Meßsystem mit einer<br />

Mindestauflösung von 16 x 16 Sensoren auf einer Fläche von mindestens 35 cm<br />

mal 35 cm zu wählen. Gegebenenfalls kann ein anderes validiertes<br />

Druckverteilungsmeßsystem bzw. mehrere Druckeinzelsensoren verwendet<br />

werden, wobei eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht erforderlich ist.<br />

4. Auflagefläche<br />

Die Auflagefläche ist ein planes Brett mit Mindestabmaßen von 600 mm x<br />

600 mm x 22 mm. Die maximale Durchbiegung bei einer Belastung von 500 N<br />

auf einer Fläche von 400 mm x 400 mm beträgt für das verwendete Modell 5 mm.<br />

Für Kissen, die ausdrücklich nur auf einer konvexen Oberfläche verwendet<br />

werden sollen, wird eine Unterlage gemäß Abbildung 2 verwendet.<br />

5. Referenzsitzkissen<br />

Abbildung 2: Auflage für konvex geformte Sitzkissen<br />

Das Referenzsitzkissen erfüllt folgende Anforderungen:<br />

Material: Polyurethan-Schaum<br />

Geometrie (l x b x h): 45 cm x 45 cm x 6 cm<br />

Fülldichte: 30 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />

Stauchhärte: 4,8 0,3 kPa (gemäß DIN 53577)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann<br />

das Referenzsitzkissen auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />

2.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />

Gebrauchsanweisung zusammenzusetzen. Wenn der Hersteller vor Gebrauch eine<br />

Anpassung des Hilfsmittels an den Patienten vorschreibt, ist diese gemäß der<br />

Gebrauchsanweisung vorzunehmen.<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei (23 ± 2) °C und<br />

(40 ± 5) % relativer Luftfeuchte zu konditionieren.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 4


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />

mitgelieferte Bezug zu verwenden. Werden mehrere Bezüge mitgeliefert, muss die<br />

Prüfung für jeden Bezug wiederholt werden. Im Belastungsbereich ist das<br />

Antidekubitus-System auf eine Temperatur von (33 ± 1) °C aufzuwärmen.<br />

2.3 Durchführung der Prüfung<br />

Der Ablauf der Prüfung unterscheidet sich je nach Art des Prüfobjektes. Statische<br />

Sitzkissen sind einer Prüfung gemäß 2.4, dynamische Sitzkissen einer Prüfung<br />

gemäß 2.5 zu unterziehen. Ein dynamisches System, das nach Herstellerangaben<br />

auch statisch im Sinne einer kontinuierlichen Weichlagerung betrieben werden kann,<br />

wird nach 2.4 und 2.5 geprüft.<br />

2.4 Prüfung von statischen Antidekubitus-Systemen<br />

Das Prüfobjekt wird mit dem auf (33 ± 1) °C vortemperierten Sakralbereichsmodell für<br />

60 Minuten mit 500 N belastet. Damit erzielt man eine Erwärmung des Basismateri<strong>als</strong><br />

und eine Anpassung an die Gegebenheiten in der Praxis.<br />

Die Druckverteilungsmessmatte wird anschließend unter dem Sakralbereichmodell<br />

platziert. Mit Hilfe der Belastungsvorrichtung wird danach die vorgegebene Kraft auf<br />

das Sakralbereichmodell aufgebracht und die Druckverteilungsmessung<br />

durchgeführt. Die Messung wird 3 mal wiederholt.<br />

Für das Referenzsitzkissen wird die Messung unter gleichen Bedingungen<br />

durchgeführt.<br />

Danach ist der Prüfling einem Dauerschwingversuch nach DIN EN ISO 3385:1995-07<br />

mit 80.000 Lastspielen zu unterziehen. Nach einer Erholungsdauer von mindestens<br />

30 Minuten, jedoch höchstens 40 Minuten, wird die Prüfung der Druckentlastung<br />

wiederholt. Der Verlust an Druckentlastung wird errechnet, es ist sowohl der<br />

Absolutwert <strong>als</strong> auch der prozentuale Wert anzugeben.<br />

2.5 Prüfung von dynamischen Antidekubitus-Systemen<br />

Die Druckverteilungsmessmatte wird unter dem Sakralbereichmodell platziert. Das<br />

Prüfobjekt wird in Betrieb genommen und mit dem auf (33 ± 1) °C vortemperierten<br />

Belastungsmodul für 60 Minuten mit 500 N belastet.<br />

Mit Hilfe der Belastungsvorrichtung wird dann die vorgegebene Kraft auf das<br />

Sakralbereichmodell aufgebracht und die Druckverteilungsmessung durchgeführt. Die<br />

Messdauer ist entsprechend den Herstellerangaben so zu wählen, dass mindestens<br />

