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PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Prüfmethode 11-1 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />
Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />
Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für Schaumstoffmatratzen und -auflagen<br />
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />
mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />
1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />
durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />
verschieden ist.<br />
2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />
3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />
Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />
Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />
des Endes des Prüfberichtes<br />
4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />
5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-1 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />
6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />
Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />
7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />
Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />
8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />
9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />
Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />
(der geprüften Gegenstände)<br />
10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />
Daten) der Durchführung der Prüfung<br />
11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />
genutzten Mess- und Testgeräte<br />
12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />
13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />
Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />
Prüfbericht genehmigen<br />
14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />
beziehen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 1
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />
Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />
Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />
fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />
Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />
Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />
ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />
aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />
Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />
Die Anforderungen der Produktgruppe 11. des Hilfsmittelverzeichnisses an die Produkte<br />
wurden in Orientierung an die Gütesicherung Vereinbarung RAL-GZ 441/1 für<br />
Polyetherschaummatratzen entwickelt, so dass auch die Nachweise zur Einhaltung der<br />
Anforderungen an die genannte RAL angelehnt wurden. Es ist jedoch zu beachten, dass<br />
in vorliegender Prüfmethode Aktualisierungen von in der RAL zitierten Normen<br />
berücksichtigt wurden. Soweit übertragbar können Prüfungen und Messungen - welche<br />
im Rahmen der Qualitätssicherung nach RAL durchgeführt wurden - auch im Rahmen<br />
der Hilfsmittelprüfung genutzt werden; dies ist im Einzelfall zu prüfen.<br />
1.2 Allgemeine Festlegungen<br />
Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />
und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />
1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />
2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
4. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />
5. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />
6. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />
7. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />
8. weitere Randbedingungen (Art des Überzuges usw.)<br />
9. Art der Mikroklimaregulierung (passiv, aktiv)<br />
Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />
Sofern nicht anders aufgeführt ist der Prüfling zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre<br />
Auflagefläche zu legen. Die Fläche muss eine glatte Oberfläche aufweisen und<br />
horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein.<br />
Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca. 20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm<br />
Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft unter dem Probenkörper zu<br />
ermöglichen.<br />
2.0 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />
Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />
relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />
Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />
Der Prüfling ist im Anlieferungszustand nach entsprechender Konditionierung zu prüfen.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 2
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
2.1 Sichtprüfung<br />
Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />
geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />
auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />
eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />
2.2 Taktile Prüfung<br />
Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />
geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />
beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />
abzubilden.<br />
2.3 Bestimmung der Außenmaße und der Flächenparallelität<br />
Für die Messung der Länge, der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />
Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />
Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />
dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />
Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />
Meßlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />
Abstände zwischen den Meßlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />
arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />
Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Meßlatte in<br />
einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen (jeweils in<br />
Längs- und Querrichtung) verläuft. Die insgesamt 12 Meßwerte sind tabellarisch zu<br />
dokumentieren.<br />
Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />
1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />
2.4 Bestimmung des Härteabfalls<br />
An den Prüflingen wird zunächst die Eindruckhärte an mindestens drei Stellen ermittelt.<br />
Die Prüfstellen sollen in der Diagonale des Prüflings liegen, und zwar eine genau auf der<br />
Mitte der Liegefläche, die anderen möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche.<br />
Ein ggf. vorhandener stützender Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht<br />
zu berücksichtigen und zählt nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus<br />
verschiedenen Schaumstoffen, so sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle<br />
Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt werden. Für sogenannte Würfelmatratzen<br />
sind entsprechende Prüfstellen für alle auf der Liegefläche verwendeten Materialien zu<br />
verwenden.<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02, jedoch ist zu beachten, dass<br />
Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 2439 die Dicke der Proben nicht 50 mm<br />
betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />
dass eine Probengröße von 380 mm x 380 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />
der Prüfung ist die Probe in der durch den Hersteller in der Gebrauchsanweisung<br />
vorgegebenen Orientierung während des regulären Gebrauchs zu prüfen (siehe<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 3
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Abschnitt 6.2 DIN EN ISO 2439). Bei der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt<br />
7.2 DIN EN ISO 2439 anzuwenden. Danach ist der Prüfling einem Dauerschwingversuch<br />
nach DIN EN ISO 3385:1995-07 mit 80.000 Lastspielen zu unterziehen. Nach einer<br />
Erholungsdauer von mindestens 30 Minuten, jedoch höchstens 40 Minuten, wird die<br />
Eindruckhärte erneut aber ohne Vorbelastung (siehe Abschnitt 7.1 DIN EN ISO 2439)<br />
um 70 % bestimmt. Der Härteabfall wird errechnet, es ist sowohl der Absolutwert <strong>als</strong><br />
auch der prozentuale Wert anzugeben.<br />
2.5 Prüfung der Bruchdehnung<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />
Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />
jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />
anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.6 kombiniert werden.<br />
2.6 Bestimmung der Zugfestigkeit<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />
Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />
jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />
anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.5 kombiniert werden.<br />
2.7 Bestimmung des Druckverformungsrestes<br />
Dem Prüfling werden drei Proben entnommen welche in der Diagonale des Prüflings<br />
liegen sollen, und zwar die eine genau auf der Mitte der Liegefläche, die anderen<br />
möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche. Ein ggf. vorhandener stützender<br />
Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht zu berücksichtigen und zählt<br />
nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus verschiedenen Schaumstoffen, so<br />
sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1856:2001-03, jedoch ist zu beachten, dass<br />
Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 1856 die Dicke der Proben nicht 25 mm<br />
betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />
dass eine Probengröße von 50 mm x 50 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />
der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt 7.2 DIN EN ISO 1856 anzuwenden.<br />
Der Druckverformungsrest ist tabellarisch anzugeben.<br />
2.8 Prüfung der Fixation<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />
eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />
verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />
DIN EN 1970:2000-12)<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 4
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Material: weicher Polyesterschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />
Fülldichte: 30 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />
Eindruckhärte: 170 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />
Deformation)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />
Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />
durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />
Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />
kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />
durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />
einer senkrecht nach außen wirkenden Kraft von 30 N für eine Minute zu beaufschlagen.<br />
Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche sich im<br />
Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den Ecken<br />
befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten Mittellinie der<br />
jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten senkrechten Kante<br />
aufweisen.<br />
F4b<br />
F6<br />
F3b<br />
F5<br />
F4a<br />
FS<br />
Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />
Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />
Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />
diesem Maß abweichen.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 5<br />
F3a<br />
F2b<br />
F2a<br />
F1b<br />
F1a
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Kräfte Beispielbelastung<br />
(80 kg)<br />
obere Grenzbelastung<br />
(bezogen auf Fmax, gemäß<br />
Herstellerangabe)<br />
F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />
F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />
F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />
F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />
F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />
F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />
FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />
Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 6
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Prüfmethode 11-2 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />
Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />
Bestimmung der mikroklimatischen Eigenschaften<br />
Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />
mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />
1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />
durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums verschieden<br />
ist<br />
2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />
3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch Seriennummer)<br />
und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die Seite <strong>als</strong> Teil<br />
des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation des Endes des<br />
Prüfberichtes<br />
4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />
5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-2 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />
6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und Angaben<br />
über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />
7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich Meinungen<br />
und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />
8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />
9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B. Artikelnummer,<br />
Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes (der<br />
geprüften Gegenstände)<br />
10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />
Daten) der Durchführung der Prüfung<br />
11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der genutzten<br />
Mess- und Testgeräte<br />
12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />
13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der Person(en)<br />
die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den Prüfbericht<br />
genehmigen<br />
14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand beziehen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 1
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />
Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />
Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe, fehlende<br />
oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum Verwendungsweck<br />
des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise Veröffentlichung,<br />
Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht ist durchzunummerieren.<br />
Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis aufzunehmen, dass der Prüfbericht<br />
ohne die schriftliche Zustimmung des Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt<br />
werden darf.<br />
1.2 Allgemeine Festlegungen<br />
Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />
und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />
1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />
2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
4. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />
5. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />
6. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />
7. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />
8. weitere Randbedingungen (Art des Überzuges usw.)<br />
9. Art der Mikroklimaregulierung (passiv, aktiv)<br />
Während der Prüfung sind folgende Bedingungen einzuhalten:<br />
Raumtemperatur: (23 2)° C ° C<br />
Relative Feuchte: (40 5) %<br />
Luftdruck (960 100) hPa<br />
2.0 Prüfaufbau<br />
Zur Simulation der Transpiration und Wärmezufuhr wird ein Transpirationsmodell in Anlehnung<br />
an die Vorschläge der ISO CD 16840 und ISO 11092 verwendet, bei dem eine<br />
Verdampferkammer über eine poröse Platte an den Prüfling angekoppelt wird. In der<br />
Verdampferkammer wird destilliertes Wasser verdampft, so dass durch die Membran eine<br />
definierte Menge Wasserdampf an den Prüfling abgegeben wird. Die Temperatur innerhalb<br />
der Kammer wird derart geregelt, dass an der Außenfläche der Membran 33°C ±<br />
1°C erreicht werden. Das gesamte Simulationsmodul wird während der Prüfung mit einem<br />
Gewicht von 25 kg im Sakralbereich auf die Matratze belastet (siehe Abbildung 1).<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 2
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Abbildung 1: Prüfaufbau zur Mikroklimamessung<br />
Um die klinische Situation möglichst realitätsnah zu simulieren, wird die Matratze zusätzlich<br />
mit einem Körpermodell belastet (siehe Abbildung 2).<br />
Die auf die einzelnen Segmente des Körpermodells wirkenden Kräfte sind in Tabelle<br />
1 aufgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß Hilfsmittelverzeichnis<br />
PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50 kg)<br />
ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich durchzuführen.<br />
Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 3
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
2.1 Prüfmittel<br />
F4b<br />
F6<br />
F3b<br />
F5<br />
Abbildung 2: Aufbau des Körpermodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte<br />
Kräfte Segmente Normalbelastung<br />
(80 kg)<br />
F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg<br />
F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg<br />
F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg<br />
F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg<br />
F5 Oberkörper 18 kg<br />
F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg<br />
FS Sakralbereich 25 kg<br />
Tabelle 1: Kraftgrößen auf die Segmente des Körpermodells<br />
Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />
1. Belastungsvorrichtung<br />
Die Belastungsvorrichtung dient der Aufbringung von Normalkräften (FS,<br />
senkrecht zur Oberfläche) auf das Sakralbereichmodell (siehe auch Abbildung<br />
2 sowie Tabelle 1).<br />
2. Transpirationssimulator<br />
F4a<br />
FS<br />
F3a<br />
F2b<br />
Der Transpirationssimulator (siehe Abbildung 1) besteht aus einer<br />
Verdampferkammer, in der destilliertes Wasser verdampft wird und durch<br />
eine poröse Platte auf die Hilfsmitteloberfläche diffundiert.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 4<br />
F2a<br />
F1b<br />
F1a
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
3. Körpermodell<br />
Das Extremitäten- und Rumpfmodell schließt an das Sakralbereichmodell<br />
an und stellt sicher, dass das Hilfsmittel auch bei Aufbringung der gesamten<br />
Normalbelastung seine druckverteilenden, bzw. druckentlastenden Eigenschaften<br />
behält. Das Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen.<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />
sollen, kann das Modell auch von diesem Maß abweichen. Die das<br />
Prüfobjekt berührende Oberfläche ist auf 33 °C ± 1°C temperiert.<br />
4. Mikroklima-Messfühler<br />
