ERA-Informationsbrief Nr. 4/2004 - Verband der Metall
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<strong>Informationsbrief</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 4/<strong>2004</strong><br />
Einigung zum Entgeltrahmenabkommen am 6. Juli <strong>2004</strong> erreicht!<br />
24. August <strong>2004</strong><br />
Nach insgesamt 16 Tarifverhandlungen in einem Zeitraum von drei Jahren erzielten<br />
die Verhandlungsgemeinschaft M+E MITTE und die IG <strong>Metall</strong> Bezirksleitung Frankfurt<br />
am frühen Morgen des 6. Juli <strong>2004</strong> ein „Ergebnis über die Verhandlungen zum<br />
Entgeltrahmenabkommen (<strong>ERA</strong>)“. Die seit dem Vormittag des 4. Juli <strong>2004</strong> laufenden<br />
<strong>ERA</strong>-Verhandlungen führten nach<br />
schwierigen Erörterungen zu kompromissfähigen<br />
Lösungswegen auch bei<br />
den letzten, sehr komplexen Themen<br />
und bei <strong>der</strong> Entgeltlinie. Die endgültigen<br />
Tariftexte müssen noch ausgefertigt und<br />
um letzte Än<strong>der</strong>ungen aus den Verhandlungen<br />
ergänzt werden. Die bei<strong>der</strong>seitige<br />
Erklärungsfrist läuft bis zum<br />
30. September <strong>2004</strong>.<br />
Größtes Tarif-Reformprojekt seit<br />
Jahrzehnten<br />
Allen Beteiligten war in <strong>der</strong> 16. und entscheidenden<br />
<strong>ERA</strong>-Tarifverhandlung<br />
klar, dass es für die M+E-Industrie in<br />
M+E MITTE um ein tarifpolitisches Reformwerk<br />
ging, das den Weg zu einer<br />
neuen Entgeltstruktur und -findung<br />
öffnet. Seit Jahren war an <strong>der</strong> Vorbereitung<br />
dieser tarifpolitischen Weichenstellung<br />
gearbeitet worden, die zu<br />
einem mo<strong>der</strong>nen, zukünftig für Arbeiter<br />
Verhandlungsführer Heinrich A.<br />
Fischer zum Tarifergebnis:<br />
„Unseren Unternehmen bietet sich<br />
in den nächsten Jahren die Chance,<br />
mit <strong>ERA</strong> die Arbeitsaufgaben anfor<strong>der</strong>ungsgerecht<br />
neu zu bewerten<br />
und das Leistungsentgelt den verän<strong>der</strong>ten<br />
Bedingungen des mo<strong>der</strong>nen<br />
Arbeitslebens anzupassen. Die<br />
Beseitigung überholter Tarifstrukturen,<br />
die Mo<strong>der</strong>nisierung veralteter<br />
Leistungsentgeltermittlungen und<br />
die Straffung <strong>der</strong> Entgeltfindung auf<br />
wenige, klare und transparente Paragrafen<br />
bedeuten eine Stärkung<br />
des Flächentarifvertrages. Die jahrelangen<br />
Bemühungen um die<br />
Schaffung eines inhaltlich und kostengünstig<br />
akzeptablen neuen<br />
Eingruppierungs- und Leistungsentgeltsystems<br />
machen den Tarifvertrag<br />
zukunftsfähig“<br />
und Angestellte nach einheitlichen Kriterien ermittelten Entgelt mit gleichzeitiger<br />
umfassen<strong>der</strong> Reform und Neukonzeption des anfor<strong>der</strong>ungsbezogenen Grundentgelts<br />
und des variablen Leistungsentgelts (Leistungszulage, Mehrverdienst aus<br />
Kennzahlenvergleich und Zielerreichungszulage) führt.