3 Druck-Zyklen abgebildet werden. Die Messung wird 3 mal wiederholt.<br />

Für das Referenzsitzkissen wird die Messung unter gleichen Bedingungen<br />

durchgeführt.<br />

2.6 Auswertung für statische Antidekubitus-Systeme<br />

Die Druckentlastung wird getrennt nach linker und rechter Seite des Sitzbeinhöckers<br />

ausgewertet. Aus den Messdaten sind Bewertungskenngrößen abzuleiten und durch<br />

das Prüfinstitut zu bewerten. Folgende Bewertungen können auf Basis der Messung<br />

vorgenommen werden:<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 5


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Klasse A sehr gute Druckentlastung Druckentlastung von mind. 20 %<br />

Klasse B durchschnittliche Druckentlastung Druckentlastung von mind. 10%<br />

Klasse C ausreichende Druckentlastung Druckentlastung > 0 %<br />

Klasse D Keine Druckentlastung Druckentlastung < 0 %<br />

Tabelle 1: Klassifizierung der Druckentlastung im Vergleich mit einem<br />

Referenzsitzkissen<br />

2.7 Auswertung für dynamische Antidekubitus-Systeme<br />

Die Messdaten sind für den maximal belasteten Sensor unter den Sitzbeinhöckern in<br />

einer Druck-Zeit-Kurve darzustellen und zu dokumentieren (Abbildung 3). Aus den<br />

Kurven sind den folgenden zeitabhängigen Bewertungskenngrößen abzuleiten und<br />

durch das Prüfinstitut zu bewerten.<br />

Maximaldruck (pmax)<br />

Minimaldruck (pMin)<br />

Mitteldruck (pMittel)<br />

Zykluszeit (tZ)<br />

Abbildung 3: Druck-Zeit-Kurve<br />

Pressure Relief Index für 10 mmHg, 20 mmHg, 30 mmHg und 40 mmHg<br />

Für die Prüfung sind die Luftkammern auszuwählen, die bei der Belastung mit einem<br />

Normalpatienten (Größe 1,80, Gewicht 80 kg) durch den Sakralbereich belastet<br />

werden. Von den drei Messungen ist bei jeweils einer Messung der Sitzbeinhöcker<br />

des Simulators über dem Scheitelpunkt der Luftkammer (Position 1), an der Naht<br />

zwischen zwei Luftkammern (Position 3) und in der Mitte zwischen Naht und<br />

Scheitelpunkt (Position 2) zu ermitteln. Aus den Ergebnissen ist der Mittelwert zu<br />

bilden und die Standardabweichung anzugeben. Die Punkte sind in Abbildung 4<br />

skizziert.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 6


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Abbildung 4: Positionierung Sitzbeinhöcker<br />

3.0 Prüfaufbau zur Bestimmung der Scherkräfte verursachenden Eigenschaften<br />

1<br />

Zur Ermittlung der scherkräfteverursachenden Eigenschaften wird ein<br />

Simulationsmodul verwendet, das das Sitzkissen mit einer definierten<br />

Querverschiebung belastet und die dabei auftretenden Querkräfte misst. Der<br />

Prüfaufbau orientiert sich an dem im Entwurf für die ISO 16840 aufgeführten<br />

Prüfverfahren zur Bewertung der Reibeigenschaften von Sitzkissen.<br />

Die Prüfung wird für ein angenommenes Patientengewicht von 80 kg durchgeführt,<br />

wobei das Sakralmodell mit 35 kg belastet wird. Bei der Prüfung von Produkten zur<br />

Sonderversorgung gemäß Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen<br />

typischen Belastung ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für<br />

diesen Bereich durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann<br />

erforderlich.<br />

Das belastete Sakralbereichsmodell wird mit einer Geschwindigkeit von 5 mm/s über<br />

das Hilfsmittel gezogen. Die beim Ziehen aufgrund von Reibung entstehende Kraft ist<br />

mit einer Abtastfrequenz von mindestens 200 Hz zu messen. Eine Möglichkeit diesen<br />

Prüfaufbau auszuführen ist in Abbildung 5 dargestellt.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 7<br />

