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ERA-Informationsbrief Nr. 4/2004 - Verband der Metall

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<strong>Informationsbrief</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 4/<strong>2004</strong><br />

Einigung zum Entgeltrahmenabkommen am 6. Juli <strong>2004</strong> erreicht!<br />

24. August <strong>2004</strong><br />

Nach insgesamt 16 Tarifverhandlungen in einem Zeitraum von drei Jahren erzielten<br />

die Verhandlungsgemeinschaft M+E MITTE und die IG <strong>Metall</strong> Bezirksleitung Frankfurt<br />

am frühen Morgen des 6. Juli <strong>2004</strong> ein „Ergebnis über die Verhandlungen zum<br />

Entgeltrahmenabkommen (<strong>ERA</strong>)“. Die seit dem Vormittag des 4. Juli <strong>2004</strong> laufenden<br />

<strong>ERA</strong>-Verhandlungen führten nach<br />

schwierigen Erörterungen zu kompromissfähigen<br />

Lösungswegen auch bei<br />

den letzten, sehr komplexen Themen<br />

und bei <strong>der</strong> Entgeltlinie. Die endgültigen<br />

Tariftexte müssen noch ausgefertigt und<br />

um letzte Än<strong>der</strong>ungen aus den Verhandlungen<br />

ergänzt werden. Die bei<strong>der</strong>seitige<br />

Erklärungsfrist läuft bis zum<br />

30. September <strong>2004</strong>.<br />

Größtes Tarif-Reformprojekt seit<br />

Jahrzehnten<br />

Allen Beteiligten war in <strong>der</strong> 16. und entscheidenden<br />

<strong>ERA</strong>-Tarifverhandlung<br />

klar, dass es für die M+E-Industrie in<br />

M+E MITTE um ein tarifpolitisches Reformwerk<br />

ging, das den Weg zu einer<br />

neuen Entgeltstruktur und -findung<br />

öffnet. Seit Jahren war an <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

dieser tarifpolitischen Weichenstellung<br />

gearbeitet worden, die zu<br />

einem mo<strong>der</strong>nen, zukünftig für Arbeiter<br />

Verhandlungsführer Heinrich A.<br />

Fischer zum Tarifergebnis:<br />

„Unseren Unternehmen bietet sich<br />

in den nächsten Jahren die Chance,<br />

mit <strong>ERA</strong> die Arbeitsaufgaben anfor<strong>der</strong>ungsgerecht<br />

neu zu bewerten<br />

und das Leistungsentgelt den verän<strong>der</strong>ten<br />

Bedingungen des mo<strong>der</strong>nen<br />

Arbeitslebens anzupassen. Die<br />

Beseitigung überholter Tarifstrukturen,<br />

die Mo<strong>der</strong>nisierung veralteter<br />

Leistungsentgeltermittlungen und<br />

die Straffung <strong>der</strong> Entgeltfindung auf<br />

wenige, klare und transparente Paragrafen<br />

bedeuten eine Stärkung<br />

des Flächentarifvertrages. Die jahrelangen<br />

Bemühungen um die<br />

Schaffung eines inhaltlich und kostengünstig<br />

akzeptablen neuen<br />

Eingruppierungs- und Leistungsentgeltsystems<br />

machen den Tarifvertrag<br />

zukunftsfähig“<br />

und Angestellte nach einheitlichen Kriterien ermittelten Entgelt mit gleichzeitiger<br />

umfassen<strong>der</strong> Reform und Neukonzeption des anfor<strong>der</strong>ungsbezogenen Grundentgelts<br />

und des variablen Leistungsentgelts (Leistungszulage, Mehrverdienst aus<br />

Kennzahlenvergleich und Zielerreichungszulage) führt.