<strong>ERA</strong>-<strong>Informationsbrief</strong> <strong>Nr</strong>. 4/<strong>2004</strong> - 2 -<br />
Intensive Verhandlungen und umfangreiche Vorbereitungsarbeiten<br />
Das Entgeltrahmenabkommen entstand<br />
in seiner am 6. Juli <strong>2004</strong> erzielten Konzeption<br />
aus zahlreichen vorbereitenden<br />
Beratungen, Sitzungen, Teilergebnissen<br />
und zusammenführenden Verhandlungen.<br />
Auch die weiteren notwendigen<br />
Schritte zur Erfüllung des Informationsund<br />
Beratungsbedarfs <strong>der</strong> Mitgliedsunternehmen<br />
in <strong>der</strong> Vorbereitungsphase<br />
sowie später in <strong>der</strong> Einführungsphase<br />
zum <strong>ERA</strong> werden unverän<strong>der</strong>t<br />
intensive Anstrengungen <strong>der</strong> Verbände<br />
<strong>der</strong> Mittelgruppe und <strong>der</strong> beteiligten<br />
Fachabteilungen in den Firmen erfor<strong>der</strong>n.<br />
<strong>ERA</strong>-Verhandlungen und -Sitzungen<br />
16 Tarifverhandlungen (Oktober 2001<br />
bis bis Juli <strong>2004</strong>)<br />
68 Sitzungen <strong>der</strong> Technischen Kommission<br />
<strong>ERA</strong> und <strong>der</strong> Arbeitsgruppen<br />
mit <strong>der</strong> IG <strong>Metall</strong><br />
22 Sitzungen des <strong>ERA</strong>-Arbeitskreises<br />
M+E MITTE<br />
Von „Bausteinen“ zum fertigen „Gebäude“: Das Reformprojekt <strong>ERA</strong> nimmt<br />
Gestalt an<br />
Das Reformprojekt <strong>ERA</strong> wird tariftechnisch in vier Elemente geglie<strong>der</strong>t sein:<br />
- Verhandlungsergebnis,<br />
- Entgeltrahmenabkommen (<strong>ERA</strong>) mit Anlagen, u. a. 108 tarifliche Niveaubeispiele,<br />
- Tarifvertrag zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens (<strong>ERA</strong>-ETV) und<br />
- Entgelttarifvertrag.<br />
Flankierende Maßnahmen, insbeson<strong>der</strong>e zur Wahrung <strong>der</strong> systembedingten und <strong>der</strong><br />
betrieblichen Kostenneutralität des <strong>ERA</strong> ergeben sich aus den M+E-Tarifabschlüssen<br />
vom 28. Mai 2002, vom 17. Februar <strong>2004</strong> (<strong>ERA</strong>-Strukturkomponenten) und aus dem<br />
Tarifvertrag zum <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds vom 23. Dezember 2003 / 17. Februar<br />
<strong>2004</strong>.<br />
Die einzelnen Punkte <strong>der</strong> <strong>ERA</strong>-Einigung vom 6. Juli <strong>2004</strong><br />
Nach den bereits erzielten <strong>ERA</strong>-Teilverhandlungsergebnissen aus den Jahren 2002<br />
und 2003 ging es nun in zähen Verhandlungen um die Lösungen <strong>der</strong> letzten noch<br />
offenen Themen und um die Festlegung <strong>der</strong> Entgeltlinie. Im einzelnen waren dies<br />
folgende Punkte:<br />
• Entgeltstufen: § 6 <strong>ERA</strong> regelt, dass auf Verlangen einer Betriebspartei durch Betriebsvereinbarung<br />
für die Entgeltgruppen E 4 bis E 11 jeweils eine Zusatzstufe<br />
eingeführt wird. In diesen Zusatzstufen werden spezielle betriebliche Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
bewertet, die über die in den Entgeltgruppen E 4 bis E 11 beschriebenen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen hinausgehen. Ihre Konkretisierung erfolgt durch die Betriebsvereinbarung.<br />
Die jeweiligen Entgeltbeträge <strong>der</strong> Zusatzstufen errechnen sich aus