Das Mikroklima wird mit einem kombiniertem Temperatur-Feuchte-<br />
Messfühler zwischen der Oberfläche des Prüfobjektes und dem Transpirationssimulator<br />
gemessen.<br />
5. Patientenbett<br />
Beim Patientenbett handelt es sich um ein Patientenbett nach DIN EN<br />
60601-2-38:2001-07 mit einer Mindestliegefläche von 190 cm x 90 cm.<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen,<br />
kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
6. Referenzmatratze (nur bei der Prüfung von Auflagesystemen erforderlich)<br />
2.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen verwendet wird, muss<br />
die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 4 DIN 13014:<br />
1977-12)<br />
Material: weicher Polyester- oder Polyetherschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 12 cm<br />
Fülldichte: 40 2 kg/m 3 (gemäß DIN 13014:1977-12)<br />
Eindruckhärte: 170 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 % Deformation)<br />
Stauchhärte: 4,5 kPa ± 0,3 kPa (gemäß DIN EN ISO 3386)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen,<br />
kann die Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten Gebrauchsanweisung<br />
zusammen zusetzen.<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei (23 ± 2) °C und (40 ±<br />
5) % relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist – sofern es sich laut Herstellerangabe<br />
um ein Matratzenersatzsystem handelt – dabei gemäß den Herstellerangaben<br />
in der Gebrauchsanweisung auf dem Patientenbett mit flach gestelltem<br />
Kopfteil / Fußteil zu lagern. Handelt es sich gemäß Herstellerangabe um ein Auflagensystem<br />
wird unter gleichen Bedingungen zunächst die Referenzmatratze und anschließend<br />
das Auflagensystem auf dem Patientenbett gelagert.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 5
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />
mitgelieferte Bezug zu verwenden. Werden mehrere Bezüge mitgeliefert sind die<br />
Messungen für jede Kombination von Matratze und Bezug durchzuführen.<br />
2.3 Durchführung der Prüfung<br />
Vor der Messung wird das Transpirationsmodell vorkonditioniert. Dazu wird das Modell<br />
im Leerlauf solange betrieben, bis seine wesentlichen Kennwerte (Temperatur<br />
und Feuchte in der Verdampferkammer) den vorgegebenen Sollwert erreicht haben.<br />
Die Temperatur und relative Feuchte in der Verdampferkammer zu Beginn der Messung<br />
sowie die verdampfte Flüssigkeitsmenge müssen anhand von vorbereitenden<br />
Messungen derartig festgelegt werden, dass der Verlauf dem eines Probanden mittlerer<br />
Transpirationsleistung entspricht. .Vor dem Start wird der Messfühler zur Aufnahme<br />
von Temperatur und Feuchte zentral unter dem Transpirationsmodell positioniert<br />
und das Hilfsmittel wie vorgegeben belastet. Die sich anschließende Messdauer beträgt<br />
1 Stunde.<br />
Vor einer erneuten Messung muss der Prüfling mindestens 12 Stunden unter Prüfbedingungen<br />
ablüften.<br />
2.4 Auswertung<br />
Die aufgenommenen Kurven für die Temperatur und relative Feuchte sind darzustellen<br />
und hinsichtlich der folgenden Parameter zu analysieren:<br />
Maximal- und Endwerte<br />
Kurvenverlauf<br />
Die Bewertung des Hilfsmittels erfolgt aufgrund der gemessenen Endwerte. In der<br />
abschließenden verbalen Bewertung wird das Hilfsmittel auf Basis der gemessenen<br />
Endwerte für die relative Feuchte durch das Prüfinstitut gemäß Tabelle 2 klassifiziert.<br />
Endwert Beschreibung Klasse<br />
≤ 59,9 % rF Sehr guter Feuchtigkeitstransport A<br />
60 % rF bis 69,9 % rF Durchschnittlicher Feuchtigkeitstransport B<br />
70 % rF bis 79,9 % rF Geringer Feuchtigkeitstransport C<br />
> 80 % rF Kein relevanter Feuchtigkeitstransport D<br />
Tabelle 2: Klassierung der mikroklimatischen Eigenschaften<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 6
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Prüfmethode 11-3 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />
Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />
Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für luftgefüllte<br />
statische Auflagen und Matratzen<br />
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />
mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />
1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />
durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />
verschieden ist<br />
2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />
3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />
Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />
Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />
des Endes des Prüfberichtes<br />
4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />
5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-3 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />
6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />
Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />
7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />
Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />
8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />
9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />
Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />
(der geprüften Gegenstände)<br />
10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />
Daten) der Durchführung der Prüfung<br />
11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />
genutzten Mess- und Testgeräte<br />
12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />
13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />
Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />
Prüfbericht genehmigen<br />
14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />
beziehen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 1
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />
Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />
Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />
fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />
Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />
Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />
ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />
aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />
Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />
1.2 Allgemeine Festlegungen<br />
Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />
und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />
1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />
2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
4. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />
5. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />
6. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />
7. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />
8. weitere Randbedingungen (Art des Überzuges usw.)<br />
9. Art der Mikroklimaregulierung (passiv, aktiv)<br />
Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />
Sofern nicht anders aufgeführt ist der Prüfling zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre<br />
Auflagefläche zu legen werden. Die Fläche muss eine glatte Oberfläche aufweisen und<br />
horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein.<br />
Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca. 20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm<br />
Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft unter dem Probenkörper zu<br />
ermöglichen. Der Prüfling ist im aufgeblasenem Zustand zu prüfen.<br />
2.0 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />
Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />
relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />
Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />
Der Prüfling ist im Anlieferungszustand (aufgeblasen) nach entsprechender<br />
Konditionierung zu prüfen.<br />
2.1 Sichtprüfung<br />
Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />
geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />
auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />
eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 2
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
2.2 Taktile Prüfung<br />
Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />
geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />
beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />
abzubilden.<br />
2.3 Bestimmung der Außenmaße und der Flächenparallelität<br />
Für die Messung der Länge, der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />
Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />
Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />
dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />
Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />
Messlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />
Abstände zwischen den Messlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />
arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />
Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Messlatte in<br />
einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen (jeweils in<br />
Längs- und Querrichtung) verläuft. Die insgesamt 12 Messwerte sind tabellarisch zu<br />
dokumentieren.<br />
Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />
1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />
2.4 Bestimmung der Fülldrucke<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />
eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />
verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />
DIN EN 1970:2000-12)<br />
Material: weicher Polyesterschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />
Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />
Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />
Deformation)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />
Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die folgenden Untersuchungen werden bei der vom<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 3
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Hersteller in der Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen Maximallast<br />
durchgeführt.<br />
Der Prüfling ist entsprechend den Herstellervorgaben mit dem für den maximalen<br />
Belastungsfall bei normalen Betrieb (höchstes zulässiges Patientengewicht)<br />
vorgesehenen Druck zu füllen und der am Ventil gemessene Fülldruck zu<br />
dokumentieren.<br />
Verfügt der Prüfling über eine manuell einstellbare Maximaldruckfunktion, so ist auch der<br />
Fülldruck bei aktivierter Maximaldruckfunktion zu ermitteln.<br />
Nach Durchführung der o.g. Messungen ist der Prüfling wieder entsprechend den<br />
Herstellervorgaben mit dem für den maximalen Belastungsfall vorgesehenen Druck zu<br />
füllen. Die Zuleitung und die Ventilabdeckung sind zu diskonnektieren und nach 12 h ist<br />
der bestehende Fülldruck erneut zu dokumentieren.<br />
F4b<br />
F6<br />
F3b<br />
F5<br />
F4a<br />
FS<br />
Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />
Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />
Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />
diesem Maß abweichen.<br />
Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />
belastung<br />
(80 kg)<br />
(bezogen auf Fmax, gemäß<br />
Herstellerangabe)<br />
F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />
F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />
F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />
F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />
F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />
F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />
FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />
Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />
F3a<br />
F2b<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 4<br />
F2a<br />
F1b<br />
F1a<br />
F1a
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
2.5 Prüfung der Fixation<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />
eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />
verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />
DIN EN 1970:2000-12)<br />
Material: weicher Polyesterschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />
Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />
Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />
Deformation)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />
Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />
durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />
Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />
kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />
durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />
einer senkrecht nach außen wirkenden Kraft von 30 N für eine Minute zu beaufschlagen.<br />
Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche sich im<br />
Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den Ecken<br />
befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten Mittellinie der<br />
jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten senkrechten Kante<br />
aufweisen.<br />
Es ist zu dokumentieren, ob der Prüfling nach der Kraftanwendung die korrekte Position<br />
im Bett gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung einnimmt oder aber<br />
verrutscht ist.<br />
2.6 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit<br />
Die Prüfung ist nur für motorisierte Produkte durchzuführen.<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />
eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 5
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />
DIN EN 1970:2000-12)<br />
Material: weicher Polyesterschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />
Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />
Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />
Deformation)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />
Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />
Die Pumpeinheit wird gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung am<br />
Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den Herstellervorgaben<br />
in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />
durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />
Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />
kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />
durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Die Lage der Schläuche und deren Knicksicherheit sind durch den Prüfer zu<br />
beschreiben (z.B. durch Fotografien) und zu bewerten.<br />
Die von der Pumpeinheit ausgehenden Vibrationen (Schwingungen) sind gemäß der<br />
Richtlinie VDI 2057 Blatt 1:2002-09 hinsichtlich des Wohlbefindens (siehe VDI 2057 Blatt<br />
1 TZ 6.2) und der Gesundheit (siehe VDI 2057 Blatt 1 TZ 6.4) zu bewerten.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 6
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Prüfmethode 11-4 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />
Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />
Bestimmung der Scherkräfte und der druckentlastenden Eigenschaften<br />
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />
mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />
1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />
durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />
verschieden ist<br />
2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />
3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch Seriennummer)<br />
und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die Seite <strong>als</strong> Teil<br />
des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation des Endes des<br />
Prüfberichtes<br />
4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />
5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-4 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />
6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />
Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />
7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich Meinungen<br />
und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />
8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />
9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />
Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />
(der geprüften Gegenstände)<br />
10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />
Daten) der Durchführung der Prüfung<br />
11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />
genutzten Mess- und Testgeräte<br />
12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />
13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />
Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />
Prüfbericht genehmigen<br />
14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />
beziehen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 1
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />
Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />
Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />
fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />
Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />
Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />
ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />
aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />
Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />
Die Prüfungen sind in zwei Abschnitte zur Bestimmung der druckentlastenden<br />
Eigenschaften (Abschnitt 2.0 ff) und zur Bestimmung der Scherkräfte verursachenden<br />
Eigenschaften (Abschnitt 3.0 ff) unterteilt. Beide Prüfungen können auch getrennt<br />
voneinander durchgeführt werden.<br />
1.2 Allgemeine Festlegungen<br />
Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben<br />
vorliegen und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />
1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />
2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
4. Bei variabel einstellbaren Systemen die Anweisungen und Empfehlungen für die<br />
vorzunehmenden Einstellungen<br />
5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />
6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />
7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />
8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />
Während der Prüfung sind folgende Bedingungen einzuhalten:<br />
Raumtemperatur: (23 C 2) °C<br />
Relative Feuchte: (40 5) %<br />
Luftdruck (960 100) hPa<br />
2.0 Prüfaufbau zur Bestimmung der druckentlastenden Eigenschaften<br />
Zur Ermittlung der druckentlastenden Eigenschaften wird ein Sakralbereichsmodell<br />
verwendet, das die knöchernen Strukturen der Sitzbeinhöcker und des Steißbeins<br />
nachbildet. Bedeckt sind die Knochenmodelle von einer 4 cm dicken Matte aus<br />
vernetzt polymerisierten Gel, die an einem Rahmen befestigt ist (siehe Abbildung 1).<br />
Die Einstellungen und Abmessungen orientieren sich an physiologischen<br />