<strong>ERA</strong>-<strong>Informationsbrief</strong> <strong>Nr</strong>. 4/<strong>2004</strong> - 2 -<br />

Intensive Verhandlungen und umfangreiche Vorbereitungsarbeiten<br />

Das Entgeltrahmenabkommen entstand<br />

in seiner am 6. Juli <strong>2004</strong> erzielten Konzeption<br />

aus zahlreichen vorbereitenden<br />

Beratungen, Sitzungen, Teilergebnissen<br />

und zusammenführenden Verhandlungen.<br />

Auch die weiteren notwendigen<br />

Schritte zur Erfüllung des Informationsund<br />

Beratungsbedarfs <strong>der</strong> Mitgliedsunternehmen<br />

in <strong>der</strong> Vorbereitungsphase<br />

sowie später in <strong>der</strong> Einführungsphase<br />

zum <strong>ERA</strong> werden unverän<strong>der</strong>t<br />

intensive Anstrengungen <strong>der</strong> Verbände<br />

<strong>der</strong> Mittelgruppe und <strong>der</strong> beteiligten<br />

Fachabteilungen in den Firmen erfor<strong>der</strong>n.<br />

<strong>ERA</strong>-Verhandlungen und -Sitzungen<br />

16 Tarifverhandlungen (Oktober 2001<br />

bis bis Juli <strong>2004</strong>)<br />

68 Sitzungen <strong>der</strong> Technischen Kommission<br />

<strong>ERA</strong> und <strong>der</strong> Arbeitsgruppen<br />

mit <strong>der</strong> IG <strong>Metall</strong><br />

22 Sitzungen des <strong>ERA</strong>-Arbeitskreises<br />

M+E MITTE<br />

Von „Bausteinen“ zum fertigen „Gebäude“: Das Reformprojekt <strong>ERA</strong> nimmt<br />

Gestalt an<br />

Das Reformprojekt <strong>ERA</strong> wird tariftechnisch in vier Elemente geglie<strong>der</strong>t sein:<br />

- Verhandlungsergebnis,<br />

- Entgeltrahmenabkommen (<strong>ERA</strong>) mit Anlagen, u. a. 108 tarifliche Niveaubeispiele,<br />

- Tarifvertrag zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens (<strong>ERA</strong>-ETV) und<br />

- Entgelttarifvertrag.<br />

Flankierende Maßnahmen, insbeson<strong>der</strong>e zur Wahrung <strong>der</strong> systembedingten und <strong>der</strong><br />

betrieblichen Kostenneutralität des <strong>ERA</strong> ergeben sich aus den M+E-Tarifabschlüssen<br />

vom 28. Mai 2002, vom 17. Februar <strong>2004</strong> (<strong>ERA</strong>-Strukturkomponenten) und aus dem<br />

Tarifvertrag zum <strong>ERA</strong>-Anpassungsfonds vom 23. Dezember 2003 / 17. Februar<br />

<strong>2004</strong>.<br />

Die einzelnen Punkte <strong>der</strong> <strong>ERA</strong>-Einigung vom 6. Juli <strong>2004</strong><br />

Nach den bereits erzielten <strong>ERA</strong>-Teilverhandlungsergebnissen aus den Jahren 2002<br />

und 2003 ging es nun in zähen Verhandlungen um die Lösungen <strong>der</strong> letzten noch<br />

offenen Themen und um die Festlegung <strong>der</strong> Entgeltlinie. Im einzelnen waren dies<br />

folgende Punkte:<br />

• Entgeltstufen: § 6 <strong>ERA</strong> regelt, dass auf Verlangen einer Betriebspartei durch Betriebsvereinbarung<br />

für die Entgeltgruppen E 4 bis E 11 jeweils eine Zusatzstufe<br />

eingeführt wird. In diesen Zusatzstufen werden spezielle betriebliche Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

bewertet, die über die in den Entgeltgruppen E 4 bis E 11 beschriebenen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen hinausgehen. Ihre Konkretisierung erfolgt durch die Betriebsvereinbarung.<br />

Die jeweiligen Entgeltbeträge <strong>der</strong> Zusatzstufen errechnen sich aus


- 3 -<br />

<strong>ERA</strong>-<strong>Informationsbrief</strong> <strong>Nr</strong>. 4/<strong>2004</strong><br />

den Entgelttabellen, wobei <strong>der</strong> Betrag <strong>der</strong> Zusatzstufe um ein Drittel <strong>der</strong> Differenz<br />

zur nächsthöheren Entgeltgruppe oberhalb des Betrages <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe<br />

liegt. Der Prozentwert <strong>der</strong> Zusatzstufe zur E 11 ist 195 %, für Rheinland-<br />