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<strong>ERA</strong>-<strong>Informationsbrief</strong> <strong>Nr</strong>. 4/<strong>2004</strong><br />
den Entgelttabellen, wobei <strong>der</strong> Betrag <strong>der</strong> Zusatzstufe um ein Drittel <strong>der</strong> Differenz<br />
zur nächsthöheren Entgeltgruppe oberhalb des Betrages <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe<br />
liegt. Der Prozentwert <strong>der</strong> Zusatzstufe zur E 11 ist 195 %, für Rheinland-<br />
Rheinhessen 200,31 %.<br />
• Absenkung des E 1-Wertes: Verrichten in einem Betrieb mindestens 15 % <strong>der</strong><br />
tariflich geführten Beschäftigten Tätigkeiten, die den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />
E 1 entsprechen, beträgt <strong>der</strong> Geldwert bei allen in <strong>der</strong> Entgeltgruppe E 1<br />
Beschäftigten 97 % des sich aus <strong>der</strong> jeweils aktuellen Tariftabelle ergebenden<br />
Geldwertes <strong>der</strong> E 1. Diese Regelung gilt für die Dauer von fünf Jahren seit <strong>der</strong><br />
Einführung des Entgeltrahmenabkommens im Betrieb.<br />
• Korrekturfaktor zur Leistungszulage: Infolge <strong>der</strong> Absenkung <strong>der</strong> durchschnittlichen<br />
Leistungszulage <strong>der</strong> Arbeiter im Zeitlohn von 13 % auf 10 % ergibt sich ein<br />
Umrechnungsbedarf in den Fällen, in denen nach <strong>ERA</strong>-Einführung die bestehenden<br />
Leistungszulagen weiter gezahlt werden. In diesen Fällen ist die individuelle<br />
<strong>ERA</strong>-Leistungszulage mit dem Faktor 0,7692 umzurechnen (10 : 13).<br />
• Abbaubarer Besitzstand und „Überschreiterzulage“: Beschäftigte, <strong>der</strong>en tarifliches<br />
Entgelt vor <strong>der</strong> <strong>ERA</strong>-Einführung über dem späteren <strong>ERA</strong>-Entgelt liegt, sind<br />
„Überschreiter“. Sie sollen vor einem Entgeltverlust geschützt werden durch einen<br />
Besitzstand, <strong>der</strong> als Ausgleichszulage ausgewiesen wird. Diese Ausgleichszulage<br />
nimmt nicht an Tariferhöhungen teil und wird reduziert um die erste Erhöhung des<br />
Tarifentgelts in voller Höhe frühestens 12 Monate nach Mitteilung <strong>der</strong> Ersteingruppierung<br />
an den Beschäftigten. Alle nachfolgenden Erhöhungen <strong>der</strong> Tarifentgelte<br />
werden bis auf 1 %-Punkt des tariflichen Erhöhungsprozentsatzes auf die<br />
verbliebene Ausgleichszulage angerechnet. Ist die Differenz in Einzelfällen größer<br />
als 10 % zum bisherigen Entgelt, wird <strong>der</strong> darüber hinaus gehende Betrag als<br />
„Überschreiterzulage“ gewährt. Lediglich individuelle Erhöhungen des Grundentgelts<br />
werden hierauf angerechnet. Hierzu wird es im Saarland eine Son<strong>der</strong>regelung<br />
geben.<br />
• Weitere Einzelregelungen betreffen eine Kleinbetriebsklausel beim Ersteingruppierungsverfahren,<br />
Klarstellungen zu einigen bisher umstrittenen Punkten, eine<br />
„Analytik-Klausel“ sowie den Wegfall <strong>der</strong> Sanktionsklausel über die Vorweganhebung<br />
<strong>der</strong> Entgeltlinie, falls <strong>ERA</strong> nicht zustande kommt.<br />
Die Entgeltlinie: Komplexe Berechnungen und schwierige Vergleiche<br />
Um die systembedingten <strong>ERA</strong>-Kosten berechnen und auf den Wert von 2,79 % begrenzen<br />
zu können, haben die Tarifvertragsparteien mit zahlreichen Parametern<br />