Gegebenheiten. Die das Prüfobjekt berührende Oberfläche ist auf 33 ± 1 °C geheizt.<br />
An das Sakralbereichmodell wird ein Extremitäten- und Rumpfmodell angeschlossen,<br />
um die tatsächliche Druckverteilung möglichst realitätsnah zu simulieren (siehe<br />
Abbildung 2). Die das Prüfobjekt berührende Oberfläche wird auf 33 ± 1°C geheizt.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 2
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Sitzbeinstößel<br />
Abbildung 1: Aufbau des Sakralbereichsmodells.<br />
Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden Kräfte sind<br />
in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird für zwei Lastfälle durchgeführt. Neben<br />
einer typischen Belastung von 80 kg wird die Untersuchung bei der vom Hersteller in<br />
der Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen Maximallast wiederholt. Bei<br />
der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß Hilfsmittelverzeichnis PG<br />
11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50 kg) ausgegangen<br />
werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich durchzuführen. Eine<br />
ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
F4b<br />
F6<br />
F3b<br />
F5<br />
F4a<br />
FS<br />
Abbildung 2: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 3<br />
F3a<br />
F2b<br />
F2a<br />
F1b<br />
F1a<br />
Oberschenkelansatz
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
2.1 Prüfmittel<br />
Kräfte Normalbelastung<br />
(80 kg)<br />
obere Grenzbelastung<br />
(bezogen auf Fmax, gemäß<br />
Herstellerangabe)<br />
F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />
F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />
F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />
F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />
F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />
F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />
FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />
Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />
Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />
1. Belastungsvorrichtung<br />
Die Belastungsvorrichtung dient der Aufbringung von Normalkräften (FS,<br />
senkrecht zur Oberfläche) auf das Sakralbereichmodell (siehe auch<br />
Abbildung 2 sowie Tabelle 1) und zur Erzeugung einer konstanten<br />
Zufgeschwindigkeit bei der Scherkraftuntersuchung.<br />
2. Sakralbereichsmodell<br />
Das Sakralbereichsmodell simuliert die physiologischen Gegebenheiten<br />
des Sakralbereiches (siehe Abbildung 1). Das Sakralbereichsmodell wird<br />
mit der durch den Lastfall vorgegebenen Kraft auf das Prüfobjekt gedrückt.<br />
Die das Prüfobjekt berührende Oberfläche ist auf 33 ± 1 °C temperiert.<br />
3. Extremitäten- und Rumpfmodell (Halbschalenmodell)<br />
Das Extremitäten- und Rumpfmodell schließt an das Sakralbereichmodell<br />
an und stellt sicher, dass das Hilfsmittel auch bei Aufbringung der<br />
gesamten Normal-, bzw. Maximalbelastung seine druckverteilenden, bzw.<br />
druckentlastenden Eigenschaften behält. Das Modell soll eine Länge von<br />
1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß<br />
PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von diesem Maß<br />
abweichen. Die das Prüfobjekt berührende Oberfläche ist auf 33 °C ± 1 °C<br />
temperiert.<br />
4. Druckverteilungsmesssystem<br />
Als Druckverteilungsmesssystem ist ein hochauflösendes Meßsystem mit<br />
einer Mindestauflösung von 16 x 16 Sensoren auf einer Fläche von<br />
mindestens 35 cm mal 35 cm zu wählen. Gegebenenfalls kann ein<br />
anderes validiertes Druckverteilungsmeßsystem bzw. mehrere<br />
Druckeinzelsensoren verwendet werden, wobei eine ausführliche<br />
Erläuterung im Prüfbericht erforderlich ist.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 4
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
5. Patientenbett<br />
Beim Patientenbett handelt es sich um ein Patientenbett nach DIN EN<br />
60601-2-38:2001-07 mit einer Mindestliegefläche von 190 cm x 90 cm.<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />
sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
6. Referenzmatratze<br />
2.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen verwendet wird, muss<br />
die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 4,<br />
DIN 13014:1977-12)<br />
Material: weicher Polyester- oder Polyetherschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 12 cm<br />
Fülldichte: 40 2 kg/m 3 (gemäß DIN 13014:1977-12)<br />
Eindruckhärte: 170 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />
Deformation)<br />
Stauchhärte: 4,5 kPa ± 0,3 kPa (gemäß DIN EN ISO 3386)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />
sollen, kann die Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen<br />
abweichen.<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />
Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei (23 ± 2) °C und<br />
(40 ± 5) % relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist – sofern es sich laut<br />
Herstellerangabe um ein Matratzenersatzsystem handelt - dabei gemäß den<br />
Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf dem Patientenbett mit flach<br />
gestelltem Kopfteil / Fußteil zu lagern. Handelt es sich gemäß Herstellerangabe um<br />
ein Auflagensystem wird unter gleichen Bedingungen zunächst die Referenzmatratze<br />
und anschließend das Auflagensystem auf dem Patientenbett gelagert.<br />
Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />
mitgelieferte Bezug zu verwenden. Im Belastungsbereich ist das Antidekubitus-<br />
System auf eine Temperatur von (33 ± 1) °C aufzuwärmen.<br />
2.3 Durchführung der Prüfung<br />
Der Ablauf der Prüfung unterscheidet sich je nach Art des Prüfobjektes. Statische<br />
Antidekubitus-Systeme sind einer Prüfung gemäß 2.4, dynamische Antidekubitus-<br />
Systeme einer Prüfung gemäß 2.5 zu unterziehen. Ein dynamisches System, das<br />
nach Herstellerangaben auch statisch im Sinne einer kontinuierlichen Weichlagerung<br />
betrieben werden kann, wird nach 2.4 und 2.5 geprüft.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 5
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
2.4 Prüfung von statischen Antidekubitus-Systemen<br />
Die Druckverteilungsmessmatte wird unter dem Sakralbereichmodell platziert. Das<br />
Prüfobjekt wird mit den auf (33 ± 1) °C vortemperierten Belastungssegmenten für 60<br />
Minuten belastet. Damit erzielt man eine Erwärmung des Basismateri<strong>als</strong> und eine<br />
Anpassung an die Gegebenheiten in der Praxis.<br />
Mit Hilfe der Belastungsvorrichtung wird die vorgegebene Kraft auf das<br />
Sakralbereichmodell aufgebracht und die Druckverteilungsmessung durchgeführt. Die<br />
Messung wird 3-mal wiederholt.<br />
Für die Referenzmatratze wird die Messung unter gleichen Bedingungen<br />
durchgeführt.<br />
2.5 Prüfung von dynamischen Antidekubitus-Systemen<br />
Das Prüfobjekt wird in Betrieb genommen und mit den auf (33 ± 1) °C<br />
vortemperierten Belastungssegmenten für 60 Minuten belastet. Anschließend wird<br />
die Druckverteilungsmessmatte unter dem Sakralbereichmodell platziert.<br />
Mit Hilfe der Belastungsvorrichtung wird dann die vorgegebene Kraft auf das<br />
Sakralbereichmodell aufgebracht und die Druckverteilungsmessung durchgeführt. Die<br />
Messdauer ist entsprechend der Herstellerangaben so zu wählen, dass mindestens<br />
3 Druck-Zyklen abgebildet werden. Die Messung wird 3-mal wiederholt.<br />
2.6 Auswertung für statische Antidekubitus-Systeme<br />
Die Druckentlastung wird getrennt nach linker und rechter Seite des Sitzbeinhöckers<br />
ausgewertet. Aus den Messdaten sind Bewertungskenngrößen abzuleiten und durch<br />
das Prüfinstitut zu bewerten. Bei der Verwendung von<br />
Druckverteilungsmesssystemen müssen die folgenden Bewertungskriterien<br />
ausgewertet werden:<br />
Maximaldruck an beiden Sitzbeinhöckern<br />
Mitteldruck<br />
Belastungsfläche<br />
Pressure Area Index für 10 mmHg, 20 mmHg, 30 mmHg<br />
Bei der Verwendung von in das Sakralbereichsmodell integrierten<br />
Einzeldrucksensoren ist lediglich der Maximaldruck an den einzelnen Messtellen<br />
anzugeben und grafisch darzustellen.<br />
Im Vergleich mit der Referenzmatratze ist die relative Druckentlastung (Drel nach<br />
folgender Formel zu ermitteln:<br />
D<br />
rel<br />
p<br />
Re f<br />
p<br />
p<br />
Re f<br />
Prüf<br />
Dabei sind für pRef (Referenzmatratze) und pPrüf (Prüfmatratze) jeweils die unter den<br />
Sitzbeinhöckern gemessenen gemittelten Maximaldrücke einzusetzen.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 6
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Die Matratzen werden gemäß der in Tabelle 1 festgelegten Tabelle klassifiziert.<br />
Klasse A sehr gute Druckentlastung Druckentlastung von mind. 20 %<br />
Klasse B durchschnittliche Druckentlastung Druckentlastung von mind. 10%<br />
Klasse C ausreichende Druckentlastung Druckentlastung > 0 %<br />
Klasse D Keine Druckentlastung Druckentlastung < 0 %<br />
Tabelle 2: Klassifizierung der Druckentlastung im Vergleich mit der Referenzmatratze<br />
2.7 Auswertung für dynamische Antidekubitus-Systeme<br />
Die Messdaten sind für den maximal belasteten Sensor unter den Sitzbeinhöckern in<br />
einer Druck-Zeit-Kurve darzustellen und zu dokumentieren (Abbildung 3). Aus den<br />
Kurven sind die folgenden zeitabhängigen Bewertungskenngrößen abzuleiten und<br />
durch das Prüfinstitut zu bewerten.<br />
Maximaldruck (pmax)<br />
Minimaldruck (pMin)<br />
Mitteldruck (pMittel)<br />
Zykluszeit (tZ)<br />
Abbildung 3: Druck-Zeit-Kurve.<br />
Pressure Relief Index für 10 mmHg, 20 mmHg, 30 mmHg und 40 mmHg<br />
Für die Prüfung sind die Luftkammern auszuwählen, die bei der Belastung mit einem<br />
Normalpatienten (Größe 1,80, Gewicht 80 kg) durch den Sakralbereich belastet<br />
werden. Von den drei Messungen ist bei jeweils einer Messung der Sitzbeinhöcker<br />
des Simulators über dem Scheitelpunkt der Luftkammer (Position 1), an der Naht<br />
zwischen zwei Luftkammern (Position 3) und in der Mitte zwischen Naht und<br />
Scheitelpunkt (Position 2) zu ermitteln. Aus den Ergebnissen ist der Mittelwert zu<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 7
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
bilden und die Standardabweichung anzugeben. Die Punkte sind in Abbildung 4<br />
skizziert.<br />
1<br />
Abbildung 4: Positionierung Sitzbeinhöcker<br />
3.0 Prüfaufbau zur Bestimmung der Scherkräfte verursachenden Eigenschaften<br />
Zur Ermittlung der scherkräfteverursachenden Eigenschaften wird ein Simulationsmodul<br />
verwendet, dass das Antidekubitus-System mit einer definierten Querverschiebung<br />
belastet und die dabei auftretenden Querkräfte misst. Der Prüfaufbau orientiert sich an<br />
dem im Entwurf für die ISO 16840 aufgeführten Prüfverfahren zur Bewertung der<br />
Reibeigenschaften von Sitzkissen.<br />
Um die klinische Situation möglichst realitätsnah zu simulieren, wird die Matratze<br />
zusätzlich mit einem Belastungsmodell belastet (siehe Abbildung 2). Die auf die<br />
einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden Kräfte sind in Tabelle 3<br />
aufgeführt. Die Prüfung wird bei einem angenommenen Patientengewicht von 80 kg<br />
durchgeführt, wobei das Sakralmodell mit 25 kg belastet wird. Bei der Prüfung von<br />
Produkten zur Sonderversorgung gemäß Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von<br />
einer anderen typischen Belastung (z.B. 50 kg) ausgegangen werden. Die Messungen<br />
sind dann analog für diesen Bereich durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im<br />
Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Kräfte Normalbelastung<br />
(80 kg)<br />
F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg<br />
F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg<br />
F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg<br />
F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg<br />
F5 Oberkörper 18 kg<br />
F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg<br />
pS Sakralbereich 25 kg<br />
Tabelle 3: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />
Für die Prüfung wird ein belastetes Sakralbereichsmodell mit einer Geschwindigkeit von<br />
5 mm/s über das Hilfsmittel gezogen. Die beim Ziehen aufgrund von Reibung<br />
entstehende Kraft ist mit einer Abtastfrequenz von mindestens 200 Hz zu messen. Eine<br />
Möglichkeit diesen Prüfaufbau auszuführen ist in Abbildung 3 dargestellt.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 8<br />
2<br />
3
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
3.1 Prüfmittel<br />
Schrittmotor<br />
Linearachse<br />
Kraftsensor<br />
Moduladapter<br />
Gestell der Belastungsvorrichtung<br />
Belastungsgewichte<br />
Umlenkrolle<br />
Sakralbereichsmodell<br />
Stahlseil<br />
Hilfsmittel<br />
Abbildung 5: Prüfaufbau zur Scherkräftemessung<br />
Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />
1. Belastungsvorrichtung<br />
Die Belastungsvorrichtung dient der Erzeugung einer gleichmäßigen<br />
Zugbewegung. In die Belastungsvorrichtung ist ein Zug-/Drucksensor<br />
integriert, der in Richtung der Belastung, bzw. der Zugbewegung Kräfte<br />
messen kann.<br />
2. Sakralbereichsmodell<br />
Das Sakralbereichsmodell wird auf Basis eines so genannten Staarink<br />
Indenter hergestellt. Die genauen Abmessungen sind in der ISO 16840<br />
dokumentiert. Der Prüfkörper ist mit einem Material überzogen, das der<br />
trockenen menschlichen Haut hinsichtlich den Reibungseigenschaften<br />
entspricht und wird im Bereich der Kontaktfläche auf eine Temperatur von<br />
(33 ± 1) °C vorgeheizt. Diese Temperatur ist während der Messung zu<br />
halten.<br />
3. Körpermodell<br />
Das Extremitäten- und Rumpfmodell schließt an das Sakralbereichmodell<br />
an und stellt sicher, dass das Hilfsmittel auch bei Aufbringung der<br />
gesamten Normal-, bzw. Maximalbelastung seine druckverteilenden, bzw.<br />
druckentlastenden Eigenschaften behält. Die das Prüfobjekt berührende<br />
Oberfläche ist auf (33 ± 1) °C temperiert.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 9<br />
v
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
4. Patientenbett<br />
Beim Patientenbett handelt es sich um ein Patientenbett nach DIN EN<br />
60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90 cm. Wenn<br />
Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann<br />
das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
5. Referenzmatratze<br />
3.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen verwendet wird, muss<br />
die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 4 DIN<br />
13014:1977-12)<br />
Material: Polyester- oder Polyetherschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 12 cm<br />
Fülldichte: 40 2 kg/m 3 (gemäß DIN 13014:1977-12)<br />
Eindruckhärte: 170 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />
Deformation)<br />
Stauchhärte: 4,5 kPa ± 0,3 kPa (gemäß DIN EN ISO 3386)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />
sollen, kann die Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen<br />
abweichen.<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />
Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei (23 ± 2) °C und<br />
(40 ± 5) % relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist – sofern es sich laut<br />
Herstellerangabe um ein Matratzenersatzsystem handelt - dabei gemäß den<br />
Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf dem Patientenbett mit flach<br />
gestelltem Kopfteil / Fußteil zu lagern. Handelt es sich gemäß Herstellerangabe um<br />
ein Auflagensystem wird unter gleichen Bedingungen zunächst die Referenzmatratze<br />
und anschließend das Auflagensystem auf dem Patientenbett gelagert.<br />
Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />
mitgelieferte Bezug zu verwenden. Im Belastungsbereich ist das Antidekubitus-<br />
System auf eine Temperatur von (33 ± 1) °C aufzuwärmen.<br />
3.3 Durchführung der Prüfung<br />
Das Hilfsmittel ist mit den in Tabelle 3 angegebenen Gewichten durch das<br />
Belastungsmodell zu belasten. Die Abweichung der Gesamtgewichtsbelastung darf<br />
5 % nicht übersteigen. Die Teilmodelle sind so anzuordnen, dass das<br />
Sakralbereichmodell in seiner Rutschbewegung nicht behindert wird. Die Zugrichtung<br />
muß parallel zur Hilfsmitteloberfläche verlaufen. Dabei ist darauf zu achten, dass die<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 10
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
obere plane Teilfläche des Prüfkörpers auch während der Messung parallel zur<br />
Hilfsmitteloberfläche ausgerichtet ist, um Artefakte durch das Kippen des Prüfkörpers<br />
zu vermeiden. Die Zuggeschwindigkeit beträgt 5 mm/s. Der Verfahrweg muss<br />
ausreichend lang gewählt werden, um sowohl die horizontale Steifigkeit <strong>als</strong> auch<br />
Haft- und Gleitreibung zu bestimmen.<br />
3.4 Auswertung<br />
Die aufgenommene Kurve ist hinsichtlich der folgenden Parameter zu analysieren<br />
(siehe auch Abbildung 6):<br />
Haftreibungskoeffizient H zwischen Patient und Interface<br />
Gleitreibungskoeffizient G zwischen Patient und Interface und seinen Variabilität<br />
Horizontale Steifigkeit H des Hilfsmittels und seine Standardabweichung<br />
Der Haftreibungskoeffizient wird berechnet aus dem Quotient zwischen der<br />
maximalen Zugkraft (FMax)und der wirkenden Normalkraft (W).<br />
H<br />
FMax W<br />
Der Gleitreibungskoeffizient wird berechnet aus dem Quotienten zwischen der<br />
mittleren während der Gleitphase wirkenden Zugkraft (FQuer) und der wirkenden<br />
Normalkraft (W).<br />
G<br />
FQuer W<br />
Bezogen auf die in Abbildung 6 angegebenen Kenngrößen berechnet sich die<br />
horizontale Steifigkeit nach folgender Formel:<br />
H<br />
F<br />
t<br />
2<br />
F<br />
t )<br />
( 2 1<br />
1<br />
v<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 11
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Kraft [N]<br />
300<br />
250<br />
F2<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
F1<br />
-50<br />
3.5 Bewertung<br />
Verlauf Horizontalkraft vs Zeit<br />
Schaumstoff ohne Bezug<br />
Streckungsphase Haftphase Gleitphase<br />
Kraftgradient = 34,8 N / s<br />
Hor. Steifigkeit = 7,0 N / mm<br />
FMax = 240 N<br />
0<br />
0 5 t1 10 t2 15 20 25 30<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 12<br />
Zeit [s]<br />
Abbildung 6: Zugkraft-Zeit-Diagramm<br />
H = 0,98<br />
G = 0,89<br />
Geschwindigkeit v = 5 mm / s<br />
Belastung W = 245 N<br />
FQuer= 217 N<br />
Die Bewertung des Hilfsmittels erfolgt aufgrund der gemessenen Kennwerte. In der<br />
abschließenden verbalen Bewertung wird das Hilfsmittel auf Basis der gemessenen<br />
Werte durch das Prüfinstitut bewertet.
