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Information zur MID für Hersteller - Mess- und Eichwesen Baden ...

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Die Eichverwaltung<br />

informiert<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM<br />

TÜBINGEN<br />

MESS- UND EICHWESEN<br />

BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

ULMER STRAßE 227 B<br />

70327 STUTTGART<br />

TEL.: 0711/4071-0<br />

FAX: 0711/4071-200<br />

E-MAIL:<br />

eichdirektion@rpt.bwl.de<br />

internet: www.mebw.de<br />

Das neue Eichrecht:<br />

Konformitätsbewertungsverfahren<br />

nach der Richtlinie 2004/22/EG<br />

Am 30. Oktober 2006 sind die Regelungen der RICHTLINIE 2004/22/EG DES<br />

EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 über<br />

<strong>Mess</strong>geräte (<strong>MID</strong>) in Kraft getreten.<br />

Damit tritt <strong>für</strong> bestimmte <strong>Mess</strong>gerätearten an die Stelle der behördlichen<br />

Ersteichung die Konformitätsbewertung durch den <strong>Hersteller</strong>.<br />

Die Konformitätsbewertung eines <strong>Mess</strong>gerätes ersetzt gr<strong>und</strong>sätzlich die frühere<br />

Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom <strong>Hersteller</strong><br />

ausgewählte benannte Stelle die Richtlinienkonformität eines von ihm<br />

hergestellten <strong>Mess</strong>gerätes anhand einer Konformitätsbescheinigung. Damit<br />

unterstützt die benannte Stelle den <strong>Hersteller</strong>, der <strong>für</strong> sein Produkt eine<br />

obligatorische schriftliche Konformitätserklärung ausstellen muss. Ein so in den<br />

Verkehr gebrachtes <strong>Mess</strong>gerät trägt das CE-Kennzeichen.<br />

Beispiel:<br />

07: Jahr der CE-Kennzeichnung, 0103: Kennnummer der benannten Stelle<br />

Das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 10, <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> Éichwesen <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg (MEBW) ist benannte Stelle <strong>für</strong> folgende <strong>Mess</strong>gerätearten <strong>und</strong><br />

Module der Richtlinie 2004/22/EG:<br />

<strong>Mess</strong>geräteart nach der<br />

Verfahren, Artikel/Anhänge<br />

Richtlinie 2004/22/EG<br />

Modul(e) der Richtlinie<br />

Wasserzähler F MI-001<br />

Gaszähler <strong>und</strong> Mengenumwerter F MI-002<br />

Elektrizitätszähler <strong>für</strong> Wirkverbrauch F MI-003<br />

Wärmezähler<br />

<strong>Mess</strong>anlagen <strong>für</strong> die kontinuierliche <strong>und</strong><br />

F MI-004<br />

dynamische <strong>Mess</strong>ung von Mengen von<br />

Flüssigkeiten außer Wasser<br />

F MI-005<br />

Selbsttätige Waagen F, D MI-006<br />

Taxameter F MI-007<br />

Maßverkörperungen-Längenmaße F1 MI-008, Kap. I<br />

Maßverkörperungen-Ausschankmaße A1, F1 MI-008, Kap. II<br />

Geräte <strong>zur</strong> <strong>Mess</strong>ung von längen <strong>und</strong> ihrer<br />

Kombinationen<br />

F, F1 MI-009<br />

Abgasanalysatoren F MI-010<br />

Die benannte Stelle beim MEBW hat die Kennnummer 0103.<br />

QM__IXXA_Konformitaetsbewertung.doc 16.03.2011 Seite 1 von 2


Hinweise zum Verfahrensablauf<br />

Antrag zum Konformitätsbewertungsverfahren<br />

Der Antrag (formlos) ist vom <strong>Hersteller</strong> oder seinem Bevollmächtigten schriftlich beim<br />

Regierungspräsidium Tübingen<br />

Abteilung 10<br />

<strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Benannte Stelle nach <strong>MID</strong><br />

Ulmer Str. 227B<br />

70327 Stuttgart<br />

zu stellen. Es gelten bei Antragstellung die zu diesem Zeitpunkt aktuellen AGBs des<br />

MEBW.<br />

Um einen reibungslosen Ablauf ohne weitere Rückfragen zu gewährleisten, sollten dem<br />

Antrag folgende <strong>Information</strong>en beigefügt werden:<br />

> <strong>Mess</strong>geräteart <strong>und</strong> <strong>Mess</strong>geräteanzahl<br />

> vorgesehener Ort <strong>und</strong> Zeitpunkt der Prüfung<br />

> Nummer der EG-Baumusterprüfbescheinigung (PTB) oder<br />

Baumusterprüfbescheinigung mit deutscher Übersetzung bei ausländischen<br />

Zulassungsstellen<br />

Nach Erhalt des Antrags legt die benannte Stelle beim MEBW die Prüfungsmodalitäten<br />

fest. Der Antragsteller erhält eine entsprechende Bestätigung mit Nennung des die<br />

Prüfung durchführenden Eichbeamten.<br />

Prüfung <strong>und</strong> Beurteilung<br />

Die Prüfung erfolgt unter Beachtung der Modulvorgaben der <strong>MID</strong>. Die Prüfverfahren<br />

basieren in der Regel auf harmonisierten Normen <strong>und</strong> normativen Dokumenten. Soweit es<br />

die Anhänge der Richtlinie 2004/22/EG vorsehen, sind auch Stichprobenprüfungen<br />

möglich.<br />

Ausstellung der Konformitätsbescheinigung<br />

Ein auf Antrag durchgeführtes Konformitätsbewertungsverfahren wird durch eine<br />

Konformitätsbescheinigung des MEBW oder einen ablehnenden Bescheid abgeschlossen.<br />

QM__IXXA_Konformitaetsbewertung.doc 16.03.2011 Seite 2 von 2

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