durch Musterrechnungen immer wie<strong>der</strong> überprüft, ob die Werte diverser Modellberechnungen<br />
dieser Anfor<strong>der</strong>ung standhalten. Zu berücksichtigen waren z. B. die<br />
Absenkung <strong>der</strong> Leistungszulage für Arbeiter im Zeitlohn, die unterschiedliche Besetzung<br />
<strong>der</strong> Gruppen, die Nutzung <strong>der</strong> Zusatzstufen, die „Wan<strong>der</strong>ungsbewegungen“<br />
durch die bei Einführung des <strong>ERA</strong> vorzunehmende Neueingruppierung usw. Alle<br />
diese Punkte, aber auch die wichtigen Regelungen aus den Einführungs- und Überleitungsbestimmungen<br />
flossen in die schließlich im bei<strong>der</strong>seitigen Einvernehmen gefundene<br />
Entgeltlinie ein:
<strong>ERA</strong>-<strong>Informationsbrief</strong> <strong>Nr</strong>. 4/<strong>2004</strong> - 4 -<br />
4.000 €<br />
3.500 €<br />
3.000 €<br />
2.500 €<br />
2.000 €<br />
1.500 €<br />
1.000 €<br />
1.628<br />
1.667<br />
<strong>ERA</strong>-Entgeltlinie Hessen Saarland (Haupt- (Haupt- und und Zusatzstufe) Zusatzstufe)<br />
1.725<br />
€-Beträge Hauptstufe<br />
€-Beträge Zusatzstufe<br />
1.861<br />
1.822<br />
2.003<br />
1.938<br />
Wie geht es weiter?<br />
• Bis zum 30. September <strong>2004</strong> läuft die bei<strong>der</strong>seitige Erklärungsfrist. In dieser Zeit<br />
ist für das Tarifgebiet PFALZMETALL eine Son<strong>der</strong>regelung zur Entgeltlinie aus<br />
regionalen Beson<strong>der</strong>heiten des dortigen Tarifgefüges bereits gefunden worden.<br />
Für das Saarland steht noch eine Beson<strong>der</strong>heit aus <strong>der</strong> regionalen Tarifstruktur<br />
zur Lösung an. Die Texte des Verhandlungsergebnisses und <strong>der</strong> drei Tarifverträge<br />
müssen in den nächsten Wochen noch endgültig abgestimmt werden.<br />
• Die Beseitigung <strong>der</strong> Unterschiede in <strong>der</strong> Entgeltfindung für Arbeiter und Angestellte<br />
erfor<strong>der</strong>t eine Überarbeitung an<strong>der</strong>er gültiger Tarifverträge. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> Gemeinsame Manteltarifvertrag muss bis zum 31. Dezember 2005 in seinen<br />
Bestimmungen dem Entgeltrahmenabkommen angepasst werden.<br />
• Im Hinblick auf die ab 1. Januar 2006 beginnende dreijährige Einführungsphase<br />
des <strong>ERA</strong> werden wir umfangreiche Informations- und Beratungsunterlagen<br />
erstellen und unser Beratungs- und Serviceangebot zu <strong>ERA</strong> weiter ausbauen.<br />
Dazu zählen auch weitere Ausgaben unseres <strong>ERA</strong>-<strong>Informationsbrief</strong>es.<br />
Dieser <strong>Informationsbrief</strong> ist eine gemeinsame Information <strong>der</strong> Verbände <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft M+E MITTE,<br />
Emil-von-Behring-Straße 4, 60439 Frankfurt/Main<br />
2.209<br />
E 1 E 2 E 3 E 4 E 5 E 6 E 7 E 8 E 9 E 10 E 11<br />
Für Ihre Fragen stehen wir zur Verfügung:<br />
Joachim Malter Wolfgang Kohler<br />
Tel.: 0681 / 9 54 34-22 Tel.: 0681 / 9 54 34-35<br />
E-Mail: malter@mesaar.de E-Mail: kohler@mesaar.de<br />
Michael Pfeifer Viele Inhalte unserer <strong>ERA</strong>-<strong>Informationsbrief</strong>e<br />
Tel.: 0681 / 9 54 34-33 finden Sie auch im Internet unter<br />
E-Mail: pfeifer@mesaar.de www.eratv.de<br />
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