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Prüfmethode 11-5 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />
Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />
Bestimmung der Betriebslautstärke für motorisierte Anti-Dekubitusprodukte<br />
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />
mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />
1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />
durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />
verschieden ist<br />
2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />
3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />
Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />
Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />
des Endes des Prüfberichtes<br />
4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />
5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-3 05/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />
6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />
Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />
7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />
Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />
8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />
9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />
Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />
(der geprüften Gegenstände)<br />
10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />
Daten) der Durchführung der Prüfung<br />
11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />
genutzten Mess- und Testgeräte<br />
12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />
13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />
Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />
Prüfbericht genehmigen<br />
14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />
beziehen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 1
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />
Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />
Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />
fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />
Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />
Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />
ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />
aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />
Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />
1.2 Allgemeine Festlegungen<br />
Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben<br />
vorliegen und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />
1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />
2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
4. Bei Wechseldrucksystemen die Einstellungen für die Druck-Zyklus-Zeiten (falls<br />
variabel, zusätzlich die empfohlenen Einstellungen)<br />
5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />
6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />
7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />
8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />
Während der Prüfung sind folgende Bedingungen einzuhalten:<br />
Raumtemperatur: 23° C ± 2° C<br />
Relative Feuchte: 40 % ± 5 %<br />
Luftdruck 860 hPa bis 1060 hPa<br />
2.0 Prüfaufbau für Liegehilfen<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm mittig zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß<br />
PG 11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Die Pumpeinheit des Prüflings wird gemäß den Herstellervorgaben in der<br />
Gebrauchsanweisung am Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls<br />
gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen maximalen Belastung durchgeführt.<br />
Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />
eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />
verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />
DIN EN 1970:2000-12)<br />
Material: weicher Polyesterschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 2
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />
Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />
Deformation)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />
Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />
F4b<br />
Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />
Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />
Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />
diesem Maß abweichen.<br />
Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />
belastung<br />
(80 kg)<br />
(bezogen auf Fmax, gemäß<br />
Herstellerangabe)<br />
F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />
F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />
F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />
F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />
F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />
F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />
FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />
Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />
2.1 Prüfaufbau für Sitzhilfen<br />
F6<br />
F3b<br />
F5<br />
F4a<br />
FS<br />
F3a<br />
F2b<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
planes Brett mit Mindestabmaßen von 600 mm x 600 mm x 22 mm zu positionieren. Die<br />
maximale Durchbiegung bei einer Belastung von 300 N auf einer Fläche von 400 mm x<br />
400 mm beträgt 5 mm. Für Kissen, die ausdrücklich nur auf einer konvexen Oberfläche<br />
verwendet werden sollen, wird eine Unterlage gemäß Abbildung 2 verwendet.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 3<br />
F2a<br />
F1b<br />
F1a<br />
F1a
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Abbildung 1: Auflage für konvex geformte Sitzkissen<br />
Die Pumpeinheit des Prüflings wird gemäß den Herstellervorgaben in der<br />
Gebrauchsanweisung aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den<br />
Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen. Das Sitzkissen<br />
ist mit der vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung angegeben Maximallast zu<br />
belasten.<br />
2.2 Prüfaufbau für Rückensysteme<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung an einer vom<br />
Hersteller ebenfalls in der Gebrauchsanweisung freigegebenen Sitzgelegenheit zu<br />
befestigen. Die Pumpeinheit des Prüflings wird gemäß den Herstellervorgaben in der<br />
Gebrauchsanweisung aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den<br />
Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />
2.3 Durchführung der Lautstärkemessung<br />
Der vom Gerät verursachte A-bewertete Schalldruckpegel, welchem der Patient<br />
ausgesetzt ist, muss unter den folgenden Bedingungen gemessen werden:<br />
Das Gerät ist gemäß Abschnitt 2.0 (Liegehilfen) bzw. 2.1 (Sitzhilfen) bzw. 2.2<br />
(Rückensysteme) aufzubauen.<br />
Unter Einsatz des Mikrofons, eines Schallmessgerätes, welches die Anforderung vom<br />
Typ I nach IEC 60651 erfüllt, wird der Schalldruckpegel an der Position des Kopfes des<br />
Belastungsmodells (Liegehilfen) bzw. 1 m senkrecht über der Mitte des Sitzkissens<br />
(Sitzhilfen) bzw. 1 m senkrecht über der Sitzfläche der Sitzgelegenheit nach Abschnitt<br />
2.2 (Rückensysteme) gemessen. Das Mikrofon ist dabei mittig zu positionieren.<br />
Es ist sicherzustellen, dass das A-bewertete Fremdgeräusch den während der Prüfung<br />
ermittelten Wert um mindestens 10 dB unterschreitet.<br />
Mit dem Schallpegelmessgerät ist diese Messung unter Verwendung der<br />
frequenzbewerteten Charakteristik A und der zeitbewerteten Charakteristik F im freien<br />
Schallfeld über einer reflektierenden Ebene nach ISO 3744 durchzuführen.<br />
Sind mehrere Positionen für die Pumpeinheit gemäß den Herstellervorgaben in der<br />
Gebrauchsanweisung vorgesehen, ist die o.g. Messung für jede Position zu<br />
wiederholen.<br />
Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und ggf. zu kommentieren.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 4
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Prüfmethode 11-6 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />
Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />
Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für luftgefüllte<br />
dynamische Auflagen und Matratzen<br />
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />
mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />
1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />
durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />
verschieden ist<br />
2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />
3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />
Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />
Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />
des Endes des Prüfberichtes<br />
4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />
5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-6 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />
6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />
Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />
7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />
Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />
8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />
9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />
Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />
(der geprüften Gegenstände)<br />
10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />
Daten) der Durchführung der Prüfung<br />
11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />
genutzten Mess- und Testgeräte<br />
12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />
13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />
Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />
Prüfbericht genehmigen<br />
14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />
beziehen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 1
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />
Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />
Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />
fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />
Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />
Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />
ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />
aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />
Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />
1.2 Allgemeine Festlegungen<br />
Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />
und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />
1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />
2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
4. Bei Wechseldrucksystemen die Einstellungen für die Druck-Zyklus-Zeiten (falls<br />
variabel, zusätzlich die empfohlenen Einstellungen)<br />
5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />
6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />
7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />
8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />
Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />
Sofern nicht anders aufgeführt ist der Prüfling zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre<br />
Auflagefläche zu legen werden. Die Fläche muss eine glatte Oberfläche aufweisen und<br />
horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein.<br />
Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca. 20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm<br />
Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft unter dem Probenkörper zu<br />
ermöglichen. Der Prüfling ist im aufgeblasenem Zustand zu prüfen.<br />
2.0 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />
Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />
relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />
Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />
Der Prüfling ist im Anlieferungszustand (aufgeblasen) nach entsprechender<br />
Konditionierung zu prüfen. Die Prüfung erfolgt – sofern dies laut Herstellerangaben<br />
möglich ist – im statischen Betrieb. Ist ein statischer Betrieb nicht möglich, erfolgt die<br />
Prüfung im dynamischen Betrieb. Gegebenenfalls hierdurch auftretende<br />
Messunsicherheiten sind zu dokumentieren und zu beschreiben.<br />
2.1 Sichtprüfung<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 2
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />
geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />
auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />
eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />
2.2 Taktile Prüfung<br />
Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />
geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />
beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />
abzubilden.<br />
2.3 Bestimmung der Außenmaße und der Flächenparallelität<br />
Für die Messung der Länge, der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />
Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />
Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />
dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />
Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />
Messlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />
Abstände zwischen den Messlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />
arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />
Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Messlatte in<br />
einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen (jeweils in<br />
Längs- und Querrichtung) verläuft. Die insgesamt 12 Messwerte sind tabellarisch zu<br />
dokumentieren.<br />
Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />
1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />
2.4 Bestimmung der Fülldrucke<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />
eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />
verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />
DIN EN 1970:2000-12)<br />
Material: weicher Polyesterschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />
Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />
Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />
Deformation)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />
Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 3
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die folgenden Untersuchungen werden bei der vom<br />
Hersteller in der Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen Maximallast<br />
durchgeführt.<br />
Der Prüfling ist entsprechend den Herstellervorgaben mit dem für den maximalen<br />
Belastungsfall bei normalen Betrieb (höchstes zulässiges Patientengewicht)<br />
vorgesehenen Druck zu füllen und der am Ventil gemessene Fülldruck zu<br />
dokumentieren.<br />
Verfügt der Prüfling über eine manuell einstellbare Maximaldruckfunktion, so ist auch der<br />
Fülldruck bei aktivierter Maximaldruckfunktion zu ermitteln.<br />
Nach Durchführung der o.g. Messungen ist der Prüfling wieder entsprechend den<br />
Herstellervorgaben mit dem für den maximalen Belastungsfall vorgesehenen Druck zu<br />
füllen. Die Zuleitung und die Ventilabdeckung sind zu diskonnektieren und nach 12 h ist<br />
der bestehende Fülldruck erneut zu dokumentieren.<br />
F4b<br />
F6<br />
F3b<br />
F5<br />
F4a<br />
FS<br />
F3a<br />
F2b<br />
Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />
Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />
Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />
diesem Maß abweichen.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 4<br />
F2a<br />
F1b<br />
F1a<br />
F1a
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />
belastung<br />
(80 kg)<br />
(bezogen auf Fmax, gemäß<br />
Herstellerangabe)<br />
F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />
F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />
F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />
F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />
F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />
F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />
FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />
Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />
2.5 Prüfung der Fixation<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />
durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />
Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />
kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />
durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />
eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />
verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />
DIN EN 1970:2000-12)<br />
Material: weicher Polyesterschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />
Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />
Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />
Deformation)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />
Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />
Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />
einer nach außen wirkenden Kraft von mindestens 20 N für mindestens eine Minute zu<br />
beaufschlagen. Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche<br />
sich im Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den<br />
Ecken befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten<br />
Mittellinie der jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten<br />
senkrechten Kante aufweisen.<br />
Es ist zu dokumentieren, ob der Prüfling nach der Kraftanwendung die korrekte Position<br />
im Bett gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung einnimmt oder aber<br />
verrutscht ist.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 5
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
2.6 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit<br />
Die Prüfung ist nur für motorisierte Produkte durchzuführen.<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />
eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />
verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />
DIN EN 1970:2000-12)<br />
Material: weicher Polyesterschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />
Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />
Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />
Deformation)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />
Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />
Die Pumpeinheit wird gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung am<br />
Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den Herstellervorgaben<br />
in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />
durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />
Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />
kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />
durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Die Lage der Schläuche und deren Knicksicherheit sind durch den Prüfer zu<br />
beschreiben (z.B. durch Fotografien) und zu bewerten.<br />
Die von der Pumpeinheit ausgehenden Vibrationen (Schwingungen) sind gemäß der<br />
Richtlinie VDI 2057 Blatt 1:2002-09 hinsichtlich des Wohlbefindens (siehe VDI 2057 Blatt<br />
1 TZ 6.2) und der Gesundheit (siehe VDI 2057 Blatt 1 TZ 6.4) zu bewerten.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 6
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Prüfmethode 11-7 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />
Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />
Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für Hybridsysteme<br />
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />
mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />
1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />
durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />
verschieden ist<br />
2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />
3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />
Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />
Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />
des Endes des Prüfberichtes<br />
4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />
5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-7 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />
6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />
Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />
7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />
Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />
8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />
9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />
Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />
(der geprüften Gegenstände)<br />
10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />
Daten) der Durchführung der Prüfung<br />
11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />
genutzten Mess- und Testgeräte<br />
12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />
13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />
Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />
Prüfbericht genehmigen<br />
14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />
beziehen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 1
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />
Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />
Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />
fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />
Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />
Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />
ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />
aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />
Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />
Die Anforderungen der Produktgruppe 11. des Hilfsmittelverzeichnisses an die Produkte<br />
wurden in Orientierung an die Gütesicherung Vereinbarung RAL-GZ 441/1 für<br />
Polyetherschaummatratzen entwickelt, so dass auch die Nachweise zur Einhaltung der<br />
Anforderungen an die genannte RAL angelehnt wurden. Es ist jedoch zu beachten, dass<br />
in vorliegender Prüfmethode Aktualisierungen von in der RAL zitierten Normen<br />
berücksichtigt wurden. Soweit übertragbar können Prüfungen und Messungen - welche<br />
im Rahmen der Qualitätssicherung nach RAL durchgeführt wurden - auch im Rahmen<br />
der Hilfsmittelprüfung genutzt werden; dies ist im Einzelfall zu prüfen.<br />
1.2 Allgemeine Festlegungen<br />
Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben<br />
vorliegen und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />
1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />
2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
4. Bei Wechseldrucksystemen die Einstellungen für die Druck-Zyklus-Zeiten (falls<br />
variabel, zusätzlich die empfohlenen Einstellungen)<br />
5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />
6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />
7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />
8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />
Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />
Sofern nicht anders aufgeführt ist der Prüfling zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre<br />
Auflagefläche zu legen werden. Die Fläche muss eine glatte Oberfläche aufweisen und<br />
horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein.<br />
Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca. 20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm<br />
Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft unter dem Probenkörper zu<br />
ermöglichen.<br />
2.0 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />
Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />
relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />
Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 2
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Der Prüfling ist im Anlieferungszustand nach entsprechender Konditionierung zu prüfen.<br />
Die Prüfung erfolgt – sofern dies laut Herstellerangaben möglich ist – im statischen<br />
Betrieb. Ist ein statischer Betrieb nicht möglich, erfolgt die Prüfung im dynamischen<br />
Betrieb. Gegebenenfalls hierdurch auftretende Messunsicherheiten sind zu<br />
dokumentieren und zu beschreiben.<br />
2.1 Sichtprüfung<br />
Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />
geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />
auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />
eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />
2.2 Taktile Prüfung<br />
Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />
geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />
beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />
abzubilden.<br />
2.3 Bestimmung der Außenmaße und der Flächenparallelität<br />
Für die Messung der Länge, der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />
Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />
Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />
dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />
Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />
Meßlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />
Abstände zwischen den Meßlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />
arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />
Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Meßlatte in<br />
einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen (jeweils in<br />
Längs- und Querrichtung) verläuft. Die insgesamt 12 Meßwerte sind tabellarisch zu<br />
dokumentieren.<br />
Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />
1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />
2.4 Bestimmung des Härteabfalls<br />
An den Prüflingen wird zunächst die Eindruckhärte an mindestens drei Stellen ermittelt.<br />
Die Prüfstellen sollen in der Diagonale des Prüflings liegen, und zwar eine genau auf der<br />
Mitte der Liegefläche, die anderen möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche.<br />
Ein ggf. vorhandener stützender Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht<br />
zu berücksichtigen und zählt nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus<br />
verschiedenen Schaumstoffen, so sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle<br />
Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt werden.<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02, jedoch ist zu beachten, dass<br />
Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 2439 die Dicke der Proben nicht 50 mm<br />
betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />
dass eine Probengröße von 380 mm x 380 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 3
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
der Prüfung ist die Probe in der durch den Hersteller in der Gebrauchsanweisung<br />
vorgegebenen Orientierung während des regulären Gebrauchs zu prüfen (siehe<br />
Abschnitt 6.2 DIN EN ISO 2439). Bei der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt<br />
7.2 DIN EN ISO 2439 anzuwenden. Danach ist der Prüfling einem Dauerschwingversuch<br />
nach DIN EN ISO 3385:1995-07 mit 80.000 Lastspielen zu unterziehen. Nach einer<br />
Erholungsdauer von mindestens 30 Minuten, jedoch höchstens 40 Minuten, wird die<br />
Eindruckhärte erneut aber ohne Vorbelastung (siehe Abschnitt 7.1 DIN EN ISO 2439)<br />
um 70 % bestimmt. Der Härteabfall wird errechnet, es ist sowohl der Absolutwert <strong>als</strong><br />
auch der prozentuale Wert anzugeben.<br />
2.5 Prüfung der Bruchdehnung<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />
Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />
jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />
anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.6 kombiniert werden.<br />
2.6 Bestimmung der Zugfestigkeit<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />
Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />
jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />
anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.5 kombiniert werden.<br />
2.7 Bestimmung des Druckverformungsrestes<br />
Dem Prüfling werden drei Proben entnommen welche in der Diagonale des Prüflings<br />
liegen sollen, und zwar die eine genau auf der Mitte der Liegefläche, die anderen<br />
möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche. Ein ggf. vorhandener stützender<br />
Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht zu berücksichtigen und zählt<br />
nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus verschiedenen Schaumstoffen, so<br />
sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1856:2001-03, jedoch ist zu beachten, dass<br />
Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 1856 die Dicke der Proben nicht 25 mm<br />
betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />
dass eine Probengröße von 50 mm x 50 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />
der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt 7.2 DIN EN ISO 1856 anzuwenden.<br />
Der Druckverformungsrest ist tabellarisch anzugeben.<br />
2.8 Prüfung der Fixation<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />
durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 4
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />
kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />
durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />
einer senkrecht nach außen wirkenden Kraft von 30 N für eine Minute zu beaufschlagen.<br />
Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche sich im<br />
Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den Ecken<br />
befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten Mittellinie der<br />
jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten senkrechten Kante<br />
aufweisen.<br />
F4b<br />
F6<br />
F3b<br />
Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />
Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />
Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />
diesem Maß abweichen.<br />
Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />
belastung<br />
(80 kg)<br />
(bezogen auf Fmax, gemäß<br />
Herstellerangabe)<br />
F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />
F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />
F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />
F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />
F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />
F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />
FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />
Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />
2.9 Bestimmung der Fülldrucke<br />
F5<br />
F4a<br />
FS<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 5<br />
F3a<br />
F2b<br />
F2a<br />
F1b<br />
F1a
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die folgenden Untersuchungen werden bei der vom<br />
Hersteller in der Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen Maximallast<br />
durchgeführt.<br />
Der Prüfling ist entsprechend den Herstellervorgaben mit dem für den maximalen<br />
Belastungsfall bei normalen Betrieb (höchstes zulässiges Patientengewicht)<br />
vorgesehenen Druck zu füllen und der am Ventil gemessene Fülldruck zu<br />
dokumentieren.<br />
Verfügt der Prüfling über eine manuell einstellbare Maximaldruckfunktion, so ist auch der<br />
Fülldruck bei aktivierter Maximaldruckfunktion zu ermitteln.<br />
2.10 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit<br />
Die Prüfung ist nur für motorisierte Produkte durchzuführen.<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Die Pumpeinheit wird gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung am<br />
Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den Herstellervorgaben<br />
in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />
durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />
Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />
kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />
durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Die Lage der Schläuche und deren Knicksicherheit sind durch den Prüfer zu<br />
beschreiben (z.B. durch Fotografien) und zu bewerten.<br />
Die von der Pumpeinheit ausgehenden Vibrationen (Schwingungen) sind gemäß der<br />
Richtlinie VDI 2057 Blatt 1:2002-09 hinsichtlich des Wohlbefindens (siehe VDI 2057 Blatt<br />
1 TZ 6.2) und der Gesundheit (siehe VDI 2057 Blatt 1 TZ 6.4) zu bewerten.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 6
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Prüfmethode 11-8 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />
Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />
Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für Liegehilfen zur Umlagerung<br />
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />
mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />
1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />
durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />
verschieden ist<br />
2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />
3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />
Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />
Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />
des Endes des Prüfberichtes<br />
4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />
5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-8 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />
6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />
Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />
7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />
Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />
8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />
9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />
Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />
(der geprüften Gegenstände)<br />
10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />
Daten) der Durchführung der Prüfung<br />
11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />
genutzten Mess- und Testgeräte<br />
12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />
13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />
Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />
Prüfbericht genehmigen<br />
14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />
beziehen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 1
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />
Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />
Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />
fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />
Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />
Veröffentlichung, Kopierverbote etc. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht ist<br />
durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis aufzunehmen,<br />
dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des Prüflaboratoriums nicht<br />
auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />
Die Anforderungen der Produktgruppe 11. des Hilfsmittelverzeichnisses an die Produkte<br />
wurden in Orientierung an die Gütesicherung Vereinbarung RAL-GZ 441/1 für<br />
Polyetherschaummatratzen entwickelt, so dass auch die Nachweise zur Einhaltung der<br />
Anforderungen an die genannte RAL angelehnt wurden. Es ist jedoch zu beachten, dass<br />
in vorliegender Prüfmethode Aktualisierungen von in der RAL zitierten Normen<br />
berücksichtigt wurden. Soweit übertragbar können Prüfungen und Messungen - welche<br />
im Rahmen der Qualitätssicherung nach RAL durchgeführt wurden - auch im Rahmen<br />
der Hilfsmittelprüfung genutzt werden; dies ist im Einzelfall zu prüfen.<br />
1.2 Allgemeine Festlegungen<br />
Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben<br />
vorliegen und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />
1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />
2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
4. Bei Wechseldrucksystemen die Einstellungen für die Druck-Zyklus-Zeiten (falls<br />
variabel, zusätzlich die empfohlenen Einstellungen)<br />
5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />
6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />
7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />
8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />
Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />
Sofern nicht anders aufgeführt ist der Prüfling zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre<br />
Auflagefläche zu legen werden. Die Fläche muss eine glatte Oberfläche aufweisen und<br />
horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein.<br />
Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca. 20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm<br />
Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft unter dem Probenkörper zu<br />
ermöglichen.<br />
Die Prüfungen erfolgen bei mehrteiligen Produkten zum Teil getrennt für die einzelnen<br />
Produktkomponenten, zum Teil aber auch für das Gesamtsystem.<br />
Prüfungen am Gesamtsystem werden gemäß Abschnitt 2. durchgeführt.<br />
Prüfungen an Schaummatratzen (auch <strong>als</strong> Bestandteil eines Gesamtsystems) werden<br />
gemäß Abschnitt 3. durchgeführt.<br />
Prüfungen an luftgefüllte Matratzen (auch <strong>als</strong> Bestandteil eines Gesamtsystems) werden<br />
gemäß Abschnitt 4. durchgeführt.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 2
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.3 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />
Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />
relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />
Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />
Der Prüfling ist im Anlieferungszustand nach entsprechender Konditionierung zu prüfen.<br />
Die Prüfung erfolgt – sofern dies laut Herstellerangaben möglich ist – im statischen<br />
Betrieb. Ist ein statischer Betrieb nicht möglich, erfolgt die Prüfung im dynamischen<br />
Betrieb. Gegebenenfalls hierdurch auftretende Messunsicherheiten sind zu<br />
dokumentieren und zu beschreiben.<br />
2.0 Prüfungen für das Gesamtsystem<br />
2.1 Sichtprüfung<br />
Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />
geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />
auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />
eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />
2.2 Taktile Prüfung<br />
Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />
geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />
beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />
abzubilden.<br />
2.3 Bestimmung der Außenmaße<br />
Für die Messung der Länge und der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />
Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt. Die Prüfung erfolgt im statischen Betrieb.<br />
Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />
dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />
Seitenflächen (jeweils in Längs- und Querrichtung) verläuft sowie den Prüfling um je 50<br />
mm überragt. Im Mittelpunkt der Meßlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-<br />
Gewicht belastet. Dann sind die Abstände zwischen den Meßlatten-Enden und der<br />
Unterlage zu messen. Das arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die<br />
Dicke.<br />
Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />
1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />
2.4 Prüfung der Fixation<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 3
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />
durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />
Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />
kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />
durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />
einer senkrecht nach außen wirkenden Kraft von 30 N für eine Minute zu beaufschlagen.<br />
Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche sich im<br />
Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den Ecken<br />
befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten Mittellinie der<br />
jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten senkrechten Kante<br />
aufweisen.<br />
F4b<br />
F6<br />
F3b<br />
F5<br />
F4a<br />
FS<br />
Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />
Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />
Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />
diesem Maß abweichen.<br />
Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />
belastung<br />
(80 kg)<br />
(bezogen auf Fmax, gemäß<br />
Herstellerangabe)<br />
F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />
F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />
F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />
F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />
F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />
F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />
FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />
Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 4<br />
F3a<br />
F2b<br />
F2a<br />
F1b<br />
F1a
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
2.5 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Handelt es sich bei dem Prüfling um ein Auflagensystem, so wird <strong>als</strong> Matratzenunterlage<br />
eine Referenzmatratze benötigt. Die Referenzmatratze, die bei Auflage-Systemen<br />
verwendet wird, muss die folgenden Spezifikationen erfüllen (siehe auch Abschnitt 5.2.3<br />
DIN EN 1970:2000-12)<br />
Material: weicher Polyesterschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 190 cm x 90 cm x 10 cm<br />
Fülldichte: 30 ± 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />
Eindruckhärte: 170 ± 20 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02<br />
nach Verfahren A [Abschnitt 7.2] mit 40 %<br />
Deformation)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann die<br />
Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />
Die Steuereinheit wird gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung am<br />
Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den Herstellervorgaben<br />
in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />
durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />
Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />
kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />
durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Die Lage der Schläuche und deren Knicksicherheit sind durch den Prüfer zu<br />
beschreiben (z.B. durch Fotografien) und zu bewerten.<br />
Die von der Steuereinheit ausgehenden Vibrationen (Schwingungen) sind gemäß der<br />
Richtlinie VDI 2057 Blatt 1:2002-09 hinsichtlich des Wohlbefindens (siehe VDI 2057 Blatt<br />
1 TZ 6.2) und der Gesundheit (siehe VDI 2057 Blatt 1 TZ 6.4) zu bewerten.<br />
3.0 Prüfungen für Schaummatratzen<br />
3.1 Bestimmung der Dicke und Flächenparallelität<br />
Für die Messung der Länge, der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />
Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />
Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />
dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />
Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />
Meßlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />
Abstände zwischen den Meßlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />
arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 5
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Meßlatte in<br />
einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen verläuft. Die<br />
insgesamt 12 Meßwerte sind tabellarisch zu dokumentieren.<br />
3.2 Bestimmung des Härteabfalls<br />
An den Prüflingen wird zunächst die Eindruckhärte an mindestens drei Stellen ermittelt.<br />
Die Prüfstellen sollen in der Diagonale des Prüflings liegen, und zwar eine genau auf der<br />
Mitte der Liegefläche, die anderen möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche.<br />
Ein ggf. vorhandener stützender Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht<br />
zu berücksichtigen und zählt nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus<br />
verschiedenen Schaumstoffen, so sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle<br />
Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt werden.<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02, jedoch ist zu beachten, dass<br />
Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 2439 die Dicke der Proben nicht 50 mm<br />
betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />
dass eine Probengröße von 380 mm x 380 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />
der Prüfung ist die Probe in der durch den Hersteller in der Gebrauchsanweisung<br />
vorgegebenen Orientierung während des regulären Gebrauchs zu prüfen (siehe<br />
Abschnitt 6.2 DIN EN ISO 2439). Bei der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt<br />
7.2 DIN EN ISO 2439 anzuwenden. Danach ist der Prüfling einem Dauerschwingversuch<br />
nach DIN EN ISO 3385:1995-07 mit 80.000 Lastspielen zu unterziehen. Nach einer<br />
Erholungsdauer von mindestens 30 Minuten, jedoch höchstens 40 Minuten, wird die<br />
Eindruckhärte erneut aber ohne Vorbelastung (siehe Abschnitt 7.1 DIN EN ISO 2439)<br />
um 70 % bestimmt. Der Härteabfall wird errechnet, es ist sowohl der Absolutwert <strong>als</strong><br />
auch der prozentuale Wert anzugeben.<br />
3.3 Prüfung der Bruchdehnung<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />
Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />
jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />
anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.6 kombiniert werden.<br />
3.4 Bestimmung der Zugfestigkeit<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />
Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />
jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />
anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 2.5 kombiniert werden.<br />
3.5 Bestimmung des Druckverformungsrestes<br />
Dem Prüfling werden drei Proben entnommen welche in der Diagonale des Prüflings<br />
liegen sollen, und zwar die eine genau auf der Mitte der Liegefläche, die anderen<br />
möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche. Ein ggf. vorhandener stützender<br />
Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht zu berücksichtigen und zählt<br />
nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus verschiedenen Schaumstoffen, so<br />
sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 6
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1856:2001-03, jedoch ist zu beachten, dass<br />
Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 1856 die Dicke der Proben nicht 25 mm<br />
betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />
dass eine Probengröße von 50 mm x 50 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />
der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt 7.2 DIN EN ISO 1856 anzuwenden.<br />
Der Druckverformungsrest ist tabellarisch anzugeben.<br />
4.0 Prüfungen an Produkten mit einer luftgefüllten Liegefläche<br />
4.1 Bestimmung der Fülldrucke<br />
Der Prüfling ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf ein<br />
Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x 90<br />
cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG<br />
11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die folgenden Untersuchungen werden bei der vom<br />
Hersteller in der Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen Maximallast<br />
durchgeführt.<br />
Der Prüfling ist entsprechend den Herstellervorgaben mit dem für den maximalen<br />
Belastungsfall bei normalen Betrieb (höchstes zulässiges Patientengewicht)<br />
vorgesehenen Druck zu füllen und der am Ventil gemessene Fülldruck zu<br />
dokumentieren.<br />
Verfügt der Prüfling über eine manuell einstellbare Maximaldruckfunktion, so ist auch der<br />
Fülldruck bei aktivierter Maximaldruckfunktion zu ermitteln.<br />
Nach Durchführung der o.g. Messungen ist der Prüfling wieder entsprechend den<br />
Herstellervorgaben mit dem für den maximalen Belastungsfall vorgesehenen Druck zu<br />
füllen. Die Zuleitung und die Ventilabdeckung sind zu diskonnektieren und nach 12 h ist<br />
der bestehende Fülldruck erneut zu dokumentieren.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 7
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Prüfmethode 11-9 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />
Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />
Bestimmung der funktionellen Eigenschaften für Liegehilfen<br />
zur Stimulation von Mikrobewegungen<br />
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />
mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />
1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />
durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />
verschieden ist<br />
2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />
3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch<br />
Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die<br />
Seite <strong>als</strong> Teil des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation<br />
des Endes des Prüfberichtes<br />
4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />
5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-9 03/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />
6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />
Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />
7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich<br />
Meinungen und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />
8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />
9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />
Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />
(der geprüften Gegenstände)<br />
10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />
Daten) der Durchführung der Prüfung<br />
11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />
genutzten Mess- und Testgeräte<br />
12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />
13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />
Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />
Prüfbericht genehmigen<br />
14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />
beziehen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 1
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />
Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />
Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />
fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />
Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />
Veröffentlichung, Kopierverbote etc. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht ist<br />
durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis aufzunehmen,<br />
dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des Prüflaboratoriums nicht<br />
auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />
Die Anforderungen der Produktgruppe 11. des Hilfsmittelverzeichnisses an die Produkte<br />
wurden in Orientierung an die Gütesicherung Vereinbarung RAL-GZ 441/1 für<br />
Polyetherschaummatratzen entwickelt, so dass auch die Nachweise zur Einhaltung der<br />
Anforderungen an die genannte RAL angelehnt wurden. Es ist jedoch zu beachten, dass<br />
in vorliegender Prüfmethode Aktualisierungen von in der RAL zitierten Normen<br />
berücksichtigt wurden. Soweit übertragbar können Prüfungen und Messungen - welche<br />
im Rahmen der Qualitätssicherung nach RAL durchgeführt wurden - auch im Rahmen<br />
der Hilfsmittelprüfung genutzt werden; dies ist im Einzelfall zu prüfen.<br />
1.2 Allgemeine Festlegungen<br />
Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />
und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />
1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />
2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
4. Bei Wechseldrucksystemen die Einstellungen für die Druck-Zyklus-Zeiten (falls<br />
variabel, zusätzlich die empfohlenen Einstellungen)<br />
5. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />
6. Bei Auflagesystemen Randbedingungen für die verwendbaren Basismatratzen<br />
7. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />
8. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />
Alle Kräfte müssen auf ± 5% und alle Maße auf ± 1mm gemessen werden.<br />
Die Prüfungen erfolgen bei mehrteiligen Produkten zum Teil getrennt für die einzelnen<br />
Produktkomponenten, zum Teil aber auch für das Gesamtsystem.<br />
Prüfungen am Gesamtsystem werden gemäß Abschnitt 2. durchgeführt.<br />
Prüfungen an Schaummatratzen (auch <strong>als</strong> Bestandteil eines Gesamtsystems) werden<br />
gemäß Abschnitt 3. durchgeführt. Sofern nicht anders aufgeführt ist dann der Prüfling<br />
zur Prüfung auf eine ebene, harte, starre Auflagefläche zu legen. Die Fläche muss eine<br />
glatte Oberfläche aufweisen und horizontal ausgerichtet sein. Die Auflagefläche muss<br />
größer <strong>als</strong> die des Prüflings sein. Die Auflagefläche muss in einem Abstand von ca.<br />
20 mm Bohrungen mit ca. 6 mm Durchmesser aufweisen, um das Entweichen von Luft<br />
unter dem Probenkörper zu ermöglichen.<br />
1.3 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />
Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 2
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2°C und 40% ± 5%<br />
relativer Luftfeuchte zu konditionieren. Das Produkt ist dabei gemäß den<br />
Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung zu lagern (z.B. liegend, mit Bezug).<br />
Der Prüfling ist im Anlieferungszustand nach entsprechender Konditionierung zu prüfen.<br />
Die Prüfung erfolgt – sofern dies laut Herstellerangaben möglich ist – im statischen<br />
Betrieb. Ist ein statischer Betrieb nicht möglich, erfolgt die Prüfung im dynamischen<br />
Betrieb. Gegebenenfalls hierdurch auftretende Messunsicherheiten sind zu<br />
dokumentieren und zu beschreiben.<br />
2.0 Prüfungen für das Gesamtsystem<br />
2.1 Prüfung der Fixation<br />
Das Gesamtsystem ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf<br />
ein Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x<br />
90 cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß<br />
PG 11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />
durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />
Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />
kg) ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für diesen Bereich<br />
durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Der Prüfling ist nacheinander an den im folgenden beschriebenen Messpunkten mit<br />
einer nach außen wirkenden Kraft von mindestens 20 N für mindestens eine Minute zu<br />
beaufschlagen. Die Untersuchungen erfolgen an insgesamt 12 Messpunkten welche<br />
sich im Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Seiten des Prüflings (vier Messpunkte) und in den<br />
Ecken befinden (acht Messpunkte). Die Eckpunkte sollen auf der waagerechten<br />