Rheinhessen 200,31 %.<br />

• Absenkung des E 1-Wertes: Verrichten in einem Betrieb mindestens 15 % <strong>der</strong><br />

tariflich geführten Beschäftigten Tätigkeiten, die den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />

E 1 entsprechen, beträgt <strong>der</strong> Geldwert bei allen in <strong>der</strong> Entgeltgruppe E 1<br />

Beschäftigten 97 % des sich aus <strong>der</strong> jeweils aktuellen Tariftabelle ergebenden<br />

Geldwertes <strong>der</strong> E 1. Diese Regelung gilt für die Dauer von fünf Jahren seit <strong>der</strong><br />

Einführung des Entgeltrahmenabkommens im Betrieb.<br />

• Korrekturfaktor zur Leistungszulage: Infolge <strong>der</strong> Absenkung <strong>der</strong> durchschnittlichen<br />

Leistungszulage <strong>der</strong> Arbeiter im Zeitlohn von 13 % auf 10 % ergibt sich ein<br />

Umrechnungsbedarf in den Fällen, in denen nach <strong>ERA</strong>-Einführung die bestehenden<br />

Leistungszulagen weiter gezahlt werden. In diesen Fällen ist die individuelle<br />

<strong>ERA</strong>-Leistungszulage mit dem Faktor 0,7692 umzurechnen (10 : 13).<br />

• Abbaubarer Besitzstand und „Überschreiterzulage“: Beschäftigte, <strong>der</strong>en tarifliches<br />

Entgelt vor <strong>der</strong> <strong>ERA</strong>-Einführung über dem späteren <strong>ERA</strong>-Entgelt liegt, sind<br />

„Überschreiter“. Sie sollen vor einem Entgeltverlust geschützt werden durch einen<br />

Besitzstand, <strong>der</strong> als Ausgleichszulage ausgewiesen wird. Diese Ausgleichszulage<br />

nimmt nicht an Tariferhöhungen teil und wird reduziert um die erste Erhöhung des<br />

Tarifentgelts in voller Höhe frühestens 12 Monate nach Mitteilung <strong>der</strong> Ersteingruppierung<br />

an den Beschäftigten. Alle nachfolgenden Erhöhungen <strong>der</strong> Tarifentgelte<br />

werden bis auf 1 %-Punkt des tariflichen Erhöhungsprozentsatzes auf die<br />

verbliebene Ausgleichszulage angerechnet. Ist die Differenz in Einzelfällen größer<br />

als 10 % zum bisherigen Entgelt, wird <strong>der</strong> darüber hinaus gehende Betrag als<br />

„Überschreiterzulage“ gewährt. Lediglich individuelle Erhöhungen des Grundentgelts<br />

werden hierauf angerechnet. Hierzu wird es im Saarland eine Son<strong>der</strong>regelung<br />

geben.<br />

• Weitere Einzelregelungen betreffen eine Kleinbetriebsklausel beim Ersteingruppierungsverfahren,<br />

Klarstellungen zu einigen bisher umstrittenen Punkten, eine<br />

„Analytik-Klausel“ sowie den Wegfall <strong>der</strong> Sanktionsklausel über die Vorweganhebung<br />

<strong>der</strong> Entgeltlinie, falls <strong>ERA</strong> nicht zustande kommt.<br />

Die Entgeltlinie: Komplexe Berechnungen und schwierige Vergleiche<br />

Um die systembedingten <strong>ERA</strong>-Kosten berechnen und auf den Wert von 2,79 % begrenzen<br />

zu können, haben die Tarifvertragsparteien mit zahlreichen Parametern<br />

durch Musterrechnungen immer wie<strong>der</strong> überprüft, ob die Werte diverser Modellberechnungen<br />

dieser Anfor<strong>der</strong>ung standhalten. Zu berücksichtigen waren z. B. die<br />

Absenkung <strong>der</strong> Leistungszulage für Arbeiter im Zeitlohn, die unterschiedliche Besetzung<br />