2<br />

3


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

3.1 Prüfmittel<br />

Schrittmotor<br />

Linearachse<br />

Kraftsensor<br />

Moduladapter<br />

Gestell der Belastungsvorrichtung<br />

Belastungsgewichte<br />

Umlenkrolle<br />

Sakralbereichsmodell<br />

Stahlseil<br />

Hilfsmittel<br />

Abbildung 5: Prüfaufbau zur Scherkräftemessung<br />

Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />

.<br />

1. Belastungsvorrichtung<br />

Die Belastungsvorrichtung dient der Erzeugung einer gleichmäßigen<br />

Zugbewegung. In die Belastungsvorrichtung ist ein Zug-/Drucksensor<br />

integriert, der in Richtung der Belastung, bzw. der Zugbewegung Kräfte<br />

messen kann.<br />

2. Sakralbereichsmodell<br />

Das Sakralbereichsmodell wird auf Basis eines so genannten Staarink<br />

Indenter hergestellt. Die genauen Abmessungen sind in der ISO 16840<br />

dokumentiert. Der Prüfkörper ist mit einem Material überzogen, das der<br />

trockenen menschlichen Haut hinsichtlich den Reibungseigenschaften<br />

entspricht und wird im Bereich der Kontaktfläche auf eine Temperatur von<br />

(33 ± 1) °C vorgeheizt. Diese Temperatur ist während der Messung zu<br />

halten.<br />

3. Auflagefläche<br />

Die Auflagefläche ist ein planes Brett mit den Mindestabmaßen von 600<br />

mm x 600 mm x 22 mm. Die maximale Durchbiegung bei einer Belastung<br />

von 500 N auf einer Fläche von 400 mm x 400 mm beträgt 10 mm. Für<br />

Kissen, die ausdrücklich nur auf einer durchgebogenen Oberfläche<br />

verwendet werden sollen, wird eine Unterlage gemäß Abbildung 5<br />

verwendet.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 8<br />

v


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

4. Referenzsitzkissen<br />

3.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />

Abbildung 6: Auflagefläche, konvexe Form<br />

Das Referenzsitzkissen erfüllt folgende Anforderungen:<br />

Material: Polyurethan-Schaum<br />

Geometrie (l x b x h): 45 cm x 45 cm x 6 cm<br />

Fülldichte: 30 2 kg/m3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />

Stauchhärte: 4,8 0,3 kPa (gemäß DIN 53577)<br />

Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />

sollen, kann die Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen<br />

abweichen.<br />

Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />

Gebrauchsanweisung zusammenzusetzen. Wenn der Hersteller vor Gebrauch eine<br />

Anpassung an den Patienten vorschreibt, ist diese gemäß der Gebrauchsanweisung<br />

vorzunehmen.<br />

Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei (23 ± 2)° C und<br />

(40 ± 5) % relativer Luftfeuchte zu konditionieren.<br />

Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />

mitgelieferte Bezug zu verwenden. Im Belastungsbereich ist das Antidekubitus-<br />

System auf eine Temperatur von (33 ± 1) °C aufzuwärmen.<br />

3.3 Durchführung der Prüfung<br />

Das Hilfsmittel ist mit dem Sakralbereichsmodell zu belasten. Dabei muss die<br />

Zugrichtung parallel zur Hilfsmitteloberfläche verlaufen. Es ist darauf zu achten, dass<br />

die obere plane Teilfläche des Prüfkörpers auch während der Messung parallel zur<br />

Hilfsmitteloberfläche ausgerichtet ist, um Artefakte durch das Kippen des Prüfkörpers<br />

zu vermeiden. Die Zuggeschwindigkeit beträgt 5 mm/s. Der Verfahrweg muss<br />

ausreichend lang gewählt werden, um sowohl die horizontale Steifigkeit <strong>als</strong> auch<br />

Haft- und Gleitreibung zu bestimmen.<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 9


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

3.4 Auswertung<br />

Die Bewertung des Hilfsmittels erfolgt aufgrund der gemessenen Maximalwerte. In<br />

der abschließenden verbalen Bewertung wird das Hilfsmittel auf Basis der<br />

gemessenen Werte durch das Prüfinstitut bewertet.<br />

Die aufgenommene Kurve ist hinsichtlich der folgenden Parameter zu analysieren<br />

(siehe auch Abbildung 6):<br />

Haftreibungskoeffizient H zwischen Patient und Interface<br />

Gleitreibungskoeffizient G zwischen Patient und Interface und seinen Variabilität<br />

Horizontale Steifigkeit H des Hilfsmittels und seine Standardabweichung<br />

Der Haftreibungskoeffizient wird berechnet aus dem Quotient zwischen der<br />

maximalen Zugkraft (FMax)und der wirkenden Normalkraft (W).<br />

H<br />

FMax W<br />

Der Gleitreibungskoeffizient wird berechnet aus dem Quotienten zwischen der<br />

mittleren während der Gleitphase wirkenden Zugkraft (FQuer) und der wirkenden<br />

Normalkraft (W).<br />

G<br />

FQuer W<br />

Bezogen auf die in Abbildung 6 angegebenen Kenngrößen berechnet sich die<br />

horizontale Steifigkeit nach folgender Formel:<br />

H<br />

F<br />

t<br />

2<br />

F<br />

t )<br />

( 2 1<br />

1<br />

v<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 10


PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />

Kraft [N]<br />

300<br />

250<br />

F2<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

F1<br />

-50<br />

3.5 Bewertung<br />

Verlauf Horizontalkraft vs Zeit<br />

Schaumstoff ohne Bezug<br />

Streckungsphase Haftphase Gleitphase<br />

Kraftgradient = 34,8 N / s<br />

Hor. Steifigkeit = 7,0 N / mm<br />

FMax = 240 N<br />

0<br />

0 5 t1 10 t2 15 20 25 30<br />

Stand: 28.10.2005 Seite: 11<br />

Zeit [s]<br />

Abbildung 6: Zugkraft-Zeit-Diagramm<br />

H = 0,98<br />

G = 0,89<br />

Geschwindigkeit v = 5 mm / s<br />

Belastung W = 245 N<br />

FQuer= 217 N<br />

Die Bewertung des Hilfsmittels erfolgt aufgrund der gemessenen Kennwerte. In der<br />

abschließenden verbalen Bewertung wird das Hilfsmittel auf Basis der gemessenen<br />

Werte durch das Prüfinstitut bewertet.

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