Mittellinie der jeweiligen Seite liegen und einen Abstand von 50 mm zur nächsten<br />
senkrechten Kante aufweisen.<br />
F4b<br />
F6<br />
F3b<br />
F5<br />
F4a<br />
FS<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 3<br />
F3a<br />
F2b<br />
F2a<br />
F1b<br />
F1a
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Abbildung 1: Aufbau des Belastungsmodells mit Zuordnung der auftretenden Kräfte. Das<br />
Modell soll eine Länge von 1,80 m ± 0,05 m aufweisen. Wenn Produkte zur<br />
Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann das Modell auch von<br />
diesem Maß abweichen.<br />
Kräfte Beispiel- obere Grenzbelastung<br />
belastung<br />
(80 kg)<br />
(bezogen auf Fmax, gemäß<br />
Herstellerangabe)<br />
F1a, F1b Unterschenkel + Fuß Je 8 kg 10 % × FMax<br />
F2a, F2b Oberschenkel Je 4 kg 5 % × FMax<br />
F3a, F3b Unterarm + Hand Je 2 kg 2,5 % × FMax<br />
F4a, F4b Oberarm Je 2,5 kg 3 % × FMax<br />
F5 Oberkörper 18 kg 24 % × FMax<br />
F6 Kopf + H<strong>als</strong> 4 kg 5 % × FMax<br />
FS Sakralbereich 25 kg 30 % × FMax<br />
Tabelle 1: Kraftgrößen an der Belastungsvorrichtung für eine Standardversorgung<br />
2.2 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit<br />
Das Gesamtsystem ist gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanweisung auf<br />
ein Patientenbett nach DIN EN 60601-2-38:2001-07 mit einer Liegefläche von 190 cm x<br />
90 cm zu positionieren und zu fixieren. Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß<br />
PG 11 geprüft werden sollen, kann das Bett auch von diesen Maßen abweichen.<br />
Die Steuereinheit wird gemäß den Herstellervorgaben in der Gebrauchsanweisung am<br />
Bett befestigt bzw. aufgestellt und das Produkt ebenfalls gemäß den Herstellervorgaben<br />
in der Gebrauchsanweisung in Betrieb genommen.<br />
Der Prüfling ist mit dem Rumpf- und Extremitätenmodell gemäß Abbildung 1 zu<br />
belasten. Die auf die einzelnen Körpersegmente des Belastungsmodells wirkenden<br />
Kräfte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Untersuchung wird bei einer vom Hersteller in der<br />
Gebrauchsanweisung zum Prüfling angegebenen typischen Belastung (z.B. von 80 kg)<br />
durchgeführt. Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß<br />
Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung (z.B. 50<br />
kg) ausgegangen werden. Die Prüfungen sind dann analog für diesen Bereich<br />
durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
Die Lage der Kabel, Schläuche und deren Knicksicherheit sind durch den Prüfer zu<br />
beschreiben (z.B. durch Fotografien) und zu bewerten.<br />
Die durch die zum Bett mitgelieferte Gebrauchsanweisung und durch die Norm DIN EN<br />
60601-2-38:2001-07 vorgegebenen Funktionen des Bettes dürfen durch den Prüfling<br />
nicht eingeschränkt werden. Zu beachten sind insbesondere:<br />
- Rückenlehnenverstellung<br />
- Beinteilverstellung<br />
- Liegehöhenverstellung<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 4
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
- Beintieflagerung (Anti-Trendelenburg-Lagerung)<br />
- Kopftieflagerung (Trendelenburg-Lagerung)<br />
Die Funktionen sind zu prüfen und ggf. auftretende Funktionseinschränkungen zu<br />
beschreiben.<br />
3.0 Prüfungen für Schaummatratzen<br />
3.1 Sichtprüfung an der Matraze<br />
Mittels Sichtprüfung wird der Sitz des Bezuges und die flächige Auflage des Prüflings<br />
geprüft. Die Prüfung erfolgt mit aufgezogenem Bezug, der Prüfling liegt dabei unbelastet<br />
auf der Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2. Der Prüfling wird von allen Seiten betrachtet,<br />
eine Fotodokumentation ist zu erstellen.<br />
3.2 Taktile Prüfung<br />
Der Prüfling wird im konditionierten Zustand mit aufgezogenem Bezug durch Tasten<br />
geprüft. Eventuell zu fühlende Nahtstellen sind genau zu lokalisieren und zu<br />
beschreiben. Der entsprechende Abschnitt ist ohne aufgezogenen Bezug fotografisch<br />
abzubilden.<br />
3.3 Bestimmung der Außenmaße<br />
Für die Messung der Länge und der Breite und der Dicke wird der Prüfling auf die<br />
Auflagefläche gemäß Abschnitt 1.2 aufgelegt.<br />
Zur Messung der Dicke wird der Prüfling mit einer unverformbaren Meßlatte so bedeckt,<br />
dass diese durch den Diagon<strong>als</strong>chnittpunkt der Liegefläche und parallel zu den<br />
Seitenflächen verläuft sowie den Prüfling um je 50 mm überragt. Im Mittelpunkt der<br />
Meßlatte wird diese mit 3 kg abzüglich Meßlatten-Gewicht belastet. Dann sind die<br />
Abstände zwischen den Meßlatten-Enden und der Unterlage zu messen. Das<br />
arithmetische Mittel beider gemessenen Abstände ergibt die Dicke. Zur Messung der<br />
Flächenparallelität wird die Messung wiederholt, nur das zusätzlich die Meßlatte in<br />
einem Abstand von 50 mm von den Seiten parallel zu den Seitenflächen verläuft. Die<br />
insgesamt 12 Meßwerte sind tabellarisch zu dokumentieren.<br />
Die Messung der Länge und Breite erfolgt gemäß Ziffer 6.1 der Norm DIN EN<br />
1334:1996-07. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch.<br />
3.4 Bestimmung des Härteabfalls<br />
An den Prüflingen wird zunächst die Eindruckhärte an mindestens drei Stellen ermittelt.<br />
Die Prüfstellen sollen in der Diagonale des Prüflings liegen, und zwar eine genau auf der<br />
Mitte der Liegefläche, die anderen möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche.<br />
Ein ggf. vorhandener stützender Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht<br />
zu berücksichtigen und zählt nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus<br />
verschiedenen Schaumstoffen, so sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle<br />
Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt werden.<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02, jedoch ist zu beachten, dass<br />
Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 2439 die Dicke der Proben nicht 50 mm<br />
betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />
dass eine Probengröße von 380 mm x 380 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />
der Prüfung ist die Probe in der durch den Hersteller in der Gebrauchsanweisung<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 5
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
vorgegebenen Orientierung während des regulären Gebrauchs zu prüfen (siehe<br />
Abschnitt 6.2 DIN EN ISO 2439). Bei der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt<br />
7.2 DIN EN ISO 2439 anzuwenden. Danach ist der Prüfling einem Dauerschwingversuch<br />
nach DIN EN ISO 3385:1995-07 mit 80.000 Lastspielen zu unterziehen. Nach einer<br />
Erholungsdauer von mindestens 30 Minuten, jedoch höchstens 40 Minuten, wird die<br />
Eindruckhärte erneut aber ohne Vorbelastung (siehe Abschnitt 7.1 DIN EN ISO 2439)<br />
um 70 % bestimmt. Der Härteabfall wird errechnet, es ist sowohl der Absolutwert <strong>als</strong><br />
auch der prozentuale Wert anzugeben.<br />
3.5 Prüfung der Bruchdehnung<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />
Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />
jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />
anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 3.6 kombiniert werden.<br />
3.6 Bestimmung der Zugfestigkeit<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1798:2001-01 an mind. drei Probekörpern. Bei<br />
Verwendung verschiedener Schaumstoffe innerhalb eines Produktes ist die Prüfung für<br />
jeden Schaumstoff separat durchzuführen. Die Ermittelten Werte sind tabellarisch<br />
anzugeben. Die Prüfung kann mit der Prüfung gemäß Abschnitt 3.5 kombiniert werden.<br />
3.7 Bestimmung des Druckverformungsrestes<br />
Dem Prüfling werden drei Proben entnommen welche in der Diagonale des Prüflings<br />
liegen sollen, und zwar die eine genau auf der Mitte der Liegefläche, die anderen<br />
möglichst nahe den beiden Ecken der Liegefläche. Ein ggf. vorhandener stützender<br />
Rahmen aus härteren Schaumstoffmaterialien ist nicht zu berücksichtigen und zählt<br />
nicht zur Liegefläche. Besteht die Liegefläche aus verschiedenen Schaumstoffen, so<br />
sind die Prüfstellen so zu wählen, dass alle Schaumstoffe bei der Prüfung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN EN ISO 1856:2001-03, jedoch ist zu beachten, dass<br />
Abweichend zu Abschnitt 6.1 DIN EN ISO 1856 die Dicke der Proben nicht 25 mm<br />
betragen soll. Der Probenkörper muss über die gesamte Dicke der Matratze reichen, so<br />
dass eine Probengröße von 50 mm x 50 mm x „Dicke des Prüflings“ erreicht wird. Bei<br />
der Prüfung ist das Verfahren A gemäß Abschnitt 7.2 DIN EN ISO 1856 anzuwenden.<br />
Der Druckverformungsrest ist tabellarisch anzugeben.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 6
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Prüfmethode 11-10 08/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />
Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />
Bestimmung der mikroklimatischen Eigenschaften<br />
Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />
mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />
1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />
durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />
verschieden ist<br />
2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />
3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch Seriennummer)<br />
und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die Seite <strong>als</strong> Teil<br />
des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation des Endes des<br />
Prüfberichtes<br />
4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />
5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-10 08/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />
6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />
Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />
7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich Meinungen<br />
und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />
8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten<br />
9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />
Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />
(der geprüften Gegenstände)<br />
10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />
Daten) der Durchführung der Prüfung<br />
11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />
genutzten Mess- und Testgeräte<br />
12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />
13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />
Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />
Prüfbericht genehmigen<br />
14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />
beziehen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 1
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />
Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />
Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />
fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />
Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />
Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />
ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />
aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />
Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />
1.2 Allgemeine Festlegungen<br />
Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben vorliegen<br />
und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />
1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />
2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
4. Randbedingungen / Einschränkungen für das einsetzbare Patientenbett<br />
5. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />
6. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />
7. weitere Randbedingungen (Art des Überzuges usw.)<br />
Während der Prüfung sind folgende Bedingungen einzuhalten:<br />
Raumtemperatur: 23° C 2° C<br />
Relative Feuchte: 40 % 5 %<br />
Luftdruck 860 hPa bis 1060 hPa<br />
2.0 Prüfaufbau<br />
Zur Simulation der Transpiration und Wärmezufuhr wird ein Transpirationsmodell in<br />
Anlehnung an die Vorschläge der ISO CD 11032 und ISO 11092 verwendet, bei dem<br />
eine Verdampferkammer über eine poröse Platte an den Prüfling angekoppelt wird. In<br />
der Verdampferkammer wird destilliertes Wasser verdampft, so dass durch die Membran<br />
eine definierte Menge Wasserdampf an den Prüfling abgegeben wird. Die Wärmezufuhr<br />
der Kammer wird derart eingestellt, dass an der Außenfläche der Membran 33°C ± 1°C<br />
erreicht werden. Das gesamte Simulationsmodul wird während der Prüfung mit einem<br />
Gewicht von 25 kg belastet (siehe Abbildung 1).<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 2
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
2.1 Prüfmittel<br />
Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />
1. Belastungsvorrichtung<br />
Abbildung 1: Mikroklimamodul<br />
Die Belastungsvorrichtung dient der Aufbringung von Normalkräften (FS<br />
senkrecht zur Oberfläche) auf das Mikroklimamodul<br />
2. Transpirationsmodell<br />
Der Transpirationssimulator (siehe Abbildung 1) besteht aus einer<br />
Verdampferkammer, in der destilliertes Wasser verdampft wird und durch<br />
eine poröse Platte auf die Hilfsmitteloberfläche diffundiert.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 3
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
3. Mikroklima-Messfühler<br />
Das Mikroklima wird mit einem kombiniertem Temperatur-Feuchte-<br />
Messfühler zwischen der Oberfläche des Prüfobjektes und dem<br />
Transpirationssimulator gemessen.<br />
4. Auflagefläche<br />
Die Auflagefläche ist ein planes Brett mit Mindestabmaßen von 600 mm x<br />
600 mm x 22 mm. Die maximale Durchbiegung bei einer Belastung von<br />
mit 25 kg auf einer Fläche von 400 mm x 400 mm beträgt 5 mm. Für<br />
Kissen, die ausdrücklich nur auf einer konvexen Oberfläche verwendet<br />
werden sollen, wird eine Unterlage gemäß Abbildung 2 verwendet.<br />
5. Referenzkissen<br />
2.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Abbildung 2: Auflagefläche, konvexe Form<br />
Das Referenzkissen muss die folgenden Spezifikationen erfüllen:<br />
Material: Polyurethanschaum<br />
Geometrie (l x b x h): 45 cm x 45 cm x 6 cm<br />
Fülldichte: 30 2 kg/m 3<br />
Stauchhärte: 4,8 kPa (gemäß DIN EN ISO 3386)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />
sollen, kann das Referenzkissen auch von den geometrischen Maßen<br />
abweichen.<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />
Gebrauchsanweisung zusammen zusetzen. Wenn der Hersteller vor Gebrauch eine<br />
Anpassung an den Patienten vorschreibt, ist diese gemäß der Gebrauchsanweisung<br />
vorzunehmen.<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei 23°C ± 2° C und 40% ±<br />
5% relativer Luftfeuchte zu konditionieren.<br />
Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />
mitgelieferte Bezug zu verwenden. Werden mehrere Bezüge mitgeliefert sind die<br />
Messungen für jede Kombination von Sitzkissen und Bezug durchzuführen.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 4
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
2.3 Durchführung der Prüfung<br />
Vor der Messung wird das Transpirationsmodell vorkonditioniert. Dazu wird das<br />
Modell im Leerlauf solange betrieben, bis seine wesentlichen Kennwerte (Temperatur<br />
und Feuchte in der Verdampferkammer) den vorgegebenen Sollwert erreicht haben.<br />
Die Temperatur und relative Feuchte in der Verdampferkammer zu Beginn der<br />
Messung sowie die verdampfte Flüssigkeitsmenge müssen anhand von<br />
vorbereitenden Messungen derartig festgelegt werden, dass der Verlauf dem eines<br />
Probanden mittlerer Transpirationsleistung entspricht. .Vor dem Start wird der<br />
Messfühler zur Aufnahme von Temperatur und Feuchte zentral unter dem<br />
Transpirationsmodell positioniert. Die sich anschließende Messdauer beträgt<br />
1 Stunde.<br />
Vor einer erneuten Messung muss der Prüfling mindestens 12 Stunden unter<br />
Prüfbedingungen ablüften.<br />
2.4 Auswertung<br />
Die aufgenommenen Kurven für die Temperatur und relative Feuchte sind<br />
darzustellen und hinsichtlich der folgenden Parameter zu analysieren:<br />
Maximal- und Endwerte<br />
Kurvenverlauf<br />
Die Bewertung des Hilfsmittels erfolgt aufgrund der gemessenen Endwerte. In der<br />
abschließenden verbalen Bewertung wird das Hilfsmittel auf Basis der gemessenen<br />
Endwerte für die relative Feuchte durch das Prüfinstitut gemäß Tabelle 2 klassifiziert.<br />
Endwert Beschreibung Klasse<br />
≤ 59,9 % rF Sehr guter Feuchtigkeitstransport A<br />
60 % rF bis 69,9 % rF Durchschnittlicher Feuchtigkeitstransport B<br />
70 % rF bis 79,9 % rF Geringer Feuchtigkeitstransport C<br />
> 80 % rF Kein relevanter Feuchtigkeitstransport D<br />
Tabelle 2: Klassierung der mikroklimatischen Eigenschaften<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 5
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Prüfmethode 11-11 08/2004 <strong>MDS</strong>-Hi<br />
Produktgruppe 11. - Hilfsmittel gegen Dekubitus<br />
Bestimmung der druckentlastenden und scherspannungsbeeinflussenden<br />
Eigenschaften<br />
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen<br />
Die Prüfungen müssen in Form eines Prüfberichtes dokumentiert werden, dieser muss<br />
mindestens folgende Abschnitte umfassen:<br />
1. Namen und Anschrift des Prüflaboratoriums und den Ort an dem die Prüfung<br />
durchgeführt wurde, wenn diese von der Anschrift des Prüflaboratoriums<br />
verschieden ist<br />
2. Einen Titel (Prüfbericht, Bericht, Prüfung gemäß <strong>MDS</strong>)<br />
3. Eindeutige Kennzeichnung des Prüfberichtes (beispielsweise durch Seriennummer)<br />
und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die Seite <strong>als</strong> Teil<br />
des Prüfberichtes erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation des Endes des<br />
Prüfberichtes<br />
4. Den Namen und die Anschrift des Auftraggebers<br />
5. Angabe des angewandten Prüfverfahrens (z.B. 11-11 08/2004 <strong>MDS</strong>-Hi)<br />
6. Abweichungen von Zusätzen oder Ausnahmen von dem Prüfverfahren und<br />
Angaben über spezielle Prüfbedingungen, wie Umgebungsbedingungen<br />
7. Kommentierung der Messergebnisse, wo angemessen und erforderlich Meinungen<br />
und Interpretationen des Prüfinstitutes<br />