<strong>der</strong> Gruppen, die Nutzung <strong>der</strong> Zusatzstufen, die „Wan<strong>der</strong>ungsbewegungen“<br />

durch die bei Einführung des <strong>ERA</strong> vorzunehmende Neueingruppierung usw. Alle<br />

diese Punkte, aber auch die wichtigen Regelungen aus den Einführungs- und Überleitungsbestimmungen<br />

flossen in die schließlich im bei<strong>der</strong>seitigen Einvernehmen gefundene<br />

Entgeltlinie ein:


<strong>ERA</strong>-<strong>Informationsbrief</strong> <strong>Nr</strong>. 4/<strong>2004</strong> - 4 -<br />

4.000 €<br />

3.500 €<br />

3.000 €<br />

2.500 €<br />

2.000 €<br />

1.500 €<br />

1.000 €<br />

1.628<br />

1.667<br />

<strong>ERA</strong>-Entgeltlinie Hessen Saarland (Haupt- (Haupt- und und Zusatzstufe) Zusatzstufe)<br />

1.725<br />

€-Beträge Hauptstufe<br />

€-Beträge Zusatzstufe<br />

1.861<br />

1.822<br />

2.003<br />

1.938<br />

Wie geht es weiter?<br />

• Bis zum 30. September <strong>2004</strong> läuft die bei<strong>der</strong>seitige Erklärungsfrist. In dieser Zeit<br />

ist für das Tarifgebiet PFALZMETALL eine Son<strong>der</strong>regelung zur Entgeltlinie aus<br />

regionalen Beson<strong>der</strong>heiten des dortigen Tarifgefüges bereits gefunden worden.<br />

Für das Saarland steht noch eine Beson<strong>der</strong>heit aus <strong>der</strong> regionalen Tarifstruktur<br />

zur Lösung an. Die Texte des Verhandlungsergebnisses und <strong>der</strong> drei Tarifverträge<br />

müssen in den nächsten Wochen noch endgültig abgestimmt werden.<br />

• Die Beseitigung <strong>der</strong> Unterschiede in <strong>der</strong> Entgeltfindung für Arbeiter und Angestellte<br />

erfor<strong>der</strong>t eine Überarbeitung an<strong>der</strong>er gültiger Tarifverträge. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Gemeinsame Manteltarifvertrag muss bis zum 31. Dezember 2005 in seinen<br />

Bestimmungen dem Entgeltrahmenabkommen angepasst werden.<br />

• Im Hinblick auf die ab 1. Januar 2006 beginnende dreijährige Einführungsphase<br />

des <strong>ERA</strong> werden wir umfangreiche Informations- und Beratungsunterlagen<br />

erstellen und unser Beratungs- und Serviceangebot zu <strong>ERA</strong> weiter ausbauen.<br />

Dazu zählen auch weitere Ausgaben unseres <strong>ERA</strong>-<strong>Informationsbrief</strong>es.<br />

Dieser <strong>Informationsbrief</strong> ist eine gemeinsame Information <strong>der</strong> Verbände <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft M+E MITTE,<br />

Emil-von-Behring-Straße 4, 60439 Frankfurt/Main<br />

2.209<br />

E 1 E 2 E 3 E 4 E 5 E 6 E 7 E 8 E 9 E 10 E 11<br />

Für Ihre Fragen stehen wir zur Verfügung:<br />

Joachim Malter Wolfgang Kohler<br />

Tel.: 0681 / 9 54 34-22 Tel.: 0681 / 9 54 34-35<br />

E-Mail: malter@mesaar.de E-Mail: kohler@mesaar.de<br />

Michael Pfeifer Viele Inhalte unserer <strong>ERA</strong>-<strong>Informationsbrief</strong>e<br />

Tel.: 0681 / 9 54 34-33 finden Sie auch im Internet unter<br />

E-Mail: pfeifer@mesaar.de www.eratv.de<br />

2.132<br />

2.461<br />

2.364<br />

2.771<br />

2.655<br />

3.101<br />

3.004<br />

3.392<br />

3.295<br />

3.779<br />

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