8. Angabe und Darstellung der Messunsicherheiten.<br />
9. Eine Beschreibung des Zustandes und eindeutige Kennzeichnung (z.B.<br />
Artikelnummer, Seriennummer, Chargen-Nummer) des geprüften Gegenstandes<br />
(der geprüften Gegenstände)<br />
10. Datum des Eingangs des Prüfgegenstandes (Prüfgegenstände) sowie Datum (ggf.<br />
Daten) der Durchführung der Prüfung.<br />
11. Darstellung des Versuchsaufbaus (Zeichnung und/oder Foto), Auflistung der<br />
genutzten Mess- und Testgeräte<br />
12. Die Prüfergebnisse mit Angaben der Einheiten<br />
13. Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der<br />
Person(en) die die Prüfung durchgeführt haben und der Personen die den<br />
Prüfbericht genehmigen<br />
14. Ggf. Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf den geprüften Gegenstand<br />
beziehen<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 1
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
1.1 Allgemeine Erläuterungen<br />
Die Grafiken sollen von ihrer Darstellung her so groß und deutlich sein, dass eine klare<br />
Auswertung möglich ist. „Briefmarken“, nachträglich bearbeitete Kurvenverläufe,<br />
fehlende oder unsinnige („zu große“) Skalierungen sind zu vermeiden. Vorgaben zum<br />
Verwendungsweck des Prüfberichtes - Weitergabe an Dritte, auszugsweise<br />
Veröffentlichung, Kopierverbote usw. - sind deutlich im Bericht anzugeben, der Bericht<br />
ist durchzunummerieren. Den Laboratorien wird empfohlen, einen Hinweis<br />
aufzunehmen, dass der Prüfbericht ohne die schriftliche Zustimmung des<br />
Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden darf.<br />
Die Prüfungen sind in zwei Abschnitte zur Bestimmung der druckentlastenden<br />
Eigenschaften (Abschnitt 2.0 ff) und zur Bestimmung der Scherkräfte verursachenden<br />
Eigenschaften (Abschnitt 3.0 ff) unterteilt. Beide Prüfungen können auch getrennt<br />
voneinander durchgeführt werden.<br />
1.2 Allgemeine Festlegungen<br />
Zur Festlegung der Prüfungsrandbedingungen müssen die folgenden Angaben<br />
vorliegen und im Prüfbericht beschrieben werden:<br />
1. Beschreibung der im Prüfobjekt verwendeten Materialien<br />
2. Maximalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
3. Minimalgewicht des Patienten in kg gemäß Herstellerangabe<br />
4. Randbedingungen / Einschränkungen für den einsetzbaren Rollstuhl<br />
5. Bei variabel einstellbaren Systemen die Anweisungen und Empfehlungen für die<br />
vorzunehmenden Einstellungen<br />
6. Einsatzbereiche (Indikationen)<br />
7. Ausschlusskriterien (Kontraindikationen)<br />
Während der Prüfung sind folgende Bedingungen einzuhalten:<br />
Raumtemperatur: (23 2) °C<br />
Relative Feuchte: (40 5) %<br />
Luftdruck (960 100) hPa<br />
2.0 Prüfaufbau zur Bestimmung der druckentlastenden Eigenschaften<br />
Zur Ermittlung der druckentlastenden Eigenschaften wird ein Sakralbereichsmodell<br />
verwendet, das die knöchernen Strukturen der Sitzbeinhöcker und des Steißbeins<br />
nachbildet. Bedeckt sind die Knochenmodelle durch eine 4 cm dicke Matte aus<br />
vernetzt polymerisierten Gel, die an einem Rahmen befestigt ist (siehe Abbildung 1).<br />
Die Einstellungen und Abmessungen orientieren sich an physiologischen<br />
Gegebenheiten. Die das Prüfobjekt berührende Oberfläche ist auf (33 1) °C geheizt.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 2
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Sitzbeinstößel<br />
Abbildung 1: : Aufbau des Sakralbereichsmodells<br />
Die Untersuchung wird für ein angenommenes Patientengewicht von 80 kg<br />
durchgeführt, was einer Belastung des Kissens mit einer Kraft von 500 N entspricht.<br />
Ist die in der Gebrauchsanweisung angegebene Maximallast geringer <strong>als</strong> 80 kg, wird<br />
die Prüfung bei der vom Hersteller angegebenen Maximalbelastung (Gmax in kg)<br />
durchgeführt. Die Prüflast (FPrüfung in N) berechnet sich zu:<br />
FPrüfung = Gmax * 6,25 N/kg<br />
Bei der Prüfung von Produkten zur Sonderversorgung gemäß Hilfsmittelverzeichnis<br />
PG 11 muss ggf. von einer anderen typischen Belastung ausgegangen werden. Die<br />
Messungen sind dann analog für diesen Bereich durchzuführen. Eine ausführliche<br />
Erläuterung im Prüfbericht ist dann erforderlich.<br />
2.1 Prüfmittel<br />
Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />
1. Belastungsvorrichtung<br />
Die Belastungsvorrichtung dient der Aufbringung von Normalkräften (senkrecht<br />
zur Oberfläche) auf das Sakralbereichmodell.<br />
2. Sakralbereichsmodell<br />
Oberschenkelansatz<br />
Das Sakralbereichsmodell simuliert die physiologischen Gegebenheiten des<br />
Sakralbereiches (siehe Abbildung 1). Das Sakralbereichsmodell wird mit der<br />
vorgegebenen Kraft auf das Prüfobjekt gedrückt. Die das Prüfobjekt berührende<br />
Oberfläche ist auf (33 ± 1) °C temperiert.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 3
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
3. Druckverteilungsmesssystem<br />
Als Druckverteilungsmeßsystem ist ein hochauflösendes Meßsystem mit einer<br />
Mindestauflösung von 16 x 16 Sensoren auf einer Fläche von mindestens 35 cm<br />
mal 35 cm zu wählen. Gegebenenfalls kann ein anderes validiertes<br />
Druckverteilungsmeßsystem bzw. mehrere Druckeinzelsensoren verwendet<br />
werden, wobei eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht erforderlich ist.<br />
4. Auflagefläche<br />
Die Auflagefläche ist ein planes Brett mit Mindestabmaßen von 600 mm x<br />
600 mm x 22 mm. Die maximale Durchbiegung bei einer Belastung von 500 N<br />
auf einer Fläche von 400 mm x 400 mm beträgt für das verwendete Modell 5 mm.<br />
Für Kissen, die ausdrücklich nur auf einer konvexen Oberfläche verwendet<br />
werden sollen, wird eine Unterlage gemäß Abbildung 2 verwendet.<br />
5. Referenzsitzkissen<br />
Abbildung 2: Auflage für konvex geformte Sitzkissen<br />
Das Referenzsitzkissen erfüllt folgende Anforderungen:<br />
Material: Polyurethan-Schaum<br />
Geometrie (l x b x h): 45 cm x 45 cm x 6 cm<br />
Fülldichte: 30 2 kg/m 3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />
Stauchhärte: 4,8 0,3 kPa (gemäß DIN 53577)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden sollen, kann<br />
das Referenzsitzkissen auch von den geometrischen Maßen abweichen.<br />
2.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />
Gebrauchsanweisung zusammenzusetzen. Wenn der Hersteller vor Gebrauch eine<br />
Anpassung des Hilfsmittels an den Patienten vorschreibt, ist diese gemäß der<br />
Gebrauchsanweisung vorzunehmen.<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei (23 ± 2) °C und<br />
(40 ± 5) % relativer Luftfeuchte zu konditionieren.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 4
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />
mitgelieferte Bezug zu verwenden. Werden mehrere Bezüge mitgeliefert, muss die<br />
Prüfung für jeden Bezug wiederholt werden. Im Belastungsbereich ist das<br />
Antidekubitus-System auf eine Temperatur von (33 ± 1) °C aufzuwärmen.<br />
2.3 Durchführung der Prüfung<br />
Der Ablauf der Prüfung unterscheidet sich je nach Art des Prüfobjektes. Statische<br />
Sitzkissen sind einer Prüfung gemäß 2.4, dynamische Sitzkissen einer Prüfung<br />
gemäß 2.5 zu unterziehen. Ein dynamisches System, das nach Herstellerangaben<br />
auch statisch im Sinne einer kontinuierlichen Weichlagerung betrieben werden kann,<br />
wird nach 2.4 und 2.5 geprüft.<br />
2.4 Prüfung von statischen Antidekubitus-Systemen<br />
Das Prüfobjekt wird mit dem auf (33 ± 1) °C vortemperierten Sakralbereichsmodell für<br />
60 Minuten mit 500 N belastet. Damit erzielt man eine Erwärmung des Basismateri<strong>als</strong><br />
und eine Anpassung an die Gegebenheiten in der Praxis.<br />
Die Druckverteilungsmessmatte wird anschließend unter dem Sakralbereichmodell<br />
platziert. Mit Hilfe der Belastungsvorrichtung wird danach die vorgegebene Kraft auf<br />
das Sakralbereichmodell aufgebracht und die Druckverteilungsmessung<br />
durchgeführt. Die Messung wird 3 mal wiederholt.<br />
Für das Referenzsitzkissen wird die Messung unter gleichen Bedingungen<br />
durchgeführt.<br />
Danach ist der Prüfling einem Dauerschwingversuch nach DIN EN ISO 3385:1995-07<br />
mit 80.000 Lastspielen zu unterziehen. Nach einer Erholungsdauer von mindestens<br />
30 Minuten, jedoch höchstens 40 Minuten, wird die Prüfung der Druckentlastung<br />
wiederholt. Der Verlust an Druckentlastung wird errechnet, es ist sowohl der<br />
Absolutwert <strong>als</strong> auch der prozentuale Wert anzugeben.<br />
2.5 Prüfung von dynamischen Antidekubitus-Systemen<br />
Die Druckverteilungsmessmatte wird unter dem Sakralbereichmodell platziert. Das<br />
Prüfobjekt wird in Betrieb genommen und mit dem auf (33 ± 1) °C vortemperierten<br />
Belastungsmodul für 60 Minuten mit 500 N belastet.<br />
Mit Hilfe der Belastungsvorrichtung wird dann die vorgegebene Kraft auf das<br />
Sakralbereichmodell aufgebracht und die Druckverteilungsmessung durchgeführt. Die<br />
Messdauer ist entsprechend den Herstellerangaben so zu wählen, dass mindestens<br />
3 Druck-Zyklen abgebildet werden. Die Messung wird 3 mal wiederholt.<br />
Für das Referenzsitzkissen wird die Messung unter gleichen Bedingungen<br />
durchgeführt.<br />
2.6 Auswertung für statische Antidekubitus-Systeme<br />
Die Druckentlastung wird getrennt nach linker und rechter Seite des Sitzbeinhöckers<br />
ausgewertet. Aus den Messdaten sind Bewertungskenngrößen abzuleiten und durch<br />
das Prüfinstitut zu bewerten. Folgende Bewertungen können auf Basis der Messung<br />
vorgenommen werden:<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 5
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Klasse A sehr gute Druckentlastung Druckentlastung von mind. 20 %<br />
Klasse B durchschnittliche Druckentlastung Druckentlastung von mind. 10%<br />
Klasse C ausreichende Druckentlastung Druckentlastung > 0 %<br />
Klasse D Keine Druckentlastung Druckentlastung < 0 %<br />
Tabelle 1: Klassifizierung der Druckentlastung im Vergleich mit einem<br />
Referenzsitzkissen<br />
2.7 Auswertung für dynamische Antidekubitus-Systeme<br />
Die Messdaten sind für den maximal belasteten Sensor unter den Sitzbeinhöckern in<br />
einer Druck-Zeit-Kurve darzustellen und zu dokumentieren (Abbildung 3). Aus den<br />
Kurven sind den folgenden zeitabhängigen Bewertungskenngrößen abzuleiten und<br />
durch das Prüfinstitut zu bewerten.<br />
Maximaldruck (pmax)<br />
Minimaldruck (pMin)<br />
Mitteldruck (pMittel)<br />
Zykluszeit (tZ)<br />
Abbildung 3: Druck-Zeit-Kurve<br />
Pressure Relief Index für 10 mmHg, 20 mmHg, 30 mmHg und 40 mmHg<br />
Für die Prüfung sind die Luftkammern auszuwählen, die bei der Belastung mit einem<br />
Normalpatienten (Größe 1,80, Gewicht 80 kg) durch den Sakralbereich belastet<br />
werden. Von den drei Messungen ist bei jeweils einer Messung der Sitzbeinhöcker<br />
des Simulators über dem Scheitelpunkt der Luftkammer (Position 1), an der Naht<br />
zwischen zwei Luftkammern (Position 3) und in der Mitte zwischen Naht und<br />
Scheitelpunkt (Position 2) zu ermitteln. Aus den Ergebnissen ist der Mittelwert zu<br />
bilden und die Standardabweichung anzugeben. Die Punkte sind in Abbildung 4<br />
skizziert.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 6
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Abbildung 4: Positionierung Sitzbeinhöcker<br />
3.0 Prüfaufbau zur Bestimmung der Scherkräfte verursachenden Eigenschaften<br />
1<br />
Zur Ermittlung der scherkräfteverursachenden Eigenschaften wird ein<br />
Simulationsmodul verwendet, das das Sitzkissen mit einer definierten<br />
Querverschiebung belastet und die dabei auftretenden Querkräfte misst. Der<br />
Prüfaufbau orientiert sich an dem im Entwurf für die ISO 16840 aufgeführten<br />
Prüfverfahren zur Bewertung der Reibeigenschaften von Sitzkissen.<br />
Die Prüfung wird für ein angenommenes Patientengewicht von 80 kg durchgeführt,<br />
wobei das Sakralmodell mit 35 kg belastet wird. Bei der Prüfung von Produkten zur<br />
Sonderversorgung gemäß Hilfsmittelverzeichnis PG 11 muss ggf. von einer anderen<br />
typischen Belastung ausgegangen werden. Die Messungen sind dann analog für<br />
diesen Bereich durchzuführen. Eine ausführliche Erläuterung im Prüfbericht ist dann<br />
erforderlich.<br />
Das belastete Sakralbereichsmodell wird mit einer Geschwindigkeit von 5 mm/s über<br />
das Hilfsmittel gezogen. Die beim Ziehen aufgrund von Reibung entstehende Kraft ist<br />
mit einer Abtastfrequenz von mindestens 200 Hz zu messen. Eine Möglichkeit diesen<br />
Prüfaufbau auszuführen ist in Abbildung 5 dargestellt.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 7<br />
2<br />
3
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
3.1 Prüfmittel<br />
Schrittmotor<br />
Linearachse<br />
Kraftsensor<br />
Moduladapter<br />
Gestell der Belastungsvorrichtung<br />
Belastungsgewichte<br />
Umlenkrolle<br />
Sakralbereichsmodell<br />
Stahlseil<br />
Hilfsmittel<br />
Abbildung 5: Prüfaufbau zur Scherkräftemessung<br />
Folgende Prüfmittel werden benötigt:<br />
.<br />
1. Belastungsvorrichtung<br />
Die Belastungsvorrichtung dient der Erzeugung einer gleichmäßigen<br />
Zugbewegung. In die Belastungsvorrichtung ist ein Zug-/Drucksensor<br />
integriert, der in Richtung der Belastung, bzw. der Zugbewegung Kräfte<br />
messen kann.<br />
2. Sakralbereichsmodell<br />
Das Sakralbereichsmodell wird auf Basis eines so genannten Staarink<br />
Indenter hergestellt. Die genauen Abmessungen sind in der ISO 16840<br />
dokumentiert. Der Prüfkörper ist mit einem Material überzogen, das der<br />
trockenen menschlichen Haut hinsichtlich den Reibungseigenschaften<br />
entspricht und wird im Bereich der Kontaktfläche auf eine Temperatur von<br />
(33 ± 1) °C vorgeheizt. Diese Temperatur ist während der Messung zu<br />
halten.<br />
3. Auflagefläche<br />
Die Auflagefläche ist ein planes Brett mit den Mindestabmaßen von 600<br />
mm x 600 mm x 22 mm. Die maximale Durchbiegung bei einer Belastung<br />
von 500 N auf einer Fläche von 400 mm x 400 mm beträgt 10 mm. Für<br />
Kissen, die ausdrücklich nur auf einer durchgebogenen Oberfläche<br />
verwendet werden sollen, wird eine Unterlage gemäß Abbildung 5<br />
verwendet.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 8<br />
v
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
4. Referenzsitzkissen<br />
3.2 Vorbereitende Maßnahmen<br />
Abbildung 6: Auflagefläche, konvexe Form<br />
Das Referenzsitzkissen erfüllt folgende Anforderungen:<br />
Material: Polyurethan-Schaum<br />
Geometrie (l x b x h): 45 cm x 45 cm x 6 cm<br />
Fülldichte: 30 2 kg/m3 (gemäß DIN EN ISO 2439:2001-02)<br />
Stauchhärte: 4,8 0,3 kPa (gemäß DIN 53577)<br />
Wenn Produkte zur Sonderversorgung gemäß PG 11 geprüft werden<br />
sollen, kann die Referenzmatratze auch von den geometrischen Maßen<br />
abweichen.<br />
Falls der Prüfling zerlegbar ist, ist er nach der vom Hersteller mitgelieferten<br />
Gebrauchsanweisung zusammenzusetzen. Wenn der Hersteller vor Gebrauch eine<br />
Anpassung an den Patienten vorschreibt, ist diese gemäß der Gebrauchsanweisung<br />
vorzunehmen.<br />
Der Prüfling ist auszupacken und mindestens 12 Stunden bei (23 ± 2)° C und<br />
(40 ± 5) % relativer Luftfeuchte zu konditionieren.<br />
Während der Konditionierung und auch während der Prüfung ist der vom Hersteller<br />
mitgelieferte Bezug zu verwenden. Im Belastungsbereich ist das Antidekubitus-<br />
System auf eine Temperatur von (33 ± 1) °C aufzuwärmen.<br />
3.3 Durchführung der Prüfung<br />
Das Hilfsmittel ist mit dem Sakralbereichsmodell zu belasten. Dabei muss die<br />
Zugrichtung parallel zur Hilfsmitteloberfläche verlaufen. Es ist darauf zu achten, dass<br />
die obere plane Teilfläche des Prüfkörpers auch während der Messung parallel zur<br />
Hilfsmitteloberfläche ausgerichtet ist, um Artefakte durch das Kippen des Prüfkörpers<br />
zu vermeiden. Die Zuggeschwindigkeit beträgt 5 mm/s. Der Verfahrweg muss<br />
ausreichend lang gewählt werden, um sowohl die horizontale Steifigkeit <strong>als</strong> auch<br />
Haft- und Gleitreibung zu bestimmen.<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 9
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
3.4 Auswertung<br />
Die Bewertung des Hilfsmittels erfolgt aufgrund der gemessenen Maximalwerte. In<br />
der abschließenden verbalen Bewertung wird das Hilfsmittel auf Basis der<br />
gemessenen Werte durch das Prüfinstitut bewertet.<br />
Die aufgenommene Kurve ist hinsichtlich der folgenden Parameter zu analysieren<br />
(siehe auch Abbildung 6):<br />
Haftreibungskoeffizient H zwischen Patient und Interface<br />
Gleitreibungskoeffizient G zwischen Patient und Interface und seinen Variabilität<br />
Horizontale Steifigkeit H des Hilfsmittels und seine Standardabweichung<br />
Der Haftreibungskoeffizient wird berechnet aus dem Quotient zwischen der<br />
maximalen Zugkraft (FMax)und der wirkenden Normalkraft (W).<br />
H<br />
FMax W<br />
Der Gleitreibungskoeffizient wird berechnet aus dem Quotienten zwischen der<br />
mittleren während der Gleitphase wirkenden Zugkraft (FQuer) und der wirkenden<br />
Normalkraft (W).<br />
G<br />
FQuer W<br />
Bezogen auf die in Abbildung 6 angegebenen Kenngrößen berechnet sich die<br />
horizontale Steifigkeit nach folgender Formel:<br />
H<br />
F<br />
t<br />
2<br />
F<br />
t )<br />
( 2 1<br />
1<br />
v<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 10
PG 11 - Hilfsmittel gegen Dekubitus Prüfmethoden<br />
Kraft [N]<br />
300<br />
250<br />
F2<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
F1<br />
-50<br />
3.5 Bewertung<br />
Verlauf Horizontalkraft vs Zeit<br />
Schaumstoff ohne Bezug<br />
Streckungsphase Haftphase Gleitphase<br />
Kraftgradient = 34,8 N / s<br />
Hor. Steifigkeit = 7,0 N / mm<br />
FMax = 240 N<br />
0<br />
0 5 t1 10 t2 15 20 25 30<br />
Stand: 28.10.2005 Seite: 11<br />
Zeit [s]<br />
Abbildung 6: Zugkraft-Zeit-Diagramm<br />
H = 0,98<br />
G = 0,89<br />
Geschwindigkeit v = 5 mm / s<br />
Belastung W = 245 N<br />
FQuer= 217 N<br />
Die Bewertung des Hilfsmittels erfolgt aufgrund der gemessenen Kennwerte. In der<br />
abschließenden verbalen Bewertung wird das Hilfsmittel auf Basis der gemessenen<br />
Werte durch das Prüfinstitut bewertet.